LBB NL KoblenzKoblenzTED
Vergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2
Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Die Gebäude A und B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet und später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude a...
MEP Engineering, Fire Protection Engineering
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Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Die Gebäude A und B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet und später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäud...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- LBB NL Koblenz
- Published:
- July 20, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- MEP Engineering
Tender description
Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Die Gebäude A und B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet und später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus den 1960er Jahren, welches nicht unter Denkmalschutz steht, aber in Materialien, Raumzuschnitten und Erscheinungsbild typisch für seine Erbauungszeit ist. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung LBB, Niederlassung Landau plant die Brandschutzertüchtigung der oben genannten. In dem Gebäudeteil B soll allerdings, aufgrund eines anstehenden Verkaufs, lediglich eine Interimslösung zur Ausführung kommen. Die Maßnahmen sollen auf Basis von drei Brandschutzkonzepten für die Gebäude E & D sowie A und B, sowie der Festlegung zur Reduzierung des Maßnahmenumfangs für Gebäude B (Interim) umgesetzt werden. Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Versorgungstechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Gewerken Sanitär (Abwasser- und Wasserversorgung) und Heizungstechnik. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Rohrdurchführungen wurden ohne Abschottung in Wänden und Geschossdecken ausgeführt. -Rohrleitungen wurden mit Dämmungen mit Schmelzpunkt < 1000°C (z.B. Glaswolle) durch Wände hindurchgeführt. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagengruppe 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: ermittelte Baukosten 76.362,86 EUR -Die Grundlagen der Kostenermittlung für die KG 410 müssen aktualisiert werden. Zwischenzeitlich wurde in allen Gebäudeteilen ein Großteil der Trinkwasserleitungen saniert. Hierfür ist eine Bestandserfassung zum Abgleich der bisher geplanten Brandschottungen gegenüber den aktuell noch benötigten Brandschottungen nötig. -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A und B Interim aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für die KG 410. Konkret betreffen die Maßnahmen die Ertüchtigung und Erneuerung von Brandschutzdurchführungen. Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen ermittelte Baukosten 61.368,78 EUR -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A und B Interim aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für die KG 420. Konkret betreffen die Maßnahmen die Ertüchtigung und Erneuerung von Brandschutzdurchführungen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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10- LBB NL KoblenzKoblenz
Vergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2
Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Die Gebäude A und B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet und später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus den 1960er Jahren, welches nicht unter Denkmalschutz steht, aber in Materialien, Raumzuschnitten und Erscheinungsbild typisch für seine Erbauungszeit ist. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung LBB, Niederlassung Landau plant die Brandschutzertüchtigung der oben genannten. In dem Gebäudeteil B soll allerdings, aufgrund eines anstehenden Verkaufs, lediglich eine Interimslösung zur Ausführung kommen. Die Maßnahmen sollen auf Basis von drei Brandschutzkonzepten für die Gebäude E & D sowie A und B, sowie der Festlegung zur Reduzierung des Maßnahmenumfangs für Gebäude B (Interim) umgesetzt werden. Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Versorgungstechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Gewerken Sanitär (Abwasser- und Wasserversorgung) und Heizungstechnik. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Rohrdurchführungen wurden ohne Abschottung in Wänden und Geschossdecken ausgeführt. -Rohrleitungen wurden mit Dämmungen mit Schmelzpunkt < 1000°C (z.B. Glaswolle) durch Wände hindurchgeführt. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem - LBB NL KoblenzKoblenz
Vergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitu - LBB NL KoblenzKoblenz
Vergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2
Die Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat seinen Sitz in den Gebäuden A bis E in der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Oberen Langgasse in Speyer. Gebäude A und B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet und später für den LRH umgenutzt. Das Altbaugebäude (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus den 1960er Jahren. Die Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung LBB, Niederlassung Landau, plant die Brandschutzertüchtigung der genannten Gebäude. Im Gebäudeteil B soll aufgrund - LBB NL KoblenzKoblenz
Vergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben. - Land Schleswig-Holstein vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKiel
FH Westküste Heide, Brandschutzsanierung, Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Anlagengruppe 1 Honorarzone (HZ) II, Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1 bis 8, Brandschutzsanierung auf Grundlage Maßnahmenkatalog Brandschutzkatalog _______________________________________________________________________________________________ Die FH-Westküste in Heide besteht aus einem zusammenhängenden Komplex verschiedener Gebäudeteile, die untereinander verbunden sind. Der Gebäudekomplex wurde im Jahre 2000 in Betrieb genommen. Derzeit hat die FH Westküste ca. 2.000 Studierende und ca. 200 Mitarbeitende. Mit Projektauftrag vom 17.04.2025 wird der vorliegende Bedarfsplan anerkannt und die GMSH mit der Planung und Realisierung der notwendigen Maßnahmen beauftragt. Darüber hinaus ist das Projekt mit dem Umsetzungskonzept Klimaschutzstrategie Schleswig-Holstein gekoppelt. Im Zuge der bauzeitlichen Genehmigungsplanung wurden zur Erteilung einer Baufreigabe verschiedene Brandschutztechnische Beurteilungen und Gutachten erstellt. Mit Datum vom 20.04.2020 wurde durch ein Fachplanungsbüro für Brandschutz ein einheitliches Brandschutzkonzept erstellt, welches 113 Seiten und diverse Pläne umfasst. Dieses Brandschutzkonzept ersetzt die bis dahin vorliegenden Brandschutztechnischen Beurteilungen und Gutachten. Darüber hinaus bestand die Forderung, die Löschwasserversorgung für die Liegenschaft zu verbessern. Auf dieser Grundlage wurde ein detaillierter Bedarfsplan mit Datum vom 13.11.2023 erstellt, in welchem jede einzelne Maßnahme beschrieben und mit einem Kostenrahmen versehen ist – siehe Anlage mit 126 Seiten. Diese Maßnahmen sollen nun geplant und im laufenden Betrieb realisiert werden. Es sind daher Abstimmungen mit dem Nutzer vorzunehmen, um die erforderlichen Arbeiten mit Rücksicht auf den Lehrbetrieb der Hochschule ausführen zu können. Das Projektteam besteht aus Objektplanung und den erforderlichen Fachplanungen. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der HOAI. Beauftragungen: stufenweise, Erstbeauftragung: LPH 1 bis 4 HOAI +++ Weitere Details sind den verfahrensbezogenen Vergabeunterlagen zu entnehmen. +++ Geplante Projekttermine: Geplanter Leistungsbeginn: Q4/2026, Fertigstellung: FUBau Q3/2027, Baubeginn: Q2/2028, Fertigstellung: Q4/2029. - Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKölnDeadline: Aug 27
BLB NRW BI / WE1400 / JVA Herford / Brandschutzmaßnahme und Küchensanierung / Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 und 4
