Regionalverband Großraum BraunschweigBraunschweig
Verkehrserhebung Elektro-Netz Niedersachsen-Ost (ENNO) 2027
Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind auf Grundlage der verkehrsvertraglichen Verpflichtungen sowie der Vorgaben aus den Einnahmenaufteilungsverträgen Verkehrserhebungen im Aufgabenträgergebiet des Regionalverbands durchzuführen. Diese Erhebung dient der Feststellung der Erlös- und Nachfragesituation. Verkehrserhebung
Traffic Planning
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Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind auf Grundlage der verkehrsvertraglichen Verpflichtungen sowie der Vorgaben aus den Einnahmenaufteilungsverträgen Verkehrserhebungen im Aufgabenträgergebiet des Regionalverbands durchzuführen. Diese Erhebung dient der Feststellung der Erlös- und Nachfragesituation. Verkehrserhebung
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Regionalverband Großraum Braunschweig
- Published:
- July 23, 2026
- Deadline:
- August 31, 2026
- Topic:
- Traffic Planning
Tender description
Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind auf Grundlage der verkehrsvertraglichen Verpflichtungen sowie der Vorgaben aus den Einnahmenaufteilungsverträgen Verkehrserhebungen im Aufgabenträgergebiet des Regionalverbands durchzuführen. Diese Erhebung dient der Feststellung der Erlös- und Nachfragesituation. Verkehrserhebung
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7- Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)Deadline: Aug 06
Bestandskartierung für den Schlammpeitzger 2027 und 2029
4.1 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Westen von Sachsen-Anhalt, im Landkreis Börde. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2.1, Tab. 2 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.2 und Abb.4 zeigt die Lage im Land. 4.2 Leistungsumfang - Allgemeine Methodik, zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für FFH-Fischarten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (RANA 2010). Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, vgl. Sachteleben & Behrens 2010 sowie Schnitter et al. 2006 - Anlage 1.4.1), das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Dies soll für die Gesamtbewertung von drei Untersuchungsgebieten angewendet werden in denen die FFH-Monitoringstichprobenstellen für den Schlammpeitzger liegen. Die Erfassung der Art richtet sich nach der Methodik zur Verbreitungskartierung von KRAPPE 2009. Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 4.3 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2029 durchzuführen. 4.3 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten Der AN holt die für die Befischung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Fischereiberechtigten selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Die Befischung der Probestrecken ist auf den Schlammpeitzger ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. An den einzelnen Probestellen ist folgender Mindesta - Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassuns)
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.1.3, Tab. 1 aufgeführten Monitoringgewässer bzw. Gewässerabschnitte für die Erfassung der Bachmuschel gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1-1.1.2 zeigen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Bachmuschel belegt. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. . 2.3 Untersuchungen/Geländeerhebungen 2.3.1 Allgemeine Anforderungen Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 1.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.3; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4). Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Aug 06
Bestandskartierung für den Schlammpeitzger 2027 und 2029
3.1 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Norden von Sachsen-Anhalt, im Altmarkkreis Salzwedel und Stendal. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2.1, Tab. 1 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.1 und Abb.3 zeigt die Lage im Land. 3.2 Leistungsumfang - Allgemeine Methodik, zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für FFH-Fischarten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (RANA 2010). Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, vgl. Sachteleben & Behrens 2010 sowie Schnitter et al. 2006 - Anlage 1.4.1), das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Dies soll für die Gesamtbewertung von drei Untersuchungsgebieten angewendet werden in denen die FFH-Monitoringstichprobenstellen für den Schlammpeitzger liegen. Die Erfassung der Art richtet sich nach der Methodik zur Verbreitungskartierung von KRAPPE 2009. Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 3.3 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2027 durchzuführen. 3.3 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten Der AN holt die für die Befischung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Fischereiberechtigten selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Die Befischung der Probestrecken ist auf den Schlammpeitzger ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. An den einzelnen Probestellen ist folgender Mindestaufwand zu erbringen: Jeder Probestrecke besteht aus 4 Teilstrecken je 50 m (1 Probstrecke=200 m), Probefläche 100 m²/ Teilstrecke, Anodenkontakte 50 Dips, Befischungszeit 15 (bis 30) Minuten pro Teilstrecke. Ab einer Individuenzahl von 100 Tieren der Zielart dürfen diese Mindestvorgaben unterschritten werden. Die Befischungen erfolgen je nach Bedingungen watend oder vom Boot aus. Gemäß den Elektrofischerei-Sicherheitsvorkehrungen ist zwingend zu beachten und zu kalkulieren, dass die Elektrofischerei mit mindestens zwei Erfassern durchgeführt werden muss. Ein Verstoß für zum Ausschluss vom Verfahren. In Ausnahmefällen ist es auch möglich vom Ufer aus zu fischen (z.B. kleine Gräben mit großer Sedimentdicke) oder Wat- und Bootsfischerei zu kombinieren (z.B. Grabenstrecken mit großer Tiefenvarianz). In kleineren Fließgewässern (bis 5 m Breite) ist es sinnvoll die gesamte Fläche zu befischen, während es in Stand- und größeren Fließgewässern notwendig ist, sich auf einen Uferstreifen zu beschränken. Während der Befischung gefangene Schlammpeitzger werden zurückbehalten und nach anschließender Vermessung zurückgesetzt. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen. - Bundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieHamburgDeadline: Aug 11
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Flächenvoruntersuchung und Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee ab 2027 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2026)
Geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst kontinuierliche Drucksondierungen, diskontinuierliche Drucksondierungen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Bohrungen zur Probennahme inklusive Bodenansprache, sowie Laboruntersuchungen. Die zu unterersuchenden Flächen pro Jahr werden von dem Flächenentwicklungsplan (FEP) vorgegeben. In dem jeweiligen Untersuchungsraum gilt es mit den kontinuierlichen Drucksondierungen zu starten. Die Tiefe der kontinuierlichen Drucksondierung soll bis zum Erreichen der Verfahrensgrenze durchgeführt werden. Anschließend wird die Zieltiefe (max. 80 m unter Seeboden) der Erkundung durch die Ausführung von diskontinuierlichen Drucksondierungen erreicht. Bevor mit den Bohrungen zur Probennahme gestartet werden kann, müssen alle Drucksondierungsergebnisse erhoben sein. Es gilt pro FEP-Fläche die Erkundungen logistisch optimiert zusammenhängend auszuführen. Der Auftraggeber behält sich vor die Reihenfolge der Erkundungsarbeiten festzusetzen. Die Tiefe der indirekten und direkten Aufschlüsse beträgt max. 80 m unter Seeboden. Die zu erkundenden Tiefen an den einzelnen Lokationen der Drucksondierungen werden im Vorfeld durch die gesonderte beauftragte geotechnische Begleitung festgelegt. Nach der vollständigen Erhebung der Drucksondierungsergebnisse werden diese durch die geotechnische Begleitung ausgewertet, sodass die Anzahl sowie die Tiefe der Bohrungen zur Probennahme festgelegt werden kann. Dabei sollen nichtbindige Böden voraussichtlich nur abschnittsweise beprobt und bindige Böden voraussichtlich durchgehend beprobt werden. Probeentnahmebohrungen erfolgen an ausgewählten Drucksondierungslokationen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanischen Versuche umfasst, durch die geotechnische Begleitung festzulegen und von dem Auftragnehmer dieser Ausschreibung auszuführen. Die Felduntersuchungen, sowie die Dokumentation müssen nach DIN EN ISO 19901-8:2024-01 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach aktuellen Normen und dem BSH Standard Baugrunderkundung für Offshore-Windenergieparks durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht (Investigation Report) zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht (Laboratory Data Report) zu dokumentieren. Für das Jahr 2027 gilt es an 25 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (13 Lokationen bis 80 m und 12 Lokationen bis 60 m) und an 13 Lokationen Bohrungen zur Probennahme bis 80 m Tiefe. Für das Jahr 2028 gilt es an 25 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (13 Lokationen bis 80 m und 12 Lokationen bis 60 m) und an 13 Lokationen Bohrungen zur Probennahme (3 Lokationen bis 80 m und 10 