IAB Immobilien- und Abwasser-Betrieb Herford (IAB)HerfordTED
TNW: Neubau Sporthalle Elverdissen
Für die planerische und bauliche Umsetzung der neuen Zweifeldsporthalle mit in Elverdissen wird ein geeigneter Auftragnehmer gesucht (AN). Der AG beabsichtigt dazu die Maßnahme mit einer Gesamtlosvergabe an einen Totalunternehmer zu vergeben. Der Totalunternehmer hat Planung und Bau der Gesamtmaßnahme aus einer Hand zu erbringen. Gegensta...
Road Construction, Paving, Sports Facility Construction
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Für die planerische und bauliche Umsetzung der neuen Zweifeldsporthalle mit in Elverdissen wird ein geeigneter Auftragnehmer gesucht (AN). Der AG beabsichtigt dazu die Maßnahme mit einer Gesamtlosvergabe an einen Totalunternehmer zu vergeben. Der Totalunternehmer hat Planung und Bau der Gesamtmaßnahme aus einer Hand zu erbringen. Gegen...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- IAB Immobilien- und Abwasser-Betrieb Herford (IAB)
- Published:
- June 11, 2026
- Deadline:
- July 13, 2026
- Topic:
- Road Construction
- Object:
- Sporthalle / Turnhalle
Object classification
- Sporthalle / TurnhallePrimary
Tender description
Für die planerische und bauliche Umsetzung der neuen Zweifeldsporthalle mit in Elverdissen wird ein geeigneter Auftragnehmer gesucht (AN). Der AG beabsichtigt dazu die Maßnahme mit einer Gesamtlosvergabe an einen Totalunternehmer zu vergeben. Der Totalunternehmer hat Planung und Bau der Gesamtmaßnahme aus einer Hand zu erbringen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind die Totalunternehmerleistungen für die Gesamtmaßnahme, das heißt, sämtliche erforderliche Architekten- und Ingenieurleistungen, Arbeiten, Leistungen und Lieferungen, die zur baulich schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mangelfreien und bezugsfertigen Herstellung der Sporthalle in Elverdissen nebst Außenanlagen, Verkehrsflächen und Stellplätzen erforderlich sind, auch wenn die Teilleistungen nicht im Einzelnen erwähnt sind.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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5- IAB Immobilien- und Abwasser-Betrieb Herford (IAB)HerfordDeadline: Jul 13
TNW: Neubau Sporthalle Elverdissen
Für die planerische und bauliche Umsetzung der neuen Zweifeldsporthalle mit in Elverdissen wird ein geeigneter Auftragnehmer gesucht (AN). Der AG beabsichtigt dazu die Maßnahme mit einer Gesamtlosvergabe an einen Totalunternehmer zu vergeben. Der Totalunternehmer hat Planung und Bau der Gesamtmaßnahme aus einer Hand zu erbringen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind die Totalunternehmerleistungen für die Gesamtmaßnahme, das heißt, sämtliche erforderliche Architekten- und Ingenieurleistungen, Arbeiten, Leistungen und Lieferungen, die zur baulich schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mangelfreien und bezugsfertigen Herstellung der Sporthalle in Elverdissen nebst Außenanlagen, Verkehrsflächen und Stellplätzen erforderlich sind, auch wenn die Teilleistungen nicht im Einzelnen erwähnt sind. - Studierendenwerk Augsburg AdöRAugsburgDeadline: Jul 10
Totalunternehmerleistungen für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm
Das Studierendenwerk Augsburg beabsichtigt, im Baugebiet "Wohnen am Illerpark" in Neu-Ulm die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) einer Studierendenwohnanlage. Diese Studierendenwohnanlage muss gemäß des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses 72 Wohnheimplätze einschließlich der baurechtlich erforderlichen Stellplätze aufweisen. Die Wohnplatzgröße beträgt max. 19,5 m². Dem Studierendenwerk wurde hierfür in Neu-Ulm, in dem Bebauungsplange-biet M 62.4 "Wohnen am Illerpark" in Ludwigsfeld, das Grundstück mit der Flurnummer 452/34 angeboten. Das Studierendenwerk hat für das Vorhaben einen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Im Anschluss an den Wettbewerb hat das Studierendenwerk ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist (im Folgenden nur "HOAI")) für das Vorhaben durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmerin Drei Architekten Streule Vogel Partnerschaft mbB (im Folgenden "Drei Architekten mbB") hat auf ihr Angebot den Zuschlag erhalten. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI für das Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und Innenräume werden demgemäß von Drei Architekten mbB erbracht. Die bisherigen Planungsleistungen, die funktionale Leistungsbeschreibung sowie die Leitdetails sind den gegenständlichen Leistungen zugrunde zu legen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden alle weiteren Planungs- und Bauleistungen für den Neubau dieser Studierendenwohnanlage im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung an einen Totalunternehmer beauftragt. Ziel des Vorhabens ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) der Studierendenwohnanlage. Hierfür sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Totalunternehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen spätestens zum September 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Totalunternehmer nicht verantwortlich. Die Totalunternehmerleistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: alle weiteren Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 4 analog HOAI; - Leistungsstufe 2: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphase 5 analog HOAI; - Leistungsstufe 3: (Planungs-/Überwachungs-)Leistungen im Sinne der Leistungsphase 8 analog HOAI sowie alle Bauleistungen. Das Studierendenwerk beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Das Studierendenwerk behält sich vor, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen (2 und 3) zu beauftragen. Das Studierendenwerk beabsichtigt, Leistungen - der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn der Bauantrag eingereicht wurde; - der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung [Anlage 802]; - Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (StudR 2023) vom 4. August 2023 (BayMBl. Nr. 441) [Anlage 807]; - Wettbewerbsarbeit des Gewinners [Anlage 808]; - Bebauungsplan M 62.4 und 1. Änderung; - SWU Bauherrenmappe Illerpark (Anlage 909); - Qualitätshandbuch Illerpark (Anlage 908); - Schematische Stadtplanung; - Planunterlagen (Anlage 910). - Studierendenwerk Augsburg AdöRAugsburg
Totalunternehmerleistungen für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm
Das Studierendenwerk Augsburg beabsichtigt, im Baugebiet "Wohnen am Illerpark" in Neu-Ulm die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) einer Studierendenwohnanlage. Diese Studierendenwohnanlage muss gemäß des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses 72 Wohnheimplätze einschließlich der baurechtlich erforderlichen Stellplätze aufweisen. Die Wohnplatzgröße beträgt max. 19,5 m². Dem Studierendenwerk wurde hierfür in Neu-Ulm, in dem Bebauungsplange-biet M 62.4 "Wohnen am Illerpark" in Ludwigsfeld, das Grundstück mit der Flurnummer 452/34 angeboten. Das Studierendenwerk hat für das Vorhaben einen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Im Anschluss an den Wettbewerb hat das Studierendenwerk ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist (im Folgenden nur "HOAI")) für das Vorhaben durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmerin Drei Architekten Streule Vogel Partnerschaft mbB (im Folgenden "Drei Architekten mbB") hat auf ihr Angebot den Zuschlag erhalten. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI für das Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und Innenräume werden demgemäß von Drei Architekten mbB erbracht. Die bisherigen Planungsleistungen, die funktionale Leistungsbeschreibung sowie die Leitdetails sind den gegenständlichen Leistungen zugrunde zu legen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden alle weiteren Planungs- und Bauleistungen für den Neubau dieser Studierendenwohnanlage im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung an einen Totalunternehmer beauftragt. Ziel des Vorhabens ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) der Studierendenwohnanlage. Hierfür sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Totalunternehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen spätestens zum September 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Totalunternehmer nicht verantwortlich. Die Totalunternehmerleistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: alle weiteren Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 4 analog HOAI; - Leistungsstufe 2: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphase 5 analog HOAI; - Leistungsstufe 3: (Planungs-/Überwachungs-)Leistungen im Sinne der Leistungsphase 8 analog HOAI sowie alle Bauleistungen. Das Studierendenwerk beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Das Studierendenwerk behält sich vor, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen (2 und 3) zu beauftragen. Das Studierendenwerk beabsichtigt, Leistungen - der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn der Bauantrag eingereicht wurde; - der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung [Anlage 802]; - Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (StudR 2023) vom 4. August 2023 (BayMBl. Nr. 441) [Anlage 807]; - Wettbewerbsarbeit des Gewinners [Anlage 808]; - Bebauungsplan M 62.4 und 1. Änderung; - SWU Bauherrenmappe Illerpark (Anlage 909); - Qualitätshandbuch Illerpark (Anlage 908); - Schematische Stadtplanung; - Planunterlagen (Anlage 910). - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe
Generalplanerleistung Neubau zentrales Waffenkammergebäude
Auf der militärischen Liegenschaft der Burgwald Kaserne in Frankenberg (Eder) ist der Neubau eines zentralen Waffenkammergebäudes vorgesehen. Die Maßnahme dient der zentralen und den aktuellen sicherheits- und nutzerspezifischen Anforderungen entsprechenden Unterbringung und Lagerung von Waffen und zugehöriger Ausrüstung der Bundeswehr. Im Zuge der Weiterentwicklung der Liegenschaft und der Anpassung an aktuelle organisatorische, sicherheitstechnische sowie infrastrukturelle Anforderungen soll die bestehende Unterbringungssituation durch einen funktional und baulich zeitgemäßen Neubau ersetzt werden. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung eines modernen Funktionsgebäudes, das den betrieblichen und sicherheitstechnischen Anforderungen an Einrichtungen dieser Art innerhalb militärischer Liegenschaften entspricht. Das geplante Funktionsgebäude verfügt über eine Nutzfläche von rund 1.090 m² und eine Bruttogrundfläche von etwa 1.270 m². Es ist eingeschossig, nicht unterkellert und weist eine Traufhöhe von 3,7 m sowie eine Firsthöhe von ca. 5,2 m auf. Das Gebäude wird mit einem Pultdach in Ost-West-Ausrichtung errichtet, das eine Neigung von 4° bzw. 7 % aufweist. Der geschätzte umbauter Raum beträgt etwa 5.600 m³. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung des Funktionsgebäudes einschließlich der hierfür erforderlichen technischen Anlagen. Darüber hinaus sind die notwendigen Außenanlagen sowie die Einbindung in die vorhandene Infrastruktur der Liegenschaft Bestandteil der Maßnahme. Im Zuge der Bauvorbereitung müssen zudem zwei bereits außer Betrieb genommene 100.000 l-Erdtanks zurückgebaut werden. Dabei sind die bestehenden Rahmenbedingungen der militärischen Infrastruktur zu berücksichtigen und die Planung in die vorhandenen baulichen und technischen Strukturen der Liegenschaft zu integrieren. Für das Projekt liegt eine genehmigte Planungsgrundlage (Leistungsstand der LPH 4 gem. HOAI) vor, die als verbindliche Basis für die Ausführung dient. Anpassungen ergeben sich lediglich durch die Änderungen an der Gebäudehülle, indem die Fassadenbekleidung von Klinker auf Faserzement geändert wird, sowie durch die Integration einer zusätzlichen Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 165 kWp. Darüber hinaus ist die vorliegende Planung zwingend einzuhalten und umzusetzen. Im Zuge der Planung sind außerdem bestehende Nachweise an die aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere an die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und den Brandschutz anzupassen, sowie die Statik neu aufzustellen. Zur Umsetzung der Maßnahme wird ein Generalplaner gesucht, der die integrale Planung sowie die Koordination sämtlicher erforderlicher