DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinTED
B 31 - Oberuhldingen - Meersburg/West; LBP, ASB und Besondere Leistungen
LBP, ASB und Besondere Leistungen
Umweltgutachten
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
- Veröffentlicht:
- 02. September 2026
- Frist:
- 06. Oktober 2026
- Thema:
- Umweltgutachten
Ausschreibungsbeschreibung
LBP, ASB und Besondere Leistungen
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
7 Datenbereiche verfügbar
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Unterlagen
Freischalten50 Angaben erfasstUnterlagen · Dokumentenpaket
Auftraggeber
Freischalten3 Angaben erfasstAuftraggeber · Anschrift · Kontakt
Lose
Freischalten1 Angabe erfasstLose LOT-0000
Verfahrensdaten
Freischalten6 Angaben erfasstBekanntmachungsnummer · Verfahrensreferenz · Referenz des Auftraggebers · Verfahrensart · +2 weitere
Ausführungsorte
Freischalten3 Angaben erfasstAusführungsorte
Bieter und Auftragnehmer
Freischalten3 Angaben erfasstBieter und Auftragnehmer · Anschrift · Kontakt
Veröffentlichungsstelle
Freischalten6 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
Ähnliche Bekanntmachungen
8B 31 - Überlingen/O - Oberuhldingen; LBP, ASB und Besondere Leistungen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinFrist: 18. Aug.Beschreibung: LBP, ASB und Besondere LeistungenFreiberufliche Leistungen - B 281, Um- und Ausbau mit Bahnübergangsbeseitigung bei Könitz, Teilobjekt Bauwerk 2 Brücke über die DB-Strecke 6383; Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und Besondere Leistungen
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 41 - NeubauErfurtFrist: 14. Okt.Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, plant den Neubau der Ortsumfahrung Könitz im Zuge der Bundesstraße 281 n. Teil dieser Maßnahmen ist der Ersatz der Gleisquerung mittels des Neubaus einer Straßenüberführung im km 131,6+72. Das Baurecht für diese Maßnahme wurde über ein Planfeststellungsverfahren mit Beschluss vom 15.05.2020/ Az.: 540.3-4348-10/17 erlangt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben gemäß Eisenbahn-Kreuzungsgesetz. Bestandteile des Auftrages sind die Bauoberleitung und Bauüberwachung für das Bauobjekt sowie die Bauüberwachung (BÜB) von Anlagen der DB AG infolge des Neubaus der Brücke. Weitere Besondere Leistungen umfassen die Stellung eines Sicherheit- und Gefahrenkoordinators und die Fachbauleitung für die Altlast (-sanierung).VKE 5921; Projekt: B 4 - Sundhäuser Berg - Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 5 und 6 gem. § 47 HOAI 2021, Besondere Leistungen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinFrist: 15. Sept.Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag des Freistaates Thüringen vertreten durch das Ministerium für Digitales und Infrastruktur den Um- und Ausbau der Bundesstraße B 4 nördlich der OU Sondershausen bis zum Sundhäuser Berg [VKE 5921]. Die B 4 verbindet über die Sundhäuser Berge die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis. Das untersuchte Teilstück der B 4 befindet sich etwa 5 km südlich der Stadt Nordhausen und verbindet den Kyffhäuserkreis (Sondershausen) mit der BAB 38 Halle-Göttingen. Der vorliegende Planungsabschnitt beginnt bei Bau-km 3+900, zwischen den Landkreisen Kyffhäuserkreis und Nordhausen und endet an der AS Nordhausen der A 38 bei Bau-km 8+075. Die Länge des Ausbauabschnittes beträgt ca. 4,175 km. Mit dem Ausbau der B 4 in dem obengenannten Abschnitt wird eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses erwartet. Für den Ausbau liegt Baurecht durch eine Planfeststellung Az: 540.8-4348-07/18 vom 04.01.2022 vor. Grundlage der weiteren Planung bilden die Planunterlagen zur Planfeststellung mit Stand 2018 ein- schließlich der Ergänzungen aus der 1. Planänderung vom Juli 2019 sowie der Auflagen und Nebenbe- stimmungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.01.2022. Schwerpunkte der weiteren Planung bilden insbesondere die Erarbeitung der Ausführungsplanung (Lph. 5) auf Grundlage der Ergebnisse der Lph. 3 und 4. Die vollständige Überprüfung der vorliegenden Entwässerungsplanung und Überarbeitung unter Be- rücksichtigung aktueller technischer Regelwerke