Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainTED
Wiener Hof Objektplanung
Der Wiener Hof (erbaut 1880) ist ein Gastronomiebetrieb mit Biergarten und Veranstaltungssaal. Das zweigeschossige Gebäude (BGF ca. 380 m², EG+OG) ist teilunterkellert und hat einen nicht ausgebauten Dachraum sowie außen liegende Toiletten mit Heizungsraum. Aufgrund baulicher und haustechnischer Mängel und Brandschutzmängel soll das leers...
Architecture, MEP Engineering, Fire Protection Engineering, Construction Supervision, Building Physics
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- Stadt Offenbach am Main
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- July 05, 2026
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- Architecture
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Der Wiener Hof (erbaut 1880) ist ein Gastronomiebetrieb mit Biergarten und Veranstaltungssaal. Das zweigeschossige Gebäude (BGF ca. 380 m², EG+OG) ist teilunterkellert und hat einen nicht ausgebauten Dachraum sowie außen liegende Toiletten mit Heizungsraum. Aufgrund baulicher und haustechnischer Mängel und Brandschutzmängel soll das leerstehende Gebäude grundhaft saniert werden: energetisch, baulich, konstruktiv und gebäudetechnisch, um eine Wiederaufnahme als Gastronomie- und Kulturstätte zu ermöglichen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe I umfasst Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Entwurf, Ausführungsplanung (50%) und Vergabevorbereitung (50%). Stufe II umfasst Genehmigungsplanung, restliche Ausführungsplanung, Vergabe, Objektüberwachung und -betreuung. Die CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach ist anzuwenden, ein Planserver wird bereitgestellt.
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5Wiener Hof TGA
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainNach Willen der Stadt Offenbach am Main soll der Wiener Hof als eine der ältesten Gastronomiebetriebe der Stadt und beliebtem Veranstaltungsort erhalten bleiben. Das Gebäude ist statisch konstruktiv und auch energetisch zu ertüchtigen. Ebenso sind die weitestgehend verschlissenen Boden- Wand und zum Teil Deckenbeläge zu erneuern. Des Weiteren sind auch die Brandschutzvorgaben wie der 2. Rettungsweg und Brandschutztüren (siehe beigefügte Baugenehmigung) umzusetzen. Die technischen Anlagen sind komplett zu erneuern. Bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme ist nach Möglichkeit der Erhalt des Flairs dieses Gastronomie- und Kulturstandortes zu berücksichtigen. 1.4.1 Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Die Trinkwasseranlage ist auf ihre technische und hygienische Gebrauchs-tauglichkeit zu untersuchen und gegebenenfalls zu erneuern. Die sanitären Einrichtungen im Hauptgebäude sind zu erneuern 1.4.2 Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlage Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Ölkesselanlage mit einem 10.000 l Erdtank und soll durch eine moderne Heiztechnik ersetzt werden. Die Wärmeverteilung ist zu überprüfen und im Bedarfsfall zu erneuern. Im 1. OG wurden im Jahr 2024 einige Heizkörper erneuert. 1.4.3 Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlage Im Dachraum befindet sich eine Lüftungsanlage für den Veranstaltungssaal im OG. Die Anlage ist nach ersten Untersuchungen nicht mehr funktionsfähig und daher zu ersetzen. Für den Gastraum existierte eine mechanische Entlüftung, welche stillgelegt wurde. Die Notwendigkeit einer mechanischen Lüftung des Gastraums ist zu prüfen. 1.4.4 Anlagengruppe 4: Starkstromanlage Die Stromversorgungsanlage im Gebäude ist augenscheinlich unterdimensioniert und veraltet. Die Hauptunterverteilung und die sonstigen Unterverteilungen müssen angepasst werden, die Installation im UG, EG, OG, DG ist zu prüfen und zu ertüchtigen, Die Möglichkeit zur Installation einer Photovoltaikanlage ist zu untersuchen. 1.4.5 Anlagengruppe 5: Informationstechnische Anlagen. Die Anlage ist zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern. Hier insbesondere die Sicherheitsbeleuchtung. 