DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinTED
A4, VKE 3621, Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 3+4, Objekt- u. TwPl Entwässerung Lph. 1-4, Besondere Leistungen mit BIM-Methodik
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Sachsen die Erweiterung der A 4 zwischen dem AD Nossen und der AS Hermsdorf um je einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Einen Teilabschnitt bildet die Verkehrskosteneinheit (VKE) 362.1 von der AS Dre...
Tragwerksplanung, Tiefbauplanung, TGA-Planung, Wasserwirtschaft, BIM
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
- Veröffentlicht:
- 13. Juli 2026
- Frist:
- 13. August 2026
- Thema:
- Tragwerksplanung
Ausschreibungsbeschreibung
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Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Sachsen die Erweiterung der A 4 zwischen dem AD Nossen und der AS Hermsdorf um je einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Einen Teilabschnitt bildet die Verkehrskosteneinheit (VKE) 362.1 von der AS Dresden-Flughafen (m) bis zum AD Dresden-Nord (m). Die A 4 ist Teil des TEN-Kernnetzes. Sie verbindet das polnische und das deutsche Autobahnnetz. Die Transitbeziehungen, die über diese Ost-West-Achse abgewickelt werden, zeichnen sich durch ein hohes Verkehrsaufkommen aus, welches auch weiterhin kontinuierlich zunimmt. In Polen wurde in dem letzten Jahrzehnt das Autobahnnetz umfangreich ausgebaut. Dabei erfolgte u. a. der Lückenschluss zur Ukraine. Dies führte in den letzten Jahren zu einem überproportionalen Anstieg des Schwerverkehrs auf der A 4. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung, d. h. die Leistungsphasen 3 und 4 gemäß § 47(1) der HOAI. Die Entwurfsunterlagen sind nach den RE 2012 und mit der Methodik "Building Information Modeling" (BIM) anzufertigen. Die Anforderungen zur BIM-Methodik sind in den Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) definiert. Weiterhin ist die Planung der bestehenden Regenrückhaltebecken Bestandteil dieser Ausschreibung. Für diese sind die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 43 HOAI für Ingenieurbauwerke und für die Erweiterung eines bestehenden Betonbeckens zusätzlich die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 51 HOAI für die Tragwerksplanung zu erbringen (siehe Leistungsbeschreibungen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung). Das Ziel ist es, die geforderten Planungsleistungen qualitäts- und fristgerecht zu erbringen. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die durch das BMV und die betroffenen Straßenbauverwaltungen eingeführten Vorschriften und Regelwerke sowie die gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.
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Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeFrist: 25. Aug.Planungsauftrag Für die Planung der nachfolgend beschriebenen baulichen und verkehrlichen Situation sind sämtliche technisch und planerisch sinnvolle Lösungen zu untersuchen, die zu dem regelrechten 6-streifigen Ausbau für den Abschnitt AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R Liburer Heide (A 559) (gem. Bundesverkehrswegeplan (BVWP)) führen. Grundlage dafür ist die bis zur Vergabe vorliegende Verkehrsuntersuchung mit Prognosehorizont 2035. Durch einen 6-streifigen Ausbau z.B. mit zusätzlichen Anpassungen an verschiedenen Anschluss-stellen (AS), einem leistungsfähigen Querschnitt, der regelgerechten Ausbildung des Mittelstreifens sowie eine ausreichende Entwässerung können Sicherheitsrisiken minimiert und die Leistungsfähig-keit und Verkehrssicherheit für die heutigen und zukünftigen Verkehrsbelastungen sichergestellt werden. Planungsbereich Abschnitte 1 - 3 Bei der A 59 handelt es sich um eine durchgehende Autobahn mit großräumiger Verbindungsfunktion der Straßenkategorie AS I gemäß RIN (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung), da sie im südlichen Nordrhein-Westfalen eine netzplanerische Alternative zur A 3 und A 1 / A 61 darstellt. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 (BPL 2016), Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23.12.2016, ist am 31.12.2016 in Kraft getreten. Darin ist der Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahndreieck Köln-Porz (A 559) und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost als "vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung" ausgewiesen (PRINS-Nr. für Bedarfsplanabschnitte A59-G20-NW und A59-G80-NW). Im Rahmen einer vierstufigen Priorisierung von Straßenbauprojekten stellt diese Einteilung die höchste Kategorie dar. Der Streckenabschnitt "A59-G80-NW-T1-NW: A 59 - AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R-Anlage Liburer Heide" (Bau-km 18+069 bis Bau-km 23+593) ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Der Ausbauabschnitt befindet sich überwiegend auf dem Stadtgebiet von Troisdorf (Stadtteile Spich, Oberlar, Rotter See, Sieglar und Friedlich-Wilhelms-Hütte) und zu einem kleinen Teil auf dem Stadtgebiet von Sankt Augustin. Durch die hohe Einwohnerdichte in der Region, die Anbindung des Flughafens Köln/Bonn, die großen Gewerbe- und Industrieansiedlungen im unmittelbaren Bereich und den hohen Anteil an durchgehendem Fernverkehr ist der Streckenabschnitt zwischen dem AD Heumar und dem AK Bonn-Ost (A 562) als verkehrlich sehr stark belastet anzusehen. Im Untersuchungsraum kann der Ausbauabschnitt AD Sankt Augustin-West bis T+R-Anlage Liburer Heide z.B. in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Komplexe Ausbauplanung Bei dem betroffenen Streckenabschnitt der A 59 handelt es sich um eine komplexe Ausbauplanung, da vielfältige Konflikte mit Leitungen (Hochspannungsfreileitungen und Ferngasleitungen), kreuzende Verkehrswege und Flüsse sowie dicht heranreichende Wohn- und Gewerbebebauung vorhanden sind. Bereits die Vorplanung wird daher als sehr zeit- und personalintensiv eingeschätzt. Zum Umfang der Planungsleistung gehören die Untersuchung, Darstellung und Beurteilung der verschiedenen Ausbauvarianten zum 6-streifigen Ausbau der A 59 zwischen AD Sankt Augustin-West bis zur geplanten T+R-Anlage Liburer Heide unter Beachtung aller räumlichen und sachlichen Zwangspunkte. Die Beurteilung aller erarbeiteten Varianten erfolgt hinsichtlich Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit, sowie weiterer Gesichtspunkte. Diese sind Bauablauf/ Technische Machbarkeit, Lärmschutz, Kosten/ Wirtschaftlichkeit, Städtebauliche Einbindung und Umweltverträglichkeit Siegbrücke Ein großer Themenkomplex in diesem Streckenabschnitt ist das Bauwerk Siegbrücke, da dort viele verschiedenen Problematiken, wie eingeschränkte Resttragfähigkeit, erforderlicher 8-streifiger Neubau im FFH-Gebiet, Nähe zu weiteren Bauwerken und Hochspannungsfreileitungen, zu einem komplexen Problem, insbesondere bei der bauzeitlichen Verkehrsführung zusammentreffen. Um die technische Machbarkeit der Ausbauvarianten in diesem Bereich überprüfen zu können, muss bereits im frühen Planungsstadium eine sehr konkrete bauzeitliche Verkehrsführung und Baustellenverkehrsführung erstellt werden. Bisherige Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen neben dem regelrechten 6-streifigen Ausbaus zudem die Planung eines zusätzlichen Einfahrtstreifens zwischen AD Sankt Augustin-West und AS Troisdorf in Fahrtrichtung Köln (Einfahrt von der der A 560 auf die A 59). Bedarfsplanprojekt A 553 Das Bedarfsplanprojekt A 553 beschreibt eine neue 4 streifige Verbindung zwischen Wesseling (A 555) und Niederkassel (A 59). Entsprechend der festgelegten Vorzugsvariante (V6aT) soll ein Anschluss der geplanten neuen Rheinquerung "Rheinspange" im Bereich der Spicher Seen erfolgen. Planen mit BIM Building Information Modeling (BIM) beschreibt eine digitale Arbeitsmethode für das Planen, Bauen, Erhalten und Betreiben der Bundesfernstraßeninfrastruktur. Die vertragsgegenständliche Planung bzw. Ausführung ist durch den AN mittels der BIM-Methode modellbasiert zu erstellen. Die daraus resultierenden Anforderungen ergeben sich aus der hier folgenden Leistungsbeschreibung (LB), in denen die Anforderungen der BIM-Methodik in den AG-Informationsanforderungen (AIA) beschrieben und konkretisiert sind. Im weiteren Verlauf der hier vorliegenden Leistungsbeschreibung wird insbesondere auf die Anhänge der AIA verwiesen. Die Projektabwicklung erfolgt als modellbasierte BIM-Gesamtplanung aller beteiligten Fachgewerke unter Gesamt-Koordination eines extern beauftragten BIM-Gesamtkoordinators. Alle Planungs- und planungsrelevanten Daten für die Verkehrsanlage sind somit auch im OKSTRA-Format 2.022 (oder neuer) zu übergeben.VKE 5921; Projekt: B 4 - Sundhäuser Berg - Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 5 und 6 gem. § 47 HOAI 2021, Besondere Leistungen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinFrist: 15. Sept.Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag des Freistaates Thüringen vertreten durch das Ministerium für Digitales und Infrastruktur den Um- und Ausbau der Bundesstraße B 4 nördlich der OU Sondershausen bis zum Sundhäuser Berg [VKE 5921]. Die B 4 verbindet über die Sundhäuser Berge die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis. Das untersuchte Teilstück der B 4 befindet sich etwa 5 km südlich der Stadt Nordhausen und verbindet den Kyffhäuserkreis (Sondershausen) mit der BAB 38 Halle-Göttingen. Der vorliegende Planungsabschnitt beginnt bei Bau-km 3+900, zwischen den Landkreisen Kyffhäuserkreis und Nordhausen und endet an der AS Nordhausen der A 38 bei Bau-km 8+075. Die Länge des Ausbauabschnittes beträgt ca. 4,175 km. Mit dem Ausbau der B 4 in dem obengenannten Abschnitt wird eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses erwartet. Für den Ausbau liegt Baurecht durch eine Planfeststellung Az: 540.8-4348-07/18 vom 04.01.2022 vor. Grundlage der weiteren Planung bilden die Planunterlagen zur Planfeststellung mit Stand 2018 ein- schließlich der Ergänzungen aus der 1. Planänderung vom Juli 2019 sowie der Auflagen und Nebenbe- stimmungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.01.2022. Schwerpunkte der weiteren Planung bilden insbesondere die Erarbeitung der Ausführungsplanung (Lph. 5) auf Grundlage der Ergebnisse der Lph. 3 und 4. Die vollständige Überprüfung der vorliegenden Entwässerungsplanung und Überarbeitung unter Be- rücksichtigung aktueller technischer Regelwerke und Nachweisverfahren sowie der Planfeststellung und den Hinweisen und Prüfanmerkungen aus der Wareneingangskontrolle zum Abschnitt Entwässe- rung Bereich QM der DEGES vom 10.03.2026 sind Leistungsbestandteil. Die Planung und der Bau einer sicheren und durchgängigen Radverkehrsführung im Bereich der Anschlussstelle Nordhausen der BAB A 38 wird durch die Autobahn GmbH des Bundes, Ast Erfurt gesondert vergeben und betreut. Zwischen dem Südknoten und dem Nordknoten der AS Nordhausen erfolgt eine Achsverschiebung der B 4 zu Einordnung von Kabeltrassen und der Radwegeverbindung. Weiterhin erfolgt durch die Autobahn GmbH des Bundes, Ast Erfurt die Planung und die Bauausführung des südlichen Knoten der AS Nordhausen einschließlich der gesamten LSA Anlage. Mit dem Ausbau der B 4 werden eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Strecke sowie eine sichere Führung aller Verkehrsarten angestrebt. Es sind folgende Grundleistungen nach HOAI zu erbringen: • Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 5 und Lph. 6 o Strecke • Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 5 und Lph. 6 o RRB 1 o RRB 2 • Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 o RRB 1 o RRB 2B 27, AS Leinfelden-Echterdingen.- Süd - Leinfelden-Echterdingen.- Nord; Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1-4 gem. § 47 HOAI 2021, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1-2 gem. § 43 HOAI 2021, Tragwe AE13340104
oben genannte KontaktstellePostanschrift: Willy-Brandt-Platz 2 Postleitzahl / Ort: 47805 Krefeld NUTS-3-Code: DEA14 Land: DeutschlandPlanungsleistungen für den Ausbau der B 27 zwischen den Anschlussstellen Leinfelden-Echterdingen-Süd und Leinfelden-Echterdingen-Nord. Umfasst Objektplanung Verkehrsanlagen in den Leistungsphasen 1–4 nach § 47 HOAI 2021, Objektplanung Ingenieurbauwerke in Lph 1–2 nach § 43 HOAI 2021, Tragwerksplanung in Lph 1–2 nach §§ 51 HOAI 2021 sowie Besondere Leistungen.Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 1-4 - stufenweise für den Erweiterungsbau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule
Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.PeitingGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) Leistungsstufe B: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen der Leistungsstufe B zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B zu beauftragen, wenn die Planung mit Blick auf die urheberrechtlichen sowie fördermittelrechtlichen Belange fortgeführt werden kann. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. Bei dem zu sanierenden Bestandsgebäude handelt es sich gegebenenfalls um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Im Rahmen der Planung sind etwaige urheberrechtliche Belange zu berücksichtigen. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder gestalterisch so weiterentwickelt wird, dass eine Beeinträchtigung etwaiger Urheberrechte möglichst ausgeschlossen ist Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Für weitere Detailierung wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021) ; - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 906 - Vertrag.Erich Kästner-Schule - Umbau und Umnutzung des Rheingaupalais zu einer 4-zügigen Haupt- und Realschule, Wiesbaden; Fachplanung Tragwerksplanung, LPH 1 - 6, sowie Besondere Leistungen
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenBeschreibung: Ausgangslage Das Rheingau-Palais wurde rund 1895 als Kellereigebäude von der Familie Söhnlein erbaut und diente lange als Hauptverwaltung der Sektkellerei Söhnlein. 2012 nahm das börsennotierte Wiesbadener Unternehmen SGL Carbon das Gebäude als Hauptsitz in Funktion. In diesem Zuge erfolgte die letzte umfangreiche Sanierung. Das Rheingau-Palais und die zugehörige Villa sind Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes und zugleich Bestandteile der insgesamt als Kulturdenkmal nach § 2. Abs. 2 HDSchG geschützten Gesamtanlage "ehem. Sektkellerei Söhnlein". Denkmalschutzrechtliche Bestimmungen schließen dementsprechend grundsätzlich auch das Innere des Gebäudes sowie die umgebenden Flächen mit ein. Bisherige umfassende Umbauten und damit verbundene Teilentkernungen im Rheingaupalais in den Jahren 2011/2021 sowie die Einbindung des seinerzeit mit den durchgeführten Maßnahmen beteiligten Architekturbüros in die vorliegende Machbarkeitsstudie lassen davon ausgehen, dass der Umbau für die Schule denkmalschutzkonform möglich ist. Der Denkmalschutz wurde bisher noch nicht in das Projekt eingebunden, weil die derzeitige Planung noch nicht die notwendige Tiefe erreicht hat. Die weitergehende Planung muss intensiv mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden. Bei Herrichtung des Rheingaupalais müssen Schule und Stadtteilbibliothek bis zum Abschluss des Baumaßnahme Umbaus des Rheingaupalais am bisherigen Standort verbleiben. Auf eine kostenintensive Interimscontaineranlage wird dadurch verzichtet. Kenndaten Adresse: Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden - Schierstein Flurstücksdaten: Gemeinde Wiesbaden, Gemarkung Schierstein, Flur 25, Flurstück 36/2; Flur 24, Flurstück 1/3 Grundstücksfläche ca. 20.300 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 12.328 m² (Rheingaupalais Söhnleinstraße 8) Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 1, § 49-52, Leistungsphasen 1 - 6 Grundleistungen. Darüber hinaus folgende Besondere Leistung (aus Anlage 14 HOAI): -in LP1 Sichtung und Bewertung Bestandsuntersuchung -in LP3 Nachweis der Erdbebensicherung -in LP4 Nachweis zum konstruktiven Brandschutz -in allen LPs Integration des Leitfadens Nachhaltiges Bauen und Zuarbeit zum BNB-Koordinator mit dem Ziel der Erreichung der nötigen Zertifizierungen BNB und QNG -in LP8 Mitwirkung Ausführung (im Rahmen der LP8) Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beautragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-2, Stufe II: LPH 3, Stufe III: LPH 4, Stufe IV: LPH 5, Stufe V: LPH 6, Stufe VI: LPH 8,9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-2 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: ca. Juni 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Mai 2027 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. August 2027 Abschluss LPH 4: ca. Oktober 2027 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5-7: ca. August 2029 Baubeginn: ca. Januar 2029 Fertigstellung: ca. August 2030
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 13. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.