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Kauf von zwei neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 10)
Die Fahrzeuge müssen die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846-1, DIN 1846-2, DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN 14530 Teil 26 erfüllen. Die Fahrzeuge müssen dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, der StVZO sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Neben den gültigen un...
Sonderfahrzeuge
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Sundern
- Veröffentlicht:
- 23. August 2026
- Frist:
- 22. September 2026
- Thema:
- Sonderfahrzeuge
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Die Fahrzeuge müssen die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846-1, DIN 1846-2, DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN 14530 Teil 26 erfüllen. Die Fahrzeuge müssen dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, der StVZO sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Neben den gültigen und anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere folgende Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten. Abweichungen sind nur im Einzelfall nach Absprache zulässig. - DIN EN 1846-1:2011-07 - DIN EN 1846-2:2013-05 - DIN EN 1846-3:2013-11 -DIN 14502-2 :2024-04 -DIN 14502-3:2022-03 - DIN 14530-26:2019-11 - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EMV Richtlinie 2004/104/EG (für Fahrbetrieb) im Übrigen EMVG in der aktuellen Fassung - StVZO - Vorschriften über elektrische Anlegen VDE-/DIN-Normen - UVV Feuerwehr DGUV Vorschrift 49 - UVV Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70
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Stadt SundernSundernFrist: 22. Sept.Die Fahrzeuge müssen die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der DIN EN 1846-1, DIN 1846-2, DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN 14530 Teil 26 erfüllen. Die Fahrzeuge müssen dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, der StVZO sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Neben den gültigen und anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere folgende Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten. Abweichungen sind nur im Einzelfall nach Absprache zulässig. - DIN EN 1846-1:2011-07 - DIN EN 1846-2:2013-05 - DIN EN 1846-3:2013-11 -DIN 14502-2 :2024-04 -DIN 14502-3:2022-03 - DIN 14530-26:2019-11 - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EMV Richtlinie 2004/104/EG (für Fahrbetrieb) im Übrigen EMVG in der aktuellen Fassung - StVZO - Vorschriften über elektrische Anlegen VDE-/DIN-Normen - UVV Feuerwehr DGUV Vorschrift 49 - UVV Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70Beschaffung Einsatzleitwagen 2 - ERSTANGEBOTE
Kreis EuskirchenEuskirchenAls Ersatzbeschaffung für ein altes Fahrzeug wird ein neues Einsatzleitfahrzeug beschafft. Dieses soll in Verbindung mit den am Standort vorhandenen bzw. noch in der Beschaffung befindlichen Fahrzeugen die Eigenschaften der bisherigen Standardfahrzeugtypen so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen im Bereich der Einsatzleitung berücksichtigt werden. Abweichend von der Norm wird das Fahrzeug für eine höhere Gesamtmasse sowie erweiterter feuerwehrtechnischer Beladung ausgelegt. Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden: - DIN EN 1846 in allen Teilen. - DIN SPEC 14507-3: 2014-06 - ELW 2. - DIN SPEC 14502-1: 2016-12. - DIN 14035: 2022-11 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge. - DIN 14502-2: 2022-10 - Entwurf. - DIN 14502-3: 2022-03. - DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1). - Aktuelle EMV Richtlinien, ansonsten EMVG in aktueller Fassung. - Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD. - Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen, - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr). - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 71 (Fahrzeuge). - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik.Aufbau
Kreis EuskirchenEuskirchenAls Ersatzbeschaffung für ein altes Fahrzeug wird ein neues Einsatzleitfahrzeug beschafft. Dieses soll in Verbindung mit den am Standort vorhandenen bzw. noch in der Beschaffung befindlichen Fahrzeugen die Eigenschaften der bisherigen Standardfahrzeugtypen so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen im Bereich der Einsatzleitung berücksichtigt werden. Abweichend von der Norm wird das Fahrzeug für eine höhere Gesamtmasse sowie erweiterter feuerwehrtechnischer Beladung ausgelegt. Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden: - DIN EN 1846 in allen Teilen. - DIN SPEC 14507-3: 2014-06 - ELW 2. - DIN SPEC 14502-1: 2016-12. - DIN 14035: 2022-11 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge. - DIN 14502-2: 2022-10 - Entwurf. - DIN 14502-3: 2022-03. - DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1). - Aktuelle EMV Richtlinien, ansonsten EMVG in aktueller Fassung. - Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD. - Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen, - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr). - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 71 (Fahrzeuge). - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik.Beschaffung Einsatzleitwagen 2 - ERSTANGEBOTE
