Stadt PottensteinTED
TNW ING Stadt Pottenstein Sanierung der Straße "Bayreuther Berg"
Die Stadt Pottenstein plant die Sanierung der Hauptverkehrsstraße "Bayreuther Berg" in Pottenstein (Gemarkung Pottenstein, Flurnr. 1191). Die Straße befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt und stellt die wichtigste innerörtliche Verkehrsverbindung dar: Sie verbindet den Talraum von Pottenstein - in dem auch die Bundesstraße B470 ver...
Structural Engineering, Civil Engineering Design, Environmental Assessment, Geotechnical Surveys, Surveying
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Pottenstein
- Published:
- August 13, 2026
- Deadline:
- September 15, 2026
- Topic:
- Structural Engineering
Tender description
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Die Stadt Pottenstein plant die Sanierung der Hauptverkehrsstraße "Bayreuther Berg" in Pottenstein (Gemarkung Pottenstein, Flurnr. 1191). Die Straße befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt und stellt die wichtigste innerörtliche Verkehrsverbindung dar: Sie verbindet den Talraum von Pottenstein - in dem auch die Bundesstraße B470 verläuft - mit der nördlich gelegenen sogenannten "Hochzone", in der sich unter anderem ein Neubaugebiet sowie die Schule befinden. Die Verkehrsbelastung wurde mit rund 60 bis 80 Fahrzeugen pro Stunde ermittelt. Die Straße beginnt im Bereich der "Talzone" bei der Kreuzung mit Fischergasse, Hollergasse und Franz-Wittmann-Gasse und endet in der "Hochzone" an der Abzweigung der Jugendherbergstraße. Die Gesamtlänge beträgt 452 Meter. Aufgrund einer Höhendifferenz von 56 Metern (von 367 m auf 423 m über NN) ergibt sich eine durchschnittliche Steigung von etwa 12,4 %. Die bestehende Straßenführung ist anspruchsvoll, eine Erreichbarkeit insbesondere für größere Fahrzeuge gestaltet sich schwierig - insbesondere bergauf ist das gleichzeitige Passieren mehrerer Lkw derzeit nicht möglich. Angesichts der besonderen geologischen und topographischen Verhältnisse erwartet der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine ausgewiesene Erfahrung im Bau von Hangstraßen bzw. Gebirgsstrecken. Für den Abschnitt im Bereich des Friedhofs wurde im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese sieht im Wesentlichen den Rückbau der alten Stützmauer, die Verbreiterung der Fahrbahn sowie eine Abstützung der Straße mittels Bohrpfählen vor. Der neue Gehweg soll auf diesen Bohrpfählen aufgelagert werden. Die Netto-Baukosten für diesen Abschnitt wurden auf rund 1,4 Millionen Euro (ohne Baunebenkosten) geschätzt. Die Baunebenkosten belaufen sich voraussichtlich auf etwa 210.000 Euro. Ausgehend davon wird für den gesamten Straßenabschnitt mit Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 2 bis 3 Millionen Euro gerechnet. Die vorgeschlagene Bohrpfahlgründung gilt nicht als zwingende Vorgabe; alternative und innovative Lösungsansätze sind ausdrücklich erwünscht. Zur fundierten Planung wurde eine detaillierte Verkehrszählung mit Videoauswertung durchgeführt, siehe Unterlagen. Die Verkehrsströme wurden differenziert erfasst (Pkw, Lkw, Busse, Fahrradfahrer, Fußgänger etc.), um darauf basierend die notwendigen Ausbauarbeiten für Fahrbahn und Gehwege festzulegen. Vergeben werden folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 4) - Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1) - Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI) - Ingenieurvermessung (Anlage 1.4 HOAI) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 Abs. 1 HOAI, Teil 2 Abschnitt 2, sofern erforderlich) Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt. In der Umgebung des Baugebietes befinden sich Natur- und Vogelschutzgebiete. Das Baugebiet selbst ist jedoch kein ausgewiesenes Schutzgebiet. Die Felsabsturzsicherung ist aufgrund der Maßnahme erforderlich. Aufgrund der Nähe zu einem Baudenkmal ist jedoch eine enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde notwendig. Denkmalschutzbelange sind daher vom Planer frühzeitig zu berücksichtigen. Die Straße wird während der Baumaßnahmen vollständig gesperrt. Eine großräumige Umfahrung ist vorgesehen. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten und der engen Streckenführung ist die logistische Abwicklung der Bauarbeiten herausfordernd. Die Straße ist insbesondere für den Schwerlastverkehr nur eingeschränkt befahrbar. Eine zügige und koordinierte Bauausführung wird daher angestrebt. Für das Projekt wurden Förderungsmöglichkeiten nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) bzw. über das Finanz-Ausgleichsgesetz (FAG) in Aussicht gestellt. Vom beauftragten Büro wird demnach die Mitwirkung bei der Abwicklung von Förderanträgen und der Kommunikation mit den Förderstellen erwartet.
