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Städtebauliche Analyse für eine neue Gestaltungssatzung Innenstadt Elberfeld und Erarbeitung eines Gestaltungshandbuchs
Städtebauliche Analyse für die Innenstadt Elberfeld: Erstellung einer Analysearbeit, eines Gestaltungshandbuchs und Organisation von Beteiligungsformaten für die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung gemäß § 89 Abs. 1 BauO NRW 2018.
Urban Planning
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Städtebauliche Analyse für die Innenstadt Elberfeld: Erstellung einer Analysearbeit, eines Gestaltungshandbuchs und Organisation von Beteiligungsformaten für die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung gemäß § 89 Abs. 1 BauO NRW 2018.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Wuppertal
- Published:
- May 18, 2026
- Deadline:
- June 18, 2026
- Topic:
- Urban Planning
Tender description
Städtebauliche Analyse für die Innenstadt Elberfeld: Erstellung einer Analysearbeit, eines Gestaltungshandbuchs und Organisation von Beteiligungsformaten für die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung gemäß § 89 Abs. 1 BauO NRW 2018.
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5- BIG Städtebau GmbH - Treuhänderischer Sanierungsträger der GemeindeDeadline: Jun 10
Erstellung einer Gestaltungssatzung inkl. Anwendungsleitfaden für die Stadt Wusterhausen/Dosse
Die Stadt Wusterhausen/Dosse beauftragt die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung gemäß § 87 Abs. 1 BbgBO für den historischen Stadtkern. Leistungen: Analyse städtebaulicher Strukturen, Festlegung des Geltungsbereichs, Erstellung rechtssicherer Festsetzungen, Satzungstext, Begründung und Pläne. Zudem ist ein illustrierter Anwendungsleitfaden zu erstellen. Satzung und Leitfaden sind als druckfähiges PDF-Broschüre aufzubereiten, inklusive Abstimmungen mit Verwaltung und politischen Gremien. Stadt Wunstorf - Städtebauliche Sanierung "Innenstadt Wunstorf" - Vergabe der Sanierungsträgerleistungen
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, für die städtebauliche Sanierung der Innenstadt die Sanierungsträgerleistungen sowie das Innenstadtmanagement zu vergeben. Umfasst ist ein Sanierungsgebiet von rd. 19 ha, welches die Fußgängerzone mit ihren wichtigen Einzelhandelsfunktionen im Wesentlichen den zentralen Versorgungsbereich sowie die angrenzenden Bereiche beinhaltet. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige städtebauliche Aufwertung der Innenstadt bzw. Fußgängerzone, die Beseitigung städtebaulicher Missstände und die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität. Die Attraktivität der Innenstadt, insbesondere der Fußgängerzone, soll insgesamt erhöht werden. Dafür soll der Sanierungsträger die erforderlichen Aufgaben im Treuhandverhältnis übernehmen. Dazu zählen insbesondere der Entwurf und die Fortschreibung von Kosten- und Finanzierungsübersichten nach § 149 BauGB, Verwaltung des Treuhandvermögens, die Koordination und Steuerung von Planungs- und Umsetzungsprozessen, die Erarbeitung von Konzepten, das Fördermittelmanagement sowie die Dokumentation und Abrechnung der Maßnahmen gegenüber der Stadt. Die Unterstützung soll ab dem 15.01.2026 erfolgen. Im Jahre 2021 beantragte die Stadt Wunstorf bereits erfolgreich Fördermittel aus dem Sofortprogramm des Landes "Perspektive Innenstadt" in Höhe von über einer Million Euro. Daraus folgten erste Investitionen in neue Sitzelemente und Mülleimer für die Innenstadt. In dem Zuge hat die Stadt Wunstorf zudem in den Jahren 2021/2022 ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln sowie eine entsprechende vorbereitende Untersuchung (VU) durchführen lassen. Das Innenstadtkonzept (ISEK und VU) wurde von einem Stadtplanungsbüro im Mai 2022 fertiggestellt. Zudem erfolgte nach einstimmigem Ratsbeschluss am 6. Juli 2022 die Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne". Im Jahr 