Landratsamt Main-Tauber-KreisTauberbischofsheimTED
Vergabeverfahren BEV Taubertalbahn
Ergänzend zum SPNV auf der Westfrankenbahn werden auf der Linie 88a im Spätverkehr Leistungen im ÖPNV zwischen Wertheim und Tauberbischofsheim angeboten. Das geplante Fahrplanvolumen umfasst drei tägliche Abfahrten in Wertheim ZOB um 21:50 Uhr, 22:50 Uhr und 23:30 Uhr sowie eine Abfahrt Montag bis Freitag um 21:05 Uhr ab Gamburg (Tauber) ...
Passenger Transport
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landratsamt Main-Tauber-Kreis
- Published:
- August 20, 2026
- Deadline:
- September 20, 2026
- Topic:
- Passenger Transport
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Ergänzend zum SPNV auf der Westfrankenbahn werden auf der Linie 88a im Spätverkehr Leistungen im ÖPNV zwischen Wertheim und Tauberbischofsheim angeboten. Das geplante Fahrplanvolumen umfasst drei tägliche Abfahrten in Wertheim ZOB um 21:50 Uhr, 22:50 Uhr und 23:30 Uhr sowie eine Abfahrt Montag bis Freitag um 21:05 Uhr ab Gamburg (Tauber) Tauberbrücke/Bahnhof nach Tauberbischofsheim ZOB. Weiter sind vier tägliche Abfahrten ab Tauberbischofsheim ZOB um 21:35 Uhr, 22:35 Uhr, 23:35 Uhr und 00:30 Uhr in Richtung Wertheim geplant. Als Mindestanforderung sind Fahrzeuge gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG mit einer Kapazität von 7 Sitzplätzen und einem Rollstuhlplatz vorgesehen. Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Zusätzlich ist der BW-Tarif anzuerkennen und zu verkaufen (https://www.bwtarif.gmbh). Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Zur Harmonisierung der anstehenden weiteren Vergabeverfahren im Main-Tauber-Kreis wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Vorabbekanntmachung die Jahresfrist bis zur Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, die frühestens für März 2027 geplant ist, nicht vollumfänglich eingehalt
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8Busergänzungsverkehr im Taubertal Linie 88b Tauberbischofsheim - Bad Mergentheim - Niederstetten
Landratsamt Main-Tauber-KreisTauberbischofsheimErgänzend zum SPNV auf der Westfrankenbahn werden auf der Linie 88b im Spätverkehr Leistungen im ÖPNV zwischen Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim und Niederstetten angeboten. Das geplante Fahrplanvolumen umfasst drei tägliche Abfahrten und eine Abfahrt Freitag und Samstag in Tauberbischofsheim ZOB um 21:45 Uhr, 22:45 Uhr (bis Lauda ZOB), 23:45 Uhr und 0:30 (Freitag und Samstag) sowie eine Abfahrt Montag bis Samstag um 20:35 Uhr ab Bad Mergentheim Bahnhof nach Niederstetten ZOB. Weiter sind zwei tägliche Abfahrten ab Niederstetten ZOB um 21:15 Uhr und 23:20 Uhr (Montag bis Donnerstag und Sonntag nur bis Lauda) sowie zwei tägliche Abfahrten ab Lauda ZOB um 21:15 Uhr und 23:10 Uhr in Richtung Tauberbischofsheim geplant. Es sind Fahrzeuge gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG mit einem niederflurigen Bodenanteil (mindestens Low-Entry) einzusetzen, ausgestattet mit einer Klapprampe und einer Mehrzweckfläche auf der Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen gesichert mitgeführt werden können. Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Zusätzlich ist der BW-Tarif anzuerkennen und zu verkaufen (https://www.bwtarif.gmbh). Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenVergabeverfahren Main-Tauber und Maintal
Landratsamt Main-Tauber-KreisTauberbischofsheimDeadline: Sep 10Das Linienbündel Ahorn-Boxberg besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 930, 933, 934, 937 und 939 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die Linie 935 Bad Mergentheim – Assamstadt – Boxberg wurde neu konzipiert und bildet durch eine Verknüpfung mit der Linie 930 einen Ringverkehr. Unter der Linie 932 wird der freigestellte Schülerverkehr zu den Schulen in Stuppach und Neunkirchen in den ÖPNV integriert. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung beiVorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 gemäß Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 PBefG und §§ 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag)
