Gemeinde GroßenknetenGroßenknetenTED
Beauftragung von Planungsleistungen (Technische Ausrüstung - HLS)
Die Grundschule Ahlhorn wird in den kommenden Jahren aufgrund steigender Schülerzahlen räumlich an Ihre Grenzen stoßen. Verschärft wird die Situation zudem noch durch die verpflichtende Einführung des Ganztagesbetriebs ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie die Teilnahme am Startchancen-Programm. Um den mit der Errichtung des Ganztagsschulbetri...
TGA-Planung
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Inhalt auf einen Blick
Die Grundschule Ahlhorn wird in den kommenden Jahren aufgrund steigender Schülerzahlen räumlich an Ihre Grenzen stoßen. Verschärft wird die Situation zudem noch durch die verpflichtende Einführung des Ganztagesbetriebs ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie die Teilnahme am Startchancen-Programm. Um den mit der Errichtung des Ganztagsschulbe...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Großenkneten
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- TGA-Planung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Grundschule Ahlhorn wird in den kommenden Jahren aufgrund steigender Schülerzahlen räumlich an Ihre Grenzen stoßen. Verschärft wird die Situation zudem noch durch die verpflichtende Einführung des Ganztagesbetriebs ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie die Teilnahme am Startchancen-Programm. Um den mit der Errichtung des Ganztagsschulbetriebs und dem Startchancen-Programm verbundenen Raumbedarf zu decken, beabsichtigt die Gemeinde Großenkneten am Schulstandort Ahlhorn in der Schulstraße 1, 26197 Großenkneten ein zusätzliches Gebäude zu errichten. Das Gebäude soll im Erdgeschoss eine Mensa für insgesamt bis zu 120 Personen beinhalten. Die Mensa ist dabei so zu gestalten, dass diese Platz für insgesamt 84 Schülerinnen und Schüler bietet und im Bedarfsfall um weitere 36 Plätze erweitert werden kann. Die Erweiterungsfläche soll zunächst mit einer mobilen Trennwand abgetrennt werden und so z.B. als Bühne für Veranstaltungen genutzt werden können. Neben dem Raum für eine Mensa sollen im Erdgeschoss ferner eine Küche, Lager/Kühllager Küche, Spülküche, Beh.-WC, WC-Jungs, WC-Mädchen, Schulsanitätsraum, Technik und Hausmeisterbüro Platz finden. Im Obergeschoss sollen multifunktionale Räumlichkeiten für das Startchancen-Programm, darunter verschiedene Gruppen- und Arbeitsräume, teilweise mit mobiler Trennwand, Damen- und Herren-WC sowie Lager und Putzmittelraum entstehen. Ferner soll das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet werden. Ein Grundriss einer möglichen Raumaufteilung und den benötigten Raumgrößen liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die Ausstattung der Mensaküche ist im Zuge der Planung zu erarbeiten. Die Planung und Ausschreibung dazu werden ebenfalls Bestandteil des Auftrags. Die Raumliste inkl. der vorhandenen Raumgrößen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Zzgl. Konstruktionsflächen wird von einer Fläche von ca. 1.006m² BGF in zweigeschossiger Bauweise ausgegangen. Zzgl. zu den aufgeführten Räumen ist noch ein Raum oder eine Überdachung für den anfallenden
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Beauftragung von Planungsleistungen (Gebäude und Innenräume)
Planung für ein zusätzliches Gebäude für die Grundschule Ahlhorn in der Schulstraße 1, 26197 Großenkneten zur Deckung des Raumbedarfs für Ganztagesbetrieb und Startchancen-Programm. Das Gebäude soll im Erdgeschoss eine Mensa für bis zu 120 Personen (Platz für 84 Schülerinnen und Schüler mit Erweiterungspotenzial auf 120 Plätze) sowie Küche, Lager/Kühllager Küche, Spülküche, Beh.-WC, WC-Jungs, WC-Mädchen, Schulsanitätsraum, Technik und Hausmeisterbüro umfassen. Im Obergeschoss sollen - Gemeinde GroßenknetenGroßenkneten
Beauftragung von Planungsleistungen (Technische Ausrüstung - ELT)
Planungsleistungen für die Errichtung eines zusätzlichen Gebäudes für die Grundschule Ahlhorn in der Schulstraße 1, 26197 Großenkneten. Das Gebäude soll im Erdgeschoss eine Mensa für bis zu 120 Personen mit Platz für 84 Schülerinnen und Schüler beinhalten, mit Erweiterungspotenzial um weitere 36 Plätze. Die Mensa soll durch eine mobile Trennwand als Bühne nutzbar sein. Im Erdgeschoss sollen zusätzlich eine Küche, Lager/Kühllager Küche, Spülküche, Beh.-WC, WC-Jungs, WC-Mädchen, - Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenFrist: 12. Aug.
Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Planung Technische Ausrüstung Paragraph 53 ff HOAI LPH 2-9, ALG 7, Küchenplanung für Schulzentrum Hanselmannstraße / Schleißheimer Straße. Auf dem knapp 15.000 m² großen Gelände im Stadtbezirk 11 (Milbertshofen Am Hart) befinden sich die 4-zügige Grundschule (GS) an der Hanselmannstr. 45 und eine dazugehörige Mobile Raumeinheit (MRE) an der Hanselmannstr. 44, die 4 zügige Mittelschule (MS) an der Schleißheimer Str. 275 und das Haus für Kinder (HfK) an der Schleißheimer Str. 279. Ein öffentlicher Fuß- und Radweg, in Verlängerung der Hanselmannstraße, durchkreuzt das Grundstück und stellt eine Verbindung von Hanselmann zur Keferloherstraße dar. Die bestehenden Schul- und Kitagebäude sind aus unterschiedlichen Bauzeiten und stehen nicht unter Denkmalschutz. Der Hochbunker an der Schleißheimer Str. 281 (Schleißheimer Ecke Keferloherstraße) ist ebenfalls Bestandteil des Geländes und ist als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen. ----- Bestandssituation: GRUNDSCHULE: Auf dem Grundstück 347/12 wurde 2003 eine 4-zügige Grundschule (Schuljahr 2022/23 16 Klassenzimmer und 4 Hortgruppen, kein Lernhauskonzept) mit einer Tiefgarage (16 Stpl.) und einer halbversenkten Einfachsporthalle errichtet. Als Interimslösung, zur Deckung des steigenden Bedarfs der GS, wurde im Jahr 2018 auf dem Grundstück 345/2 eine Mobile Raumeinheit (MRE) mit 6 Klassenzimmern (kein Lernhauskonzept) sowie einer Mensa mit Küche und Nebenräumen errichtet. Die Baugenehmigung ist auf 10 Jahre befristet (bis 2028). MITTELSCHULE: Die auf dem Grundstück 345/2 befindliche Mittelschule besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die nicht unter Denkmalschutz stehen (Kerngebäude Baujahr 1881, Erweiterungen in den Jahren 1933, 1955, Einfachsporthalle Baujahr ca. 1960). Die Gebäudeteile weisen teilweise unterschiedliche Geschoßhöhen auf und sind nicht barrierefrei. Derzeit sind insgesamt 21 Klassenzimmer sowie Fachlehrsäle (kein Lernhauskonzept) vorhanden. Die Schulgebäude sind sanierungsbedürftig und weisen funktionale Mängel auf. HAUS FÜR KINDER: Auf dem Grundstück 345/12 befindet sich ein Haus für Kinder mit vier Kindergartengruppen. Das Gebäude hat eine Betriebserlaubnis für 100 Kindergartenkinder und ist stark sanierungsbedürftig. Die Geschossfläche des Bestandsgebäudes ist nicht ausreichend für das Raumprogramm HfK 240. HALLENSPORTANLAGEN: Grundschule: Einfachsporthalle (Baujahr 2003); Mittelschule: Einfachsporthalle (Baujahr ca. 1960, nicht normgerecht). FREISPORTANLAGEN: Allwetterplatz ca. 27x28m, Laufbahn ca. 70m --- Die Stadt München plant derzeit die Umstrukturierung dieses Schulcampus. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie werden hierzu derzeit 2 großräumige Varianten untersucht und entwickelt. Nachfolgend sind die beiden Varianten in ihren Grundzügen dargestellt: Variante 1: Ersatzneubau - Beschreibung der Bauteile, siehe Anlage „Bauablaufplan V1“ Bei dieser Variante wird der komplette Gebäudebestand in zwei Bauabschnitten rückgebaut und durch Neubauten ersetzt. Im ersten Bauabschnitt wird der Neubau der Mittelschule erstellt. Dieser Baukörper enthält Erweiterungsflächen für die Grundschule und die Mensa für beide Schulen. (Im Übersichtsplan dargestellt als GS + MS). Des Weiteren wird im zweiten Bauabschnitt, nach dem erfolgten Abbruch, dann der Neubau der Sporthalle mit dem Haus für Kinder. Die Außenanlagen hierzu werden dabei auch bearbeitet und Abschnittsweise fertiggestellt. Variante 2: Bestandserhalt - Beschreibung der Bauteile, siehe Anlage „Bauablaufplan V2“ Bei dieser Variante wird der sogenannte T- Baukörper (Mittelschule) an der Schleißheimerstraße erhalten. Die Bauabschnitte gliedern sich wie folgt: Im ersten Bauabschnitt wird die Sporthalle und das Haus für Kinder errichtet, welches ebenfalls Erweiterungsflächen für die Grundschule enthält. Des Weiteren wird der Erweiterungsbau der Mittelschule und die Mensa errichtet. Im zweiten Bauabschnitt wir der der sogenannte T-Baukörper schadstoffsaniert, saniert und ertüchtigt. Die Variante 1 wird bevorzugt, zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung ist jedoch noch nicht entschieden, welche dieser beiden Varianten verwirklicht werden soll. Für die Küchenplanung allerdings handelt es sich in beiden Varianten hauptsächlich um einen Neubau, da es sich bei der Mensa in jedem Fall um einen Neubau handelt. Mensa: ---Bestand: Die, im MRE (BJ 2018) befindliche, Mensa wurde anfänglich von beiden Schulen genutzt. Aufgrund des Ausbaus der Ganztagsbetreuung steht die Mensa derzeit nur noch der GS zur Verfügung. Die MS nutzt provisorisch einen Raum im eigenen Schulgebäude als Speiseraum mit Küchenzeile. ---Bedarf: Geplant ist eine gemeinsame Mensa für beide Schulen. Die Größe des Speisesaals ergibt sich aus der Addition der Flächen für GS und MS laut Standardraumprogramm. Die Mensa soll von beiden Schulen gut erreichbar, für die Grundschüler soll der Speisesaal, wenn möglich, trockenen Fußes zugänglich sein. - Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenFrist: 12. Aug.
Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Planung Technische Ausrüstung Paragraph 53 ff HOAI LPH 2-9, ALG 7, Küchenplanung für Schulzentrum Hanselmannstraße / Schleißheimer Straße. Auf dem knapp 15.000 m² großen Gelände im Stadtbezirk 11 (Milbertshofen Am Hart) befinden sich die 4-zügige Grundschule (GS) an der Hanselmannstr. 45 und eine dazugehörige Mobile Raumeinheit (MRE) an der Hanselmannstr. 44, die 4 zügige Mittelschule (MS) an der Schleißheimer Str. 275 und das Haus für Kinder (HfK) an der Schleißheimer Str. 279. Ein öffentlicher Fuß- und Radweg, in Verlängerung der Hanselmannstraße, durchkreuzt das Grundstück und stellt eine Verbindung von Hanselmann zur Keferloherstraße dar. Die bestehenden Schul- und Kitagebäude sind aus unterschiedlichen Bauzeiten und stehen nicht unter Denkmalschutz. Der Hochbunker an der Schleißheimer Str. 281 (Schleißheimer Ecke Keferloherstraße) ist ebenfalls Bestandteil des Geländes und ist als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen. ----- Bestandssituation: GRUNDSCHULE: Auf dem Grundstück 347/12 wurde 2003 eine 4-zügige Grundschule (Schuljahr 2022/23 16 Klassenzimmer und 4 Hortgruppen, kein Lernhauskonzept) mit einer Tiefgarage (16 Stpl.) und einer halbversenkten Einfachsporthalle errichtet. Als Interimslösung, zur Deckung des steigenden Bedarfs der GS, wurde im Jahr 2018 auf dem Grundstück 345/2 eine Mobile Raumeinheit (MRE) mit 6 Klassenzimmern (kein Lernhauskonzept) sowie einer Mensa mit Küche und Nebenräumen errichtet. Die Baugenehmigung ist auf 10 Jahre befristet (bis 2028). MITTELSCHULE: Die auf dem Grundstück 345/2 befindliche Mittelschule besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die nicht unter Denkmalschutz stehen (Kerngebäude Baujahr 1881, Erweiterungen in den Jahren 1933, 1955, Einfachsporthalle Baujahr ca. 1960). Die Gebäudeteile weisen teilweise unterschiedliche Geschoßhöhen auf und sind nicht barrierefrei. Derzeit sind insgesamt 21 Klassenzimmer sowie Fachlehrsäle (kein Lernhauskonzept) vorhanden. Die Schulgebäude sind sanierungsbedürftig und weisen funktionale Mängel auf. HAUS FÜR KINDER: Auf dem Grundstück 345/12 befindet sich ein Haus für Kinder mit vier Kindergartengruppen. Das Gebäude hat eine Betriebserlaubnis für 100 Kindergartenkinder und ist stark sanierungsbedürftig. Die Geschossfläche des Bestandsgebäudes ist nicht ausreichend für das Raumprogramm HfK 240. HALLENSPORTANLAGEN: Grundschule: Einfachsporthalle (Baujahr 2003); Mittelschule: Einfachsporthalle (Baujahr ca. 1960, nicht normgerecht). FREISPORTANLAGEN: Allwetterplatz ca. 27x28m, Laufbahn ca. 70m --- Die Stadt München plant derzeit die Umstrukturierung dieses Schulcampus. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie werden hierzu derzeit 2 großräumige Varianten untersucht und entwickelt. Nachfolgend sind die beiden Varianten in ihren Grundzügen dargestellt: Variante 1: Ersatzneubau - Beschreibung der Bauteile, siehe Anlage „Bauablaufplan V1“ Bei dieser Variante wird der komplette Gebäudebestand in zwei Bauabschnitten rückgebaut und durch Neubauten ersetzt. Im ersten Bauabschnitt wird der Neubau der Mittelschule erstellt. Dieser Baukörper enthält Erweiterungsflächen für die Grundschule und die Mensa für beide Schulen. (Im Übersichtsplan dargestellt als GS + MS). Des Weiteren wird im zweiten Bauabschnitt, nach dem erfolgten Abbruch, dann der Neubau der Sporthalle mit dem Haus für Kinder. Die Außenanlagen hierzu werden dabei auch bearbeitet und Abschnittsweise fertiggestellt. Variante 2: Bestandserhalt - Beschreibung der Bauteile, siehe Anlage „Bauablaufplan V2“ Bei dieser Variante wird der sogenannte T- Baukörper (Mittelschule) an der Schleißheimerstraße erhalten. Die Bauabschnitte gliedern sich wie folgt: Im ersten Bauabschnitt wird die Sporthalle und das Haus für Kinder errichtet, welches ebenfalls Erweiterungsflächen für die Grundschule enthält. Des Weiteren wird der Erweiterungsbau der Mittelschule und die Mensa errichtet. Im zweiten Bauabschnitt wir der der sogenannte T-Baukörper schadstoffsaniert, saniert und ertüchtigt. Die Variante 1 wird bevorzugt, zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung ist jedoch noch nicht entschieden, welche dieser beiden Varianten verwirklicht werden soll. Für die Küchenplanung allerdings handelt es sich in beiden Varianten hauptsächlich um einen Neubau, da es sich bei der Mensa in jedem Fall um einen Neubau handelt. Mensa: ---Bestand: Die, im MRE (BJ 2018) befindliche, Mensa wurde anfänglich von beiden Schulen genutzt. Aufgrund des Ausbaus der Ganztagsbetreuung steht die Mensa derzeit nur noch der GS zur Verfügung. Die MS nutzt provisorisch einen Raum im eigenen Schulgebäude als Speiseraum mit Küchenzeile. ---Bedarf: Geplant ist eine gemeinsame Mensa für beide Schulen. Die Größe des Speisesaals ergibt sich aus der Addition der Flächen für GS und MS laut Standardraumprogramm. Die Mensa soll von beiden Schulen gut erreichbar, für die Grundschüler soll der Speisesaal, wenn möglich, trockenen Fußes zugänglich sein. - Stadt FriedrichsthalFriedrichsthalFrist: 26. Aug.
