Stadt DortmundTED
Zustandserfassung nach STV ZEB aller ÖWG Straßen in Dortmund
Zustandserfassung und -bewertung des gesamten Straßennetzes der ÖWG im Dortmunder Stadtgebiet. Die Leistung umfasst die Durchführung einer Befahrung mittels eines speziellen Messfahrzeugs gemäß der detaillierten Leistungsbeschreibung.
Civil Engineering Design, Surveying
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Zustandserfassung und -bewertung des gesamten Straßennetzes der ÖWG im Dortmunder Stadtgebiet. Die Leistung umfasst die Durchführung einer Befahrung mittels eines speziellen Messfahrzeugs gemäß der detaillierten Leistungsbeschreibung.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Dortmund
- Published:
- April 28, 2026
- Deadline:
- May 29, 2026
- Topic:
- Civil Engineering Design
Tender description
Zustandserfassung und -bewertung des gesamten Straßennetzes der ÖWG im Dortmunder Stadtgebiet. Die Leistung umfasst die Durchführung einer Befahrung mittels eines speziellen Messfahrzeugs gemäß der detaillierten Leistungsbeschreibung.
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10- Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
Zustandserfassung nach STV ZEB aller ÖWG Straßen in Dortmund
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Zustandserfassung und -bewertung des Straßennetzes mittels Befahrung durch ein entsprechendes Messfahrzeug im Dortmunder Stadtgebiet gemäß Leistungsbeschreibung. - Vergabe und Beschaffungszentrum DortmundDeadline: Mar 25
Zustandserfassung nach ZEB auf allen ÖWG Radwegen
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Ausführung der Zustandserfassung nach ZEB auf allen ÖWG Radwegen gemäß Leistungsbeschreibung. Genaueres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementDeadline: Mar 24
Messtechnische Zustandserfassung von kommunalen Straßen (ZEB 2026), Nebenstraßennetz
Dienstleistung: Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) des kommunalen Straßennetzes in Münster für 2026. Erfassung von ca. 487 km Ebenheiten im Längs- und Querprofil sowie 487 km Substanzmerkmale messtechnisch gemäß ZTV ZEB-StB (TP1 und TP3). Messergebnisse sind an den Auftraggeber zu übermitteln. Betroffen sind hauptsächlich kommunale Nebenstraßen wie Anlieger-/Wohnstraßen und Wirtschaftswege. - Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassuns)
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.1.3, Tab. 1 aufgeführten Monitoringgewässer bzw. Gewässerabschnitte für die Erfassung der Bachmuschel gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1-1.1.2 zeigen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Bachmuschel belegt. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. . 2.3 Untersuchungen/Geländeerhebungen 2.3.1 Allgemeine Anforderungen Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 1.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.3; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4). Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassuns)
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.1.3, Tab. 1 aufgeführten Monitoringgewässer bzw. Gewässerabschnitte für die Erfassung der Bachmuschel gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1-1.1.2 zeigen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Bachmuschel belegt. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. . 2.3 Untersuchungen/Geländeerhebungen 2.3.1 Allgemeine Anforderungen Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 1.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.3; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4). Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung - BEW Berliner Energie und Wärme GmbHBerlinDeadline: Jul 03
Laborleistungen - Probenahme, Laboranalytik und Abfalldeklaration / BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
