WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH handelnd für das Sonstige Sondervermögen Überseestadt der Stadtgemeinde BremenBremenTED
Bebauungsplan Radpremiumroute
Gegenstand der Leistung ist die Erstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der geplanten Rad-premiumroute D.15 Mahndorf-Arbergen und die beiden Waldentwicklungsflächen der Hanseatischen Naturentwicklung GmbH (im Folgenden auch: "haneg"). Näheres zur Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage A).
Stadtplanung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH handelnd für das Sonstige Sondervermögen Überseestadt der Stadtgemeinde Bremen
- Veröffentlicht:
- 26. August 2026
- Frist:
- 28. September 2026
- Thema:
- Stadtplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Erstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der geplanten Rad-premiumroute D.15 Mahndorf-Arbergen und die beiden Waldentwicklungsflächen der Hanseatischen Naturentwicklung GmbH (im Folgenden auch: "haneg"). Näheres zur Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage A).
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Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim A.d.ö.R.TübingenFrist: 07. Sept.Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim, Anstalt des öffentlichen Rechts, beabsichtigt den Neubau eines Wohnheims für Studierende auf dem sogenannten Schiebeparkplatz im Bereich des Campusgeländes der Universitätsstadt Tübingen. Anlass ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum für Studierende in unmittelbarer Nähe zu universitären Einrichtungen. Das Wettbewerbsgrundstück liegt im Tübinger Stadtteil „Universität“ zwischen denkmalgeschützten Institutsgebäuden der Universität in unmittelbarer Nähe zum Campusgelände, aber auch nahe bestehenden nord-westlich angrenzenden Wohngebäuden. Die städtebauliche Einbindung des Neubaus in diesen Kontext stellt damit eine zentrale planerische Aufgabe dar. Die Universitätsstadt Tübingen hat zusammen mit dem Studierendenwerk hierzu verbindliche Rahmenbedingungen formuliert. Neben der Aufnahme bestehender einzelner Gebäudefluchten ist ebenso ein sensibler Umgang mit dem ortsbildprägenden Baumbestand gefordert. Es soll ein städtebaulich, architektonisch und freiräumlich überzeugender Entwurf für ein Studierendenwohnheim entwickelt werden, welcher den wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen gerecht wird. Darüber hinaus wird eine umsichtige öffentlichkeitswirksame Nutzung des Erdgeschosses entlang der Wilhelmstraße gewünscht, wodurch eine aktive Schnittstelle zwischen dem studentischen Wohnen und dem öffentlichen Raum entstehen soll. Die Herausforderung der Wettbewerbsaufgabe besteht somit in der Entwicklung eines Gebäudekonzepts, dass die funktionalen Anforderungen des studentischen Wohnens erfüllt und gleichzeitig den hohen städtebaulichen und freiräumlichen Anforderungen der Umgebung des Campus gerecht wird. Geplante Termine und zusätzliche Angaben entnehmen Sie bitte der Kurzinformation.Neubau AWO Sozialzentrum Neuburg an der Donau - Archäologische Maßnahmen (Lose 1 und 2)
AWO Bezirksverband Schwaben e.V.StadtbergenFrist: 14. Sept.Die AWO Bezirksverband Schwaben e.V. ist Träger der Sophie-Scholl-Schule an der Joseph-Haydn-Str. 14, 86633 Neuburg an der Donau. Die Sophie-Scholl-Schule ist ein staatlich anerkanntes privates Förderzentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Schülerzahlen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Derzeit besuchen 150 Schüler:innen und 24 SVE-Kinder die Schule. Die Schule kann an dem Standort nicht erweitert werden, weshalb die AWO einen Neubau der Schule mit Heilpädagogischer Tagesstätte (HPT), Räumen für die Kinder- und Jugendhilfe sowie für die Verwaltung und den Fahrdienst auf einem benachbarten Grundstück plant. Das hierfür vorgesehene Grundstück liegt in Neuburg an der Donau an der Münchener Str. und hat eine Gesamtfläche von rund 33.760 m². Von der AWO wurden davon 18.000 m² erworben. Die Erschließung der Schule wird über die Münchener Str. erfolgen. Das Grundstück selbst ist teilerschlossen, die Erstellung eines Bebauungsplanes ist seitens der AWO beauftragt und findet in enger Abstimmung mit der Stadt Neuburg, die das Vorhaben grundsätzlich unterstützt, statt. Im Bereich des Baugebietes befindet sich das Bodendenkmal D-1-7233-0331 der römischen Kaiserzeit. Aufgrund dessen sind die archäologischen Leistungen Bestandteil der Auflagen und Hinweise der denkmalrechtlichen Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen. Gemäß denkmalrechtlicher Erlaubnis sind alle Flächen archäologisch zu untersuchen, in denen Bodeneingriffe erforderlich sind. Die Erlaubnis wird dem/n Auftragnehmer/n (losweise Vergabe) durch den Vorhabenträger AWO Bezirksverband Schwaben e.V. vor Beginn der archäologischen Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist die Beauftragung einer archäologischen Fachfirma bzw. zweier archäologischer Fachfirmen (losweise Vergabe) mit der Ausführung der gemäß denkmalrechtlicher Erlaubnis erforderlichen archäologischen Maßnahmen (Oberbodenabträge und archäologische AusgrabungStadt Geislingen an der Steige - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Bauleitplanung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045
