Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeldTED
Winterdienst Handkolonnen 2026 - 2027
Auftrag Für diese Arbeiten setzt der Unternehmer Arbeitsgruppe(n)/Kolonnen von je 3 zuverlässigen Arbeitskräften (einschließlich Fahrer) mit Arbeitsgeräten (Schneeschiebern, Schaufeln, Streukarren usw.) zum Räumen und Streuen sowie je Arbeitsgruppe ein Transportfahrzeug ein. Ein Mitglied der Gruppe ist als Leiter zu benennen. Zur Schneerä...
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- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
- Published:
- August 11, 2026
- Deadline:
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Auftrag Für diese Arbeiten setzt der Unternehmer Arbeitsgruppe(n)/Kolonnen von je 3 zuverlässigen Arbeitskräften (einschließlich Fahrer) mit Arbeitsgeräten (Schneeschiebern, Schaufeln, Streukarren usw.) zum Räumen und Streuen sowie je Arbeitsgruppe ein Transportfahrzeug ein. Ein Mitglied der Gruppe ist als Leiter zu benennen. Zur Schneeräumung auf längeren Rad- oder Gehwegstrecken kann der Unternehmer auf besondere Vereinbarung Schneeräumgerät einsetzen. Ausführung der Arbeiten Die Winterdienstarbeiten sind während der Winterperiode täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) zwischen 4:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen, an denen auf Grund der Witterung und des Zustandes der Verkehrsflächen Einsätze durch den UWB angeordnet werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn liegenbleibender Schnee den Verkehr behindert oder durch Eis und Schnee Glättegefahr besteht. Die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers sowie die Aufnahme des Winterdiensteinsatzes durch den Auftragnehmer muss im Vertragszeitraum in jedem Jahr vom 01.11. bis zum 31.03. zwischen 3:00 Uhr und 20:00 Uhr innerhalb von 60 Minuten nach Alarmierung durch den verantwortlichen Straßenbaumeister der Abteilung Straßeninstandhaltung und -beschilderung, auch an Wochenenden u. Feiertagen, gewährleistet sein. Start des Winterdiensteinsatzes ist am Bauhof Wiehagen des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld, Am Wiehagen 75, 33607 Bielefeld. Der Auftragnehmer hat sein(e) Fahrzeug(e) den Weisungen des UWB entsprechend pünktlich zu den ihm angegebenen Zeiten oder im Bedarfsfall, wenn die Verhältnisse es kurzfristig erfordern, unverzüglich zum Einsatz zu bringen. Beginn und Ende des Einsatzes werden je nach Witterungseinfluss vom Auftraggeber angeordnet. Die Arbeiten sind auf Anweisung des zuständigen Bauhofmeisters zu wiederholen, wenn z. B. durch Witterungseinflüsse die Wirkung des Streuens aufgehoben wird, Neuschnee gefallen ist, der liegen bleibt, oder Glätte eintritt. Die Arbeiten sind gewissenh
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Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeldAuftrag Für diese Arbeiten setzt der Unternehmer Arbeitsgruppe(n)/Kolonnen von je 3 zuverlässigen Arbeitskräften (einschließlich Fahrer) mit Arbeitsgeräten (Schneeschiebern, Schaufeln, Streukarren usw.) zum Räumen und Streuen sowie je Arbeitsgruppe ein Transportfahrzeug ein. Ein Mitglied der Gruppe ist als Leiter zu benennen. Zur Schneeräumung auf längeren Rad- oder Gehwegstrecken kann der Unternehmer auf besondere Vereinbarung Schneeräumgerät einsetzen. Ausführung der Arbeiten Die Winterdienstarbeiten sind während der Winterperiode täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) zwischen 4:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen, an denen auf Grund der Witterung und des Zustandes der Verkehrsflächen Einsätze durch den UWB angeordnet werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn liegenbleibender Schnee den Verkehr behindert oder durch Eis und Schnee Glättegefahr besteht. Die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers sowie die Aufnahme des Winterdiensteinsatzes durch den Auftragnehmer muss im Vertragszeitraum in jedem Jahr vom 01.11. bis zum 31.03. zwischen 3:00 Uhr und 20:00 Uhr innerhalb von 60 Minuten nach Alarmierung durch den verantwortlichen Straßenbaumeister der Abteilung Straßeninstandhaltung