1.4.6 Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation Die MSR für die haustechnischen Anlagen, welche ausgetauscht werden, muss erneuert werden. Als besondere Leistung ist durch den Fachplaner eine Bestandsaufnahme der technischen Anlagen, zur Ermittlung der Kosten und Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Rückbaumaßnahmen, durchzuführen. Auch wenn die Küchentechnik nicht zum Planungsumfang gehört ist ein Konzept für die Zu- und Abluftführung zu erstellen welche im baulichen Teil zu berücksichtigen ist. Aktuell befindet sich die Zuluft in einer Außenwand im Bereich eines Fluchtweges. Die vorhandene Abluft über Dach scheint unterdimensioniert. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die folgenden Leistungen beauftragt: Stufe I: LP 1 (100 %) bis LP 3 (100 %), LP 5 anteilig (50 %), LP 6 anteilig (50 %) Die den Phasen zugehörigen Leistungsbilder werden in der Anlage "14.1 Leistungsbild Fachplanung TGA WH" beschrieben. Leistungsstufen sind: Auftragsstufe I: Entwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, anteilig zu 50 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, anteilig zu 50% Auftragsstufe II: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauantrag Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, anteilig zu 50 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, anteilig zu 50% Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Die Leistungen werden durch die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Da abweichend vom der üblichen kommunalem Beschlusslauf hier bereits ein sogenannter Übertragungsbeschluss als Grundsatzbeschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgte ist ein weiterer Beschlusslauf (Projektbeschluss) durch die städtischen Gremien nicht mehr erforderlich. Bedingung ist natürlich die Einhaltung des Bruttogesamtbudgets des Grundsatzbeschlusses. Laut Beschluss behält sich das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Offenbach am Main eine Prüfung der Kostenberechnung vor. Es wird daher eine detaillierte Kostenberechnung , mit Kurz-Leistungsverzeichnis, im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) erwartet. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.Objektplanung / Fassadenplanung
Kliniken der Stadt Köln gGmbHKölnPlanungsleistungen der Objekt- und Fassadenplanung für einen Neubaukomplex auf dem Gesundheitscampus Köln-Merheim: Haus 20d (neues Kinderkrankenhaus) und Haus 20c (Erweiterungsbau Erwachsenenmedizin, 3-geschossig). Zunächst Beauftragung der Leistungsstufe 1 (Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung für Spartenumverlegung, Kinderkrankenhaus und Erweiterungsbau). Optionale Stufe 2 (Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Objektüberwachung, -betreuung) kann später gesondert beauftragt werden. Hintergrund: mögliche Übertragung auf bauausführende Unternehmen und Berücksichtigung von Verzögerungen.Sanierung Jugendclub Burgwedel - Objektplanung
FHH Bezirksamt Eimsbüttel vertreten durch Sprinkenhof GmbHHamburgSachstand / Anlass für das Vorhaben Im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung soll das eingeschossige Gebäude BJ 1993/94 mit einer BGF von ca. 412m² energetisch saniert und modernisiert werden. Für das Bestandsgebäude liegt einen Energieberatungsbericht vom 25.06.2023 vor, der verschiedenen Varianten zur energetischen Sanierung darstellt. Gemäß diesem Bericht sind neben dem hydraulischen Abgleich folgende Maßnahmen vorgesehen: der Austausch der Heizung durch eine Wärmepumpe, eine Dachdämmung mit 16 cm Dämmstärke (Wärmeleitgruppe 035, U-Wert: 0,20 W/m²K), die Dämmung der Außenwände mit 12 cm Dämmstärke (WLG 035) sowie der Austausch der Fenster durch dreifach verglaste Wärmeschutzfenster (U-Wert 0,9 W/m²K) und der Eingangstür (U-Wert 1,6 W/m²K). Das Dach wurde bereits im Jahr 2020 mit einer EPS-Dämmung der Wärmeleitgruppe 035 von ca. 207,4 mm i.M. saniert. Unter Berücksichtigung dieser bereits durchgeführten Maßnahme sowie der geplanten Erneuerung der Lüftungsanlage ist eine Neubewertung des Energiekonzepts erforderlich. Ergänzend zur energetischen Sanierung sollen die WC-Anlagen modernisiert, die Zugänge barrierefrei gestaltet (beispielsweise durch automatische Türöffner), die Lüftungsanlage erneuert, die Akustikdecken ausgetauscht sowie der Estrich im Hinblick auf die neue Fußbodenheizung und die Bodenbeläge erneuert