Bund
St.Veit a.d. Glan - Villach Hbf; Attraktivierung Ossiacherseebahn, Planung - Gutachterliche Beratungstätigkeiten im Zuge der Planung und Bauausführung Projektbündel 2026
Gutachterliche Beratungstätigkeiten im Zuge der Planung und Bauausführung für Projekte der Region Süd 2 im Jahr 2026
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Gutachterliche Beratungstätigkeiten im Zuge der Planung und Bauausführung für Projekte der Region Süd 2 im Jahr 2026
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bund
- Published:
- June 25, 2026
- Deadline:
- Not specified
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Gutachterliche Beratungstätigkeiten im Zuge der Planung und Bauausführung für Projekte der Region Süd 2 im Jahr 2026
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10- Bund
St.Veit a.d. Glan - Villach Hbf; Attraktivierung Ossiacherseebahn, Planung - Einreich- und optionale Detailplanung Bf Steindorf und Bf Sattendorf
Planung für die Attraktivierung der Ossiacherseebahn, Umbau der Bahnhöfe Steindorf und Sattendorf mit neuen Mittelbahnsteigen, P&R-Anlagen und Bahnhofsvorplätzen. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)Hamburg
Rahmenvertrag über ingenieurtechnische Dienst- und Beratungsleistungen im Zuge der Planung und Bauabwicklung/ Bauüber-wachung von Spezialschiffsneubauten
Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Referat Schiffstechnik nimmt im Auftrage verschiedener Bundesministerien die Aufgaben der Planung, Ausschreibung sowie Bauabwicklung von Schiffsneubauvorhaben wahr. Drei Schiffsneubauten (Meteor IV, Walther Herwig und Scharhörn/ Mellum/ Neuwerk) befinden sich in der Bauabwicklung. Die Fertigstellung ist bis Ende 2027 geplant. Ein weiteres, neues Schiffsneubauvorhaben (Wega/ Deneb) soll noch im Jahr 2025 beauftragt und anschließend in einem Zeitraum bis 2031 realisiert werden. Mit dieser Ausschreibung und im Ergebnis dem Abschluss eines Rahmenvertrages beschafft die BAW erforderliche ingenieurtechnische Beratungs- und Dienstleistungen im Zuge der Planung und Bauabwicklung/ Bauüberwachung des/ der vorgenannten Spezialschiffsneubau-s/(ten). Der Auftraggeber hat keine Pflicht, innerhalb des Rahmenvertrages entsprechende Leistungen abzurufen. Der Zeitaufwand der Beratungs- und Dienstleistungen durch den Auftragnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit wird für Los 1 auf ca. 23.000 Arbeitsstunden, für Los 2 auf ca. 9.600 Arbeitsstunden und für Los 3 auf ca. 19.000 Arbeitsstunden abgeschätzt. LOS 1 - Neubau von 2 Stück Vermessungs-, Wracksuch-/Forschungsschiffen (VWFS) für das BSH Das Vergabeverfahren läuft derzeit, der Zuschlag erfolgt voraussichtlich zum Ende des Jahres 2025. Beginnend in 2026 erfolgt die Konstruktion der Schiffe durch die beauftragte Werft, die Prüfung und Freigabe der relevanten Unterlagen durch die BAW, ab 2027 beginnt die eigentliche Fertigung. Als voraussichtliche Laufzeit für die gesamte Bauabwicklung (Konstruktion und Fertigung) der beiden Schiffe werden 43/ 57 Monate ab Auftragserteilung veranschlagt, somit ist mit einer Fertigstellung in 2029 (Schiff 1) und 2030 (Schiff 2) zu rechnen. Los 2 - Projektübergreifende technische Beratungsleistungen für maritime Systeme im Bereich der Nachrichtentechnik, u.a. Navigation, Kommunikation, IT- Systeme und Hydroakustik. Diese werden fortlaufend, sowohl projektbezogen (z. B. im Zusammenhang mit LOS 1 oder bereits in Abwicklung befindlichen Projekten) aber auch übergeordnet über den Zeitraum der Laufzeit des Rahmenvertrages anfallen und abgefordert werden. Los 3 - Projektübergreifende technische Beratungsleistungen im Bereich der Elektrotechnik an Bord von Spezialschiffen. Diese werden fortlaufend, sowohl projektbezogen (z. B. im Zusammenhang mit LOS 1 oder bereits in Abwicklung befindlichen Projekten) aber auch übergeordnet über den Zeitraum der Laufzeit des Rahmenvertrages anfallen und abgefordert werden. Weitere konkretisierende Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung siehe Anlage 11 der Vergabeunterlagen BAW 06/2025 zu entnehmen. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Rahmenvertrag über ingenieurtechnische Dienst- und Beratungsleistungen im Zuge der Planung und Bauabwicklung/ Bauüberwachung von Spezialschiffsneubauten - Los 3, Projektübergreifende technische Beratungsleistungen im Bereich der Elektrotechnik an Bord von Spezialschiffen.
Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Referat Schiffstechnik nimmt im Auftrage verschiedener Bundesministerien die Aufgaben der Planung, Ausschreibung sowie Bauabwicklung von Schiffsneubauvorhaben wahr. Drei Schiffsneubauten (Meteor IV, Walther Herwig und Scharhörn/ Mellum/ Neuwerk) befinden sich in der Bauabwicklung. Die Fertigstellung ist bis Ende 2027 geplant. Ein weiteres, neues Schiffsneubauvorhaben (Wega/ Deneb) soll noch im Jahr 2025 beauftragt und anschließend in einem Zeitraum bis 2031 realisiert werden. Mit dieser Ausschreibung und im Ergebnis dem Abschluss eines Rahmenvertrages beschafft die BAW erforderliche ingenieurtechnische Beratungs- und Dienstleistungen im Zuge der Planung und Bauabwicklung/ Bauüberwachung des/ der vorgenannten Spezialschiffsneubau-s/(ten). Der Auftraggeber hat keine Pflicht, innerhalb des Rahmenvertrages entsprechende Leistungen abzurufen. Der Zeitaufwand der Beratungs- und Dienstleistungen durch den Auftragnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit wird für Los 1 auf ca. 23.000 Arbeitsstunden, für Los 2 auf ca. 9.600 Arbeitsstunden und für Los 3 auf ca. 19.000 Arbeitsstunden abgeschätzt. LOS 1 - Neubau von 2 Stück Vermessungs-, Wracksuch-/Forschungsschiffen (VWFS) für das BSH Das Vergabeverfahren läuft derzeit, der Zuschlag erfolgt voraussichtlich zum Ende des Jahres 2025. Beginnend in 2026 erfolgt die Konstruktion der Schiffe durch die beauftragte Werft, die Prüfung und Freigabe der relevanten Unterlagen durch die BAW, ab 2027 beginnt die eigentliche Fertigung. Als voraussichtliche Laufzeit für die gesamte Bauabwicklung (Konstruktion und Fertigung) der beiden Schiffe werden 43/ 57 Monate ab Auftragserteilung veranschlagt, somit ist mit einer Fertigstellung in 2029 (Schiff 1) und 2030 (Schiff 2) zu rechnen. Los 2 - Projektübergreifende technische Beratungsleistungen für maritime Systeme im Bereich der Nachrichtentechnik, u.a. Navigation, Kommunikation, IT- Systeme und Hydroakustik. Diese werden fortlaufend, sowohl projektbezogen (z. B. im Zusammenhang mit LOS 1 oder bereits in Abwicklung befindlichen Projekten) aber auch übergeordnet über den Zeitraum der Laufzeit des Rahmenvertrages anfallen und abgefordert werden. Los 3 - Projektübergreifende technische Beratungsleistungen im Bereich der Elektrotechnik an Bord von Spezialschiffen. Diese werden fortlaufend, sowohl projektbezogen (z. B. im Zusammenhang mit LOS 1 oder bereits in Abwicklung befindlichen Projekten) aber auch übergeordnet über den Zeitraum der Laufzeit des Rahmenvertrages anfallen und abgefordert werden. Weitere konkretisierende Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung siehe Anlage 11 der Vergabeunterlagen BAW 06/2025 zu entnehmen. - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Kuratierte Vermittlungsplattform für Tagespraktika für Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz 2026
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) hat im Jahr 2025 in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung das Projekt "Praktikumswochen Rheinland-Pfalz 2025" durchgeführt, um Jugendliche bei der persönlichen Berufsorientierung zu unterstützen und Unternehmen mit Nachwuchskräften in Kontakt zu bringen. Im Jahr 2026 soll dieses Projekt weitergeführt werden und insgesamt zwei Wochen vor und zwei Wochen in den Sommerferien (15. Juni - 10. Juli 2026) sowie zwei Wochen in und zwei Wochen nach den Herbstferien 2026 (05. Oktober - 30. Oktober 2026) in Rheinland-Pfalz in neun Regionen (identisch mit den Bezirken der Arbeitsagenturen in Rheinland-Pfalz) stattfinden. Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in deutscher Sprache zu erbringen, wobei auch die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache zu erfolgen hat: 1. Online-Auftaktgespräch mit dem Auftraggeber, 2. gezielte Projektsteuerung im Austausch mit dem Auftraggeber und regionalen Stakeholdern, 3. Bis zu drei virtuelle Jours Fixes mit dem Auftraggeber sowie eines auch mit den Stakeholdern, 4. Planung und Umsetzung des Projekts, 5. Lizenzierung einer auf die Projektwochen Rheinland-Pfalz angepassten kurartierten Vermittlungsplattform als kontinuierlich betreute und laufend gepflegte zielgruppen-gerechte Online-Matching-Plattform über eine zentrale Landingpage. Die Plattform soll die Interessen der Schülerinnen und Schüler mit Berücksichtigung der inhaltlichen, zeitlichen und örtlichen Aspekte zum Praktikum mit den Angaben und