Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abteilung 2StuttgartTED
B 293 OU Berghausen
Objektplanung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke (Entwässerung einschl. Regenwasserbehandlungsanlagen RWBA 1 - 3): Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereiten der Vergabe (Lph. 6) Fachplanung Techn. Ausrüstung der RWBA 1 - 3 (Lph. 3, 5 und 6) Koordination sämtlicher für das Gesamtprojekt erforderlicher Objekt- / Fachplanungen (u.a. der ...
Architektur, Tiefbauplanung, TGA-Planung
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Inhalt auf einen Blick
Objektplanung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke (Entwässerung einschl. Regenwasserbehandlungsanlagen RWBA 1 - 3): Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereiten der Vergabe (Lph. 6) Fachplanung Techn. Ausrüstung der RWBA 1 - 3 (Lph. 3, 5 und 6) Koordination sämtlicher für das Gesamtprojekt erforderlicher Objekt- / Fachplanungen (u.a. d...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abteilung 2
- Veröffentlicht:
- 12. Juli 2026
- Frist:
- 10. August 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Objektplanung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke (Entwässerung einschl. Regenwasserbehandlungsanlagen RWBA 1 - 3): Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereiten der Vergabe (Lph. 6) Fachplanung Techn. Ausrüstung der RWBA 1 - 3 (Lph. 3, 5 und 6) Koordination sämtlicher für das Gesamtprojekt erforderlicher Objekt- / Fachplanungen (u.a. der Leitungsverlegungen bzw. -sicherung sowie der Ingenieurbauwerke) und Erstellung der (Nutzungs-)Vereinbarungen mit den Leitungsträgern (einschl. Ablöseberechnung) sowie Entwurf der Beckenbücher für die Regenwasserbehandlungsanlagen
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben: 1) Objektplanung Gebäude Lph 1 - 4, optional Lph 5 - 9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10, Ziffer 10.1; 2) Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1 - 4, optional Lph 5 - 9 gem. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1; 3) Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1 - 4, optional Lph 5 - 9 gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; 4) Fachplanung Tragwerksplanung Lph 1 - 4, optional Lph 5 - 6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1; 5) Fachplanung Technische Ausrüstung für Hochbauten und für Ingenieurbauwerke Lph 1 - 4, optional Lph 5 - 9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für die Anlagengruppen 1 - 8, 6) Optional Weitere Leistungen: Koordination, Begleitung und Ergebnisprüfung von Vermessungsarbeiten im Bauablauf, Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Kampfmittelbegleitung - Staatliches Baumanagement Weser-LeineN/AFrist: 25. Aug.
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Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Besondere Leistungen
-Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1, 2, 3, 5 und 6 für Sanierungsmaßnahme im Bereich der Fahrbahn A4, FBE AD Nossen - AS Wilsdruff, FR Görlitz -Besondere Leistungen (Aufnahme Bestand FRS, Bereitstellung Austauschplattform, Projektablaufplan erstellen und fortschreiben, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Ausarbeiten der Verkehrsführungskonzepte, Zusammenfassen der übergebenen Vermessungen, Koordination Gesamt-projekt, bes. Lstg. Bei der Planung von FBE, bes. Lstg. Zum Vervollständigen der Ausfüh-rungsplanung während der Objektausführung, Markierungs- und Beschilderungspläne, det. Plg. Von Bauphasen bei bes. Anforderungen, Aufstellen der Ausschreibung für Kontrollprüfun-gen) - Objektplanung Ingenieurbauwerke allgemein - Besondere Leistungen (Abstimmungen, bes. Lstg. Bei der Plg. V. FRS auf BW, Planung Instandsetzung BW, stat. Nachweise VZB, Erstellen Ausschreibungsunterlagen) - Objektplanung Ingenieurbauwerke (Neubau VZB) Lph. 2, 3, 5 und 6 - Besondere Leistungen (Objektübergreifende integrierte Bauablaufplanung, Koordination Ge-samtprojekt, det. Plg. Von Bauphasen bei bes. Anforderungen, Aufstellen der Ausschreibung für Kontrollprüfungen) - Fachplanung Tragwerksplanung (Neubau VZB) Lph. 2, 3, 4, 5 und 6 - Besondere Leistungen (bes. Lstg. Genehmigungsplanung) Die Objektplanung der Verkehrszeichenbrücken sowie die Trackwerksplanung Verkehrszeichenbrücken unterliegt einer optionalen Beauftragung. Der Umfang ist der Honorarermittlung und den Leistungsbeschreibungen IngBW_Neubau_VZB und LB_Tragwerksplanung_Neubau VZB zu entnehmen. - Große Kreisstadt Weißenburg i. Bay.Weißenburg i. Bay.Frist: 06. Aug.
