Universitätsklinikum DüsseldorfDüsseldorfTED
Baubetriebliche Leistung
Der Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen...
Projektsteuerung Bau
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Universitätsklinikum Düsseldorf
- Veröffentlicht:
- 27. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Projektsteuerung Bau
Ausschreibungsbeschreibung
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Der Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung, Bewertung und fachtechnische Stellungnahme zu Forderungen im Zusammenhang mit Bauzeitenverlängerungen, Nachträgen sowie sonstigen strittigen Ansprüchen. Dabei sind sowohl die baubetrieblichen als auch die vertragsrechtlichen Aspekte im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Prüfung von Preisgleitklauseln im Zuge von Abrechnungen abzubilden. Der Auftragnehmer hat den Bauherrn während des gesamten Prozesses fachlich zu unterstützen und eine sachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektabwicklung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich mit allen relevanten Beteiligten (Bauherr, Planer, Objektüberwachung, Baufirmen etc.) abzustimmen und sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Informationen bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu beschaffen. Er organisiert eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Abstimmungstermine und fordert eigenverantwortlich Unterlagen bei den entsprechenden Beteiligten an bzw. nach. Eine Prüfung von baubetrieblichen Forderungen (Bauzeitverlängerungen und -nachträgen) nebst Anlagen hat der AN spätestens innerhalb von 10 AT (nach Zugang) abzuschließen und mittels eines Prüfberichtes nebst Anlagen, welcher innerhalb der 10 AT an den Bauherrn zu übermitteln ist, zu dokumentieren. Eine erste (Vor-)Prüfung und ggf. erforderliche Nachforderung von noch fehlenden Unterlagen ist spätestens nach 5 AT (nach Zugang) abzuschließen. Für die Prüfung von nachgeforderten Unterlagen erhält der AN ein Zeitfenster von 10 AT bis zur Vorlage des Prüfberichts. Die Prüfberi
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Universitätsklinikum DüsseldorfDüsseldorfDer Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung, Bewertung und fachtechnische Stellungnahme zu Forderungen im Zusammenhang mit Bauzeitenverlängerungen, Nachträgen sowie sonstigen strittigen Ansprüchen. Dabei sind sowohl die baubetrieblichen als auch die vertragsrechtlichen Aspekte im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Prüfung von Preisgleitklauseln im Zuge von Abrechnungen abzubilden. Der Auftragnehmer hat den Bauherrn während des gesamten Prozesses fachlich zu unterstützen und eine sachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektabwicklung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich mit allen relevanten Beteiligten (Bauherr, Planer, Objektüberwachung, Baufirmen etc.) abzustimmen und sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Informationen bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu beschaffen. Er organisiert eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Abstimmungstermine und fordert eigenverantwortlich Unterlagen bei den entsprechenden Beteiligten an bzw. nach. Eine Prüfung von baubetrieblichen Forderungen (Bauzeitverlängerungen und -nachträgen) nebst Anlagen hat der AN spätestens innerhalb von 10 AT (nach Zugang) abzuschließen und mittels eines Prüfberichtes nebst Anlagen, welcher innerhalb der 10 AT an den Bauherrn zu übermitteln ist, zu dokumentieren. Eine erste (Vor-)Prüfung und ggf. erforderliche Nachforderung von noch fehlenden Unterlagen ist spätestens nach 5 AT (nach Zugang) abzuschließen. Für die Prüfung von nachgeforderten Unterlagen erhält der AN ein Zeitfenster von 10 AT bis zur Vorlage des Prüfberichts. Die Prüfberichte sind so aufzubauen, dass das Prüfergebnis an den Forderungsaufsteller ohne weitere Erläuterungen oder Aufbereitungen versendet werden kann. Die Verteilung erfolgt durch den AN nach Freigabe durch den Bauherrn. Für die Prüfung von Preisgleitklauseln und darauf basierenden Abrechnungen erhält der AN ein Zeitfenster