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Architekten- und Ingenieurleistungen für die folgende Maßnahme: Ersatzneubau einer 2-zügigen Grundschule mit 1-fach Sporthalle - Grundschule Aufderhöhe [Solingen]
Die Stadt Solingen beabsichtigt Architekten- und Ingenieurleistungen für den Abbruch und Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit 1-fach Sporthalle [Grundschule Aufderhöhe] zu vergeben. Für das Projekt wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie in verschiedenen Varianten erstellt, bei denen der Bestand teilweise erhalten werden sollte. In einem...
Architektur, Tragwerksplanung, TGA-Planung, Landschaftsarchitektur, Schadstoffgutachten
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Solingen beabsichtigt Architekten- und Ingenieurleistungen für den Abbruch und Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit 1-fach Sporthalle [Grundschule Aufderhöhe] zu vergeben. Für das Projekt wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie in verschiedenen Varianten erstellt, bei denen der Bestand teilweise erhalten werden sollte. In ei...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Solingen
- Veröffentlicht:
- 16. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Solingen beabsichtigt Architekten- und Ingenieurleistungen für den Abbruch und Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit 1-fach Sporthalle [Grundschule Aufderhöhe] zu vergeben. Für das Projekt wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie in verschiedenen Varianten erstellt, bei denen der Bestand teilweise erhalten werden sollte. In einem weiteren Schritt wurde die Variante A-10.1 entwickelt, die einen vollständigen Abbruch der Schule vorsieht. Die Stadt Solingen hat sich für diese Variante entschieden. Es soll ein Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit 1-fach Sporthalle entstehen. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans H753 in einem Sondergebiet Schule. Der B-Plan weist folgende Festsetzungen auf: III-geschossige Bebauung, GRZ: 0,4, GFZ: 1,2. Zudem gibt es eine Baugrenze, die ein großzügiges Rechteck umfasst. Im Rahmen der Planung und Umsetzung der Maßnahmen spielt die Errichtung nach dem pädagogischen Schulbaukonzept nach Pratt von 2020 eine wesentliche Rolle. Die Grundschule soll weiterhin zweizügig bleiben. Insgesamt umfasst der Neubau eine Fläche von rund 3.900 qm Brutto-Grundfläche. Da der in der Machbarkeitsstudie vorgesehene Neubau nicht genug Abstand zum Gebäude 01 aufweist, kann dieses während der Bauphase nicht als Interimslösung erhalten bleiben und müsste vorab abgerissen werden. Daher ist zu prüfen, ob durch eine Verschiebung des Baukörpers, oder eine Abweichung von der Machbarkeitsstudie eine Interimsnutzung ermöglicht werden kann. Zudem ist zu prüfen, ob das Gebäude 01 erhalten werden kann. Die Inbetriebnahme ist derzeit im Jahr 2029 vorgesehen. Die Kosten [KG 200 - 600] werden derzeit mit rund 26,6 Mio. Euro / brutto angenommen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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10- Stadt SolingenSolingen
Architekten- und Ingenieurleistungen für die folgende Maßnahme: Ersatzneubau einer 2-zügigen Grundschule mit 1-fach Sporthalle - Grundschule Aufderhöhe [Solingen]
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Objektplanung Gebäude (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10) - inkl. Abbruchplanung; - Schadstoffsanierung [Bestandsgebäude] (Leistungsphasen 2 - 8 in Anlehnung an HOAI § 34); - Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 39 i. V. m. Anlage 11); - Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 - 6 gem. HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14, inkl. Konstruktiver Brandschutz) - inkl. Abbruchstatik; - Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1 - 8); - Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Leistungsphasen 1 - 7 gem. HOAI Anlage 1); - Bauphysik - Bauakustik / Schallschutz (Leistungsphasen 1 - 7 gem. HOAI Anlage 1); - Bauphysik - Raumakustik (Leistungsphasen 1 - 7 gem. HOAI Anlage 1); - Brandschutzplanung in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17; - Ökologische Baubegleitung; - Entwässerungsplanung. Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI bzw. des AHO. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. Optional im Leistungsumfang enthalten sind ggf. anfallende Leistungen aus den Bereichen Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke. Im Rahmen der Leistungsphase 2 sind verschiedene Bauformen und verschiedene Energiestandards hinsichtlich Bau- und Folgekosten zu betrachten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Maßnahme als GU-Vergabe mit Funktionaler Leistungsbeschreibung realisieren zu lassen. Die Leistungsphasen der Grundleistungen werden dann entsprechend reduziert. - Stadt SolingenSolingen
