Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)München
Tariflich-vertriebliche Beratungsleistungen im SPNV
Die tariflich-vertrieblichen Beratungsleistungen betreffen folgende Arbeitspakte: - Fragestellungen rund um das Deutschlandticket für den SPNV in Bayern - Fragestellungen der Verbundintegrationsmaßnahmen für den SPNV in Bayern - Fragestellungen rund um das BaSTi(R) für den SPNV in Bayern - Unterstützung im Rahmen von SPNV-Ausschreibungen ...
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- Tender
- Contracting authority:
- Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
- Published:
- August 15, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Contract value:
- €440,000,000
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Die tariflich-vertrieblichen Beratungsleistungen betreffen folgende Arbeitspakte: - Fragestellungen rund um das Deutschlandticket für den SPNV in Bayern - Fragestellungen der Verbundintegrationsmaßnahmen für den SPNV in Bayern - Fragestellungen rund um das BaSTi(R) für den SPNV in Bayern - Unterstützung im Rahmen von SPNV-Ausschreibungen sowie bei der Vertragsdurchführung - Unterstützung bei Abrechnungsthemen zum 365-Euro-Ticket - Unterstützung bei der Konzeption und Abrechnung ggf. weiterer tariflicher Angebote - Begleitung bei tariflichen und vertrieblichen Fragstellungen zu bestehenden oder zukünftigen Verträgen mit Vertriebsdienstleistern - Fragestellungen rund um die Erstellung und strategische Weiterentwicklung eines Modells zur Berechnung von Erlösprognosen für den SPNV in Bayern - Fragestellungen rund um die erlösrelevanten Effekte resultierend aus der Generalsanierung Hochleistungsnetz für den SPNV in Bayern Rechtliche Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand der zu vergebenden Leistungen.
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8Rahmenvertrag tariflich-vertriebliche Beratungsleistungen im SPNV ("TVBL")
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)MünchenDie tariflich-vertrieblichen Beratungsleistungen betreffen folgende Arbeitspakte: - Fragestellungen rund um das Deutschlandticket für den SPNV in Bayern - Fragestellungen der Verbundintegrationsmaßnahmen für den SPNV in Bayern - Fragestellungen rund um das BaSTi(R) für den SPNV in Bayern - Unterstützung im Rahmen von SPNV-Ausschreibungen sowie bei der Vertragsdurchführung - Unterstützung bei Abrechnungsthemen zum 365-Euro-Ticket - Unterstützung bei der Konzeption und Abrechnung ggf. weiterer tariflicher Angebote - Begleitung bei tariflichen und vertrieblichen Fragstellungen zu bestehenden oder zukünftigen Verträgen mit Vertriebsdienstleistern - Fragestellungen rund um die Erstellung und strategische Weiterentwicklung eines Modells zur Berechnung von Erlösprognosen für den SPNV in Bayern - Fragestellungen rund um die erlösrelevanten Effekte resultierend aus der Generalsanierung Hochleistungsnetz für den SPNV in Bayern Rechtliche Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand der zu vergebenden Leistungen.strategische Beratungsleistungen
ÖBB Business Competence Center GmbHUnterstützungs-/Beratungsleistungen bei Fragestellungen betreffend strategische Unternehmensberatung, z.B. in Form von Projektleitung, Projektbegleitung, Empfehlungen/Expertenmeinungen, Stellungnahmen, Präsentationen, Konzepterstellungen oder Vorbereitung und Durchführung von Workshops, aus folgenden und damit in Verbindung stehenden Themenbereichen: Generalistische Beratung / Strategie Strategieentwicklung (Unternehmens-/Geschäftsfeldstrategie) etc....Rahmenvereinbarung Bausachverständige für baubetriebliche und technische Beratungsleistungen
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;MünchenEs ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern für sachverständige Beratungsleistungen zu baubetrieblichen, bauwirtschaftlichen und technischen Fragestellungen im Rahmen der verschiedenen Planungs- und Bauverträgen zwischen der MPG und von dieser beauftragten Planungs- und Baufirmen zu vergeben. Die Auftragnehmer sollen den Auftraggeber als Sachverständige für baubetriebliche Fragestellungen wie auch zu strategischen Fragen des technischen Vertragsmanagements beraten. Der Auftraggeber ist Bauherr zahlreicher Bauvorhaben. Bei der Durchführung dieser Vorhaben kommt es in zahlreichen Fällen - und in aktuellen Zeiten immer mehr - zu komplexen Honorarforderungen, Forderungen der Baubeteiligten aufgrund Störungen im Bauablauf oder sonstigen (Honorar- und Vergütungs-)Forderungen oder bloße