Anforderungen der Betriebe zu deren Angeboten in Einklang bringen. Zustimmungserfordernisse, Reaktions- und Auswahlentscheidungen sind hierbei auf das rechtlich und technisch unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken. 6. Erstellung zielgruppengerechter digitaler und ggf. analoger Infomaterialien für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Unternehmen und Multiplikatoren (v.a. die o.g. Stakeholder), 7. Umsetzung einer individuellen Begleitung der Matching-Prozesse durch eine für die Anrufenden kostenfreien Telefonhotline, 8. Durchführung einer Werbekampagne (Spotify/YouTube), um die relevanten Zielgruppen (Eltern und Teenager) gezielt auf die Projektwochen und die entsprechende Website aufmerksam zu machen, 9. Bestätigungen über die erfolgte Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler, 10. Regionalisierte und schulartbezogene Auswertung der Ergebnisse der Projektwochen innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der jeweiligen Projektwochen. - Gemeinde GerstettenGerstettenDeadline: Jul 14
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes in Gerstetten
Auftraggeber ist die Gemeinde Gerstetten im Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mit einer Zuschlagserteilung ist im zweiten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet der Gemeinde Gerstetten. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt hierbei in einem Los. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst nachfolgend aufgeführte Massenangaben: Gigabit-Netz Gemeinde Gerstetten: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 36.760,00 m -Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 6.550,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 10.310,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): ca. 6 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): ca. 4 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: ca. 1.311 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) auf der Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Das Projekt wird nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023, in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert. Sämtliche dort genannte Vorgaben sind vom obsiegenden Bieter einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für die Vorgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024 (Gigabit-Rahmenregelung). Vom späteren Auftragnehmer sind darüber hinaus sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. - Stadt Oldenburg in HolsteinOldenburg in Holstein
Planung und Bau des Neubau Gymnasium am Schulcampus Oldenburg i.H.
Einbettung in das Gesamtprojekt „Schulcampus Oldenburg in Holstein“: Die Stadt Oldenburg in Holstein entwickelt am Standort Göhler Straße / Adolf-Friedrich-Straße 1 einen zusammenhängenden Schulcampus als modernen Bildungsstandort mit gymnasialen und gemeinschaftsschulischen Angeboten. Herzstück des Campus sind das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und die Wagrien-Gemeinschaftsschule, die in eigenständigen Gebäuden untergebracht und über gemeinsame Infrastrukturen miteinander verbunden werden sollen. Im 1. Bauabschnitt des Gesamtprojekts wurden auf dem ehemaligen, südlich des abgän-gigen Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums gelegenen Sportplatz bereits folgende Neubauten realisiert und im Frühjahr 2025 fertiggestellt sowie in Betrieb genommen: • ein Fachklassentrakt, • ein Neubau für die Wagrien-Gemeinschaftsschule, • eine Vierfeld-Multifunktionshalle mit Einfeld- und Dreifeldsporthalle. Die Neubauten des ersten Bauabschnitts wurden von einem interdisziplinären Planungsteam um ppp architekten aus Lübeck geplant. Dieses Planungsteam aus Architektur, Technischer Gebäudeausrüstung, Brandschutz, Energieplanung und Freianlagen hat den Schulcampus in Oldenburg i. H. als Gesamtheit konzipiert und bildet damit die planerische Grundlage für den nun anstehenden 2. Bauabschnitt mit dem Neubau des Gymnasiums. Als Teil des Gesamtkonzepts dient der Neubau der Gemeinschaftsschule aktuell noch als Interimsstandort für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, während der Altbau aus den 1960er-Jahren sukzessive zurückgebaut wird. Der Standort wird damit städtebaulich, funktional und pädagogisch neu geordnet und zu einem zukunftsfähigen Schulcampus entwickelt. Der Rückbau umfasst das bisherige Hauptgebäude des Gymnasiums sowie weitere Bestandsgebäude, insbesondere die bisherige