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Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung für Leiharbeitnehmer/innen in der Zentralen Service-Einheit (ZSE) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Der Bedarf umfasst insgesamt 8 Leiharbeitnehmer/innen in den Abteilungen Personalservice ( ZSE I) und Haushalt (ZSE II) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Die Leistung wird in drei Lose aufgeteilt: - Los 1: ...
Zeitarbeit
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- Veröffentlicht:
- 19. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Zeitarbeit
Ausschreibungsbeschreibung
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Arbeitnehmerüberlassung für Leiharbeitnehmer/innen in der Zentralen Service-Einheit (ZSE) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Der Bedarf umfasst insgesamt 8 Leiharbeitnehmer/innen in den Abteilungen Personalservice ( ZSE I) und Haushalt (ZSE II) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Die Leistung wird in drei Lose aufgeteilt: - Los 1: Bürosachbearbeiter/in (BSB) ZSE I - 1 Person - Los 2: Bürosachbearbeiter/in (BSB) ZSE I - 1 Person - Los 3: Bürosachbearbeiter/in (BSB) ZSE I - 1 Person - Los 4: Sachbearbeiter/in (SB) ZSE I - 1 Person - Los 5: Sachbearbeiter/in (SB) ZSE I - 1 Person - Los 6: Sachbearbeiter/in (SB) ZSE II 1 Personen - Los 7: Sachbearbeiter/in (SB) ZSE II 1 Person - Los 8. Sachbearbeiter/in (SB) ZSE II 1 Person Besondere Merkmale der vorgesehenen Tätigkeit sowie die hierfür erforderliche berufliche Qualifikation sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Die Ausschreibung erfolgt gemäß dem Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG).
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7Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbHBerlinDie Rahmenvertragspartner sollen u.a. folgende Leiharbeitnehmende nach Bedarf für unterschiedliche Unternehmensbereiche (alle Standorte in Berlin) im Wege der Arbeitnehmerüberlassung gem. Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) bereitstellen: - kaufmännische Leiharbeitskräfte (z.B. Assistenz (m/w/d), Sachbearbeiter (m/w/d) gemäß Anforderungsprofil der HOWOGE, - Leiharbeitskräfte mit speziellen betriebs- und wohnungswirtschaftlichen Kenntnissen (z.B. Betriebskostenabrechner (m/w/d), Finanz- und Bilanzbuchhalter (m/w/d), Kundenbetreuer (m/w/d), Immobilienbewirtschafter (m/w/d) usw. sowie - Leiharbeitskräfte mit fachspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten im gewerblichen Bereich (z.B. Anlagenmechaniker (m/w/d), Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d), Grundreiniger (m/w/d) etc.). Zudem müssen die Rahmenvertragspartner in der Lage sein, Arbeitnehmerüberlassungen für Leiharbeitskräfte mit weiteren Qualifikationen nach Anforderung der HOWOGE anzubieten.Rahmenvereinbarung (RV) über Arbeitnehmerüberlassung in 29 Losen (EU)
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRWDüsseldorfFrist: 24. JuliGegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von 60 Monaten (04.01.2027 bis 31.12.2031). Die Schätzmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Los und pro Jahr 220 PT (Personentage) mit einer Höchstmenge von 250 PT pro Los und pro Jahr. Aufgrund der über die Rahmenvertragslaufzeit einzuhaltenden Pausen beträgt die Schätzmenge für die gesamte Vertragslaufzeit 990 PT pro Los. Die Arbeitnehmerüberlassungsverträge (Einzelabrufe) enden spätestens nach Ablauf von 18 Monaten nach Einsatzbeginn. Dabei entspricht ein Personenjahr 220 Personentagen und ein Personentag acht Stunden. Es ist dafür zu sorgen, dass die angebotene Person nach Ablauf der 3-monatigen Pause (entspricht ca. 55 PT) für einen erneuten Abruf zur Verfügung steht. Pausenzeiten können in den Preis einkalkuliert werden. Abrufe bei Arbeitnehmerüberlassung können aber auch für weniger als 18 Monate getätigt werden. Bei wegfallendem Bedarf kann der Entleiher den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.Veranstaltungservice - 2 Fachlose: 1. Arbeitnehmerüberlassung Service- und Barpersonal / 2. Koch- und Küchenleistungen
Friedrich-Naumann-Stiftung für die FreiheitPotsdamFrist: 21. JuliDie Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Arbeitnehmerüberlassung von Service‑ und Barpersonal für Veranstaltungen im Tagungszentrum Potsdam; LOS 2 – Erbringung von Koch‑ und Küchenleistungen für Veranstaltungen im Tagungszentrum Potsdam.Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Stadt Karlsruhe HauptamtKarlsruheFrist: 21. Aug.Dazu werden losbezogene Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ausgeschrieben. Angaben zum Umfang: Die Angaben der Stundenzahlen in den einzelnen Losen basieren auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und sind daher lediglich als kalkulatorische Größe anzusehen. Das während der Vertragslaufzeit tatsächlich anfallende Volumen ist bedarfsabhängig und kann demzufolge variieren. Ein Anspruch auf eine garantierte Anzahl an abgerufenen Stunden während der Vertragslaufzeit besteht nicht. Die Vergabe der Aufträge erfolgt im sogenannten Kaskadenprinzip. Die maximale Anzahl der Zuschläge pro Los beträgt drei Firmen. Kalkulatorische Stundenzahl für Los 3 1.600 Stunden pro Jahr Die Stundenzahl basiert auf der Annahme, dass aufgrund von bisherigen Erfahrungswerten durchschnittlich 1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MA) monatlich benötigt werden (7,83 Stunden/täglich x rd. 220 Tagen/Jahr x 5 bzw. 6 MA). Ein Bedarf von bis zu 2 ungelernten Hilfskräften als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kantine zur gleichen Zeit kann zu bestimmten Zeiten (zum Beispiel Zeiten hoher Krankheitsquote) anfallen und muss vom Auftragnehmer abgedeckt werden können. Diese Leistungsfähigkeit wird vom Auftragnehmer mit der Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung bestätigt. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.RV Arbeitnehmerüberlassung
