Samtgemeinde Grafschaft HoyaHoya/WeserTED
Samtgemeinde Grafschaft Hoya - Neubau Brücken in Eystrup-Doenhausen und Gandesbergen - Vergabe der Planungsleistungen
Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken. Bis zum Jahr 2022 führte sowohl in Gandesbergen als auch in Eystrup-Doenhausen eine Brücke über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen. Die Brücke in Eystrup-Doenhausen wurde aufgrund massiver Schäden im Jahr 2022 abgerissen. Der Rat d...
Architecture, Structural Engineering, Construction Supervision
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Samtgemeinde Grafschaft Hoya
- Published:
- August 04, 2026
- Deadline:
- September 03, 2026
- Topic:
- Architecture
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Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken. Bis zum Jahr 2022 führte sowohl in Gandesbergen als auch in Eystrup-Doenhausen eine Brücke über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen. Die Brücke in Eystrup-Doenhausen wurde aufgrund massiver Schäden im Jahr 2022 abgerissen. Der Rat der Gemeinde Eystrup hat beantragt, die Brücke in Eystrup-Doenhausen wieder aufzubauen und sich bereit erklärt, die nicht gedeckten Investitionskosten mit 50 % zu bezuschussen. Am 14.12.2022 hat der Samtgemeinderat auf Grundlage dieses Antrages den Beschluss gefasst, die Brücke zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gemeinde Eystrup mit einem Anteil von 60 % an den entstehenden Kosten beteiligt und nach Fertigstellung die Baulast an der Brücke und an der Gemeindeverbindungsstraße 39 übernimmt. Als Ersatzneubau ist vorgesehen, ein grundrissgleiches Brückenbauwerk zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein Brückenbauwerk mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m bei seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,9 m Breite. Die Brücke spannt über die zweigleisige elektrifizierte Strecke 1740 Wunstorf-Bremen. Im Bestand wies die Brücke eine Gesamtlänge von 32,50 m auf. Beidseitig der Bahnstrecke waren Stützen angeordnet. Die Besonderheit bei diesem Brückenbauwerk ist die bereits erwähnte Überführung der Bahn, die, neben den normalen Planungs- u. Bauleistungen einer Straßenbrücke, intensive Abstimmungen und Beteiligung der Deutschen Bahn erfordert. Zur Brücke in Gandesbergen wurde aufgrund des Schadensbildes 2021 angeraten, die Brücke ebenfalls zeitnah abzureißen oder eine Grundsanierung durchzuführen, wodurch sich die Standzeit bis zu einem Ersatzneubau um ca. 6-8 Jahr verlängert. Der Samtgemeinderat hat am 28.10.2021 beschlossen, die Brücke zu sanieren und mittelfristig zu ersetzen. Die Sanierung erfolgte im Jahre 2022. Es ist auch hier vorgesehen, einen grundrissgleichen Ersatzneubau zu erstellen. Auch diese Brücke verfügt über eine Fahrbahnbreite von 5,00 m mit seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,85 m Breite. Auch diese Brücke verfügt über zwei Stützen beidseitig der Bahn und weist eine Gesamtspannweite von etwa 35,0 m auf und überspannt ebenfalls die Strecke 1740. Neubaumaßnahmen an einer Bahnstrecke können nur unter Vollsperrung des Bahnverkehrs umgesetzt werden. Entsprechende Sperrpausen müssen rechtzeitig vorher bei der DB beantragt werden. Auf Nachfrage teilte die DB mit, dass an der Strecke Hannover-Bremen umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen, für die eine Vollsperrung von ca. 5 Monaten erforderlich ist. Im Generalsanierungsplan ist dies Projekt aktuell für die Jahre 2029 oder 2030 eingestellt. Insofern wurde angeraten, gemeindliche Planungen baldmöglichst anzumelden, damit diese in den Planungen Berücksichtigung finden. Zur Fristwahrung wurde bei der DB ein entsprechender formloser Antrag gestellt. Nach jetzigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass vor dieser umfangreichen Sanierung an der Bahnstrecke weitere Sperrpausen genehmigt werden. Die Netto-Baukosten für