2023 wurde die Stadt Wunstorf in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" aufgenommen. Weitere Details sind dem Innenstadtkonzept zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Im Mai 2025 wurde zudem die Sanierungssatzung einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes beschlossen. Seit Mitte Juni 2025 wird ein freiraumplanerischer Wettbewerb zur Fußgängerzone und zum Ville-de-Flers Platz durchgeführt, über den Anfang Oktober 2025 entschieden wird. Parallel wird mit UNterstützung von zwei Planungsbüros der Rahmenplan erarbeitet, der im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt werden soll. Die Eckdaten des Sanierungsgebietes lauten wie folgt: Lage des Fördergebietes: Innenstadt Wunstorf Gebietsgröße: rd. 19 ha Einwohnerzahl: 41.211 (Gesamteinwohnerzahl Stand Dez. 2024) Durchführungszeitraum: 2023 - 2038 Beantragte Gesamtfinanzierungssumme: 17.194.780 EUR z. Zeit bewilligte Gesamtfinanzierungssumme: 16.709.736 EUR Die Gesamtfinanzierungssumme wurde in der Kosten -und Finanzierungsübersicht des Innenstadtkonzeptes (Stand Jan. 2023, Innenstadtkonzept, Anlage II) auf rd. 11,64 Mio. EUR geschätzt. Die veranschlagten Kosten werden zu je 1/3 von Bund, Land und Kommune getragen und auf einen Sanierungszeitraum von bis zu 14 Jahren verteilt (Anteil der Stadt Wunstorf rd. 3.878.340,00 EUR). Die förderfähigen Sanierungsträgerleistungen machen nach der Städtebauförderrichtlinie 6% der Gesamtsumme (ohne Grunderwerb) aus, sogenannte Vergütungsobergrenze. Weitere Details und Einzelheiten, auch zu dem Kosten des Innenstadtmanagements, können dem beiliegenden Innenstadtkonzept inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (vgl. Anlage II) sowie den weiteren Vergabeunterlagen entnommen werden.- Starke Projekte GmbH
Erkelenz, Fünf Dörfer; Wettbewerbssteuerer
Gegenstand des Auftrags ist die Betreuung und Steuerung eines städtebaulichen Wett bewerbsverfahrens gemäß RPW 2013. Geplant ist ein einphasiger, nichtoffener Wettbewerb mit 15 teilnehmenden Büroge meinschaften. Der Wettbewerbssteuerer begleitet die Auftraggeberin, die Stadt Erkelenz, bei der Vor bereitung, Durchführung und Auswertung des Verfahrens. Dabei sind sämtliche Vorga ben der RPW 2013, der VgV sowie die förderrechtlichen Anforderungen des Struktur wandelförderprogramms des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen einzuhal ten. Die Aufgabe umfasst insbesondere die inhaltliche, organisatorische und formale Durch führung des gesamten Wettbewerbsprozesses, einschließlich der Erstellung der Auslo bungsunterlagen, der Kommunikation mit den Beteiligten, der Organisation und Nach bereitung von Terminen und Kolloquien, der digitalen Abwicklung über eine Vergabe plattform NRW sowie der Dokumentation und Aufbereitung der Ergebnisse für das nachfolgende Verhandlungsverfahren. Die Auflistung und detaillierte Darstellung der anzubietenden Leistungen sind dem bei gefügten Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Darin enthalten sind folgende Bausteine. ? Allgemeine Verfahrensorganisation ? Organisation und Durchführung Präsenztermine ? Erstellung der Auslobungsunterlagen ? Veröffentlichung des Verfahrens ? Bewerbungsverfahren, Teilnehmerauswahl ? Einleitung des Wettbewerbsverfahrens ? Auswertung und Vorprüfung der eingereichten Arbeiten ? Abschluss des Verfahrens ? Durchführung des anschließenden Verhandlungsverfahrens ? Option: Konzeption, Organisation und Moderation eines Beteiligungsformates sowie Aufbereitung und Integration der Ergebnisse in das Verfahren - Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und VertragsmanagementKönigs WusterhausenDeadline: Jun 10
Stadt Königs Wusterhausen, Planungsleistung zur Sanierung Bürgerhaus Hanns-Eisler
