Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtHofheim am TaunusTED
Grundschule In den Sindlinger Wiesen - Objektplanung Gebäude nach §34 HOAI, LPH2-9
Derzeit ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen mit 304 SuS und 15 Klassen 3,75-Zügig aufgestellt. Hinzu kommen zusätzlich je eine Intensiv- und eine Vorlaufklasse mit weiteren rund 30 SuS. Im Schulgebiet werden zwei kleinere Wohngebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule mit Eingangsstufe auf perspektivisch 18 Klass...
Architektur, Elektroplanung, TGA-Planung, Bauphysik
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
- Veröffentlicht:
- 17. Juni 2026
- Frist:
- 20. Juli 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Derzeit ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen mit 304 SuS und 15 Klassen 3,75-Zügig aufgestellt. Hinzu kommen zusätzlich je eine Intensiv- und eine Vorlaufklasse mit weiteren rund 30 SuS. Im Schulgebiet werden zwei kleinere Wohngebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule mit Eingangsstufe auf perspektivisch 18 Klassenräume ansteigt. Aktuell stehen der Schule insgesamt 16 Klassenräume für den Unterricht zur Verfügung. Der Main-Taunus-Kreis hat die Trägerschaft der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2023/24 übernommen. Derzeit findet die Betreuung in zwei Klassenräumen sowie in angemieteten Containern der Stadt Kelkheim statt, welche teilweise in sehr schlechtem baulichen Zustand sind. Auch die sehr kleine Mensa ist in einem Container untergebracht, welcher im Hinblick auf den Rechtsanspruch und die steigenden Schülerzahlen nicht ausreichend ist. Derzeit können aufgrund der Platzkapazität nur rund 48 % der SuS in der Betreuung betreut werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Kapazitäten der Mittagessensversorgung bereits heute nicht auskömmlich sind und daher nicht alle Betreuungskinder ein Mittagessen erhalten können. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.374 m² HNF bzw. 2.200 m² BGF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4,5-zügiges Schulkonzept sowie eine 100 %ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Die Erweiterung soll in passivhausweise errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. Das Gebäude soll barrierefrei sein. Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Es ist zu prüfen ob die Wärmeversorgung über die bestehende Heizung erfolgen kann. Der Erweiterungsbau erhält eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie auf dem Bestandsgebäude und einen Aufzug. Es ist eine Zentrallüftungsanlage mit Quellauslässen und Wärmerückgewinnung ohne Umluft zu planen mit Elektronischer Einzelraumregelung zur Regelung der Raumtemperatur und der Luftmengen für die Räume in Abhängigkeit der CO2 Konzentration. Ebenfalls soll eine Nachtauskühlung umgesetzt werden. Die NSHV ist zu erweitern. Alle Klassenräume erhalten Waschbecken. Für die Essenversorgung ist eine Cook and Chill-Küche zu planen. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Da bereits eine Containeranlage auf dem Schulgrundstück als Interimsmaßnahme errichtet wurde, ist es wichtig, die Schulhoffläche so groß wie möglich zu belassen und die Baustellenfläche mit Baustelleneinrichtung so klein wie möglich zu planen. Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus müssen die Außenlagen neu strukturiert und gebaut werden. Der Bereich der Interimsmaßnahme ist wiederherzustellen. Die vorläufig geschätzten anrechenbaren Kosten betragen: 6.340.168,58 EUR netto. Die Leistungsphasen 1 und 2 (anteilig) wurden bereits erbracht, die Ergebnisse werden nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt den Architekten ab der Leistungsphase 2 (anteilig) - 3 zu beauftragen. Die Leistungen der LP 2 sind vom Architekten vollumfänglich zu erbringen. Aufgrund der im Rahmen der LP 2 anteilig bereits erbrachten Leistungen, wird von einem geringeren Aufwand ausgegangen, so dass für die noch zu erbringenden Leistungen der LP 2 (alle Grundleistungen) 4 % vereinbart werden. Für die Leistungen der LP 3 werden 15 % vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-5 (Leistungsstufe II) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 (Leistungsstufe III) nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI).