die Brücke Eystrup-Doenhausen werden auf 1,89 Mio. EUR geschätzt. Für die Brücke in Gandesbergen ist mit Baukosten (inkl. Abriss) in Höhe von 2,92 Mio. EUR (netto) zu rechnen. Gegenstand des Auftrags je Los sind die Planungsleistungen für - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Teillose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig: Los Nr. Brücke 1 Brücke Eystrup-Doenhausen 2 Brücke Gandesbergen Der Auftraggeber beauftragt für beide Lose zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Samtgemeinde Grafschaft HoyaHoya/WeserDeadline: Sep 03Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken. Bis zum Jahr 2022 führte sowohl in Gandesbergen als auch in Eystrup-Doenhausen eine Brücke über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen. Die Brücke in Eystrup-Doenhausen wurde aufgrund massiver Schäden im Jahr 2022 abgerissen. Der Rat der Gemeinde Eystrup hat beantragt, die Brücke in Eystrup-Doenhausen wieder aufzubauen und sich bereit erklärt, die nicht gedeckten Investitionskosten mit 50 % zu bezuschussen. Am 14.12.2022 hat der Samtgemeinderat auf Grundlage dieses Antrages den Beschluss gefasst, die Brücke zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gemeinde Eystrup mit einem Anteil von 60 % an den entstehenden Kosten beteiligt und nach Fertigstellung die Baulast an der Brücke und an der Gemeindeverbindungsstraße 39 übernimmt. Als Ersatzneubau ist vorgesehen, ein grundrissgleiches Brückenbauwerk zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein Brückenbauwerk mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m bei seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,9 m Breite. Die Brücke spannt über die zweigleisige elektrifizierte Strecke 1740 Wunstorf-Bremen. Im Bestand wies die Brücke eine Gesamtlänge von 32,50 m auf. Beidseitig der Bahnstrecke waren Stützen angeordnet. Die Besonderheit bei diesem Brückenbauwerk ist die bereits erwähnte Überführung der Bahn, die, neben den normalen Planungs- u. Bauleistungen einer Straßenbrücke, intensive Abstimmungen und Beteiligung der Deutschen Bahn erfordert. Zur Brücke in Gandesbergen wurde aufgrund des Schadensbildes 2021 angeraten, die Brücke ebenfalls zeitnah abzureißen oder eine Grundsanierung durchzuführen, wodurch sich die Standzeit bis zu einem Ersatzneubau um ca. 6-8 Jahr verlängert. Der Samtgemeinderat hat am 28.10.2021 beschlossen, die Brücke zu sanieren und mittelfristig zu ersetzen. Die Sanierung erfolgte im Jahre 2022. Es ist auch hier vorgesehen, einen grundrissgleichen Ersatzneubau zu erstellen. Auch diese Brücke verfügt über eine Fahrbahnbreite von 5,00 m mit seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,85 m Breite. Auch diese Brücke verfügt über zwei Stützen beidseitig der Bahn und weist eine Gesamtspannweite von etwa 35,0 m auf und überspannt ebenfalls die Strecke 1740. Neubaumaßnahmen an einer Bahnstrecke können nur unter Vollsperrung des Bahnverkehrs umgesetzt werden. Entsprechende Sperrpausen müssen rechtzeitig vorher bei der DB beantragt werden. Auf Nachfrage teilte die DB mit, dass an der Strecke Hannover-Bremen umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen, für die eine Vollsperrung von ca. 5 Monaten erforderlich ist. Im Generalsanierungsplan ist dies Projekt aktuell für die Jahre 2029 oder 2030 eingestellt. Insofern wurde angeraten, gemeindliche Planungen baldmöglichst anzumelden, damit diese in den Planungen Berücksichtigung finden. Zur Fristwahrung wurde bei der DB ein entsprechender formloser Antrag gestellt. Nach jetzigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass vor dieser umfangreichen Sanierung an der Bahnstrecke weitere Sperrpausen genehmigt werden. Die Netto-Baukosten für die Brücke Eystrup-Doenhausen werden auf 1,89 Mio. EUR geschätzt. Für die Brücke in Gandesbergen ist mit Baukosten (inkl. Abriss) in Höhe von 2,92 Mio. EUR (netto) zu rechnen. Gegenstand des Auftrags je Los sind die Planungsleistungen für - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Teillose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig: Los Nr. Brücke 1 Brücke Eystrup-Doenhausen 2 Brücke Gandesbergen Der Auftraggeber beauftragt für beide Lose zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Brücke Gandesbergen
