OLG KölnKöln
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Nebenangebote können nur abgegeben werden, wenn sie in der Angebotsanfrage ausdrücklich zugelassen oder vorgeschrieben wurden. Sie müssen die darin verlangten Mindestforderungen erfüllen. Die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.
Cybersecurity, Software Licences
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Nebenangebote können nur abgegeben werden, wenn sie in der Angebotsanfrage ausdrücklich zugelassen oder vorgeschrieben wurden. Sie müssen die darin verlangten Mindestforderungen erfüllen. Die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- OLG Köln
- Published:
- July 25, 2026
- Deadline:
- August 26, 2026
- Topic:
- Cybersecurity
Tender description
Nebenangebote können nur abgegeben werden, wenn sie in der Angebotsanfrage ausdrücklich zugelassen oder vorgeschrieben wurden. Sie müssen die darin verlangten Mindestforderungen erfüllen. Die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
2 files recorded- Hinweis auf Bekanntmachungsorte.pdf
- Vergabeunterlagen_CXS7YDWYT1TRVBTA.zip
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quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit sind mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jun 29
Kellerüberdachung der KITA "Zwergenhaus" / Dachdeckerarbeiten - Gründach
Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg plant für das Objekt Kita „Zwergenhaus“ im Soleweg 1, 06231 Bad Dürrenberg eine Überdachung der bestehenden Außenkellertreppe. Der Kellereingang befindet sich westlich des Gebäudes und führt zum Umkleideraum der Kinder und zur Küche. Der Kellerzugang ist von zwei Seitentreppen zugänglich. Bei Starkregenereignissen tritt Wasser in den Keller. Um diesem entgegenzuwirken, ist eine Überdachung geplant. Die geplante Überdachung soll aus einer Stahlbaukonstruktion ausgeführt werden. Diese Überdachung erhält ein Gründach, welches auf einer Unterkonstruktion aus Trapezblech ausgeführt wird. Die Überdachung ist in zwei unterschiedlichen Höhen auszuführen und ist dem entsprechend zweigeteilt geplant. Die Überdachungen sind 1,55 m breit und insgesamt 6,30m lang, was einer Überdachungsfläche von etwa 9,80m² entspricht. --- Grobmassen: + 1 Stk. Werkstattplanung Dachklempnerarbeiten + 13 m² Gründach + Dachklempnerarbeiten + 1 Jahr Pflanzpflege --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jun 29
Kellerüberdachung der KITA "Zwergenhaus" / Dachdeckerarbeiten - Gründach
Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg plant für das Objekt Kita „Zwergenhaus“ im Soleweg 1, 06231 Bad Dürrenberg eine Überdachung der bestehenden Außenkellertreppe. Der Kellereingang befindet sich westlich des Gebäudes und führt zum Umkleideraum der Kinder und zur Küche. Der Kellerzugang ist von zwei Seitentreppen zugänglich. Bei Starkregenereignissen tritt Wasser in den Keller. Um diesem entgegenzuwirken, ist eine Überdachung geplant. Die geplante Überdachung soll aus einer Stahlbaukonstruktion ausgeführt werden. Diese Überdachung erhält ein Gründach, welches auf einer Unterkonstruktion aus Trapezblech ausgeführt wird. Die Überdachung ist in zwei unterschiedlichen Höhen auszuführen und ist dem entsprechend zweigeteilt geplant. Die Überdachungen sind 1,55 m breit und insgesamt 6,30m lang, was einer Überdachungsfläche von etwa 9,80m² entspricht. --- Grobmassen: + 1 Stk. Werkstattplanung Dachklempnerarbeiten + 13 m² Gründach + Dachklempnerarbeiten + 1 Jahr Pflanzpflege --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jun 17
Kellerüberdachung der KITA "Zwergenhaus" / Rohbauarbeiten
Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg plant für das Objekt Kita „Zwergenhaus“ im Soleweg 1, 06231 Bad Dürrenberg eine Überdachung der bestehenden Außenkellertreppe. Der Kellereingang befindet sich westlich des Gebäudes und führt zum Umkleideraum der Kinder und zur Küche. Der Kellerzugang ist von zwei Seitentreppen zugänglich. Bei Starkregenereignissen tritt Wasser in den Keller. Um diesem entgegenzuwirken, ist eine Überdachung geplant. Die geplante Überdachung soll aus einer Stahlbaukonstruktion ausgeführt werden. Diese Überdachung erhält ein Gründach, welches auf einer Unterkonstruktion aus Trapezblech ausgeführt wird. Die Überdachung ist in zwei unterschiedlichen Höhen auszuführen und ist dem entsprechend zweigeteilt geplant. Die Überdachungen sind 1,55 m breit und insgesamt 6,30m lang, was einer Überdachungsfläche von etwa 9,80m² entspricht. --- Grobmassen: + Baustelleneinrichtung (Bauzaun, WC) + 20 m² Oberbodenabtragen + 1,3m³ Fundamentenaushub + 3 Stück Fundamente herstellen C25/30 + 100kg Betonstabstahl + 3m³ Oberboden liefern und andecken + 20m² Rasenansaat + 28m³ Raumgerüst + 1 Stk. Rollgerüst + 4 Stk. Verguss Stahlanker im MW + 4 Stk. Verguss Fußplatten Stahlstützen + 15m² Fassadenputz in Teilflachen + 15m² Sockelputz in Teilflachen + 1 Stk. Bodenablauf erneuern --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jul 27
LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Siedlungsbereichen der Solestadt Bad Dürrenberg
Kurzbeschreibung: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage im ausgeschriebenen Bereich auf energieeffiziente LED-Technik einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der neuen LED-Leuchten bzw. LED-Umrüstsätze, der Ausbau und die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung der demontierten Komponenten sowie sämtliche erforderlichen Anpassungs- und Anschlussarbeiten. Die Arbeiten sind abschnittsweise auszuführen. Ein begonnener Straßenzug ist grundsätzlich vollständig fertigzustellen, einschließlich aller zugehörigen Montage-, Anschluss-, Prüf- und Wiederherstellungsarbeiten, bevor mit den Arbeiten in einem weiteren Straßenzug begonnen wird. Abweichungen hiervon sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ziel dieser Regelung ist es, die Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer auf das erforderliche Maß zu beschränken sowie einen geordneten und zügigen Bauablauf sicherzustellen. Etwaige Mehrkosten, die sich aus dieser Bauablaufvorgabe ergeben, sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, DIN- und EN-Normen, der VDE-Bestimmungen sowie der Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers auszuführen. Der Auftragnehmer hat alle für eine vollständige und funktionsfähige Anlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen zu erbringen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind, jedoch zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten notwendig werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Anlagen zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und die entsprechenden Prüf- und Bestandsunterlagen dem Auftraggeber vollständig zu übergeben. Die Einweisung des Auftraggebers bzw. des Betriebspersonals ist Bestandteil der Leistung. Während der Ausführung der Arbeiten ist die Verkehrssicherung gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen. Einschränkungen des Verkehrs sind auf das notwendige Maß zu beschränken und mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung und- räumung, sämtliche zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen einschließlich Absperrungen, halbseitiger Sperrungen, Wanderbaustellen, Sicherungsmaßnahmen sowie die Einrichtung und Unterhaltung der Verkehrssicherung sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Ebenso sind die Kosten für das Einholen, Vorhalten und Umsetzen aller erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen, Genehmigungen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle hieraus entstehenden Kosten, Nebenleistungen und Aufwendungen sind in die angebotenen Einheitspreise einzurechnen, auch wenn sie in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses nicht gesondert aufgeführt sind. Die Angaben zu den vorhandenen Mastzopfdurchmessern dienen lediglich der Orientierung. Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen. Die Lieferung und Montage aller zur Anpassung an die vorhandenen Mastzöpfe erforderlichen Befestigungs- und Adapterelemente ist Bestandteil der Einheitspreise und wird nicht gesondert vergütet. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jul 29
