Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementMünsterTED
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tonerkartuschen, Tintenpatronen und sonstigen Druckerverbrauchsmaterialien inkl. Bereitstellung eines Online-Shops für die Stadt Hamm.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tonerkartuschen, Tintenpatronen und sonstigen Druckerverbrauchsmaterialien. Die Rahmenvereinbarung umfasst sowohl Originalprodukte der jeweiligen Gerätehersteller als auch Produkte vergleichbarer Art, insbesondere NewBuild-, Refill- und Rebu...
Drucker & Scanner, Zubehör
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
- Veröffentlicht:
- 23. August 2026
- Frist:
- 22. September 2026
- Thema:
- Drucker & Scanner
Ausschreibungsbeschreibung
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tonerkartuschen, Tintenpatronen und sonstigen Druckerverbrauchsmaterialien. Die Rahmenvereinbarung umfasst sowohl Originalprodukte der jeweiligen Gerätehersteller als auch Produkte vergleichbarer Art, insbesondere NewBuild-, Refill- und Rebuild-Produkte. Die angebotenen Produkte müssen jeweils für die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Drucker, Kopierer, Multifunktionsgeräte und sonstigen Ausgabegeräte geeignet sein. Darüber hinaus müssen die Produkte die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung sowie die jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllen. Bezugsberechtigt sind die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Dienststellen, Einrichtungen, Beteiligungen und sonstigen Kunden der Stadt Hamm. Die Einzelaufträge werden auf Grundlage und nach Maßgabe der in der Rahmenvereinbarung festgelegten Bedingungen erteilt. Der Vertragsbeginn ist voraussichtlich für den 01.01.2027 vorgesehen. Der Auftragnehmer hat den Bezugsberechtigten während der gesamten Vertragslaufzeit unentgeltlich einen funktionsfähigen Online-Shop zur Verfügung zu stellen. Über diesen Online-Shop sollen die vertragsgegenständlichen Produkte bestellt und die Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung abgewickelt werden. Weiter aus der Rahmenvereinbarung: 5. Vertragsdauer Die Rahmenvereinbarung wird für einen Zeitraum von vier Jahren geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 01.01.2027 und endet am 31.12.2030. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Sie endet außerdem vorzeitig, sobald der in Ziffer 6 festgelegte Höchstwert erreicht ist. Eine Verpflichtung zur Abnahme eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht. 6. Geschätztes Auftragsvolumen, Höchstwert und Abnahmemengen Das geschätzte Auftragsvolumen wird anhand der historischen Beschaffungsdaten und der erwarteten zukünftigen Bedarfe ermittelt und in den Vergabeunterlagen angegeben. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 1.400.000,00 EUR netto für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Höchstwert stellt die verbindliche Obergrenze für die Summe aller auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge dar. Nach Erreichen des Höchstwertes dürfen keine weiteren Einzelaufträge auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung vergeben werden. Eine Mindestabnahmemenge oder Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
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Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
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Universität HeidelbergHeidelbergFrist: 23. JuliGegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur vereinfachten Beschaffung von Komponenten aus einer definierten Produktliste. Der Beschaffungsumfang gliedert sich in folgende Lose: - Los 1: GPU-Server (DGX-Systeme und Zubehör) - Los 2: GPU-Server (HGX-Systeme und Zubehör) - Los 3: InfiniBand-Switche und Zubehör Die Lose werden im weiteren Verlauf dieses Dokuments näher erläutert. Die Vergabe erfolgt losweise. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Universität Heidelberg einschließlich aller Einrichtungen, Institute, Fakultäten und sonstigen Organisationseinheiten, die Medizinische Fakultät Heidelberg, die Medizinische Fakultät Mannheim sowie das Universitätsklinikum Heidelberg. Universität Heidelberg Grabengasse 1 69117 Heidelberg Deutschland Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim Medizinische Fakultät Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Deutschland Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Die vorgenannten Stellen sind berechtigt, Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht nicht. Basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie den aktuellen Planungen wird für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren derzeit folgendes Auftragsvolumen geschätzt: - Geschätztes Auftragsvolumen Los 1: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 2: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 3: 500.000 EUR brutto (420.168 EUR netto) Die angegebenen Auftragswerte je Los beruhen auf einer bestmöglichen Schätzung des derzeit absehbaren Bedarfs während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Eine belastbare Prognose der tatsächlichen Abrufe ist aufgrund der dynamischen technischen Entwicklung, der erheblichen Preis- und Verfügbarkeitsschwankungen im Bereich GPU-Server und InfiniBand-Komponenten, der Entwicklung zukünftiger Bedarfe sowie der verfügbaren Haushaltsmittel nur eingeschränkt möglich. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung kann daher erheblich von den angegebenen Schätzwerten abweichen. Die angegebenen Auftragswerte begründen keine Mindestabnahmemengen, Mindestumsätze oder sonstigen Abrufverpflichtungen des Auftraggebers oder der Bezugsberechtigten. Maßgeblich für die maximale Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich der je Los festgelegte Höchstwert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung des geschätzten Auftragswertes oder des Höchstwertes besteht nicht.Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPU-Servern (NVIDIA DGX- und HGX-Systeme) und NVIDIA InfiniBand-Technologie
Universität HeidelbergHeidelbergFrist: 20. JuliGegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur vereinfachten Beschaffung von Komponenten aus einer definierten Produktliste. Der Beschaffungsumfang gliedert sich in folgende Lose: - Los 1: GPU-Server (DGX-Systeme und Zubehör) - Los 2: GPU-Server (HGX-Systeme und Zubehör) - Los 3: InfiniBand-Switche und Zubehör Die Lose werden im weiteren Verlauf dieses Dokuments näher erläutert. Die Vergabe erfolgt losweise. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Universität Heidelberg einschließlich aller Einrichtungen, Institute, Fakultäten und sonstigen Organisationseinheiten, die Medizinische Fakultät Heidelberg, die Medizinische Fakultät Mannheim sowie das Universitätsklinikum Heidelberg. Universität Heidelberg Grabengasse 1 69117 Heidelberg Deutschland Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim Medizinische Fakultät Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Deutschland Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Die vorgenannten Stellen sind berechtigt, Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht nicht. Basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie den aktuellen Planungen wird für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren derzeit folgendes Auftragsvolumen geschätzt: - Geschätztes Auftragsvolumen Los 1: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 2: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 3: 500.000 EUR brutto (420.168 EUR netto) Die angegebenen Auftragswerte je Los beruhen auf einer bestmöglichen Schätzung des derzeit absehbaren Bedarfs während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Eine belastbare Prognose der tatsächlichen Abrufe ist aufgrund der dynamischen technischen Entwicklung, der erheblichen Preis- und Verfügbarkeitsschwankungen im Bereich GPU-Server und InfiniBand-Komponenten, der Entwicklung zukünftiger Bedarfe sowie der verfügbaren Haushaltsmittel nur eingeschränkt möglich. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung kann daher erheblich von den angegebenen Schätzwerten abweichen. Die angegebenen Auftragswerte begründen keine Mindestabnahmemengen, Mindestumsätze oder sonstigen Abrufverpflichtungen des Auftraggebers oder der Bezugsberechtigten. Maßgeblich für die maximale Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich der je Los festgelegte Höchstwert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung des geschätzten Auftragswertes oder des Höchstwertes besteht nicht.Rahmenvereinbarung Industrieserver inkl. Roll-Out und Roll-In Leistungen