Turnhalle. Der Abbruch ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Beauftragung ist das Baufeld voraussichtlich geräumt. Rückbaugruben, insbesondere im Bereich des bisherigen Untergeschosses, können jedoch noch nicht verfüllt sein. Von dem Abbruchunternehmen bereitgestelltes Beton-RC-Material zur Widerverfüllung ist durch den Generalunternehmer bei Planung, Baustellenein-richtung, Erdarbeiten, Gründung und Bauablauf zu berücksichtigen. Neubau des Freiherr-Vom-Stein-Gymnasiums: Gegenstand des zweiten Bauabschnitts und dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung ist der Neubau des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums am Schulcampus Oldenburg in Holstein. Der Neubau entsteht im Bereich des abgängigen Bestandsgebäudes und umfasst das Schulgebäude einschließlich der zugehörigen Außenanlagen. Mit der Realisierung des Gymnasiums als 2. Bauabschnitt wird das Gesamtprojekt „Schulcampus“ abgeschlossen. Am Standort Göhler Straße / Adolf-Friedrich-Straße werden nach Fertigstellung des Gymnasiums das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und die Wagrien-Gemeinschaftsschule räumlich zu einem Campus zusammengeführt. Beide Schulen behalten jeweils eigene Gebäude und pädagogische Bereiche; gemeinsam genutzt werden insbesondere: • die Vierfeld-Multifunktionshalle mit Einfeld- und Dreifeldhalle im Süden des Campus, • der Fachklassentrakt, • zentrale Campus-Freiflächen und Erschließungen. Die Neubauten des 1. Bauabschnitts dienen in architektonischer, funktionaler und technischer Hinsicht als Vorlage und Referenz für den Gymnasiumsneubau – sowohl in der städtebaulichen Einbindung und Architektursprache als auch in Grundrissorganisation, Materialwahl und Farbkonzept. Der Neubau des Gymnasiums ist als Massivbau mit Klinkerfassade und Sichtbetonstürzen geplant und umschließt einen zentralen Innenhof. Die Ostseite ist als Einbund, die Nord- und Westseite als Zweibund mit Unterrichtsräumen beidseitig eines Flurs ausgebildet. Das Gebäude wird im Wesentlichen über eine zentrale Eingangs- und Pausenhalle mit Sitzstufenanlage erschlossen. Im Obergeschoss befinden sich überwiegend Unterrichtsräume und Freilernzonen; im Erdgeschoss sind neben weiteren Unterrichtsräumen insbesondere Verwaltung, eine kleine Bibliothek, Krankenzimmer und Sanitätsdienst angeordnet. Im Untergeschoss entstehen Lagerflächen, Umkleiden für Reinigungspersonal, ein Archiv und ein zentraler Hausmeisterbereich für die Gesamtliegenschaft. Ein Aufzug erschließt alle Ebenen barrierefrei und dient zugleich dem Materialtransport. Am Ende der Bauausführung ist eine Brückenverbindung zwischen dem Obergeschoss des Gymnasiums und dem Obergeschoss des Fachklassentrakts vorgesehen, um die Gebäude auch funktional zu einem Campusensemble zu verbinden. Einbindung in den laufenden Campusbetrieb: Die Bauausführung des Gymnasiums erfolgt im laufenden Schulbetrieb der bereits fertigge-stellten Gebäude des 1. Bauabschnitts. Dies erfordert eine besonders sorgfältige Bauab-laufplanung und erhöhte Rücksichtnahme auf: • die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern sowie des gesamten Campus-Personals, • die Aufrechterhaltung eines geordneten Unterrichtsbetriebs, • lärmsensible Zeiträume (insbesondere Abiturprüfungen und weitere Prüfungsphasen), • gesicherte Rettungs- und Fluchtwege sowie klare Baustellen- und Schulwegtrennungen. Der Generalunternehmer hat hierfür ein in sich schlüssiges Sicherheits-, Logistik- und Bauphasen-Konzept zu entwickeln, das diese Rahmenbedingungen berücksichtigt und mit dem Auftraggeber, der Schulleitung und dem Planungsteam abzustimmen ist. Das Sicherheits-, Logistik- und Bauphasen-Konzept ist während der Bauzeit fortzuschreiben und hat insbesondere Baustellenzufahrten, Verkehrsführung, Absperrungen, Beschilderungen, provisorische Wege, Schutzmaßnahmen für Personen, bestandsanlagen und angrenzende Nutzungen sowie die Aufrechterhaltung von Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten zu berücksichtigen. Erforderliche verkehrsrechtliche Anordnungen sind durch den Generalunternehmer rechtzeitig zu veranlassen. - Stadtwerke Neumarkt-Sankt VeitNeumarkt-Sankt Veit
Neumarkt-Sankt Veit - Erneuerung Wasserwerk TGA-Planung ELT (Anlagegruppen 4, 5, 8) - LPH 1-9