von 5 AT. Sofern Nachforderungen hierzu notwendig werden, hat der AN diese eigenverantwortlich bei dem Ersteller anzufordern und erhält nach Zugang eine zusätzliche Prüffrist von 5 AT. Eine parallele Bearbeitung von mindestens 5 Vorgängen zur gleichen Zeit ist durch den AN sicherzustellen. Für in dem LV erfasste, jedoch nicht abgerufene Leistungen hat der AN keinen Anspruch auf die Geltendmachung von Geschäftskosten, Wagnis oder Gewinn. Sofern der AN im Zuge der Ausführung bereits absehen kann, dass das ausgeschriebene Stundenkontingent nicht ausreichen wird, ist spätestens 60 Kalendertage vor dem Erreichen des ausgeschriebenen Stundenkontingents eigenverantwortlich ein Nachtragsangebot über die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Stunden zur Prüfung einzureichen.Baubetriebliche Leistung
Universitätsklinikum DüsseldorfDüsseldorfDer Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung, Bewertung und fachtechnische Stellungnahme zu Forderungen im Zusammenhang mit Bauzeitenverlängerungen, Nachträgen sowie sonstigen strittigen Ansprüchen. Dabei sind sowohl die baubetrieblichen als auch die vertragsrechtlichen Aspekte im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Prüfung von Preisgleitklauseln im Zuge von Abrechnungen abzubilden. Der Auftragnehmer hat den Bauherrn während des gesamten Prozesses fachlich zu unterstützen und eine sachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektabwicklung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich mit allen relevanten Beteiligten (Bauherr, Planer, Objektüberwachung, Baufirmen etc.) abzustimmen und sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Informationen bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu beschaffen. Er organisiert eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Abstimmungstermine und fordert eigenverantwortlich Unterlagen bei den entsprechenden Beteiligten an bzw. nach. Eine Prüfung von baubetrieblichen Forderungen (Bauzeitverlängerungen und -nachträgen) nebst Anlagen hat der AN spätestens innerhalb von 10 AT (nach Zugang) abzuschließen und mittels eines Prüfberichtes nebst Anlagen, welcher innerhalb der 10 AT an den Bauherrn zu übermitteln ist, zu dokumentieren. Eine erste (Vor-)Prüfung und ggf. erforderliche Nachforderung von noch fehlenden Unterlagen ist spätestens nach 5 AT (nach Zugang) abzuschließen. Für die Prüfung von nachgeforderten Unterlagen erhält der AN ein Zeitfenster von 10 AT bis zur Vorlage des Prüfberichts. Die Prüfberichte sind so aufzubauen, dass das Prüfergebnis an den Forderungsaufsteller ohne weitere Erläuterungen oder Aufbereitungen versendet werden kann. Die Verteilung erfolgt durch den AN nach Freigabe durch den Bauherrn. Für die Prüfung von Preisgleitklauseln und darauf basierenden Abrechnungen erhält der AN ein Zeitfenster von 5 AT. Sofern Nachforderungen hierzu notwendig werden, hat der AN diese eigenverantwortlich bei dem Ersteller anzufordern und erhält nach Zugang eine zusätzliche Prüffrist von 5 AT. Eine parallele Bearbeitung von mindestens 5 Vorgängen zur gleichen Zeit ist durch den AN sicherzustellen. Für in dem LV erfasste, jedoch nicht abgerufene Leistungen hat der AN keinen Anspruch auf die Geltendmachung von Geschäftskosten, Wagnis oder Gewinn. Sofern der AN im Zuge der Ausführung bereits absehen kann, dass das ausgeschriebene Stundenkontingent nicht ausreichen wird, ist spätestens 60 Kalendertage vor dem Erreichen des ausgeschriebenen Stundenkontingents eigenverantwortlich ein Nachtragsangebot über die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Stunden zur Prüfung einzureichen.Baubetriebliche Leistung
