DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlin
A 14, AS 15 - Osterburg bis AS 13 - Seehausen Nord, Los 7 CEF 2025 - Maßnahmenpaket 3 (Acker; Ansaat und Bepflanzung)
Die Leistung beinhaltet verschiedene CEF-Maßnahmen: -ACEF 9 - Anlage eines Blühstreifens bei Zedau -ACEF 10 - Anlage eines Komplexes aus Sandmagerrasen, regelmäßig umgebrochener Ackerbrache und Ruderalfluren mit Baumgruppen am Thüritzer Berg -ACEF 22 - Anlage einer Ackerbrache sowie Entwicklung von extensivem Grünland in der Bieseaue (ein...
Gartenbau, Saatgut & Pflanzen, Ökolandbau
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
- Veröffentlicht:
- 17. September 2026
- Frist:
- 17. September 2026
- Thema:
- Gartenbau
Ausschreibungsbeschreibung
Die Leistung beinhaltet verschiedene CEF-Maßnahmen: -ACEF 9 - Anlage eines Blühstreifens bei Zedau -ACEF 10 - Anlage eines Komplexes aus Sandmagerrasen, regelmäßig umgebrochener Ackerbrache und Ruderalfluren mit Baumgruppen am Thüritzer Berg -ACEF 22 - Anlage einer Ackerbrache sowie Entwicklung von extensivem Grünland in der Bieseaue (einschl. Blühstreifen, Strauchgruppen, Schürfstellen, Lesesteinhaufen, Schotterflächen, Pfähle -ACEF 23 - Anlage eines Krautsaums sowie extensive Landwirtschaft an der Baumreihe westlich der K 1461 -ACEF 28 - Anlage von Grünland mit Einzelbäumen und Gewässern westlich von Röthenberg ACEF 45 - Anlage einer Ackerbrache bei Wilhelminenhof
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Alle Vergabedetails
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4 Datenbereiche verfügbar
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Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-KanalKielDas Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal plant die Errichtung eines Langzeitlagers für Baggergut, Bodenmaterial und andere mineralische Materialien aus dem Nord-Ostsee-Kanal sowie aus den Ausbauvorhaben am NOK mit einer maximalen Lagerungszeit von jeweils 3 Jahren je geliefertem Material am Flemhuder See auf einer Gesamtfläche von rund 75 ha. Ziel des Langzeitlagers am Standort Flemhude ist es, einen zentralen Betrieb zur Behandlung, Verwertung und Zwischenlagerung der genannten Materialien einzurichten und dessen Betrieb langfristig und kanalnah sicherzustellen. Für die Errichtung eines Langzeitlagers sind Eingriffe in Natur und Landschaft (§§ 14-17BNatSchG) auszugleichen. Die Eingriffsfläche des LZL Flemhude wurde in den Jahren 23/24 kartiert und der Kompensationsbedarf wurde über den "Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, -bewertung und Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmenlandschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben" bestimmt. Hier ausgeschrieben ist der Bedarf für den Biotoptyp Ökopunkte "feuchtes Extensivgrünland mit Habitateignung für den Kiebitz" in Höhe von 20.000 Ökopunkten. Angebotene Ökopunkte müssen aus Ökokonten im Östlichen Hügelland stammen und nach der ÖkokontoVO - "Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO)" - des Landes Schleswig-Holstein anerkannt sein. Dabei muss das Ökokonto noch nicht umgesetzt sein, eine Anerkennung ist ausreichend. Der Anerkennungsbescheid des Ökokontos ist dem Angebot beizufügen. Entsprechend der ÖkokontoVO entspricht ein Ökopunkt der Kompensation eines Quadratmeters. Mit den angebotenen Ökopunkten wird die Verpflichtung eingegangen, die entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt dauerhaft zu kompensieren. Die Ökopunkte sind bei Kauf durch den Anbieter bei der zuständigen UNB aus dem Ökokonto auszubuchen und dem Vorhaben zuordnen zu lassen. Die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Bedarfsträgers zur dauerhaften Sicherung