Landkreis BiberachBiberachDeadline: Sep 02Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Biberach und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 im Rahmen eines beabsichtigten Vergabeverfahrens gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB für den Zeitraum vom 01.04.2027 bis 31.03.2037 und damit mithin für 10 Jahre zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewandt. Die Einnahmen der Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, welches diese aufgrund des beabsichtigen Bruttoverkehrsvertrags an den Aufgabenträger abführen muss. Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING) aus der Allgemeinen Vorschriften des Landkreises Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr", des Alb-Donau-Kreises, des Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbundes (Bodo) und des Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH (Naldo), aus der Allgemeinen Vorschrift der Landkreise Ravensburg und Sigmaringen sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Landkreis Biberach als zuständiger Aufgabenträger und Vertragspartner zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die gesamten Verkehrsleistungen kalkuliert: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 1,5 Mio. € / pro Jahr. Weitere Informationen sind bei den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg, Sigmaringen oder den Verkehrsverbünden (Bodo, DING, Naldo) anzufragen.BEV-Kehrmaschine 16t (gebraucht)
USB Bochum GmbHBochumGebrauchtfahrzeug Erstzulassung: 07/2024; Betriebsstunden: ca. 1.000 h; Kilometerstand: ca. 20.000 km; Fahrgestell - BEV-Antrieb; - LFP-Batterie ca. 250 kWh; - DC-Ladung bis 120 kW; - AC-Ladung 22 kW; - Leistung 100/160KW; - z.G.G. 16 t; - Nutzlast ca. 9,5 t; - Vmax. 90 km/h; Fahrerarbeitsplatz: - luftgefederter Fahrersitz; - Klimaanlage; - digitales Kombiinstrument; - Tempomat; - GPS; - Rückfahrkamera; - Smartphone Connect; - LED-Beleuchtung; - Linkslenker; Sicherheitsausstattung: - ABS; - ASR; - ESP; - AEBS; Kehraufbau: - Schmutzbehälter 6 m³, runder Behälterboden zur besseren Reinigung; - Integrierter Frischwassertank 1.500 l; - Edelstahlbehälter (1.4301); - GFK-Außenverkleidung; - CAN-Bus-Steuerung; - Ventilatorabluft nach oben; - Kehraggregate rechts und links mit je einem geschobenen Tellerbesen; - Tellerbesen hydraulisch verstellbar; - schwenkbarer Walzenbesen 1.500 mm lang; - 2-stufige Grobschmutzaufnahme; - pneumatische Laubsaugeinrichtung; - 150 bar Waschanlage mit 15 m Schlauch; - Schmutzwasserablass 3 Zoll; - Elektrisch angetriebener Ventilator; - Boost-Knopf für temporäre Erhöhung der Saugleistung im Minibedienpult;BEV-Abfallsammelfahrzeug mit Ladelifter für Unterflurbehälter
USB Bochum GmbHBochumFahrgestell - 32 t BEV-Tridem-Fahrgestell 8x4 - Batteriekapazität > 350 kWh - DC-Ladung > 150 kW und AC-Ladung - luftgefederte Vorderachse 10 t - Vorlauf- und Nachlaufachse liftbar und zwangsgelenkt - Radstand ca. 5.100 mm (1. - 3. Achse) - 2 Kolbenaxialverstellpumpen für Ladelifter und Hakengerät (verstellbar) sowie Abrollaufbau automatisierter Ladelifter Villiger ILA (intelligent loading asssistant) - manuelle Behälteransteuerung, ab Andocken Automatikbetrieb - 7,5 m Auslage - 1,7 t Last bei 7 m Auslage - senkrechter Hub nach oben (Zentralhub) - Schwenkbereich ca. 270° (Behälter können links und rechts vom Fahrzeug aufgenommen werden) Aufnahmegerät Villiger Speed Gripper - für Pilzaufnahme - mit unabhängiger hydraulischer Pendelbremse - Eigengewicht ca. 250 kg Abrollkipper - Hubkapazität 20 t - hydraulische Aufbauverriegelung - Kippwinkelbegrenzung Abrollkipper HIAB Optima 20S Abrollpresse Villiger Speed Compactor VC 24 UL - 24 m³ Aufbauvolumen - 7 m³ Ladetrichter - Schneckenverdichtung - Gewicht ca. 3.800 kgLeasing PKW Kleinwagen BEV
Gesundheit Nord gGmbHChemnitzDeadline: Sep 24Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Leasing PKW - Kleinwagen BEV Menge und Umfang: Lieferung von 2 Stück fabrikneuen vollelektrischen PKW Kleinwagen, im Leasing (Leasing-Laufzeit: 48 Monate) Ort der Leistung: ChemnitzVergabeverfahren Schulbuslinien im freigestellten Schülerverkehr - Schuljahr 2026/2027
Gemeinde SchorndorfSchorndorfVergabeverfahren Schulbuslinien im freigestellten Schülerverkehr - Schuljahr 2026/2027 Losnummer 1 + 2 Lostitel Fahrleistungen + optionalLieferung von BEV PKW 2026ff
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-AktiengesellschaftWienLieferung von BEV PKW 2026ff
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- The submission deadline is 20. September 2026.
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- The contracting authority is Landratsamt Main-Tauber-Kreis.
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