Erweiterung des Speisesaales der Siedlungsgrundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Rohbauarbeiten
Kurzbeschreibung: Zur Erweiterung des Speisesaales soll an den Giebel des vorhandenen, zweigeschossigen, unterkellerten Hortgebäudes ein rechteckiger Anbau mit flach geneigtem, nichtausgebautem Pultdach, ohne Unterkellerung angebaut werden. Für die Verbindung zum Bestandsgebäude werden 2 vorhandenen Fensteröffnungen als Durchgang umgebaut. Zum Leistungsumfang der Rohbauarbeiten gehören folgende wesentliche Leistungen: Errichtung des neuen Anbaues: - Baustelleneinrichtung (25 m Bauzaun und 1 Baustellen-WC, einschl. 35 Wochen Vorhaltung) - ca. 100 m³ Aushub, Zwischenlagerung und 65 m³ Wiedereinbau als Verfüllung der Baugrube der Einzelfundamente bzw. als Unterbau und Planum für die Herstellung des Streifenfundaments, der Einzelfundamente und der Bodenplatte - ca. 11,5 m Steifenfundament (50/120 cm) aus Stahlbeton C25/30, 11m³ unbewehrter Beton für 2 Einzelfundamente mit Drainagedurchführung, einschl. Schalung, Eckausbildung, Unterbeton und 1 Hauptunterzug (11,5 m lang 30/50 cm) zwischen den Einzelfundamenten bzw. dem Hauptunterzug/Gebäude und dem Streifenfundament (Unterzüge 30/20 cm je 4,5 m lang) - ca. 58 m² Bodenplatte aus Stahlbeton C25/30 einschl. Randschalung und 30 m Fundamenterder mit 1 Anschlussfahne - 60 m² Außenwände 36,5 cm dick, aus Mauerziegeln Druckfestigkeitsklasse 6 und Rohdichteklasse 0,6 sowie ca. 7 m² Innenmauerwerk aus HLz 12/0.9-24 cm dick, einschl. Mauerwerksverbinder, Abdichtung auf der Bodenplatte unter dem Mauerwerk, Herstellen von 1 Stück Tür- und 5 Stück Fensteröffnungen, einer ins Außenwandmauerwerk integrierten Stütze und 21,5 m Ringanker mit gedämmter Ringankerschale sowie 1 Stahlbetonstütze 24/24 cm (2,93 m hoch) und einem Unterzug in Anschluss an die Stütze und die Ringanker --- Maßnahmen im Außenbereich - Rückbau von ca. 120 m² Pflasterbelägen, davon ca. 50 % zur Wiederverwendung - ca. 22 m neue Grundleitungen für Regenwasser (DN150/125 PP) einschl. Anbindung an den Kanal für die Anschlüsse des neuen Anbaues und Herstellen eines System-schachtes aus Kunststoff, Abdeckung Klasse D einschl. zugehöriger Erdarbeiten und Dichtheitsprüfungen - Rückbau von nicht mehr benötigten Grundleitungen und einer Entwässerungsrinne --- Baumaßnahmen im Bestandsgebäude - Schaffung der neuen Durchgangsöffnungen zum Bestandsgebäude durch Rückbau von 2 Fenstern und Fensterbrüstungen, einschl. erforderlicher Staubschutzmaß-nahmen im Bestandsgebäude - Ausbesserung, Ergänzung von Fliesen im Essenausgabebereich --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jul 29
Erweiterung des Speisesaales der Siedlungsgrundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Rohbauarbeiten