Samtgemeinde Grafschaft HoyaHoya/WeserDie Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken. Bis zum Jahr 2022 führte sowohl in Gandesbergen als auch in Eystrup-Doenhausen eine Brücke über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen. Die Brücke in Eystrup-Doenhausen wurde aufgrund massiver Schäden im Jahr 2022 abgerissen. Der Rat der Gemeinde Eystrup hat beantragt, die Brücke in Eystrup-Doenhausen wieder aufzubauen und sich bereit erklärt, die nicht gedeckten Investitionskosten mit 50 % zu bezuschussen. Am 14.12.2022 hat der Samtgemeinderat auf Grundlage dieses Antrages den Beschluss gefasst, die Brücke zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gemeinde Eystrup mit einem Anteil von 60 % an den entstehenden Kosten beteiligt und nach Fertigstellung die Baulast an der Brücke und an der Gemeindeverbindungsstraße 39 übernimmt. Als Ersatzneubau ist vorgesehen, ein grundrissgleiches Brückenbauwerk zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein Brückenbauwerk mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m bei seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,9 m Breite. Die Brücke spannt über die zweigleisige elektrifizierte Strecke 1740 Wunstorf-Bremen. Im Bestand wies die Brücke eine Gesamtlänge von 32,50 m auf. Beidseitig der Bahnstrecke waren Stützen angeordnet. Die Besonderheit bei diesem Brückenbauwerk ist die bereits erwähnte Überführung der Bahn, die, neben den normalen Planungs- u. Bauleistungen einer Straßenbrücke, intensive Abstimmungen und Beteiligung der Deutschen Bahn erfordert. Zur Brücke in Gandesbergen wurde aufgrund des Schadensbildes 2021 angeraten, die Brücke ebenfalls zeitnah abzureißen oder eine Grundsanierung durchzuführen, wodurch sich die Standzeit bis zu einem Ersatzneubau um ca. 6-8 Jahr verlängert. Der Samtgemeinderat hat am 28.10.2021 beschlossen, die Brücke zu sanieren und mittelfristig zu ersetzen. Die Sanierung erfolgte im Jahre 2022. Es ist auch hier vorgesehen, einen grundrissgleichen Ersatzneubau zu erstellen. Auch diese Brücke verfügt über eine Fahrbahnbreite von 5,00 m mit seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,85 m Breite. Auch diese Brücke verfügt über zwei Stützen beidseitig der Bahn und weist eine Gesamtspannweite von etwa 35,0 m auf und überspannt ebenfalls die Strecke 1740. Neubaumaßnahmen an einer Bahnstrecke können nur unter Vollsperrung des Bahnverkehrs umgesetzt werden. Entsprechende Sperrpausen müssen rechtzeitig vorher bei der DB beantragt werden. Auf Nachfrage teilte die DB mit, dass an der Strecke Hannover-Bremen umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen, für die eine Vollsperrung von ca. 5 Monaten erforderlich ist. Im Generalsanierungsplan ist dies Projekt aktuell für die Jahre 2029 oder 2030 eingestellt. Insofern wurde angeraten, gemeindliche Planungen baldmöglichst anzumelden, damit diese in den Planungen Berücksichtigung finden. Zur Fristwahrung wurde bei der DB ein entsprechender formloser Antrag gestellt. Nach jetzigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass vor dieser umfangreichen Sanierung an der Bahnstrecke weitere Sperrpausen genehmigt werden. Die Netto-Baukosten für die Brücke Eystrup-Doenhausen werden auf 1,89 Mio. EUR geschätzt. Für die Brücke in Gandesbergen ist mit Baukosten (inkl. Abriss) in Höhe von 2,92 Mio. EUR (netto) zu rechnen. Gegenstand des Auftrags je Los sind die Planungsleistungen für - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Teillose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig: Los Nr. Brücke 1 Brücke Eystrup-Doenhausen 2 Brücke Gandesbergen Der Auftraggeber beauftragt für beide Lose zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Samtgemeinde Meinersen - Ersatzneubau einer Gemeindestraßenbrücke über den Wasserlauf der Aller bei Ettenbüttel - Vergabe der Planungsleistungen