Die Stadtwerke Neumarkt‑Sankt Veit KU beabsichtigen die Erneuerung des bestehenden Wasserwerks in der Elsenbacher Straße 30. Das Wasserwerk wurde in den 1960er‑Jahren errichtet und bildet die zentrale Anlage zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Förderung des Trinkwassers für das Stadtgebiet. Aufgrund des fortgeschrittenen Anlagenalters und der technischen Entwicklung besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Das Bauwerk umfasst die wassertechnischen Aufbereitungsanlagen, einen Speicherbehälter sowie das Pumpwerk. Zudem befindet sich eine Drucksteigerung für den Außenbereich Nord im Wasserwerk. Die Gesamtanlage wurde über Jahrzehnte betrieben und mehrfach angepasst, entspricht jedoch in wesentlichen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit, Hygiene und Versorgungssicherheit. Festgestellte bauliche und technische Defizite betreffen unter anderem die Aufbereitungstechnik, sowie MSR-Technik und verschiedene Betriebseinrichtungen sowie die Bausubstanz. Darüber hinaus weisen zentrale Komponenten eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Anlagenüberprüfung bestätigte ein nicht mehr zu vernachlässigendes Ausfallrisiko. Aufgrund der fortgeschrittenen Lebensdauer besteht die Notwendigkeit der Erneuerung aller technischen Anlagen. Im Rahmen eines Grobkonzepts erfolgten eine Bestandsbeurteilung, eine Zusammenstellung von Grundlagen für die neue Aufbereitung (eine überschlägige Dimensionierung, Zusammenfassung der Analyse Wasserbeschaffenheit, etc.) und ein Vergleich mehrerer Standortvarianten für die Wasserwerkserneuerung. Der Standort eines Neubaus am bestehenden Gelände wurde festgelegt, auf diesem soll weiter aufgebaut werden. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung einer neuen, zuverlässigen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Trinkwasseranlage. Hierbei sind insbesondere die einschlägigen DVGW‑Vorschriften sowie die Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die Empfehlung aus dem Grobkonzept lautet auf einen Neubau des Wasserwerks am bestehenden Standort. Das Bestandsbauwerk soll nach dem Ablösevorgang dann umgewidmet werden, dieser Umbau ist nicht Inhalt der Planungsaufgabe. Der Auftraggeber erwartet, dass im Zuge der Planungen die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Variante entwickelt wird und die Maßnahme bis zum Herbst 2028 abgeschlossen wird.. Die Herstellungskosten der Maßnahme (Baukosten für Neubau Wasserwerk / Maschinengebäude, Wasseraufbereitung, -speicherung und -förderung, Elektrotechnik und MSR) werden grob auf rd. 4,55 Mio. EUR netto geschätzt, zzgl. Baunebenkosten. Die Planung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Realisierung ist für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Fachplanung technische Ausrüstung für Elektrotechnik und MSR (Anl.gr. 4, 5, 8) gem. § 53 ff HOAI, jeweils Leistungsphasen 1-9 sowie diverse besondere Leistungen, die den Verfahrensunterlagen entnommen werden können. Parallel wird die Objektplanungsplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI (Gruppe 1 Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung, inkl. Maschinentechnik) und die Fachplanung technische Ausrüstung Verfahrenstechnik (Anl.gr. 7.2) gem. § 53 ff HOAI ausgeschrieben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung eines Grobkonzeptes vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Auf der vorhandenen Zusammenstellung soll weiter aufgebaut werden. Vertrauliche, sicherheitsrelevante oder nur eingeschränkt veröffentlichungsfähige Unterlagen zum Projekt werden zur Wahrung der Versorgungssicherheit ausschließlich den zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassenen Bietern zur Verfügung gestellt. Weiter wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV). - Stadtwerke Neumarkt-Sankt VeitNeumarkt-Sankt Veit
Neumarkt-Sankt Veit - Erneuerung Wasserwerk TGA-Planung ELT (Anlagegruppen 4, 5, 8) - LPH 1-9
Die Stadtwerke Neumarkt‑Sankt Veit KU beabsichtigen die Erneuerung des bestehenden Wasserwerks in der Elsenbacher Straße 30. Das Wasserwerk wurde in den 1960er‑Jahren errichtet und bildet die zentrale Anlage zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Förderung des Trinkwassers für das Stadtgebiet. Aufgrund des fortgeschrittenen Anlagenalters und der technischen Entwicklung besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Das Bauwerk umfasst die wassertechnischen Aufbereitungsanlagen, einen Speicherbehälter sowie das Pumpwerk. Zudem befindet sich eine Drucksteigerung für den Außenbereich Nord im Wasserwerk. Die Gesamtanlage wurde über Jahrzehnte betrieben und