Studierendenwerk Augsburg AdöRAugsburgTED
Totalunternehmerleistungen für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm
Das Studierendenwerk Augsburg beabsichtigt, im Baugebiet "Wohnen am Illerpark" in Neu-Ulm die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) einer Studierendenwohnanlage. Diese Studierendenwohnanlage muss gemäß des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses 72 Wohnheimplätze einschließlich der baurechtlich erforderlichen Stellplätze aufweisen. ...
Residential Construction
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Studierendenwerk Augsburg AdöR
- Published:
- June 09, 2026
- Deadline:
- July 10, 2026
- Topic:
- Residential Construction
- Object:
- Hochschul- / Universitätsgebäude
Object classification
- Hochschul- / UniversitätsgebäudePrimary
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Das Studierendenwerk Augsburg beabsichtigt, im Baugebiet "Wohnen am Illerpark" in Neu-Ulm die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) einer Studierendenwohnanlage. Diese Studierendenwohnanlage muss gemäß des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses 72 Wohnheimplätze einschließlich der baurechtlich erforderlichen Stellplätze aufweisen. Die Wohnplatzgröße beträgt max. 19,5 m². Dem Studierendenwerk wurde hierfür in Neu-Ulm, in dem Bebauungsplange-biet M 62.4 "Wohnen am Illerpark" in Ludwigsfeld, das Grundstück mit der Flurnummer 452/34 angeboten. Das Studierendenwerk hat für das Vorhaben einen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Im Anschluss an den Wettbewerb hat das Studierendenwerk ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist (im Folgenden nur "HOAI")) für das Vorhaben durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmerin Drei Architekten Streule Vogel Partnerschaft mbB (im Folgenden "Drei Architekten mbB") hat auf ihr Angebot den Zuschlag erhalten. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI für das Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und Innenräume werden demgemäß von Drei Architekten mbB erbracht. Die bisherigen Planungsleistungen, die funktionale Leistungsbeschreibung sowie die Leitdetails sind den gegenständlichen Leistungen zugrunde zu legen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden alle weiteren Planungs- und Bauleistungen für den Neubau dieser Studierendenwohnanlage im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung an einen Totalunternehmer beauftragt. Ziel des Vorhabens ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) der Studierendenwohnanlage. Hierfür sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Totalunternehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen spätestens zum September 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Totalunternehmer nicht verantwortlich. Die Totalunternehmerleistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: alle weiteren Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 4 analog HOAI; - Leistungsstufe 2: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphase 5 analog HOAI; - Leistungsstufe 3: (Planungs-/Überwachungs-)Leistungen im Sinne der Leistungsphase 8 analog HOAI sowie alle Bauleistungen. Das Studierendenwerk beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Das Studierendenwerk behält sich vor, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen (2 und 3) zu beauftragen. Das Studierendenwerk beabsichtigt, Leistungen - der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn der Bauantrag eingereicht wurde; - der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung [Anlage 802]; - Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (StudR 2023) vom 4. August 2023 (BayMBl. Nr. 441) [Anlage 807]; - Wettbewerbsarbeit des Gewinners [Anlage 808]; - Bebauungsplan M 62.4 und 1. Änderung; - SWU Bauherrenmappe Illerpark (Anlage 909); - Qualitätshandbuch Illerpark (Anlage 908); - Schematische Stadtplanung; - Planunterlagen (Anlage 910).
