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Beschaffung Einsatzleitwagen 2 - ERSTANGEBOTE
Als Ersatzbeschaffung für ein altes Fahrzeug wird ein neues Einsatzleitfahrzeug beschafft. Dieses soll in Verbindung mit den am Standort vorhandenen bzw. noch in der Beschaffung befindlichen Fahrzeugen die Eigenschaften der bisherigen Standardfahrzeugtypen so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische An...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreis Euskirchen
- Veröffentlicht:
- 23. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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Als Ersatzbeschaffung für ein altes Fahrzeug wird ein neues Einsatzleitfahrzeug beschafft. Dieses soll in Verbindung mit den am Standort vorhandenen bzw. noch in der Beschaffung befindlichen Fahrzeugen die Eigenschaften der bisherigen Standardfahrzeugtypen so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen im Bereich der Einsatzleitung berücksichtigt werden. Abweichend von der Norm wird das Fahrzeug für eine höhere Gesamtmasse sowie erweiterter feuerwehrtechnischer Beladung ausgelegt. Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden: - DIN EN 1846 in allen Teilen. - DIN SPEC 14507-3: 2014-06 - ELW 2. - DIN SPEC 14502-1: 2016-12. - DIN 14035: 2022-11 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge. - DIN 14502-2: 2022-10 - Entwurf. - DIN 14502-3: 2022-03. - DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1). - Aktuelle EMV Richtlinien, ansonsten EMVG in aktueller Fassung. - Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD. - Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen, - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr). - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 71 (Fahrzeuge). - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik.
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Kreis EuskirchenEuskirchenAls Ersatzbeschaffung für ein altes Fahrzeug wird ein neues Einsatzleitfahrzeug beschafft. Dieses soll in Verbindung mit den am Standort vorhandenen bzw. noch in der Beschaffung befindlichen Fahrzeugen die Eigenschaften der bisherigen Standardfahrzeugtypen so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen im Bereich der Einsatzleitung berücksichtigt werden. Abweichend von der Norm wird das Fahrzeug für eine höhere Gesamtmasse sowie erweiterter feuerwehrtechnischer Beladung ausgelegt. Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden: - DIN EN 1846 in allen Teilen. - DIN SPEC 14507-3: 2014-06 - ELW 2. - DIN SPEC 14502-1: 2016-12. - DIN 14035: 2022-11 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge. - DIN 14502-2: 2022-10 - Entwurf. - DIN 14502-3: 2022-03. - DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1). - Aktuelle EMV Richtlinien, ansonsten EMVG in aktueller Fassung. - Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD. - Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen, - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr). - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 71 (Fahrzeuge). - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik.Aufbau
Kreis EuskirchenEuskirchenAls Ersatzbeschaffung für ein altes Fahrzeug wird ein neues Einsatzleitfahrzeug beschafft. Dieses soll in Verbindung mit den am Standort vorhandenen bzw. noch in der Beschaffung befindlichen Fahrzeugen die Eigenschaften der bisherigen Standardfahrzeugtypen so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen im Bereich der Einsatzleitung berücksichtigt werden. Abweichend von der Norm wird das Fahrzeug für eine höhere Gesamtmasse sowie erweiterter feuerwehrtechnischer Beladung ausgelegt. Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden: - DIN EN 1846 in allen Teilen. - DIN SPEC 14507-3: 2014-06 - ELW 2. - DIN SPEC 14502-1: 2016-12. - DIN 14035: 2022-11 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge. - DIN 14502-2: 2022-10 - Entwurf. - DIN 14502-3: 2022-03. - DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1). - Aktuelle EMV Richtlinien, ansonsten EMVG in aktueller Fassung. - Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD. - Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen, - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr). - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 71 (Fahrzeuge). - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik.2 x Beladung technische Hilfe
Stadt SundernSundernFrist: 22. Sept.Die Fahrzeuge müssen die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846-1, DIN 1846-2, DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN 14530 Teil 26 erfüllen. Die Fahrzeuge müssen dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, der StVZO sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Neben den gültigen und anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere folgende Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten. Abweichungen sind nur im Einzelfall nach Absprache zulässig. - DIN EN 1846-1:2011-07 - DIN EN 1846-2:2013-05 - DIN EN 1846-3:2013-11 -DIN 14502-2 :2024-04 -DIN 14502-3:2022-03 - DIN 14530-26:2019-11 - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EMV Richtlinie 2004/104/EG (für Fahrbetrieb) im Übrigen EMVG in der aktuellen Fassung - StVZO - Vorschriften über elektrische Anlegen VDE-/DIN-Normen - UVV Feuerwehr DGUV Vorschrift 49 - UVV Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70Kauf von zwei neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 10)
Stadt SundernSundernFrist: 22. Sept.Die Fahrzeuge müssen die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846-1, DIN 1846-2, DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN 14530 Teil 26 erfüllen. Die Fahrzeuge müssen dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, der StVZO sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Neben den gültigen und anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere folgende Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten. Abweichungen sind nur im Einzelfall nach Absprache zulässig. - DIN EN 1846-1:2011-07 - DIN EN 1846-2:2013-05 - DIN EN 1846-3:2013-11 -DIN 14502-2 :2024-04 -DIN 14502-3:2022-03 - DIN 14530-26:2019-11 - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EMV Richtlinie 2004/104/EG (für Fahrbetrieb) im Übrigen EMVG in der aktuellen Fassung - StVZO - Vorschriften über elektrische Anlegen VDE-/DIN-Normen - UVV Feuerwehr DGUV Vorschrift 49 - UVV Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70Kauf von zwei neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 10)
