Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbHKielTED
Veräußerung Spielbank Betriebswirtschaftliche Transaktionsberatung
Der Auftragnehmer in der betriebswirtschaftlichen Transaktionsberatung (für diesen Abschnitt nachfolgend „Auftragnehmer“) übernimmt die umfassende Beratung und Begleitung der strategischen Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der Veräußerung aller Anteile an der Spielbank SH GmbH und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden „S...
Project Management, Management Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbH
- Published:
- July 15, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Project Management
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Der Auftragnehmer in der betriebswirtschaftlichen Transaktionsberatung (für diesen Abschnitt nachfolgend „Auftragnehmer“) übernimmt die umfassende Beratung und Begleitung der strategischen Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der Veräußerung aller Anteile an der Spielbank SH GmbH und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden „Spielbankgruppe“) an einen Erwerber, der die Voraussetzung und Gewähr für die Einhaltung aller glücksspielrechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt, einschließlich Closing und Post-Closing („Transaktion“). Dies umfasst sämtliche Leistungen aus dem Bereich Unternehmens- und Corporate Finance Beratung und Wirtschaftsprüfung, soweit diese nicht von der parallel beauftragten Rechts- und Steuerberatung erfasst sind, und sämtliche sonstigen, im Rahmen der Transaktion notwendig werdenden Leistungen (im Folgenden „Transaktionsberatung“). Der Auftragnehmer benötigt zwingend in seiner Person als Hauptberater ein abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium. ___________________________________________________________________________________________________ Die Leistungen sind auf Deutsch zu erbringen. ___________________________________________________________________________________________________ Höchstmenge: Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. - 1500 Arbeitsstunden. ______________________________________________________________________________________________________________________ Vorbefasste Unternehmen: Im Vorwege wurde bereits ein betriebswirtschaftliches Gutachten durch die Kanzlei Grant Thornton zum optimalen Privatisierungsverfahren erstellt. Dieses wird dem obsiegenden Bieter zur Verfügung gestellt. Das darauf abgeleitete Kurzgutachten wird mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. ___________________________________________________________________________________________________
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3Veräußerung Spielbank Juristische Transaktionsberatung
Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbHKielDer Auftragnehmer in der Rechtsberatung (für diesen Abschnitt nachfolgend „Auftragnehmer“) übernimmt die umfassende Beratung der strategischen Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der Veräußerung aller Anteile an der Spielbank SH GmbH und deren Tochterunternehmen (im Folgenden: „Spielbankengruppe") an einen Erwerber, der die Voraussetzung und Gewähr für die Einhaltung aller glücksspielrechtlichen Rahmenbedingen erfüllt, einschließlich Closing und Post-Closing („Transaktion“) aus rechtlicher und steuerrechtlicher Sicht sowie die Steuerberatung („Rechtsberatung“). Die Rechtsberatung umfasst dabei auch die umfassende Abstimmung und Koordination im Rahmen der Transaktion mit der Auftraggeberin, dem mit der umfassenden Beratung der strategischen Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Durchführung der Transaktion parallel beauftragten betriebswirtschaftlichem Berater („betriebswirtschaftlicher Transaktionsberater“) sowie sonstigen auf Seiten und im Interesse der Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbH in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium SH (im Folgenden: „Auftraggeberin“) tätig werdenden Personen. Der Auftragnehmer ist zwingend in seiner Person als Hauptberater Volljurist. ______________________________________________________________________________________________________________________ Die Leistungen sind auf Deutsch zu erbringen. ___________________________________________________________________________________________________ Höchstmenge: Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. - 1500 Arbeitsstunden. ______________________________________________________________________________________________________________________ Vorbefasste Unternehmen: Im Vorwege wurde bereits ein juristisch-betriebswirtschaftliches Gutachten durch die Kanzleien Hogan Lovells und Grant Thornton zum optimalen Privatisierungsverfahren erstellt. Dieses wird dem obsiegenden Bieter zur Verfügung gestellt. Die darauf abgeleiteten Kurzgutachten sowie die Leistungsbeschreibung (Gutachten) werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. ______________________________________________________________________________________________________________________Benchmarking in der Fernwärmeversorgung u.a. zur Preiskontrolle und Preistransparenz sowie der Vergleichbarkeit von Fernwärmeversorgern unter technischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorfDeadline: Aug 03Der Auftragnehmer entwickelt für das Fernwärmebenchmarking einen Kennzahlen-Katalog inkl. Definitions- und Berechnungsregeln, insbesondere in Bezug auf Preise, Erlöse, Wärmeerzeugung, verwendete Primärenergie, Netzlänge, Erzeugungsanlage, Wärmedichte, Verlustenergie und Umfang der gegenüber den Kunden zu erbringenden Leistungen (z.B. Fullservice). Die Kennzahlen sind gemäß den technischen und rechtlichen Entwicklungen fortlaufend weiter zu entwickeln. Der Auftragnehmer stellt eine geeignete Plattform zur Datenerhebung zur Verfügung und leistet auf Anforderung den teilnehmenden Fernwärmeversorgungsunternehmen bei der Kennzahlenerhebung und -übermittlung Hilfestellung. Die von den teilnehmenden Fernwärmeversorgungsunternehmen für jedes Versorgungsgebiet gelieferten Kennzahlen sind durch den Auftragnehmer aufzubereiten und zu validieren. Aus den gelieferten Kennzahlen bildet der Auftragnehmer Vergleichsgruppen für die Versorgungsgebiete, insbesondere nach Netzlänge, Primärenergie, Erzeugungsanlage und Alter der Netze. Bei den Kennzahlen berücksichtigt der Auftragnehmer künftige Entwicklungen des Ausbaus der Fernwärmenetze. Auf Grundlage des jährlichen Kennzahlenvergleichs erstellt der Auftragnehmer - individualisierte Berichte für die teilnehmenden Fernwärmeversorgungsunternehmen, - jährlicher Benchmarking-Berichte für den Auftraggeber sowie - einen zusätzlichen Benchmarking-Bericht für die Landeskartellbehörde. Der konkrete Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die daran gestellten Anforderungen sowie Rahmenbedingungen der Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf zu entnehmen.Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung sowie über die Verpflichtung des Erwerbers zur Planung, Errichtung u Betrieb einer Einrichtung zur Pflege u Unterbringung pflegebedürftiger Menschen
Markt HöchbergHöchbergDer Markt Höchberg beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 677/50 und 677/28 (Teilfläche), Albert-Schweitzer-Straße 51, 97204 Höchberg, Ortsteil Hexenbruch auf dem ehemaligen Derag-Ladenzentrum ein Projekt für die Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen zu errichten. Der Markt Höchberg beabsichtigt hierzu die betreffenden Grundstücke mit einer von Gesamtfläche ca. 5.200 m² an den Auftragnehmer zu veräußern und sämtliche erforderlicher Leistungen für die Projektrealisierung zu vergeben. Die betreffenden Grundstücke samt Umgriffsfläche befinden sich im Herzen des Ortsteils Hexenbruch des Markt Höchberg und verfügen damit über eine zentrale, gut erschlossene und fußläufig erreichbare Lage innerhalb der Marktgemeinde Höchberg. Die infrastrukturelle Einbindung in das bestehende Quartier prädestiniert das Areal für die geplante soziale und wohnungswirtschaftliche Nutzung. In der derzeitigen Bestandsbebauung befinden sich noch Mietparteien. Die letzten bestehenden Mietverträge laufen zum 30. April 2028 aus. Ein Baubeginn ist daher frühestens ab dem 1. Mai 2028 möglich. Bieter haben dies bei der Planung ihres Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) und der Angebotsgestaltung zwingend zu berücksichtigen. Neben dem Erwerb der oben genannten Grundstücke übernimmt der Auftragnehmer als Totalprojektträger die verbindliche Verpflichtung, auf dem erworbenen Areal innerhalb der vertraglich festzulegenden Fristen das von ihm angebotene Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Der Auftragnehmer hat hierfür sämtliche zur Projektrealisierung erforderlichen Leistungen zu verantworten. Dies umfasst insbesondere die weitere Planung, die Herbeiführung der erforderlichen Genehmigungen, die bauliche Umsetzung sowie die Sicherstellung des späteren Betriebs der Pflegeeinrichtung. Je nach angebotenem Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept), kann die Realisierung insbesondere den Abbruch der vorhandenen Bebauung und den Neubau eines Quartiers oder alternativ die Sanierung, Umnutzung und Weiterentwicklung des Bestandsgebäudes einschließlich der zugehörigen Umgriffsflächen umfassen. Der Auftragnehmer hat zudem einen geeigneten Betreiber für die Pflegeeinrichtung zu benennen und dessen Einbindung vertraglich sicherzustellen. Der Betreiber hat nach Inbetriebnahme das von dem Auftragnehmer angebotene und bezuschlagte Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die ordnungsgemäße Realisierung des Gesamtprojekts einschließlich der Sicherstellung des Betriebs bleibt hiervon unberührt. Im Mittelpunkt der Quartiersentwicklung steht die Errichtung und der Betrieb einer Einrichtung zur Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen. Das angebotene Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) muss zwingend Plätze für vollstationäre Pflege und/oder Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngruppen enthalten. Die Umsetzung von pflegenahen und/oder betreuten Wohnen sollte in Ergänzung mit angeboten werden. Zur Stärkung des Quartiersgedankens können darüber hinaus Wohnangebote für folgende Zielgruppen vorgesehen werden: Mitarbeitende der auf dem Areal angesiedelten Pflegeeinrichtung; weitere Wohnungsnachfragende auf dem freien Wohnungsmarkt.
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