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Stadt PottensteinDeadline: Sep 15Die Stadt Pottenstein plant die Sanierung der Hauptverkehrsstraße "Bayreuther Berg" in Pottenstein (Gemarkung Pottenstein, Flurnr. 1191). Die Straße befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt und stellt die wichtigste innerörtliche Verkehrsverbindung dar: Sie verbindet den Talraum von Pottenstein - in dem auch die Bundesstraße B470 verläuft - mit der nördlich gelegenen sogenannten "Hochzone", in der sich unter anderem ein Neubaugebiet sowie die Schule befinden. Die Verkehrsbelastung wurde mit rund 60 bis 80 Fahrzeugen pro Stunde ermittelt. Die Straße beginnt im Bereich der "Talzone" bei der Kreuzung mit Fischergasse, Hollergasse und Franz-Wittmann-Gasse und endet in der "Hochzone" an der Abzweigung der Jugendherbergstraße. Die Gesamtlänge beträgt 452 Meter. Aufgrund einer Höhendifferenz von 56 Metern (von 367 m auf 423 m über NN) ergibt sich eine durchschnittliche Steigung von etwa 12,4 %. Die bestehende Straßenführung ist anspruchsvoll, eine Erreichbarkeit insbesondere für größere Fahrzeuge gestaltet sich schwierig - insbesondere bergauf ist das gleichzeitige Passieren mehrerer Lkw derzeit nicht möglich. Angesichts der besonderen geologischen und topographischen Verhältnisse erwartet der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine ausgewiesene Erfahrung im Bau von Hangstraßen bzw. Gebirgsstrecken. Für den Abschnitt im Bereich des Friedhofs wurde im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese sieht im Wesentlichen den Rückbau der alten Stützmauer, die Verbreiterung der Fahrbahn sowie eine Abstützung der Straße mittels Bohrpfählen vor. Der neue Gehweg soll auf diesen Bohrpfählen aufgelagert werden. Die Netto-Baukosten für diesen Abschnitt wurden auf rund 1,4 Millionen Euro (ohne Baunebenkosten) geschätzt. Die Baunebenkosten belaufen sich voraussichtlich auf etwa 210.000 Euro. Ausgehend davon wird für den gesamten Straßenabschnitt mit Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 2 bis 3 Millionen Euro gerechnet. Die vorgeschlagene Bohrpfahlgründung gilt nicht als zwingende Vorgabe; alternative und innovative Lösungsansätze sind ausdrücklich erwünscht. Zur fundierten Planung wurde eine detaillierte Verkehrszählung mit Videoauswertung durchgeführt, siehe Unterlagen. Die Verkehrsströme wurden differenziert erfasst (Pkw, Lkw, Busse, Fahrradfahrer, Fußgänger etc.), um darauf basierend die notwendigen Ausbauarbeiten für Fahrbahn und Gehwege festzulegen. Vergeben werden folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 4) - Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1) - Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI) - Ingenieurvermessung (Anlage 1.4 HOAI) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 Abs. 1 HOAI, Teil 2 Abschnitt 2, sofern erforderlich) Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt. In der Umgebung des Baugebietes befinden sich Natur- und Vogelschutzgebiete. Das Baugebiet selbst ist jedoch kein ausgewiesenes Schutzgebiet. Die Felsabsturzsicherung ist aufgrund der Maßnahme erforderlich. Aufgrund der Nähe zu einem Baudenkmal ist jedoch eine enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde notwendig. Denkmalschutzbelange sind daher vom Planer frühzeitig zu berücksichtigen. Die Straße wird während der Baumaßnahmen vollständig gesperrt. Eine großräumige Umfahrung ist vorgesehen. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten und der engen Streckenführung ist die logistische Abwicklung der Bauarbeiten herausfordernd. Die Straße ist insbesondere für den Schwerlastverkehr nur eingeschränkt befahrbar. Eine zügige und koordinierte Bauausführung wird daher angestrebt. Für das Projekt wurden Förderungsmöglichkeiten nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) bzw. über das Finanz-Ausgleichsgesetz (FAG) in Aussicht gestellt. Vom beauftragten Büro wird demnach die Mitwirkung bei der Abwicklung von Förderanträgen und der Kommunikation mit den Förderstellen erwartet.TNW ING Stadt Pottenstein Sanierung der Straße "Bayreuther Berg"
Stadt PottensteinDie Stadt Pottenstein plant die Sanierung der Hauptverkehrsstraße "Bayreuther Berg" in Pottenstein (Gemarkung Pottenstein, Flurnr. 1191). Die Straße befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt und stellt die wichtigste innerörtliche Verkehrsverbindung dar: Sie verbindet den Talraum von Pottenstein - in dem auch die Bundesstraße B470 verläuft - mit der nördlich gelegenen sogenannten "Hochzone", in der sich unter anderem ein Neubaugebiet sowie die Schule befinden. Die Verkehrsbelastung wurde mit rund 60 bis 80 Fahrzeugen pro Stunde ermittelt. Die Straße beginnt im Bereich der "Talzone" bei der Kreuzung mit Fischergasse, Hollergasse und Franz-Wittmann-Gasse und endet in der "Hochzone" an der Abzweigung der Jugendherbergstraße. Die Gesamtlänge beträgt 452 Meter. Aufgrund einer Höhendifferenz von 56 Metern (von 367 m auf 423 m über NN) ergibt sich eine durchschnittliche Steigung von etwa 12,4 %. Die bestehende Straßenführung ist anspruchsvoll, eine Erreichbarkeit insbesondere für größere Fahrzeuge gestaltet sich schwierig - insbesondere bergauf ist das gleichzeitige Passieren mehrerer Lkw derzeit nicht möglich. Angesichts der besonderen geologischen und topographischen Verhältnisse erwartet der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine ausgewiesene Erfahrung im Bau von Hangstraßen bzw. Gebirgsstrecken. Für den Abschnitt im Bereich des Friedhofs wurde im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese sieht im Wesentlichen den Rückbau der alten Stützmauer, die Verbreiterung der Fahrbahn sowie eine Abstützung der Straße mittels Bohrpfählen vor. Der neue Gehweg soll auf diesen Bohrpfählen aufgelagert werden. Die Netto-Baukosten für diesen Abschnitt wurden auf rund 1,4 Millionen Euro (ohne Baunebenkosten) geschätzt. Die Baunebenkosten belaufen sich