Stadt Friedrichsthal: Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-9) für den Neubau der Nachmittagsbetreuung an der Bismarckschule
Aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 erhalten zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier ganztägig betreut werden kann. Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung der Stadt Friedrichsthal, sowie der Prognosezahlen des Bildungsministeriums geht man von einer durchschnittlichen Schülerzahl von rund 230 Personen aus. Wird die Einrichtung von zwei Dritteln (realistische Nutzungsquote) der Schüler täglich bis 17 Uhr („lange Gruppe“) genutzt, werden 6 Gruppenräumen benötigt. Da am Schulstandort Bismarckschule die räumlichen Kapazitäten ausgeschöpft sind, muss künftig das gesamte Nachmittagsangebot in dem geplanten Erweiterungsbau untergebracht werden. Um die Bedarfe am Schulstandort insg. zu ermitteln und in die Entwürfe u. Bauphasen einfließen zu lassen, wurde dem eigentlichen Bauplanungsprozess ein Beteiligungsprozess (Phase null) mit Vertreterinnen u. Vertretern der Schule, der Verwaltung, sowie der Ganztagsbetreuung vorangestellt, dies auch um einer zeitgemäßen Pädagogik gerecht zu werden. Aufgrund der Förderrichtlinien des Investitionsprogrammes Ganztagsausbau (Ministerium für Bildung und Kultur) ergab sich folgendes Raumprogramm: 6 Gruppenräume, 1 Speiseraum (Essen in zwei Essensrunden), 1 Ausgabeküche, 4 WC (Mädchen, Jungen, Behinderte, Personal) 1 Team-Raum FGTS, 1 Schulsozialarbeit, 1 Hausmeister, 1 Erste Hilfe, 1 Technikraum, Lagerräume. Das II-geschossige Gebäude ist zur Gewährleistung der Barrierefreiheit mit einem Aufzug auszustatten. Die aufgrund der vorzuhaltenden Fluchtwege/ Flure sollen auch für Aktivitäten der Kinder genutzt werden können. Das Projekt wird auch über das Schulbauprogramm BAUSTEIN des Ministeriums für Inneres, Bauen u. Sport vom 05.03.2024 gefördert. Aus dem Transformationsfonds werden energetische Maßnahmen gefördert, die einen entsprechenden KfW-Standard erfüllen müssen. Zur Ressourcenschonung u. Kreislaufwirtschaft ist der Einsatz nachhaltiger Materialien und die Recyclingfähigkeit von Baustoffen erwünscht. Die Aufnahme in die o.g. Förderprogamme erfordern die Erstellung einer HU-Bau. Gem. der Förderrichtlinien ist das Projekt bis 31.12.2029 abzuschließen. Bis zu diesem Datum müssen alle Schlussrechnungen vorliegen u. alle Gewerke abgerechnet sein. Geplant ist ein Neubau zur Unterbringung der Nachmittagsbetreuung für die Bismarckschule. Dafür werden Planende zur Erbringung folgender Dienstleistungen gesucht: Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung. Die Bismarckschule (Grundschule) in Friedrichsthal besteht bisher aus drei verschiedenen Gebäuden: der Turnhalle, dem ursprünglichen Schulgebäude aus den 1920iger Jahren und dem späteren ergänzenden Bau aus den 1970iger Jahren. Die Nachmittagsbetreuung soll in einem neu zu errichtenden Gebäude, das das bestehende Ensemble ergänzt u. den Schulhof auf der bislang noch offenen Seite fasst, untergebracht werden. Um das Projekt näher zu spezifizieren wurden die Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung bereits erstellt. Die erarbeiteten Planunterlagen sind Teil der einsehbaren Vergabeunterlagen (Pläne Anlagen). Geplant ist ein kubischer II-geschossiger Flachdachbau mit extensiver Dachbegrünung, einer PV-Anlage sowie einer Wärmepumpe auf dem Dach. Die Fundamente sind als Einzel- oder Streifenfundamente (je nach Tragfähigkeit des Bodens) vorgesehen. Die Gebäudekonstruktion ist in Holzständerbauweise vorgesehen, wobei die Geschossdecken in einer Holzhybridbauweise aus Beton u. Holz ausgeführt werden sollen. Die Fassade ist als farbige Holzfassade aus heimischem Lärche-/Kiefernholz als senkrechte Bodendeckelfassade (o.ä.) geplant. Die bodentiefen Fenster u. Türen sollen als Holz-Alu-Elemente in der Fassade mit außenliegendem Sonnenschutz (Raffstores) ausgeführt werden. An der Südseite u. Nordseite sind zwei Stege angebracht, die zur Verschattung dienen u. als Wartungsgänge zu nutzen sind. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Schulhof an der Fassade. Im Erdgeschoss befindet sich ein großer Speisesaal mit Küche als gemeinschaftlicher „Hauptraum“. Ergänzt wird das Raumprogramm im EG mit weiteren Gruppenräumen, die so dimensioniert sind, dass sie auch als Schulunterrichtsräume genutzt werden können. Dies gilt auch für die Gruppenräume im 1. OG. Der sich im Obergeschoss befindliche Gemeinschaftsraum dient unterschiedlichen Freizeitbeschäftigungen für die Nachmittagsbetreuung. Zwei Sozialräume sind dem Raum über eine Glaswand zugeschaltet und dienen der individuellen Betreuung und Beratung. Der große Gemeinschaftsraum kann durch flexible Trennwände für Gruppen, bzw. als Unterrichtsräume umgenutzt werden. Zur vertikalen Erschließung dienen eine Holztreppe