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Große Kreisstadt ErdingErdingEs sind die Leistungen der Objektplanung gem. HOAI § 34, LPH 1-9 sowie Teilleistungen der Verkehrsanlagenplanung gem. HOAI § 47 in den ersten Leistungsphasen zu vergeben. Die Planung des Retentionsdaches ist Teil des Auftrages. Zudem sind Besondere Leistungen zu vergeben. Eine enge Abstimmung mit dem Tragwerksplaner in allen Leistungsphasen ist erforderlich. In den ersten Leistungsphasen soll ein auf dem Gebiet der Planung von Parkhäusern erfahrender Verkehrsanlagenplaner vom Auftragnehmer hinzugezogen werden. Der Verkehrsanlagenplaner muss in den ersten Leistungsphasen an allen Projektbesprechungen teilnehmen. Die Planung der Freimachung des Geländes, d.h. Abbruch von Lager- und Garagengebäuden und befestigten Flächen ist Teil des Auftrages. Die Brandschutzplanung und die Entrauchungsnachweise werden von Dritten erbracht. Der Emissionsschutz wird von Dritten geplant.Wohnquartier Nord Hugo-Köcke-Weg Westerland/Sylt - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 5-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Gemeinde SyltSylt OT WesterlandBei dem Projekt handelt es sich um ein bestehendes Wohnquartier in Westerland auf Sylt, dass im Rahmen einer Überplanung erweitert und verdichtet werden soll. Durch ein städtebauliches Gutachterverfahren wurde die städtebauliche Figur des künftigen Wohnquartiers bereits geplant. Auf dem 37.726 qm großen Grundstück werden ca. 280 Wohneinheiten in überwiegend mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern realisiert. Ein Architekturbüro ist mit der architektonischen Entwurfsplanung der Gebäude beauftragt. Zusammen mit den Architekten werden 4 – 5 Gebäudetypen entwickelt, die wiederum aus Gebäudemodulen bestehen, um auf diese Weise den erforderlichen Wohnungsmix zu erfüllen, als auch viele Wiederholungsfälle zu realisieren. Durch die geplante Modulbauweise sollen mittels Standardisierung, die Grundrisse optimiert und die Planung minimiert werden. Diese Vorgehensweise führt zu einer Verringerung der Baukosten. Nach heutigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass Im 1. Bauabschnitt (BA) alle Gebäudemodule, die im Wohnquartier errichtet werden sollen, geplant werden. Aus diesem Grunde fallen die Leistungsphasen 1-7 für die Tragwerksplanung (TWP) und die technischen Ausrüstungen ELT und HLS nur für den 1. BA an. Die Gebäude sind als massive, nichtunterkellerte, mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser mit Satteldach geplant. Die Wärmeversorgung wird durch eine Heizzentrale mit Nahwärmenetz sichergestellt. Mittels Hausübergabestationen wird die Wärme in die Gebäude geführt und erwärmt diese über Flächenheizung (Fußbodenheizung). Die Trinkwarmwasserbereitung ist dezentral durch Elektro-Durchlauferhitzer geplant. Der notwendige Luftwechsel soll durch eine zentrale Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung sichergestellt werden. Die erforderliche Zuluft soll dabei über Fensterrahmenlüfter geführt werden. Es ist beabsichtigt, folgende Leistungen auszuschreiben und (stufen-/Bauabschnittsweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, 1. BA (LP 5-9) mit Optionen bis 5. BA (LP 4-9): Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 5-6 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 7-9 werden stufen- und Bauabschnittsweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Kosten des Projektes (KG 300-400) werden derzeit auf ca. 8,4 Mio. € netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn Planung ca. Ende 2. Quartal 2026.Objektplanung gem. Par. 34 HOAI, Leistungsphasen 2-9
Landeshauptstadt München, BaureferatMünchenFrist: 21. JuliObjektplanung gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 2-9 für den Neubau eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Allach mit Hausmeisterwohnung auf ca. 3.000 m² großem Grundstück in München-Allach (Eversbuschstraße 134). Nutzfläche ca. 900 m². Grundstück im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans, Gemeinbedarfsfläche, angrenzend an Wohngebiete. Besonders schützenswerter Baumbestand und denkmalgeschützte Sonnenuhr vorhanden. Neubau erfolgt bei laufendem Betrieb des Bestandsgebäudes. Planungsziel: Gestalterisch ansprechende Gebäudekubatur unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften, städtischer Vorgaben und Nutzerbedarf.Wohnquartier Nord Hugo-Köcke-Weg Westerland/Sylt - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräumen, Lph. 5-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Gemeinde SyltSylt OT WesterlandBei dem Projekt handelt es sich um ein bestehendes Wohnquartier in Westerland auf Sylt, dass im Rahmen einer Überplanung erweitert und verdichtet werden soll. Durch ein städtebauliches Gutachterverfahren wurde die städtebauliche Figur des künftigen Wohnquartiers bereits geplant. Auf dem 37.726 qm großen Grundstück werden ca. 280 Wohneinheiten in überwiegend mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern realisiert. Ein Architekturbüro ist mit der