und -beschilderung, auch an Wochenenden u. Feiertagen, gewährleistet sein. Start des Winterdiensteinsatzes ist am Bauhof Wiehagen des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld, Am Wiehagen 75, 33607 Bielefeld. Der Auftragnehmer hat sein(e) Fahrzeug(e) den Weisungen des UWB entsprechend pünktlich zu den ihm angegebenen Zeiten oder im Bedarfsfall, wenn die Verhältnisse es kurzfristig erfordern, unverzüglich zum Einsatz zu bringen. Beginn und Ende des Einsatzes werden je nach Witterungseinfluss vom Auftraggeber angeordnet. Die Arbeiten sind auf Anweisung des zuständigen Bauhofmeisters zu wiederholen, wenn z. B. durch Witterungseinflüsse die Wirkung des Streuens aufgehoben wird, Neuschnee gefallen ist, der liegen bleibt, oder Glätte eintritt. Die Arbeiten sind gewissenhaft und zügig durchzuführen, damit die im Räum- und Streuplan genannten Flächen möglichst frühzeitig in einem verkehrssicheren Zustand sind. Die Arbeiten sind in der im Räum- und Streuplan aufgeführten Folge auszuführen. Nach Schneefall sind die Flächen zuerst vom Schnee frei zu räumen, bevor sie abgestreut werden. Streumaterial Das für die Durchführung der Arbeiten benötigte Streumaterial wird vom UWB gestellt und ist vor Beginn des Einsatzes auf dem Bauhof Wiehagen zu laden. Einsatzberichte Über jeden Einsatz ist ein Einsatzbericht nach den von der Stadt Bielefeld zur Verfügung gestellten Vordrucken zu fertigen. Die Einsatzberichte sind gewissenhaft und vollständig zu führen und vom Fahrer zu unterschreiben, da sie bei Schadensersatzansprüchen als Nachweis über die durchgeführten Arbeiten zur Verfügung stehen und ggf. als Beweismittel bei Gerichten vorgelegt werden müssen. Der Unterzeichner hat in diesen Ausnahmefällen mit der Ladung als Zeuge zu rechnen. Die Einsatzberichte sind nach Beendigung jedes Einsatzes vom Fahrer unverzüglich dem zuständigen Bauhofmeister vorzulegen.Winterdienst Handkolonnen 2026 - 2027
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeldAuftrag Für diese Arbeiten setzt der Unternehmer Arbeitsgruppe(n)/Kolonnen von je 3 zuverlässigen Arbeitskräften (einschließlich Fahrer) mit Arbeitsgeräten (Schneeschiebern, Schaufeln, Streukarren usw.) zum Räumen und Streuen sowie je Arbeitsgruppe ein Transportfahrzeug ein. Ein Mitglied der Gruppe ist als Leiter zu benennen. Zur Schneeräumung auf längeren Rad- oder Gehwegstrecken kann der Unternehmer auf besondere Vereinbarung Schneeräumgerät einsetzen. Ausführung der Arbeiten Die Winterdienstarbeiten sind während der Winterperiode täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) zwischen 4:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen, an denen auf Grund der Witterung und des Zustandes der Verkehrsflächen Einsätze durch den UWB angeordnet werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn liegenbleibender Schnee den Verkehr behindert oder durch Eis und Schnee Glättegefahr besteht. Die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers sowie die Aufnahme des Winterdiensteinsatzes durch den Auftragnehmer muss im Vertragszeitraum in jedem Jahr vom 01.11. bis zum 31.03. zwischen 3:00 Uhr und 20:00 Uhr innerhalb von 60 Minuten nach Alarmierung durch den verantwortlichen Straßenbaumeister der Abteilung Straßeninstandhaltung und -beschilderung, auch an Wochenenden u. Feiertagen, gewährleistet sein. Start des Winterdiensteinsatzes ist am Bauhof Wiehagen des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld, Am Wiehagen 75, 33607 Bielefeld. Der Auftragnehmer hat sein(e) Fahrzeug(e) den Weisungen des UWB entsprechend pünktlich zu den ihm angegebenen Zeiten oder im Bedarfsfall, wenn die Verhältnisse es kurzfristig erfordern, unverzüglich zum Einsatz zu bringen. Beginn und Ende des Einsatzes werden je nach Witterungseinfluss vom Auftraggeber angeordnet. Die Arbeiten sind auf Anweisung des zuständigen Bauhofmeisters zu wiederholen, wenn z. B. durch Witterungseinflüsse die Wirkung des Streuens aufgehoben wird, Neuschnee gefallen ist, der liegen bleibt, oder Glätte eintritt. Die Arbeiten sind gewissenhaft und zügig durchzuführen, damit