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartFrist: 31. Aug.Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von robusten, standardisierten und marktüblichen Industrie-Servern mit einer Hardwaregarantie inkl. Vor-Ort-Support sowie die Roll-Out Leistung, Roll-In Leistung für diese Server an den Dienststellen des Landes Baden-Württemberg und in Sonderfällen auch an weiteren Standorten in Deutschland. Beschafft werden Server in drei Leistungsklassen: Serverhardware Standard, Serverhardware Performance (Version 1HE) und Serverhardware Performance (Version 2HE). Bereits in der ersten Woche nach Zuschlag müssen zur Vorbereitung der Pilotinstallation 3 x Server Performance (davon 1 x 1HE und 2 x 2HE), 2 x Server Standard und 2 x Server Portable mit den dazugehörigen Netzwerkkarten geliefert werden. Spätestens am zehnten Arbeitstag nach Zuschlagserteilung muss die Anlieferung erfolgen. Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Leistung besteht nicht. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für die weiteren optionalen Verlängerungen gilt selbiges. Die geschätzten Mengen sind dem Preisblatt zu entnehmen. Diese geben die voraussichtlichen Abnahmemengen wieder. Die Auftraggeberin kann in der Vertragslaufzeit weitere Server (bis zum zweifachen Wert der geschätzten Abnahmemenge) inkl. Dienstleistungen über den in der geschätzten Abnahmemenge hinausgehenden Bedarf abrufen. Ein rechtlicher Anspruch auf Abnahme des geschätzten Auftragsvolumen besteht nicht. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 2.300.000,00 EUR netto; 2.737.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.HPE Aruba Networking
Sana-Krankenhaus Hürth GmbHHürthFrist: 18. Aug.Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung von HPE Aruba Networking Komponenten für Einrichtungen der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftragge-ber. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit (24+12 Monate) abgeschlossener Vertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leis-tungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Ein-zelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leis-tungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab. Der geschätzte Bedarf ist der Vertragsanlage 4 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Ein-zelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahme-verpflichtung besteht nicht. Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufbe-rechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auftraggeber. Der Auftraggeber nimmt zwecks Spezifizierung der Produkte und Services sowie des etwaigen Zubehörs auf die jeweils gültigen Lan-despreislisten (country price list in EUR) des Herstellers Bezug. Die Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate mit der Option der einmaligen Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate auf maximal 36 Monate. Sie beginnt jeweils mit dem 1. Ka-lendertag des nächsten Monats, ausgehend von dem Monat, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bestbieters erteilt wird. Es bleibt dem einzelnen Auftraggeber und dem Auftragnehmer vorbehalten, nach Zuschlagserteilung einen geringfügig abweichenden Beginn der Laufzeit zu vereinbaren. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt alleine bei der Sana Einkauf & Logistik GmbH als Vertreterin aller teilnehmenden Einrichtungen. Der Rahmenvereinbarung soll mit einem Wirtschaftsteilnehmer abge-schlossen werden und endet automatisch entweder durch das Er-schöpfen des maximalen Abnahmevolumens für den gesamten Ver-trag oder durch das Erreichen der geltenden Vertragslaufzeit (maxi-mal 36 Monate). Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergabe-rechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftrag-geber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 4).HPE Aruba Networking
