Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und KlimaschutzBerlin
6793 08 M 317 1 2026 Hydraulische Sanierung des Abstroms Mahlsdorfer Straße 9-11
Planung und Begleitung der Errichtung einer Grundwasserreinigungsanlage inkl. Leitungsbau und Brunnenbau
Tiefbauplanung
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Inhalt auf einen Blick
Planung und Begleitung der Errichtung einer Grundwasserreinigungsanlage inkl. Leitungsbau und Brunnenbau
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
- Veröffentlicht:
- 30. Juni 2026
- Frist:
- 26. August 2026
- Thema:
- Tiefbauplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Planung und Begleitung der Errichtung einer Grundwasserreinigungsanlage inkl. Leitungsbau und Brunnenbau
Weiterführende Details
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Das MDH ist das größte Forschungsgebäude auf dem Campus Berlin-Buch des Max-Delbrück-Center (NUF 10.700 qm), "Herzstück" der wissenschaftlichen Forschung am MDC mit rd. 50% der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen. Das Haus ist Teil des Gebäudekomplexes 31 (31.1, 31.2 und externe Technikzentrale 31.3). Es wurde 1980 in Betrieb genommen, in den 90er Jahren ein erstes Mal saniert. Das Gebäude wurde als Stahlbetonfertigteilbau im 7,20 m-Raster nach dem System "SK Berlin" errichtet. Die Investitionsgüter (Laborausstattung, Ausbau) haben ihre Lebensdauer überschritten. Mit dem Hauptanteil an Laborfläche ist das Gebäude zudem der größte Energieverbraucher des MDC. Vor dem Hintergrund der Energiewende und künftigen Änderung der Gesetzeslage ist eine signifikante Senkung des Energieverbrauchs unabdingbar. Daher soll das Haus 2024-2031 schrittweise (in 2 Teilbaumaßnahmen) saniert und dabei eine Reduktion des Energieverbrauchs um bis zu 65% erreicht werden. Da die größte Herausforderung bei der Sanierung von Forschungsgebäuden der hohe Energiebedarf ist, insb. der raumlufttechnischen Anlagen (80% des Verbrauchs), wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um ein innovatives Konzept für einen neuen Laborstandard zu entwickeln und eine Senkung der CO2-Emissionen und Energiekosten zu erreichen. Ziel ist, durch Anpassung der raumstrukturellen Organisation und der Workflows in Partizipation mit den Arbeitsgruppen sowie Optimierung der Strömungstechnik im Labor den Luftwechsel so weit zu senken, dass das Gebäude langfristig mit erneuerbaren Energien versorgt werden kann. 2025-2029 ist die Umsetzung der 1. Teilbaumaßnahme mit den Bauabschnitten vorgesehen. Im 1. BA wurde bereits auf einer Teilfläche A1.1 ein Demonstrator-Labor vorzeitig errichtet werden, um das effektive Zusammenspiel neuer Technologien zu prüfen, prognostizierte Einsparpotentiale zu verifizieren und die Nutzerzufriedenheit zu hinterfragen. Die Erkenntnisse sollen für die weiteren Bauabschnitte genutzt werden. Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen die Teilbaumaßnahme A1 (entspricht der Hälfte des Gebäudes, die andere Hälfte des Gebäudes bleibt in Betrieb): - Entkernung (Rückbau bis auf die tragenden Bauteile) - Grundsanierung (Erneuerung Dachabdichtung/extensive Begrünung, Oberflächen [Wände, Böden, Decken], Labormöbel); - Energetische Sanierung (u.a. Erneuerung RLT-Anlagen, Ausbau Warmwassernetz, Optimierung Beleuchtung, Installation Photovoltaik); - Erneuerung IT-Infrastruktur und Elektronetz; - Raumstrukturelle Optimierungen (ohne Nutzungsänderungen). Im Ergebnis sollen funktional und technisch sowie energetisch optimierte Gebäudeteile zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen. Die geplanten Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand (Sanierung / partieller Umbau); 2. BGF A1 ca. 11.250 qm; NUF A1 ca. 5.510qm, 3. Geschätzte Kosten für Teilmaßnahme A1 KGr 400 nach DIN 276 gesamt: rd. 17,8 Mio. EUR netto (inkl. Labortechnik); geschätzte Kosten für die ausgeschriebenen Maßnahmen in den KGr 410-430, 470-480 (incl. Abbruch und Grundleitungen), nach DIN 276: rd. 9,1 Mio. EUR netto (Basis vorläufige KoBe Stand 02/2026, derzeit in finaler Aufstellung) Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. HOAI §53/Anlage 15.2 ab LP5-LP9. Aufgabe ist der Austausch veralteter Technik und die Anpassung der Verteilungsstruktur auf die neue Grundrissorganisation. Speziell betroffen sind u.a. folgende Anlagen/Anlagenteile (incl. erforderlicher Rückbauarbeiten und Interimsmaßnahmen): Anlagengruppe 1: Ausbau Warmwassererzeugungs- und Verteilanlage, Umstellung auf dezentrale Warmwasserversorgung, Sanierung von Grundleitungen Anlagengruppe 2: Anpassung Raumtemperaturregelung; Anlagengruppe 3: Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen, innovative Raumluftführung; Anlagengruppe 7: Anpassungen im Bereich Technische Gase und Feuerlöschanlage Anlagengruppe 8: Anpassungen im Bereich Gebäudeautomation. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für die 1. Teilmaßnahme (A1): Grundleistungen LP5-LP9 (soweit erforderlich) sowie ausgewählte besondere Leistungen. Die Planung der LP1-LP4 soll zum Zeitpunkt der Beauftragung abgeschlossen sein und als Grundlage für die weiterführende Planung dienen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. II.2.11). Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 07/2026 2. bauliche Realisierung 1. Teilmaßnahme A1: 01/2027 bis 03/2030 (incl. Inbetriebnahmen und Abnahmen) 3. Projektabschluss: im Nachgang - Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöRFrist: 09. Juni
2026-0255 Fachplanungsleistung Tragwerksplanung, GGS Krefelder Straße, Krefelder Straße 47, 47226 Duisburg
Die Auftraggeberin ist von der Stadt Duisburg u.a. mit der Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Gebiet der Stadt Duisburg beauftragt. Diese Kapazitätserweiterung erfolgt vor dem Hintergrund des künftig geltenden Rechtsanspruchs auf einen offenen Ganztagsplatz für Grundschulkinder. Innerhalb dieses Programms werden dafür an 15 Schulstandorten Erweiterungsbauten errichtet, die als An- oder Umbau oder als Solitärbau errichtet werden sollen. Die Erweiterungsbauten beinhalten in der Regel Betreuungsräume für den offenen Ganztag nebst Nebenräumen, einer Küche sowie einer Mensa. Zusätzlich werden an einzelnen Standorten weitere Unterrichtsräume errichtet. An dem diese Ausschreibung betreffenden Standort der GGS Krefelder Straße ist ein Anbau an das bestehende Schulgebäude geplant. Der Anbau ist dabei als 2-geschossiger Neubau geplant, der eine Mensa, eine Küche nebst Nebenräumen umfasst. Zusätzlich werden Betreuungsräume für den offenen Ganztag und weitere Klassenräume geplant. Die Bruttogrundfläche soll dabei etwa 1.375 m2 betragen. Im Vorfeld der Maßnahme müssen Baumfällungen, der Abbruch der vorhandener Spielgeräte inkl. Beschaffung neuer Spielgeräte und das Versetzen der Tischtennisplatten vollzogen werden. Der weitere Umgang mit angrenzenden Schulhof- und Parkplatzflächen muss im Zuge der Grundlagenermittlung mit dem AG erörtert werden. Nach Errichtung des Erweiterungsbaus werden die angrenzenden Flächen an den Neubau angearbeitet und die geöffneten Flächen wieder verschlossen. Systembauweisen respektive (Teil-)Fertigteilbauweisen sind als mögliche Planungs- und Baukonzepte im Sinne einer rechtzeitigen Fertigstellung denkbar und sollen im Zuge der weiteren Planungsphase auf wirtschaftliche Anwendbarkeit bewertet werden. - Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
2026-0255 Fachplanungsleistung Tragwerksplanung, GGS Krefelder Straße, Krefelder Straße 47, 47226 Duisburg
Die Auftraggeberin ist von der Stadt Duisburg u.a. mit der Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Gebiet der Stadt Duisburg beauftragt. Diese Kapazitätserweiterung erfolgt vor dem Hintergrund des künftig geltenden Rechtsanspruchs auf einen offenen Ganztagsplatz für Grundschulkinder. Innerhalb dieses Programms werden dafür an 15 Schulstandorten Erweiterungsbauten errichtet, die als An- oder Umbau oder als Solitärbau errichtet werden sollen. Die Erweiterungsbauten beinhalten in der Regel Betreuungsräume für den offenen Ganztag nebst Nebenräumen, einer Küche sowie einer Mensa. Zusätzlich werden an einzelnen Standorten weitere Unterrichtsräume errichtet. An dem diese Ausschreibung betreffenden Standort der GGS Krefelder Straße ist ein Anbau an das bestehende Schulgebäude geplant. Der Anbau ist dabei als 2-geschossiger Neubau geplant, der eine Mensa, eine Küche nebst Nebenräumen umfasst. Zusätzlich werden Betreuungsräume für den offenen Ganztag und weitere Klassenräume geplant. Die Bruttogrundfläche soll dabei etwa 1.375 m2 betragen. Im Vorfeld der Maßnahme müssen Baumfällungen, der Abbruch der vorhandener Spielgeräte inkl. Beschaffung neuer Spielgeräte und das Versetzen der Tischtennisplatten vollzogen werden. Der weitere Umgang mit angrenzenden Schulhof- und Parkplatzflächen muss im Zuge der Grundlagenermittlung mit dem AG erörtert werden. Nach Errichtung des Erweiterungsbaus werden die angrenzenden Flächen an den Neubau angearbeitet und die geöffneten Flächen wieder verschlossen. Systembauweisen respektive (Teil-)Fertigteilbauweisen sind als mögliche Planungs- und Baukonzepte im Sinne einer rechtzeitigen Fertigstellung denkbar und sollen im Zuge der weiteren Planungsphase auf wirtschaftliche Anwendbarkeit bewertet werden. - Kreis Offenbach - FD GebäudewirtschaftDietzenbach
Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. - Kreis Offenbach - FD GebäudewirtschaftDietzenbach
Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Beschreibung: Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen. - Stadtwerke Neumarkt-Sankt VeitNeumarkt-Sankt Veit
Neumarkt-Sankt Veit - Erneuerung Wasserwerk TGA-Planung ELT (Anlagegruppen 4, 5, 8) - LPH 1-9
Die Stadtwerke Neumarkt‑Sankt Veit KU beabsichtigen die Erneuerung des bestehenden Wasserwerks in der Elsenbacher Straße 30. Das Wasserwerk wurde in den 1960er‑Jahren errichtet und bildet die zentrale Anlage zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Förderung des Trinkwassers für das Stadtgebiet. Aufgrund des fortgeschrittenen Anlagenalters und der technischen Entwicklung besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Das Bauwerk umfasst die wassertechnischen Aufbereitungsanlagen, einen Speicherbehälter sowie das Pumpwerk. Zudem befindet sich eine Drucksteigerung für den Außenbereich Nord im Wasserwerk. Die Gesamtanlage wurde über Jahrzehnte betrieben und mehrfach angepasst, entspricht jedoch in wesentlichen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit, Hygiene und Versorgungssicherheit. Festgestellte bauliche und technische Defizite betreffen unter anderem die Aufbereitungstechnik, sowie MSR-Technik und verschiedene Betriebseinrichtungen sowie die Bausubstanz. Darüber hinaus weisen zentrale Komponenten eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Anlagenüberprüfung bestätigte ein nicht mehr zu vernachlässigendes Ausfallrisiko. Aufgrund der fortgeschrittenen Lebensdauer besteht die Notwendigkeit der Erneuerung aller technischen Anlagen. Im Rahmen eines Grobkonzepts erfolgten eine Bestandsbeurteilung, eine Zusammenstellung von Grundlagen für die neue Aufbereitung (eine überschlägige Dimensionierung, Zusammenfassung der Analyse Wasserbeschaffenheit, etc.) und ein Vergleich mehrerer Standortvarianten für die Wasserwerkserneuerung. Der Standort eines Neubaus am bestehenden Gelände wurde festgelegt, auf diesem soll weiter aufgebaut werden. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung einer neuen, zuverlässigen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Trinkwasseranlage. Hierbei sind insbesondere die einschlägigen DVGW‑Vorschriften sowie die Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die Empfehlung aus dem Grobkonzept lautet auf einen Neubau des Wasserwerks am bestehenden Standort. Das Bestandsbauwerk soll nach dem Ablösevorgang dann umgewidmet werden, dieser Umbau ist nicht Inhalt der Planungsaufgabe. Der Auftraggeber erwartet, dass im Zuge der Planungen die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Variante entwickelt wird und die Maßnahme bis zum Herbst 2028 abgeschlossen wird.. Die Herstellungskosten der Maßnahme (Baukosten für Neubau Wasserwerk / Maschinengebäude, Wasseraufbereitung, -speicherung und -förderung, Elektrotechnik und MSR) werden grob auf rd. 4,55 Mio. EUR netto geschätzt, zzgl. Baunebenkosten. Die Planung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Realisierung ist für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Fachplanung technische Ausrüstung für Elektrotechnik und MSR (Anl.gr. 4, 5, 8) gem. § 53 ff HOAI, jeweils Leistungsphasen 1-9 sowie diverse besondere Leistungen, die den Verfahrensunterlagen entnommen werden können. Parallel wird die Objektplanungsplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI (Gruppe 1 Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung, inkl. Maschinentechnik) und die Fachplanung technische Ausrüstung Verfahrenstechnik (Anl.gr. 7.2) gem. § 53 ff HOAI ausgeschrieben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung eines Grobkonzeptes vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Auf der vorhandenen Zusammenstellung soll weiter aufgebaut werden. Vertrauliche, sicherheitsrelevante oder nur eingeschränkt veröffentlichungsfähige Unterlagen zum Projekt werden zur Wahrung der Versorgungssicherheit ausschließlich den zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassenen Bietern zur Verfügung gestellt. Weiter wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 26. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.