Im ausgeschriebenen Projekt geht es um die Beseitigung von Brandschutzmängeln in allen Gebäuden der JVA Herford. Die bauordnungsrechtlich relevanten Änderungen müssen gem. §79 BauO NW bauordnungsrechtlich genehmigt werden. Die Grundlage hierfür ist das aus dem Brandschutzgutachten entwickelte Brandschutzkonzept. Die Mängel können dann, in Bauabschnitte aufgeteilt, saniert werden. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb umgesetzt! Zusätzlich zu der Brandschutzmaßnahme ist in einem Gebäude der Küchenboden abgängig, an der Kellerdecke zeigen sich deutliche Feuchteschänden, vor allem im Bereich der Leitungsdurchdringungen und Übergang Decke-Wand. Der Küchenboden ist entsprechend der Anforderungen an Großküchen zu sanieren. Im Zuge des Austausches des Kuchenfußbodens sollen die Küchengroßgeräte inkl. Anschlussleitungen getauscht werden. Die Planung der Großküche wird von einem unabhängigen Küchenplanungsbüro erfolgen, Schnittstelle zur Planung der technischen Ausstattung ist der Geräteanschluss. - Stiftung Bildung & HandwerkN/A
Planungsleistungen Technische Ausrüstung für: Modernisierung und Umstrukturierung des tbz Paderborn
Die Stiftung Bildung und Handwerk, beabsichtigt am Standort des Technologie- und Berufsbildungszentrum (tbz) Paderborn eine Modernisierung der Gebäude B, D und E sowie den Neubau des Gebäudes C als Ersatz für das bestehende und abgängige Gebäude C. Die Maßnahmen der Modernisierung sollen die funktionalen, energetischen und technischen Mängel der Bestandsgebäude beheben und zudem eine barrierefreie Erschließung aller Gebäude ermöglichen. Auf Grund ausreichender zur Verfügung stehender Ausweichflächen für den Interim im Paderborner Stadtgebiet, soll die Maßnahme ohne Bauabschnitte in einem Zuge erfolgen. Durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Leibnitz Universität Hannover (HPI) wurde bereits ein Idealraumprogramm erarbeitet, auf dessen Basis eine Machbarkeitsstudie erstellt und eine Vorzugsvariante ermittelt wurde. Das mit den Fördermittelgebern abgestimmte und freigegebene Ideal-Raum-Programm (IRP) stellt die Planungsgrundlage für das gesamte Vorhaben dar. Die Fläche der Modernisierung der Gebäude B, D und E beträgt in Summe ca. 10.300 qm BGF. Für den Neubau des Gebäude C ist eine Fläche von ca. 1.954 qm BGF angesetzt. Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Baumaßnahme, wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung mit ca. 26.000.000,00 EUR brutto ermittelt (Stand 2023) und hochgerechnet auf das Jahr 2028 mit 33.550.000,00 EUR brutto. Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. Die o.g. Kosten der Kostengruppen 300 und 400 teilen sich anteilig auf in ca. 30 % für den Neubau und ca. 70 % für die Modernisierungen. Die Vorgaben des GEG sind für den Neubau und die Modernisierung einzuhalten. Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel (90%) sowie einen Anteil an Eigenmitteln (10 %) finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln (60 %), Landesmitteln (20 %) und GRW-Mitteln (10 %). Die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auft - BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbHEssen
Planungsleistungen Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1,2,3,4,5,8 für die Umbauarbeiten des Informationshauses am Standort Ahaus