Kurzbeschreibung: Zur Erweiterung des Speisesaales soll an den Giebel des vorhandenen, zweigeschossigen, unterkellerten Hortgebäudes ein rechteckiger Anbau mit flach geneigtem, nichtausgebautem Pultdach, ohne Unterkellerung angebaut werden. Für die Verbindung zum Bestandsgebäude werden 2 vorhandenen Fensteröffnungen als Durchgang umgebaut. Zum Leistungsumfang der Rohbauarbeiten gehören folgende wesentliche Leistungen: Errichtung des neuen Anbaues: - Baustelleneinrichtung (25 m Bauzaun und 1 Baustellen-WC, einschl. 35 Wochen Vorhaltung) - ca. 100 m³ Aushub, Zwischenlagerung und 65 m³ Wiedereinbau als Verfüllung der Baugrube der Einzelfundamente bzw. als Unterbau und Planum für die Herstellung des Streifenfundaments, der Einzelfundamente und der Bodenplatte - ca. 11,5 m Steifenfundament (50/120 cm) aus Stahlbeton C25/30, 11m³ unbewehrter Beton für 2 Einzelfundamente mit Drainagedurchführung, einschl. Schalung, Eckausbildung, Unterbeton und 1 Hauptunterzug (11,5 m lang 30/50 cm) zwischen den Einzelfundamenten bzw. dem Hauptunterzug/Gebäude und dem Streifenfundament (Unterzüge 30/20 cm je 4,5 m lang) - ca. 58 m² Bodenplatte aus Stahlbeton C25/30 einschl. Randschalung und 30 m Fundamenterder mit 1 Anschlussfahne - 60 m² Außenwände 36,5 cm dick, aus Mauerziegeln Druckfestigkeitsklasse 6 und Rohdichteklasse 0,6 sowie ca. 7 m² Innenmauerwerk aus HLz 12/0.9-24 cm dick, einschl. Mauerwerksverbinder, Abdichtung auf der Bodenplatte unter dem Mauerwerk, Herstellen von 1 Stück Tür- und 5 Stück Fensteröffnungen, einer ins Außenwandmauerwerk integrierten Stütze und 21,5 m Ringanker mit gedämmter Ringankerschale sowie 1 Stahlbetonstütze 24/24 cm (2,93 m hoch) und einem Unterzug in Anschluss an die Stütze und die Ringanker --- Maßnahmen im Außenbereich - Rückbau von ca. 120 m² Pflasterbelägen, davon ca. 50 % zur Wiederverwendung - ca. 22 m neue Grundleitungen für Regenwasser (DN150/125 PP) einschl. Anbindung an den Kanal für die Anschlüsse des neuen Anbaues und Herstellen eines System-schachtes aus Kunststoff, Abdeckung Klasse D einschl. zugehöriger Erdarbeiten und Dichtheitsprüfungen - Rückbau von nicht mehr benötigten Grundleitungen und einer Entwässerungsrinne --- Baumaßnahmen im Bestandsgebäude - Schaffung der neuen Durchgangsöffnungen zum Bestandsgebäude durch Rückbau von 2 Fenstern und Fensterbrüstungen, einschl. erforderlicher Staubschutzmaß-nahmen im Bestandsgebäude - Ausbesserung, Ergänzung von Fliesen im Essenausgabebereich --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Staatstheater BraunschweigDeadline: Aug 26
Tribüne Burgplatz 2028
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Staatstheater Braunschweig; Bereich/Abteilung: Technische Direktion; Straße, Hausnummer: Am Theater; Postleitzahl: 38100; Ort: Burgplatz Braunschweig; Land: DE; Telefon: +49 5311234405; Internet-Adresse: https://staatstheater-braunschweig.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: 2026/2 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und Umfang der Leistung: Tribüne Burgplatz 2028 incl. Beleuchtungstürme, Orchestergraben, Bestuhlung und Spezialbauten Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Burgplatz Braunschweig; Straße, Hausnummer: Burgplatz; Postleitzahl: 38100; Ort: Braunschweig; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 12.06.2028, Ende: 27.07.2028, Aufbau und Abbau 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3421645/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 26.08.2026, 12:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: nicht angegeben 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen - Stadt Neusalza-SprembergNeusalza-SprembergDeadline: Jul 14
Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Neusalza-Spremberg (Schönbach, Dürrhennersdorf. Neusalza-Spremberg)