Samtgemeinde MeinersenMeinersenDeadline: Aug 27Die Samtgemeinde Meinersen beabsichtigt den Ersatzneubau der Allerbrücke in der Gemarkung Ettenbüttel. Die bestehende Brücke überführt eine Gemeindeverbindungsstraße, die die Ortschaften Ettenbüttel und Bokelberge/Langenklint miteinander verbindet, über das Fließgewässer Aller. Das bestehende Bauwerk stammt aus dem Jahr 1926 und weist eine ursprüngliche Traglast von 16 t auf. Die letzte Hauptprüfung nach DIN 1076 vom 07.07.2025 ergab die Zustandsnote 3,5 ("nicht ausreichend"). Aufgrund des schlechten baulichen Zustands, mangelnder Tragreserven und der Nichterfüllung aktueller Sicherheitsanforderungen ist ein wirtschaftlicher Erhalt des Bauwerks nicht möglich. Ein vollständiger Rückbau sowie die Planung und Realisierung eines Ersatzneubaus sind erforderlich. Ferner wird die Anpassung der Gemeindeverbindungstraße im Anschlussbereich erforderlich werden, wobei dieser Verkehrsplanung eine eher untergeordnete Rolle zukommt. Die zu planende Brücke soll alle Anforderungen an ein modernes, tragfähiges und dauerhaftes Bauwerk erfüllen. Es ist beabsichtigt, dass die neue Brücke für den Schwerlasttransport geeignet ist. Die Aller ist ein überregional bedeutsames Gewässer mit Anforderungen an Hochwasserschutz und Gewässerökologie. Das Bauwerk liegt in einem sensiblen Naturraum; naturschutzrechtliche Anforderungen (z. B. Artenschutz, Eingriffsregelung) sind zu berücksichtigen. Die Verkehrsführung während der Bauzeit ist zu sichern - ggf. wird die Planung einer Behelfsbrücke oder einer Umleitung erforderlich werden. Vorhandene und ggf. zu verlagernde Versorgungsleitungen sind zu integrieren. Die frühzeitige Abstimmung mit Fachbehörden (z. B. Wasserbehörde, Naturschutz) ist erforderlich. Im Vorfeld wurde von einem Ingenieurbüro, welches auch die letzte Hautprüfung vom 07.07.2025 durgeführt hat, eine Variantenbetrachtung (inkl. Kostenschätzung) durchgeführt. Im Ergebnis soll die Variante 3 "Stahlverbundbrücke als Rahmenbauwerk" umgesetzt werden. Es wird von Baukosten von rd. 3,7 Mio. EUR ausgegangen. Zur Verfügung stehende Fördermittel sollen für das hiesige Projekt möglichst ausgeschöpft werden. Der Abriss der 100 Jahr alten Brücke und der Ersatzneubau der Brücke an selber Stelle soll je nach Zuteilung von Fördermittel zum nächstmöglichen Zeitraum jedoch spätestens im Jahr 2028 erfolgen. Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung der Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Brücke einschließlich zugehöriger Nebenanlagen. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen (u. a. Rückbauplanung Bestandsgebäude, Verkehrsplanung - Anpassung Gemeindeverbindungsstraße im Anschlussbereich, landschaftspflegerischer Fachbeitrag) - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Samtgemeinde Meinersen - Ersatzneubau einer Gemeindestraßenbrücke über den Wasserlauf der Aller bei Ettenbüttel - Vergabe der Planungsleistungen
Samtgemeinde MeinersenMeinersenDie Samtgemeinde Meinersen beabsichtigt den Ersatzneubau der Allerbrücke in der Gemarkung Ettenbüttel. Die bestehende Brücke überführt eine Gemeindeverbindungsstraße, die die Ortschaften Ettenbüttel und Bokelberge/Langenklint miteinander verbindet, über das Fließgewässer Aller. Das bestehende Bauwerk stammt aus dem Jahr 1926 und weist eine ursprüngliche Traglast von 16 t auf. Die letzte Hauptprüfung nach DIN 1076 vom 07.07.2025 ergab die Zustandsnote 3,5 ("nicht ausreichend"). Aufgrund des schlechten baulichen Zustands, mangelnder Tragreserven und der Nichterfüllung aktueller Sicherheitsanforderungen ist ein wirtschaftlicher