Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMITED
ZIB 21.15 – 1636/23/VV:1 - „Weiterentwicklung, Wartung, Pflege und Support BaSys, Go4Bund“
Beauftragung von zusätzlichen Leistungen zur Weiterentwicklung, Wartung, Pflege und zum Support der Fachverfahren BaSys (Bewerberauswahlsystem) und Go4Bund. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Systeme, da die laufende Neuausschreibung nicht fristgerecht abgeschlossen werden kann. Die Beauftragung erfolgt beim ...
Software Development, IT Support, Software Licences
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Beauftragung von zusätzlichen Leistungen zur Weiterentwicklung, Wartung, Pflege und zum Support der Fachverfahren BaSys (Bewerberauswahlsystem) und Go4Bund. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Systeme, da die laufende Neuausschreibung nicht fristgerecht abgeschlossen werden kann. Die Beauftragung erfolgt be...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Published:
- April 20, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Software Development
Tender description
Beauftragung von zusätzlichen Leistungen zur Weiterentwicklung, Wartung, Pflege und zum Support der Fachverfahren BaSys (Bewerberauswahlsystem) und Go4Bund. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Systeme, da die laufende Neuausschreibung nicht fristgerecht abgeschlossen werden kann. Die Beauftragung erfolgt beim bisherigen Auftragnehmer für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
10- Beschaffungsamt des BMIBonn
ZIB 21.15 – 1636/23/VV:1 - „Weiterentwicklung, Wartung, Pflege und Support BaSys, Go4Bund“
3. Änderungsvereinbarung CR03 zur Rahmenvereinbarung Nr. 54351 (BA 0187/26) - Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-AnhaltMagdeburgDeadline: Jun 29
Betrieb, Hosting, Second-Level-Support, Pflege, Wartung sowie Weiterentwicklung von AFBG Digital
Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförde-rungsgesetz - AFBG) fördert Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Die Gesetzgebung erfolgt auf Bundesebene, der Vollzug wird jedoch durch die Bundesländer wahrgenommen und auf unterschiedliche Art und Weise umgesetzt. Daher hat sich eine heterogene Fachver-fahrenslandschaft entwickelt, die jedoch an einen einheitlichen Onlinedienst anzubinden war. Seit November 2022 stellt das Land Sachsen-Anhalt den dazugehörigen webbasierten Onlinedienst AFBG Digital im Fit-Store der FITKO zur Nachnutzung zur Verfügung. Inzwischen sind alle Bewilligungsstellen der Bundesländer an den Onlinedienst angeschlossen, d. h. eine Application Programming Interface (API) – Anwendungsprogrammierschnittstelle – zu den jeweiligen Fachverfahren liegt vor. Die kontinuierliche Bereitstellung des Dienstes ist obligatorisch. Der Onlinedienst wird ergänzt durch eine Companion App, deren Bereitstellung ebenfalls Bestandteil dieser Beauftragung ist. Die im Weiteren genannten Leistungen betreffen daher immer den webbasierten Onlinedienst (inkl. API) und die Companion App. Die Beauftragung umfasst folgende Leistungen: 1. Managed Cloud Services (MCS) nach Ziffer 1.1 Cloud-AGB a. Betrieb (ggf. initiale Leistungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft), inkl. des Servers für die Benachrichtigungs-E-Mails an die Anwender des Onlinedienstes b. Hosting c. Second-Level-Support, inkl. Bereitstellung eines Ticketsystems zur Kommunikation mit dem First-Level-Support 2. Weitere Leistungen: a. Wartung b. Pflege c. Monitoring und Reporting in regelmäßigen Jour fixen d. Weiterentwicklung – erfolgt auf Abruf des Auftraggebers; hierfür bedarf es einer jährlichen Vereinbarung; die Beauftragung und der Umfang der Weiterentwicklung richten sich nach der Beschlussfassung des Steuerungskreises AFBG Digital e. Bereitstellung eines sog. Admin- und Support-Tools mit Zugriffsrechten (gemäß Rollenkonzept) für den Auftraggeber - Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungWiesbaden
Cloud-Support
Im Folgenden soll der Cloud-Support erbracht werden. Beratung und Support bei allen Fragen, die die Nutzung einer Cloud und die Kon-figuration der in der Cloud eingesetzten Systeme betreffen. Es handelt sich bei der ausgeschriebenen Leistung um ca. 90 Stunden pro Vertragsjahr. Es wird bei einer Vertragslaufzeit von maximal vier Jahren von einem Volumen von 360 Stunden ausgegangen. Ersteinrichtung beim Umstieg auf einen neuen IuK-Dienstleister (aus Los 1): a) Design der Cloudlösung zum Betrieb an zwei unabhängig voneinander betriebenen Cloud-Standorten in enger Abstimmung mit dem IuK-Netzbetreiber (Los 1) und dem Auftraggeber b) Unterstützung zur Realisierung der Datenübermittlung von den SAPOS®-Referenzstationen zu den Cloudservern c) Konfiguration virtueller Server d) Installation der Betriebssysteme e) Realisierung von VPN-Zugängen f) Implementierung von Sicherungsroutinen aller relevanten Daten in der Cloud g) Unterstützung bei der Konfiguration der SAPOS®-Webserver h) Einrichtung einer Firewall in der Cloud nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber Daueraufgaben: a) Betreuung von VPN-Zugängen b) Eigenständiges Patchmanagement der eingesetzten Server in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Windows Patches sind außerhalb der