Funkenbergquartier-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KGHerne
Verkehrsgutachten
Mit der Entwicklung des FunkenbergQuartiers Ost gehen erhebliche verkehrliche Auswirkungen einher. Neben dem Nachweis einer funktionierenden und sicheren Erschließung des Vorhabengebiets selbst für alle Verkehrsteilnehmenden wie Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Nutzer*innen des motorisierten Individualverkehrs sowie Rettungs-, Ver- und E...
Traffic Planning
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Funkenbergquartier-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG
- Published:
- August 23, 2026
- Deadline:
- September 20, 2026
- Topic:
- Traffic Planning
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Mit der Entwicklung des FunkenbergQuartiers Ost gehen erhebliche verkehrliche Auswirkungen einher. Neben dem Nachweis einer funktionierenden und sicheren Erschließung des Vorhabengebiets selbst für alle Verkehrsteilnehmenden wie Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Nutzer*innen des motorisierten Individualverkehrs sowie Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, haben durch das Vorhaben erzeugte An- und Abreiseverkehre wesentlichen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen in der näheren und weiteren Umgebung. Der Nachweis einer inner- und außergebietlichen funktionierenden und sicheren Erschließung ist Grundlage für die Entwicklung des Projektes, da er neben anderen Faktoren maßgeblich für die praktische Umsetzung sowie den bauleitplanerischen Abwägungsprozess ist. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 238 -Baumstraße/Schüchtermannstraße-, welcher u.a. Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit der im westlichen FunkenbergQuartier gelegenen Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung ist, wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die die o.g. Aspekte für die Fläche und die verkehrlichen Auswirkungen der HSPV betrachtet hat. Teil dieser verkehrlichen Untersuchung war auch die Betrachtung der Auswirkungen der Entwicklung des FunkenbergQuartier Ost auf Grundlage des damaligen Planungsstandes. Im Ergebnis hält die vorliegende Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 238 fest, dass die Abwicklung der durch das FunkenbergQuartier West und Ost induzierten Zusatzverkehre unter Umsetzung von umfassenden Umbauarbeiten an den Erschließungsanlagen in Herne Mitte rund um den Bahnhof Herne und Annahme einer Reduzierung des MIV-Anteils am Verkehrsgeschehen um 30% möglich ist. Die Grundannahmen zu Flächengrößen und Nutzungen im FunkenbergQuartier Ost zeigen sich mittlerweile jedoch deutlich umfangreicher als ursprünglich angenommen. Ebenso wurde zwischenzeitlich die Entwicklung des nordwestlich der Vorhabenfläche befindlichen Firmengeländes der ehemaligen Schraubenwerke Knipping-Dorn und angrenzender Flächen weiter qualifiziert bzw. initialisiert. Diese Entwicklungen sind für eine vollständige und sachgerechte Betrachtung der Verkehrsaspekte ebenfalls neu zu betrachten. Dies macht eine erneute Verkehrsuntersuchung notwendig, um den Nachweis der o.g. Kriterien zu erbringen.