Stadt SundernSundernFrist: 22. Sept.Die Fahrzeuge müssen die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846-1, DIN 1846-2, DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN 14530 Teil 26 erfüllen. Die Fahrzeuge müssen dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, der StVZO sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Neben den gültigen und anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere folgende Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten. Abweichungen sind nur im Einzelfall nach Absprache zulässig. - DIN EN 1846-1:2011-07 - DIN EN 1846-2:2013-05 - DIN EN 1846-3:2013-11 -DIN 14502-2 :2024-04 -DIN 14502-3:2022-03 - DIN 14530-26:2019-11 - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EMV Richtlinie 2004/104/EG (für Fahrbetrieb) im Übrigen EMVG in der aktuellen Fassung - StVZO - Vorschriften über elektrische Anlegen VDE-/DIN-Normen - UVV Feuerwehr DGUV Vorschrift 49 - UVV Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70Einsatzleitwagen 2
Landkreis LudwigsburgLudwigsburgFrist: 15. Sept.Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2). Das Fahrzeug muss auf einem Straßenfahrgestell aufgebaut sein. Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik, sowie den folgend aufgeführten Bestimmungen entsprechen. Die Ausführungsbedingungen der Normen sind zwingend einzuhalten und der Normenbezug ist zu bescheinigen. Die Leistungsbeschreibung ergänzt die Ausführungen der Normen: - DIN 1846-1 /-2 - E DIN14502-2 und DIN 14502-3 - DIN SPEC 14507-3:2014-06 - StVZO - EN 50173 Anwendungsneutrale Verkabelungssysteme - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EG-Richtlinien / EG-Normen - VDE-Normen - KfZ-EMV Richtlinie (KfZ-EMV Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU und EMVG in der aktuellen Fassung) - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinie des Innenministeriums Baden-Württemberg - sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sowie den Auflagen der zugrunde liegenden Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. dem Förderbescheid sowie nachfolgend näher beschriebenen Ausstattung und Ausrüstung.Beladung
Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenDer Gerätewagen Gefahrgut muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846: Feuerwehrfahrzeuge (Teile 1-3) - DIN 14035: 2015-12 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge - E DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge - Zusätzliche Festlegungen - DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen - DIN 14530-22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 - DIN 14610: Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegenutzer - DIN 14687: Feuerwehrwesen - Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) <12 kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen (Teil 1 und 2) - DIN 14880: Kästen für Feuerwehrgeräte- Kästen aus Holz, Leichtmetall und Leichtmetall / Holz - evtl. spezifische Beladungsnormen Es sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten: - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - ECE-Regelungen - Anerkannte Regeln der Technik - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 55 - Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte - DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.Tanklöschfahrzeug mit Staffelkabine (TLF 3000), Feuerwehr Euskirchen (LG Kirchheim)
Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenDer Gerätewagen Gefahrgut muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846: Feuerwehrfahrzeuge (Teile 1-3) - DIN 14035: 2015-12 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge - E DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge - Zusätzliche Festlegungen - DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen - DIN 14530-22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 - DIN 14610: Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegenutzer - DIN 14687: Feuerwehrwesen - Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) <12 kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen (Teil 1 und 2) - DIN 14880: Kästen für Feuerwehrgeräte- Kästen aus Holz, Leichtmetall und Leichtmetall / Holz - evtl. spezifische Beladungsnormen Es sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten: - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - ECE-Regelungen - Anerkannte Regeln der Technik - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 55 - Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte - DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.Einsatzleitwagen 2
Jobcenter Landkreis LudwigsburgLudwigsburgFrist: 15. Sept.Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2). Das Fahrzeug muss auf einem Straßenfahrgestell aufgebaut sein. Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik, sowie den folgend aufgeführten Bestimmungen entsprechen. Die Ausführungsbedingungen der Normen sind zwingend einzuhalten und der Normenbezug ist zu bescheinigen. Die Leistungsbeschreibung ergänzt die Ausführungen der Normen: - DIN 1846-1 /-2 - E DIN14502-2 und DIN 14502-3 - DIN SPEC 14507-3:2014-06 - StVZO - EN 50173 Anwendungsneutrale Verkabelungssysteme - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EG-Richtlinien / EG-Normen - VDE-Normen - KfZ-EMV Richtlinie (KfZ-EMV Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU und EMVG in der aktuellen Fassung) - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinie des Innenministeriums Baden-Württemberg - sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sowie den Auflagen der zugrunde liegenden Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. dem Förderbescheid sowie nachfolgend näher beschriebenen Ausstattung und Ausrüstung.Einsatzleitwagen 2
Landkreis LudwigsburgLudwigsburgFrist: 15. Sept.Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2). Das Fahrzeug muss auf einem Straßenfahrgestell aufgebaut sein. Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik, sowie den folgend aufgeführten Bestimmungen entsprechen. Die Ausführungsbedingungen der Normen sind zwingend einzuhalten und der Normenbezug ist zu bescheinigen. Die Leistungsbeschreibung ergänzt die Ausführungen der Normen: - DIN 1846-1 /-2 - E DIN14502-2 und DIN 14502-3 - DIN SPEC 14507-3:2014-06 - StVZO - EN 50173 Anwendungsneutrale Verkabelungssysteme - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EG-Richtlinien / EG-Normen - VDE-Normen - KfZ-EMV Richtlinie (KfZ-EMV Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU und EMVG in der aktuellen Fassung) - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinie des Innenministeriums Baden-Württemberg - sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sowie den Auflagen der zugrunde liegenden Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. dem Förderbescheid sowie nachfolgend näher beschriebenen Ausstattung und Ausrüstung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreis Euskirchen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.