Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Umringsvermessung FBV Neutrebbin (300120) - Teil 3
Im Landkreis Märkisch-Oderland, Gemeinde Neuhardenberg: Vermessung zur Festlegung der Verfahrensgrenze des Flurbereinigungsverfahrens Neutrebbin (Nr. 300120). Gesamtlänge ca. 9,2 km, 4 Lose: Los 1 (ca. 2,6 km): Zerlegung Flurstücke 1 (Flur 1) u. 35 (Flur 2), Gemarkung Alttrebbin; Los 2 (ca. 2,3 km): Zerlegung Flurstücke 225, 235, 236 (Flu...
Surveying
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
- Published:
- May 10, 2026
- Deadline:
- June 11, 2026
- Topic:
- Surveying
Tender description
Im Landkreis Märkisch-Oderland, Gemeinde Neuhardenberg: Vermessung zur Festlegung der Verfahrensgrenze des Flurbereinigungsverfahrens Neutrebbin (Nr. 300120). Gesamtlänge ca. 9,2 km, 4 Lose: Los 1 (ca. 2,6 km): Zerlegung Flurstücke 1 (Flur 1) u. 35 (Flur 2), Gemarkung Alttrebbin; Los 2 (ca. 2,3 km): Zerlegung Flurstücke 225, 235, 236 (Flur 2), Gemarkung Wuschewier; Los 3 (ca. 2,6 km): Zerlegung Flurstück 236 (Flur 2), Gemarkung Altbarnim; Los 4 (ca. 1,7 km): Zerlegung Flurstück 113 (Flur 1), Gemarkung Altbarnim. Umfasst Feststellung/Wiederherstellung von Grenzen, Neubildung, Abmarkung, Anerkennungserklärungen. Rechtsgrundlage: BbgVermG u.a.
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Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und FlurneuordnungDeadline: May 06Im Landkreis Teltow-Fläming (Gemeinde Niederer Fläming) sind Vermessungen zur Feststellung der Verfahrensgrenze für das Flurbereinigungsverfahren "Niederer Fläming I" durchzuführen. Der Auftrag umfasst 5 Bereiche mit Querungen der B102 (1 neue, 4 bestehende Grenzen) auf ca. 80 m Gesamtlänge. Die Leistungen beinhalten die Feststellung/Wiederherstellung von Flurstücksgrenzen, Bildung neuer Grenzen, Abmarkung sowie Aufnahme von Anerkennungserklärungen gemäß BbgVermG und VVLiegVerm.Verfahrensgrenze FBV Kolkwitz I (600119)
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Kreisverwaltung Trier-SaarburgTrierLeistungsbeschreibung und Projektziele: Auf dem an die Integrierte Gesamtschule (IGS ) Hermeskeil angrenzenden Grundstück soll eine Freisportanlage für Schul- /Vereins- und Freizeitsport geplant werden. Die Freisportanlage wird daher als multifunktionale Sportanlage für schulische und außerschulische Nutzungen konzipiert. Das Gelände soll komplett eingezäunt und nachts abgeschlossen sein, um möglichen Vandalismus vorzubeugen. Der Planungsumfang umfasst insbesondere die Planung einer leichtathletischen Anlage Kampfbahn Typ C (modifiziert) nach DIN 18035. Folgende Anlagen sind gewünscht: Leichtathlethische Anlagen: 1 Fußballgroßspielfeld als Kunstrasenplatz, 4 (optional 6) Kreisbogenbahnen (400 m) mit Kunststoffbelag, 6 Einzelbahnen für die geraden Sprint- und Hürdenstrecken, 1 Hochsprunganlage (Sprungkissenstandort variabel), 1 Stabhochsprunganlage, 1 Weit- und Dreisprunganlage, 1 Kugelstoßanlage, 1 Kombinierte Diskus-, Hammerwurfanlage, 1 Speerwurfanlage Multifunktionale Sport- und Freizeitanlagen: 1 Pumptrack (außerhalb der Zaunanlage, soll jederzeit zugänglich sein), 1 Kleinspielfeld, 1 Calisthenics /Fitnessgeräte, 1 Zuschauertribüne, Sitzgelegenheiten evtl. in der Böschung des Grundstücks Darüber hinaus sind Aufenthalts- und Erschließungsflächen, Grün- und Pflanzflächen sowie die erforderlichen Nebenanlagen Bestandteil der Planung. Die Konzeption der Freisportanlage soll in der ersten Planungsphase überprüft und abgestimmt werden. Weiterhin umfasst die Planung die Integration der erforderlichen technischen und funktionalen Einrichtungen wie Entwässerung, Beleuchtung, Ausstattungselemente sowie die freiraumplanerische Gestaltung der Gesamtanlage. Das zu beplanende Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 37.200 qm (Flurstücke 43, 44, 45, 46, 47, 48, 53 und 54; Flur 79, Gemarkung Hermeskeil). Die Zusammenlegung der Grundstücke sowie der Vorgang zur Übertragung aller Grundstücke in den Besitz des Landkreises Trier-Saarburg wurde bereits auf den Weg gebracht. Ein BebauSanierung und Erweiterung Kindertagesstätte „Haus der Kinder“ - Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Lph 1 bis 9
Gemeinde EngelthalDie Gemeinde Engelthal betreibt den Kindergarten „Haus der Kinder“. Der ältere Gebäudeteil stammt aus den 1970er Jahren, der neuere Gebäudeteil aus dem Jahr 1993. Zur Orientierung wird auf den Auszug aus dem Bayernatlas in der Anlage verwiesen. Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs an Betreuungsplätzen hat die Gemeinde Engelthal beschlossen den bestehenden Kindergarten zu sanieren und zu erweitern.Die Zielstruktur des zukünftigen Kindergartens soll die Betreuung von 120 Kinder in zwei Krippengruppen, zwei Kindergartengruppen und einer Hortgruppe ermöglichen. Das dafür notwendige Raumprogramm ist mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Darüber hinaus soll ein Mehrzweckraum für gemeindliche Veranstaltungen oder Vereinsnutzung vorgesehen werden. Dieser Raum muss unabhängig von dem Kindergarten genutzt werden können, was eine getrennte Zugänglichkeit voraussetzt.Die Möglichkeit eine zweite Hortgruppe in den Grundriss zu integrieren ist im Zuge der Planung zu untersuchen. Die Aufgabenstellung der Objektplanung umfasst zum einen die Generalsanierung des Gebäudeteils aus dem Jahr 1993, die nach Möglichkeit unterlaufenden Betrieb vorgenommen werden soll, den Rückbau des Gebäudeteils aus den 1970er Jahren und zum anderen einen Ersatzneubau als Ergänzung des Raumbedarfs an die Zielstruktur. Die Generalsanierung des Bestands dient der Anpassung des Bestands an die zukünftige Nutzung in Verbindung mit dem Ersatzneubau. Der Kindergarten ist auf dem Flurstück 339/1 mit 2.166 m² verortet. Für die Erreichung der Zielstruktur steht das angrenzende Grundstück mit der Flur-Nr. 339 mit 479 m² zur Verfügung. Bei dem abzuschließenden Architektenvertrag ist die Verwendung von HAV-KOM-Mustervertragsformularen vorgesehen.
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