voraussichtlich auf etwa 210.000 Euro. Ausgehend davon wird für den gesamten Straßenabschnitt mit Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 2 bis 3 Millionen Euro gerechnet. Die vorgeschlagene Bohrpfahlgründung gilt nicht als zwingende Vorgabe; alternative und innovative Lösungsansätze sind ausdrücklich erwünscht. Zur fundierten Planung wurde eine detaillierte Verkehrszählung mit Videoauswertung durchgeführt, siehe Unterlagen. Die Verkehrsströme wurden differenziert erfasst (Pkw, Lkw, Busse, Fahrradfahrer, Fußgänger etc.), um darauf basierend die notwendigen Ausbauarbeiten für Fahrbahn und Gehwege festzulegen. Vergeben werden folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 4) - Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1) - Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI) - Ingenieurvermessung (Anlage 1.4 HOAI) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 Abs. 1 HOAI, Teil 2 Abschnitt 2, sofern erforderlich) Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt. In der Umgebung des Baugebietes befinden sich Natur- und Vogelschutzgebiete. Das Baugebiet selbst ist jedoch kein ausgewiesenes Schutzgebiet. Die Felsabsturzsicherung ist aufgrund der Maßnahme erforderlich. Aufgrund der Nähe zu einem Baudenkmal ist jedoch eine enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde notwendig. Denkmalschutzbelange sind daher vom Planer frühzeitig zu berücksichtigen. Die Straße wird während der Baumaßnahmen vollständig gesperrt. Eine großräumige Umfahrung ist vorgesehen. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten und der engen Streckenführung ist die logistische Abwicklung der Bauarbeiten herausfordernd. Die Straße ist insbesondere für den Schwerlastverkehr nur eingeschränkt befahrbar. Eine zügige und koordinierte Bauausführung wird daher angestrebt. Für das Projekt wurden Förderungsmöglichkeiten nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) bzw. über das Finanz-Ausgleichsgesetz (FAG) in Aussicht gestellt. Vom beauftragten Büro wird demnach die Mitwirkung bei der Abwicklung von Förderanträgen und der Kommunikation mit den Förderstellen erwartet.BvA ING Stadt Rain Machbarkeitsstudie, Kläranlage Umstellung auf Faulung und Energieoptimierung
Stadt RainRainDie Stadt Rain benötigt eine Machbarkeitsstudie gemäß Kommunalrichtlinie zur künftigen Schlammfaulung auf der Kläranlage Rain am Lech sowie die hierfür notwendigen Leistungsphasen 1-4 nach HOAI. Die Stadt Rain hat eine Ausbaugröße der Kläranlage von 21.000 EGW. Die Stadt Rain beabsichtigt die systematische Optimierung der Energieeffizienz der Kläranlage. Vorgesehen ist die Errichtung einer Vorklärung und eines Faulturms zur Energieerzeugung aus Faulgas. Im Zuge der Machbarkeitsstudie werden weitere kurz-, mittel- und langfristige Optimierungsmaßnahmen identifiziert. Es wurde bereits 2021 eine Studie zur künftigen Schlammfaulung auf der Kläranlage Rain am Lech erstellt, welche gegen Geheimhaltungserklärung im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt wird. Der hierin vorgesehene Standort des Faulturms ist jedoch nicht verbindlich. Im Rahmen der Grundlagenermittlung auch die Standortwahl zu hinterfragen, insbesondere erscheint auch eine Umsetzung westlich der bestehenden Kläranlage möglich. Die Umstellung der aeroben auf eine anaerobe Verfahrensweise wurde in der Studie untersucht und verschiedene Alternativen thematisiert. Derzeit geplant wäre die Umstellung auf Faulung in einem Faulturm. Dies soll jedoch im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung der Kläranlage im Rahmen der Machbarkeitsstudie nach Kommunalrichtlinie nochmals geprüft und ggf. angepasst werden. Die grob abgeschätzten Gesamtkosten der Faulung lagen 2024 bei etwa 4,77 Mio. EUR (Bautechnik, Maschinentechnik, EMSR und Nebenkosten) netto. Ein Förderbescheid für einer Förderung einer Machbarkeitsstudie nach Ziffer 4.1.6 KRL liegt vor. Der Förderzeitraum beläuft sich auf 01.10.2025 bis 30.09.2027. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen ist bis spätestens 30.06.2026 vorgesehen. Der Schlussbericht ist bis spätestens 30.09.2027 zu erstellen und muss bis spätestens 30.03.2028 [SS7.1]bei der Förderbehörde vorgelegt werden. Ebenso ist auch der Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2027 zu erstellen und bis 30.03.2028 [SS8.1]bei der Förderbehörde vorzulegen. Die Mitwirkung des Auftragnehmers auch im Förderverfahren wird erwartet. Das BHKW sowie das Gebäude sind nicht förderfähig, dies ist bei der Kostenzusammenstellung zu berücksichtigen. Stufenweise werden hierfür die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 12 Nr. 12.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 2, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Tragwerkwerksplanung gemäß § 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 sowie die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung HLSK mit Verfahrens- und Prozesstechnik (Anlagengruppen 1, 2, 3 u. 7) gemäß § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 vergeben. Als Besondere Leistungen werden umfassend die Vermessungsleistungen, die Mitwirkung bei der Einholung und Wertung von Angeboten Dritter (z.B. Brandschutz, Kampfmittel, Bodengutachter, etc.), die Erstellung der Machbarkeitsstudie gemäß Ziffer 4.1.6 der Kommunalrichtlinie inklusive gesamtheitliche Betrachtung der Kläranlage mit Vergleich Kompaktfaulung und aufgelöste Bauweise insbesondere vor dem Hintergrund der EU-KARL, die Mitwirkung beim Förderverfahren nach Kommunalrichtlinie sowie die Erstellung des wasserrechtlichen Antrags beauftragt. Die umfassenden Anforderungen, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie gemäß Ziffer 4.1.6 Machbarkeitsstudie Abwasserbehandlungsanlgen der Kommunalrichtlinie erfüllt werden müssen, sind der den Vergabeunterlagen beiliegenden Aufgabenbeschreibung zu entnehmen. Die ganzheitliche Betrachtung der Kläranlage muss hierbei sichergestellt sein im Rahmen der Bearbeitung der Vorgaben zu Lph. 2 der Machbarkeitsstudie. Zudem ist hier ein Vergleich Kompaktfaulung und aufgelöste Bauweise insbesondere vor dem Hintergrund der EU-KARL zu erstellen.BvA ING Stadt Rain Machbarkeitsstudie, Kläranlage Umstellung auf Faulung und Energieoptimierung