und Nachweisverfahren sowie der Planfeststellung und den Hinweisen und Prüfanmerkungen aus der Wareneingangskontrolle zum Abschnitt Entwässe- rung Bereich QM der DEGES vom 10.03.2026 sind Leistungsbestandteil. Die Planung und der Bau einer sicheren und durchgängigen Radverkehrsführung im Bereich der Anschlussstelle Nordhausen der BAB A 38 wird durch die Autobahn GmbH des Bundes, Ast Erfurt gesondert vergeben und betreut. Zwischen dem Südknoten und dem Nordknoten der AS Nordhausen erfolgt eine Achsverschiebung der B 4 zu Einordnung von Kabeltrassen und der Radwegeverbindung. Weiterhin erfolgt durch die Autobahn GmbH des Bundes, Ast Erfurt die Planung und die Bauausführung des südlichen Knoten der AS Nordhausen einschließlich der gesamten LSA Anlage. Mit dem Ausbau der B 4 werden eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Strecke sowie eine sichere Führung aller Verkehrsarten angestrebt. Es sind folgende Grundleistungen nach HOAI zu erbringen: • Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 5 und Lph. 6 o Strecke • Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 5 und Lph. 6 o RRB 1 o RRB 2 • Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 o RRB 1 o RRB 2VKE D171, B228, Ersatzneubau Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke - Umweltplanerische Leistungen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinFrist: 29. Sept.Allgemeines Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke ist Teil der B 288, die die kreisfreien Städte Duisburg und Krefeld verbindet. Täglich nutzen ca. 24.000 Kfz die Strecke, daran hat der Schwerverkehr einen Anteil von ca. 15 %. Rechtsrheinisch schließt die B 288 östlich der Ortschaft Duisburg-Mündelheim an die A 524 an, die die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Autobahnen A 59 und A 3 miteinander verbindet. Linksrheinisch kreuzt die B288 im Bereich der Anschlussstelle Krefeld-Zentrum die A 57. Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke wurde in den Jahren 1933 bis 1936 als Zügelgurtbrücke errichtet. Nach der Teilzerstörung im Zweiten Weltkrieg wurde sie zwischen 1948 und 1950 wiederaufgebaut un in den 1960er Jahren durch zusätzlich eingebaute Konstruktionsdetails auf Brückenklasse 60 nach DIN 1072 verstärkt. Bezüglich des Tragsystems handelt es sich um eine sogenannte "unechte" Hängebrü-cke. Im Jahre 1987 wurde das Bauwerk in die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen mit der Begründung "Bedeutend als Dokument deutscher Geschichte, als Zeugnis der verkehrsgeschichtlichen Entwicklung des Rheinlandes und einer baukünstlerischen Auffassung der angestrebten Harmonie zwischen Natur und Technik". Im Rahmen der Vorplanung bzw. Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist die Erstellung folgender umweltplanerischer Fachgutachten erforderlich und jeweils als eigenständige Unterlage zu erarbeiten: 1. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_02 2. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_04 3. Artenschutzbeitrag (ASB) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_06 4. FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_07 5. Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (FB-WRRL) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_08 Beschreibung des Bauvorhabens Die Beschreibung des Bauvorhabens orientiert sich an den Vorgaben zur Verkehrsanlagenplanung, Tragwerksplanung und der Ingenieurbauwerksplanung. Die exakten Vorgaben sind dem Siegerentwurf des Wettbewerbs zu entnehmen. Der Bauabschnitt beginnt an der Berliner Straße/ Floßstraße bzw. Linner Straße bis zum Anschluss an die Vorlandbrücke auf der Duisburg Mündelheimer Straße. Dieser ist gemäß RIN 2008 der Kategoriengruppe LS I zugeordnet. Im Zuge der Rheinbrücke und weiter in Richtung Mündelheim soll eine zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h gewährleistet werden. Westlich des Bauwerks, im Bereich der Stadt Krefeld ist eine zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h für die Trassierung maßgeblich. Für das Bauwerk wird eine Querschnittsbreite von 16,10 m festgelegt. Der nichtmotorisierte Verkehr wird nach Herstellung der neuen Rheinbrücke über die Bestandsbrücke geführt, die in diesem Zustand für den Kfz-Verkehr gesperrt wird. Hierfür ist der im Zuge der Deichrückverlegung beidseitig geführt Fuß- und Radverkehr mittels Rampenanlagen unter dem Bauwerk der Deichrückverlegung hindurch auf die Südseite zu führen und an die Bestandsbrücke anzubinden.Verkehrszukunft Region Thun, Arbeitspaket 3: stadträumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie von zwei Tunnelvarianten
