Hamburg Verkehrsanlagen GmbHHamburg
Standsicherheitsprüfung 2026
Gegenstand der Ausschreibung ist die Leistung zur Erbringung von Standsicherheitsprüfungen, für die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH. Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag voraussichtlich für die Zeit ab Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2026 zu schließen. Eine optionale Verlängerung ist nicht vorgesehen. Der Gesamtauftrag wird in 3 Lose un...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
- Published:
- August 24, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Structural Engineering
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Leistung zur Erbringung von Standsicherheitsprüfungen, für die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH. Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag voraussichtlich für die Zeit ab Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2026 zu schließen. Eine optionale Verlängerung ist nicht vorgesehen. Der Gesamtauftrag wird in 3 Lose unterteilt. Jeder Bieter kann auf ein oder mehrere Lose bieten. Die Lose werden folgend aufgeteilt: Los 1: Standsicherheitsprüfung Beleuchtungs- und Lichtsignalmasten Ausführungsbezirk: HH-Mitte (1), Altona (2), Harburg (7) Los 2: Standsicherheitsprüfung Beleuchtungs- und Lichtsignalmasten Ausführungsbezirk: Eimsbüttel (3), HH-Nord (4), Wandsbek (5), Bergedorf (6) Los 3: Mauerhakenprüfung Ausführungsbezirk: das gesamte Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg Die Zusammenstellung der Lose ergibt sich aus den Hamburger Stadtteilen, die jeweils einem Bezirksamt zugeordnet sind. Eine Übersicht der Stadtteile und der Gesamtmengen liegt dem Leistungsverzeichnis bei.
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82026-56_Bauwerksverstärkung mit Nachrechnung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale GeschäftsbereicheHannoverDeadline: Sep 24Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Planung einer baulichen Verstärkung des Brückenbauwerks Wittbeckbrücke - B 3 über WL (ASB-Nr.: 3326 521) zwischen Celle und Bergen. Das Brückenbauwerk wurde 1933 in WIB-Bauweise (Walzträger im Beton) hergestellt. Dabei wurde keine Bewehrung in Brückenquerrichtung verbaut. Somit kann rechnerisch auch keine Querverteilung der Lasten in Ansatz gebracht werden. Ziel ist die Erarbeitung, statische Nachweisführung und bauvertragliche Vorbereitung einer Verstärkung, mit der eine rechnerisch ansetzbare Querverteilung der vertikalen Verkehrslasten hergestellt wird. Dabei ist zunächst die Tragfähigkeit des Bestandsbauwerks unter Verwendung der Nachrechnungsrichtlinie Stufe 1 und Stufe 2 (inkl. Gelbdruck) zu ermitteln. Anschließend sind zunächst drei technisch geeignete Verstärkungsvarianten auszuarbeiten und zu bewerten. Es ist mindestens eine Variante als Verstärkung mit UHFB (Ultra-Hochleistungs-Faserverbund-Baustoff) zu erarbeiten. Eine zweite Variante soll als konventionelle Verstärkung, z. B. Aufbeton mit Verdübelung, ausgearbeitet werden. Als dritte Variante ist vom AN eine weitere mögliche Verstärkung des Bauwerks ohne Vorgaben vom AG zu erarbeiten Leistungsbeschreibung: 1. Objektplanung Ingenieurbauwerke: - Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung - Leistungsphase 2: Vorplanung - Leistungsphase 3: Entwurfsplanung - Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe - Besondere Leistungen Objektplanung 2. Fachplanung Tragwerksplanung: - Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung - Leistungsphase 2: Vorplanung - Leistungsphase 3: Entwurfsplanung - Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung - Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe - Besondere Leistungen Tragwerksplanung Näheres siehe VergabeunterlagenOV 2026-0165 Leistungen der Generalplanung
WBMDeadline: Sep 112.2.14. 3 Realisierung unter Inanspruchnahme von finanziellen Fördermitteln (EU und/oder Bund, Land) ≥1 Ref.projekt 5 15,00BauR H-40201-2026 Objektplanung
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Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburgDeadline: Sep 08Die zu prüfenden Leistungen beziehen sich auf die Aufständerung der B 288. Sie umfassen die Umbaumaßnahmen an der B 288 zwischen Mündelheim und der Krefeld-Uerdinger Brücke auf einer Strecke von ca. 1.300 m Länge. Dies sind im Wesentlichen: - der Neubau einer Brücke für die Aufständerung der B 288 (BW 4606 646), - die Überführung der B 288 über den Deichverteidigungsweg (BW 4606 510), - die erforderlichen Traggerüste für den Bau von Brücke und Überführung, - ein Regenklärbecken im Osten der Aufständerung (BW 4606 580 A), - ein Regenklärbecken im Westen der Anlage (BW 4606 504) und - verschiedene Verbaumaßnahmen u.a. für das Widerlager West, die Regenklärbecken und die Entwässerungskanäle. Die Brücke für die Aufständerung der B 288 ist ein Durchlaufträger in Spannbetonbauweise über 15 Felder mit einer Gesamtlänge von 558 m. Die Überführung der B 288 über den Deichverteidigungsweg ist ein Rahmenbauwerk mit einer Durchfahrtslänge von 18,50 m. Beide Bauwerke sind auf Bohrpfählen gegründet. Zwei Regenklärbecken sind Teil der Brückenentwässerung bzw. Straßenentwässerung. Für den Bau des Brückenwiderlagers West ist eine Umfahrung für den laufenden Verkehr auf der B 288 und ein Verbau vorgesehen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.Stadt Cottbus - TNW 176-2026 Brücken- und Bauwerksprüfung nach DIN1076 - Paket 3
Stadtverwaltung CottbusCottbusDeadline: Aug 25Art der Leistung Brücken- und Bauwerksprüfung nach DIN1076 Umfang der Leistung Die Prüfungen sind in Eigenleistung durch den angefragten Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zu erbringen. In Ausnahmefällen sind Nachunternehmer zulässig, die dann vor Leistungsbeginn durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber anzuzeigen sind. Notwendige Nachweise für den Nachunternehmer sind vorzulegen. Der Auftraggeber kann auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen dem Einsatz eines Nachunternehmers zustimmen. Die Bauwerksprüfung vor Ort muss durch einen sachkundigen Ingenieur durchgeführt werden, der die statischen und konstruktiven Verhältnisse des Bauwerkes beurteilen kann. Er muss seine Kenntnisse durch ein gültiges Zertifikat des VFIB und ggf. durch Referenzen nachweisen. Ausnahmsweise können auch andere Ingenieure beauftragt werden, falls eine vergleichbare Qualifikation durch entsprechende Angaben nachgewiesen werden kann. Das gültige VFIB-Zertifikat bzw. der alternative Nachweis der Eignung sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Hilfskräfte/Assistenten (z. B. Techniker) können unter Aufsicht des Bauwerksprüfingenieurs mit eingesetzt werden. Nach Auftragserteilung aber vor Beginn der Bauwerksprüfung ist der Verantwortliche für die Sicherungsarbeiten an den Arbeitsstellen zu benennen. Der entsprechende Nachweis ist vorzulegen (siehe auch ZTV-SA 97, Abschnitt 4.2 (9)). Die Koordination der Bauwerksprüfung erfolgt durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Pflichten der Arbeitssicherheit obliegen dem Bauwerksprüfer und sind einzuhalten. Auf die Notwendigkeit einer persönlichen Schutzausrüstung in Abhängigkeit der Prüftätigkeit wird besonders hingewiesen. Genaueres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung
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