u. eine Fahrstuhlanlage zur barrierefreien Erschließung des OG. Über eine außenliegende Fluchttreppe ist der zweite Rettungsweg sicher gestellt. Bis auf die Sanitär-, Küchen- u. Versorgungsbereiche, die mit Fliesen ausgestattet werden, erhalten alle Räume einen Linoleumboden. Die Wände sollen entweder mit einer Holzoberfläche oder als gestrichene Gipskartonwand ausgeführt werden. An den Decken sind in den Haupträumen akustisch wirksame Heraklithplatten montiert. Sanitärräume befinden sich sowohl im EG als auch im 1.OG. Die haustechnische Ausstattung soll auf das Notwendigste reduziert werden, wobei eine ausreichende Kühlung/Heizung/Belüftung immer gewährleistet sein muss. Vorgesehen ist eine Versorgung mit einer Wärmepumpe, einer PV- Anlage mit Speicherfunktion sowie einer Warmwasserversorgung durch Untertischgeräte. Das Gebäude muss mindestens einen Energieeffienz-Wert von 40 erreichen. Auf die Verwendung nachhaltiger Rohstoffe soll geachtet werden. - Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVM
Modernisierung Betriebskantine Stuttgart - TGA Planung HLS
1.1 Sanierung und Erweiterung Betriebsrestaurant als Provisorium: Der bestehende Speiseraum inklusive der Betriebsküche im Nordwestflügel von Gebäude A wird ertüchtigt und erweitert. Im Speisesaal wird die mit einer mobilen Trennwand abtrennbare Nische durch eine Trockenbauwand ersetzt, um einen vom Flur separat zugänglichen Automatenraum zu schaffen. Durch die unmittelbar an die Speisesäle angrenzend Lage, sind die Automaten optimal positioniert und für alle Mitarbeiter auf kurzem Wege erreichbar. In diesem Raum wird ein dezentrales Lüftungsgerät zur Belüftung des angrenzenden Speiseraums installiert. Zur Behebung hygienischer Mängel und zur Deckung des Flächenbedarfs, werden zu den beiden bestehenden noch zwei zusätzliche Küchencontainer in den Außenanlagen aufgestellt und über eine witterungsfeste Einhausung fachgerecht an die Fassade angeschlossen. Die Zuwegung der Anlieferung wird bis zum Containerstandort erweitert. Ein Büro wird zu einem Umkleide- und Duschraum für Damen umgebaut. In der bisherigen Damen Umkleide entstehen eine separate Herren-Umkleide sowie ein barrierefreies Unisex-WC. Zur Sicherstellung der Luftqualität erhalten beide Speisesäle dezentrale Lüftungsanlagen und zur Reduzierung des hohen Lärmpegels beim Mittagstisch, werden Akustikdecken und bei Bedarf wandseitige Schallschluckelemente vorgesehen. Veraltete Küchenaggregate werden durch neue oder eingelagerte Geräte ersetzt; die unterdimensionierten Ablufthauben in der Küche und der Spülküche werden ausgetauscht. Die bestehende Spülmaschine und der Fettabscheider sollen hinsichtlich ihrer Kapazitätsgrenze, sowie ein Erneuerungsbedarf im Zusammenhang der Wärmerückgewinnung im Hinblick einer Amortisierung untersucht werden. Die angrenzenden ehemaligen Labore im Westflügel werden in die Speisesaalerweiterung einbezogen. Dort erfolgt der Rückbau von Innenwänden, Zwischendecken, inkl. alter Installationen und Bodenbelägen ohne Eingriff in die Tragstruktur. Es entsteht ein erweiterter Speisesaal mit Medientechnik, mobiler Trennwand und zwei Lagerräumen. Ein Fensterelement wird zugunsten einer Rettungswegtür rückgebaut; die restliche Außenhülle bleibt erhalten. 1.2 Umnutzung Labore in Büros: Im Westflügel werden angrenzende ehemalige Laborflächen zu vier Einzelbüros umgebaut. Bestehende Innenwände, Bodenbeläge und alte Installationen werden zurückgebaut. Die neuen Büros erhalten Gipskartonwände, neue Böden und Decken sowie eine Medienausstattung gemäß den DLR-Richtlinien. 1.3 Umnutzung Archiv der Bibliothek in eine Lobby: Das bisherige Archiv der Bibliothek wird zu einer Lobby umgebaut. Rollarchivanlagen, Regalsysteme und Einbauschränke werden demontiert. Je nach Zustand erfolgt der Rückbau der Holzwandbekleidungen und Teppichbeläge für einen schadstofffreien Neuausbau. Nach statischer Prüfung wird eine Festverglasung in der Trennwand zum Sängersaal eingebaut, um die Raumstruktur aufzubrechen und den Lichteinfall zu verbessern. Wand- und Deckenoberflächen werden gemäß neuem Farb- und Lichtkonzept saniert. Integriert wird eine moderne Teeküche mit Einbaumöbeln, Spüle und Elektrogeräten (Induktionsherd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Kaffeestation) inklusive der notwendigen Medienanschlüsse. 1.4 Brandschutzmaßnahmen Sängersaal: Zur brandschutztechnischen Sicherung wird der Sängersaal im Erdgeschoss durch eine F30-Glaswand mit integrierter T30-Tür abgetrennt. Der größere Teil wird als Multifunktionsraum nutzbar. Der kleinere Teil dient der Abtrennung der Treppenanlage, wodurch das offene Treppenhaus in ein baurechtlich notwendiges geschlossenes Treppenhaus umgewandelt wird. Im Untergeschoss wird das Treppenhaus zum Flur ebenfalls mit einer F30-Wand und T30-Tür gesichert. 1.5 Optional Umbaumaßnahmen aufgrund aktualisierten Flächenlayouts: Die Büronutzung der Fachabteilungen wird gemäß dem abgestimmtem Flächenlayout neu geordnet. Je nach Anforderung werden Büros durch leichte Trennwände geteilt oder zusammengelegt. Dies umfasst auch den Rückbau von Einbauschränken sow - Verbandsgemeinde DaunDaun