Architekten- und Ingenieurleistungen für die folgende Maßnahme: Ersatzneubau einer 2-zügigen Grundschule mit 1-fach Sporthalle - Grundschule Aufderhöhe [Solingen]
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Objektplanung Gebäude (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10) - inkl. Abbruchplanung; - Schadstoffsanierung [Bestandsgebäude] (Leistungsphasen 2 - 8 in Anlehnung an HOAI § 34); - Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 39 i. V. m. Anlage 11); - Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 - 6 gem. HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14, inkl. Konstruktiver Brandschutz) - inkl. Abbruchstatik; - Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1 - 8); - Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Leistungsphasen 1 - 7 gem. HOAI Anlage 1); - Bauphysik - Bauakustik / Schallschutz (Leistungsphasen 1 - 7 gem. HOAI Anlage 1); - Bauphysik - Raumakustik (Leistungsphasen 1 - 7 gem. HOAI Anlage 1); - Brandschutzplanung in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17; - Ökologische Baubegleitung; - Entwässerungsplanung. Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI bzw. des AHO. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. Optional im Leistungsumfang enthalten sind ggf. anfallende Leistungen aus den Bereichen Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke. Im Rahmen der Leistungsphase 2 sind verschiedene Bauformen und verschiedene Energiestandards hinsichtlich Bau- und Folgekosten zu betrachten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Maßnahme als GU-Vergabe mit Funktionaler Leistungsbeschreibung realisieren zu lassen. Die Leistungsphasen der Grundleistungen werden dann entsprechend reduziert. - Stadt SolingenSolingen
Architekten- und Ingenieurleistungen für die folgende Maßnahme: Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit 2 (Los 1) | Rettungswache Süd (Los 2) [Solingen]
Die Stadt Solingen, beabsichtigt Architekten- und Ingenieurleistungen für die folgenden Maßnahmen zu vergeben: - Los 1: Neubau Freiwillige Feuerwehr - Löscheinheit 2 [Freiwillige Feuerwehr Rupelrath, Löhdorfer Straße], - Los 2: Unterbringung Rettungswache Süd in Bestandsgebäuden [Bismarckstraße 99]. Für beide Projekte wurden jeweils Machbarkeitsstudien erstellt, die den Umfang der Maßnahmen unter Berücksichtigung der baurechtlichen Belange abbilden. Die Machbarkeitsstudien zeigen jeweils Lösungsoptionen auf, deren architektonische Ausgestaltung nicht gesetzt ist. -------------------------------------------------------------- Der Anlass für die Errichtung des Gebäudes für die Freiwillige Feuerwehr ist der Mehrbedarf an Flächen, insbesondere für die Unterbringung der Einsatzfahrzeuge. Die jetzige Fahrzeughalle an der Wipperauer Straße bietet nur zwei bedingt geeignete Stellplätze. Zudem ist der Standort etwas abgelegen, was die Dauer bis zum Rausrücken negativ beeinflusst. Der Neubau für die Löscheinheit 2 der Freiwilligen Feuerwehr Rupelrath in Solingen soll 3 Fahrzeugstellplätze inkl. Nebenflächen abbilden. Der Neubau ist als 2-geschossiger Baukörper an der Löhdorfer Straße vorgesehen. Die Fertigstellung ist bis 3. Quartal 2029 vorgesehen. Die Gesamtkosten (KG 200 - 600) werden auf Grundlage der durchgeführten Machbarkeits-studie auf rund 3,6 Mio. Euro / brutto beziffert. -------------------------------------------------------------- Das Ziel dieses Vorhabens ist die Errichtung einer neuen Rettungswache an der Bismarckstraße 99 in Solingen. Hierzu soll ein bestehendes Gebäude auf dem Grundstück umfassend saniert werden. Ein weiteres Gebäude wird teilsaniert und für die Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr sowie die Rettungswache umgebaut. Zudem ist geplant, beide Gebäude durch eine Brücke miteinander zu verbinden. Das Ensemble besteht aus einem ehemaligen Gutshof, der bereits seit mehreren Jahren von der Freiwilligen Feuerwehr Böckerhof genutzt wird. Das Ensemble - Immobilien- und Abwasserbetrieb der Hansestadt Herford, Sparte ImmobilienHerfordFrist: 19. Aug.