Universitätsklinikum DüsseldorfDüsseldorfFrist: 10. JuniDer Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung, Bewertung und fachtechnische Stellungnahme zu Forderungen im Zusammenhang mit Bauzeitenverlängerungen, Nachträgen sowie sonstigen strittigen Ansprüchen. Dabei sind sowohl die baubetrieblichen als auch die vertragsrechtlichen Aspekte im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Prüfung von Preisgleitklauseln im Zuge von Abrechnungen abzubilden. Der Auftragnehmer hat den Bauherrn während des gesamten Prozesses fachlich zu unterstützen und eine sachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektabwicklung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich mit allen relevanten Beteiligten (Bauherr, Planer, Objektüberwachung, Baufirmen etc.) abzustimmen und sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Informationen bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu beschaffen. Er organisiert eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Abstimmungstermine und fordert eigenverantwortlich Unterlagen bei den entsprechenden Beteiligten an bzw. nach. Eine Prüfung von baubetrieblichen Forderungen (Bauzeitverlängerungen und -nachträgen) nebst Anlagen hat der AN spätestens innerhalb von 10 AT (nach Zugang) abzuschließen und mittels eines Prüfberichtes nebst Anlagen, welcher innerhalb der 10 AT an den Bauherrn zu übermitteln ist, zu dokumentieren. Eine erste (Vor-)Prüfung und ggf. erforderliche Nachforderung von noch fehlenden Unterlagen ist spätestens nach 5 AT (nach Zugang) abzuschließen. Für die Prüfung von nachgeforderten Unterlagen erhält der AN ein Zeitfenster von 10 AT bis zur Vorlage des Prüfberichts. Die Prüfberichte sind so aufzubauen, dass das Prüfergebnis an den Forderungsaufsteller ohne weitere Erläuterungen oder Aufbereitungen versendet werden kann. Die Verteilung erfolgt durch den AN nach Freigabe durch den Bauherrn. Für die Prüfung von Preisgleitklauseln und darauf basierenden Abrechnungen erhält der AN ein Zeitfenster von 5 AT. Sofern Nachforderungen hierzu notwendig werden, hat der AN diese eigenverantwortlich bei dem Ersteller anzufordern und erhält nach Zugang eine zusätzliche Prüffrist von 5 AT. Eine parallele Bearbeitung von mindestens 5 Vorgängen zur gleichen Zeit ist durch den AN sicherzustellen. Für in dem LV erfasste, jedoch nicht abgerufene Leistungen hat der AN keinen Anspruch auf die Geltendmachung von Geschäftskosten, Wagnis oder Gewinn. Sofern der AN im Zuge der Ausführung bereits absehen kann, dass das ausgeschriebene Stundenkontingent nicht ausreichen wird, ist spätestens 60 Kalendertage vor dem Erreichen des ausgeschriebenen Stundenkontingents eigenverantwortlich ein Nachtragsangebot über die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Stunden zur Prüfung einzureichen.Baubetriebliche Leistung
Universitätsklinikum DüsseldorfDüsseldorfFrist: 10. JuniDer Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung, Bewertung und fachtechnische Stellungnahme zu Forderungen im Zusammenhang mit Bauzeitenverlängerungen, Nachträgen sowie sonstigen strittigen Ansprüchen. Dabei sind sowohl die baubetrieblichen als auch die vertragsrechtlichen Aspekte im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Prüfung von Preisgleitklauseln im Zuge von Abrechnungen abzubilden. Der Auftragnehmer hat den Bauherrn während des gesamten Prozesses fachlich zu unterstützen und eine sachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektabwicklung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich mit allen relevanten Beteiligten (Bauherr, Planer, Objektüberwachung, Baufirmen etc.) abzustimmen und sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Informationen bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu beschaffen. Er organisiert eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Abstimmungstermine und fordert eigenverantwortlich Unterlagen bei den entsprechenden Beteiligten an bzw. nach. Eine Prüfung von baubetrieblichen Forderungen (Bauzeitverlängerungen und -nachträgen) nebst Anlagen hat der AN spätestens innerhalb von 10 AT (nach Zugang) abzuschließen und mittels eines Prüfberichtes nebst Anlagen, welcher innerhalb der 10 AT an den Bauherrn zu übermitteln ist, zu dokumentieren. Eine erste (Vor-)Prüfung und ggf. erforderliche Nachforderung von noch fehlenden Unterlagen ist spätestens nach 5 AT (nach Zugang) abzuschließen. Für die Prüfung von nachgeforderten Unterlagen erhält der AN ein Zeitfenster von 10 AT bis zur Vorlage des Prüfberichts. Die Prüfberichte sind so aufzubauen, dass das Prüfergebnis an den