AOK - Die Gesundheitskasse für NiedersachsenHannoverTED
Anpassungen des Anhangs 2 zur Anlage 2 (Preisdatei OT) und des Anhangs 3 zur Anlage 2 (Preisdatei PG 23) im Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V
Die AOK Niedersachsen möchte die Produktgruppe 05 Bandagen und weitere Details im Rahmenvertrag für Hilfsmittelversorgung neu vereinbaren. Die Produktbeschreibung entspricht dem Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V. Verhandlungen sind mit präqualifizierten Leistungserbringern möglich. Kein Anspruch auf bestimmte Versorgungsmengen.
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