Erhalt des Bauwerks nicht möglich. Ein vollständiger Rückbau sowie die Planung und Realisierung eines Ersatzneubaus sind erforderlich. Ferner wird die Anpassung der Gemeindeverbindungstraße im Anschlussbereich erforderlich werden, wobei dieser Verkehrsplanung eine eher untergeordnete Rolle zukommt. Die zu planende Brücke soll alle Anforderungen an ein modernes, tragfähiges und dauerhaftes Bauwerk erfüllen. Es ist beabsichtigt, dass die neue Brücke für den Schwerlasttransport geeignet ist. Die Aller ist ein überregional bedeutsames Gewässer mit Anforderungen an Hochwasserschutz und Gewässerökologie. Das Bauwerk liegt in einem sensiblen Naturraum; naturschutzrechtliche Anforderungen (z. B. Artenschutz, Eingriffsregelung) sind zu berücksichtigen. Die Verkehrsführung während der Bauzeit ist zu sichern - ggf. wird die Planung einer Behelfsbrücke oder einer Umleitung erforderlich werden. Vorhandene und ggf. zu verlagernde Versorgungsleitungen sind zu integrieren. Die frühzeitige Abstimmung mit Fachbehörden (z. B. Wasserbehörde, Naturschutz) ist erforderlich. Im Vorfeld wurde von einem Ingenieurbüro, welches auch die letzte Hautprüfung vom 07.07.2025 durgeführt hat, eine Variantenbetrachtung (inkl. Kostenschätzung) durchgeführt. Im Ergebnis soll die Variante 3 "Stahlverbundbrücke als Rahmenbauwerk" umgesetzt werden. Es wird von Baukosten von rd. 3,7 Mio. EUR ausgegangen. Zur Verfügung stehende Fördermittel sollen für das hiesige Projekt möglichst ausgeschöpft werden. Der Abriss der 100 Jahr alten Brücke und der Ersatzneubau der Brücke an selber Stelle soll je nach Zuteilung von Fördermittel zum nächstmöglichen Zeitraum jedoch spätestens im Jahr 2028 erfolgen. Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung der Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Brücke einschließlich zugehöriger Nebenanlagen. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen (u. a. Rückbauplanung Bestandsgebäude, Verkehrsplanung - Anpassung Gemeindeverbindungsstraße im Anschlussbereich, landschaftspflegerischer Fachbeitrag) - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke nach § 51 HOAI 2021 und Anlage 14, zu beauftragen in einem Stufenvertrag mit verbindlicher Vereinbarung vorerst der Stufe 1 (Leistungsphase 2-4) und Option der Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 8
Landratsamt WartburgkreisBad SalzungenIm Verlauf der Kreisstraße K505 innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gerstungen plant der Wartburgkreis aufgrund des schlechten baulichen Zustandes einen Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Werra bei Sallmannshausen. Die vorhandene Werrabrücke verbindet die Ortschaften Neustädt und Sallmannshausen nach Lauchröden direkt mit der parallel zur Werra verlaufenden Landesstraße 1021 und stellt eine wichtige Querung der Werra in der Region dar. Die Gesamtstützweite beträgt 51,10 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite (Breite zw. den Stahlgleitwänden) beträgt i. M. 5 m, die Breite zwischen den Geländern 7 m. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 und in Abstimmung mit den TÖB, insbesondere der TLUBN, wurde empfohlen, ein „integrales Bauwerk“, welches die vorhandenen Straßendämme in Kubatur und Lage nicht nennenswert verändert, zu errichten. Aufgrund des notwendigen gedrungenen Brückenbauwerks sollte die Anzahl der Zwischenlager reduziert werden. Das neue Bauwerk soll im Ergebnis der Machbarkeitsstudie als dreifeldrige Brücke mit asymmetrischer Anordnung der Joche errichtet werden. Der Ersatzneubau soll mithilfe des kommunalen Investitionsprogrammes Thüringen realisiert werden. Die Maßnahme ist in Planung und Umsetzung bis spätestens 2031 abzuschließen. Gemäß der Voruntersuchung i. R. der Machbarkeitsstudie und der verfügbaren Mittel bemisst sich der Kostenrahmen auf fünf Mio. Euro brutto. Dieser Wert versteht sich als Kostenobergrenze, an der die Planung auszurichten ist. Die Objektplanung Ingenieurbauwerk wird in einem parallel durchgeführten Verfahren gesondert vergeben. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der jeweils beauftragten Leistungsstufen sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 51 HOAI sowie entsprechend Abruf durch den Auftraggeber die im weiteren benannten Besonderen Leistungen gemäß Anlage 14, ebenso ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen nach Erfordernis zu erbringen. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI mit dem Ziel, die Entwurfsplanung bis April 2027 abzuschließen. Im Rahmen der Beauftragung sind durch den Auftragnehmer auf Abruf Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 14.1 zu erbringen. Dies sind insbesondere:- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, Bewehrungsabnahmen, Bauteilabnahmen, Teilnahme an Baubesprechungen usw.- Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste sowie Baugrubensicherung, die vom Baubetrieb bemessen und erstellt werden, - Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich die Option vor, den Auftragnehmer mit weiteren besonderen oder zusätzlichen Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, deren Notwendigkeit sich im Laufe der Bearbeitung und Ausführung ergeben können, zu beauftragen.Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI 2021 und Anlage 12, zu beauftragen in einem Stufenvertrag mit verbindlicher Vereinbarung vorerst der Stufe 1 (Leistungsphase 1-4) und Option der Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 9.
Landratsamt WartburgkreisBad SalzungenIm Verlauf der Kreisstraße K505 innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gerstungen plant der Wartburgkreis aufgrund des schlechten baulichen Zustandes einen Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Werra bei Sallmannshausen. Die vorhandene Werrabrücke verbindet die Ortschaften Neustädt und Sallmannshausen nach Lauchröden direkt mit der parallel zur Werra verlaufenden Landesstraße 1021 und stellt eine wichtige Querung der Werra in der Region dar. Die Gesamtstützweite beträgt 51,10 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite (Breite zw. den Stahlgleitwänden) beträgt i. M. 5 m, die Breite zwischen den Geländern 7 m. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 und in Abstimmung mit den TÖB, insbesondere der TLUBN, wurde empfohlen, ein „integrales Bauwerk“, welches die vorhandenen Straßendämme in Kubatur und Lage nicht nennenswert verändert, zu errichten. Aufgrund des notwendigen gedrungenen Brückenbauwerks sollte die Anzahl der Zwischenlager reduziert werden. Das neue Bauwerk soll im Ergebnis der Machbarkeitsstudie als dreifeldrige Brücke mit asymmetrischer Anordnung der Joche errichtet werden. Der Ersatzneubau soll mithilfe des kommunalen Investitionsprogrammes Thüringen realisiert werden. Die Maßnahme ist in Planung und Umsetzung bis spätestens 2031 abzuschließen. Gemäß der Voruntersuchung im Rahmen der Machbarkeitesstudie bemisst sich der Kostenrahmen auf fünf Mio. Euro brutto. Dieser Wert versteht sich als Kostenobergrenze, an der die Planung auszurichten ist. Die Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk wird in einem parallel durchgeführten Verfahren gesondert vergeben. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der jeweils beauftragten Leistungsstufen sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 43 HOAI sowie entsprechend Abruf durch den Auftraggeber die im weiteren benannten Besonderen Leistungen gemäß Anlage 12, ebenso ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen nach Erfordernis zu erbringen. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI mit dem Ziel, die Entwurfsplanung bis April 2027 abzuschließen. Im Rahmen der Beauftragung sind durch den Auftragnehmer auf Abruf Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 12.1 zu erbringen. Dies sind insbesondere:- Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Nachweis eines optimalen Verhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualitätsstandard in LP 2 als Grundlage für die Beantragung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm - Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen in LP 3 - Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LP 7) - Kostenkontrolle (LP 8) - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen sowie inhaltliche und rechnerische Prüfung derer (LP 8)- Dokumentation des Bauablaufs (LP 8)- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße (LP 8)- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme (LP 8) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LP 9). Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich die Option vor, den Auftragnehmer mit weiteren besonderen oder zusätzlichen Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, deren Notwendigkeit sich im Laufe der Bearbeitung und Ausführung ergeben können, zu beauftragen.BW 336/1 Straßenbrücke über DB 1740
Region HannoverLehrteDeadline: Aug 04Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Region Hannover Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Deutschland Telefonnummer: +49 511-616-0 Faxnummer: +49 511-616-34158 E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 31535 Neustadt a. Rbge. f) Art und : : Aufhebung und Ersatz der Bahnübergänge im Zuge der B442 und K336 "Straßenbrücke - Überführung der K336 über die DB-Strecke 1740" : Die Region Hannover, vertreten durch den Fachbereich Verkehr, plant aus Gründen der Verkehrssicherheit und als Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssituation in Poggenhagen die Aufhebung von zwei höhengleichen Bahnübergängen (BÜ). Die Bahnübergänge liegen im Zuge der B 442 "Moordorfer Straße" (nördlicher Bahnübergang) und im Zuge der K 336 "Fliegerstraße" (südlicher Bahnübergang) und schließen die Ortschaft Poggenhagen an die Kernstadt Neustadt am Rübenberge (Neustadt a. Rbge.) an. Gemäß Entwurf wurde ein einfeldriger Stahlverbundrahmen mit Flachgründung für das Brückenbauwerk festgelegt. Der Überbau ist ein Verbundquerschnitt als Verbund-Fertigteil-Träger. Hauptabmessungen: Einzelstützweiten 36,50 m Lichte Weite zw. Widerlagern 34,75 m Kleinste lichte Höhe > 7,90 m Kreuzungswinkel 99,6 gon Breite zw. Geländern 10,10 m Brückenfläche 369 m² Zwischentermine für die Sperrpausen: 16.12.2026 Arbeiten am Kabelkanal 31.05.2027 bis 03.06.2027 Einheben der Hauptträger (Verbundträger) und Einbau Schutzgerüste 13.10.2028 bis 15.10.2028 Ausbau Schutzgerüst, Arbeiten am Kabelkanal, Restarbeiten und Bauwerksprüfung g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 28.09.2026 Ende: 31.10.2028 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19eb05e1c14-46bd5b5b64489edf o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 04.08.2026 08:45 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 15.09.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: 100,00 s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 04.08.2026 um: 09:00 Ort: Region Hannover Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine öffentliche Angebotsöffnung- t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlags- und Schlusszahlungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B). v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen. Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Friedrichswall 1 30159 Hannover weitere Angaben WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN: Unternehmensfragen sollen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Mitteilungsfunktion des Vergabeportals eVergabe gestellt werden. mit dem Angebot ist zwingend das Leistungsverzeichnis mit Preisen in Textform (z.B. Kurz-LV als pdf- Datei) abzugeben. Diese Unterlagen können nicht nachgefordert werden. Bitte beachten Sie, dass das Angebot mit dem Leistungsverzeichnis nur als GAEB-Datei, im Falle einer Fehlermeldung bei Übertragen der Datei im System des AG, nicht gewertet werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von elektronischen Angeboten ausschließlich über das Vergabeportal eVergabe möglich ist. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise elektronisch (z.B. per E-Mail oder Fax) wird nicht akzeptiert! Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform. Straßenbau,Brücken/ Tunnel (Bau)BW 336/1 Straßenbrücke über DB 1740