Energetische Sanierung MZH Wallenborn, Los 2 - Planungsleistung der Technischen Ausrüstung
Die energetische Sanierung umfasst die Überarbeitung der Gebäudehülle, dies betrifft die Dämmung der Fassade sowie den Austausch aller Fenster- und Außentüren. Die Flach- und Pultdächer der Nebenräume, mit einer Gesamtfläche von ca. 495 m², werden ebenso energetisch saniert. Das Hauptdach der Sporthalle besteht aus einem Walmdach, welches nicht saniert wird. Die energetische Zonierung endet mit der Dämmung in der obersten Geschossdecke, folglich direkt über der Kehlbalkendecke der Sporthalle. Die energetische Sanierung beinhaltet zudem den Einbau einer neuen Heizungsanlage und einer neuen Lüftungsanlage für die Nebenräume, die Maßnahmen der Technischen Ausrüstung werden im Anschluss näher beschrieben. Die energetische Sanierung wird während des Schulbetriebs ausgeführt, daher sind sicherheitsrelevante besondere Aspekte zu berücksichtigen. Für die Planungsaufgabe sind die einschlägigen Vorschriften und Normen für Sport- und Versammlungsstätten zu beachten. Weiterhin sind die Vorgaben der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen. Zusätzliche Information: Eine Sanierung im Innenbereich soll parallel abgewickelt werden, diese Planungsleistungen werden gesondert in einem anderen Verfahren ausgeschrieben, bzw. als Auftragserweiterung erfolgen. Die energetische Sanierung umfasst in der Technischen Ausrüstung nachfolgend beschriebene Leistungen: Das Heizsystem wird als Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgelegt und beinhaltet die Versorgung der Sporthalle und der Nebenräume. Das angebaute Vereinsheim ist nicht Planungsbestandteil der energetischen Sanierung, jedoch die Wärmeversorgung, welche aus dem Technikraum der Halle erfolgt. Darüber hinaus ist die Wärmeenergie für einen Warmwasserspeicher über die Luft-Wasser-Wärmepumpe sicherzustellen. Die erforderliche Einbindung der Trinkwassererwärmung ist Planungsbestandteil. Vorhanden ist ein 800 l Speicher mit Frischwasserstation aus dem Jahr 2023. Im Jahr 2024 wurde ein Öl-Brennwertkessel zur Beheizung der Halle, der Nebenräume, des Foyers und des Vereinsheims errichtet, welcher in das Gesamtkonzept einzubeziehen ist. Die genaue Definition erfolgt anhand einer Schnittstellenfestlegung in der Grundlagenplanung. Die Beheizung der Sporthalle ist über Deckenstrahlplatten auszulegen. Im Zuge der Planungsleistungen zur energetischen Sanierung sind in den Nebenräumen die Heizflächen nach Bedarf als Niedertemperaturheizkörper umzurüsten. Die Nebenräume bestehen aus Umkleiden, Dusch- und Waschräumen, Verkehrsflächen sowie Räume des Mehrzweckbereichs. Ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems wird vom Fördermittelgeber vorausgesetzt. Die Raumlufttechnik für die Nebenräume ist ebenso eine Planungsleistung der energetischen Sanierung. Für den Mehrzweckbereich, die WC-Anlagen, den Haupteingang und die Küche ist eine wirtschaftliche Grundlüftung vorzusehen. Zur Steuerung der bestehenden Lüftungsanlage der Sporthalle ist eine Siemens SYNCO-Regelung verbaut, welche auch weiterhin bestehen bleiben muss. Eine neue Steuerung/Regelung zur Einbindung der technischen Komponenten (Heizung/Lüftung) gehört zum Umfang der Planungsleistung. Besondere Leistungen: Eine Überprüfung, ob und in welcher Größenordnung eine Photovoltaikanlage erforderlich wird, soll der TGA-Fachplaner für die Flach- und Pultdächer nach dem Landessolargesetz (LSolarG) durchführen. Die zu sanierenden Flach- und Pultdächer betragen insgesamt ca. 495 m². Sofern eine PV-Anlage zur Ausführung kommt, wird diese optionale Leistung beim TGA-Fachplaner abgerufen. Diese besondere Leistung wird in Los 2 angefragt, hierbei sollen zwei Berechnungen zur Rentierlichkeit von unterschiedlich großen Anlagen durchgeführt werden. Die Leistungen werden wie folgt ausgeschrieben: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung – Anlagengruppen (ALG) Heizungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Elektroanlagen und die Gebäudeautomation gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Planung soll zügig erfolgen. Die Genehmigungsplanung ist bis spätestens 01.10.2026 (Leistungsphase 4) zu erstellen. Mit der Bauausführung soll Anfang 2027 begonnen werden; diese ist spätestens am 15.09.2028 abzuschließen. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Tragwerksplanung für Teilbereiche der Maßnahme wird gegebenenfalls gesondert ausgeschrieben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist Los 2 – Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung -Anlagengruppen (ALG) Heizungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Elektroanlagen und die Gebäudeautomation gemäß § 55 HOAI, in den Leistungsphasen 1-9. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, im zweiten Schritt die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. - Verbandsgemeinde DaunDaun