Geschäftszeiten durchzuführen. In der Regel werden zwei Patches pro Monat an beiden Cloud-Standorten im Abstand von zwei Tagen durchgeführt. Bei kritischen Updates auch mehr. Geplante Updatetermine sind dem Auftraggeber frühzeitig per Mail mitzuteilen. Eine Abschlussmeldung hat zu erfolgen. c) Zertifikatverwaltung der eingesetzten Webserver. Zertifikate sind einmal jährlich auf den Webservern auszutauschen. Die Zertifikatsdateien werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Aufgaben auf Zuruf: a) Konfigurationsänderungen an den virtuellen Servern (Speicherplatz, CPU-Anzahl, CPU-Leistung etc.) b) Sofortige Reaktion auf kritische Fehler in eingesetzten Betriebssystemen und Installation entsprechender Patches c) Installation neuer Betriebssystem Versionen d) Zurücklesen von Daten im Bedarfsfall e) Unterstützung bei Konfiguration und Betrieb der SAPOS®-Webserver f) Hilfestellung allgemeiner Art zu IT-Fragen g) Beratung zur IT-Sicherheit h) Firewallmanagement i) bei Bedarf: Inbetriebnahme der zwei weiteren Server in der Cloud aus Los 1 per Selfservice gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung Allgemeines: a) Benennung direkter, telefonisch erreichbarer Ansprechpartner b) Support erfolgt ausschließlich in fließend deutscher Sprache c) Auf Grund der Kritikalität der SAPOS®-Dienste wird die Nutzung eines Ticket-Systems und der damit verbundenen Wartezeiten auf Seiten des Auftragnehmers vom Auftraggeber nicht akzeptiert. Geschäftszeiten • Mo-Do 8:00 - 16:30 Uhr • Fr 8:00 - 15:00 Uhr Zur Vermeidung von Ausfällen der SAPOS®- Dienste ist zwingend ein bis zu 6-monatiger Parallelbetrieb mit dem derzeitigen Auftragnehmer notwendig. Um diesen sicherzustellen wird der Bestandsvertrag um den entsprechenden Zeitraum verlängert werden. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Gemeinde WinterbachWinterbachDeadline: Jul 14
Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 für die Leistungsphasen 1 bis 6 für die Weiterentwicklung Lehenbachschule
Die Lehenbachschule Winterbach ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zentraler Lage in der Gemeinde. Die Schule besteht aus vier Gebäuden. Der sanierte Altbau, in dessen Dachgeschoss die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder untergebracht ist, das Pavillongebäude und der neue Ganztagsbau (Mensa im Erdgeschoss), der im Zuge der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I erstellt wurde, bilden gemeinsam mit dem sanierten Rektoratsgebäude und dem großen Pausenhof eine campusartige Einheit. Im Zuge der demografischen Entwicklung sowie einer geänderten Nachfragestruktur hat sich der schulische Bedarf innerhalb der Gemeinde Winterbach geändert. Gemeinsam mit der Schulleitung hat die Gemeinde daher die Weiterentwicklung der Lehenbachschule initiiert. Mit der Weiterentwicklung der Lehenbachschule verfolgt die Gemeinde Winterbach das Ziel, den Schulstandort langfristig an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Strategiekonzeptes für Bildung und Betreuung sowie einer darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Diese haben einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichts-, Betreuungs-, Aufenthalts- und Mensaflächen aufgezeigt. Aus diesem Grund soll das bestehende Gebäude erweitert, umstrukturiert und modernisiert werden. Die Maßnahmen dienen der funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des gesamten Schulcampus und sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeit-gemäßen Schul- und Betreuungsbetrieb schaffen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb und erfordert daher eine sorgfältige planerische und organisatorische Abstimmung aller Projektbeteiligten. Aktueller Planungsstand: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie den abgestimmten Anforderungen der Gemeinde, der Schulleitung und der Betreuungseinrichtungen wurde durch das beauftragte Architekturbüro ein erster Vorentwurf für die bauliche Weiterentwicklung der Lehenbachschule erarbeitet. Der Vorentwurf konkretisiert die vorgesehenen Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und bildet die Grundlage für die Einbindung und Beauftragung der weiteren Fachplanungen. Insbesondere die Tragwerksplanung soll frühzeitig in den Planungsprozess integriert werden, um die konstruktiven und statischen Rahmenbedingungen der vorgesehenen Maßnahmen zu bewerten und die weitere Entwurfsentwicklung fachlich zu begleiten. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Tragwerksplanungsleistungen befindet sich der Vorentwurf noch in der politischen Abstimmung. Die Beschlussfassung für den Vorentwurf durch den Gemeinderat steht noch aus und soll voraussichtlich im September 2026 erfolgen. Der vorliegende Planungsstand dient daher als Arbeitsgrundlage für die weitere Planung. Änderungen und Anpassungen, die sich aus den Beratungen und Beschlüssen der kommunalen Gremien ergeben, sind im weiteren Projektverlauf grundsätzlich möglich und im Rahmen der Fachplanung zu berücksichtigen. Projektziel: Ziel des Vorhabens ist somit die Schaffung zusätzlicher Unterrichts- und Betreuungsflächen sowie die funktionale Neuordnung bestehender Nutzungen innerhalb des Schulcampus. Neben der Erweiterung vorhandener