Thüringer FernwasserversorgungErfurtTED
Planungsleistungen zur GI TS Weida - TO2 VSP Pisselsmühle
Los 1: Planungsleistungen in der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrswegeplanung, Abbruchplanung, sowie der Geotechnik zum Abriss der Vorsperre Pisselsmühle, Neuplanung der Verkehrswege, sowie Neubau einer rauen Rampe. Los 2: Planungsleistungen der Umweltplanung und LBP des zukünftig leeren Talraumes und für die Leistungen des Planun...
Civil Engineering Design, Geotechnical Surveys, Water Resource Management
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Thüringer Fernwasserversorgung
- Published:
- August 06, 2026
- Deadline:
- September 07, 2026
- Topic:
- Civil Engineering Design
Tender description
Los 1: Planungsleistungen in der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrswegeplanung, Abbruchplanung, sowie der Geotechnik zum Abriss der Vorsperre Pisselsmühle, Neuplanung der Verkehrswege, sowie Neubau einer rauen Rampe. Los 2: Planungsleistungen der Umweltplanung und LBP des zukünftig leeren Talraumes und für die Leistungen des Planungsloses
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9Umweltplanung
Thüringer FernwasserversorgungErfurtPlanungsleistungen der Umweltplanung und LBP des zukünftig leeren Talraumes und für die Leistungen des Planungsloses 1.Planungsleistungen Um- und Ausbau Philipp-Müller-Straße
Hansestadt Wismar, RechtsamtWismarDieser Auftrag beinhaltet die folgend notwendigen Leistungen beim Um- und Ausbau der Philipp-Müller-Straße, im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Bürgermeister-Haupt-Straße/Am Köppernitztal bis einschließlich der südlichen Parkplatzeinfahrt zum EKZ Burgwall Center an dem Fließgewässer der Köppernitz: Los 1 Verkehrsanlagen: - Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 1 - 7), inkl. Besondere Leistungen; Los 2 Beleuchtungsanlagen: - Objektplanung Technische Ausrüstung; Los 3 Umweltplanung,: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP, modifiziert) - Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (LAP, modifiziert) - Baum- und Wurzelgutachten - Artenschutzbeitrag (ASB); Los 4 Entwässerungsanlagen: - Objektplanung Entwässerungsanlagen/Ingenieurbauwerke (Lph 1-7); Los 5 Wasser-/Strom-/Gas- und Fernwärmeversorgungsanlagen: - Objektplanung Wasser-/Strom-/Gas- und Fernwärmeversorgungsanlagen.Neubau Ganztagsschule Planungsleistungen
Amt Ortrand für die Stadt OrtrandOrtrandMit dem Neubau der Ganztagsschule handelt es sich um einen Sonderbau gemäß §2 BbbBO. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für folgendes Los vergeben: - Los 1 Objektplanung Gebäude und Freianlagen sowie planungsbegleitende Leistungen zur Bauphysik, zum Brandschutz und zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo), Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen stufenweise: 1.Stufe: Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung); 2.Stufe: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); 3.Stufe: Leistungsphase 5-9 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung). Fest beauftragt wird die Stufe 1-3, die beiden anderen Stufen sind abhängig von der Einhaltung des Budget des AG sowie der Fördermittelzusage. Bis zum 31.12.2028 muss die Maßnahme einschließlich behördlicher Abnahmen und Rechnungslegung abgeschlossen sein.Neubau Ganztagsschule Planungsleistungen
Amt Ortrand für die Stadt OrtrandOrtrandMit dem Neubau der Ganztagsschule handelt es sich um einen Sonderbau gemäß §2 BbbBO. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für folgende 4 Lose vergeben: - Los 1 Objektplanung Gebäude und Freianlagen sowie planungsbegleitende Leistungen zur Bauphysik, zum Brandschutz und zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo), - Los 2 Planung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4+5 (Elektrotechnik), - Los 3 Planung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 (HLS-Technik) - Los 4 Tragwerksplanung Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen stufenweise: 1.Stufe: Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung); 2.Stufe: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); 3.Stufe: Leistungsphase 5-9 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung). Fest beauftragt wird die Stufe 1-3, die beiden anderen Stufen sind abhängig von der Einhaltung des Budget des AG sowie der Fördermittelzusage. Bis zum 31.12.2028 muss die Maßnahme einschließlich behördlicher Abnahmen und Rechnungslegung abgeschlossen sein.Planungsleistungen Nahverkehrstangente Nord (Berlin)