Vergütungsparameter. Für diese Forderungen und Nachträge ist neben der rechtlichen Bewertung durch die Rechtsabteilung des Auftraggebers fast immer auch eine baubetriebliche Prüfung notwendig. Diese Prüfung umfasst die Sichtung und Bewertung der von den Baubeteiligten vorgelegten Unterlagen auf wirtschaftlicher und technischer Sicht, aber auch die Unterstützung der Rechtsabteilung zur Sachverhaltsaufklärung. Die konkrete Einzelbeauftragung erfolgt innerhalb der Organisationstruktur des Auftraggebers durch die Fachabteilung Recht. Die Fachabteilung ist primärer Empfänger der Leistungen des Auftragnehmers, werden jedoch projektspezifisch mit der Fachabteilung Bau besprochen und umgesetzt. Weiter sollen die Auftragnehmer den Auftraggeber bei der weiteren Verhandlung und Beilegung der Forderungen der Baubeteiligten unterstützen. Die Leistungen sind größtenteils jeweils projektbezogen bezüglich der konkreten Bauvorhaben. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Auftraggeber allgemeine oder projektübergreifende Fragestellungen geklärt haben möchte. Je nach Bedarf sind in-house-Schulungen durch die Auftragnehmer zu einzelnen Themengebieten Teil des LeistungsgegenstRahmenvereinbarung über verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen (inkl. Projektmanagement) im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) vertreten durch die Bundesbauabteilung Hamburg, Fachaufsicht führende Ebene vertreten durch die BundesbauabteilungHamburgDeadline: Aug 10Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben Verkehrsleistungen der Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz der S-Bahn Hamburg von 2018-2033 in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Dieses Netz liegt im Verantwortungsbereich der drei o.g. Aufgabenträger, deshalb ist zwischen FHH, LNVG und SH eine Ländervereinbarung mit Regelungen über die gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen worden. Im Rahmen des Verkehrsvertrages zur Durchführung der o.g. Verkehre sind FHH (Federführung), die LNVG und SH Auftraggeber gegenüber dem Eisen-bahnverkehrsunternehmen (EVU) S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) als Auftragnehmer. Zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit im laufenden Vertragszeit-raum und insbesondere auch darüber hinaus ist aufgrund der sehr langwierigen Vorlauf- bzw. Entwicklungszeiten einer neuen Fahrzeuggeneration zeitnah ein Fahrzeugbeschaffungsprozess durchzuführen. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sollen mit Auslieferung und Abnahme in das Eigentum der FHH bzw. eines von der FHH benannten Dritten übergehen. Nach heutigem Zeitplan ist der Zuschlag an den Fahrzeughersteller für das Jahr 2029 geplant. Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (RV) ist die verkehrs-wirtschaftliche Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses einschließlich des begleiten-den Projektmanagements. Die juristische Begleitung wurde bereits im ersten Halbjahr 2026 an eine externe Kanzlei vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister zur Erstellung des Lastenhefts und der technischen Begleitung der Fahrzeugausschreibung wurde 2025 beauftragt, eine Rahmenvereinbarung zu Finanzierungsfragen der Fahrzeugbeschaffung wird noch aus-geschrieben werden. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt-beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvv, der SBH und der DB InfraGO AG) zusammenarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob neben der Fahrzeugherstellung auch die Instandhaltung für bis zu 30 Jahre in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers übergehen wird, noch nicht getroffen worden. Die Ausgestaltung der Instandhaltung wird ein wichtiges Thema in der neuen Rahmenvereinbarung werden. Die FHH schätzt den Aufwand wie folgt: - Position 1: Beratungsleistungen inkl. Projektmanagement 10.300 Stunden - Position 2: Reisepauschale (pro Person und An-/Abreise) 80 Stück Diese Mengen stellen zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht wird.Erbringung von Beratungsleistungen für Social Media das Employer Branding des Auftraggebers