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5Go4Wohnen - Erftstadt "Wohnen am Campus" - Verkehrsgutachten
NRW.URBAN GmbH & Co.KGDüsseldorfDeadline: Sep 11LEISTUNGSBILDER Mit diesem Vergabeverfahren soll ein fachkundiges Verkehrsplanungs- und Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Begleitung des Bebauungsplanverfahrens "Wohnen am Campus" in Erftstadt-Liblar beauftragt werden. Das Verkehrsgutachten dient der frühzeitigen fachlichen Absicherung der Bauleitplanung und ist als abwägungsrelevanter Fachbeitrag vorzulegen. Ziel ist es, die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Quartiersentwicklung "Wohnen am Campus" in Erftstadt-Liblar auf das bestehende und geplante Verkehrsnetz nachvollziehbar zu ermitteln, zu bewerten und in ihrer Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die im Rahmenplan vorgesehene Erschließungsstruktur soll verkehrsfachlich geprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Grundlage der Untersuchung bildet der vorliegende städtebauliche Rahmenplan, der zugleich die Basis des Bebauungsplanverfahrens ist. Das im Rahmenplan verankerte Erschließungskonzept ist nicht neu zu entwickeln, sondern im Rahmen des Verkehrsgutachtens hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit, Realisierbarkeit und Zukunftsfähigkeit fachlich zu validieren. Da keine aktuellen Verkehrszähldaten vorliegen, sind im Rahmen der Bearbeitung eigenständige Verkehrserhebungen durchzuführen. Das Erhebungskonzept ist mit der Auftraggeberin abzustimmen und Bestandteil des Gutachtens. Die Leistungen umfassen insbesondere folgende Inhalte: - Grundlagenermittlung und Untersuchungsabgrenzung - Ortsbesichtigung, Bestandsanalyse und Verkehrserhebungen - Verkehrsprognose und Verkehrserzeugungsrechnung - Leistungsfähigkeitnachweise - Verkehrsfachliche Validierung der Erschließungsstruktur - Integriertes Mobilitätskonzept, Bewertung und gutachterliche Empfehlung - Bericht Termine DURCHFÜHRUNGSZEITRAUM Die Aufnahme der Tätigkeit durch den Auftragnehmer ist unmittelbar nach Auftragserteilung vorgesehen. Das Verkehrsgutachten wird als fachliche Grundlage für das Bebauungsplanverfahren Nr. 201 "Wohnen am Campus" benötigt und soll insbesondere für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund ist eine zügige Bearbeitung der gutachterlichen Leistungen erforderlich. Der Auftragnehmer hat die Bearbeitung so zu organisieren, dass die wesentlichen Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung einschließlich der Prognosebetrachtungen und der verkehrlichen Bewertung frühzeitig vorliegen und in den weiteren Planungsprozess eingebracht werden können. Die konkreten Bearbeitungsfristen werden im Zuge der Beauftragung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zunächst Verkehrserhebungen durchzuführen sind, da keine aktuellen Zähldaten vorliegen. Die Ergebnisse dieser Erhebungen bilden die Grundlage für die anschließenden Analysen und Prognoseberechnungen. Der Auftragnehmer hat den Arbeitsfortschritt regelmäßig mit dem Auftraggeber abzustimmen und sicherzustellen, dass Zwischenergebnisse rechtzeitig für den weiteren Planungsprozess zur Verfügung stehen.Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenDeadline: Sep 17Beschreibung des Auftrags Ausgangssituation: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat am 17. September 2020 die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" (SEM Ostfeld) nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Erbenheim und Mainz-Kastel und umfasst eine Fläche von rund 450 Hektar. Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Entstehen soll ein innovativer und zukunftstauglicher Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung und zugleich auch ausreichend Raum für Gewerbe. Die LHW lobte am 15. Juli 2023 gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld einen europaweiten offenen zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren aus. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) der LHW hat mit Beschluss vom 3. Juli 2025 bestätigt, dass der durch das Preisgericht gekürte Entwurf des 1. Preisträgers Studio Wessendorf mit DLA Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder PartGmbB für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" die Grundlage für die zu erarbeitende Rahmenplanung für den gesamten Entwicklungsbereich der SEM Ostfeld bildet. Im nächsten Schritt wird eine Rahmenplanung aufbauend auf dem Siegerentwurf für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" in einem iterativen Prozess aus verschiedenen Fachdisziplinen erarbeitet. Sie bildet die strategische Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers Ostfeld. Sie konkretisiert die städtebaulichen, freiräumlichen und funktionalen Leitlinien auf Basis der beschlossenen Entwicklungsziele der LHW und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die weiteren Planungsschritte. Zentrale Ziele sind: • Entwicklung eines zukunftsfähigen, klimaresilienten und sozial durchmischten Stadtquartiers für ca. 10.000 Menschen • Festlegung städtebaulicher Grundstrukturen und Qualitäten als Basis für die Bauleitplanung • Integration von Fachkonzepten (u. a. Mobilität, Klima, Energie, Wasser, Einzelhandel, Dienstleistung und Gewerbe) zu einem abgestimmten Gesamtplan • Sicherung hoher gestalterischer und baukultureller Qualitäten sowie Weiterentwicklung des Landschaftsraums • Förderung autoarmer, nachhaltiger Mobilitäts- und Versorgungsstrukturen • Schaffung hochwertiger öffentlicher Räume und sozialer Infrastruktur • Bereitstellung einer konsensfähigen Rahmenplanung als Entscheidungs- und Kommunikationsgrundlage für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit Die Rahmenplanung erfolgt als interdisziplinärer, iterativer Prozess und konkretisiert den Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, aktueller Gutachten und fachlicher Anforderungen. Die Rahmenplanung wird im Maßstab 1:1000 erarbeitet. Die Planungsempfehlungen sind auf diese Maßstabsebene auszurichten und für die Integration in die Rahmenplanung aufzubereiten. Ergänzend sind übergeordnete konzeptionelle und umsetzungsbezogene Empfehlungen zu entwickeln. Ein besonderer Schwerpunkt liegt für die LHW und die SEG in der Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums. Auf der Ebene der Rahmenplanung soll daher ein Handbuch, die "Prinzipien des öffentlichen Raums", erarbeitet werden, welches Leitlinien für die Nutzungsvielfalt und Aufenthaltsqualität festlegt. Im Sinne eines überwiegend autofreien Stadtquartiers soll der öffentliche Raum neu gedacht werden und zukünftig vielfältige Funktionen erfüllen. Dabei soll der Mensch stets als Maßstab bei der Entwicklung der "Prinzipien" dienen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Die schalltechnische Untersuchung in Verbindung mit der begleitenden Beratungsleistung für das Stadtquartier der SEM Ostfeld verfolgt das Ziel, aufbauend auf der Auswertung vorhandener Grundlagen, einer daraus abgeleiteten, zusammenfassenden Betrachtung der Geräuschvorbelastung sowie prognostischer Annahmen zur zukünftigen Entwicklung, eine fundierte schalltechnische Bewertungsgrundlage zu erarbeiten. Diese dient dazu, die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet sowie die vom Plangebiet ausgehenden Emissionen systematisch zu untersuchen, zu bewerten und in Handlungsempfehlungen sowie planungsrelevante Vorgaben für die weitere Rahmenplanung zu überführen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse und Bewertung der maßgeblichen Geräuschquellen, insbesondere aus Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr), gewerblichen Nutzungen sowie weiteren relevanten Emittenten im Umfeld und innerhalb des Plangebiets. Aufgrund seiner Lage zwischen zwei Hauptverkehrsstraßen ist das Plangebiet schalltechnisch besonders zu betrachten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die bestehende Geräuschvorbelastung sowie deren Bedeutung für die künftige Anordnung und Verträglichkeit der vorgesehenen Nutzungen. Ziel ist es, die schalltechnischen Rahmenbedingungen für eine verträgliche Entwicklung des Stadtquartiers frühzeitig zu definieren und Nutzungskonflikte zwischen schutzbedürftigen Nutzungen (insbesondere Wohnen, soziale Infrastruktur) und potenziell emittierenden Nutzungen zu identifizieren. Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.Ersterschließungsmaßnahme Heiterblick-Süd - Verkehrsanlagenplanung + Medienplanung
LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbHLeipzigDeadline: Oct 08Ersterschließungsmaßnahme Heiterblick-Süd in Leipzig/ Paunsdorf Objektplanung Verkehrsanlagen + Planung Medienerschließung/ Ingenieurbauwerke LPH 1-9 Inkl. Planung LSA und konstruktive Ingenieurbauwerke Anlass: Unter dem Leitmotiv "Leipzig wächst nachhaltig und dient dem Gemeinwohl" soll in "Heiterblick-Süd" ein neues Stadtquartier für mindestens 4.000 Einwohner entwickelt werden. Die Schwerpunkte liegen in der Sicherung kommunalen und genossenschaftlichen Wohnens, in der Einbettung der Siedlungsfläche in einen ökologisch hochwertigen Landschaftsraum und in der Vernetzung mit den umgebenden Stadtquartieren. Im Ergebnis soll ein inklusives Stadtquartier entstehen, welches eng an den Realitäten und den Bedürfnissen einer heterogenen Gesellschaft orientiert ist. Mit der Entwicklung eines neuen Stadtteils auf bereits überwiegend kommunalen Grundstücken besteht die Grundlage für die modellhafte Umsetzung der aktuellen Planungsansätze wie des klimaangepassten und -resilienten Städtebaus, eines hohen Anteils an bezahlbaren Wohnungen, einer bedarfsgerechten Funktionsmischung, eines anteilig individuellen Wohnungsbaus mit höherer städtebaulicher Dichte zu ermöglichen, nachhaltige Mobilitätsformen zu stärken und einen hohen Grünflächenanteil zu berücksichtigen. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 63 ha. Davon entfallen 30 ha auf eine zusammenhängende potenzielle Baufläche und 33 ha auf angrenzende Grün- und Waldflächen. Es grenzt im Norden an das Wohngebiet Kiebitzmark I, das westlich der Paunsdorfer Allee aus Geschosswohnbauten besteht, östlich der Paunsdorfer Allee überwiegend aus Einzelhausbebauung. Im Osten begrenzt die Trasse der Bundesautobahn A 14 das Wettbe-werbsgebiet, jenseits davon erstreckt sich die offene Landschaft. Im Süden grenzt es an die B 6/Permoserstraße, an die sich östlich der Paunsdorfer Allee ein Einfamilienhausgebiet anschließt, westlich der Paunsdorfer Allee befindet sich das Einkaufszentrum "Paunsdorf Center". Im Westen grenzt es an die Paunsdorfer Allee. Maßnahmebeschreibung: Die Erschließung des neuen Stadtquartiers muss für den Bereich der Siedlungsfläche komplett neu hergestellt werden. Grundlage ist der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs, der in 2025 in einen Masterplan überführt wird und Grundlage für den Bebauungsplan bildet. Die Erschließungsidee des städtebaulichen Entwurfs soll nun technisch und gestalterisch umgesetzt werden. Dabei sollen gleichzeitig die Medienerschließung, die Blau-Grüne Infrastruktur, Lichtsignalanlagen und Ingenieurbauwerke integriert werden. Das neue Stadtquartier besteht aus 3 Teilquartieren, die durch einen Erschließungsring miteinander verbunden sind. Der Erschließungsring ist an zwei Stellen an die Paunsdorfer Allee angeschlossen und soll ggf. auch Buslinienverkehr aufnehmen eine weitere Anbindung soll an die B6 erfolgen. In den Teilquartieren wird es Wohnstraßen geben, die Anlieferung, Müllentsorgung und Rettungsfahrzeuge aufnehmen sollen. Der motorisierte Individualverkehr soll gebündelt in Quartiersgaragen untergebracht werden. Oberirdische Stellplätze soll es nur für Ausnahmen geben (Bedarfsstellplätze für Anlieferung und barrierefreie Stellplätze in Wohnungsnähe). Neben der Erschließungsfunktion soll der öffentliche Verkehrsraum eine hohe Aufenthaltsqualität besitzen und auch Orte für Stadtmobiliar vorsehen. Dabei ist der Umgang mit Material und die Übergänge zwischen den einzelnen Bereichen mit großer Sorgfalt zu behandeln. Ziel ist die verkehrs- und medientechnische Erschließung des neuen Stadtquartiers Heiterblick-Süd. Die verkehrliche Erschließung besteht aus den Bausteinen äußere Erschließung, innerer Loop, das Nebenwegenetz und die Quartiersplätze Leistungsbereiche siehe Auslobung Mit dem Angebot sind beigefügte Formblätter auszufüllen und beizufügen. Die Form der Einreichung entnehmen Sie der Auslobung. Mit dem Offenen Verfahren wird ein Büro oder Bietergemeinschaft gesucht, für die Verkehrsanlagenplanung und Medienplanung/ Ingenieurbauwerke inkl. Planung LSA und konstruktive Ingenieurbauwerke LPH 1-9. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist voraussichtlich in Einzellosvergabe vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die Stufe 1 Leistungsphasen 1-2 nach HOAI. Die Beauftragung der Planungsleistungen besteht aus möglichen 3 Stufen. Stufe 1 LPH 1-2 Stufe 2 LPH 3-4 Stufe 3 LPH 5-9 Die Weiterbeauftragung ab der Stufe 2 (LPH 3-4) und Stufe 3 ist als Option zu sehen, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung der nächsten Stufen besteht nicht. Mit Veröffentlichung dieser Ausschreibung auf evergabe, sind die Unterlagen zum Download bereitgestellt. Es gelten Mindestbedingungen zu Eignung. Zuschlagskriterien: siehe Auslobung Honorarangebot Gewichtung 40% Konzept zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung Gewichtung 30% Büropräsentation mit Personaleinsatzkonzept Gewichtung 30%Verkehrsanlage Lph 1 - 4 und Ingenieurbauwerk/Tragwerksplanung Lph 1 -3
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeDeadline: Aug 25Planungsauftrag Für die Planung der nachfolgend beschriebenen baulichen und verkehrlichen Situation sind sämtliche technisch und planerisch sinnvolle Lösungen zu untersuchen, die zu dem regelrechten 6-streifigen Ausbau für den Abschnitt AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R Liburer Heide (A 559) (gem. Bundesverkehrswegeplan (BVWP)) führen. Grundlage dafür ist die bis zur Vergabe vorliegende Verkehrsuntersuchung mit Prognosehorizont 2035. Durch einen 6-streifigen Ausbau z.B. mit zusätzlichen Anpassungen an verschiedenen Anschluss-stellen (AS), einem leistungsfähigen Querschnitt, der regelgerechten Ausbildung des Mittelstreifens sowie eine ausreichende Entwässerung können Sicherheitsrisiken minimiert und die Leistungsfähig-keit und Verkehrssicherheit für die heutigen und zukünftigen Verkehrsbelastungen sichergestellt werden. Planungsbereich Abschnitte 1 - 3 Bei der A 59 handelt es sich um eine durchgehende Autobahn mit großräumiger Verbindungsfunktion der Straßenkategorie AS I gemäß RIN (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung), da sie im südlichen Nordrhein-Westfalen eine netzplanerische Alternative zur A 3 und A 1 / A 61 darstellt. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 (BPL 2016), Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23.12.2016, ist am 31.12.2016 in Kraft getreten. Darin ist der Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahndreieck Köln-Porz (A 559) und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost als "vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung" ausgewiesen (PRINS-Nr. für Bedarfsplanabschnitte A59-G20-NW und A59-G80-NW). Im Rahmen einer vierstufigen Priorisierung von Straßenbauprojekten stellt diese Einteilung die höchste Kategorie dar. Der Streckenabschnitt "A59-G80-NW-T1-NW: A 59 - AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R-Anlage Liburer Heide" (Bau-km 18+069 bis Bau-km 23+593) ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Der Ausbauabschnitt befindet sich überwiegend auf dem Stadtgebiet von Troisdorf (Stadtteile Spich, Oberlar, Rotter See, Sieglar und Friedlich-Wilhelms-Hütte) und zu einem kleinen Teil auf dem Stadtgebiet von Sankt Augustin. Durch die hohe Einwohnerdichte in der Region, die Anbindung des Flughafens Köln/Bonn, die großen Gewerbe- und Industrieansiedlungen im unmittelbaren Bereich und den hohen Anteil an durchgehendem Fernverkehr ist der Streckenabschnitt zwischen dem AD Heumar und dem AK Bonn-Ost (A 562) als