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt MainIm Rahmen des Infrastrukturprojekts „i2030 – Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg“ beinhaltet eine Teilmaßnahme zur Erweiterung und Engpassbeseitigung u.a. die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Wartenberg durch das Karower Kreuz und weiter Richtung Schönfließ. Mit dem Neubau der sogenannten Nahverkehrstangente und der Errichtung zusätzlicher Zugangsstellen sollen die nördlichen Stadt- und Entwicklungsgebiete an das S-Bahnnetz angeschlossen werden. Dazu ist u.a. auch die Errichtung eines Turmbahnhofes am Karower Kreuz vorgesehen, um eine Umstiegsmöglichkeit von Ost-West- in Nord-Süd-Richtung und umgekehrt zu ermöglichen. Gegenstand vorliegender Vergabe sind die Planungsleistungen für die geplanten 3 Baustufen. Die Vergabe ist in 3 (Teil-) Lose unterteilt. Die zu vergebenden Planungsleistungen in BIM-Methodik umfassen im Wesentlichen die Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Objektplanung und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke und Gebäude, Technische Ausrüstung und Freianlagen sowie die Besondere Leistung Fachplanung für technische Streckenausrüstung. Für die Verkehrsstationen sind die Leistungsphasen 1 und 2 als zu übertragende Leistungen anzubieten, die Leistungsphasen 3, 4 und 6 als Optionen. Für die Streckenabschnitte inkl. Ingenieurbauwerke ist die Leistungsphase 2 als zu übertragende Leistung anzubieten, die Leistungsphasen 3, 4 und 6 als Optionen.Aufbau Bewirtschaftungszentrale Lohsa, Planungsleistungen im Losverfahren (Lose 1-4), Hier: Los 3: Geotechnik, Grund- und Besondere Leistungen der Geotechnik gem. Anlage 1, Punkt 1.3 HOAI 2021
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Spree/NeißeBautzenDer Wasserhaushalt ist in den durch den Braunkohlenbergbau beeinflussten Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster in der Lausitz sehr angespannt. Das vorhandene Wasserdargebot ist bereits aktuell nicht mehr ausreichend um die gestiegenen Anforderungen an die Ressource Wasser in den Flussgebieten jederzeit zu bedienen. Die Wasserknappheit wird durch den Klimawandel verschärft und zeigte sich bereits in den trockenen Jahren 2018 bis aktuell. Der kommende Kohleausstieg und der damit einhergehende Wegfall des Einleitens von Sümpfungswasser in die Oberflächengewässer (in Größenordnungen) spitzt die Lage zukünftig zusätzlich zu. Die zukünftige weitere Verknappung der Wasserressourcen erfordert eine strategische Bewirt- schaftung um das Wasserdargebot und den Wasserbedarf langfristig im Gleichgewicht zu hal- ten bzw. eine geregelte Neuordnung des Wasserhaushaltes zu gewährleisten. Dazu ist der Aufbau der Bewirtschaftungszentrale (BWZ) am Standort Lohsa zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Talsperren, Speicher, Bergbaufolgeseen und Fließgewässer in den Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster für die Lausitz erforderlich. Ziel der Bewirtschaftungszentrale ist, die technischen und räumlichen Voraussetzungen für eine zentrale Gewässerbewirtschaftung zur nachhaltigen und effektiven Nutzung der Dargebote für den proaktiven Erhalt der blau-grünen lnfrastruktur bereitzustellen. Dazu erfolgt der Neubau eines Gebäudes auf dem Gelände des LTV-Betriebsteils Spree/Neiße in Lohsa. Neben der Schaffung eines zentralen Leitstandes zur Steuerung der Verteilung des Wasserdargebotes zielt die Errichtung der Bewirtschaftungszentrale gleichzeitig auf die Bereitstellung von Arbeitsplätzen bzw. Funktionsbereichen für die mit diesen Steuerungs - bzw. Bewirtschaftungsaufgaben unmittelbar in Verbindung stehenden und zukünftig im Zuge des Kohleausstieges anwachsenden hoheitlichen Aufgaben. Die LTV Bewirtschaftungszentrale dient somit dem strategischen Wassermanagement zum Flächenerhalt im Einflussbereich der vom Kohleausstieg betroffenen Gewässer. Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, vertreten durch den Betrieb Spree/Neiße (Betrieb S/N), sollen die in der Aufgabenstellung beschriebenen Planungsleistungen für den Bau der Bewirtschaftungszentrale vergeben werden. Folgende Leistungen sollen mit dem Los 3 vergeben werden: Fachplanung und Beratungsleistungen Geotechnik, Grund- und Besondere Leistungen der Geotechnik gem. Anlage 1, Punkt 1.3 HOAI 2021 Auf der Grundlage des Berichtes zur Grundlagenermittlung der Objektplanung (LPH 1) und parallel zur Vorplanung sollen notwendige Baugrunduntersuchungen eingetaktet und durchgeführt werden. Durch den AN sind die ingenieurtechnischen Leistungen entsprechend des Leistungsbildes Geotechnik und entsprechend der Grundleistungen zu erbringen. Für die erforderlichen Aufschluss- und Laborarbeiten sind besondere Leistungen zu erbringen. Die Leistungen werden stufenweise wie folgt beauftragt: Projektstufe 1: Grundleistungen LPH a-c Projektstufe 2: Besondere Leistungen Projektstufe 3: Besondere Leistungen Auf der Grundlage des Berichtes zur Grundlagenermittlung der Objektplanung (LPH 1) und parallel zur Vorplanung sollen notwendige Baugrunduntersuchungen eingetaktet und durchgeführt werden. Durch den AN sind die ingenieurtechnischen Leistungen entsprechend des Leistungsbildes Geotechnik und entsprechend der Grundleistungen zu erbringen. Für die erforderlichen Aufschluss- und Laborarbeiten sind besondere Leistungen zu erbringen. Soweit in dieser Aufgabenstellung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikation (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.Samtgemeinde Grafschaft Hoya - Neubau Brücken in Eystrup-Doenhausen und Gandesbergen - Vergabe der Planungsleistungen
Samtgemeinde Grafschaft HoyaHoya/WeserDeadline: Sep 03Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken. Bis zum Jahr 2022 führte sowohl in Gandesbergen als auch in Eystrup-Doenhausen eine Brücke über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen. Die Brücke in Eystrup-Doenhausen wurde aufgrund massiver Schäden im Jahr 2022 abgerissen. Der Rat der Gemeinde Eystrup hat beantragt, die Brücke in Eystrup-Doenhausen wieder aufzubauen und sich bereit erklärt, die nicht gedeckten Investitionskosten mit 50 % zu bezuschussen. Am 14.12.2022 hat der Samtgemeinderat auf Grundlage dieses Antrages den Beschluss gefasst, die Brücke zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gemeinde Eystrup mit einem Anteil von 60 % an den entstehenden Kosten beteiligt und nach Fertigstellung die Baulast an der Brücke und an der Gemeindeverbindungsstraße 39 übernimmt. Als Ersatzneubau ist vorgesehen, ein grundrissgleiches Brückenbauwerk zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein Brückenbauwerk mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m bei seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,9 m Breite. Die Brücke spannt über die zweigleisige elektrifizierte Strecke 1740 Wunstorf-Bremen. Im Bestand wies die Brücke eine Gesamtlänge von 32,50 m auf. Beidseitig der Bahnstrecke waren Stützen angeordnet. Die Besonderheit bei diesem Brückenbauwerk ist die bereits erwähnte Überführung der Bahn, die, neben den normalen Planungs- u. Bauleistungen einer Straßenbrücke, intensive Abstimmungen und Beteiligung der Deutschen Bahn erfordert. Zur Brücke in Gandesbergen wurde aufgrund des Schadensbildes 2021 angeraten, die Brücke ebenfalls zeitnah abzureißen oder eine Grundsanierung durchzuführen, wodurch sich die Standzeit bis zu einem Ersatzneubau um ca. 6-8 Jahr verlängert. Der Samtgemeinderat hat am 28.10.2021 beschlossen, die Brücke zu sanieren und mittelfristig zu ersetzen. Die Sanierung erfolgte im Jahre 2022. Es ist auch hier vorgesehen, einen grundrissgleichen Ersatzneubau zu erstellen. Auch diese Brücke verfügt über eine Fahrbahnbreite von 5,00 m mit seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,85 m Breite. Auch diese Brücke verfügt über zwei Stützen beidseitig der Bahn und weist eine Gesamtspannweite von etwa 35,0 m auf und überspannt ebenfalls die Strecke 1740. Neubaumaßnahmen an einer Bahnstrecke können nur unter Vollsperrung des Bahnverkehrs umgesetzt werden. Entsprechende Sperrpausen müssen rechtzeitig vorher bei der DB beantragt werden. Auf Nachfrage teilte die DB mit, dass an der Strecke Hannover-Bremen umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen, für die eine Vollsperrung von ca. 5 Monaten erforderlich ist. Im Generalsanierungsplan ist dies