Deutsche BundesbankFrankfurt am MainGegenstand des Verfahrens ist die Beauftragung mit der Erbringung von Beratungsleistungen für Social Media des Employer Branding des Auftraggebers im Wege einer Rahmenvereinbarung (Los 2). Für die erfolgreiche Implementierung der Arbeitgebermarke des Auftraggebers am Arbeitsmarkt nutzt der Auftraggeber den gesamten Marketingmix: - Karriereseiten auf der Homepage (zielgruppengerechte Inhalte) - Eigene Kanäle in Social Media - Werbung in Social Media - (Digital) Out of home-Werbung - Printmedien - Karrieremessen - Eigene Veranstaltungen mit der Zielgruppe - Gamification Der Social Media Auftritt des Auftraggebers umfasst derzeit: - Instagram: Separater Karriere-Kanal - LinkedIn: gemeinsamer Kanal für Corporate Communication und Arbeitgeberkommunikation - Facebook: nur synchron bespielt, keine eigene Kanalstrategie - YouTube: Einzelne Beiträge innerhalb des Corporate Kanals, angestrebt ist eine stärkere Nutzung. Die Wirkung dieser Maßnahmen wird anhand eines definierten Ziel- und Messgrößensystems erfasst. Damit wird auch die Steuerung des effizienten Mitteleinsatzes intendiert. Ziel der zu vergebenden Leistungen ist die ganzheitliche, strategische und operative Unterstützung des Auftraggebers bei der Positionierung und Weiterentwicklung seiner Arbeitgebermarke (Employer Brand) in Social Media. In erster Linie geht es dabei um das Entwickeln und Erstellen von organischem Content sowie die Planung und Durchführung von Paid-Ads- Kampagnen. Hierbei geht es auch um Mut und Experimente, um im ständig zunehmenden Wettbewerb in den Social Media Plattformen verstärkte Sichtbarkeit zu generieren. Der Auftrag umfasst die Erbringung sämtlicher Beratungs-, Konzeptions-, und Kreativleistungen, die erforderlich sind, um in Social Media: - eine konsistente, glaubwürdige und differenzierende Arbeitgebermarke zu etablieren, - die Markenidentität und Werte des Auftraggebers in allen relevanten Social Media Kanälen sichtbar zu machen, - innovativ und markengerecht verschiedene Zielgruppen anzusprechen, - die Wahrnehmung des Auftraggebers als attraktiver Arbeitgeber nachhaltig und messbar zu steigern, - messbare Effekte auf die Beschäftigtenbindung zu erzielen. Gegenstand dieses Loses (2) ist die strategische Beratung zum Employer Branding in Social Media sowie die Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen, nicht die generelle Beratung zum Employer Branding. Es handelt sich hierbei lediglich um eine zusammenfassende Darstellung des Leistungsgegenstandes. Die Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung Los 2 (B01_Los 2) sowie der Rahmenvereinbarung Los 2 (C10_Los 2).Beratungsleistungen für die Organisationsentwicklung
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro MedienerzeugnisseKölnDeadline: Aug 28Art der Leistung Beratungsleistungen für die Organisationsentwicklung: Gegenstand der Ausschreibung ist eine Beratungsleistung zur Organisationsentwicklung im Hinblick auf Aufgaben, die sich im Aufbau befinden. Die Beratungsleistungen sollen einen Wissenstransfer auf die bei der BG ETEM befassten Beschäftigten beinhalten. Diese sollen in die Lage versetzt werden, nach der Beratungsleistung die Themenfelder eigenständig zu bearbeiten Umfang der Leistung mind. 30; max. 65 BeratertageDirektvergabe Beratungsleistungen
Stadtwerke GaggenauGaggenauFortführung der Beratungsleistungen von Rödl & Partner (Projektphase 2) zur rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Umsetzung der Gründung einer gemeinsamen Servicegesellschaft der Stadtwerke Gaggenau und der Stadtwerke Baden-Baden, aufbauend auf den Arbeitsergebnissen der Projektphase 1.Sicherheitsdatenbank für SPNV und ÖSPV Rheinland-Pfalz
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und MobilitätMainzDas Land Rheinland-Pfalz hat im Dezember 2025 einen Landesnahverkehrsplan beschlossen, der Vorgaben zu den Belangen des Personals macht. Die Gewährleistung von Sicherheit im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im Busverkehr (ÖSPV) stellt eine zentrale Aufgabe für das Land Rheinland-Pfalz wie auch für die ÖPNV- Aufgabenträger dar. Um sicherheitsrelevante Vorfälle systematisch zu erfassen, zu bewerten und daraus präventive Maßnahmen abzuleiten, soll eine zentrale Softwarelösung eingesetzt werden. Diese soll dabei unterstützen, ein konsistentes und aktuelles Lagebild der Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr in Rheinland-Pfalz datenbasierte aufzuzeigen und damit Entscheidungen zu treffen. Das System soll die strukturierte Erfassung sicherheitsrelevanter Ereignisse, die automatische Aufbereitung und Analyse der Daten sowie die Bereitstellung interaktiver Auswertungen ermöglichen. Ziel ist es, eine Übersicht der subjektiven der Sicherheitslage der Mitarbeitenden im ÖPNV als auch des subjektiven Sicherheitsgefühls von Fahrgästen.
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