mehrfach angepasst, entspricht jedoch in wesentlichen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit, Hygiene und Versorgungssicherheit. Festgestellte bauliche und technische Defizite betreffen unter anderem die Aufbereitungstechnik, sowie MSR-Technik und verschiedene Betriebseinrichtungen sowie die Bausubstanz. Darüber hinaus weisen zentrale Komponenten eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Anlagenüberprüfung bestätigte ein nicht mehr zu vernachlässigendes Ausfallrisiko. Aufgrund der fortgeschrittenen Lebensdauer besteht die Notwendigkeit der Erneuerung aller technischen Anlagen. Im Rahmen eines Grobkonzepts erfolgten eine Bestandsbeurteilung, eine Zusammenstellung von Grundlagen für die neue Aufbereitung (eine überschlägige Dimensionierung, Zusammenfassung der Analyse Wasserbeschaffenheit, etc.) und ein Vergleich mehrerer Standortvarianten für die Wasserwerkserneuerung. Der Standort eines Neubaus am bestehenden Gelände wurde festgelegt, auf diesem soll weiter aufgebaut werden. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung einer neuen, zuverlässigen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Trinkwasseranlage. Hierbei sind insbesondere die einschlägigen DVGW‑Vorschriften sowie die Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die Empfehlung aus dem Grobkonzept lautet auf einen Neubau des Wasserwerks am bestehenden Standort. Das Bestandsbauwerk soll nach dem Ablösevorgang dann umgewidmet werden, dieser Umbau ist nicht Inhalt der Planungsaufgabe. Der Auftraggeber erwartet, dass im Zuge der Planungen die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Variante entwickelt wird und die Maßnahme bis zum Herbst 2028 abgeschlossen wird.. Die Herstellungskosten der Maßnahme (Baukosten für Neubau Wasserwerk / Maschinengebäude, Wasseraufbereitung, -speicherung und -förderung, Elektrotechnik und MSR) werden grob auf rd. 4,55 Mio. EUR netto geschätzt, zzgl. Baunebenkosten. Die Planung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Realisierung ist für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Fachplanung technische Ausrüstung für Elektrotechnik und MSR (Anl.gr. 4, 5, 8) gem. § 53 ff HOAI, jeweils Leistungsphasen 1-9 sowie diverse besondere Leistungen, die den Verfahrensunterlagen entnommen werden können. Parallel wird die Objektplanungsplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI (Gruppe 1 Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung, inkl. Maschinentechnik) und die Fachplanung technische Ausrüstung Verfahrenstechnik (Anl.gr. 7.2) gem. § 53 ff HOAI ausgeschrieben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung eines Grobkonzeptes vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Auf der vorhandenen Zusammenstellung soll weiter aufgebaut werden. Vertrauliche, sicherheitsrelevante oder nur eingeschränkt veröffentlichungsfähige Unterlagen zum Projekt werden zur Wahrung der Versorgungssicherheit ausschließlich den zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassenen Bietern zur Verfügung gestellt. Weiter wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV). - Bezirkskliniken MittelfrankenAnsbach
vergA BKA GAP HLS
Die Bezirkskliniken Mittelfranken sind eines der größten Klinikunternehmen der Region Mittelfranken im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik sowie geriatrische Rehabilitation. Das Behandlungsangebot des Bezirksklinikums Ansbach umfasst die Bereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Geriatrische Rehabilitation und Forensische Psychiatrie. Zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen Versorgungsspektrums beabsichtigen die Bezirkskliniken Mittelfranken am Standort Ansbach eine Generalausbauplanung durchzuführen. Die Gesamtbedarfsfeststellung für den Standort Ansbach ist mit 300 Betten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit Datum vom 09.11.2021 erfolgt. Der Antrag auf Vorwegfestlegung für die Gesamtmaßnahme muss im Oktober 2026 abgegeben werden. Die Einzelgebäude am Standort Ansbach sind dezentral an einem parkähnlichen Grundstück angeordnet (Pavillonstruktur). Der Großteil der Gebäude steht unter Denkmalschutz und stammt überwiegend aus den Jahren um 1902 bis 1912. Ergänzungs- und Erweiterungsbauten entstanden zwischen 1962 und 2011. Ziel der Generalausbauplanung wird es sein, mit Ersatzneubauten die Versorgung von Patienten therapiefördernd und heilungsunterstützend und für Mitarbeitende