Sana-Krankenhaus Hürth GmbHHürthFrist: 18. Aug.Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung von HPE Aruba Networking Komponenten für Einrichtungen der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftragge-ber. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit (24+12 Monate) abgeschlossener Vertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leis-tungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Ein-zelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leis-tungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab. Der geschätzte Bedarf ist der Vertragsanlage 4 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Ein-zelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahme-verpflichtung besteht nicht. Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufbe-rechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auftraggeber. Der Auftraggeber nimmt zwecks Spezifizierung der Produkte und Services sowie des etwaigen Zubehörs auf die jeweils gültigen Lan-despreislisten (country price list in EUR) des Herstellers Bezug. Die Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate mit der Option der einmaligen Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate auf maximal 36 Monate. Sie beginnt jeweils mit dem 1. Ka-lendertag des nächsten Monats, ausgehend von dem Monat, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bestbieters erteilt wird. Es bleibt dem einzelnen Auftraggeber und dem Auftragnehmer vorbehalten, nach Zuschlagserteilung einen geringfügig abweichenden Beginn der Laufzeit zu vereinbaren. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt alleine bei der Sana Einkauf & Logistik GmbH als Vertreterin aller teilnehmenden Einrichtungen. Der Rahmenvereinbarung soll mit einem Wirtschaftsteilnehmer abge-schlossen werden und endet automatisch entweder durch das Er-schöpfen des maximalen Abnahmevolumens für den gesamten Ver-trag oder durch das Erreichen der geltenden Vertragslaufzeit (maxi-mal 36 Monate). Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergabe-rechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftrag-geber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 4).Rahmenvereinbarung 2026 Oberflächenbehandlung Fahrbahnen im gesamten Gebiet der Stadt Leipzig (04103 - 04357 Leipzig)
Stadt LeipzigLeipzigFrist: 10. Sept.Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Stadt Leipzig Mobilitäts- und Tiefbauamt Martin-Luther-Ring 4-6 04092 Leipzig Deutschland b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: L-66.71-2026-00314 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 04103 - 04357 Leipzig f) Art und : : Rahmenvereinbarung 2026 "Oberflächenbehandlung Fahrbahnen" im gesamten Gebiet der Stadt Leipzig (04103 - 04357 Leipzig) : Straßeneinbauteile und Borde abdecken Schlaglochsanierung Schadstellen anspritzen Einfache Oberflächenbehandlung durchführen Doppelte Oberflächenbehandlung durchführen Tränkdecken herstellen Rollsplittaufnahme g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 01.12.2026 Ende: 30.11.2028 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f41248425-69c9d07b83e564ec m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 10.09.2026 24:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 09.11.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: https://www.evergabe.de unter Nutzung der Software AI Bietercockpit. q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: 100,00 s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: -entfällt- t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gem. VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-19f41248425-69c9d07b83e564ec x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesdirektion Sachsen, Referat 39 DD Stauffenbergallee 2 01099 Dresden weitere Angaben Zur Anfertigung der Urkalkulation sind die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen zu beachten. Bitte beachten Sie die "Information für Teilnehmer an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig nach VOB/A und VOL/A" wenn Sie an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig teilnehmen möchten. Sie finden diese auf den Webseiten der Stadt Leipzig unter https://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/unternehmensservice/vergaben-vobvol/". Für dieses Verfahren werden nur Angebote akzeptiert, die eine GAEB-Schnittstelle im xml-Format (X84) enthalten. Die Abgabe von GAEB-Schnittstellen im Standard 1990 (D84) oder Standard 2000 (P84) ist nicht zulässig. Angebote, die derartige veraltete Schnittstellen statt einer X84 enthalten, werden wegen Verstoß gegen die Formvorschriften der Vergabeunterlagen von der Wertung ausgeschlossen. Wir verweisen explizit auch auf die Hinweise zur Benutzung von Konverterprogrammen im o.g. Dokument "Information für Teilnehmer an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig nach VOB/A und VOL/A". Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung oder den Besonderen Vertragsbedingungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Die Gesamtvertragslaufzeit kann max. 4 Jahre betragen. Die Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten berechtigten Stellen erteilt. Der geschätzte Höchstwert der RV insgesamt wird festgelegt auf 320.907,50€ . Der geschätzte Höchstwert ermittelt sich aus den voraussichtlichen Gesamtkosten unter Berücksichtigung der max. beabsichtigten Zuschlagserteilungen (geplante Anzahl der AN) und der möglichen Gesamtvertragslaufzeit. Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nach unten nicht festgelegt. D.h. es kann geringer ausfallen. Der Rahmenvertrag gilt für das gesamte Stadtgebiet. Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit nur einem Auftragnehmer abzuschließen. StraßenbauBlitzschutzarbeiten nach StLB-Bau (Z) LB 684 (07/2024) - 2151/2026
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für die StPKBerlinFrist: 11. Sept.Blitzschutzarbeiten nach StLB-Bau (Z) LB 684 (07/2024) Auszüge Erdarbeiten nach STLB-Bau (Z) LB 600 (07/2023) Auszüge Mauerarbeiten nach STLB-Bau (Z) LB 630 (07/2023) Im Auf- und Abgebotsverfahren gem. § 4 Abs. 4 VOB/A Laufzeit: 01.01.2027-31.12.2027 Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern abzuschließen. Die Erteilung der Einzelaufträge erfolgt nach dem Rotationsprinzip. Zunächst erhält der Auftragnehmer den Auftrag, dessen Angebot nach der oben beschriebenen Wertung auf Rang 1 lag. Die folgenden Einzelaufträge werden an den jeweils rangnächsten Auftragnehmer erteilt. Haben alle Parteien Einzelaufträge erhalten, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben. Geschätztes Auftragsvolumen für 2027: Liegenschaftsbereich 12 50.000 € brutto Das tatsächliche Auftragsvolumen kann höher oder geringer ausfallen. Maximale Höhe des Einzelauftrages: 20.000 € netto Für Kleinstaufträge bis 500 € netto wird ein Zuschlag in Höhe von 50 € gewährt, wenn die Leistung nicht mit anderen Arbeiten zusammengefasst werden kann. Die Anzahl der Einzelaufträge verteilt sich voraussichtlich wie folgt: bis 500 € netto ca. 15 % über 500 bis 2.000 € netto ca. 35 % über 2.000 bis 5.000 € netto ca. 25 % über 5.000 bis 10.000 € netto ca. 20 % über 10.000 bis 20.000 € netto ca. 5 % Beschreibung der Leistung: Es sind kurzfristig kleinere Arbeiten im Rahmen des Bauunterhaltes in Geschäfts- und Mietshäusern sowie in Verwaltungsgebäuden in Berlin durchzuführen. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten in der Regel im bewohnten bzw. genutzten Zustand erbracht werden müssen. Die Liegenschaften wurden in mehrere Liegenschaftsbereiche untergliedert, siehe hier Anlage Liegenschaftsliste. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Liegenschaftsbereich 12 - Stiftung Preußischer Kulturbesitz (StPK) - Das Vergabeverfahren wird gem. § 4 Abs. (4) VOB/A im Auf- und Abgebotsverfahren durchgeführt. Die LV-Einheitspreise des jeweiligen Leistungsbereichs sind durch das Standardleistungsbuch für das Bauwesen Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ) vorgegeben. Der Bieter wird im Vergabeverfahren aufgefordert die Leistungen mit einem prozentualen Auf- oder Abgebot über alle Einheitspreise anzubieten. Abgebote größer oder gleich 50% führen zu einem unangemessen niedrigen Angebotspreis. Auf ein solches Angebot darf gem. § 16d Abs. (1) Nr. 1 der Zuschlag nicht erteilt werden. Das Angebot wird direkt von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Zuschlagskriterien: Die nach formaler, rechnerischer und technischer Prüfung und Wertung der Angebote in der Wertung verbliebenen und auf den Rängen eins bis drei liegenden Bieter sollen für den Zuschlag vorgesehen werden. Einziges Kriterium für die Bildung der Rangfolge ist der Preis. Aus den Angaben der Angebote auf Rang eins bis drei wird aus den Auf-/Abgeboten zum Leistungsbereich, den Materialzuschlägen und den Stundenlohnsätzen der jeweilige Mittelwert gebildet. Sofern die auf Rang eins bis drei liegenden Bieter diesen Mittelwerten innerhalb einer angemessenen Frist zustimmen, werden nicht die Angebotspreise, sondern allein die Mittelwerte als für alle verbindliche Vergütung mit dem Abschluss des Rahmenvertrages vereinbart. Bieter, die der Vereinbarung der Mittelwerte nicht zustimmen, werden nicht Vertragspartner der Rahmenvereinbarung. Diese werden dann allein mit den verbleibenden für den Zuschlag vorgesehenen Bietern vereinbart. ACHTUNG Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen,Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierungautomatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. „Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen“.Beschlagarbeiten, Metallbau- u. Stahlbauarbeiten StLB-Bau (Z) LB 657 (07/23), LB 660 (07/25) - 2098/2026