verkehrlich sehr stark belastet anzusehen. Im Untersuchungsraum kann der Ausbauabschnitt AD Sankt Augustin-West bis T+R-Anlage Liburer Heide z.B. in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Komplexe Ausbauplanung Bei dem betroffenen Streckenabschnitt der A 59 handelt es sich um eine komplexe Ausbauplanung, da vielfältige Konflikte mit Leitungen (Hochspannungsfreileitungen und Ferngasleitungen), kreuzende Verkehrswege und Flüsse sowie dicht heranreichende Wohn- und Gewerbebebauung vorhanden sind. Bereits die Vorplanung wird daher als sehr zeit- und personalintensiv eingeschätzt. Zum Umfang der Planungsleistung gehören die Untersuchung, Darstellung und Beurteilung der verschiedenen Ausbauvarianten zum 6-streifigen Ausbau der A 59 zwischen AD Sankt Augustin-West bis zur geplanten T+R-Anlage Liburer Heide unter Beachtung aller räumlichen und sachlichen Zwangspunkte. Die Beurteilung aller erarbeiteten Varianten erfolgt hinsichtlich Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit, sowie weiterer Gesichtspunkte. Diese sind Bauablauf/ Technische Machbarkeit, Lärmschutz, Kosten/ Wirtschaftlichkeit, Städtebauliche Einbindung und Umweltverträglichkeit Siegbrücke Ein großer Themenkomplex in diesem Streckenabschnitt ist das Bauwerk Siegbrücke, da dort viele verschiedenen Problematiken, wie eingeschränkte Resttragfähigkeit, erforderlicher 8-streifiger Neubau im FFH-Gebiet, Nähe zu weiteren Bauwerken und Hochspannungsfreileitungen, zu einem komplexen Problem, insbesondere bei der bauzeitlichen Verkehrsführung zusammentreffen. Um die technische Machbarkeit der Ausbauvarianten in diesem Bereich überprüfen zu können, muss bereits im frühen Planungsstadium eine sehr konkrete bauzeitliche Verkehrsführung und Baustellenverkehrsführung erstellt werden. Bisherige Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen neben dem regelrechten 6-streifigen Ausbaus zudem die Planung eines zusätzlichen Einfahrtstreifens zwischen AD Sankt Augustin-West und AS Troisdorf in Fahrtrichtung Köln (Einfahrt von der der A 560 auf die A 59). Bedarfsplanprojekt A 553 Das Bedarfsplanprojekt A 553 beschreibt eine neue 4 streifige Verbindung zwischen Wesseling (A 555) und Niederkassel (A 59). Entsprechend der festgelegten Vorzugsvariante (V6aT) soll ein Anschluss der geplanten neuen Rheinquerung "Rheinspange" im Bereich der Spicher Seen erfolgen. Planen mit BIM Building Information Modeling (BIM) beschreibt eine digitale Arbeitsmethode für das Planen, Bauen, Erhalten und Betreiben der Bundesfernstraßeninfrastruktur. Die vertragsgegenständliche Planung bzw. Ausführung ist durch den AN mittels der BIM-Methode modellbasiert zu erstellen. Die daraus resultierenden Anforderungen ergeben sich aus der hier folgenden Leistungsbeschreibung (LB), in denen die Anforderungen der BIM-Methodik in den AG-Informationsanforderungen (AIA) beschrieben und konkretisiert sind. Im weiteren Verlauf der hier vorliegenden Leistungsbeschreibung wird insbesondere auf die Anhänge der AIA verwiesen. Die Projektabwicklung erfolgt als modellbasierte BIM-Gesamtplanung aller beteiligten Fachgewerke unter Gesamt-Koordination eines extern beauftragten BIM-Gesamtkoordinators. Alle Planungs- und planungsrelevanten Daten für die Verkehrsanlage sind somit auch im OKSTRA-Format 2.022 (oder neuer) zu übergeben.Generalplanerleistungen für die verkehrliche Erschließung des Technologiequartiers Wedau (TQW) in Duisburg - Straßenanbindung mit Unterquerung der DB-Strecke Duisburg-Ratingen West
