Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)TED
Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt - Los 5 - Lebensraumtypen der Characeengewässer - • 3140
Auszug aus der Leistungsbeschreibung allgemeiner Teil und zu Los 5: ... 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind mindestens 60 % der Gesamtleistung als selbständig verwertbare Ergebnisse zu erbringen und dem AG zu übergeben. Es ...
Environmental Assessment
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Auszug aus der Leistungsbeschreibung allgemeiner Teil und zu Los 5: ... 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind mindestens 60 % der Gesamtleistung als selbständig verwertbare Ergebnisse zu erbringen und dem AG zu übergeben. ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
- Published:
- June 03, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Auszug aus der Leistungsbeschreibung allgemeiner Teil und zu Los 5: ... 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind mindestens 60 % der Gesamtleistung als selbständig verwertbare Ergebnisse zu erbringen und dem AG zu übergeben. Es ist eine Teilabrechnung in Höhe der prozentual erbrachten Leistung vorzunehmen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 4. Hinweise zur Kostenkalkulation und Abrechnung Für die Kalkulation der Bearbeitungskosten ist das vom AG bereitgestellte Preisblatt zu verwenden. Im Preisblatt sind a) Zeitbedarf und Preise für die Einzelleistungen einer einzelnen UF zu kalkulieren b) die Gesamtleistung unter Berücksichtigung der Einzelaufgaben (s. Anlagen je Los) inklusive Kosten für eine Anlaufberatung und einen Geländetermin zu kalkulieren. Bei der Kalkulation kann unterschieden werden zwischen LRT mit a) durchschnittlichem Bearbeitungsaufwand (1340, 3270, 6230, 6440, neue UF ohne Durchführung der Bundesbewertung) b) erhöhtem Aufwand (Nachbestimmungen bestimmter Artengruppen, schwieriges Gelände, 3140, 7110, 7120, 7140) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung durch den AN für die abgenommene Leistung. 5. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen siehe LB ... 6. Vom AN zu übergebende Unterlagen/ Leistungsbestandteile siehe LB ... Anlage siehe LB ... 1. Auswertung Vorgängerdurchgang, Schaffung Arbeitsgrundlagen Die Daten des Vorgängerdurchganges des LRT-Stichprobenmonitoring und Kartierungsdaten der FFH-Gebietskartierungen müssen gesichtet und für die Vorbereitung ausgewertet werden. Dies betrifft ... 2. Überprüfung und Aktualisierung der Biotop- und LRT-Struktur ... In einigen Fällen sind die Ziel-LRT in ihrer Gesamtausdehnung abzugrenzen (UF-übergreifend). Diese Fälle sind in den Anlagen „Einzelaufgaben“ beschrieben und kalkulationsrelevant. 3. LRT-Erfassung nach Bewertungsschema BfN & BLAK 2017 (Bundesbewertung) ... 4. LRT- und Biotoperfassung nach KA LAU ... 5. Vegetationsaufnahmen und Fotodokumentation ... 6. Dateneingabe Die Dateneingabe der Sachdaten der Bundesbewertung erfolgt in Multibase CS über die FFH-Monitoring-Cloud des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der Auftragnehmer (AN) erhält dafür Zugang und Schreibrechte auf die entsprechende Dateninfrastruktur des Auftraggebers (AG). Die Sachdaten der Landesbewertung werden in die aktuelle Version des Programms BioLRT eingegeben. Die Vegetationsaufnahmen mit Lagepunkten und die Fotodokumentation werden den unter Punkt 4 erfassten LRT-Vorkommen zugeordnet und in das Datenbanksystem BioLRT eingebunden. Weiterhin werden zur Flächenabgrenzung im shape-Format die Lagepunkte der Vegetationsaufnahmen ggf. aktualisiert sowie die Lagepunkte der Fotodokumentation als Punkt-shape mit Angabe der Koordinaten erstellt. 7. Berichterstellung Die Ergebnisse aller untersuchten LRT-Vorkommen werden in einem Kurztext (in digital und einmal in analoger Form) für jede Untersuchungsfläche zusammengefasst. Der Bericht enthält in tabellarischer Form die erfassten Biotope/LRT der Untersuchungsfläche mit den erhobenen Merkmalen (BioLRT-Datenbankauszug) und insbesondere eine kurze Kommentierung der Veränderungen zum vorhergehenden 3. Durchgang. Quellenangaben ... In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats verweisen wir hier auf die Anlage 02_Leistungsbeschreibung für Los 5.