des der Ökopunkte im Zielzustand in das Grundbuch ist durch den Vertragsnehmer sicherzustellen. Der Vorhabenträger erwirbt das Recht, die Ökopunkte als Kompensation in Anspruch zu nehmen und wird gleichzeitig von seiner Kompensationsverpflichtung in dem genannten Umfang freigestellt. Für die Umsetzung der Maßnahmen und die Sicherung dieser ist der Vertragsnehmer verantwortlich. Für das Genehmigungsverfahren nach BImSchG ist ein LBP zu erstellen. Dafür sind die Umgrenzungen der Ökokonten, aus denen Punkte angeboten werden, als Shape-Datei oder Geopackage zur Verfügung zu stellenvergeb. Auftrag-Garten-u. Landschaftsbau
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Kommunalbetrieb Krefeld AöRKrefeldFrist: 25. Sept.Ab dem 01.01.2026 sind die kommunalen Vergabegrundsätze NRW enfallen, so dass für die Vergabe von Bauleistungen nicht mehr zwingend die VOB/A anzuwenden ist. Der Kommunalbetrieb Krefeld AöR beabsichtigt die Bauleistung - nach VOB/A, mit Ausnahme von § 3a VOB/A - in Form einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Örtlichkeit: Schönwasserpark, Krefeld Die Stadt Krefeld beabsichtigt 118 Bäume und 141 Sträucher im Schönwasserpark pflanzen zu lassen. Die Arbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die vorhandenen Wege des Parks nicht beschädigt werden. Die Bodenarbeiten haben innerhalb der Baumscheibe stattzufinden und sind in maschinenunterstützter Handschachtung bzw. in Handschachtung herzustellen. Die zu pflanzenden Bäume und Sträucher befinden sich im zentralen Baumeinschlag in Krefeld-Oppum (Betriebshof Kuhleshütte 153). Die Wurzelballen der zu pflanzenden Bäume/Sträucher müssen freigelegt und unter Verwendung eines Ballengeschirrs/Ballentellers (wird nicht vom Auftraggeber gestellt) geladen werden. Zum Aufladen der Bäume Muss ein Radlader vom Auftragnehmer gestellt werden. Bei der Größe der Bäume handelt es sich um Solitärbäume ab der Größe 20-25 cm STU. aufwärts. Ein überwiegender Teil der zu pflanzenden Bäume befindet sich in der Qualität von 30-35 cm STU. Dabei sind Einzelbäume bis zu einer Qualität von 40-45 cm STU. im Arbeitsauftrag enthalten. Die Sträucher haben die Größen von 80-350cm Höhe. Die Bäume/ Sträucher sind zu den jeweiligen Standorten zu transportieren und dort mit einem der Pflanzengröße entsprechenden Ladegerät sachgerecht abzuladen und fachgerecht zu pflanzen. Die Höhe der Bäume liegt bei max. sieben bis neun Meter Höhe. Der Pflanzung der Bäume vorgelagert, ist das Aufarbeiten des Bodens durch tiefgründiges Lockern (1m Tiefe), sowie das Einarbeiten von Bodenhilfsstoffen in den oberen 60cm. Für die Pflanzung der Sträucher gelten die Vorgaben der ZTV-Pflanzarbeiten. Auch bei der Pflanzung der Sträucher sollen die Bodenhilfsstoffe in den Boden bzw. das Substrat eingearbeitet werden. Die Anbindung der gepflanzten Bäume, soll durch eine Dreibock-Verankerungen mit Rahmen aus Halbrundhölzern - mit mind. 66 mm Baumbindegurt nachhaltig gebunden - erfolgen. Die Baumpfähle werden außerhalb des Ballens in den vorhandenen gewachsenen Boden getrieben. Dabei sollen die Baumpfähle ca. 1m (nicht höher) oberhalb des Wurzelhalses des Baumes aus dem Boden ragen. Dies gilt für die Solitärbäumen mit 20-40 cm Stammumfang. Für die Solitärbäume mit 40-50cm Stammumfang soll eine Vierbock-Verankerung mit Rahmen aus Halbrundhölzern, in fertiger Höhe von zwei Meter, hergestellt werden. Alle Sträucher über 150cm sind jeweils mit einem Schrägpfahl zu sichern. Die Zöpfe sollen alle in eine Himmelrichtunng zeigen. Bei der Erstellung des Gießrandes der Bäume aus uv-beständigem, recycelbarem Kunststoff ist darauf zu achten, dass ein Fassungsvermögen von mindestens 200 Liter für einen Wässerungsgang