Das Verfahren dient der Vergabe von Laborleistungen für die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH. Leistungen umfassen die Probenahme, laboranalytischen Untersuchungen und die Abfalldeklaration für Bodenmaterial, mineralische Abfälle, Bauteile, Haufwerke sowie Flüssigkeiten (u. a. Grundwasser) im Berliner Stadtgebiet. Die Leistungen dienen der fachgerechten Charakterisierung und Einstufung von Materialien gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Vollzugshinweisen. Die Vergabestelle beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung dieser Leistungen für die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH. Grundlaufzeit des RV 2 Jahre: geschätzter Auftragswert 3,1 Mio. € Optionslaufzeit 2*2 Jahre einseitige Verlängerung, geschätzter Auftragswert +6,6 Mio. €. Die Probenahmen finden projekt- und maßnahmenbezogen an wechselnden Einsatzorten statt. Grundlage der Ausführung sind die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung (LB), die zugehörigen Prüfpläne, das Leistungsverzeichnis (LV) sowie aller in den Ausschreibungsunterlagen genannten Regelwerke. Ziel ist die regelkonforme, repräsentative und transparente Gewinnung, Untersuchung und Bewertung von Materialien einschließlich der Auswertung nach den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen (z. B. EBV, DepV, LAGA, BRME, Vollzugshinweise) und der Erstellung eines Vorschlags zur Abfalleinstufung (AVV-Code). Diese Leistungen bilden die Grundlage für Entsorgungs- und Verwertungswege der BEW. Das geschätzte Leistungsvolumen ergibt sich aus dem LV und umfasst sämtliche dort beschriebenen Probenahme-, Aufbereitungs-, Laboranalytik- und Bewertungsleistungen. Die Preise haben alle erforderlichen Aufwände zur Erfüllung der LB zu beinhalten, einschließlich Probenaufbereitung, Eluatherstellung, Nachweisführung und Erstellung vollständiger Prüfberichte. Der AG behält sich vor, zusätzliche Prüfleistungen nachträglich bepreisen zu lassen und dem Leistungsspektrum hinzuzufügen. - Grün und GrugaEssen
FB 66 Amt für Straße und Verkehr / FB 67 Grün und Gruga
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. : Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)
Bestandskartierung für den Schlammpeitzger 2028
1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Erfassung und Dokumentation der aktuellen Vorkommen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) in ausgewählten, potenziell geeigneten Gewässersystemen im Nordosten von Sachsen-Anhalt, im Landkreis Stendal. Die Kartierung soll einen belastbaren Überblick über das aktuelle Vorkommen der Art liefern und als Grundlage für naturschutzfachliche Bewertungen, Maßnahmenplanung sowie als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes (EHZ) gemäß FFH-Richtlinie im Rahmen der FFH-Berichtspflicht dienen. Aufgrund der schweren Nachweisbarkeit der Art sind die landesweiten FFH-Monitoringstichprobestellen für den Schlammpeitzger in Sachsen-Anhalt bezüglich der Aussagekraft und Einschätzung des EHZ nicht ausreichend. Eine detailliertere Erfassung des Schlammpeitzgers in Gebieten in denen sich FFH-Monitoringstichprobenstellen für die Art befinden soll aufgrund dessen durchgeführt werden. 2 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Nordosten Sachsen-Anhalts im Landkreis Stendal. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2, Tab. 1 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.1 und Abb.2 zeigt die Lage im Land. 3 Leistungsumfang - Allgemeine Methodik, zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für FFH-Fischarten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (RANA 2010). Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, vgl. Sachteleben & Behrens 2010 sowie Schnitter et al. 2006 - Anlage 1.4.1), das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Dies soll für die Gesamtbewertung von drei Untersuchungsgebieten angewendet werden in denen die FFH-Monitoringstichprobenstellen für den Schlammpeitzger liegen. Die Erfassung der Art richtet sich nach der Methodik zur Verbreitungskartierung von KRAPPE 2009. Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 3.1 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2028 durchzuführen. 