Stadtverwaltung Buchen
Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession auf dem Gebiet der Stadt Buchen (Odenwald)
Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession auf dem Gebiet der Stadt Buchen (Odenwald) gemäß § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Buchen (Odenwald), Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg gibt hiermit gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Be...
Energielieferung, Netzinfrastruktur
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtverwaltung Buchen
- Veröffentlicht:
- 12. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Energielieferung
Ausschreibungsbeschreibung
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Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession auf dem Gebiet der Stadt Buchen (Odenwald) gemäß § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Buchen (Odenwald), Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg gibt hiermit gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Elektrizitätsversorgung in der Kernstadt Buchen, sowie den Ortsteilen, Hettingen und Hainstadt mit der Stadtwerke Buchen GmbH & Co.KG am 31.08.29 enden. Die Stadt Buchen (Odenwald) beabsichtigt, den zum vorgenannten Termin auslaufenden Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet durch einen neuen Konzessionsvertrag mit 20-jähriger Laufzeit zu ersetzen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich beim Stadt Buchen (Odenwald), Wimpinaplatz 3, 74722 Buchen zu bekunden. Verspätet eingehende Interessenbeurkundungen können nicht berücksichtigt werden. Informationen gemäß § 46a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes können bei der Stadtverwaltung angefordert werden. Die Daten werden nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Stadt Buchen (Odenwald), den 11.08.26 Roland Burger, Bürgermeister
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Gemeinde RiedhausenKirchstraße 1, 88377 RiedhausenBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Riedhausen, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, mit rd. 800 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Riedhausen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Riedhausen Kirchstr. 1 88377 Riedhausen zu bekunden. Letzter Abgabetermin für die Interessensbekundung ist der 30.11.2026, 12.00 Uhr. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Riedhausen auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Riedhausen, Datum 19.08.2026 Yvonne Heine BürgermeisterinBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen – Aufforderung zur Interessenbekundung
Stadt IngelfingenIngelfingenBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen - Aufforderung zur Interessenbekundung Die Stadt Ingelfingen, Schloßstraße 12, 74653 Ingelfingen, (Landkreis Hohenlohekreis) mit rd. 5.400 Einwohnern, gibt nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hiermit bekannt, dass der am 23.11.2023 zwischen der Stadt Ingelfingen und der Netze BW GmbH abgeschlossene Konzessionsvertrag für die Elektrizitätsversorgung für das Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Die Stadt Ingelfingen beabsichtigt einen neuen Stromkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet mit einer Höchstlaufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen mit Interesse am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Ingelfingen werden dazu aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen, die zu dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet gehören, in Text- oder Schriftform gegenüber der Stadtverwaltung Ingelfingen Bürgermeister Michael Bauer Schloßstraße 12 74653 Ingelfingen Tel.: 07940/1309-32 E-Mail: [email protected] zu bekunden. Die Interessenbekundungsfrist endet innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Interessenbekundungen, die nach dem Ende der vorgenannten Frist eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Interessenbekundung bei der Stadt Ingelfingen maßgeblich. Die vom derzeitigen Konzessionär der Stadt überlassenen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die gemäß § 46a EnWG erforderlich sind, können bei der Stadtverwaltung Ingelfingen in Text- oder Schriftform angefordert werden. Die Informationen werden gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, die von der StadtBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz
Stadtverwaltung PulsnitzBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz Die Stadt Pulsnitz macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt Pulsnitz und der SachsenEnergie AG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der eingemeindeten ehemaligen Gemeinde Oberlichtenau („Stromkonzessionsvertrag“) mit Ablauf des 31.03.2029 endet. Zudem endet der Stromkonzessionsvertrag der Stadt Pulsnitz am 30.11.2029, welcher vorfristig zum 31.03.2029 aufgehoben worden ist. Die Stadt Pulsnitz beabsichtigt, einen neuen Stromkonzessionsvertrag für das gesamte Stadtgebiet mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines solchen Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Pulsnitz interessiert sind, sind aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Bekanntmachung ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Stadt zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Kontaktstelle: Stadtverwaltung Pulsnitz An die Bürgermeisterin Frau Barbara Lüke Am Markt 1 01896 Pulsnitz Telefon: +49 35955 8610 E-Mail: [email protected] Fax: +49 35955 861109 Die Stadt Pulsnitz liegt im Landkreis Bautzen des Bundeslands Sachsen und das Konzessionsgebiet hat ca. 7.200 Einwohner auf einer geographischen Fläche von rd. 26,7 km2. Gegenstand der Stromkonzession ist ein Stromleitungsnetz. Die kalkulatorischen Netzdaten und weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden. Pulsnitz, den 04.08.2026 (Datum der Beauftragung im Bundesanzeiger) Barbara Lüke BBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten
