badenovaNETZE GmbHFreiburg im BreisgauTED
Wasserstoffleitung H2@Hochrhein Planungsleistung LP1 + LP2
BadenovaNetze (im folgenden "Auftraggeber" oder "AG") plant eine Wasserstoffleitung von Grenzach-Wyhlen (Landkreis Lörrach) bis Dogern (Landkreis Waldshut). Diese Leitung soll das Rückgrat der zukünftigen Wasserstoffversorgung entlang des Hochrheins bilden und gleichzeitig die Anbindung der Region an die nationale und europäische Wasserst...
Urban Planning, Architecture, Civil Engineering Design, Environmental Assessment
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- badenovaNETZE GmbH
- Published:
- July 15, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Urban Planning
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BadenovaNetze (im folgenden "Auftraggeber" oder "AG") plant eine Wasserstoffleitung von Grenzach-Wyhlen (Landkreis Lörrach) bis Dogern (Landkreis Waldshut). Diese Leitung soll das Rückgrat der zukünftigen Wasserstoffversorgung entlang des Hochrheins bilden und gleichzeitig die Anbindung der Region an die nationale und europäische Wasserstoff-Infrastruktur ermöglichen. Das Projekt wurde am 22. Oktober 2024 mit Genehmigung der Bundesnetzagentur Teil des Wasserstoff-Kernnetzes. Das Wasserstoff-Kernnetz ist ein von der Bundesregierung gesetztes Ziel im Rahmen der nationalen Wasserstoff-Strategie ein deutschlandweites Leitungsnetz als Basis für den Wasserstoffmarkt zu realisieren, welches großformatige Erzeugung und internationale Importrouten mit nationalen Industriezentren, Kraftwerken und Speichern verbindet. Der erste Teilabschnitt von Dogern nach Albbruck (Länge: 9km) mit dem Projettitel "H2@Hydro" befindet sich bereits seit März 2025 in der Umsetzung.
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Kantonales Elektrizitätswerk NidwaldenStansDeadline: Oct 01Im Rahmen des Projekts KW Wolfenschiessen Konzessionierung und Erneuerung (KUE) umfasst der Leistungsumfang des Anbieters für das Teilprojekt Erneuerung die vollständige Erbringung der Planerleistungen als Gesamtplaner für die Gesamterneuerung des Kraftwerks Wolfenschiessen in den SIA Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung (31, 32, 33, 41, 51, 52 und 53). Der Auftragnehmer übernimmt die Funktion des Gesamtplaners und verantwortlichen Projektverfassers für das Teilprojekt Erneuerung. Er ist für die Planung, Projektierung und Koordination aller für die Projektbearbeitung erforderlichen Fachdisziplinen und Spezialisten verantwortlich und fungiert als zentraler Ansprechpartner vom EWN. Der Gesamtplaner erstellt die Projektunterlagen, Berichte, Pläne sowie Ausschreibungsdokumente und stellt die fachliche, organisatorische und terminliche Koordination aller Projektbeteiligten sicher. Er begleitet das Projekt über sämtliche beauftragten SIA Phasen von der Projektierung über die Ausschreibung bis zur Realisierung. Der Gesamtplaner unterstützt das EWN bei der Vergabe der Arbeiten, koordiniert die beteiligten Unternehmer, führt die Fachbauleitung und überwacht die vertragskonforme Umsetzung des Projekts. Zudem unterstützt er die Bauherrschaft beim Nachtrags- und Claim Management sowie bei der Inbetriebnahme, Abnahme und Projektübergabe. Für die Gesamterneuerung des KWW ist die Anwendung der BIM Methode in den SIA Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung vorgesehen. Das BIM Modell dient als zentrale Informationsgrundlage für die Planung, Ausschreibung, Ausführung und spätere Bewirtschaftung der Anlage. Die Modelle sind so zu erstellen und zu pflegen, dass sie nach Projektabschluss als digitales Anlagenmodell für die Anlagendokumentation, das Instandhaltungsmanagement sowie für künftige Umbauten und Erneuerungen genutzt werden können. Die zu erbringenden Leistungen sind in Teil 2.1 Projektbeschreibung und Teil 2.2 Leistungsanforderungen definiert. Angaben zum Kraftwerk Wolfenschiessen sowie zur kürzlich erstellten Vorstudie zur Erneuerung des KWW sind in Teil 3 Beilagen enthalten.Hauptinspektionen 2027 - 2031 der Kunstbauten auf Kantonsstrassen