Gebäudestrukturen sollen bestehende Räume an die heutigen Anforderungen eines modernen Bildungs- und Betreuungsangebots angepasst werden. Die geplanten Maßnahmen konzentrieren sich auf die Erweiterung und Aufstockung des Pavillongebäudes, die Umstrukturierung des Alten Schulhauses sowie die Optimierung der Mensa- und Küchenbereiche. Durch die Realisierung der Maßnahmen soll ein zukunftsfähiger Schulcampus entstehen, der sowohl den pädagogischen Anforderungen als auch den steigenden Nutzerzahlen gerecht wird. Die Weiterentwicklung der Lehenbachschule erfolgt in drei aufeinander abgestimmten Bauabschnitten. Maßnahme 1 - Erweiterung, Aufstockung und Sanierung des Pavillongebäudes Der erste und größte Bauabschnitt umfasst die Erweiterung, Aufstockung und Sanierung des Pavillongebäudes. Im Erdgeschoss ist eine Erweiterung des Gebäudes in westlicher Richtung vorgesehen. Hierdurch entstehen zwei zusätzliche Klassenräume mit einer Nutzungsfläche von jeweils rund 70 m2. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Erschließung wird ein neuer vertikaler Er-schließungskern mit Treppenanlage und Aufzug errichtet. Darüber hinaus wird der Erweiterungsbau um ein weiteres Geschoss aufgestockt. Im Zuge dieser Maßnahme entstehen vier zusätzliche Klassenräume sowie mehrere Gruppenräume für differenzierte Lern- und Betreuungsangebote. Parallel dazu erfolgt die Sanierung des bestehenden Pavillongebäudes einschließlich der Klassenräume, Sanitäranlagen sowie Neben- und Technikräume. Maßnahme 2 - Umstrukturierung des Alten Schulhauses Im zweiten Bauabschnitt werden die vorhandenen Räume des Alten Schulhauses neu organisiert und an die zukünftigen Anforderungen angepasst. Im Erdgeschoss werden neue Betreuungsräume geschaffen. Zusätzlich entstehen eine Küche mit Ausgabebereich, Personalräume sowie neue Sanitäranlagen. Im Obergeschoss werden Klassenräume, Gruppenräume und ein Multifunktionsraum eingerichtet. Die Maßnahme dient insbesondere der besseren Verzahnung von Schul- und Betreuungsbetrieb sowie einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Flächen. Maßnahme 3 - Neuordnung des Mensabereichs Der dritte Bauabschnitt umfasst die Umgestaltung des bestehenden Mensa- und Küchenbereichs. Hierbei werden Mensa, Schülercafé und Küche funktional neu geordnet. Ziel ist die Verbesserung der Abläufe im Verpflegungsbetrieb sowie die Anpassung der Kapazitäten an die zukünftigen Nutzerzahlen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist somit die Vergabe von - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.1 für die Leistungsphasen 1 bis 6. - Gemeindeverwaltung WinterbachWinterbachDeadline: Jul 14
Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) für die Leistungsphasen 2-3 und 5-9 für die Weiterentwicklung Lehenbachschule
Die Lehenbachschule Winterbach ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zentraler Lage in der Gemeinde. Die Schule besteht aus vier Gebäuden. Der sanierte Altbau, in dessen Dachgeschoss die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder untergebracht ist, das Pavillongebäude und der neue Ganztagsbau (Mensa im Erdgeschoss), der im Zuge der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I erstellt wurde, bilden gemeinsam mit dem sanierten Rektoratsgebäude und dem großen Pausenhof eine campusartige Einheit. Im Zuge der demografischen Entwicklung sowie einer geänderten Nachfragestruktur hat sich der schulische Bedarf innerhalb der Gemeinde Winterbach geändert. Gemeinsam mit der Schulleitung hat die Gemeinde daher die Weiterentwicklung der Lehenbachschule initiiert. Mit der Weiterentwicklung der Lehenbachschule verfolgt die Gemeinde Winterbach das Ziel, den Schulstandort langfristig an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Strategiekonzeptes für Bildung und Betreuung sowie einer darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Diese haben einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichts-, Betreuungs-, Aufenthalts- und Mensaflächen aufgezeigt. Aus diesem Grund soll das bestehende Gebäude erweitert, umstrukturiert und modernisiert werden. Die Maßnahmen dienen der funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des gesamten Schulcampus und sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeit-gemäßen Schul- und Betreuungsbetrieb schaffen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb und erfordert daher eine sorgfältige planerische und organisatorische Abstimmung aller Projektbeteiligten. Aktueller Planungsstand: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie den abgestimmten Anforderungen der Gemeinde, der Schulleitung und der Betreuungseinrichtungen wurde durch das beauftragte Architekturbüro ein erster Vorentwurf für die bauliche Weiterentwicklung der Lehenbachschule erarbeitet. Der Vorentwurf konkretisiert die vorgesehenen Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und bildet die Grundlage für die Einbindung und Beauftragung der weiteren Fachplanungen. Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtprojekts und umfasst sowohl Maßnahmen im Gebäudebestand als auch die Planung der technischen Anlagen für die vorgesehenen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Im Rahmen der Erweiterung und Aufstockung des Pavillongebäudes sind die elektrotechnischen Anlagen bedarfsgerecht neu zu planen und an die bestehende Infrastruktur des Schulcampus anzubinden. Hierzu zählen insbesondere die Energieversorgung, Beleuchtungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Kommunikations- und Datennetze sowie die erforderlichen Einrichtungen der Gebäudeautomation. Darüber hinaus sind die bestehenden elektrotechnischen Anlagen in den umzubauenden Gebäudebereichen zu analysieren und an die zukünftigen Anforderungen eines modernen Schul- und Betreuungsbetriebs anzupassen. Dies umfasst insbesondere die Anpassung und Erweiterung von Unterverteilungen, Leitungsnetzen, Daten- und Kommunikationsinfrastrukturen sowie die Integration neuer Anlagenteile in bestehende Systeme. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Planung einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur für Unterricht, Betreuung und Verwaltung sowie der Gewährleistung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und betriebssicheren Anlagenbetriebs. Besondere Bedeutung kommt der Planung und Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Schul- und Betreuungsbetrieb zu. Hierbei sind die Anforderungen an Versorgungssicherheit, Nutzer- und Betriebsschutz sowie die abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen. Für die Maßnahme stehen der Gemeinde Winterbach Fördergelder zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die fristgerechte Erbringung der Planungsleistungen sowie die Unterstützung einer termingerechten baulichen Umsetzung sicherzustellen. Außerdem sind im Rahmen der Projektumsetzung die Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen erfordert die Bearbeitung und Dokumentation verschiedener Nachhaltigkeitskriterien über die einzelnen Planungs- und Ausführungsphasen hinweg. Die Projektbeteiligten haben die jeweils erforderlichen Planungsgrundlagen, Berechnungen, Nachweise und Projektdaten bereitzustellen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen im Rahmen ihrer Leistungen zu berücksichtigen. Erforderliche Nachweise, Dokumentationen, Prüfungen und gegebenenfalls ergänzende Messungen sind im weiteren Projektverlauf mit dem Auftraggeber und den beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Anforderungen des NBBW sind bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens zu beachten und in die jeweiligen Fachplanungen zu integrieren. - Gemeinde WinterbachWinterbachDeadline: Jul 14
Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) für die Leistungsphasen 2-3 und 5-9 für die Weiterentwicklung Lehenbachschule
Die Lehenbachschule Winterbach ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zentraler Lage in der Gemeinde. Die Schule besteht aus vier Gebäuden. Der sanierte Altbau, in dessen Dachgeschoss die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder untergebracht ist, das Pavillongebäude und der neue Ganztagsbau (Mensa im Erdgeschoss), der im Zuge der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I erstellt wurde, bilden gemeinsam mit dem sanierten Rektoratsgebäude und dem großen Pausenhof eine campusartige Einheit. Im Zuge der demografischen Entwicklung sowie einer geänderten Nachfragestruktur hat sich der schulische Bedarf innerhalb der Gemeinde Winterbach geändert. Gemeinsam mit der Schulleitung hat die Gemeinde daher die Weiterentwicklung der Lehenbachschule initiiert. Mit der Weiterentwicklung der Lehenbachschule verfolgt die Gemeinde Winterbach das Ziel, den Schulstandort langfristig an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Strategiekonzeptes für Bildung und Betreuung sowie einer darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Diese haben einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichts-, Betreuungs-, Aufenthalts- und Mensaflächen aufgezeigt. Aus diesem Grund soll das bestehende Gebäude erweitert, umstrukturiert und modernisiert werden. Die Maßnahmen dienen der funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des gesamten Schulcampus und sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeit-gemäßen Schul- und Betreuungsbetrieb schaffen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb und erfordert daher eine sorgfältige planerische und organisatorische Abstimmung aller Projektbeteiligten. Aktueller Planungsstand: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie den abgestimmten Anforderungen der Gemeinde, der Schulleitung und der Betreuungseinrichtungen wurde durch das beauftragte Architekturbüro ein erster Vorentwurf für die bauliche Weiterentwicklung der Lehenbachschule erarbeitet. Der Vorentwurf konkretisiert die vorgesehenen Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und bildet die Grundlage für die Einbindung und Beauftragung der weiteren Fachplanungen. Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtprojekts und umfasst sowohl Maßnahmen im Gebäudebestand als auch die Planung der technischen Anlagen für die vorgesehenen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Im Rahmen der Erweiterung und Aufstockung des Pavillongebäudes sind die elektrotechnischen Anlagen bedarfsgerecht neu zu planen und an die bestehende Infrastruktur des Schulcampus anzubinden. Hierzu zählen insbesondere die Energieversorgung, Beleuchtungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Kommunikations- und Datennetze sowie die erforderlichen Einrichtungen der Gebäudeautomation. Darüber hinaus sind die bestehenden elektrotechnischen Anlagen in den umzubauenden Gebäudebereichen zu analysieren und an die zukünftigen Anforderungen eines modernen Schul- und Betreuungsbetriebs anzupassen. Dies umfasst insbesondere die Anpassung und Erweiterung von Unterverteilungen, Leitungsnetzen, Daten- und Kommunikationsinfrastrukturen sowie die Integration neuer Anlagenteile in bestehende Systeme. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Planung einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur für Unterricht, Betreuung und Verwaltung sowie der Gewährleistung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und betriebssicheren Anlagenbetriebs. Besondere Bedeutung kommt der Planung und Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Schul- und Betreuungsbetrieb zu. Hierbei sind die Anforderungen an Versorgungssicherheit, Nutzer- und Betriebsschutz sowie die abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen. Für die Maßnahme stehen der Gemeinde Winterbach Fördergelder zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die fristgerechte Erbringung der Planungsleistungen sowie die Unterstützung einer termingerechten baulichen Umsetzung sicherzustellen. Außerdem sind im Rahmen der Projektumsetzung die Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen erfordert die Bearbeitung und Dokumentation verschiedener Nachhaltigkeitskriterien über die einzelnen Planungs- und Ausführungsphasen hinweg. Die Projektbeteiligten haben die jeweils erforderlichen Planungsgrundlagen, Berechnungen, Nachweise und Projektdaten bereitzustellen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen im Rahmen ihrer Leistungen zu berücksichtigen. Erforderliche Nachweise, Dokumentationen, Prüfungen und gegebenenfalls ergänzende Messungen sind im weiteren Projektverlauf mit dem Auftraggeber und den beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Anforderungen des NBBW sind bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens zu beachten und in die jeweiligen Fachplanungen zu integrieren. - Wiener Gesundheitsverbund – Vorstandsressort Einkauf (GED EKF)Wien
Stadt Wien – Wiener Gesundheitsverbund / KI in der Radiologie
Die von der erfolgten Auftragsvergabe umfassten Leistungen sind insbesondere: a) die Integration der Plattform für KI-Applikationen zur Auswertung von radiologischen Bilddaten in die bestehende IT-Systemlandschaft der Auftraggeberin mit einer stark automatisierten Verarbeitung der entsprechenden Bilddaten sowie einer modernen, nutzer-zentrierten Anzeige der Ergebnisse in der bestehenden Toollandschaft; b) die laufende Bereitstellung der Plattform für KI-Applikationen; c) die Integration und laufende Bereitstellung von KI-Applikationen zur Fraktur-Erkennung einerseits sowie zur Diagnose von Pulmonalen Embolien andererseits über die Plattform („Initial-KI-Applikationen“) im Pilotprojekt (siehe unten) sowie weiteren – über die Initial-Applikationen hinausgehenden – KI-Applikationen über die Plattform im Zuge der Vertragspartnerschaft, jeweils nach eingehender Prüfung der KI-Applikationen sowie zusätzlicher qualitätssichernder Maßnahmen wie zB Langzeittests, Blind-testen ua. vor der Integration und Bereitstellung von KI-Applikationen durch den*die Auftragnehmer*in; d) die laufende Wartung, Qualitätssicherung und den Support der Plattform einschließlich der bereitgestellten KI-Applikationen; e) die Schulung der medizinischen Nutzer*innen sowie des technischen Personals; f) sämtliche mit der Bereitstellung der Plattform samt KI-Applikationen im Zusammenhang stehenden Service-/Unterstützungsleistungen in Form einer zentralen Vertragspartnerschaft („Single-Point-of-Contact“), insbesondere die Zweitvalidierung der KI-Applikationen mit fachlicher Begleitung zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs in den medizinischen Prozessen sowie die Beratung bei der Auswahl geeigneter KI-Applikationen. In einem ersten Schritt wird im Rahmen eines Pilotprojekts die Plattform sowie die beiden vorgenannten Initial-KI-Applikationen im medizinischen Alltag in zwei Radiologie-Instituten des WIGEV (je eine Initial-KI-Applikation in einem Radiologie-Institut) etabliert und dabei die Prozesse erarbeitet, erprobt und evaluiert. Nach der erfolgreichen Pilotierung soll im Rahmen der Vertragspartnerschaft die bedarfsgerechte Bereitstellung von weiteren KI-Applikationen in allen Radiologie-Instituten des WIGEV über die Plattform erfolgen. - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau - Referat V DBerlinDeadline: Jul 20
Generalplanungsleistungen LP 2-9 -ID26106Syn
Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beabsichtigt die Beauftragung von Generalplanerleistungen für die denkmalgerechte Sanierung des Rückert-Gymnasiums an der Adresse Mettestraße 8, 10825 Berlin. Die Leistungspflichten des Generalplaners erstrecken sich im Wesentlichen auf freiberufliche Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung gemäß § 34 HOAI, der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI, der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, der Fachplanung technische Gebäudeausstattung gemäß § 55 HOAI, der Fachplanung Bauphysik, Bauakustik und Raumakustik, der Brandschutzplanung sowie auf Beratungsleistungen der BNB-Koordination. Diese Leistungspflichten beinhalten sowohl Grundleistungen als auch besondere und optionale Leistungen. Es wurde für das Schulgebäude ein "Handlungsbedarf" festgestellt. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) erfolgte eine Einstufung als Großsanierung. Sowohl die Anordnung der Räume (Funktionszusammenhänge) als auch die Raumgrößen entsprechen nicht den Ansprüchen eines modernen Schulgebäudes und den Vorgaben der Musterraumprogramme. Aus diesem Grund ist zusätzlich zur Sanierung der vorhandenen Bausubstanz eine strukturelle Modernisierung im Rahmen der Großsanierung des Schulgebäudes notwendig. Das zu sanierende, denkmalgeschützte Schulgebäude besteht aus dem 5-geschossigen Hauptgebäude (Bauteil A) aus dem Jahr 1914 sowie dem 4-geschossigen Ergänzungsbau (Bauteil B) von 1963. Die beiden Gebäude sind in der Denkmalliste Berlin eingetragen und stehen unter Denkmalschutz. Die Gebäude sind in Mauerwerks- bzw. Massivbauweise errichtet und weisen einen mittleren (Bauteil B, Ergänzungsbau) bis hohen (Bauteil A, Hauptgebäude) Sanierungsbedarf auf. Zentral im Gebäudekomplex sind die zwei Sporthallen und darüber liegend die Aula angeordnet. Diese Anordnung unterteilt die Gebäude in zwei Bereiche, da eine Durchquerung nur über diese Räume möglich ist. Alternativ müssen beim Wechsel der Bereiche die Gebäude verlassen werden. Im Rahmen der Maßnahme werden die bestehenden Gebäude erhalten und die Räume an den erkannten Nutzungsbedarf angepasst bzw. modernisiert. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung, sowie zur Brandschutzertüchtigung der Gebäude vorgesehen. Am bestehenden Erweiterungsbau (Bauteil B) ist der Anbau eines neuen Aufzuges inkl. einer barrierefreien WC-Anlage und eines Fluchttreppenhauses geplant. Teilflächen vom Erweiterungsbau (Bauteil B) werden aufgestockt. Die technischen Anlagen beider Gebäude sind in sämtlichen Anlagengruppen stark sanierungsbedürftig. Die Wärmeversorgung erfolgt über Fernwärme, in nutzungsintensiven Teilbereichen sind Lüftungsanlagen vorgesehen. Zudem wird die Fachraumausstattung, das Datennetz sowie die Abwasser- und Wasseranlagen und Gasversorgung für Küche und Fachräume umfassend erneuert. Die an das Bestandsgebäude angrenzenden Freiflächen und der zentrale Schulhof werden nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen entsprechend des Ist-Zustandes wiederhergestellt. Zusätzliche werden im Rahmen der bezirklichen Maßnahmen zur strukturellen Modernisierung 445m 2 Außenanlagen (Tischtennisbereich, Skate- und Calisthenics-Anlage) neu hergestellt. Die Baumaßnahme erfolgt abschnittsweise in 2 Bauphasen im laufenden Schulbetrieb. Im Rahmen der Bauphase 1 erfolgt der Auszug der Grundschule aus dem Bauteil B, die Sanierung des Bauteil B und der anteilig dazugehörigen Verkehrs- und Unterrichtsflächen im Bauteil A. Zur Sicherstellung des durchgängigen Schulbetriebes des Rückert-Gymnasiums erfolgt eine temporäre Errichtung eines Interimsgebäudes (Container-Schulbau) auf dem Grundstück vor Abschluss der Bauphase 1 zur Auslagerung von Teilflächen aus dem Bauteil A ins Interimsgebäude. Nach Abschluss der Bauphase 1 erfolgt eine vorgezogene Nutzungsaufnahme der sanierten Teilflächen zusammen mit der Nutzungsaufnahme des Interimsgebäudes als Voraussetzung für den Beginn der Bauphase 2 (Sanierung Bauteil A). Die vollwertige technische Erschließung der in Nutzung befindlichen Teilflächen des Bestandes und des Interimsgebäudes muss über vorauslaufende Maßnahmen des Ingenieurbaus und der Technischen Gebäudeausrüstung sichergestellt werden. Ebenso muss die vollwertige funktionale Erschließung der in Nutzung befindlichen Teilflächen des Bestandes und des Interimsgebäudes über vorauslaufende Maßnahmen in den Freianlagen sichergestellt werden. Die denkmalgerechte Sanierung soll unter den Aspekten der energetischen Ertüchtigung und der Nachhaltigkeit erfolgen. Die Maßnahme liegt im Geltungsbereich der VwVBU Leistungsblatt 26 und erfolgt unter Anwendung des BNB-Moduls "Unterrichtsgebäude Komplettsanierung". - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.N/ADeadline: Jul 09
SAP-Beratung
Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV oder Auftraggeber) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Die DGUV vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern. Die DGUV beabsichtigt, allgemeine Projektleistungen, Beratungsleistungen, Konzipierungs- und Durchführungsleistungen im SAP-Umfeld auszuschreiben. Es soll eine systembasierte Haushaltsplanung und -verwaltung und eine laufende Verfügbarkeitskontrolle auf Budget- und Bestell/Projekt-Sicht eingeführt werden. Die im Bereich HCM im Einsatz befindlichen SAP Komponenten sollen kontinuierlich weiter-entwickelt werden. Außerdem soll eine zentrale SAP-Koordinationsstelle (Erarbeitung und Durchführung des Entscheidungs-, Eskalation- und Anforderungsmanagements) eingerichtet werden. Das Ziel ist eine Verbesserung und Integration der