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Suse Linux
Mit dem angestrebten Rahmenvertrag sichert sich die Komm.ONE / Civillent GmbH Vorteile als öffentlicher Großkunde. Weitere wichtige Punkte für den Rahmenvertrag: - festgeschriebener Rabattsatz auf alle Suse Produkte - eingeräumte Hosting Rechte - TrueUP Regelung, damit erhält die Komm.ONE eine höhere Auditsicherheit.
Software Licences
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Mit dem angestrebten Rahmenvertrag sichert sich die Komm.ONE / Civillent GmbH Vorteile als öffentlicher Großkunde. Weitere wichtige Punkte für den Rahmenvertrag: - festgeschriebener Rabattsatz auf alle Suse Produkte - eingeräumte Hosting Rechte - TrueUP Regelung, damit erhält die Komm.ONE eine höhere Auditsicherheit.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- civillent GmbH
- Published:
- June 03, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Software Licences
Tender description
Mit dem angestrebten Rahmenvertrag sichert sich die Komm.ONE / Civillent GmbH Vorteile als öffentlicher Großkunde. Weitere wichtige Punkte für den Rahmenvertrag: - festgeschriebener Rabattsatz auf alle Suse Produkte - eingeräumte Hosting Rechte - TrueUP Regelung, damit erhält die Komm.ONE eine höhere Auditsicherheit.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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9- civillent GmbHReutlingen
Suse Linux
Mit dem angestrebten Rahmenvertrag sichert sich die Komm.ONE / Civillent GmbH Vorteile als öffentlicher Großkunde. Weitere wichtige Punkte für den Rahmenvertrag: - festgeschriebener Rabattsatz auf alle Suse Produkte - eingeräumte Hosting Rechte - TrueUP Regelung, damit erhält die Komm.ONE eine höhere Auditsicherheit. - civillent GmbHReutlingen
Suse Linux
Mit dem angestrebten Rahmenvertrag sichert sich die Komm.ONE / Civillent GmbH Vorteile als öffentlicher Großkunde. Weitere wichtige Punkte für den Rahmenvertrag: - festgeschriebener Rabattsatz auf alle Suse Produkte - eingeräumte Hosting Rechte - TrueUP Regelung, damit erhält die Komm.ONE eine höhere Auditsicherheit. - civillent GmbHReutlingen
Suse Linux
Mit dem angestrebten Rahmenvertrag sichert sich die Komm.ONE / Civillent GmbH Vorteile als öffentlicher Großkunde. Weitere wichtige Punkte für den Rahmenvertrag: - festgeschriebener Rabattsatz auf alle Suse Produkte - eingeräumte Hosting Rechte - TrueUP Regelung, damit erhält die Komm.ONE eine höhere Auditsicherheit. - civillent GmbHReutlingen
Suse Linux
Mit dem angestrebten Rahmenvertrag sichert sich die Komm.ONE / Civillent GmbH Vorteile als öffentlicher Großkunde. Weitere wichtige Punkte für den Rahmenvertrag: - festgeschriebener Rabattsatz auf alle Suse Produkte - eingeräumte Hosting Rechte - TrueUP Regelung, damit erhält die Komm.ONE eine höhere Auditsicherheit. - civillent GmbHReutlingen
Suse Linux
Im Rahmenvertrag erhält die Komm.ONE / Civillent GmbH als öffentlicher Großkunde einen festgeschriebenen Rabattsatz auf alle Suse‑Produkte, eingeräumte Hosting‑Rechte sowie eine TrueUP‑Regelung, die eine höhere Auditsicherheit gewährleistet. - civillent GmbHReutlingen
Suse Linux
Rahmenvertrag für Suse Linux-Produkte: festgeschriebener Rabattsatz, eingeräumte Hosting-Rechte, TrueUP-Regelung für höhere Auditsicherheit. - civillent GmbHReutlingen
Rahmenvertrag Suse Linux Produkte
Rahmenvertrag für Suse Linux Produkte mit festgeschriebenem Rabattsatz, Hosting Rechten und TrueUP Regelung für höhere Auditsicherheit. - AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtDeadline: Jul 16
Rahmenvereinbarung "Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter"
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen: Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security & Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI & Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur & Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten. - AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
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