Neubau Geschwister-Scholl-Schule mit einer 2-fach Sporthalle - Bereitstellung eines Grundstücks und/oder Investorenmodell
Markterkundung zum Ersatzneubau der Geschwister-Scholl-Schule mit 2-fach Sporthalle Der Immobilien- und Abwasser-Betrieb (IAB) Herford beabsichtigt die Realisierung eines modernen, nachhaltigen Ersatzneubaus der Geschwister-Scholl-Realschule einschließlich einer 2-fach Sporthalle an einem zentrumsnahen Standort im räumlichen Umfeld des bestehenden Schulstandortes. Die Schule befindet sich aktuell im südöstlichen Bereich des Planungsbezirkes Zentrum. Die Bedeutung der Schule strahlt in die benachbarten Sozialräume aus. Daher wird ein geeignetes Baugrundstück für einen neuen Standort innerhalb dieses Quartiers in einem Umkreis von 2 bis 3 km vom bisherigen Standort der Geschwister-Scholl-Schule (Wiesestraße 33a, 32052 Herford) gesucht. Im Rahmen dieser europaweiten, unverbindlichen Markterkundung werden Interessenbekundungen für die Bereitstellung eines geeigneten Baugrundstücks oder alternativ für die Bereitstellung eines Baugrundstücks einschließlich der Planung, schlüsselfertigen Errichtung und Vermietung des Schulgebäudes mit 2-fach Sporthalle im Rahmen eines Mietmodells mit späterer Kaufoption ("Investorenmodell") eingeholt. Grundlage des Vorhabens ist das Raumprogramm für eine dreizügige Realschule mit einer Bruttogrundfläche von ca. 10.242 m². Bestandteil des Raumprogramms ist zudem eine Mensaküche, die neben der Geschwister-Scholl-Realschule auch weitere Schulstandorte in Herford mit Mittagessen versorgen soll. Für den angebotenen Standort ist die grundsätzliche Realisierbarkeit des Raumprogramms einschließlich der 2-fach Sporthalle, der erforderlichen Außenanlagen, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen sowie der notwendigen Stellplätze nachzuweisen. Ziel der Auftraggeberin ist die Entwicklung eines architektonisch hochwertigen, funktionalen und nachhaltigen Bildungsstandortes mit hoher Aufenthalts- und Nutzungsqualität für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie weitere Nutzergruppen. Der Neubau soll sich hinsichtlich Maßstäblichkeit, Gestaltung und Freiraumkonzeption harmonisch in das städtebauliche Umfeld einfügen und gleichzeitig einen wirtschaftlichen, ressourcenschonenden und langfristig nachhaltigen Betrieb gewährleisten. Hierfür sind robuste, langlebige und wartungsarme Konstruktionen sowie emissionsarme und gesundheitlich unbedenkliche Baustoffe einzusetzen. Darüber hinaus sind ressourcenschonende Bauweisen unter Berücksichtigung von Lebenszyklus-, Rückbau- und Recyclingaspekten vorzusehen. Die Inbetriebnahme des neuen Schulstandortes ist nach derzeitigem Planungsstand frühestens zum Juli 2030 vorgesehen. Sämtliche Planungs- und Bauleistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, technischen Baubestimmungen, Normen und Richtlinien auszuführen. Darüber hinaus sind die Anforderungen des Schulbaukonzeptes der Stadt Herford sowie die Qualitätsanforderungen der öffentlichen Auftraggeberin zu berücksichtigen. Diese Bekanntmachung stellt ausdrücklich keinen Aufruf zum Wettbewerb und keine Einleitung eines Vergabeverfahrens dar. Aus dieser Bekanntmachung können keine Ansprüche auf eine spätere Auftragserteilung abgeleitet werden. Die Bekanntmachung dient der Marktsondierung. Es werden derzeit keine weiteren Unterlagen bereitgestellt. Die Hansestadt Herford bittet darum, dass Wirtschaftsteilnehmer bis zum 30.09.2026 