die im Räum- und Streuplan genannten Flächen möglichst frühzeitig in einem verkehrssicheren Zustand sind. Die Arbeiten sind in der im Räum- und Streuplan aufgeführten Folge auszuführen. Nach Schneefall sind die Flächen zuerst vom Schnee frei zu räumen, bevor sie abgestreut werden. Streumaterial Das für die Durchführung der Arbeiten benötigte Streumaterial wird vom UWB gestellt und ist vor Beginn des Einsatzes auf dem Bauhof Wiehagen zu laden. Einsatzberichte Über jeden Einsatz ist ein Einsatzbericht nach den von der Stadt Bielefeld zur Verfügung gestellten Vordrucken zu fertigen. Die Einsatzberichte sind gewissenhaft und vollständig zu führen und vom Fahrer zu unterschreiben, da sie bei Schadensersatzansprüchen als Nachweis über die durchgeführten Arbeiten zur Verfügung stehen und ggf. als Beweismittel bei Gerichten vorgelegt werden müssen. Der Unterzeichner hat in diesen Ausnahmefällen mit der Ladung als Zeuge zu rechnen. Die Einsatzberichte sind nach Beendigung jedes Einsatzes vom Fahrer unverzüglich dem zuständigen Bauhofmeister vorzulegen.Winterstreudienst 2026/2027-2028/2029
Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausenDeadline: Sep 12Auf den Kreisstraßen des Kreises Recklinghausen ist in den Wintermonaten Winterdienst, hervorgerufen durch Frost, Raureif und Schneefall, durchzuführen. Dies betrifft die aufgeführten Kreisstraßen. Die Ausschreibung gilt für die nächsten drei Winter 2026/2027 bis 2028/2029 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, an den infrage kommenden Tagen - auch an Sonn- und Feiertagen - seine Fahrzeuge und sein Personal so rechtzeitig einzusetzen, dass die Kreisstraßen morgens vor Einsetzen des Hauptberufsverkehrs (spätestens 7.00 Uhr an Werktagen, 8.00 Uhr an Samstagen und 9.00 Uhr an Sonn- u. Feiertagen) abgestumpft sind und die Verkehrssicherheit auf den Fahrbahnen gewährleistet ist. Dies setzt auch voraus, dass der Auftragnehmer im näheren Bereich des Streubezirkes seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat und keine langen Anfahrtswege zurückzulegen hat. Auch tagsüber bei später einsetzender Glätte durch Frost- oder Schneefall sind die Streufahrzeuge einzusetzen. Die Kreisverwaltung Recklinghausen erhält täglich von November bis März vom Wetterdienst Essen einen aktuellen Wetterbericht mit Straßenzustandsmeldungen, nach dem die Streueinsätze vom Straßenmeister oder einer anderen befugten Person des Kreises Recklinghausen telefonisch angeordnet werden. Entsprechend den Witterungsverhältnissen ist nach Absprache am Wochenende/an Feiertagen selbst über den Einsatz vor Ort zu entscheiden. Dies wird jeweils entsprechend vorab telefonisch geklärt. Der Winterdienst auf den Rad-Gehwegen wird separat nach Absprache angeordnet. Es wird der Winterdienst für drei Streubezirke mit unterschiedlichen Streckenlängen ausgeschrieben. Streubezirk 4 Datteln und Waltrop mit Gesamtlänge Streubezirk 4: 18,012 km + 227 m = 18,239 km, s. nachfolgende Erläuterung, Dauer eines Streueinsatzes ca. 3 Std. Streubezirk 7 Datteln und Gesamtlänge Streubezirk 7: 6,486 km, Dauer eines Streueinsatzes ca. 1,5 Std. Streubezirk 8 Gladbeck und Gesamtlänge Streubezirk 8: 2,342 km, Dauer eines Streueinsatzes Fahrbahn ca. 1,25 Std., Radwege ca. 1,25 Std. Die Ausschreibung wird in drei Lose unterteilt. Es können Angebote für ein Los und mehrere Lose abgegeben werden. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beziehen sich auf die vorrausichtlich zu erwartenden Einsatzstunden für die nächsten drei Jahre. Die Mengen - Angaben sind Richtwerte die vom Auftraggeber bei Einzelpositionen über- oder unterschritten werden können. Die Angaben zu den Zuschlägen für Leistungen fließen in die Wertung der Angebote ein. Der Auftrag kann zurückgenommen werden, wenn eingesetzte Geräte und Bedienungspersonal nicht den an eine derartige Tätigkeit gestellten Anforderungen entsprechen oder Streueinsätze missachtet werden. Über den Einsatz sind täglich Fahrtennachweise anhand eines vom Auftraggeber bereitgestellten Streubuches zu führen, die einen lückenlosen Überblick über die Einsatzzeiten und die Fahrtwege geben. Sie sind auf Anforderung vorzulegen, müssen aber spätestens der Rechnung beigelegt sein. