Kommunalbetrieb Krefeld AöRKrefeld
Pflanzung von Bäumen und Sträuchern im Schönwasserpark
Ab dem 01.01.2026 sind die kommunalen Vergabegrundsätze NRW enfallen, so dass für die Vergabe von Bauleistungen nicht mehr zwingend die VOB/A anzuwenden ist. Der Kommunalbetrieb Krefeld AöR beabsichtigt die Bauleistung - nach VOB/A, mit Ausnahme von § 3a VOB/A - in Form einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben...
Grünpflege, Baumpflege, Gartenbau, Saatgut & Pflanzen
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kommunalbetrieb Krefeld AöR
- Veröffentlicht:
- 25. August 2026
- Frist:
- 25. September 2026
- Thema:
- Grünpflege
- Bauobjekt:
- Werkstatt- / Betriebshofgebäude
Bauobjekt-Klassifikation
- Werkstatt- / BetriebshofgebäudeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
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Ab dem 01.01.2026 sind die kommunalen Vergabegrundsätze NRW enfallen, so dass für die Vergabe von Bauleistungen nicht mehr zwingend die VOB/A anzuwenden ist. Der Kommunalbetrieb Krefeld AöR beabsichtigt die Bauleistung - nach VOB/A, mit Ausnahme von § 3a VOB/A - in Form einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Örtlichkeit: Schönwasserpark, Krefeld Die Stadt Krefeld beabsichtigt 118 Bäume und 141 Sträucher im Schönwasserpark pflanzen zu lassen. Die Arbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die vorhandenen Wege des Parks nicht beschädigt werden. Die Bodenarbeiten haben innerhalb der Baumscheibe stattzufinden und sind in maschinenunterstützter Handschachtung bzw. in Handschachtung herzustellen. Die zu pflanzenden Bäume und Sträucher befinden sich im zentralen Baumeinschlag in Krefeld-Oppum (Betriebshof Kuhleshütte 153). Die Wurzelballen der zu pflanzenden Bäume/Sträucher müssen freigelegt und unter Verwendung eines Ballengeschirrs/Ballentellers (wird nicht vom Auftraggeber gestellt) geladen werden. Zum Aufladen der Bäume Muss ein Radlader vom Auftragnehmer gestellt werden. Bei der Größe der Bäume handelt es sich um Solitärbäume ab der Größe 20-25 cm STU. aufwärts. Ein überwiegender Teil der zu pflanzenden Bäume befindet sich in der Qualität von 30-35 cm STU. Dabei sind Einzelbäume bis zu einer Qualität von 40-45 cm STU. im Arbeitsauftrag enthalten. Die Sträucher haben die Größen von 80-350cm Höhe. Die Bäume/ Sträucher sind zu den jeweiligen Standorten zu transportieren und dort mit einem der Pflanzengröße entsprechenden Ladegerät sachgerecht abzuladen und fachgerecht zu pflanzen. Die Höhe der Bäume liegt bei max. sieben bis neun Meter Höhe. Der Pflanzung der Bäume vorgelagert, ist das Aufarbeiten des Bodens durch tiefgründiges Lockern (1m Tiefe), sowie das Einarbeiten von Bodenhilfsstoffen in den oberen 60cm. Für die Pflanzung der Sträucher gelten die Vorgaben der ZTV-Pflanzarbeiten. Auch bei der Pflanzung der Sträucher sollen die Bodenhilfsstoffe in den Boden bzw. das Substrat eingearbeitet werden. Die Anbindung der gepflanzten Bäume, soll durch eine Dreibock-Verankerungen mit Rahmen aus Halbrundhölzern - mit mind. 66 mm Baumbindegurt nachhaltig gebunden - erfolgen. Die Baumpfähle werden außerhalb des Ballens in den vorhandenen gewachsenen Boden getrieben. Dabei sollen die Baumpfähle ca. 1m (nicht höher) oberhalb des Wurzelhalses des Baumes aus dem Boden ragen. Dies gilt für die Solitärbäumen mit 20-40 cm Stammumfang. Für die Solitärbäume mit 40-50cm Stammumfang soll eine Vierbock-Verankerung mit Rahmen aus Halbrundhölzern, in fertiger Höhe von zwei Meter, hergestellt werden. Alle Sträucher über 150cm sind jeweils mit einem Schrägpfahl zu sichern. Die Zöpfe sollen alle in eine Himmelrichtunng zeigen. Bei der Erstellung des Gießrandes der Bäume aus uv-beständigem, recycelbarem