Forderungsaufsteller ohne weitere Erläuterungen oder Aufbereitungen versendet werden kann. Die Verteilung erfolgt durch den AN nach Freigabe durch den Bauherrn. Für die Prüfung von Preisgleitklauseln und darauf basierenden Abrechnungen erhält der AN ein Zeitfenster von 5 AT. Sofern Nachforderungen hierzu notwendig werden, hat der AN diese eigenverantwortlich bei dem Ersteller anzufordern und erhält nach Zugang eine zusätzliche Prüffrist von 5 AT. Eine parallele Bearbeitung von mindestens 5 Vorgängen zur gleichen Zeit ist durch den AN sicherzustellen. Für in dem LV erfasste, jedoch nicht abgerufene Leistungen hat der AN keinen Anspruch auf die Geltendmachung von Geschäftskosten, Wagnis oder Gewinn. Sofern der AN im Zuge der Ausführung bereits absehen kann, dass das ausgeschriebene Stundenkontingent nicht ausreichen wird, ist spätestens 60 Kalendertage vor dem Erreichen des ausgeschriebenen Stundenkontingents eigenverantwortlich ein Nachtragsangebot über die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Stunden zur Prüfung einzureichen.RV Bausachverständige
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. GeneralverwaltungMünchenEs ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern für sachverständige Beratungsleistungen zu baubetrieblichen, bauwirtschaftlichen und technischen Fragestellungen im Rahmen der verschiedenen Planungs- und Bauverträgen zwischen der MPG und von dieser beauftragten Planungs- und Baufirmen zu vergeben. Die Auftragnehmer sollen den Auftraggeber als Sachverständige für baubetriebliche Fragestellungen wie auch zu strategischen Fragen des technischen Vertragsmanagements beraten. Der Auftraggeber ist Bauherr zahlreicher Bauvorhaben. Bei der Durchführung dieser Vorhaben kommt es in zahlreichen Fällen - und in aktuellen Zeiten immer mehr - zu komplexen Honorarforderungen, Forderungen der Baubeteiligten aufgrund Störungen im Bauablauf oder sonstigen (Honorar- und Vergütungs-)Forderungen oder bloße Vergütungsparameter. Für diese Forderungen und Nachträge ist neben der rechtlichen Bewertung durch die Rechtsabteilung des Auftraggebers fast immer auch eine baubetriebliche Prüfung notwendig. Diese Prüfung umfasst die Sichtung und Bewertung der von den Baubeteiligten vorgelegten Unterlagen auf wirtschaftlicher und technischer Sicht, aber auch die Unterstützung der Rechtsabteilung zur Sachverhaltsaufklärung. Die konkrete Einzelbeauftragung erfolgt innerhalb der Organisationstruktur des Auftraggebers durch die Fachabteilung Recht. Die Fachabteilung ist primärer Empfänger der Leistungen des Auftragnehmers, werden jedoch projektspezifisch mit der Fachabteilung Bau besprochen und umgesetzt. Weiter sollen die Auftragnehmer den Auftraggeber bei der weiteren Verhandlung und Beilegung der Forderungen der Baubeteiligten unterstützen. Die Leistungen sind größtenteils jeweils projektbezogen bezüglich der konkreten Bauvorhaben. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Auftraggeber allgemeine oder projektübergreifende Fragestellungen geklärt haben möchte. Je nach Bedarf sind in-house-Schulungen durch die Auftragnehmer zu einzelnen Themengebieten Teil des LeistungsgegenstaRV Bausachverständige
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;MünchenEs ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern für sachverständige Beratungsleistungen zu baubetrieblichen, bauwirtschaftlichen und technischen Fragestellungen im Rahmen der verschiedenen Planungs- und Bauverträgen zwischen der MPG und von dieser beauftragten Planungs- und Baufirmen zu vergeben. Die Auftragnehmer sollen den Auftraggeber als Sachverständige für baubetriebliche Fragestellungen wie auch zu strategischen Fragen des technischen Vertragsmanagements beraten. Der Auftraggeber ist Bauherr zahlreicher Bauvorhaben. Bei der Durchführung dieser Vorhaben kommt es in zahlreichen Fällen - und in aktuellen Zeiten immer mehr - zu komplexen Honorarforderungen, Forderungen der Baubeteiligten aufgrund Störungen im Bauablauf oder sonstigen (Honorar- und Vergütungs-)Forderungen oder bloße Vergütungsparameter. Für diese Forderungen und Nachträge ist neben