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- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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10- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)Halle (Saale)
Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt - Los 5 - Lebensraumtypen der Characeengewässer - • 3140
Auszug aus der Leistungsbeschreibung allgemeiner Teil und zu Los 5: ... 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind mindestens 60 % der Gesamtleistung als selbständig verwertbare Ergebnisse zu erbringen und dem AG zu übergeben. Es ist eine Teilabrechnung in Höhe der prozentual erbrachten Leistung vorzunehmen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 4. Hinweise zur Kostenkalkulation und Abrechnung Für die Kalkulation der Bearbeitungskosten ist das vom AG bereitgestellte Preisblatt zu verwenden. Im Preisblatt sind a) Zeitbedarf und Preise für die Einzelleistungen einer einzelnen UF zu kalkulieren b) die Gesamtleistung unter Berücksichtigung der Einzelaufgaben (s. Anlagen je Los) inklusive Kosten für eine Anlaufberatung und einen Geländetermin zu kalkulieren. Bei der Kalkulation kann unterschieden werden zwischen LRT mit a) durchschnittlichem Bearbeitungsaufwand (1340, 3270, 6230, 6440, neue UF ohne Durchführung der Bundesbewertung) b) erhöhtem Aufwand (Nachbestimmungen bestimmter Artengruppen, schwieriges Gelände, 3140, 7110, 7120, 7140) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung durch den AN für die abgenommene Leistung. 5. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen siehe LB ... 6. Vom AN zu übergebende Unterlagen/ Leistungsbestandteile siehe LB ... Anlage siehe LB ... 1. Auswertung Vorgängerdurchgang, Schaffung Arbeitsgrundlagen Die Daten des Vorgängerdurchganges des LRT-Stichprobenmonitoring und Kartierungsdaten der FFH-Gebietskartierungen müssen gesichtet und für die Vorbereitung ausgewertet werden. Dies betrifft ... 2. Überprüfung und Aktualisierung der Biotop- und LRT-Struktur ... In einigen Fällen sind die Ziel-LRT in ihrer Gesamtausdehnung abzugrenzen (UF-übergreifend). Diese Fälle sind in den Anlagen „Einzelaufgaben“ beschrieben und kalkulationsrelevant. 3. LRT-Erfassung nach Bewertungsschema BfN & BLAK 2017 (Bundesbewertung) ... 4. LRT- und Biotoperfassung nach KA LAU ... 5. Vegetationsaufnahmen und Fotodokumentation ... 6. Dateneingabe Die Dateneingabe der Sachdaten der Bundesbewertung erfolgt in Multibase CS über die FFH-Monitoring-Cloud des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der Auftragnehmer (AN) erhält dafür Zugang und Schreibrechte auf die entsprechende Dateninfrastruktur des Auftraggebers (AG). Die Sachdaten der Landesbewertung werden in die aktuelle Version des Programms BioLRT eingegeben. Die Vegetationsaufnahmen mit Lagepunkten und die Fotodokumentation werden den unter Punkt 4 erfassten LRT-Vorkommen zugeordnet und in das Datenbanksystem BioLRT eingebunden. Weiterhin werden zur Flächenabgrenzung im shape-Format die Lagepunkte der Vegetationsaufnahmen ggf. aktualisiert sowie die Lagepunkte der Fotodokumentation als Punkt-shape mit Angabe der Koordinaten erstellt. 7. Berichterstellung Die Ergebnisse aller untersuchten LRT-Vorkommen werden in einem Kurztext (in digital und einmal in analoger Form) für jede Untersuchungsfläche zusammengefasst. Der Bericht enthält in tabellarischer Form die erfassten Biotope/LRT der Untersuchungsfläche mit den erhobenen Merkmalen (BioLRT-Datenbankauszug) und insbesondere eine kurze Kommentierung der Veränderungen zum vorhergehenden 3. Durchgang. Quellenangaben ... In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats verweisen wir hier auf die Anlage 02_Leistungsbeschreibung für Los 5. - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)
Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt (6 Lose)
Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen und zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030. 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose Die Leistung beinhaltet Wiederholungsuntersuchungen zur Einschätzung des Erhaltungsgrades von Vorkommen ausgewählter FFH-Lebensraumtypen sowie weiterer Biotope und LRT im Bereich festgelegter Untersuchungsflächen (UF) im Landesgebiet von Sachsen-Anhalt. Los 1 - LRT der Flussauen • 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodietum rubri p.p und des Bidention p.p.- 20 Untersuchungsflächen • 6440 Brenndolden-Auwiesen (Cnidion dubii) - 24 Untersuchungsflächen Los 1 - LRT der Flussauen • 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodietum rubri p.p und des Bidention p.p.