Stadt RainRainDie Stadt Rain benötigt eine Machbarkeitsstudie gemäß Kommunalrichtlinie zur künftigen Schlammfaulung auf der Kläranlage Rain am Lech sowie die hierfür notwendigen Leistungsphasen 1-4 nach HOAI. Die Stadt Rain hat eine Ausbaugröße der Kläranlage von 21.000 EGW. Die Stadt Rain beabsichtigt die systematische Optimierung der Energieeffizienz der Kläranlage. Vorgesehen ist die Errichtung einer Vorklärung und eines Faulturms zur Energieerzeugung aus Faulgas. Im Zuge der Machbarkeitsstudie werden weitere kurz-, mittel- und langfristige Optimierungsmaßnahmen identifiziert. Es wurde bereits 2021 eine Studie zur künftigen Schlammfaulung auf der Kläranlage Rain am Lech erstellt, welche gegen Geheimhaltungserklärung im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt wird. Der hierin vorgesehene Standort des Faulturms ist jedoch nicht verbindlich. Im Rahmen der Grundlagenermittlung auch die Standortwahl zu hinterfragen, insbesondere erscheint auch eine Umsetzung westlich der bestehenden Kläranlage möglich. Die Umstellung der aeroben auf eine anaerobe Verfahrensweise wurde in der Studie untersucht und verschiedene Alternativen thematisiert. Derzeit geplant wäre die Umstellung auf Faulung in einem Faulturm. Dies soll jedoch im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung der Kläranlage im Rahmen der Machbarkeitsstudie nach Kommunalrichtlinie nochmals geprüft und ggf. angepasst werden. Die grob abgeschätzten Gesamtkosten der Faulung lagen 2024 bei etwa 4,77 Mio. EUR (Bautechnik, Maschinentechnik, EMSR und Nebenkosten) netto. Ein Förderbescheid für einer Förderung einer Machbarkeitsstudie nach Ziffer 4.1.6 KRL liegt vor. Der Förderzeitraum beläuft sich auf 01.10.2025 bis 30.09.2027. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen ist bis spätestens 30.06.2026 vorgesehen. Der Schlussbericht ist bis spätestens 30.09.2027 zu erstellen und muss bis spätestens 30.03.2028 [SS7.1]bei der Förderbehörde vorgelegt werden. Ebenso ist auch der Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2027 zu erstellen und bis 30.03.2028 [SS8.1]bei der Förderbehörde vorzulegen. Die Mitwirkung des Auftragnehmers auch im Förderverfahren wird erwartet. Das BHKW sowie das Gebäude sind nicht förderfähig, dies ist bei der Kostenzusammenstellung zu berücksichtigen. Stufenweise werden hierfür die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 12 Nr. 12.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 2, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Tragwerkwerksplanung gemäß § 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 sowie die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung HLSK mit Verfahrens- und Prozesstechnik (Anlagengruppen 1, 2, 3 u. 7) gemäß § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 vergeben. Als Besondere Leistungen werden umfassend die Vermessungsleistungen, die Mitwirkung bei der Einholung und Wertung von Angeboten Dritter (z.B. Brandschutz, Kampfmittel, Bodengutachter, etc.), die Erstellung der Machbarkeitsstudie gemäß Ziffer 4.1.6 der Kommunalrichtlinie inklusive gesamtheitliche Betrachtung der Kläranlage mit Vergleich Kompaktfaulung und aufgelöste Bauweise insbesondere vor dem Hintergrund der EU-KARL, die Mitwirkung beim Förderverfahren nach Kommunalrichtlinie sowie die Erstellung des wasserrechtlichen Antrags beauftragt. Die umfassenden Anforderungen, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie gemäß Ziffer 4.1.6 Machbarkeitsstudie Abwasserbehandlungsanlgen der Kommunalrichtlinie erfüllt werden müssen, sind der den Vergabeunterlagen beiliegenden Aufgabenbeschreibung zu entnehmen. Die ganzheitliche Betrachtung der Kläranlage muss hierbei sichergestellt sein im Rahmen der Bearbeitung der Vorgaben zu Lph. 2 der Machbarkeitsstudie. Zudem ist hier ein Vergleich Kompaktfaulung und aufgelöste Bauweise insbesondere vor dem Hintergrund der EU-KARL zu erstellen.BvA ING AmperVerband Modernisierung der Energieversorgung Kläranlage Geiselbullach
AmperVerbandOlchingDer AmperVerband (AV) betreibt die Kläranlage Geiselbullach (240.000 EW40). Auf der Kläranlage stehen künftig insbesondere folgende Projekte an: - Klärwerk 2040: Neuerrichtung der Abwasserreinigung der Kläranlage Geiselbullach - Neubau und Sanierung Schlammfaulung: Neuerrichtung eines dritten Faulbehälters und Sanierung der beiden bestehenden Faulbehälter - Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach - Energiekooperation AmperVerband / GfA Die vorliegende Ausschreibung umfasst ausschließlich das Projekt "Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach". Alle anderen genannten Projekte sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Aufgrund der teilweise parallellaufenden Planungen, sowie der räumlichen und technischen Vernetzung besteht insbesondere mit dem Projekt "Klärwerk 2040" Abstimmungsbedarf. Das Projekt "Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach" umfasst folgende Planungsaufgaben: 1) Modernisierung der Warmwassererzeugung und -verteilung 2) Modernisierung der Trafostation (Nieder- und Mittelspannungstechnik) 3) Planung und Errichtung eines neuen Gebäudes zur Aufstellung zweier, neuer BHKW inkl. Rauchgaswärmenutzung zur Sattdampferzeugung und Anschluss an den Bestand sowie Erweiterung der bestehenden Faulgasaufbereitung 4) Vorausgreifende Schaffung einer Verbindung für den künftigen Medienaustausch zwischen altem und neuem Klärwerksgelände In der Planung ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass zu jeder Zeit der späteren Ausführung durch entsprechende Provisorien ein durchgängiger, vollleistungsfähiger Klärwerksbetrieb aufrechterhalten