der rechtlichen Bewertung durch die Rechtsabteilung des Auftraggebers fast immer auch eine baubetriebliche Prüfung notwendig. Diese Prüfung umfasst die Sichtung und Bewertung der von den Baubeteiligten vorgelegten Unterlagen auf wirtschaftlicher und technischer Sicht, aber auch die Unterstützung der Rechtsabteilung zur Sachverhaltsaufklärung. Die konkrete Einzelbeauftragung erfolgt innerhalb der Organisationstruktur des Auftraggebers durch die Fachabteilung Recht. Die Fachabteilung ist primärer Empfänger der Leistungen des Auftragnehmers, werden jedoch projektspezifisch mit der Fachabteilung Bau besprochen und umgesetzt. Weiter sollen die Auftragnehmer den Auftraggeber bei der weiteren Verhandlung und Beilegung der Forderungen der Baubeteiligten unterstützen. Die Leistungen sind größtenteils jeweils projektbezogen bezüglich der konkreten Bauvorhaben. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Auftraggeber allgemeine oder projektübergreifende Fragestellungen geklärt haben möchte. Je nach Bedarf sind in-house-Schulungen durch die Auftragnehmer zu einzelnen Themengebieten Teil des LeistungsgegenstGegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI 2021 und Anlage 12, zu beauftragen in einem Stufenvertrag mit verbindlicher Vereinbarung vorerst der Stufe 1 (Leistungsphase 1-4) und Option der Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 9.
Landratsamt WartburgkreisBad SalzungenIm Verlauf der Kreisstraße K505 innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gerstungen plant der Wartburgkreis aufgrund des schlechten baulichen Zustandes einen Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Werra bei Sallmannshausen. Die vorhandene Werrabrücke verbindet die Ortschaften Neustädt und Sallmannshausen nach Lauchröden direkt mit der parallel zur Werra verlaufenden Landesstraße 1021 und stellt eine wichtige Querung der Werra in der Region dar. Die Gesamtstützweite beträgt 51,10 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite (Breite zw. den Stahlgleitwänden) beträgt i. M. 5 m, die Breite zwischen den Geländern 7 m. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 und in Abstimmung mit den TÖB, insbesondere der TLUBN, wurde empfohlen, ein „integrales Bauwerk“, welches die vorhandenen Straßendämme in Kubatur und Lage nicht nennenswert verändert, zu errichten. Aufgrund des notwendigen gedrungenen Brückenbauwerks sollte die Anzahl der Zwischenlager reduziert werden. Das neue Bauwerk soll im Ergebnis der Machbarkeitsstudie als dreifeldrige Brücke mit asymmetrischer Anordnung der Joche errichtet werden. Der Ersatzneubau soll mithilfe des kommunalen Investitionsprogrammes Thüringen realisiert werden. Die Maßnahme ist in Planung und Umsetzung bis spätestens 2031 abzuschließen. Gemäß der Voruntersuchung im Rahmen der Machbarkeitesstudie bemisst sich der Kostenrahmen auf fünf Mio. Euro brutto. Dieser Wert versteht sich als Kostenobergrenze, an der die Planung auszurichten ist. Die Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk wird in einem parallel durchgeführten Verfahren gesondert vergeben. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der jeweils beauftragten Leistungsstufen sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 43 HOAI sowie entsprechend Abruf durch den Auftraggeber die im weiteren benannten Besonderen Leistungen gemäß Anlage 12, ebenso ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen nach Erfordernis zu erbringen. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI mit dem Ziel, die Entwurfsplanung bis April 2027 abzuschließen. Im Rahmen der Beauftragung sind durch den Auftragnehmer auf Abruf Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 12.1 zu erbringen. Dies sind insbesondere:- Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Nachweis eines optimalen Verhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualitätsstandard in LP 2 als Grundlage für die Beantragung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm - Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen in LP 3 - Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LP 7) - Kostenkontrolle (LP 8) - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen sowie inhaltliche und rechnerische Prüfung derer (LP 8)- Dokumentation des Bauablaufs (LP 8)- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße (LP 8)- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme (LP 8) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LP 9). Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich die Option vor, den Auftragnehmer mit weiteren besonderen oder zusätzlichen Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, deren Notwendigkeit sich im Laufe der Bearbeitung und Ausführung ergeben können, zu beauftragen.Wartburgkreis | Ersatzneubau der Werrabrücke Sallmannshausen, Objektplanung für Ingenieurbauwerke
Landratsamt WartburgkreisBad SalzungenFrist: 31. Aug.Im Verlauf der Kreisstraße K505 innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gerstungen plant der Wartburgkreis aufgrund des schlechten baulichen Zustandes einen Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Werra bei Sallmannshausen. Die vorhandene Werrabrücke verbindet die Ortschaften Neustädt und Sallmannshausen nach Lauchröden direkt mit der parallel zur Werra verlaufenden Landesstraße 1021 und stellt eine wichtige Querung der Werra in der Region dar. Die Gesamtstützweite beträgt 51,10 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite (Breite zw. den Stahlgleitwänden) beträgt i. M. 5 m, die Breite zwischen den Geländern 7 m. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 und in Abstimmung mit den TÖB, insbesondere der TLUBN, wurde empfohlen, ein „integrales Bauwerk“, welches die vorhandenen Straßendämme in Kubatur und Lage nicht nennenswert verändert, zu errichten. Aufgrund des notwendigen gedrungenen Brückenbauwerks sollte die Anzahl der Zwischenlager reduziert werden. Das neue Bauwerk soll im Ergebnis der Machbarkeitsstudie als dreifeldrige Brücke mit asymmetrischer Anordnung der Joche errichtet werden. Der Ersatzneubau soll mithilfe des kommunalen Investitionsprogrammes Thüringen realisiert werden. Die Maßnahme ist in Planung und Umsetzung bis spätestens 2031 abzuschließen. Gemäß der Voruntersuchung im Rahmen der Machbarkeitesstudie bemisst sich der Kostenrahmen auf fünf Mio. Euro brutto. Dieser Wert versteht sich als Kostenobergrenze, an der die Planung auszurichten ist. Die Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk wird in einem parallel durchgeführten Verfahren gesondert vergeben. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der jeweils beauftragten Leistungsstufen sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 43 HOAI sowie entsprechend Abruf durch den Auftraggeber die im weiteren benannten Besonderen Leistungen gemäß Anlage 12, ebenso ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen nach Erfordernis zu erbringen. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI mit dem Ziel, die Entwurfsplanung bis April 2027 abzuschließen. Im Rahmen der Beauftragung sind durch den Auftragnehmer auf Abruf Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 12.1 zu erbringen. Dies sind insbesondere:- Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Nachweis eines optimalen Verhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualitätsstandard in LP 2 als Grundlage für die Beantragung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm - Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen in LP 3 - Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LP 7) - Kostenkontrolle (LP 8) - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen sowie inhaltliche und rechnerische Prüfung derer (LP 8)- Dokumentation des Bauablaufs (LP 8)- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße (LP 8)- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme (LP 8) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LP 9). Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich die Option vor, den Auftragnehmer mit weiteren besonderen oder zusätzlichen Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, deren Notwendigkeit sich im Laufe der Bearbeitung und Ausführung ergeben können, zu beauftragen.Wartburgkreis | Ersatzneubau der Werrabrücke Sallmannshausen, Objektplanung für Ingenieurbauwerke