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für die StPKBerlinFrist: 02. Sept.Beschlagarbeiten, Metallbau- u. Stahlbauarbeiten nach StLB-Bau (Z) LB 657 (07/23), LB 660 (07/25) Im Auf- und Abgebotsverfahren gem. § 4 Abs. 4 VOB/A Laufzeit: 01.01.2027-31.12.2027 Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern abzuschließen. Die Erteilung der Einzelaufträge erfolgt nach dem Rotationsprinzip. Zunächst erhält der Auftragnehmer den Auftrag, dessen Angebot nach der oben beschriebenen Wertung auf Rang 1 lag. Die folgenden Einzelaufträge werden an den jeweils rangnächsten Auftragnehmer erteilt. Haben alle Parteien Einzelaufträge erhalten, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben. Geschätztes Auftragsvolumen für 2027: Liegenschaftsbereich 12 70.000 € brutto Das tatsächliche Auftragsvolumen kann höher oder geringer ausfallen. Maximale Höhe des Einzelauftrages: 20.000 € netto Für Kleinstaufträge bis 500 € netto wird ein Zuschlag in Höhe von 50 € gewährt, wenn die Leistung nicht mit anderen Arbeiten zusammengefasst werden kann. Die Anzahl der Einzelaufträge verteilt sich voraussichtlich wie folgt: bis 500 € netto ca. 15 % über 500 bis 2.000 € netto ca. 35 % über 2.000 bis 5.000 € netto ca. 25 % über 5.000 bis 10.000 € netto ca. 20 % über 10.000 bis 20.000 € netto ca. 5 % Beschreibung der Leistung: Es sind kurzfristig kleinere Arbeiten im Rahmen des Bauunterhaltes in Geschäfts- und Mietshäusern sowie in Verwaltungsgebäuden in Berlin durchzuführen. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten in der Regel im bewohnten bzw. genutzten Zustand erbracht werden müssen. Die Liegenschaften wurden in mehrere Liegenschaftsbereiche untergliedert, siehe hier Anlage Liegenschaftsliste. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Liegenschaftsbereich 12 - Stiftung Preußischer Kulturbesitz (StPK) - Das Vergabeverfahren wird gem. § 4 Abs. (4) VOB/A im Auf- und Abgebotsverfahren durchgeführt. Die LV-Einheitspreise des jeweiligen Leistungsbereichs sind durch das Standardleistungsbuch für das Bauwesen Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ) vorgegeben. Der Bieter wird im Vergabeverfahren aufgefordert die Leistungen mit einem prozentualen Auf- oder Abgebot über alle Einheitspreise anzubieten. Abgebote größer oder gleich 50% führen zu einem unangemessen niedrigen Angebotspreis. Auf ein solches Angebot darf gem. § 16d Abs. (1) Nr. 1 der Zuschlag nicht erteilt werden. Das Angebot wird direkt von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Zuschlagskriterien: Die nach formaler, rechnerischer und technischer Prüfung und Wertung der Angebote in der Wertung verbliebenen und auf den Rängen eins bis drei liegenden Bieter sollen für den Zuschlag vorgesehen werden. Einziges Kriterium für die Bildung der Rangfolge ist der Preis. Aus den Angaben der Angebote auf Rang eins bis drei wird aus den Auf-/Abgeboten zum Leistungsbereich, den Materialzuschlägen und den Stundenlohnsätzen der jeweilige Mittelwert gebildet. Sofern die auf Rang eins bis drei liegenden Bieter diesen Mittelwerten innerhalb einer angemessenen Frist zustimmen, werden nicht die Angebotspreise, sondern allein die Mittelwerte als für alle verbindliche Vergütung mit dem Abschluss des Rahmenvertrages vereinbart. Bieter, die der Vereinbarung der Mittelwerte nicht zustimmen, werden nicht Vertragspartner der Rahmenvereinbarung. Diese werden dann allein mit den verbleibenden für den Zuschlag vorgesehenen Bietern vereinbart. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können. Fristende: 26.08.2026 ACHTUNG Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen,Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierungautomatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. „Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen“.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.