Energetische Sanierung MZH Wallenborn, Los 2 - Planungsleistung der Technischen Ausrüstung
Die energetische Sanierung umfasst die Überarbeitung der Gebäudehülle, dies betrifft die Dämmung der Fassade sowie den Austausch aller Fenster- und Außentüren. Die Flach- und Pultdächer der Nebenräume, mit einer Gesamtfläche von ca. 495 m², werden ebenso energetisch saniert. Das Hauptdach der Sporthalle besteht aus einem Walmdach, welches nicht saniert wird. Die energetische Zonierung endet mit der Dämmung in der obersten Geschossdecke, folglich direkt über der Kehlbalkendecke der Sporthalle. Die energetische Sanierung beinhaltet zudem den Einbau einer neuen Heizungsanlage und einer neuen Lüftungsanlage für die Nebenräume, die Maßnahmen der Technischen Ausrüstung werden im Anschluss näher beschrieben. Die energetische Sanierung wird während des Schulbetriebs ausgeführt, daher sind sicherheitsrelevante besondere Aspekte zu berücksichtigen. Für die Planungsaufgabe sind die einschlägigen Vorschriften und Normen für Sport- und Versammlungsstätten zu beachten. Weiterhin sind die Vorgaben der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen. Zusätzliche Information: Eine Sanierung im Innenbereich soll parallel abgewickelt werden, diese Planungsleistungen werden gesondert in einem anderen Verfahren ausgeschrieben, bzw. als Auftragserweiterung erfolgen. Die energetische Sanierung umfasst in der Technischen Ausrüstung nachfolgend beschriebene Leistungen: Das Heizsystem wird als Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgelegt und beinhaltet die Versorgung der Sporthalle und der Nebenräume. Das angebaute Vereinsheim ist nicht Planungsbestandteil der energetischen Sanierung, jedoch die Wärmeversorgung, welche aus dem Technikraum der Halle erfolgt. Darüber hinaus ist die Wärmeenergie für einen Warmwasserspeicher über die Luft-Wasser-Wärmepumpe sicherzustellen. Die erforderliche Einbindung der Trinkwassererwärmung ist Planungsbestandteil. Vorhanden ist ein 800 l Speicher mit Frischwasserstation aus dem Jahr 2023. Im Jahr 2024 wurde ein Öl-Brennwertkessel zur Beheizung der Halle, der Nebenräume, des Foyers und des Vereinsheims errichtet, welcher in das Gesamtkonzept einzubeziehen ist. Die genaue Definition erfolgt anhand einer Schnittstellenfestlegung in der Grundlagenplanung. Die Beheizung der Sporthalle ist über Deckenstrahlplatten auszulegen. Im Zuge der Planungsleistungen zur energetischen Sanierung sind in den Nebenräumen die Heizflächen nach Bedarf als Niedertemperaturheizkörper umzurüsten. Die Nebenräume bestehen aus Umkleiden, Dusch- und Waschräumen, Verkehrsflächen sowie Räume des Mehrzweckbereichs. Ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems wird vom Fördermittelgeber vorausgesetzt. Die Raumlufttechnik für die Nebenräume ist ebenso eine Planungsleistung der energetischen Sanierung. Für den Mehrzweckbereich, die WC-Anlagen, den Haupteingang und die Küche ist eine wirtschaftliche Grundlüftung vorzusehen. Zur Steuerung der bestehenden Lüftungsanlage der Sporthalle ist eine Siemens SYNCO-Regelung verbaut, welche auch weiterhin bestehen bleiben muss. Eine neue Steuerung/Regelung zur Einbindung der technischen Komponenten (Heizung/Lüftung) gehört zum Umfang der Planungsleistung. Besondere Leistungen: Eine Überprüfung, ob und in welcher Größenordnung eine Photovoltaikanlage erforderlich wird, soll der TGA-Fachplaner für die Flach- und Pultdächer nach dem Landessolargesetz (LSolarG) durchführen. Die zu sanierenden Flach- und Pultdächer betragen insgesamt ca. 495 m². Sofern eine PV-Anlage zur Ausführung kommt, wird diese optionale Leistung beim TGA-Fachplaner abgerufen. Diese besondere Leistung wird in Los 2 angefragt, hierbei sollen zwei Berechnungen zur Rentierlichkeit von unterschiedlich großen Anlagen durchgeführt werden. Die Leistungen werden wie folgt ausgeschrieben: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung – Anlagengruppen (ALG) Heizungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Elektroanlagen und die Gebäudeautomation gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Planung soll zügig erfolgen. Die Genehmigungsplanung ist bis spätestens 01.10.2026 (Leistungsphase 4) zu erstellen. Mit der Bauausführung soll Anfang 2027 begonnen werden; diese ist spätestens am 15.09.2028 abzuschließen. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Tragwerksplanung für Teilbereiche der Maßnahme wird gegebenenfalls gesondert ausgeschrieben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist Los 2 – Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung -Anlagengruppen (ALG) Heizungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Elektroanlagen und die Gebäudeautomation gemäß § 55 HOAI, in den Leistungsphasen 1-9. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, im zweiten Schritt die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. - Stadt StadtbergenStadtbergen
Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen) zu errichten. Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 160 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 1.141 m² NUF bzw. ca. 1.826 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Es müssen voraussichtlich weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen: 4 Gruppenräume, 4 Hausaufgabenräume, 2 Mehrzweckräume, 1 Mensa + Spülküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personlaraum, 1 Sportraum sowie Nebenräume (Reinigung, Lager, Sanitäranlagen Schüler und Betreuer). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Das Gebäude soll wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. Laut Stellplatzsatzung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze notwendig (je 30 Kinder ein Stellplatz) sowie 20 Fahrradstellplätze (5 Stellplätze je Gruppe). - - - Bei diesem Projekt werden Förderungen gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Stand 23.08.2023, beantragt. - - - Die Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS) beinhaltet u. a. folgende besondere Leistungen: - in LPH 1: ggf. Mitwirkung bei der Vorbereitung, Ausschreibung sowie Begleitung der Abbrucharbeiten - - -- in LPH 1: Containerbauten für Übergangsnutzung: ggf. Mitwirken beim Versetzen dreier bestehender Containerbauten mit einer Fläche von insgesamt 54m² sowie einer Erweiterung um zusätzliche Containerbauten, einschließlich Sanitärcontainer, mit einer Fläche von ca. 200 m² - - -- in LPH 2: ggf. Mitwirken bei einer vertieften, qualifizierten Kostenschätzung - - -- in LPH 2-3: ggf. Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils ALG 1-3, 7 und 8 eines Raumbuches - - -- in LPH 3: ggf. Mitwirken beim Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung - - -- in LPH 3-8: ggf. Zuarbeit für die Erstellung des Verwendungsnachweises - - -in LPH 9: ggf. Überwachen der Mängelbeseitigung - - - Zeitlicher Ablauf: Die Fertigstellung inkl. Schlussrechnung muss bis Ende Dezember 2027 und die Inbetriebnahme zum Januar 2028 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung) muss bis April 2028 erfolgen. - Stadt StadtbergenStadtbergen
Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen) zu errichten. Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 160 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 1.141 m² NUF bzw. ca. 1.826 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Es müssen voraussichtlich weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen: 4 Gruppenräume, 4 Hausaufgabenräume, 2 Mehrzweckräume, 1 Mensa + Spülküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personlaraum, 1 Sportraum sowie Nebenräume (Reinigung, Lager, Sanitäranlagen Schüler und Betreuer). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Das Gebäude soll wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. Laut Stellplatzsatzung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze notwendig (je 30 Kinder ein Stellplatz) sowie 20 Fahrradstellplätze (5 Stellplätze je Gruppe). - - - Bei diesem Projekt werden Förderungen gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Stand 23.08.2023, beantragt. - - - Die Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS) beinhaltet u. a. folgende besondere Leistungen: - in LPH 1: ggf. Mitwirkung bei der Vorbereitung, Ausschreibung sowie Begleitung der Abbrucharbeiten - - -- in LPH 1: Containerbauten für Übergangsnutzung: ggf. Mitwirken beim Versetzen dreier bestehender Containerbauten mit einer Fläche von insgesamt 54m² sowie einer Erweiterung um zusätzliche Containerbauten, einschließlich Sanitärcontainer, mit einer Fläche von ca. 200 m² - - -- in LPH 2: ggf. Mitwirken bei einer vertieften, qualifizierten Kostenschätzung - - -- in LPH 2-3: ggf. Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils ALG 1-3, 7 und 8 eines Raumbuches - - -- in LPH 3: ggf. Mitwirken beim Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung - - -- in LPH 3-8: ggf. Zuarbeit für die Erstellung des Verwendungsnachweises - - -in LPH 9: ggf. Überwachen der Mängelbeseitigung - - - Zeitlicher Ablauf: Die Fertigstellung inkl. Schlussrechnung muss bis Ende Dezember 2027 und die Inbetriebnahme zum Januar 2028 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung) muss bis April 2028 erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Großenkneten.
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