Das Infozentrum Ahaus ist ein zentraler Bestandteil der Kommunikationsaktivitäten der BGZ an den Zwischenlagerstandorten sowie in den umliegenden Regionen. Als Ort des Dialogs und der Begegnung betreibt die BGZ in Ahaus ein eigenes Informationshaus, das den Bürger*innen einen transparenten Zugang zu Informationen rund um die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle ermöglicht. Vor diesem Hintergrund plant die BGZ, ihr Infozentrum am Standort Ahaus umfassend zu sanieren und neu auszurichten. Ziel der Umbaumaßnahme ist es, das bestehende Gebäude technisch, funktional und gestalterisch zu modernisieren und es zu einem zukunftsfähigen, barrierefreien Informations- und Dialogzentrum weiterzuentwickeln. Durch den Planer sind folgende Grundleistungen nach HOAI 2021 zu erbringen: § 55 Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4 - Abschnitt 2 KG 400; Honorarzone II, Honorarsatz: Mindestsatz Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 8 für die Anlagengruppen: • Abwasser- Wasseranlagen (TGA AG 1) • Wärmeversorgungsanlagen (TGA AG 2) • Lufttechnische Anlagen (TGA AG 3) • Starkstromanlagen (TGA AG 4) • Informationstechnische Anlagen (TGA AG 5) • Gebäudeautomation (TGA AG 8) Es wird ausschließlich das zum Projektverlauf gehörige Leistungsbild vergütet. Ein Anspruch auf Vergütung entfallener Leistungen im Vergleich zu anderen Leistungsbildern besteht nicht. BGZ legt größten Wert auf eine nachhaltige Bauweise und möchte daher für die geplante Maßnahme den DGNB Standard oder gleichwertig umsetzen. Eine Zertifizierung erfolgt derzeit nicht, die Planungsleistungen sollen jedoch garantieren, dass nach Sanierung des Gebäudes eine Zertifizierung nachträglich erfolgen kann. Der Anbieter ist mit dem DGNB Standard bereits vertraut und hat hierzu einige Maßnahmen entsprechend abgewickelt und weist dies im Teilnahmeantrag nach. Der AG wird die Angaben bewerten und in der Bewertungsmatrix des Vergabeverfahrens entsprechend berücksichtigen. Die Planung und Dokumentation der Ausführungsleistungen soll mittels BIM erfolgen. Für BIM werden zwei separate Unterlagen des Projekts erstellt. Zum einen das AIA (Auf-traggeber-Informations-Anforderungen). Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) enthalten eine konkrete Beschreibung der unternehmens- und projektspezifischen BIM-Ziele und -Anforderungen. Zum anderen der BAP (BIM-Abwicklungs-Plan). Der BIM Abwicklungs-Plan (BAP) beschreibt die konkrete Umsetzung der BIM-Vorgaben aus den AIA und stellt damit ein Pflichtenheft zum Lieferumfang des Auftragnehmers dar. Für die Ermittlung der vorläufigen Vergütung und Erstellung des Angebotes wurden die anrechenbaren Kosten (netto) nach DIN 276 wie folgt geschätzt: a) Vorbereitende Maßnahmen (Herrichten und Erschließen des Baufelds): mit KG 200: -- b) Gebäude und Innenräume: • Gebäude mit KG 300: 765.533 EUR mit KG 400: 793.193 EUR mit KG 600: 148.610 EUR c) Freianlagen und Verkehrsanlagen mit KG 500: -- Die endgültige Festsetzung des Honorars erfolgt auf der Grundlage der in LPh 3 HOAI durch den Planer zu erstellenden Kostenberechnungen nach DIN 276 in der aktuellen Fassung. - BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbHEssen
Planungsleistungen Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1,2,3,4,5,8 für die Umbauarbeiten des Informationshauses am Standort Ahaus
Das Infozentrum Ahaus ist ein zentraler Bestandteil der Kommunikationsaktivitäten der BGZ an den Zwischenlagerstandorten sowie in den umliegenden Regionen. Als Ort des Dialogs und der Begegnung betreibt die BGZ in Ahaus ein eigenes Informationshaus, das den Bürger*innen einen transparenten Zugang zu Informationen rund um die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle ermöglicht. Vor diesem Hintergrund plant die BGZ, ihr Infozentrum am Standort Ahaus umfassend zu sanieren und neu auszurichten. Ziel der Umbaumaßnahme ist es, das bestehende Gebäude technisch, funktional und gestalterisch zu modernisieren und es zu einem zukunftsfähigen, barrierefreien Informations- und Dialogzentrum weiterzuentwickeln. Durch den Planer sind folgende Grundleistungen nach HOAI 2021 zu erbringen: § 55 Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4 - Abschnitt 2 KG 400; Honorarzone II, Honorarsatz: Mindestsatz Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 8 für die Anlagengruppen: • Abwasser- Wasseranlagen (TGA AG 1) • Wärmeversorgungsanlagen (TGA AG 2) • Lufttechnische Anlagen (TGA AG 3) • Starkstromanlagen (TGA AG 4) • Informationstechnische Anlagen (TGA AG 