Stadt LeingartenLeingartenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten Die Stadt Leingarten, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Erdgasverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Erdgaskonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Leingarten Heilbronner Straße 38 74211 Leingarten E-Mail: [email protected] einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der Stadt Leingarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Erdgaskonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Leingarten unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Stadt vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Erdgasnetzes bekunden, wird die Stadt zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Stadt Leingarten Bürgermeister Ralf SteinbrennerBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz
Stadtverwaltung PulsnitzBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz Die Stadt Pulsnitz macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt Pulsnitz und der SachsenEnergie AG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung des Stadtgebietes von Pulsnitz („Gaskonzessionsvertrag“) mit Ablauf des 30.11.2029 endet. Zudem endet der Gaskonzessionsvertrag für das Gebiet der ehemals eigenständigen und eingemeindeten Gemeinde Oberlichtenau am 31.12.2029, welcher vorfristig zum 30.11.2029 aufgehoben worden ist. Die Stadt Pulsnitz beabsichtigt, einen neuen Gaskonzessionsvertrag für das gesamte Stadtgebiet mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines solchen Gaskonzessionsvertrages mit der Stadt Pulsnitz interessiert sind, sind aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Bekanntmachung ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Stadt zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Kontaktstelle: Stadtverwaltung Pulsnitz An die Bürgermeisterin Frau Barbara Lüke Am Markt 1 01896 Pulsnitz Telefon: +49 35955 8610 E-Mail: [email protected] Fax: +49 35955 861109 Die Stadt Pulsnitz liegt im Landkreis Bautzen des Bundeslands Sachsen und das Konzessionsgebiet hat ca. 7.200 Einwohner auf einer geographischen Fläche von rd. 26,7 km2. Gegenstand der Gaskonzession ist ein Gasleitungsnetz. Die kalkulatorischen Netzdaten und weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Gasversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden. Pulsnitz, den 04.08.2026 (Datum der Beauftragung im BundeBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages im Stadtgebiet der Stadt Homberg (Ohm) gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Magistrat der Stadt Homberg (Ohm)Homberg (Ohm)Bekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages im Stadtgebiet der Stadt Homberg (Ohm) gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Stadt Homberg (Ohm) mit ca. 7.424 Einwohnern liegt in Hessen. Eigentümerin des Stromversorgungsnetzes und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Stadtgebiet ist die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG - OVAG. Die Stadt Homberg (Ohm) gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und der OVAG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Homberg (Ohm) gehören - mit Ausnahme des Stadtteils Deckenbach - am 29.08.2028 endet. Die Stadt Homberg (Ohm) vergibt nunmehr mit diesem Verfahren einen neuen Konzessionsvertrag für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Homberg (Ohm) - mit Ausnahme des Stadtteils Deckenbach - mit einer Laufzeit von zwanzig Jahren. Interessierte Unternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Homberg (Ohm) interessiert sind, werden aufgefordert, ihr Interesse unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zum 21.11.2026, 23:59 Uhr bei der Kontaktstelle der Stadt Homberg (Ohm) zu bekunden. Kontaktstelle: Magistrat der Stadt Homberg (Ohm) Frau Felicitas Grün Markstraße 26 35315 Homberg (Ohm) E-Mail: [email protected] Nach Ablauf der genannten Frist eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Stromkonzessionsvertrags mit der Stadt Homberg (Ohm) verpflichtet, das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Homberg (Ohm) während der Vertragslaufzeit zu betreiben. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Vorlage einer vom Bewerber unterzeichneteÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Zirndorf über das Auslaufen eines Konzessionsvertrages für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung)