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die anlässlich des Einsatzes seines Fahrzeuges zur Räumung und Streuung einer Straße durch den Betrieb dieses Fahrzeuges und der Winterdienstgeräte entstehen oder von seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Der Streustoff wird dem Auftragnehmer nach Bedarf vom Kreis Recklinghausen zur Verfügung gestellt. Über die verbrauchte Streumenge ist Buch zu führen. Der Auftragnehmer sollte über eine geeignete Lagermöglichkeit für ca. 30t.Tausalz verfügen. Alternativ kann der Streustoff am Baubetriebshof in 45721 Haltern am See, Ostendorfer Str. 45 (Mo.-Do. 7.00-15.30, Fr. 7.00-14.30 Uhr) geladen werden. Alle Kosten für die Lagerhaltung und das Laden bzw. die An- und Abfahrt zum Baubetriebshof sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Alle für den Winterdienst notwendigen Geräte, Werkzeuge und Streustoffe werden ohne besondere Vergütung befördert. Die Mitfahrt von Bediensteten des Auftraggebers wird gestattet und erfolgt ohne besondere Vergütung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und Erlasse, die für den Einsatz seines Fahrzeuges im Winterdienst maßgebend sind, zu befolgen. Insbesondere sind bei den Arbeiten die Vorschriften der StVO und der StVZO zu beachten.Pfortendienst ab 2026
Bezirksregierung KölnKölnDeadline: Aug 141. Aufgaben des Sicherheitspersonals - Öffnung und Verschluss der Zugänge zu den Dienstgebäuden - Zutrittskontrolle zu den Dienstgebäuden (ein- und ausgehender Personen- und Fahrzeugverkehr) - Bedienung und Überwachung der in der Pforte installierten Sicherheitseinrichtungen (Videoüberwachung etc.) - Besucherkontrolle (Benachrichtigung der zuständigen Mitarbeiter des Bedarfsträgers, ggf. Identitätskontrolle) - Betreuung der Besucherinnen und Besucher - insbesondere durch Auskunftserteilung beim Betreten und Verlassen des Gebäudes - Verwaltung und Aufbewahrung der Raumschlüssel und Führung der Schlüsseltagebücher - Führung eines Wachbuches je Pforte, in das neben allgemeinen Hinweisen (Namen der zur Bewachung eingesetzten Personen, Ablösezeiten etc.) auch besondere Vorkommnisse und veranlasste Maßnahmen einzutragen sind - Einleitung von Maßnahmen in Notfällen und Sicherheitslagen (Kontaktaufnahme mit Hausverwaltung oder Rettungsdienst bei defekten Aufzügen, Bränden, etc.) - Vermittlung von Telefongesprächen - Ggf. Post- und Paketannahme - Parkraumüberwachung - Organisation personeller Sicherheitsmaßnahmen, sofern das Objekt technisch nicht gesichert werden kann (z.B. bis die technische Störung bzw. bis der Defekt beseitigt ist). Ggf. Bewachung über Nacht erforderlich. 2. Einsatzzeiten / Anzahl der Kräfte Die Pforten sind wie folgt zu besetzen: Hauptpforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Autopforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Mobile Sicherheitskraft: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:30 Uhr Die Auftragnehmerin hat sicherzustellen, dass die o. g. Posten im Rahmen der o. g. Einsatzzeiten besetzt sind. Die mobile Sicherheitskraft kann dabei zur Vertretung der Pausenzeiten an Haupt- und Autopforte eingesetzt werden. 3. Optionale Leistungen Auf Anweisung des Auftraggebers ist beispielsweise im Falle von Veranstaltungen auch an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts zusätzliches Personal (maximal 5 Kräfte gleichzeitig) zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Personalanforderungen des Auftraggebers sind zu bedienen, sofern sie 48h vor dem Einsatz eingehen.Pfortendienst ab 2026