Projekt aktuell für die Jahre 2029 oder 2030 eingestellt. Insofern wurde angeraten, gemeindliche Planungen baldmöglichst anzumelden, damit diese in den Planungen Berücksichtigung finden. Zur Fristwahrung wurde bei der DB ein entsprechender formloser Antrag gestellt. Nach jetzigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass vor dieser umfangreichen Sanierung an der Bahnstrecke weitere Sperrpausen genehmigt werden. Die Netto-Baukosten für die Brücke Eystrup-Doenhausen werden auf 1,89 Mio. EUR geschätzt. Für die Brücke in Gandesbergen ist mit Baukosten (inkl. Abriss) in Höhe von 2,92 Mio. EUR (netto) zu rechnen. Gegenstand des Auftrags je Los sind die Planungsleistungen für - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Teillose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig: Los Nr. Brücke 1 Brücke Eystrup-Doenhausen 2 Brücke Gandesbergen Der Auftraggeber beauftragt für beide Lose zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Samtgemeinde Grafschaft Hoya - Neubau Brücken in Eystrup-Doenhausen und Gandesbergen - Vergabe der Planungsleistungen
Samtgemeinde Grafschaft HoyaHoya/WeserDeadline: Sep 03Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken. Bis zum Jahr 2022 führte sowohl in Gandesbergen als auch in Eystrup-Doenhausen eine Brücke über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen. Die Brücke in Eystrup-Doenhausen wurde aufgrund massiver Schäden im Jahr 2022 abgerissen. Der Rat der Gemeinde Eystrup hat beantragt, die Brücke in Eystrup-Doenhausen wieder aufzubauen und sich bereit erklärt, die nicht gedeckten Investitionskosten mit 50 % zu bezuschussen. Am 14.12.2022 hat der Samtgemeinderat auf Grundlage dieses Antrages den Beschluss gefasst, die Brücke zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gemeinde Eystrup mit einem Anteil von 60 % an den entstehenden Kosten beteiligt und nach Fertigstellung die Baulast an der Brücke und an der Gemeindeverbindungsstraße 39 übernimmt. Als Ersatzneubau ist vorgesehen, ein grundrissgleiches Brückenbauwerk zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein Brückenbauwerk mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m bei seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,9 m Breite. Die Brücke spannt über die zweigleisige elektrifizierte Strecke 1740 Wunstorf-Bremen. Im Bestand wies die Brücke eine Gesamtlänge von 32,50 m auf. Beidseitig der Bahnstrecke waren Stützen angeordnet. Die Besonderheit bei diesem Brückenbauwerk ist die bereits erwähnte Überführung der Bahn, die, neben den normalen Planungs- u. Bauleistungen einer Straßenbrücke, intensive Abstimmungen und Beteiligung der Deutschen Bahn erfordert. Zur Brücke in Gandesbergen wurde aufgrund des Schadensbildes 2021 angeraten, die Brücke ebenfalls zeitnah abzureißen oder eine Grundsanierung durchzuführen, wodurch sich die Standzeit bis zu einem Ersatzneubau um ca. 6-8 Jahr verlängert. Der Samtgemeinderat hat am 28.10.2021 beschlossen, die Brücke zu sanieren und mittelfristig zu ersetzen. Die Sanierung erfolgte im Jahre 2022. Es ist auch hier vorgesehen, einen grundrissgleichen Ersatzneubau zu erstellen. Auch diese Brücke verfügt über eine Fahrbahnbreite von 5,00 m mit seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,85 m Breite. Auch diese Brücke verfügt über zwei Stützen beidseitig der Bahn und weist eine Gesamtspannweite von etwa 35,0 m auf und überspannt ebenfalls die Strecke 1740. Neubaumaßnahmen an einer Bahnstrecke können nur unter Vollsperrung des Bahnverkehrs umgesetzt werden. Entsprechende Sperrpausen müssen rechtzeitig vorher bei der DB beantragt werden. Auf Nachfrage teilte die DB mit, dass an der Strecke Hannover-Bremen umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen, für die eine Vollsperrung von ca. 5 Monaten erforderlich ist. Im Generalsanierungsplan ist dies Projekt aktuell für die Jahre 2029 oder 2030 eingestellt. Insofern wurde angeraten, gemeindliche Planungen baldmöglichst anzumelden, damit diese in den Planungen Berücksichtigung finden. Zur Fristwahrung wurde bei der DB ein entsprechender formloser Antrag gestellt. Nach jetzigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass vor dieser umfangreichen Sanierung an der Bahnstrecke weitere Sperrpausen genehmigt werden. Die Netto-Baukosten für die Brücke Eystrup-Doenhausen werden auf 1,89 Mio. EUR geschätzt. Für die Brücke in Gandesbergen ist mit Baukosten (inkl. Abriss) in Höhe von 2,92 Mio. EUR (netto) zu rechnen. Gegenstand des Auftrags je Los sind die Planungsleistungen für - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Teillose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig: Los Nr. Brücke 1 Brücke Eystrup-Doenhausen 2 Brücke Gandesbergen Der Auftraggeber beauftragt für beide Lose zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Brücke Gandesbergen