3.1 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten Der AN holt die für die Befischung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Fischereiberechtigten selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Die Befischung der Probestrecken ist auf den Schlammpeitzger ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. An den einzelnen Probestellen ist folgender Mindestaufwand zu erbringen: Streckenlänge 50 m, Probefläche 100 m², Anodenkontakte 50 Dips, Befischungszeit 15 (bis 30) Minuten. Ab einer Individuenzahl von 100 Tieren der Zielart dürfen diese Mindestvorgaben unterschritten werden. Die Befischungen erfolgen je nach Bedingungen watend oder vom Boot aus. In Ausnahmefällen ist es auch möglich vom Ufer aus zu fischen (z.B. kleine Gräben mit großer Sedimentdicke) oder Wat- und Bootsfischerei zu kombinieren (z.B. Grabenstrecken mit großer Tiefenvarianz). In kleineren Fließgewässern (bis 5 m Breite) ist es sinnvoll die gesamte Fläche zu befischen, während es in Stand- und größeren Fließgewässern notwendig ist, sich auf einen Uferstreifen zu beschränken. Während der Befischung gefangene Schlammpeitzger werden zurückbehalten und nach anschließender Vermessung zurückgesetzt. weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02 der Vergabeunterlagen) - Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie bereits bekannte anstehende Projekte. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Die Lieferung ist in Teilmengen vorzunehmen. Eine Mindestliefermenge oder Mindestbestellmenge pro Einzelabruf wird nicht vereinbart. Bei Bedarf sind auch Einzellieferungen einzelner Produkte oder Kleinmengen zu erbringen. Jede Lieferung bedarf eines gesonderten Abrufs (Einzelbestellung) durch die Auftraggeberin. Der Abruf erfolgt ausschließlich durch die Schulverwaltung der Stadt Castrop-Rauxel mittels eines eindeutig als solchen gekennzeichneten schriftlichen Auftragsschreibens. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch Kleinmengen und Einzelprodukte ohne Aufpreis zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin und ohne gesonderte Berechnung, für die Schulstandorte Planungs- und Beratungsleistungen maximal 10 pro Auftragsjahr vor Ort zu erbringen. Diese umfassen insbesondere: - die Anfertigung von Einrichtungszeichnungen (z. B. Stellpläne), - eine strukturierte Angebots- bzw. Preisaufstellung, sowie die Durchführung von bis zu einer Änderung kostenfrei. Es ist sicherzustellen, dass spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die Auftraggeberin ein deutschsprachiger fachkundiger Berater oder eine Beraterin die Planungs- bzw. Beratungsleistung vor Ort erbringt. Die Bemusterung ausgewählter Produkte kann ebenfalls durch die Auftraggeberin angefordert werden und hat in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt ausschließlich der Bieter. Erfüllt ein Bieter die vorgenannten Anforderungen nicht vollständig, so führt dies zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Lieferung der im Rahmen dieser Vereinbarung abgerufenen Produkte hat grundsätzlich innerhalb von maximal 12 Wochen nach Zugang des Abrufschreibens (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Reklamierte Möbelstücke sind durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mängelanzeige: - fachgerecht nachzubessern oder - durch mangelfreie Neulieferungen zu ersetzen. Die im Angebot angegebenen Preise sind als Festpreise auszuweisen und gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung, einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume gemäß den vertraglichen Optionsregelungen. Der angebotene Preis hat sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten vollständig zu umfassen, insbesondere: - die Herstellungskosten der Produkte, - die Verpackungskosten, - die Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich: o Entladung, o Transport bis zur jeweiligen Verwendungsstelle (z. B. Klassenzimmer), auch in Gebäuden ohne Aufzug, o die Übergabe des Mobiliars in gebrauchsfertigem Zustand, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Montageleistungen, o sowie die ordnungsgemäße Entsorgung und Rücknahme des gesamten Verpackungsmaterials. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Diese Rechnungslegung hat spätestens 14 Tage nach jeder einzelnen Komplettlieferung zu erfolgen. - Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieBerlin
Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben zur Umsetzung des Konjunkturpakets (KoPa), Ziffer 35c „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ – Los 2 Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien sowie Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der Forschung auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs
Die Projektträgerschaft soll die jeweilige Förderung vorbereiten, umsetzen und flankieren und dabei insbesondere - die hohe fachliche Wirkung der laufenden und beabsichtigten Förderung sicherstellen, - durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle die Anforderungen an einen effizienten Einsatz der Fördermittel erfüllen, - eine transparente und effiziente Durchführung der Förderprogramme gewährleisten, sowie - zur administrativen Entlastung des BMWE beitragen. Die Aufgaben der PT beinhalten dabei insbesondere: - analytische und konzeptionelle Vorarbeiten durch ständige Beobachtung und Analyse von Marktentwicklungen, wissenschaftlichem Fortschritt und von Forschung und Entwicklung in den jeweils relevanten Bereichen. Die Ergebnisse und Daten dienen der Steuerung der Förderprogramme sowie der Ableitung von Handlungsoptionen und Handlungsempfehlungen. - die Bewirtschaftung der Fördermittel für die Projekte, die aus den Förderaufrufen der jeweiligen Förderrichtlinien resultieren (Projektträgeraufgaben) und - ab dem Beginn der Beleihung - die Bewilligung der Förderprojekte. - Optimierung der Wirkung der Förderung und Sicherung der effizienten Abwicklung der Förderung. - Multiplikation der Erkenntnisse, nationaler und internationaler Austausch. Da alle drei Förderprogramme inhaltlich eng mit einander verbunden sind, ist eine enge Kooperation und Abstimmung zwischen den Projektträgerschaften und mit dem BAFA notwendig. Im Einzelnen umfassen die Aufgaben zu allen Projektträgerschaften: - Bewertung des Stands von Wissenschaft, Technik und Markt - Unterstützung bei der Programmplanung d.h. schwerpunktmäßig der Fortschreibung und Weiterentwicklung der Themen und Förderschwerpunkte der jeweiligen Förderrichtlinie - Antragsbearbeitung in einem zweistufigen Verfahren (Erstberatung der Interessenten, Beratung der Antragsteller, Sichtung und fachliche Ersteinschätzung von Skizzen in Bezug auf ihre Förderfähigkeit und -würdigkeit, Antragsprüfung und -bearbeitung) - Fachlicher und administrativer Vollzug der Förderung - Berichtspflichten - Erfolgskontrolle (Durchführung der Erfolgskontrolle bzw. Wirkungsanalyse auf Projektebene, Unterstützung der Erfolgskontrolle auf Programmebene) - Begleitende Aufgaben (Begleitung oder Vertretung des BMWi bei Terminen, Veranstaltungen und Reisen, Organisation von Fachveranstaltungen, Ergebnisverbreitung, Fachliche Zuarbeiten, Unterstützung des AG bei der Öffentlichkeitsarbeit, Datenpflege) Es ist vorgesehen, die PT gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel zu beauftragen und gemäß § 44 Abs. 3 BHO zu beleihen. Nähere Bestimmungen hierzu enthält der Projektträgervertrag. Im Falle der Beleihung unterstehen die PT der Rechts- und Fachaufsicht des BMWE. Zudem sind Leistungen zur Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der Forschung auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs (Arbeitspaket „NKS Verkehr“) umfasst. Ausgangspunkt aller Aktivitäten der NKS auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs (kurz: NKS Verkehr) ist das FRP der EU. Die NKS Verkehr unterstützt die zuständigen Bundesministerien bei ihren Aufgaben im Programmausschuss zum Cluster 5 in Säule 2: „Klima, Energie und Mobilität“ des FRP „Horizont Europa“. Zur Umsetzung des FRP hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, Informations- und Beratungssysteme einzurichten und dazu „Leitsätze der Europäischen Kommission für die Einrichtung Nationaler Kontaktstellen“ veröffentlicht. Wesentliches Ziel der NKS Verkehr ist es, eine hohe und effiziente Beteiligung deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen an den Fördermaßnahmen der EU zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Fahrzeugindustrie sicherzustellen. Des Weiteren sind bi- und multilaterale Kooperationen im Verkehrsbereich, künftig insbesondere im Bereich „Automatisiertes und vernetztes Fahren“, zu organisieren und miteinander zu koordinieren. Das Arbeitspaket beinhaltet: - Verbreitung der relevanten, aktuellen Dokumente der Kommission - Zusammenfassung und Kommentierung der Dokumente der Kommission - Organisation und Durchführung von Informations- und Beratungsveranstaltungen und Schulungen - Zielgruppenspezifische Beratung der Förderinteressenten und Antragstellenden - Weitere Unterstützung des Auftraggebers Zu den Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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