Rahmenvereinbarung zur Anmietung von Abfallsammelfahrzeugen (ASF) und LKW-Abrollkippern
Die Stadt Karlsruhe sucht für 24 Monate Rahmenvereinbarungen für die Anmietung von Abfallsammelfahrzeugen und LKW-Abrollkippern. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Fachlosen: Abfallsammelfahrzeuge mit Schüttung, ohne Schüttung, Sperrmüllfahrzeuge und Abrollkipper. Die Vergabe erfolgt im Kaskadenprinzip mit maximal drei Zuschlägen pro Los.
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Die Stadt Karlsruhe sucht für 24 Monate Rahmenvereinbarungen für die Anmietung von Abfallsammelfahrzeugen und LKW-Abrollkippern. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Fachlosen: Abfallsammelfahrzeuge mit Schüttung, ohne Schüttung, Sperrmüllfahrzeuge und Abrollkipper. Die Vergabe erfolgt im Kaskadenprinzip mit maximal drei Zuschlägen pro Los.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Public contracting authority
- Published:
- June 30, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Vehicles
Tender description
Die Stadt Karlsruhe sucht für 24 Monate Rahmenvereinbarungen für die Anmietung von Abfallsammelfahrzeugen und LKW-Abrollkippern. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Fachlosen: Abfallsammelfahrzeuge mit Schüttung, ohne Schüttung, Sperrmüllfahrzeuge und Abrollkipper. Die Vergabe erfolgt im Kaskadenprinzip mit maximal drei Zuschlägen pro Los.
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10- Stadt Karlsruhe HauptamtKarlsruheDeadline: Aug 06
TSK26019 Rahmenvereinbarung zur Anmietung von Abfallsammelfahrzeugen (ASF) und LKW-Abrollkipper in 4 Losen
Die Stadt Karlsruhe – Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger betreibt auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe die Sammlung sämtlicher Abfallfraktionen. Jahreszeitbedingt werden auch Laubsäcke und Weihnachtsbäume gesammelt. Darüber hinaus werden zur Verladung und den Transport von bahngängigen Abrollbehältern LKW-Abrollkipper eingesetzt. Für die Sammlung wird ein Fuhrpark mit diversen Abfallsammelfahrzeugen eingesetzt. Um eine reibungslose, kontinuierliche Abfallsammlung und damit die Entsorgungssicherheit der Stadt Karlsruhe zu gewährleisten, sind Ausfälle im Fuhrpark durch Leihfahrzeuge zu kompensieren. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarung für die Anmietung von Abfallsammelfahrzeugen und Abrollkippern mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen erfolgt die Ausschreibung in 4 Fachlosen. Fachlose Beschreibung Los 1 Abfallsammelfahrzeuge mit Schüttung Los 2 Abfallsammelfahrzeuge ohne Schüttung Los 3 Sperrmüllfahrzeuge Los 4 Abrollkipper Die Vergabe der Aufträge erfolgt im sogenannten Kaskadenprinzip. Die maximale Anzahl der Zuschläge pro Los beträgt drei Firmen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. - Stadt Karlsruhe HauptamtKarlsruheDeadline: Aug 06
Rahmenvereinbarung zur Anmietung von Abfallsammelfahrzeugen (ASF) und LKW-Abrollkipper in 4 Losen
Los 4: Abrollkipper LKW-Abrollkipper für Transport unterschiedlicher Abrollcontainer, u.a. auch für die Abrollbehälter mit Twist-Lock für den Bahntransport. - Stadt Altena (Westf.)AltenaDeadline: Aug 21
Rahmenvereinbarung Vermessungsleistungen
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Vermessungsleistungen, wobei folgende Gebietslose gebildet werden: Folgende Gebietslose werden gebildet: Los 1-Gewässer: Brachtenbecke; Los 2-Gewässer: Linscheider-/Hegenscheider Bach, sonstige Maßnahmen an der Lenne; Los 3-Gewässer: Nette - Unterlauf; Los 4-Gewässer: Nette - Oberlauf; Los 5-Gewässer: Rahmede. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarungen ist eine Vielzahl von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen innerhalb der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Innerhalb eines jeden Gebietsloses erfolgt die Verteilung der Einzelabrufe im so genannten Kaskadenprinzip. Ein weiterer Wettbewerb erfolgt nicht. Weitere Angaben zum Einzelabruf sind der Anlage 7, Ziff. 6 zu entnehmen. Je Los wird ein Pool mit maximal drei Unternehmen gebildet. - Stadt Karlsruhe HauptamtKarlsruheDeadline: Aug 21