Faktura-,Planungs-, Mittelbewirtschaftungs-, Einkaufs-, Inventarisierungs-, Personalmanagement- und Controllingprozesse durch die Einführung effizienter und anwender-freundlicher Lösungen, die eine spürbare Entlastung der Fachabteilungen Finanzen und Revision (FR), Personal und Organisation (PEO) und Verwaltung, Bau, Beschaffung (VBB) im Tagesgeschäft ermöglichen. Hierzu ist ein Leistungsrahmenvertrag vorgesehen. Innerhalb dieses Leistungsrahmens sollen konkrete Projekte im SAP-Umfeld zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens, des Einkaufs und der Inventarisierung sowie des Personalmanagements durchgeführt werden können. Im Ergebnis soll ein System bereitgestellt werden, das zu jedem Zeitpunkt eine korrekte und aktuelle Darstellung der finanziellen Lage der DGUV ermöglicht. Anzustrebende Projekte sind beispielsweise die Standardisierung von Prozessen und Anwendungen innerhalb der gesamten DGUV gemäß Best Practices, die Einführung einer systembasierten Lösung für die Haushaltsplanung und -verwaltung einschließlich Berichtswesen, die Überarbeitung der Controlling-Hierarchie, die Optimierung des Release- und Testmanagements, die Einführung eines technischen Schnittstellen-Monitorings, Prozessoptimierung gemäß dem Bluefield-Ansatz für das ERP- und HCM-System (Überarbeitung des Stammdatenansatzes, Systembasierter Rechnungsausgangsprozess, KPI-Berichtswesen via Dashboards). Die Umsetzung von fachlichen Anforderungen der DGUV sollten Vorrang gegenüber dem aufwandsminimierenden Systembetrieb erhalten. Für die gezielte und anwenderfokussierte Systempflege und -weiterentwicklung sind Kapazitäten und Mitwirkung durch die DGUV-Fachabteilungen erforderlich. Die Befähigung bemisst sich insbesondere nach den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen im Projektmanagement. Die jeweiligen Leistungen werden im Rahmen einzelner Leistungsabrufe konkretisiert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Einzelabrufe besteht nicht. Der Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 4 Jahren haben. Der Auftragswert der Rahmenvereinbarung wird auf 1,6 Mio. Euro (netto) geschätzt, wobei der Abruf von Leistungen auf eine maximale Gesamtsumme in Höhe von 5 Mio. Euro (netto) begrenzt ist. Konkrete Ausschreibungsinhalte: Beschaffungsgegenstand Es ist ein Leistungsrahmenvertrag vorgesehen. Innerhalb dieses Leistungsrahmens sollen konkrete Projekte im SAP-Umfeld zur Weiterentwicklung der bestehenden SAP Systemlandschaft durchgeführt werden können. Im Ergebnis sollen die dann umgesetzten Lösungen innerhalb des SAP Systems nach den bestehenden Betriebsregeln betrieben werden. Folgende SAP-Module und Themenbereiche sind derzeit im Betrieb implementiert: FI, FI-AA, CO, BTP, MM, SD, TR, PS, PSM (in Teilen), Schnittstellen, Jobs, Berechtigungen (SIVIS), Formulare, Berichts-wesen. Im HCM sind folgende Bestanteile implementiert: PA/PY, PT, OM, TV, VADM, ESS/MSS/PSS, Schnittstellen, Jobs, Berechtigungen (SIVIS), IKS (Centric), dPA (cuConnect), P&F, cuDocumentBuil-der, Anzustrebende Projekte sind beispielsweise die Einführung einer Haushaltsplanungs- und Bewirtschaf-tungslösung, Weiterentwicklung der vorhandenen Ausprägungen im Einkauf, insbesondere Kontraktmanagement, Weiterentwicklungen in den HCM Anwendungen und vor allem den Schnittstellen zwischen HCM und FI, SAP Invoice-Management und Einsatz von KI zur automatisierten Verarbeitung, Weiter-entwicklung der Rollen- und Berechtigungsausprägungen sowie die Pflege und Weiterentwicklung diver-ser Schnittstellen zu angebundenen Fachverfahren, wie Antrago, Bildungsmanager, SIHOT usw. sein. Darüber hinaus soll ein Schwerpunkt des Auftrags die Implementierungsbegleitung von Systemanpassungen für die DGUV in Zusammenwirken mit dem SAP Betreiber, die Unterstützung, bzw. Sicherstellung von Tests, Schulungen, Geschäftsprozesserhebungen und Dokumentationen sein. Es wird außer-dem eine Fachberatung und Unterstützung für die Themen der SAP Basissteuerung sowie die Themen der Integration der SAP Anwendungen in die bestehende IT Systemlandschaft benötigt. Innerhalb dieses vertraglichen Rahmens sollen die Vertragsparteien Einzelverträge abschließen können, mit denen der Auftragnehmer später konkret noch zu bestimmende Projekte oder hierzu vorbereitende Maßnahmen durchführt. Der Auftragnehmer hat davon auszugehen, dass mehrere parallele Vorhaben gleichzeitig zur Umsetzung kommen und dies mit dem täglichen Routinebetrieb der SAP Anwendungen in Einklang zu bringen ist. Entsprechende personelle Kapazitäten müssen vom Auftragnehmer jederzeit beigestellt werden können. Dies können zum Beispiel Durchführung von Machbarkeitsstudien sowie Konzipierungsleistungen, aber auch die konkrete Begleitung von Systemimplementierungen zur Unterstützung des Auftraggebers hin-sichtlich seiner Mitwirkungspflichten gegenüber dem SAP Betreiber sein. - Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-Wiesbaden
Biologische Kadaversuche