Verkehr und Infrastruktur (vif), RealisierungKriens 2 SternmattDeadline: Aug 311.1.1 Ausgangslage Die Kunstbauten der Kantonsstrassen müssen ihre Funktion jederzeit zuverlässig erfüllen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Werterhaltung der Kunstbauten sind diese in einem Intervall von 5 Jahren einer Hauptinspektion zu unterziehen. Die Inspektionsergebnisse mit Massnahmenempfehlungen bilden die Grundlage für die Planung und Koordination von allfälligen Sofortmassnahmen, Überprüfungen, Instandsetzungen oder Ersatz. Der vorliegende Rahmenvertrag regelt die Inspektionen von 2027 bis 2031 für eine Dauer von 5 Jahren. 1.1.2 Übergeordnete Ziele, Qualitätsschwerpunkte * Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit für die Verkehrsteilnehmer aufrechterhalten * Konsequente Anwendung einheitlicher Kriterien für die Beurteilung, Zustandsbewertung und Massnahmenempfehlung * Verfügbarkeit von personellen Kapazitäten und Ressourcen für eine fachlich einwandfreie, termingerechte und kontinuierliche Projektbearbeitung gewährleisten * Dringlichkeit von allfälligen weiteren Massnahmen aufzeigen: Nutzungseinschränkung, Überprüfung, Instandsetzung, Verstärkung, Ersatz etc. * In der Beurteilung sind Anforderungen bei Ausnahmetransportrouten zu berücksichtigen * Verweis auf aktuelles Bauprogramm des Kantonsstrassennetzes 1.1.3 Projektorganisation Bauherr * Abteilungsleiter Realisierung Strassen: Daniel Pfiffner * Teamleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic * Projektleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic (Wechsel möglich) * Die Entscheidungsgrundlagen werden vom Projektverfasser in Absprache mit dem Projektleiter vif vorbereitet und zur Entscheidung dem Abteilungs- und Teamleiter unterbreitet 1.1.4 Projektbeschreibung Abgrenzung: * Der Auftrag umfasst über die 5 Jahre insgesamt ca. 1’500 Objekte der Kantonsstrassen * Leistungsumfang gemäss Ziffer 1.2. Abhängigkeiten: * Aktuelles Bauprogramm für Empfehlungen ist zu beachten * Auftrag wird über die Erfolgsrechnung der Kunstbauten finanziert. Die Ausgabebewilligung wird durch das vif jährlich beantragt und ist Voraussetzung für die jährliche Fortführung des Auftrags. 1.1.5 Rahmenbedingungen * Die Hauptinspektionen der Kunstbauten sollen strassenzugsweise und kontinuierlich gemäss Vorgabe vif erfolgen. * Die Inspektoren müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/in haben. * Personelle Kapazitäten und Ressourcen von qualifiziertem Personal für eine fachlich einwandfreie und termingerechte Projektbearbeitung. * Eine Ansprechperson (Gesamtprojektleiterin / Inspektorin 1) gegenüber dem Auftraggeber. * Zu Beginn der Inspektionsarbeiten soll pro Bauwerkskategorie ein Pilotobjekt bearbeitet werden. 1.1.6 Grundlagen * Gesetzliche Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen (Bund und Kanton) * SIA-Normen * Karte der Kantonsstrassen: Kantons- und Gemeindestrassen - Geoportal Kanton Luzern <https://test.geo.lu.ch/map/strassen?> * Fachordner Kunstbauten https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_kunstbauten <https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_kunstbauten> * Vorlagen für Partner https://vif.lu.ch/down_load/vorlagen <https://vif.lu.ch/down_load/vorlagen> * Bauwerksakten aus dem Kunstbauten-Archiv der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) * Dokumente der Kunstbauten-Datenbank mit Datenblatt, Inspektionsprotokolle, Überprüfungsberichte, Fotozusammenstellungen, Dossierliste etc. * vif Merkblatt Einteilung Zustandsklassen 2018 (Beilage) * Schlussbericht Hauptinspektionen 2025 als Vorlage für Aufbau und Inhalt – wird nach Auftragserteilung abgegeben 1.1.7 Information, Kommunikation * Informationshoheit obliegt der vif * Auskünfte an die Öffentlichkeit/Presse erfolgt ausschliesslich durch die vif * Besprechungen werden durch den Projektverfasser protokolliert * Erfassung aller Informationen in kantonale Kunstbauten-Datenbank (Logo) durch Auftragnehmer nach Vorgaben vif – Login wird bei Auftragsbeginn zur Verfügung gestelltS 10 Mühlviertler Schnellstraße Freistadt Nord – Rainbach Nord - Tunnelplanung in der Planungsphase Bauprojekt, Geotechnische Baubegleitung Untertage vor Ort (GTU)
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