Samtgemeinde Grafschaft HoyaHoya/WeserDie Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken. Bis zum Jahr 2022 führte sowohl in Gandesbergen als auch in Eystrup-Doenhausen eine Brücke über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen. Die Brücke in Eystrup-Doenhausen wurde aufgrund massiver Schäden im Jahr 2022 abgerissen. Der Rat der Gemeinde Eystrup hat beantragt, die Brücke in Eystrup-Doenhausen wieder aufzubauen und sich bereit erklärt, die nicht gedeckten Investitionskosten mit 50 % zu bezuschussen. Am 14.12.2022 hat der Samtgemeinderat auf Grundlage dieses Antrages den Beschluss gefasst, die Brücke zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gemeinde Eystrup mit einem Anteil von 60 % an den entstehenden Kosten beteiligt und nach Fertigstellung die Baulast an der Brücke und an der Gemeindeverbindungsstraße 39 übernimmt. Als Ersatzneubau ist vorgesehen, ein grundrissgleiches Brückenbauwerk zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein Brückenbauwerk mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m bei seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,9 m Breite. Die Brücke spannt über die zweigleisige elektrifizierte Strecke 1740 Wunstorf-Bremen. Im Bestand wies die Brücke eine Gesamtlänge von 32,50 m auf. Beidseitig der Bahnstrecke waren Stützen angeordnet. Die Besonderheit bei diesem Brückenbauwerk ist die bereits erwähnte Überführung der Bahn, die, neben den normalen Planungs- u. Bauleistungen einer Straßenbrücke, intensive Abstimmungen und Beteiligung der Deutschen Bahn erfordert. Zur Brücke in Gandesbergen wurde aufgrund des Schadensbildes 2021 angeraten, die Brücke ebenfalls zeitnah abzureißen oder eine Grundsanierung durchzuführen, wodurch sich die Standzeit bis zu einem Ersatzneubau um ca. 6-8 Jahr verlängert. Der Samtgemeinderat hat am 28.10.2021 beschlossen, die Brücke zu sanieren und mittelfristig zu ersetzen. Die Sanierung erfolgte im Jahre 2022. Es ist auch hier vorgesehen, einen grundrissgleichen Ersatzneubau zu erstellen. Auch diese Brücke verfügt über eine Fahrbahnbreite von 5,00 m mit seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,85 m Breite. Auch diese Brücke verfügt über zwei Stützen beidseitig der Bahn und weist eine Gesamtspannweite von etwa 35,0 m auf und überspannt ebenfalls die Strecke 1740. Neubaumaßnahmen an einer Bahnstrecke können nur unter Vollsperrung des Bahnverkehrs umgesetzt werden. Entsprechende Sperrpausen müssen rechtzeitig vorher bei der DB beantragt werden. Auf Nachfrage teilte die DB mit, dass an der Strecke Hannover-Bremen umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen, für die eine Vollsperrung von ca. 5 Monaten erforderlich ist. Im Generalsanierungsplan ist dies Projekt aktuell für die Jahre 2029 oder 2030 eingestellt. Insofern wurde angeraten, gemeindliche Planungen baldmöglichst anzumelden, damit diese in den Planungen Berücksichtigung finden. Zur Fristwahrung wurde bei der DB ein entsprechender formloser Antrag gestellt. Nach jetzigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass vor dieser umfangreichen Sanierung an der Bahnstrecke weitere Sperrpausen genehmigt werden. Die Netto-Baukosten für die Brücke Eystrup-Doenhausen werden auf 1,89 Mio. EUR geschätzt. Für die Brücke in Gandesbergen ist mit Baukosten (inkl. Abriss) in Höhe von 2,92 Mio. EUR (netto) zu rechnen. Gegenstand des Auftrags je Los sind die Planungsleistungen für - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Teillose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig: Los Nr. Brücke 1 Brücke Eystrup-Doenhausen 2 Brücke Gandesbergen Der Auftraggeber beauftragt für beide Lose zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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