ihr allgemeines Interesse formlos per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected] mitteilen. Bitte machen Sie Angaben zum Grundstück (Lage und Größe, Eigentumsverhältnisse, Nachweis der Realisierbarkeit) und ob die Bereitschaft zum Verkauf an die Stadt besteht oder alternativ das oben beschriebene Investorenmodell Ihrerseits bevorzugt wird. Der potenzielle Vertragspartner beim Investorenmodell muss nicht Grundstückseigentümer sein; eine Bereitstellung des Grundstücks durch Dritte im Rahmen eines Dreieckgeschäfts oder vergleichbarer vertraglicher Gestaltungen wäre ebenfalls zulässig. - Hansestadt Herford, Immobilien- und Abwasser-Betrieb der Hansestadt Herford, Sparte ImmobilienHerfordFrist: 20. Aug.
Neubau Geschwister-Scholl-Schule mit einer 2-fach Sporthalle - Bereitstellung eines Grundstücks und/oder Investorenmodell
Markterkundung zum Ersatzneubau der Geschwister-Scholl-Schule mit 2-fach Sporthalle. Der Immobilien- und Abwasser-Betrieb (IAB) Herford beabsichtigt die Realisierung eines modernen, nachhaltigen Ersatzneubaus der Geschwister-Scholl-Realschule einschließlich einer 2-fach Sporthalle an einem zentrumsnahen Standort im räumlichen Umfeld des bestehenden Schulstandortes. Die Schule befindet sich aktuell im südöstlichen Bereich des Planungsbezirkes Zentrum. Die Bedeutung der Schule strahlt in die benachbarten Sozialräume aus. Daher wird ein geeignetes Baugrundstück für einen neuen Standort innerhalb dieses Quartiers in einem Umkreis von 2 bis 3 km vom bisherigen Standort der Geschwister-Scholl-Schule (Wiesestraße 33a, 32052 Herford) gesucht. Im Rahmen dieser europaweiten, unverbindlichen Markterkundung werden Interessenbekundungen für die Bereitstellung eines geeigneten Baugrundstücks oder alternativ für die Bereitstellung eines Baugrundstücks einschließlich der Planung, schlüsselfertigen Errichtung und Vermietung des Schulgebäudes mit 2-fach Sporthalle im Rahmen eines Mietmodells mit späterer Kaufoption ("Investorenmodell") eingeholt. Grundlage des Vorhabens ist das Raumprogramm für eine dreizügige Realschule mit einer Bruttogrundfläche von ca. 10.242 m². Bestandteil des Raumprogramms ist zudem eine Mensaküche, die neben der Geschwister-Scholl-Realschule auch weitere Schulstandorte in Herford mit Mittagessen versorgen soll. Für den angebotenen Standort ist die grundsätzliche Realisierbarkeit des Raumprogramms einschließlich der 2-fach Sporthalle, der erforderlichen Außenanlagen, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen sowie der notwendigen Stellplätze nachzuweisen. Ziel der Auftraggeberin ist die Entwicklung eines architektonisch hochwertigen, funktionalen und nachhaltigen Bildungsstandortes mit hoher Aufenthalts- und Nutzungsqualität für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie weitere Nutzergruppen. Der Neubau soll sich hinsichtlich Maßstäblichkeit, Gestaltung und Freiraumkonzeption harmonisch in das städtebauliche Umfeld einfügen und gleichzeitig einen wirtschaftlichen, ressourcenschonenden und langfristig nachhaltigen Betrieb gewährleisten. Hierfür sind robuste, langlebige und wartungsarme Konstruktionen sowie emissionsarme und gesundheitlich unbedenkliche Baustoffe einzusetzen. Darüber hinaus sind ressourcenschonende Bauweisen unter Berücksichtigung von Lebenszyklus-, Rückbau- und Recyclingaspekten vorzusehen. Die Inbetriebnahme des neuen Schulstandortes ist nach derzeitigem Planungsstand frühestens zum Juli 2030 