bleiben muss. Genauere Angaben zur Planungsaufgabe entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung (02a_Projektbeschreibung). Die gesamte Planung soll auf BIM-Basis erfolgen. Die Anforderungen an die BIM-Planung sind in der Beilage 5 zur Projektbeschreibung bzw. als Anlage 9 der Vertragsunterlagen erläutert. Durch den AmperVerband wird eine Arbeitsplattform zur Verfügung gestellt, über die insbesondere die Kommunikation, Datenaustausch, Protokollierung, Workflow und Freigabeprozesse abgewickelt werden. Kosten Für die Planungspakete wurden folgende Investitionskosten geschätzt. - Planungspaket 1 - Modernisierung Warmwasserverteilung: ca. 1,3 Mio. EUR netto - Planungspaket 2 - Trafostation: ca. 1,1 Mio. EUR netto - Planungspaket 3 - BHKW: ca. 5,4 Mio. EUR netto - Planungspaket 4 - Medienkanal/ - brücke: ca. 3,0 Mio. EUR netto Zuzüglich eines Zuschlags von 20 % ergibt sich ein Gesamtvolumen von rd. 13,0 Millionen Euro netto. Termine Es ist folgende Terminschiene für das gesamte Projekte "Klärwerk 2040" vorgesehen. Maßgeblich für die zugrundeliegende Beauftragung ist Bauabschnitt 3 (Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach). - Beauftragung September 2026 - Bauphase BA 1: 2030 - 2032 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 2: 2033 - 2035 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 3: 2026 - 2029 - Bauphase BA 4: 2030 - 2034 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 5: 2037 - 2040 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 6: 2044 - 2045 (nicht Umfang der Beauftragung) - BA 7: noch keine zeitlichen Festlegungen Die Auftragsvergabe und der Planungsbeginn sind im September 2026 vorgesehen. Das Projekt soll im Jahr 2029 abgeschlossen werden. Sofern möglich erfolgt im Laufe des Verfahrens eine Konkretisierung des Zeitplans. Leistungsumfang Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 bzw. 1-6 (TWP) folgender Leistungsbilder beauftragt: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 - Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 - Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 2 - Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 4 Zusätzlich werden besondere Leistungen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Hinweis für Fachplanung Technische Ausrüstung: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren.BvA ING AmperVerband Modernisierung der Energieversorgung Kläranlage Geiselbullach
AmperVerbandOlchingDer AmperVerband (AV) betreibt die Kläranlage Geiselbullach (240.000 EW40). Auf der Kläranlage stehen künftig insbesondere folgende Projekte an: - Klärwerk 2040: Neuerrichtung der Abwasserreinigung der Kläranlage Geiselbullach - Neubau und Sanierung Schlammfaulung: Neuerrichtung eines dritten Faulbehälters und Sanierung der beiden bestehenden Faulbehälter - Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach - Energiekooperation AmperVerband / GfA Die vorliegende Ausschreibung umfasst ausschließlich das Projekt "Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach". Alle anderen genannten Projekte sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Aufgrund der teilweise parallellaufenden Planungen, sowie der räumlichen und technischen Vernetzung besteht insbesondere mit dem Projekt "Klärwerk 2040" Abstimmungsbedarf. Das Projekt "Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach" umfasst folgende Planungsaufgaben: 1) Modernisierung der Warmwassererzeugung und -verteilung 2) Modernisierung der Trafostation (Nieder- und Mittelspannungstechnik) 3) Planung und Errichtung eines neuen Gebäudes zur Aufstellung zweier, neuer BHKW inkl. Rauchgaswärmenutzung zur Sattdampferzeugung und Anschluss an den Bestand sowie Erweiterung der bestehenden Faulgasaufbereitung 4) Vorausgreifende Schaffung einer Verbindung für den künftigen Medienaustausch zwischen altem und neuem Klärwerksgelände In der Planung ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass zu jeder Zeit der späteren Ausführung durch entsprechende Provisorien ein durchgängiger, vollleistungsfähiger Klärwerksbetrieb aufrechterhalten bleiben muss. Genauere Angaben zur Planungsaufgabe entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung (02a_Projektbeschreibung). Die gesamte Planung soll auf BIM-Basis erfolgen. Die Anforderungen an die BIM-Planung sind in der Beilage 5 zur Projektbeschreibung bzw. als Anlage 9 der Vertragsunterlagen erläutert. Durch den AmperVerband wird eine Arbeitsplattform zur Verfügung gestellt, über die insbesondere die Kommunikation, Datenaustausch, Protokollierung, Workflow und Freigabeprozesse abgewickelt werden. Kosten Für die Planungspakete wurden folgende Investitionskosten geschätzt. - Planungspaket 1 - Modernisierung Warmwasserverteilung: ca. 1,3 Mio. EUR netto - Planungspaket 2 - Trafostation: ca. 1,1 Mio. EUR netto - Planungspaket 3 - BHKW: ca. 5,4 Mio. EUR netto - Planungspaket 4 - Medienkanal/ - brücke: ca. 3,0 Mio. EUR netto Zuzüglich eines Zuschlags von 20 % ergibt sich ein Gesamtvolumen von rd. 13,0 Millionen Euro netto. Termine Es ist folgende Terminschiene für das gesamte Projekte "Klärwerk 2040" vorgesehen. Maßgeblich für die zugrundeliegende Beauftragung ist Bauabschnitt 3 (Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach). - Beauftragung September 2026 - Bauphase BA 1: 2030 - 2032 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 2: 2033 - 2035 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 3: 2026 - 2029 - Bauphase BA 4: 2030 - 2034 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 5: 2037 - 2040 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 6: 2044 - 2045 (nicht Umfang der Beauftragung) - BA 7: noch keine zeitlichen Festlegungen Die Auftragsvergabe und der Planungsbeginn sind im September 2026 vorgesehen. Das Projekt soll im Jahr 2029 abgeschlossen werden. Sofern möglich erfolgt im Laufe des Verfahrens eine Konkretisierung des Zeitplans. Leistungsumfang Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 bzw. 1-6 (TWP) folgender Leistungsbilder beauftragt: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 - Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 - Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 2 - Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 4 Zusätzlich werden besondere Leistungen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Hinweis für Fachplanung Technische Ausrüstung: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren.TNW HLS Stadtwerke Landshut Sukzessive Sanierung Hallenbad Landshut