Nerra GmbHDuisburgDeadline: Sep 14Der Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen DB-Ausbesserungswerks Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Voraussetzung für die Entwicklung des Standortes ist eine leistungsfähige verkehrliche Erschließung. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Planung einer neuen Straßenanbindung zwischen der Bissingheimer Straße und der Haupterschließung des TQW. Hierfür ist die Unterquerung der bestehenden DB-Strecke Duisburg-Ratingen West erforderlich. Die Maßnahme dient der verkehrlichen Erschließung des TQW, der Verbesserung der überörtlichen Verkehrsverbindungen sowie der Schaffung einer leistungsfähigen Anbindung für die künftige Quartiersentwicklung. Der Auftraggeber hat bereits erste Konzeptstudien erstellen sowie verschiedene Erschließungsvarianten untersuchen und bewerten lassen. Auf dieser Grundlage wurde eine Vorzugsvariante entwickelt, welche die Grundlage für die weiteren Planungsleistungen bildet. Der Auftraggeber wird diese Vorzugsvariante sowie die vorhandenen Planunterlagen den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe der Angebote bereitstellen. Das Bauwerk soll nach Fertigstellung in das Eigentum der DB InfraGO AG übergehen und ist daher unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien und Vorgaben der DB InfraGO AG zu planen. Die Maßnahme erfordert deshalb eine enge Abstimmung mit der DB InfraGO AG. Aufgrund der erforderlichen Sperrpausen im Bahnbetrieb und der hierfür notwendigen langfristigen Vorlaufzeiten zieht der Auftraggeber die Maßnahme gegenüber der eigentlichen Quartiersentwicklung vor. Die Sperrpausen sind nach den derzeitigen Abstimmungen bei der DB InfraGO AG ab November 2026 vorzubereiten und sukzessiv anzumelden. Die finalen Unterlagen sind bis Januar 2027 einzureichen, damit die baulich bedingte Sperrung der Bahnstrecke (ca. 3 Monate) im Jahr 2031 erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund muss der Generalplaner seine Planungen in der Tiefe der Leistungsphase (LPH) 3 HOAI nach den aktuellen Abstimmungen bereits bis Anfang 2027 erstellen. Der Auftraggeber beabsichtigt derzeit, die Planungsleistungen bis einschließlich der LPH 4 durch einen Generalplaner erbringen zu lassen. Für die anschließende Realisierung strebt er die Vergabe an einen Generalunternehmer an. Der Generalplaner hat hierfür die erforderliche funktionale Leistungsbeschreibung sowie ergänzende Unterlagen wie zum Beispiel Leitdetails und Systemschnitte zu erstellen und den Auftraggeber fachlich zu unterstützen. Nach Beauftragung des Generalunternehmers soll der Generalplaner insbesondere Prüf-, Koordinations- und Qualitätssicherungsaufgaben übernehmen. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit Vertragsschluss zunächst die LPH 1 und 2 abzurufen. Die LPH 3 - 9 werden zunächst nur optional und ggf. getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen, abgerufen. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen zu einem Pauschalfestpreis. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI); - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI); - Verkehrsanlagen Straße (§§ 45 ff. HOAI); - Verkehrsanlagen Schiene (§§ 45 ff. HOAI); - Technische Ausrüstung Bahnanlagen (§§ 53 ff. HOAI), insbesondere Oberleitungsanlagen (OLA/OLS), Telekommunikationsanlagen (TK) sowie Leit- und Sicherungstechnik (LST); - Koordinations- und Schnittstellenleistungen einschließlich der Zusammenarbeit mit einem durch das Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Prüfingenieur; - Bauphasenplanung und baubetriebliche Sperrpausenplanung. Die erforderlichen Umweltfachplanungen sind voraussichtlich nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Auftrags. Der Zuschlag ist nach den derzeitigen Planungen für November 2026 vorgesehen. Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist vom Objektplaner zu erbringen. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie zu den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen. Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen werden zügig beantwortet. Auch während der Planungs- und Bauphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Auftraggeber versteht sich nicht als öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 ff. GWB. Aufgrund der Bedeutung des Auftrages und im Interesse eines transparenten und breiten Wettbewerbs hat er sich dennoch entschieden, europaweit auszuschreiben, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
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