vorgesehen. Sämtliche Planungs- und Bauleistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, technischen Baubestimmungen, Normen und Richtlinien auszuführen. Darüber hinaus sind die Anforderungen des Schulbaukonzeptes der Stadt Herford sowie die Qualitätsanforderungen der öffentlichen Auftraggeberin zu berücksichtigen. Diese Bekanntmachung stellt ausdrücklich keinen Aufruf zum Wettbewerb und keine Einleitung eines Vergabeverfahrens dar. Aus dieser Bekanntmachung können keine Ansprüche auf eine spätere Auftragserteilung abgeleitet werden. Die Bekanntmachung dient der Marktsondierung. Es werden derzeit keine weiteren Unterlagen bereitgestellt. Die Hansestadt Herford bittet darum, dass Wirtschaftsteilnehmer bis zum 30.09.2026 ihr allgemeines Interesse formlos per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected] mitteilen. Bitte machen Sie Angaben zum Grundstück (Lage und Größe, Eigentumsverhältnisse, Nachweis der Realisierbarkeit) und ob die Bereitschaft zum Verkauf an die Stadt besteht oder alternativ das oben beschriebene Investorenmodell Ihrerseits bevorzugt wird. Der potenzielle Vertragspartner beim Investorenmodell muss nicht Grundstückseigentümer sein; eine Bereitstellung des Grundstücks durch Dritte im Rahmen eines Dreieckgeschäfts oder vergleichbarer vertraglicher Gestaltungen wäre ebenfalls zulässig. - Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenFrist: 12. Aug.
Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Planung Technische Ausrüstung Paragraph 53 ff HOAI LPH 2-9, ALG 7, Küchenplanung für Schulzentrum Hanselmannstraße / Schleißheimer Straße. Auf dem knapp 15.000 m² großen Gelände im Stadtbezirk 11 (Milbertshofen Am Hart) befinden sich die 4-zügige Grundschule (GS) an der Hanselmannstr. 45 und eine dazugehörige Mobile Raumeinheit (MRE) an der Hanselmannstr. 44, die 4 zügige Mittelschule (MS) an der Schleißheimer Str. 275 und das Haus für Kinder (HfK) an der Schleißheimer Str. 279. Ein öffentlicher Fuß- und Radweg, in Verlängerung der Hanselmannstraße, durchkreuzt das Grundstück und stellt eine Verbindung von Hanselmann zur Keferloherstraße dar. Die bestehenden Schul- und Kitagebäude sind aus unterschiedlichen Bauzeiten und stehen nicht unter Denkmalschutz. Der Hochbunker an der Schleißheimer Str. 281 (Schleißheimer Ecke Keferloherstraße) ist ebenfalls Bestandteil des Geländes und ist als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen. ----- Bestandssituation: GRUNDSCHULE: Auf dem Grundstück 347/12 wurde 2003 eine 4-zügige Grundschule (Schuljahr 2022/23 16 Klassenzimmer und 4 Hortgruppen, kein Lernhauskonzept) mit einer Tiefgarage (16 Stpl.) und einer halbversenkten Einfachsporthalle errichtet. Als Interimslösung, zur Deckung des steigenden Bedarfs der GS, wurde im Jahr 2018 auf dem Grundstück 345/2 eine Mobile Raumeinheit (MRE) mit 6 Klassenzimmern (kein Lernhauskonzept) sowie einer Mensa mit Küche und Nebenräumen errichtet. Die Baugenehmigung ist auf 10 Jahre befristet (bis 2028). MITTELSCHULE: Die auf dem Grundstück 345/2 befindliche Mittelschule besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die nicht unter Denkmalschutz stehen (Kerngebäude Baujahr 1881, Erweiterungen in den Jahren 1933, 1955, Einfachsporthalle Baujahr ca. 1960). Die Gebäudeteile weisen teilweise unterschiedliche Geschoßhöhen auf und sind nicht barrierefrei. Derzeit sind insgesamt 21 Klassenzimmer sowie Fachlehrsäle (kein Lernhauskonzept) vorhanden. Die Schulgebäude