Rahmenvertrag über die Durchführung der biologischen Kadaversuche Die strategische Kadaversuche dient der kreisübergreifenden Lagebeurteilung zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Zur Sicherstellung einer ausreichenden Suchkapazität für eine flächendeckende Durchführung erhalten bis zu 40 Bieter auf Basis eines Rahmenvertrages den Zuschlag, wobei Zuschlagskriterium 100% Preis ist. Die Auswahl für die jeweiligen Einzelabrufe erfolgt ebenfalls auf Basis des niedrigsten Tagessatzes, sofern die Bieter für den jeweiligen Einzelabruf verfügbar sind. Bei identischen Tagessätzen entscheidet das Los über die Rangfolge. Eine nachträgliche Änderung des angebotenen Tagessatzes nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Der Bieter verpflichtet sich zur selbstständigen Übernahme der Tätigkeit als Hundeführer für die Kadaversuche von Schwarzwild mit einem hierfür geeigneten Hund im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (im Folgenden "ASP"). Ein geeignetes Hundeführer-Hund-Team (ein Hund und ein Hundeführer) im Sinne des vorstehenden Satzes muss durch einen Leistungs- oder Zertifikatsnachweis einer Behörde oder einer, vom Hessischen Ministerium anerkannten Ausbildungsstätte belegt werden. Für jedes Suchgebiet werden zwei Suchgespanne eingesetzt. Die angenommene Flächenleistung eines Suchteams (ein Hund und ein Hundeführer) beträgt bis zu 25 ha pro Suchtag. Für ein Team (zwei Suchgespanne) ergibt sich hieraus eine Flächenleistung von bis zu 50 ha pro Suchtag. Pro Tag ist derzeit der Einsatz von bis zu 16 Hundeführern vorgesehen. Der Bieter verpflichtet sich, mit mindestens einem Suchgespann an mindestens acht Tagen pro Monat für Sucheinsätze zur Verfügung zu stehen, sofern entsprechende Einsätze durch den Auftraggeber angeboten werden. Arbeitsunfähigkeit des Hundeführers oder Erkrankungen des Hundes sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Urlaubsbedingte Abwesenheiten sind dem Auftraggeber frühzeitig anzuzeigen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Sucheinsätzen besteht nicht. Ein Suchtag beginnt mit Ankunft im Suchgebiet, dauert mindestens 4 Stunden und bis zu maximal 8 Stunden und umfasst dabei die folgenden Tätigkeiten: - Vorbereiten des Hundes und Hundeführers nach Ankunft im Suchgebiet - Aktive Suche mit witterungsbedingten Unterbrechungen und Pausen - Reinigen und Desinfektion von Hund, Ausrüstung und Fahrzeug und dem Verstauen der getragenen Kleidung. Hierfür stehen entsprechende Dekontaminationsschleusen sowie Duschmöglichkeiten zur Verfügung - Datenübertragung an den Auftraggeber Der Suchentag soll so früh beginnen, wie es die Lichtverhältnisse ermöglichen und möglichst frühzeitig abgeschlossen werden, spätestens bis 16 Uhr in der Winterzeit und 19 Uhr in der Sommerzeit. Suchen in der Nacht sind nicht zulässig. Der Sucheinsatz endet nach Übersenden der Daten aus dem Suchgebiet und erfolgter Desinfektion an den dafür vorgesehenen Einrichtungen. Die Suchdauer ist von den jeweiligen Gegebenheiten im Suchgebiet (z.B. schwieriges Gelände, witterungsbedingte Unterbrechungen) abhängig. Der eingesetzte Hund muss gesundheitlich in der Lage sein, den Suchauftrag ordnungsgemäß durchzuführen. Die geforderte Flächenleistung ist regelmäßig zu leisten, Nichterfüllung führt zur Kündigung. Sollte es aufgrund von Wetter, unwegsamen Gelände oder anderen nicht vorhersehbaren und nicht üblicherweise auftretenden Bedingungen zu einer reduzierten Flächensuchleistung kommen, ist der Auftraggeber hierüber zu informieren. Das entsprechende Suchgebiet wird dann erneut für eine weitere Bearbeitung eingeplant. Eine eigenständige Fortsetzung der Suche durch den Hundeführer an einem anderen Tag ist nicht vorgesehen. Die Datenübertragung hat unverzüglich nach Beendigung des Sucheinsatzes und nach erfolgter Reinigung und Desinfektion des Hundes und der Ausrüstung in digitaler Form (gpx.-Datei oder kml-Datei) zu erfolgen. Die Übermittlung der Daten erfolgt vorzugsweise noch vor Ort im Suchgebiet über mobile Geräte. Kann dies ausnahmsweise, beispielsweise aufgrund schlechten Empfangs, nicht erfolgen, ist die Datenübertragung schnellstmöglich noch am selben Tag in elektrischer Form durchzuführen. Der Bietende verpflichtet sich, im Sinne des Tierschutzes mit demselben Hund maximal drei aufeinanderfolgende Suchtage sowie höchstens 20 Suchtage innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen durchzuführen, um ausreichende Erholungszeiten sicherzustellen. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Eine optionale Vertragsverlängerung wird in Aussicht gestellt. In Hinsicht auf Umfang und Häufigkeit der Aufträge innerhalb dieser Rahmenvereinbarung werden jedoch keine Zusagen bezüglich der Beauftragungen bzw. Inanspruchnahme der Leistungen der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer gemacht. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Höchstmenge aus dieser Vereinbarung in Anspruch zu nehmen, weder ganz noch teilweise. Für diese Vereinbarung werden keinerlei Exklusivrechte vergeben. Der Bieter versichert mit Abgabe seines Angebots, dass er spätestens zu Beginn des Leistungszeitraums für den Einsatz jedes Hundes eine gültige Halterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. € abgeschlossen hat, die auch einsatzbedingte Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Die Verantwortung für den Abschluss, die Aufrechterhaltung und die Wirksamkeit der Versicherung liegt ausschließlich beim Bieter.
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