Stadt Geislingen an der SteigeGeislingen an der SteigeFrist: 21. Sept.Gegenstand der Gesamtmaßnahme: Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen beabsichtigt die Fortschreibung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplans zum Zieljahr 2045 (vorbehaltlich der Abklärung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart). Hintergrund: Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1995 mit einer 1. Fortschreibung aus dem Jahr 1999. Seit der Rechtskraft des Flächennutzungsplans wurden in den vergangenen Jahren mehrere Bebauungspläne genehmigt; teilweise wurden bzw. werden hierzu auch Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Daneben wurden Bebauungspläne nach §§ 13a und 13b BauGB aufgestellt, die Berichtigungen des Flächennutzungsplans erforderlich machen. Weitere Teiländerungsverfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Die vorhandene genehmigte Fassung des Flächennutzungsplans liegt als Papierplan vor. Zur besseren Lesbarkeit wurde die rechtskräftige Papierfassung zwischenzeitlich digitalisiert. Die digitalisierten Daten einschließlich der zwischenzeitlich rechtsverbindlich gewordenen Bebauungspläne liegen als AutoCAD-Zeichnungsdatei vor. Nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart soll der derzeit gültige Flächennutzungsplan nicht lediglich fortgeführt, sondern fortgeschrieben werden. Dabei sollen insbesondere Bereiche mit Änderungsbedarf, neu auszuweisende Flächen sowie Belange, die seit der Rechtskraft des bisherigen Flächennutzungsplans neu hinzugekommen sind, vertieft behandelt werden. Der Umfang der Prüfung ist mit der Raumordnungsbehörde sowie dem Verband Region Stuttgart abzustimmen. Die Berechnung der künftigen Flächenbedarfe ist in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie dem Verband Region Stuttgart auf das Basisjahr 2025 auszurichten. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 10.880 ha. Im Plangebiet leben nach dem Stand vom 30. September 2025 ca. 37.100 Einwohner. Die Mitgliedskommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft gehören zur Region Stuttgart und zum Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart. Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Planungsleistungen der Flächennutzungsplanung gemäß § 18 HOAI für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand des vorliegenden Verfahrens die Vergabe von folgenden Planungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden): - Grundleistungen des Leistungsbilds Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 2, LPH 1 bis 3 Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers (Optionen) Besondere Leistungen des Leistungsbilds Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 9 zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere folgende Besondere Leistungen: - Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB mit Fokus auf die auf Ebene der Flächennutzungsplanung voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen; - Prüfung, Fortschreibung und weitere Bearbeitung der vorhandenen digitalisierten Planunterlagen; - Überführung der Planunterlagen in das Format XPlanung unter Verwendung des UTM-Koordinatensystems; - Erstellung der Planzeichnung in digitaler Fassung in einem AutoCAD-kompatiblen Dateiformat sowie Zurverfügungstellung im Format XPlanung; Detaillierte artenschutzrechtliche Prüfungen, insbesondere spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen bezogen auf einzelne Vorhaben oder Bebauungsplanverfahren, sind nach derzeitigem Stand nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen, da diese erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung der jeweiligen Leistungsphasen beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden), dem Vertrag (Anlage 3) sowie der digitalisierten Fassung des Flächennutzungsplans 1995/1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (Anlage 5).Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenFrist: 10. Sept.Beschreibung des Auftrags Beschreibung: Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung Erarbeitung eines Fachkonzeptes für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gewerbe innerhalb der Rahmenplanung im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" in Wiesbaden". Die dort beschriebenen Leistungen sind auf das Stadtquartier der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld zu beziehen. Geschuldet sind alle Leistungen der Leistungsbausteine 1 bis 9, soweit sie nicht ausdrücklich als optionale Leistung gekennzeichnet sind. Die Rahmenplanung selbst, die Federführung bei der Erarbeitung der "Prinzipien des öffentlichen Raums" sowie die Fachleistungen zu Mobilität, Klima, Wasser und Schallschutz sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Diese werden vom Auftraggeber gesondert beauftragt. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Gesamtmaßnahme SEM Ostfeld obliegt dem Auftraggeber. Bei Widersprüchen zwischen diesen Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung geht die Leistungsbeschreibung vor. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Gegenstand der zu beauftragenden Leistung ist die Erarbeitung eines Fachkonzeptes für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gewerbe für das neue Stadtquartier der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" in Wiesbaden mit rund 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Auftragnehmer wirkt als externe Fachexpertise an der interdisziplinär und iterativ zu erarbeitenden Rahmenplanung im Maßstab 1:1000 mit. Die Leistungen umfassen die in der beigefügten Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungsbausteine 1 bis 9, soweit diese nicht ausdrücklich als optionale Leistung gekennzeichnet sind: Leistungsbaustein 1: Grundlagenermittlung und Einarbeitung Leistungsbaustein 2: Markt- und Bedarfsanalyse Leistungsbaustein 3: Kontinuierliche fachliche Begleitung der Rahmenplanung Leistungsbaustein 4: Mitwirkung an den "Prinzipien des öffentlichen Raums" Leistungsbaustein 5: Entwicklungs- und Bauabschnittsbetrachtung Leistungsbaustein 6: Empfehlungen zu Betreiber- und Managementstrukturen Leistungsbaustein 7: Spezifische Rolle und Positionierung in der gesamtstädtischen Nahversorgungsstruktur Leistungsbaustein 8: Erstellung eines Endberichts einschließlich Management Summary Leistungsbaustein 9: Abstimmungen und Schnittstellen mit Projektbeteiligten, Ziffern 9.1 bis 9.11 Die Erarbeitung erfolgt parallel zur Rahmenplanung in den Phasen 1 (Vorbereitungsphase), 2 (Vorentwurf), 3 (Entwurf) und 4 (Finale Rahmenplanung). Die Phasen 1 und 2 sind ab Auftragsvergabe bis Frühjahr 2027 vorgesehen, die Phase 3 bis Herbst 2027, die Phase 4 mit Abgabe der Gesamtleistung Anfang 2028. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Termine stellen die kalkulierte Höchstzahl dar. Ein Anspruch auf Durchführung sämtlicher Termine besteht nicht. Siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung "Erarbeitung eines Fachkonzeptes für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gewerbe innerhalb der Rahmenplanung im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" in Wiesbaden". Optionen: Der Auftraggeber behält sich den gesonderten Abruf der nachfolgenden optionalen Leistungen vor, vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Ziffer 9.12: Arbeitstermine zum Vorentwurf, Entwurf und finalen Rahmenplan sowie zu den "Prinzipien des öffentlichen Raums" - drei Termine, Präsenz, je maximal fünf Stunden Ziffer 9.13: Zwischenpräsentationen Vorentwurf und Entwurf Rahmenplanung - zwei Termine, Präsenz, je maximal fünf Stunden Ziffer 9.14: Präsentation finale Rahmenplanung - ein Termin, vorzugsweise digital, zwei Stunden Ziffer 9.15: Einbindung und Beteiligung der Öffentlichkeit - drei Veranstaltungen, Präsenz, je maximal fünf Stunden Ziffer 9.16: Einbindung von politischen Gremien und Akteuren - bis zu drei Termine, Präsenz, je maximal drei Stunden Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst ausschließlich die Leistungsbausteine 1 und 2 abgerufen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf einzelner und / oder sämtlicher optionaler Leistungen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Die Beauftragung erfolgt in schriftlicher Form. Auf eine weitere Beauftragung hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch. Aus einer abschnittsweisen Übertragung oder einem Nichtabruf kann der Auftragnehmer weder Ansprüche auf Schadenersatz noch auf Honorarerhöhung ableiten. Die einzelnen Optionen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektphase beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Leistungen besteht nicht. Ausführungsfrist / Ausführungsdauer: Beginn der Leistungserbringung: ab Auftragsvergabe Abschluss Phase 1 und 2 (Vorbereitungsphase, Vorentwurf): ca. Frühjahr 2027 Abschluss Phase 3 (Entwurf Rahmenplanung): ca. Herbst 2027 Abschluss Phase 4 (Finale Rahmenplanung, Gesamtabgabe): ca. Anfang 2028 Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Vorbefasste Bieter: In dem hier ausgeschriebenen Projekt gibt es vorbefasste Unternehmen, die sich möglicherweise an diesem Vergabeverfahren beteiligen werden. Der Auftraggeber ergreift gem. § 7 VgV angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch eine möglicherweise stattfindende Teilnahme dieser Unternehmen nicht verzerrt wird. Siehe hierzu Ziffer 1.10 der Aufgabenbeschreibung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH handelnd für das Sonstige Sondervermögen Überseestadt der Stadtgemeinde Bremen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.