erreicht wird und dass die Stabilität des Gießrandes für die Dauer der dreijährigen Wässerung funktionsfähig (Rand waagerecht) hergestellt wird. Dabei soll die Unterkante des Gießrandes ca. 10cm in den Boden eingelassen werden. Um das geforderte Mindesmaß von 200 Liter Wasser aufnehmen zu können, muss der Gießrand einen Durchmesser von ca. 120cm aufweisen und der obere Rand muss 20cm oberhalb des Bodennieveaus hervorstehen. Zwischen der Pflanzung und dem Anwässern eines Baumes (der Vorgang des Anwässerns umfaßt zwei Wassergaben a 400 Liter pro Durchgang) dürfen nicht mehr als 48 Stunden vergehen. Zum Zeitpunkt des Anwäs-serns muss der Gießrand voll funktionsfähig sein. Das zweimalige Anwässern ist Bestandteil der Pflanzung, sodass der frisch gepflanzte Baum mit 800 Liter Wasser eingeschlemmt wurde und der nötige Bodenschluss erfolgt ist. Für die Sträucher mit einer Höhe über 150cm soll ein Giesrand aus uv-beständigem, recycelbarem Kunststoff erstellt werden. Hierbei ist darauf zu achten dass ein Fassungsvermö-gen von mindestens 100 Liter für einen Wässerungsgang erreicht wird und dass die Stabilität des Gießrandes für die Dauer der dreijährigen Wässerung funktionsfähig (Rand waagerecht) hergestellt wird. Dabei soll die Unterkante des Gießrandes ca. 10cm in den Boden eingelassen werden. Um das geforderte Mindesmaß von 100 Liter Wasser aufnehmen zu können, muss der Gießrand einen Durchmesser von ca. 80cm aufweisen und der obere Rand muss 20cm oberhalb des Bodennieveaus hervorstehen. Für die Sträucher mit einer Höhe von weniger als 150cm soll gemäß ZTV-Pflanzarbeiten ein Giesrand aus Erde/Substrat erstellt werden. Der Pflanzschnitt der Bäume soll nach Vorgabe des Auftraggebers durchgeführt werden. Der Auftraggeber wird dies mit dem Auftragnehmer besprechen. Der Pflanzschnitt der Sträucher erfolgt nach den Vorgaben der ZTV-Pflanzarbeiten. Im Anschluss an die Baum- & Sträucherpflanzung erfolgt eine Fertigstellungspflege. Diese verlangt der AG bis zum Johannistrieb des übernächsten Jahres. Die Abnahme der Bäume und Sträucher erfolgt zu diesem Zeitpunkt. Für die Bewässerung ist zu beachten, dass die Wege des Schönwasserparks im Winter 2026/2027 saniert werden. Danach sollen sie um Schäden zu vermeiden nicht mehr mit großen Geräten befahren werden. Die Bewässerung mittels großer LKW oder Traktoren ist somit nicht zulässig. Der AN muss dies in seine Planung mit einkalkulieren. Hält der AN sich nicht an die Vorgabe werden dem AN mögliche, durch die Schäden entstandene Kosten in Rechnung gestellt. Wichtiger Hinweis: Da die Erneuerung der Wege im Schönwasserpark geplant ist, müssen die Pflanzarbeiten bis 21. November 2026 abgeschlossen sein. Danach sollen um Schäden an den Wegen zu vermeiden diese nicht mehr mit großen Geräten befahren werden. Die - Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt vss. am 07. September 2026 - Angebotsfrist endet vss. am 28. September 2026 - Bindefrist endet vss am 19. Oktober 2026 Bei Interesse zur Aufnahme in die Bieterliste der beabsichtigten Vergabe, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter o. g. Kontaktdaten. Bitte beachten Sie, dass eine Berücksichtigung Ihrer Anfrage zur Teilnahme an dieser Ausschreibung nur innerhalb der Veröffentlichungsfrist der Bekanntmachung möglich ist (diese endet am 05.09.2026). Schließlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese Ex-ante-Bekanntmachung aus Transparenzgründen/Binnenmarktrelevanz erfolgt und bei der beschränkten Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb ein Rechtsanspruch auf Teilnahme nicht besteht!
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 17. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.