Entwicklungsraum ThunThunFrist: 30. Nov.Arbeitspaket 3: Vertiefte städtebauliche bzw. stadträumliche, siedlungsräumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie für die beiden Tunnellösungen «Hübelitunnel» und «Aarequerung Süd» (Generalplaner) Das Projekt «Verkehrszukunft Region Thun» baut auf der Verkehrsstudie Thun Innenstadt – rechte Seeseite auf, die im Auftrag des Entwicklungsraums Thun bis Ende 2023 erarbeitet wurde. Untersucht wurden drei Varianten zur langfristigen Verbesserung der Verkehrssituation: der Hübelitunnel, die Aarequerung Süd sowie eine Gesamtverkehrsvariante mit Verkehrssteuerungen und Ausbauten für ÖV und Veloverkehr. Alle Varianten gelten grundsätzlich als machbar; die Gesamtverkehrsvariante wurde jedoch als kostengünstigste und wirksamste Lösung bewertet. Für den Fall, dass diese nicht ausreicht, sollen die beiden Tunnelvarianten vertieft geprüft werden.Der Bund betonte in Gesprächen zur möglichen Mitfinanzierung, dass ein Tunnelprojekt nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern in ein überzeugendes Gesamtkonzept eingebettet sein muss. Zentral sind die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, die Wirkung auf Stadtentwicklung und Arbeitsplätze, die Einbettung ins Gesamtverkehrssystem sowie flankierende Massnahmen. Die Nutzen der Varianten sind nachvollziehbar anhand der Kriterien der Agglomerationsprogramme darzustellen. Zudem braucht es einen klar begründeten Variantenentscheid, der zeigt, dass andere Optionen ausgeschöpft wurden und die gewählte Lösung breit akzeptiert ist.Die Region folgt dieser Empfehlung und vertieft die beiden Varianten Hübelitunnel und Aarequerung Süd parallel. Ziel ist ein politisch konsolidierter Entscheid bis Ende 2028 sowie die fachliche Einbettung in das Agglomerationsprogramm 6. Generation Thun. Dabei sollen die Anliegen von Bevölkerung, Politik und Verwaltung der betroffenen Gemeinden berücksichtigt und die Varianten anhand transparenter qualitativer und quantitativer Kriterien bewertet werden. Alternative Entlastungsvarianten sind nicht Gegenstand des Projekts; die bestehenden Tunnelvarianten können jedoch optimiert oder bei schwerwiegenden No-Gos ausgeschlossen werden.Neben der fachlichen Bewertung soll das Projekt einen öffentlichen Diskurs über Chancen, Risiken, Nutzen und Kosten einer Tunnellösung ermöglichen. Dabei geht es nicht um eine pauschale Tunnel-ja-oder-nein-Debatte, sondern um eine differenzierte Auseinandersetzung mit verkehrlichen, städtebaulichen, finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Die Auftraggeberschaft liegt beim Entwicklungsraum Thun (ERT). Die strategische Führung übernimmt die Projektsteuerung durch den Ausschuss «Verkehrszukunft». Sie entscheidet über Zwischenergebnisse, Vergaben und Vorgaben. Die operative Projektleitung führt das Projekt.Ergänzend wirken politische, fachliche und öffentliche Begleitstellen mit. Die politische Begleitung reflektiert Zwischenstände aus politischer Sicht, die fachliche Begleitung sichert die Koordination mit parallelen Projekten und fachlichen Anforderungen, und die öffentliche Begleitung ermöglicht insbesondere Betroffenen in Thun und Steffisburg, Anliegen einzubringen. Die BHU bzw. Auftragnehmenden aus AP1 unterstützen fachlich, organisatorisch und in der Qualitätssicherung. Die externen Auftragnehmenden der Arbeitspakete AP1 bis AP4 erbringen Leistungen, haben aber keine Entscheidungskompetenz.Der Projektablauf gliedert sich in vier Arbeitspakete: AP1 umfasst Vorbereitung, Beschaffung, Prozessbegleitung und Qualitätssicherung; AP2 Partizipation und Kommunikation; AP3 die vertiefte Machbarkeitsstudie zu den beiden Tunnelvarianten; AP4 Zielsystem, Methodik, Variantenbeurteilung und Empfehlung der Bestvariante. Die Kernschritte AP4a (Zielsystem, Methodik), AP3 und AP4c (Variantenbeurteilung und Empfehlung) laufen grundsätzlich nacheinander. Für beide Tunnelvarianten wird mindestens ein inhaltlicher Planungsstand angestrebt, welcher unter dem Begriff «Machbarkeitsstudie» subsummiert wird. HinsichtlicErstellung eines Artenschutzgutachtens und Durchführung einer ökologischen Fachplanung zur Sanierung des Feuerlöschteichs Molbecke