Lokationen bis 60 m). Die Erkundungslokationen für das Jahr 2027 werden sich auf der FEP-Fläche N-12.6 und die Erkundungslokationen für das Jahr 2028 werden sich im Untersuchungsraum N-16 Ost befinden. Weitere Abrufe für zusätzliche Erkundungsarbeiten in den Jahren 2027 und 2028 sind nach derzeitigem Planungsstand notwendig. Eine Verbindlichkeit zur Abrufung besteht jedoch nicht. Die voraussichtlichen Mengen des Erkundungsumfanges von weiteren Abrufen in weiteren Erkundungsjahren richten sich nach den Vorgaben des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans und können aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Weitere Informationen zur Beschreibung siehe in der Leistungsbeschreibung. - Bundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieHamburgDeadline: Aug 11
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Flächenvoruntersuchung und Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee ab 2027 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2026)
Geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst kontinuierliche Drucksondierungen, diskontinuierliche Drucksondierungen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Bohrungen zur Probennahme inklusive Bodenansprache, sowie Laboruntersuchungen. Die zu unterersuchenden Flächen pro Jahr werden von dem Flächenentwicklungsplan (FEP) vorgegeben. In dem jeweiligen Untersuchungsraum gilt es mit den kontinuierlichen Drucksondierungen zu starten. Die Tiefe der kontinuierlichen Drucksondierung soll bis zum Erreichen der Verfahrensgrenze durchgeführt werden. Anschließend wird die Zieltiefe (max. 80 m unter Seeboden) der Erkundung durch die Ausführung von diskontinuierlichen Drucksondierungen erreicht. Bevor mit den Bohrungen zur Probennahme gestartet werden kann, müssen alle Drucksondierungsergebnisse erhoben sein. Es gilt pro FEP-Fläche die Erkundungen logistisch optimiert zusammenhängend auszuführen. Der Auftraggeber behält sich vor die Reihenfolge der Erkundungsarbeiten festzusetzen. Die Tiefe der indirekten und direkten Aufschlüsse beträgt max. 80 m unter Seeboden. Die zu erkundenden Tiefen an den einzelnen Lokationen der Drucksondierungen werden im Vorfeld durch die gesonderte beauftragte geotechnische Begleitung festgelegt. Nach der vollständigen Erhebung der Drucksondierungsergebnisse werden diese durch die geotechnische Begleitung ausgewertet, sodass die Anzahl sowie die Tiefe der Bohrungen zur Probennahme festgelegt werden kann. Dabei sollen nichtbindige Böden voraussichtlich nur abschnittsweise beprobt und bindige Böden voraussichtlich durchgehend beprobt werden. Probeentnahmebohrungen erfolgen an ausgewählten Drucksondierungslokationen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanischen Versuche umfasst, durch die geotechnische Begleitung festzulegen und von dem Auftragnehmer dieser Ausschreibung auszuführen. Die Felduntersuchungen, sowie die Dokumentation müssen nach DIN EN ISO 19901-8:2024-01 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach aktuellen Normen und dem BSH Standard Baugrunderkundung für Offshore-Windenergieparks durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht (Investigation Report) zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht (Laboratory Data Report) zu dokumentieren. Für das Jahr 2027 gilt es an 25 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (13 Lokationen bis 80 m und 12 Lokationen bis 60 m) und an 13 Lokationen Bohrungen zur Probennahme bis 80 m Tiefe. Für das Jahr 2028 gilt es an 25 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (13 Lokationen bis 80 m und 12 Lokationen bis 60 m) und an 13 Lokationen Bohrungen zur Probennahme (3 Lokationen bis 80 m und 10 Lokationen bis 60 m). Die Erkundungslokationen für das Jahr 2027 werden sich auf der FEP-Fläche N-12.6 und die Erkundungslokationen für das Jahr 2028 werden sich im Untersuchungsraum N-16 Ost befinden. Weitere Abrufe für zusätzliche Erkundungsarbeiten in den Jahren 2027 und 2028 sind nach derzeitigem Planungsstand notwendig. Eine Verbindlichkeit zur Abrufung besteht jedoch nicht. Die voraussichtlichen Mengen des Erkundungsumfanges von weiteren Abrufen in weiteren Erkundungsjahren richten sich nach den Vorgaben des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans und können aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Weitere Informationen zur Beschreibung siehe in der Leistungsbeschreibung. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHN/ADeadline: Jun 26
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad LippspringeDeadline: Jun 26
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
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