AOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchenTED
Verhandlungsabsicht Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V der AOK Bayern über die Versorgung mit Teststreifen
Die AOK Bayern plant einen neuen Vertrag über die kostenlose Versorgung ihrer Versicherten mit Teststreifen. Interessierte Leistungserbringer oder Verbände können bis zum 31.07.2026 ihre Interessensbekundung einreichen.
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