Wald und Holz NRWMünsterFrist: 16. Sept.Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, den Auftrag über die Erstellung eines Artenschutzgutachtens und die Durchführung einer ökologischen Fachplanung zur Sanierung des Feuerlöschteichs Molbecke an einen oder zwei Auftragnehmer zu vergeben. Für Los 1 (Artenschutzgutachten) wird Folgendes beschrieben: Durchführung einer Stichtagskartierung sowie die Erstellung eines kompakten Artenschutzgutachtens zur behördlichen Genehmigung. Darauf aufbauend erfolgt die rechtliche und logistische Planung sowie die anschließende Durchführung der Fischumsiedlung. Der Fischbestand ist hierbei mittels Elektrobefischung vollständig zu räumen. Der tierschutzkonforme Transport des Fischbestandes erfolgt in belüfteten Behältern in ein ca. 11 km entferntes Ersatzgewässer, in Absprache mit der Fischereigenossenschaft Nuhne. Für Los 2 (ökologische Fachplanung) gibt es folgende Beschreibung der Maßnahme: Im Vorfeld der Sanierung und Erweiterung des Feuerlöschteichs "Molbecke" durch das Land Nordrhein-Westfalen vergeben wir folgenden Auftrag: Phase 1 (Machbarkeit & Planung): Planung der Sanierungsmaßnahme: Trockenlegung, temporäre Umleitung des Zuflusses sowie die Sedimententnahme (siehe Kartenmaterial). Durchführung einer Machbarkeitsstudie und Fachplanung für die Verlegung eines ca. 40 Meter langen Fließgewässerabschnitts im Mündungsbereich des Teichs (von der Mitte auf die in Fließrichtung linke Uferseite). Phase 2 (Genehmigung): Erstellung eines Fachplans zur behördlichen und bautechnischen Vorlage. Phase 3 (Ausführung): Durchführung der ökologischen Baubegleitung vor Ort während der Umsetzung. Für weitere Details zum Leistungsgegenstand und - umfang wird auf die beigefügten Leistungsverzeichnisse verwiesen.Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenFrist: 23. Sept.Beschreibung des Auftrags Beschreibung: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat am 17. September 2020 die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" (SEM Ostfeld) nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Erbenheim und Mainz-Kastel und umfasst eine Fläche von rund 450 Hektar. Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Entstehen soll ein innovativer und zukunftstauglicher Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung und zugleich auch ausreichend Raum für Gewerbe. Die LHW lobte am 15. Juli 2023 gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld einen europaweiten offenen zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren aus. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) der LHW hat mit Beschluss vom 3. Juli 2025 bestätigt, dass der durch das Preisgericht gekürte Entwurf des 1. Preisträgers Studio Wessendorf mit DLA Die Landschaftsarchitekten Bittkau- Bartfelder PartGmbB für den Bereich "Landschaftsraum/ Stadtquartier" die Grundlage für die zu erarbeitende Rahmenplanung für den gesamten Entwicklungsbereich der SEM Ostfeld bildet. Im nächsten Schritt wird eine Rahmenplanung aufbauend auf dem Siegerentwurf für den Bereich "Landschaftsraum/ Stadtquartier" in einem iterativen Prozess aus verschiedenen Fachdisziplinen erarbeitet. Sie bildet die strategische Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers Ostfeld. Sie konkretisiert die städtebaulichen, freiräumlichen und funktionalen Leitlinien auf Basis der beschlossenen Entwicklungsziele der LHW und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die weiteren Planungsschritte. Die Rahmenplanung erfolgt als interdisziplinärer, iterativer Prozess und konkretisiert den Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, aktueller Gutachten und fachlicher Anforderungen. Die Rahmenplanung wird im Maßstab 1:1000 erarbeitet. Die Planungsempfehlungen sind auf diese Maßstabsebene auszurichten und für die Integration in die Rahmenplanung aufzubereiten. Ergänzend sind übergeordnete konzeptionelle und umsetzungsbezogene Empfehlungen zu entwickeln. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Ziel des Klimagutachtens ist es, im Zuge der Rahmenplanung für die SEM Ostfeld die klimatischen Auswirkungen des neuen Stadtquartiers im Hinblick auf die angrenzenden Stadtteile und den Landschaftsraum systematisch in Form von stadtklimatischen Simulationen zu prüfen sowie klimasensible Flächen zu schützen. Darüber hinaus gilt für die Rahmenplanung die fachliche Beratung und Empfehlung von Strategien sowie notwendigen Anpassungsmaßnahmen zur Klimaresilienz unvermeidlicher Klimafolgen hinsichtlich des Schutzes der zukünftigen Bewohner zur Förderung eines Klimaangepassten Quartiers. Dies umfasst schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Reduzierung von Überwärmungen der öffentlichen Räume sowie der Auswirkungen für die Gebäude, klimawirksame Anpassungen und Strategien u.a. hinsichtlich Verschattung, Verdunstung, klimaresilienten Bepflanzungen etc. Ebenso sind Anforderungen an die Stabilisierung des lokalen Kleinklimas - einschließlich Frischluftzufuhr, Sicherung von Kaltluftströmen, intensiver Begrünung, Verknüpfungen zu blau-grüner Infrastrukturen sowie klimaaktiver Freiräume - systematisch zu bewerten und in ihren räumlichen Konsequenzen darzustellen bzw. Handlungsempfehlungen dahingehend zu definieren. Durch die damit verbundene fachliche Beratung soll dem Büro für die Rahmenplanung eine kontinuierliche Expertise im Bereich Klima zur Seite stehen, um während der Rahmenplanung die klimatischen Belange und Anforderungen entsprechend zu berücksichtigen. Die Ergebnisse des Klimagutachtens dienen dazu, die notwendigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen synergetisch gemeinsam mit der städtebaulichen Konkretisierung des neuen Stadtquartiers zu entwickeln, Strategien für eine zukünftige Entwicklung zu definieren sowie in angemessenem Umfang und an strategisch geeigneten Standorten innerhalb des Stadtquartiers und des angrenzenden Landschaftsraums diese zu sichern. Sie bilden eine zentrale fachliche Grundlage für die weitere Ausarbeitung und räumliche Konkretisierung der Rahmenplanung und der nächsten anstehenden Planungsschritte. Nähere Informationen zu der hier ausgeschriebenen Leistung sowie weitere Hintergrundinformationen entnehmen Sie bitte der Anlage "Leistungsbeschreibung_Rahmenplanung_Klimagutachten". Vorbefasste Bieter: In dem hier ausgeschriebenen Projekt gibt es vorbefasste Unternehmen, die sich möglicherweise an diesem Vergabeverfahren beteiligen werden. Der Auftraggeber ergreift gem. § 7 VgV angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch eine möglicherweise stattfindende Teilnahme dieser Unternehmen nicht verzerrt wird. Siehe hierzu Ziffer 1.10 der AufgabenbeschreibungUmgehungsgerinne Ilsenburg - Planungsleistungen - Überarbeitung vorh. LP 3-4
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltMagdeburgFrist: 06. Okt.Um Rechtssicherheit während des Planfeststellungsverfahrens (PFV) zu haben sind die veralteten naturschutzfachlichen Unterlagen zu übearbeiten. Parallel werden Überarbeitungen/Anpassungen/Abgleich bezüglich Flächenverfügbarkeiten/Grunderwerb und die Aktualisierung der technischen Planung (Hydraulik, Fischreferenzzönose, DIN-Vorschriften etc.) notwendig. Die Leistungen beinhalten die Sichtung der vorhandenen Unterlagen, wie die Genehmigungsplanung zur Technichen Planung, Baugrundbericht, Naturschutzfachplanungen wie LBP, AFB und UVP-Bericht. Darauf aufbauend sind die Unterlagen zu aktualisieren. Dabei sind Grundleistungen und Besondere Leistungen n. HOAI 2021 für Objektplanung (OP) Ingenieurbauwerke LP 3-4, Tragwerksplanung (TWP) LP 2-4, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) LP 2-4, Umweltverträglichkeitsbericht (UVP) LP 2-4 zu erbringen. Parallel ist der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zu aktualisieren und eine Vorprüfung des Verschlechterungsverbotes (WRRL) vorzunehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 06. Oktober 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.