Bezirksregierung KölnKölnDeadline: Aug 141. Aufgaben des Sicherheitspersonals - Öffnung und Verschluss der Zugänge zu den Dienstgebäuden - Zutrittskontrolle zu den Dienstgebäuden (ein- und ausgehender Personen- und Fahrzeugverkehr) - Bedienung und Überwachung der in der Pforte installierten Sicherheitseinrichtungen (Videoüberwachung etc.) - Besucherkontrolle (Benachrichtigung der zuständigen Mitarbeiter des Bedarfsträgers, ggf. Identitätskontrolle) - Betreuung der Besucherinnen und Besucher - insbesondere durch Auskunftserteilung beim Betreten und Verlassen des Gebäudes - Verwaltung und Aufbewahrung der Raumschlüssel und Führung der Schlüsseltagebücher - Führung eines Wachbuches je Pforte, in das neben allgemeinen Hinweisen (Namen der zur Bewachung eingesetzten Personen, Ablösezeiten etc.) auch besondere Vorkommnisse und veranlasste Maßnahmen einzutragen sind - Einleitung von Maßnahmen in Notfällen und Sicherheitslagen (Kontaktaufnahme mit Hausverwaltung oder Rettungsdienst bei defekten Aufzügen, Bränden, etc.) - Vermittlung von Telefongesprächen - Ggf. Post- und Paketannahme - Parkraumüberwachung - Organisation personeller Sicherheitsmaßnahmen, sofern das Objekt technisch nicht gesichert werden kann (z.B. bis die technische Störung bzw. bis der Defekt beseitigt ist). Ggf. Bewachung über Nacht erforderlich. 2. Einsatzzeiten / Anzahl der Kräfte Die Pforten sind wie folgt zu besetzen: Hauptpforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Autopforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Mobile Sicherheitskraft: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:30 Uhr Die Auftragnehmerin hat sicherzustellen, dass die o. g. Posten im Rahmen der o. g. Einsatzzeiten besetzt sind. Die mobile Sicherheitskraft kann dabei zur Vertretung der Pausenzeiten an Haupt- und Autopforte eingesetzt werden. 3. Optionale Leistungen Auf Anweisung des Auftraggebers ist beispielsweise im Falle von Veranstaltungen auch an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts zusätzliches Personal (maximal 5 Kräfte gleichzeitig) zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Personalanforderungen des Auftraggebers sind zu bedienen, sofern sie 48h vor dem Einsatz eingehen.Pfortendienst ab 2026
Bezirksregierung KölnKölnDeadline: Aug 141. Aufgaben des Sicherheitspersonals - Öffnung und Verschluss der Zugänge zu den Dienstgebäuden - Zutrittskontrolle zu den Dienstgebäuden (ein- und ausgehender Personen- und Fahrzeugverkehr) - Bedienung und Überwachung der in der Pforte installierten Sicherheitseinrichtungen (Videoüberwachung etc.) - Besucherkontrolle (Benachrichtigung der zuständigen Mitarbeiter des Bedarfsträgers, ggf. Identitätskontrolle) - Betreuung der Besucherinnen und Besucher - insbesondere durch Auskunftserteilung beim Betreten und Verlassen des Gebäudes - Verwaltung und Aufbewahrung der Raumschlüssel und Führung der Schlüsseltagebücher - Führung eines Wachbuches je Pforte, in das neben allgemeinen Hinweisen (Namen der zur Bewachung eingesetzten Personen, Ablösezeiten etc.) auch besondere Vorkommnisse und veranlasste Maßnahmen einzutragen sind - Einleitung von Maßnahmen in Notfällen und Sicherheitslagen (Kontaktaufnahme mit Hausverwaltung oder Rettungsdienst bei defekten Aufzügen, Bränden, etc.) - Vermittlung von Telefongesprächen - Ggf. Post- und Paketannahme - Parkraumüberwachung - Organisation personeller Sicherheitsmaßnahmen, sofern das Objekt technisch nicht gesichert werden kann (z.B. bis die technische Störung bzw. bis der Defekt beseitigt ist). Ggf. Bewachung über Nacht erforderlich. 2. Einsatzzeiten / Anzahl der Kräfte Die Pforten sind wie folgt zu besetzen: Hauptpforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Autopforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Mobile Sicherheitskraft: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:30 Uhr Die Auftragnehmerin hat sicherzustellen, dass die o. g. Posten im Rahmen der o. g. Einsatzzeiten besetzt sind. Die mobile Sicherheitskraft kann dabei zur Vertretung der Pausenzeiten an Haupt- und Autopforte eingesetzt werden. 3. Optionale Leistungen Auf Anweisung des Auftraggebers ist beispielsweise im Falle von Veranstaltungen auch an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts zusätzliches Personal (maximal 5 Kräfte gleichzeitig) zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Personalanforderungen des Auftraggebers sind zu bedienen, sofern sie 48h vor dem Einsatz eingehen.
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