behandlungsfördernder und effizienter zu gestalten. Im Rahmen einer städtebaulichen Betrachtung von 11.2024 wurde ein mögliches "Baufeld Mitte" als Vorzugsstandort für die anstehende Generalausbauplanung herausgearbeitet. Das Feld hat eine Größe von ca. 24.000 m2, es könnten hier Nutzflächen von ca. 18.800m2 geschaffen werden. Zur Freimachung des Baufeldes sind Rückbaumaßnahmen erforderlich. Das abgestimmte medizinische Konzept von Prof. Dr. med. Mathias Zink, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Bezirksklinikum Ansbach sieht folgende konzeptionelle Umsetzung vor: Bildung von 12 störungsspezifischen Stationen mit je 25 Plätzen. Diese Stationen teilen sich laut Konzept auf in - Fünf klassische Stationen und - Sieben Track-Stationen Im ersten Bauabschnitt sollen nach den Überlegungen des medizinischen Konzepts sechs Stationen, wovon drei als Track-Stationen ausgebildet werden, gebaut werden. Im zweiten Bauabschnitt werden dann voraussichtlich 150 stationäre Betten geschaffen. Die städtebauliche Betrachtung von 11.2024 gelangt -vorbehaltlich einer dem Projektstatus geschuldeten Kostenunschärfe von ca. +/- 20% - zu folgenden Grobkosten (Stand QIV/2025): - 1. BA (inklusive Medizintechnik, Ersteinrichtung): 185 Mio. EUR brutto. - Gesamtmaßnahme: 265 Mio. EUR brutto. Es gibt darüber hinaus ein Rahmenbetriebskonzept mit Kapazitätsermittlung vom Dezember 2025. In diesem Konzept werden die Merkmale der Funktionsstellen geschildert und die kapazitativen Erfordernisse sowie die betriebskonzeptionellen Grundsätze für die zukünftige Ausrichtung des Bezirksklinikums Ansbach ermittelt. Die zeitliche Umsetzung sieht folgendes vor: - Leistungsbeginn direkt im Anschluss an das Verfahren. - Antrag auf Vorwegfestlegung bis 10.2025; LP1-2 über das Gesamtprojekt aus BA 1+2, und zusätzlichen Flächen für Sporthalle, Küche, Logistik, etc. inkl. der dazugehörenden Flächen - Baubeginn BA 1 2028 - Fertigstellung BA 1 2032 Nicht Teil des vorliegenden Verfahrens ist die Planung des BA 2, Lph. 3-9. Projektabschluss ist wünschenswerterweise bis 2032. Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 sind von den Planern zunächst über das Gesamtprojekt zu bearbeiten und vom Projektsteuerer zu betreuen. Hintergrund ist der zwingend einzuhaltende Termin für den Antrag auf Vorwegfestlegung im Oktober 2026. Hier sind die Bestandteile: - Lph. 1+2 über alle Bauabschnitte - Ausgearbeitete Bauabschnitte, welche für die Vorwegfestlegung zwingend erforderlich sind . Die weitere Bearbeitung des Projekts ab Leistungsphase 3 erfolgt dann nur für den ersten Bauabschnitt, welcher sich aus den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 ergeben wird. . Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Erläuterungen und Dokumente die aktuellen Überlegungen widerspiegeln. Ob diese tatsächlich so umgesetzt werden können, wird sich erst im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung durch die Planer und den Projektsteuerer ergeben. Angaben zu Flächen und Kosten sind daher als vorläufig zu betrachten. Insbesondere die im Zuge der Honorarabfrage genannten anrechenbaren Kosten sind nicht verbindlich, sondern dienen dazu vergleichbare Angebote zu erhalten. Möglicherweise wird auch die Umsetzung des BA1 in mehreren "Unterbauabschnitten" erfolgen. . Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, ggf. 7 (anteilig) und 8 nach HOAI/HAV-KOM vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und gegebenenfalls auch bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. . Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus. . Weitere Unterlagen werden nach Unterzeichnung und Übersendung einer Geheimhaltungserklärung über die Kommunikationsfunktion der Plattform zur Verfügung gestellt. - Bezirkskliniken MittelfrankenAnsbach
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Die Bezirkskliniken Mittelfranken sind eines der größten Klinikunternehmen der Region Mittelfranken im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik sowie geriatrische Rehabilitation. Das Behandlungsangebot des Bezirksklinikums Ansbach umfasst die Bereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Geriatrische Rehabilitation und Forensische Psychiatrie. Zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen Versorgungsspektrums beabsichtigen die Bezirkskliniken Mittelfranken am Standort Ansbach eine Generalausbauplanung durchzuführen. Die Gesamtbedarfsfeststellung für den Standort Ansbach ist