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Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Kommunikationshilfen- und Adaptionshilfen nach § 127 Abs. 1 SGB V
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt den Abschluss von Verhandlungsverträgen zur Versorgung Versicherter mit Kommunikationshilfen (PG 16) und Adaptionshilfen (PG 02.99) gemäß § 127 Abs. 1 SGB V. Interessierte, nach § 126 Abs. 1 SGB V präqualifizierte Leistungserbringer können Vertragsverhandlungen führen. Die Produktbeschaffenheit richtet s...
Hilfsmittel
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
- Veröffentlicht:
- 25. März 2026
- Frist:
- 24. April 2026
- Thema:
- Hilfsmittel
Ausschreibungsbeschreibung
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt den Abschluss von Verhandlungsverträgen zur Versorgung Versicherter mit Kommunikationshilfen (PG 16) und Adaptionshilfen (PG 02.99) gemäß § 127 Abs. 1 SGB V. Interessierte, nach § 126 Abs. 1 SGB V präqualifizierte Leistungserbringer können Vertragsverhandlungen führen. Die Produktbeschaffenheit richtet sich nach dem Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V). Es bestehen keine Abnahmegarantien für bestimmte Mengen oder Versorgungszahlen.
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Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 24. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.