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Markt KauferingKauferingDer Markt Kaufering beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Jahnstraße in 86916 Kaufering eine Kindertageseinrichtung "Kinderhaus an der Jahnstraße" zu errichten. Der Markt Kaufering beabsichtigt die gesamten Planungs- und Bauleistungen stufenweise für den Neubau der Kindertageseinrichtung "Kinderhaus an der Jahnstraße" an einen Totalunternehmer zu vergeben. Geplant ist eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung mit 36 Kinderkrippen-Plätzen und 75 Kindergarten-Plätzen. Geplant ist ein 2-geschossiges Gebäude mit dem Krippenbereich im 1. Obergeschoss. Es ist dem Totalunternehmer vorbehalten den Rohbau des Kindergartens in Holz-, Holz-Beton-Hybrid- oder Massivbauweise auszuführen. Ein systemorientiertes Bauen mit hohem Grad an Vorfertigung (Modulbauweise) und verstärkter Ausrichtung auf eine wirtschaftliche Bauweise ist anzustreben. Das Grundstück befindet sich im Umgriff des Bebauungsplans "Jahnstraße Teil 1", welcher am 27. August 2025 beschlossen wurde. Die öffentliche Erschließung des Grundstücks bis zur Grundstücksgrenze bzw. den Übergabepunkt erfolgt durch den Auftraggeber. Die Objektplanungsleistungen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume und Freianlagen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§ 33 ff. und §§ 39 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (im Folgenden nur "HOAI") wurden bereits erbracht sowie eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt. Diese Planungsleistungen sowie die funktionale Leistungsbeschreibung kann der Totalunternehmer seinen Leistungen zugrunde legen. Der Totalunternehmer wird mit allen weiteren erforderlichen Planungsleistungen, analog HOAI 2021, und alle Bauleistungen für die Kindertageseinrichtung einschließlich der Vollwartung für die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche an den Auftragnehmer als Totalunternehmer stufenweise beauftragt. Ziel dieses Totalunternehmervertrags ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) der Kindertageseinrichtung. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Totalunternehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Objektplanung Freianlagen, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Totalunternehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Zudem wird der Totalunternehmer mit den Wartungsleistungen beauftragt. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes soll Ende 2027, die Fertigstellung einschließlich der Außenanlagen im Frühjahr 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Totalunternehmer nicht verantwortlich. Für die Erbringung der Leistungen des Totalunternehmers sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: 1. Leistungsstufe 1: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 5 analog HOAI; 2. Leistungsstufe 2: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphase 8 analog HOAI sowie alle Bauleistungen einschließlich Vollwartung. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802a und b); - Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR), in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16. Januar 2015, Az. 62 - FV 6700 - 1/2/9, die zuletzt durch Bekanntmachung vom 12. Februar 2025 (BayMBl. Nr. 97) geändert wor-den ist (FMBl. S. 59) ("Zuwendungsrichtlinie - FAZR") (Anlage 807); - Vertrag (Anlage 907); - Projektunterlagen (Anlage 910).Ersatzneubau Friedrichsausteg Ulm / Neu-Ulm
Stadt Neu-UlmNeu-UlmWettbewerb nach RPW Ersatzneubau Friedrichsausteg Ulm / Neu-Ulm Für das Projekt sollen Leistungen der Planung für Ingenieurbauwerke gemäß HOAI 2021 erbracht werden. Das Leistungsbild orientiert sich an der HOAI § 43.Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Achberg
Gemeinde AchbergAchbergDeadline: Jul 27Die Gemeinde Achberg plant den Neubau eines Feuerwehrhauses mit 4 Stellplätzen auf dem Flurstück 185/54 an der Liebenweiler Straße in Achberg-Esseratsweiler im Landkreis Ravensburg. Das Feuerwehrhaus soll eine Fahrzeughalle, Räume für die Einsatz- und Übungsabwicklung sowie Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung und eine Werkstatt sowie einen Lagerraum enthalten. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI 2021 für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI 2021 für die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) eines Feuerwehrhauses in Achberg. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Ferner hat der Auftragnehmer die Leistungen der Objektbetreuung im Sinne der Leistungsphase 9 analog HOAI 2021 (Grundleistungen einschließlich Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist) zu erbringen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen bis Ende September des Jahres 2029 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV) in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fördermittelbescheids gültigen Fassung zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen (Anlage 807). Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung bestehend aus: Raumprogramm (Anlage 802a) und Organigramm (Anlage 802b); sowie den weiteren Unterlagen: - Fördermittelbestimmungen Feuerwehrwesen (Anlage 807); - Handreichung zu den Fördermittelbestimmungen Feuerwehrwesen (Anlage 807a); - Lageplan (Anlage 811); - Geotechnischer Bericht (Anlage 814); - orientierende abfallrechtliche Bodenuntersuchungen mit Verwertungs-/ Entsorgungskonzeption (Anlage 815); - Totalunternehmervertrag (Anlage 907).
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