Kunststoff ist darauf zu achten, dass ein Fassungsvermögen von mindestens 200 Liter für einen Wässerungsgang erreicht wird und dass die Stabilität des Gießrandes für die Dauer der dreijährigen Wässerung funktionsfähig (Rand waagerecht) hergestellt wird. Dabei soll die Unterkante des Gießrandes ca. 10cm in den Boden eingelassen werden. Um das geforderte Mindesmaß von 200 Liter Wasser aufnehmen zu können, muss der Gießrand einen Durchmesser von ca. 120cm aufweisen und der obere Rand muss 20cm oberhalb des Bodennieveaus hervorstehen. Zwischen der Pflanzung und dem Anwässern eines Baumes (der Vorgang des Anwässerns umfaßt zwei Wassergaben a 400 Liter pro Durchgang) dürfen nicht mehr als 48 Stunden vergehen. Zum Zeitpunkt des Anwäs-serns muss der Gießrand voll funktionsfähig sein. Das zweimalige Anwässern ist Bestandteil der Pflanzung, sodass der frisch gepflanzte Baum mit 800 Liter Wasser eingeschlemmt wurde und der nötige Bodenschluss erfolgt ist. Für die Sträucher mit einer Höhe über 150cm soll ein Giesrand aus uv-beständigem, recycelbarem Kunststoff erstellt werden. Hierbei ist darauf zu achten dass ein Fassungsvermö-gen von mindestens 100 Liter für einen Wässerungsgang erreicht wird und dass die Stabilität des Gießrandes für die Dauer der dreijährigen Wässerung funktionsfähig (Rand waagerecht) hergestellt wird. Dabei soll die Unterkante des Gießrandes ca. 10cm in den Boden eingelassen werden. Um das geforderte Mindesmaß von 100 Liter Wasser aufnehmen zu können, muss der Gießrand einen Durchmesser von ca. 80cm aufweisen und der obere Rand muss 20cm oberhalb des Bodennieveaus hervorstehen. Für die Sträucher mit einer Höhe von weniger als 150cm soll gemäß ZTV-Pflanzarbeiten ein Giesrand aus Erde/Substrat erstellt werden. Der Pflanzschnitt der Bäume soll nach Vorgabe des Auftraggebers durchgeführt werden. Der Auftraggeber wird dies mit dem Auftragnehmer besprechen. Der Pflanzschnitt der Sträucher erfolgt nach den Vorgaben der ZTV-Pflanzarbeiten. Im Anschluss an die Baum- & Sträucherpflanzung erfolgt eine Fertigstellungspflege. Diese verlangt der AG bis zum Johannistrieb des übernächsten Jahres. Die Abnahme der Bäume und Sträucher erfolgt zu diesem Zeitpunkt. Für die Bewässerung ist zu beachten, dass die Wege des Schönwasserparks im Winter 2026/2027 saniert werden. Danach sollen sie um Schäden zu vermeiden nicht mehr mit großen Geräten befahren werden. Die Bewässerung mittels großer LKW oder Traktoren ist somit nicht zulässig. Der AN muss dies in seine Planung mit einkalkulieren. Hält der AN sich nicht an die Vorgabe werden dem AN mögliche, durch die Schäden entstandene Kosten in Rechnung gestellt. Wichtiger Hinweis: Da die Erneuerung der Wege im Schönwasserpark geplant ist, müssen die Pflanzarbeiten bis 21. November 2026 abgeschlossen sein. Danach sollen um Schäden an den Wegen zu vermeiden diese nicht mehr mit großen Geräten befahren werden. Die - Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt vss. am 07. September 2026 - Angebotsfrist endet vss. am 28. September 2026 - Bindefrist endet vss am 19. Oktober 2026 Bei Interesse zur Aufnahme in die Bieterliste der beabsichtigten Vergabe, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter o. g. Kontaktdaten. Bitte beachten Sie, dass eine Berücksichtigung Ihrer Anfrage zur Teilnahme an dieser Ausschreibung nur innerhalb der Veröffentlichungsfrist der Bekanntmachung möglich ist (diese endet am 05.09.2026). Schließlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese Ex-ante-Bekanntmachung aus Transparenzgründen/Binnenmarktrelevanz erfolgt und bei der beschränkten Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb ein Rechtsanspruch auf Teilnahme nicht besteht!
