Landesapothekerkammer Baden-WürttembergStuttgart
Verwaltungsportal für die Apothekerkammern
Mit dem "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" - Onlinezugangsgesetz (OZG) hat der Gesetzgeber auch den Apothekerkammern den Auftrag erteilt, ihre Verwaltungsdienstleistungen aus dem Leistungskatalog (LeiKa) zu digitalisieren. Die Apothekerkammern wollen daher ein einheitliches, zentrales Antragsportal für Ve...
Software Development, Document Management, IT Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
- Published:
- June 17, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Software Development
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Mit dem "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" - Onlinezugangsgesetz (OZG) hat der Gesetzgeber auch den Apothekerkammern den Auftrag erteilt, ihre Verwaltungsdienstleistungen aus dem Leistungskatalog (LeiKa) zu digitalisieren. Die Apothekerkammern wollen daher ein einheitliches, zentrales Antragsportal für Verwaltungsdienstleistungen im Rahmen der OZG-Umsetzung, im Folgenden "Verwaltungsportal", aufbauen, das den Mitgliedern der Apothekerkammern und Dritten diese Leistungen im Internet anbietet. Das zentrale Verwaltungsportal der Apothekerkammern wird der Zugang von Apotheker:innen, Auszubildenden, Bürger:innen und anderen Interessenten, die Leistungen der Apothekerkammern in Anspruch nehmen wollen. Die Apothekerkammern wollen die Gelegenheit nutzen, die Anträge zu harmonisieren und über das gemeinsame Portal Synergien zwischen den Kammern herzustellen. Die Anträge werden in einem Antragsportal im Internet angeboten. Die eingegebenen Daten werden über eine sichere Datenübermittlungskomponente ins Backend des Portals übertragen. Dort werden sie geprüft und an die verschiedenen Landeskammern übertragen. Die weitere Bearbeitung der Anträge obliegt den Landeskammern. Im Rahmen des OZG sind alle Leistungen mit LeiKa-Nummer umzusetzen. Außerdem gibt es zusätzliche Anträge ohne LeiKa-Nummer, die ebenfalls umgesetzt werden müssen. Gegenstand der im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden initialen Leistungen im Rahmen eines Pauschalfestpreises sind zunächst drei Pilotanträge, die vom Auftragnehmer umzusetzen sind. Weiterentwicklungen erfolgen auf Anforderung des Auftraggebers gegen aufwandsabhängige Vergütung.
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