LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-WürttembergKarlsruhe
Bundesweites Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen 2026-2028
Erneute Erhebung von Daten zu Habitatstrukturen, Arteninventar und Beeinträchtigungen in 355 abgegrenzten Untersuchungsflächen zu 39 Lebensraumtypen der Offenlandstandorte, inklusive Libellenkartierung für LRT 3160. Vergabe in 6 Lose.
Environmental Assessment
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Published:
- June 24, 2026
- Deadline:
- July 23, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Erneute Erhebung von Daten zu Habitatstrukturen, Arteninventar und Beeinträchtigungen in 355 abgegrenzten Untersuchungsflächen zu 39 Lebensraumtypen der Offenlandstandorte, inklusive Libellenkartierung für LRT 3160. Vergabe in 6 Lose.
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8Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt (6 Lose)
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen und zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030. 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose Die Leistung beinhaltet Wiederholungsuntersuchungen zur Einschätzung des Erhaltungsgrades von Vorkommen ausgewählter FFH-Lebensraumtypen sowie weiterer Biotope und LRT im Bereich festgelegter Untersuchungsflächen (UF) im Landesgebiet von Sachsen-Anhalt. Los 1 - LRT der Flussauen • 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodietum rubri p.p und des Bidention p.p.- 20 Untersuchungsflächen • 6440 Brenndolden-Auwiesen (Cnidion dubii) - 24 Untersuchungsflächen Los 1 - LRT der Flussauen • 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodietum rubri p.p und des Bidention p.p.- 20 Untersuchungsflächen • 6440 Brenndolden-Auwiesen (Cnidion dubii) - 24 Untersuchungsflächen Die methodischen Anforderungen an die Bearbeitung einschließlich der geforderten Teilleistungen und Arbeitsschritte befinden sich als Anlage am Schluss dieser Leistungsbeschreibung. Die Lage der Untersuchungsflächen sowie die für jede Einzelfläche durchzuführenden Aufgaben sind in folgenden Anlagen beschrieben: • Anlage Einzelaufgaben Los 1 bis 6 (inkl. Untersuchungsflächen-Shape) Die in den Anlagen aufgeführten Aufgaben und sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vollständig zu erarbeiten. Zu beachten sind die Kartiervorschriften und Monitoringkonzepte des Bundes und Landes Sachsen-Anhalt sowie die darin aufgeführten optimalen Kartierzeiträume. 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind mindestens 60 % der Gesamtleistung als selbständig verwertbare Ergebnisse zu erbringen und dem AG zu übergeben. Es ist eine Teilabrechnung in Höhe der prozentual erbrachten Leistung vorzunehmen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. weiter Informationen finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Lose sowie in Anlage 02 LeistungsbeschreibungStichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt Los 6
Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)Monitoring von FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt (Los 6: 6230 Borstgrasrasen, 10 Untersuchungsflächen). Ziel: Erhaltungszustand beurteilen, EU-Berichtspflichten (Art. 11/17 FFH-Richtlinie) erfüllen. Fristen: 60% bis 15.11.2026, Gesamt bis 15.11.2027. Methodik in Anlagen.Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt - Los 5 - Lebensraumtypen der Characeengewässer - • 3140
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Auszug aus der Leistungsbeschreibung allgemeiner Teil und zu Los 5: ... 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind mindestens 60 % der Gesamtleistung als selbständig verwertbare Ergebnisse zu erbringen und dem AG zu übergeben. Es ist eine Teilabrechnung in Höhe der prozentual erbrachten Leistung vorzunehmen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 4. Hinweise zur Kostenkalkulation und Abrechnung Für die Kalkulation der Bearbeitungskosten ist das vom AG bereitgestellte Preisblatt zu verwenden. Im Preisblatt sind a) Zeitbedarf und Preise für die Einzelleistungen einer einzelnen UF zu kalkulieren b) die Gesamtleistung unter Berücksichtigung der Einzelaufgaben (s. Anlagen je Los) inklusive Kosten für eine Anlaufberatung und einen Geländetermin zu kalkulieren. Bei der Kalkulation kann unterschieden werden zwischen LRT mit a) durchschnittlichem Bearbeitungsaufwand (1340, 3270, 6230, 6440, neue UF ohne Durchführung der Bundesbewertung) b) erhöhtem Aufwand (Nachbestimmungen bestimmter Artengruppen, schwieriges Gelände, 3140, 7110, 7120, 7140) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung durch den AN für die abgenommene Leistung. 5. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen siehe LB ... 6. Vom AN zu übergebende Unterlagen/ Leistungsbestandteile siehe LB ... Anlage siehe LB ... 1. Auswertung Vorgängerdurchgang, Schaffung Arbeitsgrundlagen Die Daten des Vorgängerdurchganges des LRT-Stichprobenmonitoring und Kartierungsdaten der FFH-Gebietskartierungen müssen gesichtet und für die Vorbereitung ausgewertet werden. Dies betrifft ... 2. Überprüfung und Aktualisierung der Biotop- und LRT-Struktur ... In einigen Fällen sind die Ziel-LRT in ihrer Gesamtausdehnung abzugrenzen (UF-übergreifend). Diese Fälle sind in den Anlagen „Einzelaufgaben“ beschrieben und kalkulationsrelevant. 3. LRT-Erfassung nach Bewertungsschema BfN & BLAK 2017 (Bundesbewertung) ... 4. LRT- und Biotoperfassung nach KA LAU ... 5. Vegetationsaufnahmen und Fotodokumentation ... 6. Dateneingabe Die Dateneingabe der Sachdaten der Bundesbewertung erfolgt in Multibase CS über die FFH-Monitoring-Cloud des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der Auftragnehmer (AN) erhält dafür Zugang und Schreibrechte auf die entsprechende Dateninfrastruktur des Auftraggebers (AG). Die Sachdaten der Landesbewertung werden in die aktuelle Version des Programms BioLRT eingegeben. Die Vegetationsaufnahmen mit Lagepunkten und die Fotodokumentation werden den unter Punkt 4 erfassten LRT-Vorkommen zugeordnet und in das Datenbanksystem BioLRT eingebunden. Weiterhin werden zur Flächenabgrenzung im shape-Format die Lagepunkte der Vegetationsaufnahmen ggf. aktualisiert sowie die Lagepunkte der Fotodokumentation als Punkt-shape mit Angabe der Koordinaten erstellt. 7. Berichterstellung Die Ergebnisse aller untersuchten LRT-Vorkommen werden in einem Kurztext (in digital und einmal in analoger Form) für jede Untersuchungsfläche zusammengefasst. Der Bericht enthält in tabellarischer Form die erfassten Biotope/LRT der Untersuchungsfläche mit den erhobenen Merkmalen (BioLRT-Datenbankauszug) und insbesondere eine kurze Kommentierung der Veränderungen zum vorhergehenden 3. Durchgang. Quellenangaben ... In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats verweisen wir hier auf die Anlage 02_Leistungsbeschreibung für Los 5.Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb von Natura 2000-Gebieten
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)FFH0101LSA „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg“ (Gebietsgröße: 6.022 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz) 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik Das bezeichnete FFH-Gebiet wird flächendeckend begangen und alle vorkommenden Wertbiotope (LRT, GGB) sowie LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen gemäß der Kartieranleitungen Lebensraumtypen ST (Teil Offenland 2010, Teil Wald 2014) und unter Beachtung der ergänzenden Kartiervorgaben in Anlage 2.1 erfasst und während der Geländearbeiten vollständig dokumentiert. Für die Erfassung und Einstufung von gesetzlich geschützten Biotopen ist zudem die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben als gesetzlich geschützt in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Angaben LRT und Biotope (Nicht-LRT) (laut FFH-Ersterfassung) im FFH-Gebiet 0101LSA zur Ermittlung des Kartierumfangs. Die Ergebnisse der bereits 20 Jahre zurückliegenden Ersterfassung, insbesondere die Anzahl der Polygone, können dabei nur als grober Anhaltspunkt dienen.^ 1.2 Anforderungen an den Kartierbericht Für das FFH-Gebiet sollen wesentliche Ergebnisse der Kartierung mit Schwerpunkt auf den LRT-Auswertungen in einem Kartierbericht und in einer Übersichtskarte zusammengefasst werden. Der Bericht ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen: • Kurzbeschreibung des kartierten FFH-Gebietes, • verbale Beschreibung und Bewertung der LRT in einzelnen LRT-Kapiteln, o Flächengröße/Vorkommen und Verteilung im Gebiet, o Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung, o Bewertung des Erhaltungszustandes gemäß Bewertungskriterien, o Bewertung des LRT auf Gebietsebene, o Vergleich mit der FFH-Erstkartierung (LRT-Flächenbilanzen, Entwicklung der Erhaltungszustände, Begründung für LRT-Verlustflächen, Gründe für Verschlechterung des Erhaltungszustandes der LRT), o Beschreibung ggf. kartierter LRT-Entwicklungsflächen, o Soll-Ist-Vergleich und Ziel-Erhaltungszustand, o Fazit. • verbale Beschreibung von Gefährdungen und Beeinträchtigungen der LRT • Prioritätenliste für das LRT-Management in tabellarischer Form (kurzfristige Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen z.B. bei drohendem LRT-Verlust oder Verschlechterung von Erhaltungszuständen) • Fotodokumentation Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen.Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0199LSA „Ehle zwischen Möckern und Elbe“
Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)Deadline: Aug 11Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass zu diesem linear verordneten FFH-Gebiet die beidseitigen Gewässerrandstreifen (je 5 m bei Gewässern II. Ordnung und je 10 m bei Gewässern I. Ordnung) dazu gehören. Die Kartierkulisse der 30 km-Gewässerstrecke beinhaltet somit auch die Wertbiotop-Vorkommen in den Gewässerrandstreifen. Die Gewässerrandstreifen belaufen sich auf ca. 10,9 km Gewässerstrecke I. Ordnung (je 10 m Breite) und 19,1 km Gewässerstrecke II. Ordnung (je 5 m Breite). Auf ca. 20,1 km verläuft die Ehle in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet, was bezüglich der Aufnahme von gesetzlich geschützten Biotopen zu beachten ist. ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen vollständig in der Vegetationsperiode 2027 durchgeführt werden. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 15 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.6_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_6_FFH0199LSAKartierung von FFH-Lebensraumtypen (LRT), LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen innerhalb von Natura 2000-Gebieten: FFH0053LSA, FFH0099LSA, FFH0088LSA und FFH0098LSA, in 4 Losen
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Kartierung von FFH-Lebensraumtypen (LRT), LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen innerhalb von Natura 2000-Gebieten: FFH0053LSA, FFH0099LSA, FFH0088LSA und FFH0098LSA LOS 1: FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ Angaben basierend auf der FFH-Erstkartierung aus den Jahren 2005 (Wald) und 2009/2016 (Offenland): Vorkommen der LRT 6430, 6510, 9160, 91E0* und 91F0 dokumentiert, wahrscheinlich auch LRT 3260 und 3150 zu erwarten, darüber hinaus an gesetzlich geschützten Biotopen v.a. Röhrichte, Seggenrieder, Feuchtgrünland, Stillgewässer und Heckenstrukturen relevant. Es ist zu beachten, dass innerhalb von Überschwemmungsgebieten nach WHG alle Biotope als gesetzlich geschützt aufzunehmen sind,, sofern es sich nicht um Ackerflächen, Sonderkulturen, Siedlungs- und Infrastrukturflächen sowie Intensivgrünland und naturferne Waldbestände handelt. Dies wurde bei der Flächenaufstellung berücksichtigt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02 Die ausgeschriebene Wertbiotop-Kartierung ist in folgenden Natura 2000-Gebieten durchzuführen und wird in vier Losen zur Bearbeitung jeweils eines FFH-Gebietes vergeben: LOS 1: FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ (Gebietsgröße: 539 ha, Salzlandkreis), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2028 LOS 2: FFH0099LSA „Bodenschwende bei Horla im Südharz“ (Gebietsgröße: 605 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2029 LOS 3: FFH0088LSA „Elendstal im Hochharz“ (Gebietsgröße: 75 ha, Landkreis Harz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026 LOS 4: FFH0098LSA „Wipper im Ostharz“ (Gebietsgröße: 40 km (40 ha), Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung über alle vier Gebietslose umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb der o.g. Natura 2000-Gebietskulisse inklusive Dokumentation von Managementhinweisen für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung jeweils eines Kartierberichts in Kurzform LOS 1: FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ Angaben basierend auf der FFH-Erstkartierung aus den Jahren 2005 (Wald) und 2009/2016 (Offenland): Vorkommen der LRT 6430, 6510, 9160, 91E0* und 91F0 dokumentiert, wahrscheinlich auch LRT 3260 und 3150 zu erwarten, darüber hinaus an gesetzlich geschützten Biotopen v.a. Röhrichte, Seggenrieder, Feuchtgrünland, Stillgewässer und Heckenstrukturen relevant. Es ist zu beachten, dass innerhalb von Überschwemmungsgebieten nach WHG alle Biotope als gesetzlich geschützt aufzunehmen sind,, sofern es sich nicht um Ackerflächen, Sonderkulturen, Siedlungs- und Infrastrukturflächen sowie Intensivgrünland und naturferne Waldbestände handelt. Dies wurde bei der Flächenaufstellung berücksichtigt. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02_LeistungsbeschreibungUntersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Das Vorhaben dient zur Erfassung aktueller Vorkommensdaten von Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) sowie gesetzlich geschützter Biotope. Die Daten bilden die Grundlage für die turnusgemäßen Berichtspflichten über die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und zur Aktualisierung des Katasters geschützter Biotope im Land. 2. Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) im Nordostteil des Landkreises Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse in dem unter Punkt 3 näher bezeichneten Gebiet 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der Bereich der nachfolgend aufgeführten Topographischen Karten (DTK10) 4434SW (Emseloh) 4534NW (Riestedt, aufgrund von großflächigem Schutzgebiet FFH0108LSA/FFH0110LSA, anteilig ca. 50%) 4534SW (Allstedt, aufgrund von großflächigem Schutzgebiet FFH0110LSA, anteilig ca. 60%) 4634NW (Heygendorf, anteilig ca. 40%) 4634SW (Bottendorf, anteilig ca. 15%) Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Ausschlussflächen sind • Natura2000-Gebiete (s.o.) • Flächenkulisse der Steppenrasenkartierung und des FFH-MonitoringsArten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) 2027-2028
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Aug 19Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation des Monitoringdurchgangs. Hierzu gehören insbesondere die Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen innerhalb der vorgegebenen Flächenpools des Landesmonitorings, erforderliche Abstimmungen mit Flächennutzern und Bewirtschaftern, die Durchführung der Geländeerhebungen nach den verbindlichen methodischen Vorgaben sowie die Erfassung und Bewertung populations- und habitatbezogener Parameter. Die Geländearbeiten sind in den Untersuchungsjahren 2027 und 2028 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist innerhalb des Vertragszeitraums einmal vollständig zu bearbeiten. Die Bearbeitung soll grundsätzlich jeweils etwa zur Hälfte in den Jahren 2027 und 2028 erfolgen; Abweichungen von bis zu 10 % zwischen den Jahresscheiben sind zulässig. Der Auftrag erstreckt sich auf insgesamt elf Monitoringgebiete in Sachsen-Anhalt. Je Monitoringgebiet sind die festgelegten Flächen des Bundesmonitorings sowie die Flächenpools des Landesmonitorings zu bearbeiten. Pro Monitoringgebiet ist dabei regelmäßig eine Ackerfläche von insgesamt rund 350 ha zu untersuchen; hiervon entfallen aufgrund der vorgegebenen Kartiermethodik etwa 70 ha auf die tatsächliche Kartierfläche. Die Bearbeitung umfasst die im Monitoringkonzept festgelegten Probeflächen des Bundesmonitorings sowie die Auswahl geeigneter Ackerschläge innerhalb der Flächenpools des Landesmonitorings. Die Kartierungen sind entsprechend der Vegetations- und Ernteentwicklung innerhalb der fachlich vorgegebenen Erfassungszeiträume durchzuführen. Hierfür sind eine eigenständige Einsatz- und Terminplanung sowie erforderliche Abstimmungen mit den jeweiligen Flächennutzern vorzunehmen. Bestandteil des Auftrags sind außerdem die Eingabe und Aufbereitung sämtlicher erhobener Daten sowie die Erstellung eines Zwischenberichts für das Untersuchungsjahr 2027 und eines Endberichts für den vollständigen Monitoringdurchgang 2027/2028. Zu liefern sind insbesondere Berichte, Datentabellen, digitale Fotos, Übersichts- und Themenkarten, ESRI-Shapefiles sowie die Datenbankdateien entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Während der Vertragslaufzeit finden regelmäßige fachliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber statt; hierzu sind in der Regel monatliche Projektbesprechungen am Sitz des Auftraggebers vorgesehen. Der Auftraggeber stellt die in der Leistungsbeschreibung benannten Grundlagendaten, GIS-Daten, Auszüge aus der Artdatenbank sowie die Ergebnisse früherer Monitoringdurchgänge zur Verfügung. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass eine größtmögliche Vergleichbarkeit mit den bisherigen Monitoringdurchgängen gewährleistet wird.
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