architektonischen Entwurfsplanung der Gebäude beauftragt. Zusammen mit den Architekten werden 4 – 5 Gebäudetypen entwickelt, die wiederum aus Gebäudemodulen bestehen, um auf diese Weise den erforderlichen Wohnungsmix zu erfüllen, als auch viele Wiederholungsfälle zu realisieren. Durch die geplante Modulbauweise sollen mittels Standardisierung, die Grundrisse optimiert und die Planung minimiert werden. Diese Vorgehensweise führt zu einer Verringerung der Baukosten. Nach heutigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass Im 1. Bauabschnitt (BA) alle Gebäudemodule, die im Wohnquartier errichtet werden sollen, geplant werden. Aus diesem Grunde fallen die Leistungsphasen 1-7 für die Tragwerksplanung (TWP) und die technischen Ausrüstungen ELT und HLS nur für den 1. BA an. Die Gebäude sind als massive, nichtunterkellerte, mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser mit Satteldach geplant. Die Wärmeversorgung wird durch eine Heizzentrale mit Nahwärmenetz sichergestellt. Mittels Hausübergabestationen wird die Wärme in die Gebäude geführt und erwärmt diese über Flächenheizung (Fußbodenheizung). Die Trinkwarmwasserbereitung ist dezentral durch Elektro-Durchlauferhitzer geplant. Der notwendige Luftwechsel soll durch eine zentrale Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung sichergestellt werden. Die erforderliche Zuluft soll dabei über Fensterrahmenlüfter geführt werden. Es ist beabsichtigt, folgende Leistungen auszuschreiben und (stufen-/Bauabschnittsweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, 1. BA (LP 5-9) mit Optionen bis 5. BA (LP 4-9) Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 34 ff. HOAI. Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 5-6 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 7-9 werden stufen- und Bauabschnittsweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Kosten des Projektes (KG 300-400) werden derzeit auf ca. 8,4 Mio. € netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn Planung ca. Ende 2. Quartal 2026.Objektplanung gemäß §§ 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9
Münchner Wohnen GmbHMünchenFrist: 27. JuliSanierung der TG Anton-Webern-Weg 1+2 in München Betonsanierung inkl. tragende Bodenplatte. Objektplanung gemäß §§ 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 An der TG Anton-Webern-Weg bei 1 (1stöckig, 90 Stellplätze) wurden im Jahr 2020 mehrere Schäden an der Bodenplatte, Risse an den Stützen sowie mehrere Wasserschäden festgestellt. Die Tragfähigkeit der Tiefgarage war zu diesem Zeitpunkt noch gegeben, sollte jedoch auf Empfehlung des Prüfers in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Nach Ausführung der vertieften Untersuchungen des Betonbauwerks (Bohrmehlproben und Potenzialfeldmessung) hat sich bestätigt, dass höchstwahrscheinlich die Bodenplatte undicht ist und die mehrmals aufgetretenen Wasserschäden in der TG durch eine Erhöhung des Grundwasserniveaus bei Regenfällen entstanden sind. Die Instandsetzung/Abdichtung der Bodenplatte ist unvermeidbar. Des Weiteren wurde bei 60% der Stützen und bei 30% der Wände Korrosion festgestellt. Die Sanierung wird in zwei Stufen ausgeführt: 1. Vorgelagerte Instandsetzung der undichten Bodenplatte, Abbruch des Schutzestrichs, Abdichtung Bodenplatte 2. Betoninstandsetzung, klassisch oder KKS wird im Zuge der Planung entschieden, Für die Sanierung wird die TG komplett außer Betrieb genommen.Erweiterung Grundschule am Welchenberg Neuenhausen in Grevenbroich | Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI
Stadt GrevenbroichGrevenbroichDie Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Grundschule am Welchenberg Neuenhausen in Grevenbroich, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sicherzustellen. Die Schule soll um einen Anbau erweitert und der Bestand (teilweise) umgebaut werden. Die Maßnahme dient im Wesentlichen der wirtschaftlichen Erweiterung von Unterrichtsräumen mit Inklusionsräumen, Räumen für Lehrmittel, Verwaltungsräumen, Mehrzweckräumen, Sanitärräumen, der Bibliothek, einer Mensa mit anschließendem Speiseraum und Nebenräumen. Hierfür ergibt sich ein Nutzflä-chenbedarf von 305 m² entsprechend des Raumprogramms. Für die Planung der Unterrichtsräume/ OGS-Räume ist von einer Einzügigkeit (Ausnahme 3. Klasse zweizügig) auszugehen. Teils lassen sich die Räume des gesamten Raumprogramms im Bestand mittels einer baulichen Umnutzung und Sanierung umsetzen, dies ist zu untersuchen. Die weiteren Flächen sollen durch einen Neubau oder auch Ersatzneubau ergänzt werden. Ziel ist auch, im Rahmen eines Gesamtenergiekonzeptes für alle Gebäude den Energieverbrauch im Endzustand zu minimieren. Auch soll die Erweiterung barrierefrei geplant und umgesetzt werden. Durch Interimsmaßnahmen ist der Weiterbetrieb der Schule während der Bauphase zu gewährleisten. Diese Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und betragen derzeit ca. 5.975.000,00 EUR (netto). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 20. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.