Amt Recknitz-Trebeltal
Bekanntmachung der Stadt Bad Sülze über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom
Bekanntmachung der Stadt Bad Sülze über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Stadt Bad Sülze gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Stadt Bad Sülze über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den...
Netzinfrastruktur
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Amt Recknitz-Trebeltal
- Veröffentlicht:
- 11. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Netzinfrastruktur
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Bekanntmachung der Stadt Bad Sülze über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Stadt Bad Sülze gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Stadt Bad Sülze über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Stadt Bad Sülze beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Stadt Bad Sülze, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Stadt Bad Sülze, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Stadt zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Stadt Bad Sülze Dr. D. Schmutzer Bürgermeisterin
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Amt Recknitz-TrebeltalBekanntmachung der Gemeinde Drechow über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Gemeinde Drechow gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Drechow über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Gemeinde Drechow beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Gemeinde Drechow, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Gemeinde Drechow, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Gemeinde Drechow A. Kert BürgermeisterinBekanntmachung der Gemeinde Hugoldsdorf über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom
Amt Recknitz-TrebeltalBekanntmachung der Gemeinde Hugoldsdorf über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Gemeinde Hugoldsdorf gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Hugoldsdorf über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Gemeinde Hugoldsdorf beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Gemeinde Hugoldsdorf, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Gemeinde Hugoldsdorf, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Gemeinde Hugoldsdorf W. Bathelt BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Lindholz über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom
Amt Recknitz-TrebeltalBekanntmachung der Gemeinde Lindholz über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Gemeinde Lindholz gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Lindholz über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Gemeinde Lindholz beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Gemeinde Lindholz, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Gemeinde Lindholz, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Gemeinde Lindholz H. Kolschewski BürgermeisterBekanntmachung der Ortsgemeinde Rodenbach nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Ortsgemeinde RodenbachRodenbachBekanntmachung der Ortsgemeinde Rodenbach nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Ortsgemeinde Rodenbach macht gem. § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG bekannt, dass der mit der Pfalzgas GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für das Gasverteilungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Ortsgemeinde am 31.12.2027 endet. Die Ortsgemeinde beabsichtigt, einem hierzu befähigten Unternehmen erneut qualifizierte Wegenutzungsrechte im Rahmen eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit einer Laufzeit von max. 20 Jahren einzuräumen. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit der Ortsgemeinde Rodenbach haben, werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Erscheinen dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Rodenbach vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, diese vertreten durch den Bürgermeister Ralf Schwarm Rummelstr. 15, 67685 Weilerbach ihr Interesse zu bekunden. Es handelt sich hierbei um die Bekanntmachung des Vertragsendes und die Aufforderung zur Interessenbekundung. Ein Kriterienkatalog oder finale Vergabeunterlagen werden mit dieser Bekanntmachung noch nicht zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist erhalten alle Unternehmen, die frist- und formgerecht ihr Interesse bekundet haben, zeitgleich die weiteren Verfahrensbriefe und Unterlagen zur Angebotsabgabe. Verspätet eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation gemäß § 46a EnWG, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, wurden vom bisherigen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt (Stand: 31.12.2025). Die Daten können von den Interessenten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, Herrn Matthias Bachmann Rummelstr. 15 67685 Weilerbach E-Mail: matthias.bachmann@Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten
Stadt LeingartenLeingartenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten Die Stadt Leingarten, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Erdgasverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Erdgaskonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Leingarten Heilbronner Straße 38 74211 Leingarten E-Mail: [email protected] einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der Stadt Leingarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Erdgaskonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Leingarten unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Stadt vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Erdgasnetzes bekunden, wird die Stadt zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Stadt Leingarten Bürgermeister Ralf SteinbrennerBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen – Aufforderung zur Interessenbekundung
Stadt IngelfingenIngelfingenBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen - Aufforderung zur Interessenbekundung Die Stadt Ingelfingen, Schloßstraße 12, 74653 Ingelfingen, (Landkreis Hohenlohekreis) mit rd. 5.400 Einwohnern, gibt nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hiermit bekannt, dass der am 23.11.2023 zwischen der Stadt Ingelfingen und der Netze BW GmbH abgeschlossene Konzessionsvertrag für die Elektrizitätsversorgung für das Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Die Stadt Ingelfingen beabsichtigt einen neuen Stromkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet mit einer Höchstlaufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen mit Interesse am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Ingelfingen werden dazu aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen, die zu dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet gehören, in Text- oder Schriftform gegenüber der Stadtverwaltung Ingelfingen Bürgermeister Michael Bauer Schloßstraße 12 74653 Ingelfingen Tel.: 07940/1309-32 E-Mail: [email protected] zu bekunden. Die Interessenbekundungsfrist endet innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Interessenbekundungen, die nach dem Ende der vorgenannten Frist eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Interessenbekundung bei der Stadt Ingelfingen maßgeblich. Die vom derzeitigen Konzessionär der Stadt überlassenen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die gemäß § 46a EnWG erforderlich sind, können bei der Stadtverwaltung Ingelfingen in Text- oder Schriftform angefordert werden. Die Informationen werden gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, die von der StadtÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Zirndorf über das Auslaufen eines Konzessionsvertrages für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung)
Stadt ZirndorfZirndorfÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Zirndorf über das Auslaufen eines Konzessionsvertrages für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) Im Gebiet der Stadt Zirndorf betreiben derzeit die Stadtwerke Zirndorf GmbH - bisheriger Netzbetreiber - im Rahmen des bestehenden Konzessionsvertrages das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern. Die Stadt Zirndorf gibt hiermit bekannt, dass zum 31.12.2028 die Laufzeit des bestehenden Konzessionsvertrages für die Versorgung mit elektrischer Energie enden wird. Die Stadt Zirndorf beabsichtigt, zur Erhebung von Stromkonzessionsabgaben ab dem 01.01.2029 einen neuen Stromwegenutzungsvertrag abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Zirndorf interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis spätestens drei Kalendermonate nach dem Datum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der Stadt Zirndorf, Fürther Straße 8, 90513 Zirndorf, einzureichen. Maßgebend für die Wahrung der vorstehenden Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt Zirndorf. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der ausgeschriebenen Stromkonzession bekunden, wird die Stadt Zirndorf zur Strukturierung des Verfahrens nach Ablauf der vorstehenden Frist alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, mittels Verfahrensbrief über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens und über technische Daten des Netzes nach § 46 EnWG sowie die Auswahlkriterien informieren. Die Bereitstellung der Netzdaten kann von der Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung abhängig gemacht werden. Zirndorf, den 10.08.2026 Marcus Spath Erster Bürgermeister der Stadt ZirndorfBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde RiedhausenKirchstraße 1, 88377 RiedhausenBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Riedhausen, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, mit rd. 800 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Riedhausen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Riedhausen Kirchstr. 1 88377 Riedhausen zu bekunden. Letzter Abgabetermin für die Interessensbekundung ist der 30.11.2026, 12.00 Uhr. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Riedhausen auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Riedhausen, Datum 19.08.2026 Yvonne Heine Bürgermeisterin
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- Der Auftraggeber ist Amt Recknitz-Trebeltal.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.