Kreis EuskirchenEuskirchenAls Ersatzbeschaffung für ein altes Fahrzeug wird ein neues Einsatzleitfahrzeug beschafft. Dieses soll in Verbindung mit den am Standort vorhandenen bzw. noch in der Beschaffung befindlichen Fahrzeugen die Eigenschaften der bisherigen Standardfahrzeugtypen so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen im Bereich der Einsatzleitung berücksichtigt werden. Abweichend von der Norm wird das Fahrzeug für eine höhere Gesamtmasse sowie erweiterter feuerwehrtechnischer Beladung ausgelegt. Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden: - DIN EN 1846 in allen Teilen. - DIN SPEC 14507-3: 2014-06 - ELW 2. - DIN SPEC 14502-1: 2016-12. - DIN 14035: 2022-11 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge. - DIN 14502-2: 2022-10 - Entwurf. - DIN 14502-3: 2022-03. - DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1). - Aktuelle EMV Richtlinien, ansonsten EMVG in aktueller Fassung. - Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD. - Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen, - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr). - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 71 (Fahrzeuge). - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik.Einsatzleitwagen 2
Landkreis LudwigsburgLudwigsburgFrist: 15. Sept.Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2). Das Fahrzeug muss auf einem Straßenfahrgestell aufgebaut sein. Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik, sowie den folgend aufgeführten Bestimmungen entsprechen. Die Ausführungsbedingungen der Normen sind zwingend einzuhalten und der Normenbezug ist zu bescheinigen. Die Leistungsbeschreibung ergänzt die Ausführungen der Normen: - DIN 1846-1 /-2 - E DIN14502-2 und DIN 14502-3 - DIN SPEC 14507-3:2014-06 - StVZO - EN 50173 Anwendungsneutrale Verkabelungssysteme - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EG-Richtlinien / EG-Normen - VDE-Normen - KfZ-EMV Richtlinie (KfZ-EMV Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU und EMVG in der aktuellen Fassung) - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinie des Innenministeriums Baden-Württemberg - sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sowie den Auflagen der zugrunde liegenden Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. dem Förderbescheid sowie nachfolgend näher beschriebenen Ausstattung und Ausrüstung.Einsatzleitwagen 2
Jobcenter Landkreis LudwigsburgLudwigsburgFrist: 15. Sept.Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2). Das Fahrzeug muss auf einem Straßenfahrgestell aufgebaut sein. Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik, sowie den folgend aufgeführten Bestimmungen entsprechen. Die Ausführungsbedingungen der Normen sind zwingend einzuhalten und der Normenbezug ist zu bescheinigen. Die Leistungsbeschreibung ergänzt die Ausführungen der Normen: - DIN 1846-1 /-2 - E DIN14502-2 und DIN 14502-3 - DIN SPEC 14507-3:2014-06 - StVZO - EN 50173 Anwendungsneutrale Verkabelungssysteme - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EG-Richtlinien / EG-Normen - VDE-Normen - KfZ-EMV Richtlinie (KfZ-EMV Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU und EMVG in der aktuellen Fassung) - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinie des Innenministeriums Baden-Württemberg - sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sowie den Auflagen der zugrunde liegenden Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. dem Förderbescheid sowie nachfolgend näher beschriebenen Ausstattung und Ausrüstung.Einsatzleitwagen 2
Landkreis LudwigsburgLudwigsburgFrist: 15. Sept.Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2). Das Fahrzeug muss auf einem Straßenfahrgestell aufgebaut sein. Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik, sowie den folgend aufgeführten Bestimmungen entsprechen. Die Ausführungsbedingungen der Normen sind zwingend einzuhalten und der Normenbezug ist zu bescheinigen. Die Leistungsbeschreibung ergänzt die Ausführungen der Normen: - DIN 1846-1 /-2 - E DIN14502-2 und DIN 14502-3 - DIN SPEC 14507-3:2014-06 - StVZO - EN 50173 Anwendungsneutrale Verkabelungssysteme - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EG-Richtlinien / EG-Normen - VDE-Normen - KfZ-EMV Richtlinie (KfZ-EMV Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU und EMVG in der aktuellen Fassung) - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinie des Innenministeriums Baden-Württemberg - sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sowie den Auflagen der zugrunde liegenden Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. dem Förderbescheid sowie nachfolgend näher beschriebenen Ausstattung und Ausrüstung.Lieferung Gerätewagen Wechsellader mit Hakengerät und Ladekran für die Feuerwehr Offenburg (2 Lose)
Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale VergabestelleOffenburgFrist: 10. Sept.Fahrgestell, Geräte und Ausrüstungsgegenstände müssen den jeweils gültigen DIN- bzw. EN-Normen Vorschriften, Baurichtlinien und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen. Insbesondere: - DIN 14505, DIN 14505:2015-0, DIN 30722, Wechselladerfahrzeuge (WLF) und Abrollbehälter (AB) - Feuerwehrfahrzeuge -Allgemeine Anforderungen DIN EN 1846 1 - 2 - 3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDI /VDE Richtlinien /DIN) - Anerkannte Regel der Technik - StVZO - UVV Bestimmungen Feuerwehr GUV-V C 53. - UVV Bestimmungen Fahrzeug GUV-V D 29. sowie die dazu ergangenen einschlägigen Vorschriften des Innenministeriums Baden-Württemberg. Das Fahrzeug muss von der Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor der Auslieferung abgenommen werden.Feuerwehrtechnische Beladung
Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale VergabestelleOffenburgFrist: 10. Sept.Fahrgestell, Geräte und Ausrüstungsgegenstände müssen den jeweils gültigen DIN- bzw. EN-Normen Vorschriften, Baurichtlinien und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen. Insbesondere: - DIN 14505, DIN 14505:2015-0, DIN 30722, Wechselladerfahrzeuge (WLF) und Abrollbehälter (AB) - Feuerwehrfahrzeuge -Allgemeine Anforderungen DIN EN 1846 1 - 2 - 3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDI /VDE Richtlinien /DIN) - Anerkannte Regel der Technik - StVZO - UVV Bestimmungen Feuerwehr GUV-V C 53. - UVV Bestimmungen Fahrzeug GUV-V D 29. sowie die dazu ergangenen einschlägigen Vorschriften des Innenministeriums Baden-Württemberg.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Sundern.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.