5) • Gebäudeautomation (TGA AG 8) Es wird ausschließlich das zum Projektverlauf gehörige Leistungsbild vergütet. Ein Anspruch auf Vergütung entfallener Leistungen im Vergleich zu anderen Leistungsbildern besteht nicht. BGZ legt größten Wert auf eine nachhaltige Bauweise und möchte daher für die geplante Maßnahme den DGNB Standard oder gleichwertig umsetzen. Eine Zertifizierung erfolgt derzeit nicht, die Planungsleistungen sollen jedoch garantieren, dass nach Sanierung des Gebäudes eine Zertifizierung nachträglich erfolgen kann. Der Anbieter ist mit dem DGNB Standard bereits vertraut und hat hierzu einige Maßnahmen entsprechend abgewickelt und weist dies im Teilnahmeantrag nach. Der AG wird die Angaben bewerten und in der Bewertungsmatrix des Vergabeverfahrens entsprechend berücksichtigen. Die Planung und Dokumentation der Ausführungsleistungen soll mittels BIM erfolgen. Für BIM werden zwei separate Unterlagen des Projekts erstellt. Zum einen das AIA (Auf-traggeber-Informations-Anforderungen). Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) enthalten eine konkrete Beschreibung der unternehmens- und projektspezifischen BIM-Ziele und -Anforderungen. Zum anderen der BAP (BIM-Abwicklungs-Plan). Der BIM Abwicklungs-Plan (BAP) beschreibt die konkrete Umsetzung der BIM-Vorgaben aus den AIA und stellt damit ein Pflichtenheft zum Lieferumfang des Auftragnehmers dar. Für die Ermittlung der vorläufigen Vergütung und Erstellung des Angebotes wurden die anrechenbaren Kosten (netto) nach DIN 276 wie folgt geschätzt: a) Vorbereitende Maßnahmen (Herrichten und Erschließen des Baufelds): mit KG 200: -- b) Gebäude und Innenräume: • Gebäude mit KG 300: 765.533 EUR mit KG 400: 793.193 EUR mit KG 600: 148.610 EUR c) Freianlagen und Verkehrsanlagen mit KG 500: -- Die endgültige Festsetzung des Honorars erfolgt auf der Grundlage der in LPh 3 HOAI durch den Planer zu erstellenden Kostenberechnungen nach DIN 276 in der aktuellen Fassung. - Kreisverwaltung KaiserslauternKaiserslauternDeadline: Jul 03
Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK Sickingen-Gymnasium Landstuhl Gesamtsanierung Schulgebäude
Leistungsbeschreibung und Projektziele: Gegenstand der Vergabe ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK Anlagengruppen 1,2,3,7 und 8 für die Gesamtsanierung des Sickingen-Gymnasiums in Landstuhl, Landkreis Kaiserslautern für den zweiten und dritten Bauabschnitt. Die Beauftragung erfolgt gemäß HOAI 2025, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff. Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Zunächst wird Stufe 1 beauftragt. Diese umfasst für den zweiten Bauabschnitt die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie für den dritten Bauabschnitt die Leistungsphasen 2 bis 8 einschließlich der hierfür erforderlichen besonderen Leistungen. Für die Leistungsphasen 1–3 umfasst die Beauftragung insbesondere das Überprüfen, Bewerten und ggfs. Anpassen der bereits erbrachten Planungsleistungen. Eine Weiterbeauftragung weiterer Leistungsphasen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Leistungen werden gemäß § 53 HOAI in die Anlagengruppen 1,2,3,7 und 8 gegliedert. Projektstand und Bauabschnitte: Die Bauausführung erfolgt in zeitlich parallellaufenden Bauabschnitten, wobei Bauabschnitt 3 vorzugsweise in den Schulferien umgesetzt wird: • Bauabschnitt 2 • Bauabschnitt 3 Der Bauabschnitt 1 befindet sich bereits in der baulichen Umsetzung und ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Bis einschließlich Leistungsphase 3 wurden Planungsleistungen für den zweiten Bauabschnitt nach HOAI durch ein Vorgängerbüro vollständig erbracht. Besondere Leistungen: • Prüfen, Bewerten und ggfs. Anpassen der bishe-rigen Leistungen des vorherigen Planungsbüros. Lph. 1-3 • Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung – Zuordnung Kostenanteile zu Fördertöpfen. Bis zu 4 verschiedene Förderprogramme Lph. 3-8 • Zuteilung der Kosten für bis zu 4 