werden. Ziel ist es, im Rahmen der RISE-Gebietsförderung eine wirtschaftlich optimierte und zugleich nachhaltige Gesamtlösung zu entwickeln, die die Vorgaben des Hamburger Klimaplans berücksichtigt. Objekt- und Lagebeschreibung Das Gebäude verfügt über eine Nettogrundfläche von circa 313 m² und wurde im Jahr 1993 als eingeschossiger Massivbau im Hamburger Stadtteil Schnelsen errichtet. Schnelsen liegt am nördlichen Stadtrand von Hamburg und grenzt an Schleswig-Holstein. Das Grund-stück grenzt im Westen an eine Sportanlage und im Nordosten an eine Streuobstwiese. An der südlichen Fassade des Gebäudes wurden nachträglich eine kleine Bewegungshalle sowie eine Gastronomieeinrichtung angebaut. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über eine circa 80 Meter lange Zuwegung, die ihren Ausgangspunkt am Königskinderweg hat. In unmittelbarer Nähe stehen mehrere Parkplätze zur Verfügung, die von den Besuchern der Sportanlage sowie der Gastronomie gemeinschaftlich genutzt werden. Die Außenwände sowie die Decke des Gebäudes bestehen offensichtlich aus Stahlbeton. Die Fensterbänder an der Nord- und Westfassade bestehen aus für das Baujahr typischen, zweifach verglasten Holzfenstern. Das Dach ist mit einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet. Da das Gebäude nicht unterkellert ist, befindet sich der Hausanschlussraum im Erdgeschoss auf der Südseite. Die Technikräume, Abstellräume und WC-Anlagen sind Räume im Inneren des Gebäudes, die mit einer Lüftungsanlage belüftet und entlüftet werden. Die Heizungsanlage besteht aus einem Gasbrennwertkessel. Dieser soll zusammen mit der Lüftungsanlage erneuert werden. Seit der Errichtung des Gebäudes erfolgte keine Erneuerung der elektrischen Leitungen, Anlagen und Beleuchtungen. Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: Leistungsphasen 2 – 3 (Vorplanung und Entwurfsplanung) Stufe 2: Leistungsphase 4 - 6 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) Stufe 3: Leistungsphasen 7 – 8 (Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation) Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional.Sanierung und Erweiterung des Montessori Kinderhort in Kronach – Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Caritasverband für den Landkreis Kronach e.V.KronachDeadline: Aug 18Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen (die Vertragsmuster können den Vergabeunterlagen entnommen werden) | Die Vergabe erfolgt ausschließlich an einen Bewerber | Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können ist die Einbindung z.B. eines Nachunternehmers möglich | Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird | Mit Angebotsabgabe in Stufe 2 sind die Auftragnehmer je Vertrag vom Bieter entsprechend zu benennen ● Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 5-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5 – 7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufe gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Objektplanung Freianlagen, LPH 5-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5 – 7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufe gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Besondere Leistungen: Beraten des AG sowie Mitwirken und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (nach Bay-FAG / Landesförderprogramm Ganztagsausbau) einschl. Kostenaufteilung in 3 Bereiche (Villa / Bestandsgebäude / Aufstockung, Neubauergänzung) | Ausführungsplanung und Bauüberwachung außenliegender Aufzug (ALG 6) | Mitwirkung bei der Mittelabflussplanung | Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation ● Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich Kosten-berechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI vgl. LPH 1 – 4 für die Objektplanungen erstellt. Der Bauantrag sowie der Förderantrag wurden bereits eingereicht. ● Mit den vorliegenden Planungsunterlagen wird die Zielfindungsphase nach BGB als abgeschlossen betrachtet. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Objektplanung Anne-Frank-Schule
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainDeadline: Jul 10In der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet
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