Region HannoverDeadline: Aug 04Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Region Hannover Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Deutschland Telefonnummer: +49 511-616-0 Faxnummer: +49 511-616-34158 E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 31535 Neustadt a. Rbge. f) Art und : : Aufhebung und Ersatz der Bahnübergänge im Zuge der B442 und K336 "Straßenbrücke - Überführung der K336 über die DB-Strecke 1740" : Die Region Hannover, vertreten durch den Fachbereich Verkehr, plant aus Gründen der Verkehrssicherheit und als Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssituation in Poggenhagen die Aufhebung von zwei höhengleichen Bahnübergängen (BÜ). Die Bahnübergänge liegen im Zuge der B 442 "Moordorfer Straße" (nördlicher Bahnübergang) und im Zuge der K 336 "Fliegerstraße" (südlicher Bahnübergang) und schließen die Ortschaft Poggenhagen an die Kernstadt Neustadt am Rübenberge (Neustadt a. Rbge.) an. Gemäß Entwurf wurde ein einfeldriger Stahlverbundrahmen mit Flachgründung für das Brückenbauwerk festgelegt. Der Überbau ist ein Verbundquerschnitt als Verbund-Fertigteil-Träger. Hauptabmessungen: Einzelstützweiten 36,50 m Lichte Weite zw. Widerlagern 34,75 m Kleinste lichte Höhe > 7,90 m Kreuzungswinkel 99,6 gon Breite zw. Geländern 10,10 m Brückenfläche 369 m² Zwischentermine für die Sperrpausen: 16.12.2026 Arbeiten am Kabelkanal 31.05.2027 bis 03.06.2027 Einheben der Hauptträger (Verbundträger) und Einbau Schutzgerüste 13.10.2028 bis 15.10.2028 Ausbau Schutzgerüst, Arbeiten am Kabelkanal, Restarbeiten und Bauwerksprüfung g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 28.09.2026 Ende: 31.10.2028 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19eb05e1c14-46bd5b5b64489edf o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 04.08.2026 08:45 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 15.09.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: 100,00 s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 04.08.2026 um: 09:00 Ort: Region Hannover Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine öffentliche Angebotsöffnung- t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlags- und Schlusszahlungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B). v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen. Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Friedrichswall 1 30159 Hannover weitere Angaben WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN: Unternehmensfragen sollen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Mitteilungsfunktion des Vergabeportals eVergabe gestellt werden. mit dem Angebot ist zwingend das Leistungsverzeichnis mit Preisen in Textform (z.B. Kurz-LV als pdf- Datei) abzugeben. Diese Unterlagen können nicht nachgefordert werden. Bitte beachten Sie, dass das Angebot mit dem Leistungsverzeichnis nur als GAEB-Datei, im Falle einer Fehlermeldung bei Übertragen der Datei im System des AG, nicht gewertet werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von elektronischen Angeboten ausschließlich über das Vergabeportal eVergabe möglich ist. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise elektronisch (z.B. per E-Mail oder Fax) wird nicht akzeptiert! Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform. Straßenbau,Brücken/ Tunnel (Bau)
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