Fachplanungen übernimmt und die Planung und Realisierung der Baumaßnahme begleitet. Der Generalplaner fungiert dabei als zentraler Ansprechpartner für den Auftraggeber und stellt die fachübergreifende Abstimmung aller Planungsbeteiligten sicher. Im Rahmen der Generalplanerleistung sind insbesondere folgende Planungsleistungen zu erbringen: - Objektplanung Gebäude - Objektplanung Ingenieurbauleistungen - Objektplanung Freianlagen - Fachplanung Tragwerksplanung - Fachplanung Technische Ausrüstung - Fachplanung Thermische Bauphysik - Fachplanung Brandschutz Für jede einzelne Planungsleistung sind die entsprechenden Fachplaner einzubinden und im Verfahren zu benennen, sofern die Leistung nicht im eigenen Haus erbracht werden kann. Das Planungsteam ist verbindlich zu benennen, und notwendige Unterlagen sind von allen Teammitgliedern vollständig auszufüllen und einzureichen. Die Bearbeitung der Planung erfolgt in den Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI; für einzelne Planungsbereiche sind zusätzlich Teilleistungen und besondere Leistungen der LPH 3 zu erbringen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die LPH 5 sowie die Teilleistungen und besonderen Leistungen der LPH 3. Die Koordination und Integration sämtlicher fachlicher Beiträge ist im Rahmen der Generalplanung zu erbringen. Bei der Planung sind die besonderen Anforderungen militärischer Liegenschaften sowie die einschlägigen technischen Regelwerke, gesetzlichen Vorgaben und nutzerspezifischen Anforderungen der Bundeswehr zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine enge Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Nutzer sowie den beteiligten Fachstellen sicherzustellen. Ziel der Maßnahme ist die Realisierung eines funktional geeigneten, wirtschaftlichen und nachhaltig betriebenen Gebäudes, das den betrieblichen und sicherheitstechnischen Anforderungen der Bundeswehr langfristig gerecht wird. Terminlich sind erste vorbereitende Baumaßnahmen zum Herrichten des Baugrundstückes für Herbst 2026 vorgesehen. Angestrebter Baubeginn des Neubaus des zentralen Waffenkammergebäudes ist Mitte 2027. - Studierendenwerk Mainz Anstalt des öffentlichen RechtsMainz
(indikative Erstangebote) Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheims in Mainz auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität
Das Studierendenwerk Mainz beabsichtigt, unmittelbar auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gelegenen Grundstück, Wittichweg 37, 55128 Mainz, den Neubau eines Studierendenwohnheims inklusive Stellplätze und Außenanlagen. Die Grundstücksfläche beträgt 3930 m², wovon 3738 m² als Wohnbaufläche zur Verfügung stehen. Das Studierendenwerk Mainz beabsichtigt die gesamten Planungs- und Bauleistungen stufenweise für den Neubau des Studierendenwohnheims an einen Totalunternehmer zu vergeben. Die Gesamtkosten der Kostengruppe 200 bis 700 dürfen einen Betrag von 30.000.000,00 EUR (brutto) nicht überschreiten, wobei hierin insbesondere auch die anteiligen Kosten für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs, die Gemeinschaftsflächen, die Möblierung, die Leistungen der Leistungsphase 9 analog HOAI (Grundleistungen einschließlich Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist), die Außenanlagen und Stellplätze enthalten sind. Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Planung und Errichtung eines Studierendenwohnheims in Mainz. Das Studierendenwohnheim soll 250 Individualwohnheimplätze für Studierende im Sinne der Ziffer 2.1.9.2. der VV Junges Wohnen mit eigener Nasszelle aufweisen. Dabei sind über die Anforderungen des § 51 Abs. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) hinaus alle Appartements einschließlich der Gemeinschaftsflächen und -räume sowie der Erschließung barrierefrei im Sinne der DIN 18040-2:2011-09 in Verbindung mit der Anlage 2 zur VV-TB-Rheinland-Pfalz zu gestalten. Hinsichtlich der Anzahl uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Appartements besteht eine Übereinkunft mit der kommunalen Bauaufsicht, wonach für diese der Bau von (nur) 8 bis 10 rollstuhlgerechten Appartements akzeptabel ist. Mit dem Studierendenwohnheim sind auch sämtliche Außenanlagen sowie KfZ- und Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl zu realisieren. Mit der Johannes Gutenberg-Universität bzw. dem Land Rheinland-Pfalz besteht Einvernehmen darüber, bis zu 27 KfZ-Stellplätze über den Gesamtnachweis des Hochschulgeländes abzubilden. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richtet sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und Anforderungen. Vorliegend besteht auf dem zu bebauenden Grundstück Wittichweg 37, 55128 Mainz eine Bestandsbebauung, das sogenannte Gebäude 1183 (192 m²). Hierbei handelt es sich um ein Technikgebäude mit unterschiedlicher Nutzung. Insbesondere befinden sich in Gebäudeteilen in Betrieb befindliche notwendige Versorgungseinrichtungen inklusive Kabelschächte vor bzw. entlang des Gebäudes, welche während der Bauzeit in Betrieb bleiben und geschützt werden müssen. Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass ein Abriss der Bestandteile des Gebäudes 1183, in welchen sich technische Einrichtungen der umliegenden Liegenschaften befinden, nicht erforderlich wird. Die nichttechnischen Teile des Gebäudes 1183 sind von dem Auftragnehmer in das Gesamtkonzept zu integrieren, in der Nutzungsplanung mit zu berücksichtigen sowie die Fassaden dem Erscheinungsbild des Neubaus anzupassen. Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Eigentum des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und dem Auftraggeber ist für das Vorhaben ein Erbbaurecht bestellt. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Bau des Studierendenwohnheims ist nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen Förderung von Wohnraum für "Junges Wohnen" (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime) in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fördermittelbescheids gültigen Fassung öffentlich gefördert. Die Vorgaben der VV Junges Wohnen sind Bestandteil der Beauftragung. Neben der Grundförderung sollen nach jetzigem Wissens- und Planungsstand folgende Zusatzdarlehen in Anspruch genommen werden: Ziffer 4.3.1.2. VV Junges Wohnen: Einbau von Aufzügen; Ziffer 4.3.1.8. VV Junges Wohnen: Errichtung von überdachten Stellplätzen für Fahrräder; Ziffer 4.3.1.9. VV Junges Wohnen: Durchführung von Planungswettbewerben. Aufgrund der vorgenannten fördermittelrechtlichen Vorgaben ist der Auftragnehmer nach der Erteilung des Zuschlags verpflichtet, einen eingekapselten Planungswettbewerb in Form eines Realisierungswettbewerbes durchzuführen. Ziel ist die Vergabe der Architektenleistungen für die Planung der Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI sowie der Freianlagen gemäß § 39 HOAI (jeweils stufenweise Leistungsphasen 1 bis 5). Der Wettbewerb erfolgt nach den Vorgaben der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und umfasst die gesamte Planung des Wohnheims einschließlich der Freianlagen. Die Totalunternehmerleistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Vorbereitung und Durchführung des eingekapselten Planungswettbewerbs und die Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphasen 1 bis 4 analog HOAI; Leistungsstufe 2: Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphase 5 analog HOAI; 3. Leistungsstufe 3: Bauleistungen inkl. Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphase 6-8; Leistungsstufe 4: Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphase 9 (Grundleistungen und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist). Der Auftraggeber beauftragt mit der Erteilung des Zuschlags zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Der Auftragnehmer als privater Auslober wird den Gewinner des Realisierungswettbewerbes mit den Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI und Freianlagen gemäß § 39 HOAI anschließend beauftragen. Ziel ist die Inbetriebnahme zum Start des Sommersemesters 2030.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 13. Juli 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is IAB Immobilien- und Abwasser-Betrieb Herford (IAB).
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.