Stadt Karlsruhe HauptamtKarlsruheFrist: 21. Aug.Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe zählt mit circa 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den größten Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe. Er bietet einen zuverlässigen und umwelttechnisch hochwertigen Entsorgungsservice für die Karlsruher Haushalte. Außerdem stellt das Team Sauberes Karlsruhe die Sauberkeit der Stadt Karlsruhe sicher, ist zuständig für das gesamte städtische Fuhrparkmanagement und erledigt durch die Fuhrparkpflege und -reparatur für alle städtischen Fahrzeuge und weitere wichtige Aufgaben für die Ämter der Stadtverwaltung Karlsruhe. Neben dem Winterdienst betreibt das Team Sauberes Karlsruhe zudem mehrere Wertstoffstationen und einige Grünsammelplätze im Stadtgebiet Karlsruhe. Darüber hinaus werden eine Umladestation, eine Deponie und zwei Kompostierungsanlagen bewirtschaftet. Ziel der Abfallentsorgung und -bearbeitung beim Team Sauberes Karlsruhe ist es, möglichst viele Abfälle zu recyceln und wieder dem Stoffkreislauf zuführen zu können. Zur Unterstützung der operativen Tätigkeiten besteht beim Team Sauberes Karlsruhe ein leistungsfähiger Verwaltungsapparat mit mehreren Abteilungen und Stabsstellen. Zur Unterstützung des Stammpersonals bei der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe werden zu unterschiedlichen Zeiten Arbeitskräfte benötigt. Der zeitliche Einsatz dieser Arbeitskräfte verteilt sich auf alle fünf Werktage sowie zum Teil regelmäßig auch auf Samstage. Dazu werden losbezogene Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ausgeschrieben. Angaben zum Umfang: Die Angaben der Stundenzahlen in den einzelnen Losen basieren auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und sind daher lediglich als kalkulatorische Größe anzusehen. Das während der Vertragslaufzeit tatsächlich anfallende Volumen ist bedarfsabhängig und kann demzufolge variieren. Ein Anspruch auf eine garantierte Anzahl an abgerufenen Stunden während der Vertragslaufzeit besteht nicht. Die Vergabe der Aufträge erfolgt im sogenannten Kaskadenprinzip. Die maximale Anzahl der Zuschläge pro Los beträgt drei Firmen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.Call-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtFrist: 31. Aug.Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Der Auftrag ist in 3 Lose unterteilt: Los 1: Bearbeiter/in Dokumentenverarbeitung für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 2: Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 3: Call-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Das Aufgaben- und Anforderungsprofil der vorgenannten Mitarbeitertypen/Berufsgruppen ist den Anlagen 1-1 bis 1-3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Alle weiteren Einzelheiten zur Leistungserbringung, insbesondere zur Durchführung der Verleihung (Ablauf, Arbeitsschutz, Sozialabgaben, Vergütung und Abrechnung, Equal Pay - Zulage etc.) sind in der Rahmenvereinbarung (Anlage 8-1 der Bewerbungsbedingungen) geregelt, auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Jeder Bieter kann für ein, mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Angebotsauswertung erfolgt für jeden Mitarbeitertyp gesondert, d. h. für jedes Los tritt mit Zuschlagserteilung eine eigene Rahmenvereinbarung in Kraft. Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.01.2027 und enden spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.12.2030. Die Vereinbarungen können ohne Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten zur Laufzeit und Kündigung entnehmen Sie bitte § 16 der Rahmenvereinbarung. Sofern ausreichend geeRahmenvereinbarung zur Überlassung von (Leih-)Arbeitnehmern nach AÜG
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtFrist: 31. Aug.Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Der Auftrag ist in 3 Lose unterteilt: Los 1: Bearbeiter/in Dokumentenverarbeitung für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 2: Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 3: Call-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Das Aufgaben- und Anforderungsprofil der vorgenannten Mitarbeitertypen/Berufsgruppen ist den Anlagen 1-1 bis 1-3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Alle weiteren Einzelheiten zur Leistungserbringung, insbesondere zur Durchführung der Verleihung (Ablauf, Arbeitsschutz, Sozialabgaben, Vergütung und Abrechnung, Equal Pay - Zulage etc.) sind in der Rahmenvereinbarung (Anlage 8-1 der Bewerbungsbedingungen) geregelt, auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Jeder Bieter kann für ein, mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Angebotsauswertung erfolgt für jeden Mitarbeitertyp gesondert, d. h. für jedes Los tritt mit Zuschlagserteilung eine eigene Rahmenvereinbarung in Kraft. Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.01.2027 und enden spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.12.2030. Die Vereinbarungen können ohne Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten zur Laufzeit und Kündigung entnehmen Sie bitte § 16 der Rahmenvereinbarung
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- Der Auftraggeber ist Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
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