Stadtwerke LandshutLandshutDeadline: Aug 06Die Stadtwerke Landshut als kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut betreiben das Stadtbad in der Dammstraße 28, 84034 Landshut. Das zugehörige Hallenbad wurde Anfang der 1970er Jahre errichtet und umfasst ein Mehrzweckbecken mit Schwimmbereich, Sprunggrube und Nichtschwimmerbereich sowie ein Lehrschwimmbecken, großzügige Umkleide- und Sanitärbereiche, einen Saunabereich sowie einen Gastronomiebereich. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Stadt Landshut sowie nahezu den gesamten Landkreis Landshut. Im Jahr 2024 verzeichnete das Hallenbad durchschnittlich rund 340 Besucher täglich. Trotz verschiedener Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit weist das Hallenbad in nahezu allen baulichen und technischen Bereichen erheblichen Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf auf. Insbesondere die Dachkonstruktion, die Gebäudehülle, die Badeplatte, die Sanitär- und Umkleidebereich sowie die gesamte gebäudetechnische Infrastruktur (Lüftung, Heizung, Elektro, Aufbereitungsanlage) erfordern eine grundlegende Erneuerung. Die Beckenanlage hingegen wurde im Jahr 2005 durch eine Edelstahlauskleidung saniert und befindet sich in einem guten Zustand. Sowohl das Mehrzweckbecken als auch das Lehrschwimmbecken weisen keine Korrosionsspuren oder Undichtigkeiten auf, sodass die Edelstahlbecken eine weitere Nutzungsdauer von mehr als 20 Jahren erwarten lassen und keine grundlegende Sanierung der Beckenanlage erforderlich sein sollte. Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs planen die Stadtwerke Landshut die Sanierung des Hallenbads als sukzessive Gesamtmaßnahme. Der Fokus der Sanierungsmaßnahme liegt vorrangig auf dem technisch und baulich notwendigen Sanierungsbedarf, der für den langfristigen Erhalt und den weiteren Betrieb des Hallenbades zwingend erforderlich ist. Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung werden im Zuge der weiteren Planung in Abhängigkeit zu den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln geprüft und ggf. in das Gesamtkonzept integriert. Im Vorfeld wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet, welches den Vergabeunterlagen beigefügt wird. Bauabschnitte: Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme soll in insgesamt sieben Bauabschnitten erfolgen, um die Betriebsunterbrechungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die einzelnen Baumaßnahmen sind dabei so zu planen, dass sie jeweils während der Sommersaison in der Schließzeit des Hallenbades durchgeführt werden können, sodass ein vollständiger Ausfall einer kompletten Betriebssaison vermieden wird. Derzeit wird von einer Aufteilung in sieben Bauabschnitten ausgegangen, wobei sich eine Anpassung der Bauabschnitte im Zuge der weiteren Planung vorbehalten wird: - BA 1 - Sanierung Dach, Decke und Fassade - BA 2 - Sanierung Badeplatte - BA 3 - Betoninstandsetzung - BA 4 - Sanierung Duschen und Umkleiden - BA 5 - Sanierung Eingangsbereich und Gastronomie - BA 6 - Sanierung Technik - BA 7 - Sanierung Sauna Termine: Der Planungsbeginn für die Gesamtmaßnahme ist für 2026/2027 vorgesehen. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-5 sind dabei als zusammenhängende Gesamtmaßnahme über alle Bauabschnitte zu erbringen, um die erforderlichen Schnittstellen und Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Bauabschnitten von Beginn an koordiniert zu berücksichtigen. Ab Leistungsphase 6 erfolgt die Ausführungsvorbereitung und Ausführung abschnittsweise gemäß der vorgesehenen Bauabschnittseinteilung, wobei die einzelnen Bauabschnitte jeweils während der Sommersaison in den Schließzeiten des Hallenbades umgesetzt werden sollen, um den laufenden Badebetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Der geplante Umsetzungszeitraum für die Baumaßnahmen erstreckt sich von 2028 bis 2033. Kosten: Die vorläufig geschätzten Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf rund 12,55 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 5,5 Mio. EUR netto auf KG 300 und ca. 5,2 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Leitungsumfang Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021 - Besondere Leistungen Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren.TNW HLS Stadtwerke Landshut Sukzessive Sanierung Hallenbad Landshut
Stadtwerke LandshutLandshutDeadline: Aug 06Die Stadtwerke Landshut als kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut betreiben das Stadtbad in der Dammstraße 28, 84034 Landshut. Das zugehörige Hallenbad wurde Anfang der 1970er Jahre errichtet und umfasst ein Mehrzweckbecken mit Schwimmbereich, Sprunggrube und Nichtschwimmerbereich sowie ein Lehrschwimmbecken, großzügige Umkleide- und Sanitärbereiche, einen Saunabereich sowie einen Gastronomiebereich. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Stadt Landshut sowie nahezu den gesamten Landkreis Landshut. Im Jahr 2024 verzeichnete das Hallenbad durchschnittlich rund 340 Besucher täglich. Trotz verschiedener Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit weist das Hallenbad in nahezu allen baulichen und technischen Bereichen erheblichen Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf auf. Insbesondere die Dachkonstruktion, die Gebäudehülle, die Badeplatte, die Sanitär- und Umkleidebereich sowie die gesamte gebäudetechnische Infrastruktur (Lüftung, Heizung, Elektro, Aufbereitungsanlage) erfordern eine grundlegende Erneuerung. Die Beckenanlage hingegen wurde im Jahr 2005 durch eine Edelstahlauskleidung saniert und befindet sich in einem guten Zustand. Sowohl das Mehrzweckbecken als auch das Lehrschwimmbecken weisen keine Korrosionsspuren oder Undichtigkeiten auf, sodass die Edelstahlbecken eine weitere Nutzungsdauer von mehr als 20 Jahren erwarten lassen und keine grundlegende Sanierung der Beckenanlage erforderlich sein sollte. Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs planen die Stadtwerke Landshut die Sanierung des Hallenbads als sukzessive Gesamtmaßnahme. Der Fokus der Sanierungsmaßnahme liegt vorrangig auf dem technisch und baulich notwendigen Sanierungsbedarf, der für den langfristigen Erhalt und den weiteren Betrieb des Hallenbades zwingend erforderlich ist. Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung werden im Zuge der weiteren Planung in Abhängigkeit zu den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln geprüft und ggf. in das Gesamtkonzept integriert. Im Vorfeld wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet, welches den Vergabeunterlagen beigefügt wird. Bauabschnitte: Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme soll in insgesamt sieben Bauabschnitten erfolgen, um die Betriebsunterbrechungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die einzelnen Baumaßnahmen sind dabei so zu planen, dass sie jeweils während der Sommersaison in der Schließzeit des Hallenbades durchgeführt werden können, sodass ein vollständiger Ausfall einer kompletten Betriebssaison vermieden wird. Derzeit wird von einer Aufteilung in sieben Bauabschnitten ausgegangen, wobei sich eine Anpassung der Bauabschnitte im Zuge der weiteren Planung vorbehalten wird: - BA 1 - Sanierung Dach, Decke und Fassade - BA 2 - Sanierung Badeplatte - BA 3 - Betoninstandsetzung - BA 4 - Sanierung Duschen und Umkleiden - BA 5 - Sanierung Eingangsbereich und Gastronomie - BA 6 - Sanierung Technik - BA 7 - Sanierung Sauna Termine: Der Planungsbeginn für die Gesamtmaßnahme ist für 2026/2027 vorgesehen. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-5 sind dabei als zusammenhängende Gesamtmaßnahme über alle Bauabschnitte zu erbringen, um die erforderlichen Schnittstellen und Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Bauabschnitten von Beginn an koordiniert zu berücksichtigen. Ab Leistungsphase 6 erfolgt die Ausführungsvorbereitung und Ausführung abschnittsweise gemäß der vorgesehenen Bauabschnittseinteilung, wobei die einzelnen Bauabschnitte jeweils während der Sommersaison in den Schließzeiten des Hallenbades umgesetzt werden sollen, um den laufenden Badebetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Der geplante Umsetzungszeitraum für die Baumaßnahmen erstreckt sich von 2028 bis 2033. Kosten: Die vorläufig geschätzten Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf rund 12,55 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 5,5 Mio. EUR netto auf KG 300 und ca. 5,2 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Leitungsumfang Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021 - Besondere Leistungen Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren.TNW Arch Stadtwerke Landshut Sukzessive Sanierung Hallenbad Landshut
Stadtwerke LandshutLandshutDeadline: Aug 06Die Stadtwerke Landshut als kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut betreiben das Stadtbad in der Dammstraße 28, 84034 Landshut. Das zugehörige Hallenbad wurde Anfang der 1970er Jahre errichtet und umfasst ein Mehrzweckbecken mit Schwimmbereich, Sprunggrube und Nichtschwimmerbereich sowie ein Lehrschwimmbecken, großzügige Umkleide- und Sanitärbereiche, einen Saunabereich sowie einen Gastronomiebereich. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Stadt Landshut sowie nahezu den gesamten Landkreis Landshut. Im Jahr 2024 verzeichnete das Hallenbad durchschnittlich rund 340 Besucher täglich. Trotz verschiedener Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit weist das Hallenbad in nahezu allen baulichen und technischen Bereichen erheblichen Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf auf. Insbesondere die Dachkonstruktion, die Gebäudehülle, die Badeplatte, die Sanitär- und Umkleidebereich sowie die gesamte gebäudetechnische Infrastruktur (Lüftung, Heizung, Elektro, Aufbereitungsanlage) erfordern eine grundlegende Erneuerung. Die Beckenanlage hingegen wurde im Jahr 2005 durch eine Edelstahlauskleidung saniert und befindet sich in einem guten Zustand. Sowohl das Mehrzweckbecken als auch das Lehrschwimmbecken weisen keine Korrosionsspuren oder Undichtigkeiten auf, sodass die Edelstahlbecken eine weitere Nutzungsdauer von mehr als 20 Jahren erwarten lassen und keine grundlegende Sanierung der Beckenanlage erforderlich sein sollte. Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs planen die Stadtwerke Landshut die Sanierung des Hallenbads als sukzessive Gesamtmaßnahme. Der Fokus der Sanierungsmaßnahme liegt vorrangig auf dem technisch und baulich notwendigen Sanierungsbedarf, der für den langfristigen Erhalt und den weiteren Betrieb des Hallenbades zwingend erforderlich ist. Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung werden im Zuge der weiteren Planung in Abhängigkeit zu den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln geprüft und ggf. in das Gesamtkonzept integriert. Im Vorfeld wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet, welches den Vergabeunterlagen beigefügt wird. Bauabschnitte: Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme soll in insgesamt sieben Bauabschnitten erfolgen, um die Betriebsunterbrechungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die einzelnen Baumaßnahmen sind dabei so zu planen, dass sie jeweils während der Sommersaison in der Schließzeit des Hallenbades durchgeführt werden können, sodass ein vollständiger Ausfall einer kompletten Betriebssaison vermieden wird. Derzeit wird von einer Aufteilung in sieben Bauabschnitten ausgegangen, wobei sich eine Anpassung der Bauabschnitte im Zuge der weiteren Planung vorbehalten wird: - BA 1 - Sanierung Dach, Decke und Fassade - BA 2 - Sanierung Badeplatte - BA 3 - Betoninstandsetzung - BA 4 - Sanierung Duschen und Umkleiden - BA 5 - Sanierung Eingangsbereich und Gastronomie - BA 6 - Sanierung Technik - BA 7 - Sanierung Sauna Termine: Der Planungsbeginn für die Gesamtmaßnahme ist für 2026/2027 vorgesehen. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-5 sind dabei als zusammenhängende Gesamtmaßnahme über alle Bauabschnitte zu erbringen, um die erforderlichen Schnittstellen und Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Bauabschnitten von Beginn an koordiniert zu berücksichtigen. Ab Leistungsphase 6 erfolgt die Ausführungsvorbereitung und Ausführung abschnittsweise gemäß der vorgesehenen Bauabschnittseinteilung, wobei die einzelnen Bauabschnitte jeweils während der Sommersaison in den Schließzeiten des Hallenbades umgesetzt werden sollen, um den laufenden Badebetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Der geplante Umsetzungszeitraum für die Baumaßnahmen erstreckt sich von 2028 bis 2033. Kosten: Die vorläufig geschätzten Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf rund 12,55 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 5,5 Mio. EUR netto auf KG 300 und ca. 5,2 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Leitungsumfang Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere LeistungenTNW Arch Stadtwerke Landshut Sukzessive Sanierung Hallenbad Landshut
Stadtwerke LandshutLandshutDie Stadtwerke Landshut als kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut betreiben das Stadtbad in der Dammstraße 28, 84034 Landshut. Das zugehörige Hallenbad wurde Anfang der 1970er Jahre errichtet und umfasst ein Mehrzweckbecken mit Schwimmbereich, Sprunggrube und Nichtschwimmerbereich sowie ein Lehrschwimmbecken, großzügige Umkleide- und Sanitärbereiche, einen Saunabereich sowie einen Gastronomiebereich. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Stadt Landshut sowie nahezu den gesamten Landkreis Landshut. Im Jahr 2024 verzeichnete das Hallenbad durchschnittlich rund 340 Besucher täglich. Trotz verschiedener Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit weist das Hallenbad in nahezu allen baulichen und technischen Bereichen erheblichen Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf auf. Insbesondere die Dachkonstruktion, die Gebäudehülle, die Badeplatte, die Sanitär- und Umkleidebereich sowie die gesamte gebäudetechnische Infrastruktur (Lüftung, Heizung, Elektro, Aufbereitungsanlage) erfordern eine grundlegende Erneuerung. Die Beckenanlage hingegen wurde im Jahr 2005 durch eine Edelstahlauskleidung saniert und befindet sich in einem guten Zustand. Sowohl das Mehrzweckbecken als auch das Lehrschwimmbecken weisen keine Korrosionsspuren oder Undichtigkeiten auf, sodass die Edelstahlbecken eine weitere Nutzungsdauer von mehr als 20 Jahren erwarten lassen und keine grundlegende Sanierung der Beckenanlage erforderlich sein sollte. Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs planen die Stadtwerke Landshut die Sanierung des Hallenbads als sukzessive Gesamtmaßnahme. Der Fokus der Sanierungsmaßnahme liegt vorrangig auf dem technisch und baulich notwendigen Sanierungsbedarf, der für den langfristigen Erhalt und den weiteren Betrieb des Hallenbades zwingend erforderlich ist. Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung werden im Zuge der weiteren Planung in Abhängigkeit zu den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln geprüft und ggf. in das Gesamtkonzept integriert. Im Vorfeld wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet, welches den Vergabeunterlagen beigefügt wird. Bauabschnitte: Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme soll in insgesamt sieben Bauabschnitten erfolgen, um die Betriebsunterbrechungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die einzelnen Baumaßnahmen sind dabei so zu planen, dass sie jeweils während der Sommersaison in der Schließzeit des Hallenbades durchgeführt werden können, sodass ein vollständiger Ausfall einer kompletten Betriebssaison vermieden wird. Derzeit wird von einer Aufteilung in sieben Bauabschnitten ausgegangen, wobei sich eine Anpassung der Bauabschnitte im Zuge der weiteren Planung vorbehalten wird: - BA 1 - Sanierung Dach, Decke und Fassade - BA 2 - Sanierung Badeplatte - BA 3 - Betoninstandsetzung - BA 4 - Sanierung Duschen und Umkleiden - BA 5 - Sanierung Eingangsbereich und Gastronomie - BA 6 - Sanierung Technik - BA 7 - Sanierung Sauna Termine: Der Planungsbeginn für die Gesamtmaßnahme ist für 2026/2027 vorgesehen. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-5 sind dabei als zusammenhängende Gesamtmaßnahme über alle Bauabschnitte zu erbringen, um die erforderlichen Schnittstellen und Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Bauabschnitten von Beginn an koordiniert zu berücksichtigen. Ab Leistungsphase 6 erfolgt die Ausführungsvorbereitung und Ausführung abschnittsweise gemäß der vorgesehenen Bauabschnittseinteilung, wobei die einzelnen Bauabschnitte jeweils während der Sommersaison in den Schließzeiten des Hallenbades umgesetzt werden sollen, um den laufenden Badebetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Der geplante Umsetzungszeitraum für die Baumaßnahmen erstreckt sich von 2028 bis 2033. Kosten: Die vorläufig geschätzten Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf rund 12,55 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 5,5 Mio. EUR netto auf KG 300 und ca. 5,2 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Leitungsumfang Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
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