Zunächst sind in der ersten Stufe beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen zu vergeben: Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021 Fachplanung Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021 Fachplanung Technische Ausrüstung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021 Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen aus Leistungsphase 2-3 - Bauzustandsanalyse und Erarbeitung eines Maßnahmenplans für das Haupt- und Nebengebäude (Bauwerk und Technische Anlagen) - Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Bestandspläne des Hauptgebäudes - Bestandsaufnahme technische Anlagen als Planungsgrundlage für die Planung (Feststellung des aktuellen Zustands, Identifizierung Schwachstellen und Optimierungspotentiale), inkl. Dokumentation - Erarbeitung eines Bauphysikalischen Konzeptes (Schallschutz, Akustik) - Energetische Gebäudeplanung gemäß GEG in der aktuell gültigen Fassung - Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes / eines Brandschutzgutachtens - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, hier Kosten-Nutzen-Analyse - Berücksichtigung von monetären und nichtmonetären Kriterien - Ermittlung der Folgekosten (jährliche Betriebs-, Instandsetzungs- und Wartungskosten) - Präsentation der Arbeitsergebnisse, Anfertigung einer Präsentation (PowerPoint) beim AG / im Fachausschuss Optionale Leistungen Die Vergabe der nachfolgenden Leistungen erfolgt ausdrücklich optional. Der Auftrag kommt nur durch gesondertes Auftragsschreiben zustande. Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021 Fachplanung Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021 Fachplanung Technische Ausrüstung - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021 Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen: aus Leistungsphase 5: - Erstellung eines detaillierten Raumbuches; Übergabe als Excel-/ PDF- Datei (u.a. Angaben zur Ausstattung, Einbauten, Materialien, Reinigungs-, Glasflächen) - Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung aus Leistungsphase 7: - Prüfen und Werten von Nebenangeboten Sonstige Besondere Leistungen: - Erstellung Flucht- und Rettungswegepläne sowie der Feuerwehrpläne - Mitwirken bei der Beantragung, Abforderung und Abrechnung von Fördermitteln Dabei können die vorgenannten optionalen Leistungen getrennt und nur in Teilen beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Planungsleistungen. - Stadt WolgastWolgast
Erstangebotsabgabe, Stadt Wolgast, Beauftragung als treuhändischer Sanierungsträger nach § 157 BauGB
Es sind unter anderem die folgenden Leistungen zu erbringen: 1. Allgemeine Leistungen zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahrens - Die übertragenen Aufgaben nach § 157 Abs. 1 BauGB sind im eigenen Namen für Rechnung der Stadt Wolgast als Treuhänder zu erfüllen - Aufstellung, Fortschreibung und Kontrolle der Kosten- und Finanzierungsübersicht entsprechend der Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Erstellung von Abrechnungen und Zwischenberechnungen über die Verwendung der öffentlichen Mittel; - Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB - Jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Aufgaben, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel - Vergabemanagement: Ausschreibung und Vergabe der für die Durchführung und Umsetzung der Sanierung notwendigen Planungs- (z.B. Gutachten, Freiraumplanung etc.) und Bauleistungen - Abrechnung der Einzelmaßnahmen und der Gesamtmaßnahme - Verhandlung mit den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Erstellung und Überwachung des Zeitmanagements, inkl. Konzeptionelle Anpassung der Maßnahmen an das Zeitmanagement, auch bei Veränderungen - Dokumentation und Information der Gesamtmaßnahme und Einzelmaßnahmen - Jährliche Erstellung von Tätigkeits- und Sachstandsberichten - Vorbereitung von Maßnahmeplänen und Städtebauförderungsanträgen - Fördermittelmanagement: Vorbereitung und Antragstellung für die Gewährung von Fördermitteln (insbesondere jährliche Programmanmeldung, Begleitinformation, Monitoring); - Rechtliche Unterstützung bei der Gesamtmaßnahme im Rahmen der Nebenpflichten des Tätigkeitsbilds eines treuhänderischen Sanierungsträgers 2. Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit - Informieren der Öffentlichkeit und städtischen Gremien über im Verfahren befindliche städtebauliche Rahmenplanungen/ Entwicklungskonzepte etc.; - Informieren der betroffenen Bürger/Mieter/Betriebe über die Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen, Freimachung von Grundstücken für die Neuordnung; - Informieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum - Infomieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung der Errichtung oder Änderung von Gemeinbedarfs. Und Folgeeinrichtungen - Organisation/Mitarbeit/Unterstützung bei der Planung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen - Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung 3. Im Rahmen des Sanierungsverfahrens anfallende Aufgaben in und für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse - Unterstützung und Vorbereitung von Vorlagen und Anlagen für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse - Erarbeitung, Vorbereitung von Vorlagen und Mitarbeit in und von sonstigen Arbeitsgruppen und Ausschüssen sowie den entsprechenden regelmäßig vor Ort stattfindenden Sitzungen - Organisation und Durchführung eines Sanierungsrates, Bildung und Verwaltung eines Verfügungsfonds inkl. Erstellung der Regularien - Protokollierung von Sitzungen, Terminen etc. 4. Vorbereitende Maßnahmen - Entwicklung, Begleitung und Durchführung aus den Gutachten entwickelter Maßnahmen 5. Ordnungsmaßnahmen - Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sofern die Stadt die Baumaßnahme eigenständig durchführt, erfolgt eine finanztechnische Begleitung der Maßnahme 6. Abwicklung - Führung eines Treuhandkontos und Verwaltung des Treuhandvermögens gemäß § 160 BauGB - Nach Abschluss der Sanierung: Erstellung des Verwendungsnachweises nach Maßgabe der dann geltenden Richtlinien - Erstellung einer Dokumentation über die Sanierungsmaßnahmen 7. Allgemeine Pflichten - Der Sanierungsträger (Auftragnehmer) hat sicherzustellen, dass er für den Auftraggeber während der üblichen Arbeitszeiten erreichbar ist. Ein bedarfsgerechtes Erscheinen des Sanierungsträgers vor Ort ist sicherzustellen - Der Auftragnehmer führt den vertragsrelevanten Schriftverkehr mit dem Auftraggeber. Er erstellt die projektbezogenen Organigramme. Durch Anfertigen eines Zwischen sowie Jahrestätigkeitsberichtes (folglich 2x jährlich) unterrichtet er den Auftraggeber regelmäßig über den Bearbeitungsstand. Am Ende des Bearbeitungszeitraums erstellt der Auftragnehmer eine Abschlussdokumentation. Die Berichte sind in analoger Form (mind. E-fach und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen) Die Beauftragung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand und qualifikationsbezogen. In dem Stundensatz sind alle personenbezogenen Kosten (z.B. Büro- und IT Ausstattung, Reise- und Fahrtkosten usw.) sowie Nebenkosten mit einzukalkulieren. Soweit Sachmittel für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit o.ä. erforderlich sind, werden diese auf Nachweis gesondert vergütet. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Die personenbezogene und tätigkeitsbezogene Abrechnung erfolgt quartalsweise. Alle mit dem Grunderwerb im Sanierungsgebiet verbundenen Tätigkeiten übernimmt die Stadt Wolgast selbst. Hinweis: Von den Bietern eingebrachte AGB oder andere von den Vergabeunterlagen abweichende Vertragsbedingungen werden nicht akzeptiert und damit nicht Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Aufgaben im Sinne der § 157ff. BauGB zu übertragen. Soweit die Bewerber weitere Leistungen für die Erreichung der Ziele für erforderlich halten, ist dies unverzüglich mitzuteilen
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 18. Juni 2026.
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