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Winterdienst im Stadtgebiet von Leipzig
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumu...
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- Stadt Leipzig
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- August 17, 2026
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Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 21.587,60 m² im Stadtbezirk West-Nord. Dabei untergliedert sich die Fläche in 18.196,80 m² (Kategorie I) und 3.390,80 m² (Kategorie II).
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