Stadt ZirndorfZirndorfÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Zirndorf über das Auslaufen eines Konzessionsvertrages für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) Im Gebiet der Stadt Zirndorf betreiben derzeit die Stadtwerke Zirndorf GmbH - bisheriger Netzbetreiber - im Rahmen des bestehenden Konzessionsvertrages das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern. Die Stadt Zirndorf gibt hiermit bekannt, dass zum 31.12.2028 die Laufzeit des bestehenden Konzessionsvertrages für die Versorgung mit elektrischer Energie enden wird. Die Stadt Zirndorf beabsichtigt, zur Erhebung von Stromkonzessionsabgaben ab dem 01.01.2029 einen neuen Stromwegenutzungsvertrag abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Zirndorf interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis spätestens drei Kalendermonate nach dem Datum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der Stadt Zirndorf, Fürther Straße 8, 90513 Zirndorf, einzureichen. Maßgebend für die Wahrung der vorstehenden Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt Zirndorf. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der ausgeschriebenen Stromkonzession bekunden, wird die Stadt Zirndorf zur Strukturierung des Verfahrens nach Ablauf der vorstehenden Frist alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, mittels Verfahrensbrief über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens und über technische Daten des Netzes nach § 46 EnWG sowie die Auswahlkriterien informieren. Die Bereitstellung der Netzdaten kann von der Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung abhängig gemacht werden. Zirndorf, den 10.08.2026 Marcus Spath Erster Bürgermeister der Stadt ZirndorfBekanntmachung der Stadt Bad Sülze über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom
Amt Recknitz-TrebeltalBekanntmachung der Stadt Bad Sülze über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Stadt Bad Sülze gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Stadt Bad Sülze über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Stadt Bad Sülze beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Stadt Bad Sülze, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Stadt Bad Sülze, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Stadt zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Stadt Bad Sülze Dr. D. Schmutzer BürgermeisterinÖffentliche Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG - Gaskonzessionsvertrag
Stadt Eltville am RheinEltville am RheinÖffentliche Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG Die Stadt Eltville gibt hiermit bekannt, dass der mit der Syna GmbH bestehende Gaskonzessionsvertrag zum 02.05.2028 endet. Die Stadt Eltville beabsichtigt, den vorgenannten Gaskonzessionsvertrag mit einer Laufzeit vom 03.05.2028 bis 02.05.2048 (20 Jahre) neu zu vergeben. Zu diesem Zwecke wird die Stadt Eltville ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren durchführen. Die Stadt Eltville liegt im Landkreis Rheingau Taunus des Bundeslandes Hessen und hat 17000 Einwohner. Im Jahr 2021 betrug das Gaskonzessionsaufkommen im Konzessionsgebiet ca. 41.000 €. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages erforderlich sind, können in der Stadt Eltville zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Alternativ ist auch eine Übermittlung der Informationen per Post oder über einen sicheren, elektronischen Kommunikationsweg möglich. Die Stadt Eltville weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages verwendet werden dürfen. Die Informationen können daher nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung eingesehen werden. Unternehmen, die Einsicht in die Informationen nehmen oder um deren Übersendung bitten möchten, werden gebeten, die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung bei der Stadt Eltville anzufordern. Interessierte Unternehmen werden aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum dieser Veröffentlichung eine schriftliche Interessenbekundung einzureichen. Die Interessenbekundung ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Gaskonzessionsverfahren Stadt Eltville " bei Magistrat der Stadt Eltville am Rhein, -Hauptamt-, Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, einzureichen. EBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG - Stromkonzessionsvertrag
Gemeinde SchönheideSchönheideBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG Die Gemeinde Schönheide gibt hiermit bekannt, dass der mit envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz, bestehende Stromkonzessionsvertrag der Gemeinde Schönheide zum 31.12.2030 endet. Die Gemeinde Schönheide beabsichtigt, den vorgenannten Stromkonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren neu zu vergeben. Zu diesem Zwecke wird die Gemeinde Schönheide ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren durchführen. Die Gemeinde Schönheide liegt im Landkreis Erzgebirgskreis des Bundeslandes Sachsen und hat 4.017 Einwohner (2024). Im Jahr 2023 betrug das Stromkonzessionsaufkommen im Konzessionsgebiet 92.520 €. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages erforderlich sind (Strukturdaten), können in der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Die Gemeinde Schönheide weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages verwendet werden dürfen. Die Informationen können daher nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung eingesehen werden. Unternehmen, die Einsicht in die Strukturdaten nehmen möchten, werden gebeten, die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung in der Gemeindeverwaltung anzufordern. Die Gemeinde Schönheide wird dem Auswahlverfahren eine Eignungsprüfung voranstellen. Die Gemeinde Schönheide wird daher nur diejenigen Interessenten zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die durch Vorlage folgender Unterlagen ihre Eignung nachgewiesen haben: 1. Vorlage einer Genehmigung nach § 4 EnWG oder eines Nachweises bzw. einer Stellungnahme, dass der Netzbetrieb bereits vor Inkrafttreten von § 4 EnWG aufgenommen wurde. 2. Angaben zu den bisher betriebenen Energieversorgungsnetzen eins
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Buchen.
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