Stadt Weißenburg i. Bay.: Erschließungsmaßnahme WG "Stadtnah im Grünen" und GWG "Am Lehenwiesenweg II"
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung (ein Vertrag) der a.) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. Entwässerung im Trennsystem / Kanalbau / Regenrückhaltung (Gruppe 2 nach HOAI Anl. 12.2), - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. Aufgrund der bereits vorliegenden Vorauslegung wird LPH 2 von 20 auf 10 % reduziert. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 12 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10; und b.) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. - Es wird davon ausgegangen, dass LPH 4 nicht erforderlich sein wird. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10. || Allgemeines: *Beauftragungsstufen:- Stufe 1 Gesamtmaßnahme: Objektplanung Ingenieurbauwerke mit LPH 2-4 und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 1-4 für die Gesamtmaßnahme (Objekt 1+2);- Stufe 2 getrennt nach Objekt 1 und 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 1, Objektplanung, Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 2;- Die Einarbeitung, Überprüfung und fachliche Bewertung der vorliegenden Vorauslegung „Ingenieurbauwerke“ ist erforderlich; die verantwortliche Übernahme gemäß § 8 HOAI ist zu vereinbaren. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den Bebauungsplänen abgeschlossen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistungen erfolgt ausschließlich an einen Bieter (AN). Für die Leistungsbereiche wird ein gemeinsamer Vertrag geschlossen. Der Vertragsabschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgt auf Basis des Ingenieurvertrags nach HIV-KOM (Boorberg-Verlag) inkl. AVB und ZVB. Die Vergabe erfolgt im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen.- Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind:o ein Ingenieurbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt,o ein Ingenieurbüro mit einem/mehreren Nachunternehmen für einzelne Leistungsbereicheo eine Gemeinschaft aus Ingenieuren und Fachplanern (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich). || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht und können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorar-tafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Große Kreisstadt Weißenburg i. Bay.Weißenburg i. Bay.
Stadt Weißenburg i. Bay.: Erschließungsmaßnahme WG "Stadtnah im Grünen" und GWG "Am Lehenwiesenweg II", Ingenieurleistungen – Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung (ein Vertrag) der a.) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. Entwässerung im Trennsystem / Kanalbau / Regenrückhaltung (Gruppe 2 nach HOAI Anl. 12.2), - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. Aufgrund der bereits vorliegenden Vorauslegung wird LPH 2 von 20 auf 10 % reduziert. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 12 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10; und b.) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. - Es wird davon ausgegangen, dass LPH 4 nicht erforderlich sein wird. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10. || Allgemeines: *Beauftragungsstufen:- Stufe 1 Gesamtmaßnahme: Objektplanung Ingenieurbauwerke mit LPH 2-4 und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 1-4 für die Gesamtmaßnahme (Objekt 1+2);- Stufe 2 getrennt nach Objekt 1 und 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 1, Objektplanung, Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 2;- Die Einarbeitung, Überprüfung und fachliche Bewertung der vorliegenden Vorauslegung „Ingenieurbauwerke“ ist erforderlich; die verantwortliche Übernahme gemäß § 8 HOAI ist zu vereinbaren. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den Bebauungsplänen abgeschlossen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistungen erfolgt ausschließlich an einen Bieter (AN). Für die Leistungsbereiche wird ein gemeinsamer Vertrag geschlossen. Der Vertragsabschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgt auf Basis des Ingenieurvertrags nach HIV-KOM (Boorberg-Verlag) inkl. AVB und ZVB. Die Vergabe erfolgt im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen.- Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind:o ein Ingenieurbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt,o ein Ingenieurbüro mit einem/mehreren Nachunternehmen für einzelne Leistungsbereicheo eine Gemeinschaft aus Ingenieuren und Fachplanern (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich). || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht und können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorar-tafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Markt KleinheubachKleinheubachFrist: 18. Aug.
Neugestaltung der Marktstraße und Baugasse im Altort Kleinheubach – Ingenieurleistungen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Objektplanung Verkehrsanlagen und der Objektplanung Ingenieurbauwerke ● a) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 – 7 und Stufe 3 mit LPH 8 - 9 ● Die Objektplanung Verkehrsanlagen umfasst die Integration, Planung und Ausführung der Straßenbeleuchtung im Straßenraum ● b) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. unterteilt in Gruppe 1+2: Abwasser / Kanalbau / Leitungsbau: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 – 7 und Stufe 3 mit LPH 8 - 9 ● c) Übernahme der vorliegenden Konzeptplanung: Die Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Unterlagen erfolgt nach eigener Einschätzung des Bewerbers und ist nach § 8 HOAI zu vereinbaren | Berücksichtigung bereits erbrachter Teilleistungen der LPH 1 + 2 im Honorarangebot, sofern Teile der vorliegenden Konzeptplanung aus Sicht des Bewerbers Verwendung finden können. ● d) Allgemeine Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 2) | Örtliche Bauüberwachung | Baugrund – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben | Denkmalschutz – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben | Kampfmittel – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben ● Die Zielfindungsphase nach BGB ist abgeschlossen. ● Die Beauftragung der Planer ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart - Markt KleinheubachKleinheubach
Neugestaltung der Marktstraße und Baugasse im Altort Kleinheubach – Ingenieurleistungen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Objektplanung Verkehrsanlagen und der Objektplanung Ingenieurbauwerke ● a) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 – 7 und Stufe 3 mit LPH 8 - 9 ● Die Objektplanung Verkehrsanlagen umfasst die Integration, Planung und Ausführung der Straßenbeleuchtung im Straßenraum ● b) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. unterteilt in Gruppe 1+2: Abwasser / Kanalbau / Leitungsbau: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 – 7 und Stufe 3 mit LPH 8 - 9 ● c) Übernahme der vorliegenden Konzeptplanung: Die Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Unterlagen erfolgt nach eigener Einschätzung des Bewerbers und ist nach § 8 HOAI zu vereinbaren | Berücksichtigung bereits erbrachter Teilleistungen der LPH 1 + 2 im Honorarangebot, sofern Teile der vorliegenden Konzeptplanung aus Sicht des Bewerbers Verwendung finden können. ● d) Allgemeine Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 2) | Örtliche Bauüberwachung | Baugrund – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben | Denkmalschutz – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben | Kampfmittel – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben ● Die Zielfindungsphase nach BGB ist abgeschlossen. ● Die Beauftragung der Planer ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abteilung 2.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.