Landratsamt WartburgkreisBad SalzungenFrist: 31. Aug.Im Verlauf der Kreisstraße K505 innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gerstungen plant der Wartburgkreis aufgrund des schlechten baulichen Zustandes einen Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Werra bei Sallmannshausen. Die vorhandene Werrabrücke verbindet die Ortschaften Neustädt und Sallmannshausen nach Lauchröden direkt mit der parallel zur Werra verlaufenden Landesstraße 1021 und stellt eine wichtige Querung der Werra in der Region dar. Die Gesamtstützweite beträgt 51,10 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite (Breite zw. den Stahlgleitwänden) beträgt i. M. 5 m, die Breite zwischen den Geländern 7 m. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 und in Abstimmung mit den TÖB, insbesondere der TLUBN, wurde empfohlen, ein „integrales Bauwerk“, welches die vorhandenen Straßendämme in Kubatur und Lage nicht nennenswert verändert, zu errichten. Aufgrund des notwendigen gedrungenen Brückenbauwerks sollte die Anzahl der Zwischenlager reduziert werden. Das neue Bauwerk soll im Ergebnis der Machbarkeitsstudie als dreifeldrige Brücke mit asymmetrischer Anordnung der Joche errichtet werden. Der Ersatzneubau soll mithilfe des kommunalen Investitionsprogrammes Thüringen realisiert werden. Die Maßnahme ist in Planung und Umsetzung bis spätestens 2031 abzuschließen. Gemäß der Voruntersuchung im Rahmen der Machbarkeitesstudie bemisst sich der Kostenrahmen auf fünf Mio. Euro brutto. Dieser Wert versteht sich als Kostenobergrenze, an der die Planung auszurichten ist. Die Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk wird in einem parallel durchgeführten Verfahren gesondert vergeben. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der jeweils beauftragten Leistungsstufen sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 43 HOAI sowie entsprechend Abruf durch den Auftraggeber die im weiteren benannten Besonderen Leistungen gemäß Anlage 12, ebenso ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen nach Erfordernis zu erbringen. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI mit dem Ziel, die Entwurfsplanung bis April 2027 abzuschließen. Im Rahmen der Beauftragung sind durch den Auftragnehmer auf Abruf Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 12.1 zu erbringen. Dies sind insbesondere:- Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Nachweis eines optimalen Verhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualitätsstandard in LP 2 als Grundlage für die Beantragung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm - Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen in LP 3 - Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LP 7) - Kostenkontrolle (LP 8) - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen sowie inhaltliche und rechnerische Prüfung derer (LP 8)- Dokumentation des Bauablaufs (LP 8)- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße (LP 8)- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme (LP 8) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LP 9). Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich die Option vor, den Auftragnehmer mit weiteren besonderen oder zusätzlichen Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, deren Notwendigkeit sich im Laufe der Bearbeitung und Ausführung ergeben können, zu beauftragen.TNW ELT Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenFrist: 11. Aug.Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (Anlagengruppen 4 u. 5) gemäß §§ 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Energetische Nachweise sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung - Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen - Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung (für EFRE und RÖFE) - Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung inklusive Verwendungsnachweis (für EFRE und RÖFE) - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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