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Stadt Oranienburg, Der BürgermeisterOranienburgFrist: 10. Sept.Die Stadt Oranienburg, möchte im Herbst 2026, in Oranienburg und Oranienburg Süd 120 Bäume pflanzen. Diese Maßnahme wird im Förderprogramm KfW 444 - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen - Pflanzung von Bäumen anteilig gefördert. Das Ziel des Projektes ist, möglichst das Straßenbegleitgrün mit Großbaumpflanzungen zu ergänzen, die relativ schnell Schatten spenden und die Biodiversität fördern. Zudem soll das Überleben der Neupflanzungen auch in zunehmenden Dürreperioden gesichert werden.RV Baum- und Gehölzschnitt
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)Frankfurt am MainAm Streckennetz der VGF befinden sich ca. 2000 Bäume unterschiedlicher Größen. Die erforderlichen Leistungen beinhalten u.a. die Rodung und den Rückschnitt von Gehölzen, das Fällen und Einkürzen von Bäumen sowie Lichtraumprofilschnitte. Stellenweise befinden sich die Bäume und Hecken an schwer zugänglichen Stellen. Die Standorte der Bäume sind teilweise nicht mit dem Hubsteiger zu erreichen, so dass der Einsatz von Klettertechnik notwendig wird. Ebenso muss in Einzelfällen der Abtransport von Schnittgut in Handarbeit erfolgen, da für maschinellen Einsatz keine Zugangsmöglichkeit besteht. RV Baum- und GehölzschnittHerbstpflanzung von Bäumen
Stadt Frankfurt am Main, GrünflächenamtFrankfurt am MainFrist: 17. Sept.Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um insgesamt 846 Baumpflanzungen im Stadtgebiet Frankfurt. Die Leistungen sind in unterschiedliche Lose nach Örtlichkeit aufgeteilt. LOS 1 Bezirk Ost: 121 Baumpflanzungen, an 65 verschiedenen Standorten im Straßenbereich, ca. 526 m3 Baumsubstrat, ca. 10 to Lavasubstrat LOS 2 Bezirk Mitte: 73 Baumpflanzungen in vom AG mit Pflanzsubstrat vorbereitete Pflanzgruben, an 40 verschiedenen Standorten im Straßenbereich und Grünanlagen, ca. 40 to Lavasubstrat LOS 3 Bezirk Nord: 187 Baumpflanzungen, in 2 Bereichen, Bereich 24.1: insgesamt 50 Bäume im Straßenbereich und 98 Bäume in Grünanlagen, Bereich 24.2 , insgesamt 7 Bäume im Straßenbereich und 32 Bäume in Grünanlagen, ca. 150 m³ Grobschlag und 950 m3 Baumsubstrat, ca. 150 to Lavasubstrat LOS 4 Bezirk West: 158 Baumpflanzungen in vom AG mit Pflanzsubstrat vorbereitete Pflanzgruben, davon 67 Bäume im Straßenbereich, 91 Bäume in Grünanlagen, ca. 5 to Lavasubstrat Nach der Zuschlagserteilung hat der AN eine Durchfahrtsgenehmigung sowie, wo notwendig, eine Verkehrsrechtliche Genehmigung für Arbeiten im Straßenverkehr für den betreffenden Bezirk und Örtlichkeit einzuholen. Es können Änderungen der Standorte auftreten, diese werden unverzüglich vor Beginn der Pflanzung mitgeteilt. Die finalen Standortpläne werden bei Auftragsvergabe zugesendet. Der Zustand der öffentlichen Verkehrsflächen und Zufahrten sind vom AN gemeinsam mit den zuständigen Behörden vor Beginn der Baumaßnahme zu dokumentieren. Es dürfen ausschließlich Maschinen und Geräte zum Einsatz kommen, die den Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm und den Bestimmungen des Immissionsschutzes entsprechen. Um Flurschäden vorzubeugen ist das Einfahren in Grünanlagen, bei erteilter Genehmigung, nur zulässig mit Fahrzeugen mit einem Maximalgewicht von 3,5 t und bei entsprechender Witterung. Pflanzarbeiten: Die einzelnen Baumstandorte sind im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt unregelmäßig verteilt. Eine Abholung der Bäume an den
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- Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kommunalbetrieb Krefeld AöR.
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