- 20 Untersuchungsflächen • 6440 Brenndolden-Auwiesen (Cnidion dubii) - 24 Untersuchungsflächen Die methodischen Anforderungen an die Bearbeitung einschließlich der geforderten Teilleistungen und Arbeitsschritte befinden sich als Anlage am Schluss dieser Leistungsbeschreibung. Die Lage der Untersuchungsflächen sowie die für jede Einzelfläche durchzuführenden Aufgaben sind in folgenden Anlagen beschrieben: • Anlage Einzelaufgaben Los 1 bis 6 (inkl. Untersuchungsflächen-Shape) Die in den Anlagen aufgeführten Aufgaben und sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vollständig zu erarbeiten. Zu beachten sind die Kartiervorschriften und Monitoringkonzepte des Bundes und Landes Sachsen-Anhalt sowie die darin aufgeführten optimalen Kartierzeiträume. 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind mindestens 60 % der Gesamtleistung als selbständig verwertbare Ergebnisse zu erbringen und dem AG zu übergeben. Es ist eine Teilabrechnung in Höhe der prozentual erbrachten Leistung vorzunehmen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. weiter Informationen finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Lose sowie in Anlage 02 Leistungsbeschreibung - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)
Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb von Natura 2000-Gebieten
FFH0101LSA „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg“ (Gebietsgröße: 6.022 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz) 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik Das bezeichnete FFH-Gebiet wird flächendeckend begangen und alle vorkommenden Wertbiotope (LRT, GGB) sowie LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen gemäß der Kartieranleitungen Lebensraumtypen ST (Teil Offenland 2010, Teil Wald 2014) und unter Beachtung der ergänzenden Kartiervorgaben in Anlage 2.1 erfasst und während der Geländearbeiten vollständig dokumentiert. Für die Erfassung und Einstufung von gesetzlich geschützten Biotopen ist zudem die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben als gesetzlich geschützt in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Angaben LRT und Biotope (Nicht-LRT) (laut FFH-Ersterfassung) im FFH-Gebiet 0101LSA zur Ermittlung des Kartierumfangs. Die Ergebnisse der bereits 20 Jahre zurückliegenden Ersterfassung, insbesondere die Anzahl der Polygone, können dabei nur als grober Anhaltspunkt dienen.^ 1.2 Anforderungen an den Kartierbericht Für das FFH-Gebiet sollen wesentliche Ergebnisse der Kartierung mit Schwerpunkt auf den LRT-Auswertungen in einem Kartierbericht und in einer Übersichtskarte zusammengefasst werden. Der Bericht ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen: • Kurzbeschreibung des kartierten FFH-Gebietes, • verbale Beschreibung und Bewertung der LRT in einzelnen LRT-Kapiteln, o Flächengröße/Vorkommen und Verteilung im Gebiet, o Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung, o Bewertung des Erhaltungszustandes gemäß Bewertungskriterien, o Bewertung des LRT auf Gebietsebene, o Vergleich mit der FFH-Erstkartierung (LRT-Flächenbilanzen, Entwicklung der Erhaltungszustände, Begründung für LRT-Verlustflächen, Gründe für Verschlechterung des Erhaltungszustandes der LRT), o Beschreibung ggf. kartierter LRT-Entwicklungsflächen, o Soll-Ist-Vergleich und Ziel-Erhaltungszustand, o Fazit. • verbale Beschreibung von Gefährdungen und Beeinträchtigungen der LRT • Prioritätenliste für das LRT-Management in tabellarischer Form (kurzfristige Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen z.B. bei drohendem LRT-Verlust oder Verschlechterung von Erhaltungszuständen) • Fotodokumentation Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen. - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)
Monitoring der Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt - Los 2 Weitere Pflanzenarten
Auszug aus der Leistungsbeschreibung allgemeiner Teil und zu Los 2: ... 1. ... 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose In Sachsen-Anhalt gibt es Untersuchungsflächen (UF) für das Monitoring von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-RL. Die zu erbringende Leistung umfasst Wiederholungsuntersuchungen an den bekannten Wuchsorten der u.g. Arten (Untersuchungsflächen) zur Einschätzung des Erhaltungsgrades und Dokumentation der Ergebnisse. Los 2 – Weitere Pflanzenarten • Frauenschuh (Cypripedium calceolus) - 10 Untersuchungsflächen • Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) - 3 Untersuchungsflächen Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte je Los durchzuführen: 1. Schaffung von Arbeitsvoraussetzungen, Auswertung der Daten der Vorgängerdurchgänge 2. Durchführung der Wiederholungsuntersuchungen im Gelände; Datenaufnahme inklusive aussagefähiger Fotodokumentation. Die Erfassungen müssen im Jahr 2026 erfolgen. Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das FFH-Arten-Monitoring (BfN & BLAK 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript480.pdf). Für Liparis loeselii sind entsprechend dem Monitoringkonzept ST zusätzliche landesspezifische Parameter zu erfassen. 3. Datenaufbereitung, Erstellung eines Kurzberichtes über jede beauftragte Untersuchungsfläche 4. Eingabe der Daten in das Datenbanksystem Multibase (Multibase-Cloud des LAU) Die Lage der UF in Sachsen-Anhalt ist auf der Homepage des BfN dargestellt https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/natura2000/Dokumente/Nationaler_FFH_Bericht_2019/Verbreitungskarten/pfla_kombination_kl.pdf Der Auftraggeber verzichtet aus Gründen des Artenschutzes zunächst auf detaillierte Standortangaben zu den einzelnen Untersuchungsflächen. Auf Anfrage können potentielle Bieter die entsprechenden Informationen erhalten. Die methodischen Anforderungen an die Bearbeitung einschließlich der geforderten Teilleistungen und Arbeitsschritte befinden sich als Anlage am Schluss dieser Leistungsbeschreibung. 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind 90 % der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies umfasst sämtliche vorbereitenden und Geländearbeiten sowie einen Entwurf der Datenbankeingabe. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.03.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 4. Hinweise zur Kostenkalkulation und Abrechnung Für die Kalkulation der Bearbeitungskosten ist das vom AG bereitgestellte Preisblatt zu verwenden. Im Preisblatt sind die Preise für die Einzelleistungen und die Gesamtleistung anzugeben. Zusätzlich ist eine Kostenkalkulation mit differenzierter Darstellung des Zeit- und Kostenaufwandes beizufügen. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung durch den AN für die abgenommene Leistung. 5. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen - digitale Lage- und Sachdaten der Vorkartierung/ Kartierung des vorangegangenen Monitoring-Durchgangs - CIR-Ortho-Luftbild im ECW-Datenformat mit Bodenauflösung 20cm der aktuellsten Befliegung - Digitale Topografische Karten im Maßstab 1:10.000 (DTK10) - Erfassungsbögen als digitale Vorlage - Eingabeprogramm BioLRT (aktuelle Version) - Zugang FFH-Monitoring-Cloud Multibase CS 6. Vom AN zu übergebende Unterlagen/ Leistungsbestandteile - Geodaten, Kartendarstellung - Kurzbericht inkl. Fotodokumentation - Eintrag in MultibaseCS-Cloud des LAU In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats verweisen wir hier auf die Anlage 02_Leistungsbeschreibung für Los 2. - Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)Deadline: Aug 11
Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0199LSA „Ehle zwischen Möckern und Elbe“
Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass zu diesem linear verordneten FFH-Gebiet die beidseitigen Gewässerrandstreifen (je 5 m bei Gewässern II. Ordnung und je 10 m bei Gewässern I. Ordnung) dazu gehören. Die Kartierkulisse der 30 km-Gewässerstrecke beinhaltet somit auch die Wertbiotop-Vorkommen in den Gewässerrandstreifen. Die Gewässerrandstreifen belaufen sich auf ca. 10,9 km Gewässerstrecke I. Ordnung (je 10 m Breite) und 19,1 km Gewässerstrecke II. Ordnung (je 5 m Breite). Auf ca. 20,1 km verläuft die Ehle in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet, was bezüglich der Aufnahme von gesetzlich geschützten Biotopen zu beachten ist. ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen vollständig in der Vegetationsperiode 2027 durchgeführt werden. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 15 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.6_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_6_FFH0199LSA - Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)Deadline: Aug 11
LRT- und Biotopkartierung in FFH-Gebieten des Natura2000-Schutzgebietssystems Sachsen-Anhalt (6 Lose)
Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass zu diesem linear verordneten FFH-Gebiet die beidseitigen Gewässerrandstreifen (je 5 m bei Gewässern II. Ordnung und je 10 m bei Gewässern I. Ordnung) dazu gehören. Die Kartierkulisse der 30 km-Gewässerstrecke beinhaltet somit auch die Wertbiotop-Vorkommen in den Gewässerrandstreifen. Die Gewässerrandstreifen belaufen sich auf ca. 10,9 km Gewässerstrecke I. Ordnung (je 10 m Breite) und 19,1 km Gewässerstrecke II. Ordnung (je 5 m Breite). Auf ca. 20,1 km verläuft die Ehle in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet, was bezüglich der Aufnahme von gesetzlich geschützten Biotopen zu beachten ist. ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen vollständig in der Vegetationsperiode 2027 durchgeführt werden. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 15 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.6_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_6_FFH0199LSA - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Aug 11
LRT- und Biotopkartierung in FFH-Gebieten des Natura2000-Schutzgebietssystems Sachsen-Anhalt (6 Lose)
Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Flächendeckende Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) und sonstigen Biotopen innerhalb des o.g. FFH-Gebiets, inklusive Erarbeitung von einzelflächenspezifischen Managementhinweisen für alle Wertbiotopvorkommen (LRT und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA) sowie für LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform. 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt mit dem Status LRT, GGB, LRT-Entwicklungsfläche oder LRT-Verlustfläche sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten. In Anbetracht der Gebietsgröße und der vielfältigen LRT-Kulisse stehen für die Geländearbeiten insgesamt drei Vegetationsperioden (2027-2029) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende LRT- und Biotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Die Leistung ist in mehreren Teilleistungen zu erbringen, die jeweils abnahmefertig bis zum 15.11. eines Durchführungsjahres abzugeben und in Rechnung zu stellen sind. Für die Übergabe der einzelnen abnahmefähigen Teilleistungen an den Auftraggeber sind folgende Erfüllungstermine verbindlich: 1. Teilleistung (ca. 30 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2027 2. Teilleistung (ca. 30 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2028 3. Teilleistung (ca. 40 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2029 ... Die 1. Teilleistung ist an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027, die 2. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2028 und die 3. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2029 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.1_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_1_FFH0008LSA - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Sep 01
Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse – südwestlicher Landkreis
Beachten Sie bitte auch die Anlagen 02.a_ZusatzblätterLRT, 02.b_Übersicht_Kartierung LK MSH 10, 02.c_Ausschlussflächen und 02.d_DTK10_Umriss. 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen). ... 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2027 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Sollten sich ein Bieter auf mehr als ein Angebot bewerben, wird nach entsprechender Auswertung der Zuschlagskriterien jeweils nur ein Auftrag pro Bieter vergeben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen. - Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)Deadline: Sep 01
Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse - – nordwestlicher Landkreis
Beachten Sie bitte auch die Anlagen 02.a_ZusatzblätterLRT, 02.b_Übersicht_Kartierung LK MSH 9, 02.c_Ausschlussflächen und 02.d_DTK10_Umriss. 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen). ... 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2027 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Sollten sich ein Bieter auf mehr als ein Angebot bewerben, wird nach entsprechender Auswertung der Zuschlagskriterien jeweils nur ein Auftrag pro Bieter vergeben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen. - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Sep 01
Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse – nordwestlicher Landkreis
Beachten Sie bitte auch die Anlagen 02.a_ZusatzblätterLRT, 02.b_Übersicht_Kartierung LK MSH 9, 02.c_Ausschlussflächen und 02.d_DTK10_Umriss. 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen). ... 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2027 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Sollten sich ein Bieter auf mehr als ein Angebot bewerben, wird nach entsprechender Auswertung der Zuschlagskriterien jeweils nur ein Auftrag pro Bieter vergeben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen.
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