sind sanierungsbedürftig und weisen funktionale Mängel auf. HAUS FÜR KINDER: Auf dem Grundstück 345/12 befindet sich ein Haus für Kinder mit vier Kindergartengruppen. Das Gebäude hat eine Betriebserlaubnis für 100 Kindergartenkinder und ist stark sanierungsbedürftig. Die Geschossfläche des Bestandsgebäudes ist nicht ausreichend für das Raumprogramm HfK 240. HALLENSPORTANLAGEN: Grundschule: Einfachsporthalle (Baujahr 2003); Mittelschule: Einfachsporthalle (Baujahr ca. 1960, nicht normgerecht). FREISPORTANLAGEN: Allwetterplatz ca. 27x28m, Laufbahn ca. 70m --- Die Stadt München plant derzeit die Umstrukturierung dieses Schulcampus. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie werden hierzu derzeit 2 großräumige Varianten untersucht und entwickelt. Nachfolgend sind die beiden Varianten in ihren Grundzügen dargestellt: Variante 1: Ersatzneubau - Beschreibung der Bauteile, siehe Anlage „Bauablaufplan V1“ Bei dieser Variante wird der komplette Gebäudebestand in zwei Bauabschnitten rückgebaut und durch Neubauten ersetzt. Im ersten Bauabschnitt wird der Neubau der Mittelschule erstellt. Dieser Baukörper enthält Erweiterungsflächen für die Grundschule und die Mensa für beide Schulen. (Im Übersichtsplan dargestellt als GS + MS). Des Weiteren wird im zweiten Bauabschnitt, nach dem erfolgten Abbruch, dann der Neubau der Sporthalle mit dem Haus für Kinder. Die Außenanlagen hierzu werden dabei auch bearbeitet und Abschnittsweise fertiggestellt. Variante 2: Bestandserhalt - Beschreibung der Bauteile, siehe Anlage „Bauablaufplan V2“ Bei dieser Variante wird der sogenannte T- Baukörper (Mittelschule) an der Schleißheimerstraße erhalten. Die Bauabschnitte gliedern sich wie folgt: Im ersten Bauabschnitt wird die Sporthalle und das Haus für Kinder errichtet, welches ebenfalls Erweiterungsflächen für die Grundschule enthält. Des Weiteren wird der Erweiterungsbau der Mittelschule und die Mensa errichtet. Im zweiten Bauabschnitt wir der der sogenannte T-Baukörper schadstoffsaniert, saniert und ertüchtigt. Die Variante 1 wird bevorzugt, zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung ist jedoch noch nicht entschieden, welche dieser beiden Varianten verwirklicht werden soll. Für die Küchenplanung allerdings handelt es sich in beiden Varianten hauptsächlich um einen Neubau, da es sich bei der Mensa in jedem Fall um einen Neubau handelt. Mensa: ---Bestand: Die, im MRE (BJ 2018) befindliche, Mensa wurde anfänglich von beiden Schulen genutzt. Aufgrund des Ausbaus der Ganztagsbetreuung steht die Mensa derzeit nur noch der GS zur Verfügung. Die MS nutzt provisorisch einen Raum im eigenen Schulgebäude als Speiseraum mit Küchenzeile. ---Bedarf: Geplant ist eine gemeinsame Mensa für beide Schulen. Die Größe des Speisesaals ergibt sich aus der Addition der Flächen für GS und MS laut Standardraumprogramm. Die Mensa soll von beiden Schulen gut erreichbar, für die Grundschüler soll der Speisesaal, wenn möglich, trockenen Fußes zugänglich sein. - Gemeinde EschelbronnEschelbronn
Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von Objektplanungsleistungen für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, einen Architekten zu beauftragen, der gemeinsam mit einem Team aus Fachplanern die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Tragwerksplanung sowie die TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben. - Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenFrist: 12. Aug.
Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Planung Technische Ausrüstung Paragraph 53 ff HOAI LPH 2-9, ALG 7, Küchenplanung für Schulzentrum Hanselmannstraße / Schleißheimer Straße. Auf dem knapp 15.000 m² großen Gelände im Stadtbezirk 11 (Milbertshofen Am Hart) befinden sich die 4-zügige Grundschule (GS) an der Hanselmannstr. 45 und eine dazugehörige Mobile Raumeinheit (MRE) an der Hanselmannstr. 44, die 4 zügige Mittelschule (MS) an der Schleißheimer Str. 275 und das Haus für Kinder (HfK) an der Schleißheimer Str. 279. Ein öffentlicher Fuß- und Radweg, in Verlängerung der Hanselmannstraße, durchkreuzt das Grundstück und stellt eine Verbindung von Hanselmann zur Keferloherstraße dar. Die bestehenden Schul- und Kitagebäude sind aus unterschiedlichen Bauzeiten und stehen nicht unter Denkmalschutz. Der Hochbunker an der Schleißheimer Str. 281 (Schleißheimer Ecke Keferloherstraße) ist ebenfalls Bestandteil des Geländes und ist als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen. ----- Bestandssituation: GRUNDSCHULE: Auf dem Grundstück 347/12 wurde 2003 eine 4-zügige Grundschule (Schuljahr 2022/23 16 Klassenzimmer und 4 Hortgruppen, kein Lernhauskonzept) mit einer Tiefgarage (16 Stpl.) und einer halbversenkten Einfachsporthalle errichtet. Als Interimslösung, zur Deckung des steigenden Bedarfs der GS, wurde im Jahr 2018 auf dem Grundstück 345/2 eine Mobile Raumeinheit (MRE) mit 6 Klassenzimmern (kein Lernhauskonzept) sowie einer Mensa mit Küche und Nebenräumen errichtet. Die Baugenehmigung ist auf 10 Jahre befristet (bis 2028). MITTELSCHULE: Die auf dem Grundstück 345/2 befindliche Mittelschule besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die nicht unter Denkmalschutz stehen (Kerngebäude Baujahr 1881, Erweiterungen in den Jahren 1933, 1955, Einfachsporthalle Baujahr ca. 1960). Die Gebäudeteile weisen teilweise unterschiedliche Geschoßhöhen auf und sind nicht barrierefrei. Derzeit sind insgesamt 21 Klassenzimmer sowie Fachlehrsäle (kein Lernhauskonzept) vorhanden. Die Schulgebäude sind sanierungsbedürftig und weisen funktionale Mängel auf. HAUS FÜR KINDER: Auf dem Grundstück 345/12 befindet sich ein Haus für Kinder mit vier Kindergartengruppen. Das Gebäude hat eine Betriebserlaubnis für 100 Kindergartenkinder und ist stark sanierungsbedürftig. Die Geschossfläche des Bestandsgebäudes ist nicht ausreichend für das Raumprogramm HfK 240. HALLENSPORTANLAGEN: Grundschule: Einfachsporthalle (Baujahr 2003); Mittelschule: Einfachsporthalle (Baujahr ca. 1960, nicht normgerecht). FREISPORTANLAGEN: Allwetterplatz ca. 27x28m, Laufbahn ca. 70m --- Die Stadt München plant derzeit die Umstrukturierung dieses Schulcampus. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie werden hierzu derzeit 2 großräumige Varianten untersucht und entwickelt. Nachfolgend sind die beiden Varianten in ihren Grundzügen dargestellt: Variante 1: Ersatzneubau - Beschreibung der Bauteile, siehe Anlage „Bauablaufplan V1“ Bei dieser Variante wird der komplette Gebäudebestand in zwei Bauabschnitten rückgebaut und durch Neubauten ersetzt. Im ersten Bauabschnitt wird der Neubau der Mittelschule erstellt. Dieser Baukörper enthält Erweiterungsflächen für die Grundschule und die Mensa für beide Schulen. (Im Übersichtsplan dargestellt als GS + MS). Des Weiteren wird im zweiten Bauabschnitt, nach dem erfolgten Abbruch, dann der Neubau der Sporthalle mit dem Haus für Kinder. Die Außenanlagen hierzu werden dabei auch bearbeitet und Abschnittsweise fertiggestellt. Variante 2: Bestandserhalt - Beschreibung der Bauteile, siehe Anlage „Bauablaufplan V2“ Bei dieser Variante wird der sogenannte T- Baukörper (Mittelschule) an der Schleißheimerstraße erhalten. Die Bauabschnitte gliedern sich wie folgt: Im ersten Bauabschnitt wird die Sporthalle und das Haus für Kinder errichtet, welches ebenfalls Erweiterungsflächen für die Grundschule enthält. Des Weiteren wird der Erweiterungsbau der Mittelschule und die Mensa errichtet. Im zweiten Bauabschnitt wir der der sogenannte T-Baukörper schadstoffsaniert, saniert und ertüchtigt. Die Variante 1 wird bevorzugt, zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung ist jedoch noch nicht entschieden, welche dieser beiden Varianten verwirklicht werden soll. Für die Küchenplanung allerdings handelt es sich in beiden Varianten hauptsächlich um einen Neubau, da es sich bei der Mensa in jedem Fall um einen Neubau handelt. Mensa: ---Bestand: Die, im MRE (BJ 2018) befindliche, Mensa wurde anfänglich von beiden Schulen genutzt. Aufgrund des Ausbaus der Ganztagsbetreuung steht die Mensa derzeit nur noch der GS zur Verfügung. Die MS nutzt provisorisch einen Raum im eigenen Schulgebäude als Speiseraum mit Küchenzeile. ---Bedarf: Geplant ist eine gemeinsame Mensa für beide Schulen. Die Größe des Speisesaals ergibt sich aus der Addition der Flächen für GS und MS laut Standardraumprogramm. Die Mensa soll von beiden Schulen gut erreichbar, für die Grundschüler soll der Speisesaal, wenn möglich, trockenen Fußes zugänglich sein. - Gemeinde EschelbronnEschelbronnFrist: 18. Aug.
Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, einen Architekten zu beauftragen, der gemeinsam mit einem Team aus Fachplanern die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i. V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie die Besonderen Leistungen (LPH 7 und 8) für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Objektplanung sowie die TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben. - Gemeinde EschelbronnEschelbronnFrist: 18. Aug.
Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, einen Architekten zu beauftragen, der gemeinsam mit einem Team aus Fachplanern die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i. V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie die Besonderen Leistungen (LPH 7 und 8) für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Objektplanung sowie die TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben.
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