mit 300 Betten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit Datum vom 09.11.2021 erfolgt. Der Antrag auf Vorwegfestlegung für die Gesamtmaßnahme muss im Oktober 2026 abgegeben werden. Die Einzelgebäude am Standort Ansbach sind dezentral an einem parkähnlichen Grundstück angeordnet (Pavillonstruktur). Der Großteil der Gebäude steht unter Denkmalschutz und stammt überwiegend aus den Jahren um 1902 bis 1912. Ergänzungs- und Erweiterungsbauten entstanden zwischen 1962 und 2011. Ziel der Generalausbauplanung wird es sein, mit Ersatzneubauten die Versorgung von Patienten therapiefördernd und heilungsunterstützend und für Mitarbeitende behandlungsfördernder und effizienter zu gestalten. Im Rahmen einer städtebaulichen Betrachtung von 11.2024 wurde ein mögliches "Baufeld Mitte" als Vorzugsstandort für die anstehende Generalausbauplanung herausgearbeitet. Das Feld hat eine Größe von ca. 24.000 m2, es könnten hier Nutzflächen von ca. 18.800m2 geschaffen werden. Zur Freimachung des Baufeldes sind Rückbaumaßnahmen erforderlich. Das abgestimmte medizinische Konzept von Prof. Dr. med. Mathias Zink, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Bezirksklinikum Ansbach sieht folgende konzeptionelle Umsetzung vor: Bildung von 12 störungsspezifischen Stationen mit je 25 Plätzen. Diese Stationen teilen sich laut Konzept auf in - Fünf klassische Stationen und - Sieben Track-Stationen Im ersten Bauabschnitt sollen nach den Überlegungen des medizinischen Konzepts sechs Stationen, wovon drei als Track-Stationen ausgebildet werden, gebaut werden. Im zweiten Bauabschnitt werden dann voraussichtlich 150 stationäre Betten geschaffen. Die städtebauliche Betrachtung von 11.2024 gelangt -vorbehaltlich einer dem Projektstatus geschuldeten Kostenunschärfe von ca. +/- 20% - zu folgenden Grobkosten (Stand QIV/2025): - 1. BA (inklusive Medizintechnik, Ersteinrichtung): 185 Mio. EUR brutto. - Gesamtmaßnahme: 265 Mio. EUR brutto. Es gibt darüber hinaus ein Rahmenbetriebskonzept mit Kapazitätsermittlung vom Dezember 2025. In diesem Konzept werden die Merkmale der Funktionsstellen geschildert und die kapazitativen Erfordernisse sowie die betriebskonzeptionellen Grundsätze für die zukünftige Ausrichtung des Bezirksklinikums Ansbach ermittelt. Die zeitliche Umsetzung sieht folgendes vor: - Leistungsbeginn direkt im Anschluss an das Verfahren. - Antrag auf Vorwegfestlegung bis 10.2025; LP1-2 über das Gesamtprojekt aus BA 1+2, und zusätzlichen Flächen für Sporthalle, Küche, Logistik, etc. inkl. der dazugehörenden Flächen - Baubeginn BA 1 2028 - Fertigstellung BA 1 2032 Nicht Teil des vorliegenden Verfahrens ist die Planung des BA 2, Lph. 3-9. Projektabschluss ist wünschenswerterweise bis 2032. Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 sind von den Planern zunächst über das Gesamtprojekt zu bearbeiten und vom Projektsteuerer zu betreuen. Hintergrund ist der zwingend einzuhaltende Termin für den Antrag auf Vorwegfestlegung im Oktober 2026. Hier sind die Bestandteile: - Lph. 1+2 über alle Bauabschnitte - Ausgearbeitete Bauabschnitte, welche für die Vorwegfestlegung zwingend erforderlich sind . Die weitere Bearbeitung des Projekts ab Leistungsphase 3 erfolgt dann nur für den ersten Bauabschnitt, welcher sich aus den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 ergeben wird. . Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Erläuterungen und Dokumente die aktuellen Überlegungen widerspiegeln. Ob diese tatsächlich so umgesetzt werden können, wird sich erst im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung durch die Planer und den Projektsteuerer ergeben. Angaben zu Flächen und Kosten sind daher als vorläufig zu betrachten. Insbesondere die im Zuge der Honorarabfrage genannten anrechenbaren Kosten sind nicht verbindlich, sondern dienen dazu vergleichbare Angebote zu erhalten. Möglicherweise wird auch die Umsetzung des BA1 in mehreren "Unterbauabschnitten" erfolgen. . Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, ggf. 7 (anteilig) und 8 nach HOAI/HAV-KOM vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und gegebenenfalls auch bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. . Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus. . Weitere Unterlagen werden nach Unterzeichnung und Übersendung einer Geheimhaltungserklärung über die Kommunikationsfunktion der Plattform zur Verfügung gestellt.
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