RV Arbeitnehmerüberlassung
Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe zählt mit circa 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den größten Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe. Er bietet einen zuverlässigen und umwelttechnisch hochwertigen Entsorgungsservice für die Karlsruher Haushalte. Außerdem stellt das Team Sauberes Karlsruhe die Sauberkeit der Stadt Karlsruhe sicher, ist zuständig für das gesamte städtische Fuhrparkmanagement und erledigt durch die Fuhrparkpflege und -reparatur für alle städtischen Fahrzeuge und weitere wichtige Aufgaben für die Ämter der Stadtverwaltung Karlsruhe. Neben dem Winterdienst betreibt das Team Sauberes Karlsruhe zudem mehrere Wertstoffstationen und einige Grünsammelplätze im Stadtgebiet Karlsruhe. Darüber hinaus werden eine Umladestation, eine Deponie und zwei Kompostierungsanlagen bewirtschaftet. Ziel der Abfallentsorgung und -bearbeitung beim Team Sauberes Karlsruhe ist es, möglichst viele Abfälle zu recyceln und wieder dem Stoffkreislauf zuführen zu können. Zur Unterstützung der operativen Tätigkeiten besteht beim Team Sauberes Karlsruhe ein leistungsfähiger Verwaltungsapparat mit mehreren Abteilungen und Stabsstellen. Zur Unterstützung des Stammpersonals bei der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe werden zu unterschiedlichen Zeiten Arbeitskräfte benötigt. Der zeitliche Einsatz dieser Arbeitskräfte verteilt sich auf alle fünf Werktage sowie zum Teil regelmäßig auch auf Samstage. Dazu werden losbezogene Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ausgeschrieben. Angaben zum Umfang: Die Angaben der Stundenzahlen in den einzelnen Losen basieren auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und sind daher lediglich als kalkulatorische Größe anzusehen. Das während der Vertragslaufzeit tatsächlich anfallende Volumen ist bedarfsabhängig und kann demzufolge variieren. Ein Anspruch auf eine garantierte Anzahl an abgerufenen Stunden während der Vertragslaufzeit besteht nicht. Die Vergabe der Aufträge erfolgt im sogenannten Kaskadenprinzip. Die maximale Anzahl der Zuschläge pro Los beträgt drei Firmen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. - Bayerisches Landeskriminalamt
Los 13 - Verwaltung und Betriebswirtschaft
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jun 29
Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jul 07
Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergDeadline: Jun 29
Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Verbandsgemeinde MontabaurMontabaurDeadline: Jul 30
Gebäudereinigung - Montabaur
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen: - Unterhaltsreinigung, - Glas-/ Rahmenreinigung Die ausgeschriebenen Leistungen werden in acht Lose aufgeteilt. Die Bildung der Lose erfolgt unter Berücksichtigung mengenmäßiger, örtlicher sowie fachlicher Gesichtspunkte. Die Kindergärten befinden sich im Eigentum der Stadt und werden durch diese beauftragt. Die übrigen Objekte sind der Verbandsgemeinde zugeordnet. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los, mehrere oder alle Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Objekte mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Objekten ist nicht vorgesehen. Die Vergabe der Leistungen der Unterhaltsreinigung (Lose 1 bis 7) an einen Bieter ist beschränkt. Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal drei dieser Lose. - Göttinger EntsorgungsbetriebeGöttingenDeadline: Aug 25
Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen
Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe, Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 Mg und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 20 m3. Das Fahrgestell ist als Low Entry Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen. Das Fahrzeug muss HVO100 verträglich ausgelegt sein. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.06.2027 zu erfolgen. Die Ausschreibung erfolgt in einem Los als Dreiachs-Low-Entry-Fahrgestell mit Hecklader-/Pressplatten-Abfallsammelaufbau und Automatikschüttung/Lifter für Hausmüll. Die LKW-Fahrgestelle in Niederflurbauweise müssen für die Montage von Pressmüllaufbauten für Hausmüll durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ausgelegt sein. Die Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion des Gesamtfahrzeugs gewährleistet ist. # Abfallsammelaufbau für Hausmüll: Die Bezeichnung „Abfallsammelaufbau für Hausmüll“ beschreibt hier eine Sammelzelle, die in Auslegung und Konfiguration geeignet ist, um folgende Abfallfraktionen aufzunehmen und zu transportieren: - Restmüll , - Biomüll , - Altpapier , - Leichtverpackungen u.ä., die im Rahmen der Wertstoffsammlung gesammelt werden. Der Abfallsammelaufbau muss in der Lage sein, folgende Funktionen/Aufgaben zu erfüllen: - Entleerung gängiger Abfallbehälter in der Größe 80 – 1.100 Liter, - Verdichtung , - Sammlung und sicherer Transport von Abfällen , - Entladen von Abfällen. # Der Auftragnehmer schult den Auftraggeber theoretisch und praktisch im Umgang mit der von ihm erbrachten Leistung. Es werden ca. 10 Personen des Auftraggebers geschult. Die Schulung findet auf dem Betriebsgelände der Göttinger Entsorgungsbetriebe statt. Die Schulung kann auch an mehreren Tage stattfinden. # Ferner schult der Auftragnehmer die Werkstattmitarbeiter der Göttinger Entsorgungsbetriebe hinsichtlich Wartungs- und Reparaturarbeiten. # Anlieferung der Fahrzeuge erfolgt frei Haus zum Auftraggeber. D.h. alle Kosten, z.B. für die Überführung, werden vom Auftragnehmer getragen. Zur Anlieferung der Fahrzeuge zum Auftraggeber sind folgende Unterlagen und Dokumente mitzuliefern: - Zulassungsbescheinigung Teil 2, - COC-Dokument, Datenblatt bzw. eine vergleichbare Auflistung der Daten, die bei der Zulassung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden, - sämtliche zum Betrieb und Zulassung benötigten Gutachten bzw. Zusatzgutachten gemäß StVZO, - Angaben der Wartungsfristen und Prüfintervalle (Serviceheft), - Schmierplan mit Auflistung aller zugelassenen Schmierstoffe, - vollständige deutschsprachige Bedienungsanleitung. # Rohbauabnahme der teilmontierten Gesamtfahrzeuge erfolgt beim Auftragnehmer. # Die Fahrzeuge sind mängelfrei, sauber, vollgetankt (Kraftstoff und AdBlue) und mit vollständiger Dokumentation, am Betriebshof der den Göttinger Entsorgungsbetriebe zu übergeben. # Die Endabnahme der kompletten Fahrzeuge erfolgt bei den Göttinger Entsorgungsbetrieben. # Vollgarantie von wenigstens 24 Monaten ab Fahrzeugabnahme. # Generell ist für durch Gewährleistungs-bzw. Garantiearbeiten bedingte Ausfallzeit von mehr als 48 Stunden ein entsprechendes und gleichwertiges Ersatzfahrzeug für den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. # Es muss eine Kundendienstwerkstatt mit einer maximalen Reaktionszeit von 24 h vorhanden sein. Diese muss neben allgemeiner Werkstattausrüstung und Spezialwerkzeug für die angebotenen Fahrgestelle auch elektronische Diagnosesysteme im aktuellen Updatestand vorweisen können. Das Personal muss durch regelmäßig stattfindende Schulungen auf dem neusten Stand der Technik gehalten werden. Nach Erteilung des Auftrags muss der Auftragnehmer in der Lage sein, innerhalb von 24h am Einsatzort des Fahrzeugs zu sein. # Bezogen auf die Fahrzeuge sind folgende weitere Unterlagen mit Angebotsabgabe einzureichen: - Zeichnung des Fahrgestells, - HVO100-Verträglichkeitsbestätigung des Fahrzeugs, - Achslastberechnung, - Zeichnung des Abfallsammelaufbaus mit Lifter.
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