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TSK26019 Rahmenvereinbarung zur Anmietung von Abfallsammelfahrzeugen (ASF) und LKW-Abrollkipper in 4 Losen
Die Stadt Karlsruhe – Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger betreibt auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe die Sammlung sämtlicher Abfallfraktionen. Jahreszeitbedingt werden auch Laubsäcke und Weihnachtsbäume gesammelt. Darüber hinaus werden zur Verladung und den Transport von bahngängigen Abrollbe...
Vehicles, Special Vehicles
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Karlsruhe Hauptamt
- Published:
- July 02, 2026
- Deadline:
- August 06, 2026
- Topic:
- Vehicles
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Die Stadt Karlsruhe – Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger betreibt auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe die Sammlung sämtlicher Abfallfraktionen. Jahreszeitbedingt werden auch Laubsäcke und Weihnachtsbäume gesammelt. Darüber hinaus werden zur Verladung und den Transport von bahngängigen Abrollbehältern LKW-Abrollkipper eingesetzt. Für die Sammlung wird ein Fuhrpark mit diversen Abfallsammelfahrzeugen eingesetzt. Um eine reibungslose, kontinuierliche Abfallsammlung und damit die Entsorgungssicherheit der Stadt Karlsruhe zu gewährleisten, sind Ausfälle im Fuhrpark durch Leihfahrzeuge zu kompensieren. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarung für die Anmietung von Abfallsammelfahrzeugen und Abrollkippern mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen erfolgt die Ausschreibung in 4 Fachlosen. Fachlose Beschreibung Los 1 Abfallsammelfahrzeuge mit Schüttung Los 2 Abfallsammelfahrzeuge ohne Schüttung Los 3 Sperrmüllfahrzeuge Los 4 Abrollkipper Die Vergabe der Aufträge erfolgt im sogenannten Kaskadenprinzip. Die maximale Anzahl der Zuschläge pro Los beträgt drei Firmen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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7Rahmenvereinbarung zur Anmietung von Abfallsammelfahrzeugen (ASF) und LKW-Abrollkippern
Die Stadt Karlsruhe sucht für 24 Monate Rahmenvereinbarungen für die Anmietung von Abfallsammelfahrzeugen und LKW-Abrollkippern. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Fachlosen: Abfallsammelfahrzeuge mit Schüttung, ohne Schüttung, Sperrmüllfahrzeuge und Abrollkipper. Die Vergabe erfolgt im Kaskadenprinzip mit maximal drei Zuschlägen pro Los.Rahmenvereinbarung zur Anmietung von Abfallsammelfahrzeugen (ASF) und LKW-Abrollkipper in 4 Losen
Stadt Karlsruhe HauptamtKarlsruheDeadline: Aug 06Los 4: Abrollkipper LKW-Abrollkipper für Transport unterschiedlicher Abrollcontainer, u.a. auch für die Abrollbehälter mit Twist-Lock für den Bahntransport.LKW-Anmietung mit/ohne Fahrer (Rahmenvereinbarung in 2 Losen)
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GELSENDIENSTEGelsenkirchenDeadline: Jul 27Die Abfallsammelfahrzeuge müssen ein zulässiges Gesamtgewicht von 26.000 kg und besondere Anforderungen für den Einsatzzweck erfüllen. Die Fahrzeuge werden im innerstädtischen Nahverkehr im Stadtgebiet von Gelsenkirchen eingesetzt. Diesem Umstand ist konstruktiv und bei allen Zubehörteilen oder Ausrüstungselementen Rechnung zu tragen. Aufgrund des innerstädtischen Einsatzgebiets mit hohem Verkehrsaufkommen, Engstellen in Straßenzügen und widrigen Parkverhältnissen ist ein hohes Maß an Übersichtlichkeit der Fahrerkabine, eine klare Bedienstruktur des Cockpits, sowie gutes Handling und Traktion des Fahrzeugs für den Fahrer erforderlich. Für das Ladepersonal ist für den Ladeprozess handhabungssichere Ladetechnik, niedrige Einstiegshöhen erleichtertes Ein- und Aussteigen als auch für den kurzzeitigen Aufenthalt im Führerhaus zwischen Ladestellen ein hohes Maß an Ergonomie an den Sitz- und Raumkomfort zu berücksichtigen.Anmietung von Fahrzeugen (PKW, Van, Trapo und LKW) in 2 Losen sowie vermiettypischer Dienstleistungen im Ausland
BwFuhrparkService GmbHSiegburgDeadline: Aug 17Die BwFPS unterhält einen vielfältigen Fuhrpark für Einsätze in Deutschland und in einsatzrelevanten Ländern mit Bundeswehrpräsenz. Die Fahrzeuge werden an Vermietstationen des Auftraggebers in Lang- und Kurzeitnutzung an die Kunden übergeben. Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Abdeckung des Bedarfs durch die Anmietung von Fahrzeugen im Ausland. Los 1 umfasst die weltweite Anmietung von Einzelfahrzeugen im Rahmen individueller Aufträge. Die Anmietungen erfolgen überwiegend an Flughäfen, können jedoch ebenso an Bahnhöfen, innerstädtischen Stationen oder durch Zustellung an frei definierbare Einsatzorte realisiert werden. Die Fahrzeugkategorien sind gemäß Ziffer 5.1 der Leistungsbeschreibung den entsprechenden ACRISS-Codes zugeordnet. Ergänzend dazu besteht für jede Fahrzeugklasse eine konkret definierte Fahrzeugbeschreibung. Die Mietdauer ist vollständig flexibel und reicht von kurzfristigen Anmietungen ab einem Tag bis hin zu Langzeitmieten von bis zu 365 Tagen. Los 2 umfasst die weltweite Anmietung von Fahrzeugkontingenten im Rahmen von Übungsvorhaben. Im Gegensatz zur Einzelanmietung werden hierbei mehrere Fahrzeuge gleichzeitig beauftragt. Die Anmietungen können entweder an einem einzelnen Tag oder über einen längeren Zeitraum verteilt erfolgen und sich über mehrere Tage bis hin zu mehreren Wochen oder Monaten erstrecken. Das benötigte Fahrzeugvolumen variiert je nach Übung und liegt typischerweise zwischen etwa 5 und 200 Fahrzeugen, kann in speziellen Fällen allerdings auch mehr werden. Die Dauer solcher Anmietungen beträgt in der Regel mehrere Wochen, kann jedoch abhängig vom jeweiligen Szenario auch nur wenige Tage umfassen.Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
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