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadt Neusalza-Spremberg; Bereich/Abteilung: Bauamt; Straße, Hausnummer: Kirchstraße 17; Postleitzahl: 02742; Ort: Neusalza-Spremberg; Land: DE; Telefon: +49 358723610; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 06/2026 - 001 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Erstellung einer Wärmeplanung für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Neusalza-Spremberg nach dem vereinfachten Verfahren Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Gebiet der Gemeinden Schönbach, Dürrhennersdorf und Neusalza-Spremberg; Straße, Hausnummer: Kirchstraße 17; Postleitzahl: 02742; Ort: Landkreis Görlitz; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 30.10.2026, Ende: 30.05.2027 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3411555/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 14.07.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 30.10.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Zahlung erfolgt nach erbrachter Leistung. Rechnungslegung erfolgt an die Mitgliedsgemeinden nach festgelegtem Teilungsschlüssel. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Referenz über vergleichbare Leistungen in den letzten beiden Jahren. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Ausführungsplanung (Technische Ausrüstung),Städtebauplanung - Landratsamt ErzgebirgskreisAnnaberg-BuchholzDeadline: Jul 16
Lieferung Streuautomat Unternehmerfahrzeug Seidel
Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: LISTAUNS-2026 a) Bezeichnung und Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: Name und Anschrift: Landratsamt Erzgebirgskreis Paulus-Jenisius-Straße 24 09456 Annaberg-Buchholz Deutschland Telefonnummer: +49 3771-/-277-7009 Telefaxnummer: +49 3733-/-831-857183 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe: Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. Elektronisch mit qualifizierter Signatur. d) Art und sowie den Ort der Leistungsbeschreibung: : Lieferung Streuautomat Unternehmerfahrzeug Seidel Menge und Umfang: Lieferung Streuautomat Unternehmerfahrzeug Seidel,, 1 Streumaschine geeignet für das Ausbringen von auftauenden und abstumpfenden Streustoffen, die Salze sollen feucht und trocken ausgebracht werden können, der Trockenstreustoff wird über Schnecke gefördert, der Antrieb erfolgt über eine am Fahrzeug vorhandene Kommunalhydraulik Ort der Leistung: Raschau-Markersbach e) ggf. die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) ggf. Zulassung von Nebenangeboten: zugelassen Erläuterung der Mindestanforderungen an Nebenangebote und deren Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung: Nebenangebote müssen im Vergleich mit der ausgeschriebenen Leistung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. g) etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 04.08.2026 Ende: 11.12.2026 Bemerkung zur Lieferfrist: h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Anschrift: eVergabe.de GmbH Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.de Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: i) Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist: Ablauf der Angebotsfrist: 16.07.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 03.08.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: k) die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: VOL/B 2011 bzw. ZVB(VOL) -StB 2011 l) die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangt: Liste der vorzulegenden Unterlagen: Mit dem Angebot vorzulegen sind Maßblätter / Datenblätter des angebotenen Streuers, Angaben zum Korrosionsschutz, ggf. Zertifikate, Gewichtsbilanzen / Achslastberechnungen Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen der Vergabestelle Angaben nach § 6a VOB/A zu machen und dies mit aktuellen Nachweisen zu untersetzen. Unternehmensbezogene Unterlagen: ausgefüllte Eigenerklärung, Gewerbeanmeldung, HRB oder Handwerksrolle, Unbedenklichkeitsbescheinigungen Sozialkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt, ggf. Angabe PQ-VOL Nummer m) die Höhe der Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen bei Öffentlichen Ausschreibungen: n) die Angabe der Zuschlagskriterien sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Der niedrigste Preis: Ja Kommunaltechnik
Frequently asked questions about this tender
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