verschiedenen Förderprogrammen im Rahmen der Erstellung der Leistungsverzeichnisse, des Vergabevorschlags der Rechnungsprüfung sowie der Prüfung von Nachträgen • Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches. Lph. 2 • Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Lph. 3 • Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung. (Kostenberechnung 3. Ebene inkl. Aufteilung der Kosten auf die verschiedenen Fördertöpfe, bis zu 4 verschiedene) Lph. 3 • Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung. Lph. 5 • Erarbeiten der Wartungsplanung und Wartungsorganisation. Lph. 6 • Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend. Lph. 6 • Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand. Lph. 8 • Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reperaturhandbuch) oder computer-aided Faciltity Management Konzept. Lph. 8 • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Lph. 9 • Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs. Lph. 9 Projektbeschreibung Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt als Schulträger die umfassende Sanierung des Sickingen-Gymnasiums in der Gemarkung Landstuhl. Das Grundstück liegt innerhalb eines bebauten Stadtgebietes der Stadt Landstuhl, Rheinland-Pfalz. Der freistehende Gebäudekomplex weist maximale Abmessungen von ca. 123 m × 73 m sowie eine bebaute Fläche von rund 3.825 m2 auf und wird vollständig als Schulgebäude genutzt. Der Gebäudekomplex besteht aus mehreren Bauteilen, von denen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens insbesondere die Bauteile D (Bauabschnitt 2) sowie die Bauteile B, S und T (Bauabschnitt 3) betroffen sind. In Bauteil A befindet sich eine Aula mit Kleinbühne; in Bauteil S ist eine Schwimmhalle untergebracht, die sowohl schulisch als auch durch Vereine genutzt wird. Die anlagentechnische Ausstattung der Schwimmhalle wurde bereits teilweise überarbeitet. Der überwiegende Teil der Sporthalle ist nicht Bestandteil der Maßnahme, da dieser bereits im Bereich des baulichen Brandschutzes saniert wurde. Der Gebäudekomplex besteht aus: Bauteil A ca. 536 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil B ca. 46 m2 (Sanierung 3. BA); Bauteil C ca. 591 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil D ca. 1105 m2(Sanierung 2. BA); Bauteil TRH 2 ca. 63m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil S ca. 519 m2 (Sanierung 3. BA) Bauteil T ca. 964 m2 (Sanierung 3. BA). BEBAUTE FLÄCHE: 3.825 m2; Geschossflächenzahl: Bauteil A ca. 1.093 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil B ca. 811 m2 (Sanierung 3. BA); Bauteil C ca. 2.355 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil D ca. 5.042 m2(Sanierung 2. BA); Bauteil TRH 2 ca. 254 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil S ca. 1.261 m2 (Sanierung 3. BA); Bauteil T ca. 1.892 m2 (Sanierung 3. BA); Geschossfläche gesamt ca. 12.709 m2. Kostenschätzung (netto) für Bauabschnitt 2: KG 300: ca. 8.800.000,00 EUR, KG 400: ca. 4.600.000,00 EUR. Kostenschätzung (netto) für Bauabschnitt 3 KG 300: ca. 2.000.000,00 EUR, KG 400: ca. 800.000,00 EUR. Aufteilung 2.BA: 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen = 207.578,60 Euro; 420 Wärmeversorgungsanlagen = 427.843,14 Euro; 430 Raumlufttechnische Anlagen = 712.729,08 Euro; 470 Nutzungsspezifische Anlagen = 4.284,00 Euro; 480 Gebäudeautomation = 607.008,17 Euro; sonstige Maßnahmen im Rahmen der Sanierung = 311.429,12 Euro.; Der zweite und dritte Bauabschnitt wird als Gesamtmaßnahme betrachtet und nicht getrennt abgerechnet. Die anrechenbaren Kosten ergeben sich aus der Summe beider Bauabschnitte zusammen. Rahmentermine: Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen. - sofortiger Beginn mit der Erstellung der Genehmigungsplanung BT D; - Genehmigung BT D bis 10/2026 - Baubeginn BT D 11/2026; -TGA Installationen 11/2027-07/2028 - Inbetriebnahme BT D Anfang 10/2028.
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