SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH als Entwicklungsträger und Treuhänder gemäß § 167 BauGB für die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW)WiesbadenTED
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden; Analyse der Betroffenheit und Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe
Analyse der Betroffenheit und Prüfung der Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden. Ziel ist die Konkretisierung der vorbereitenden Untersuchung durch Erhebung der Betroffenheit und Existenzgefährdung sowie Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Aufgaben: Vorber...
Urban Planning
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Analyse der Betroffenheit und Prüfung der Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden. Ziel ist die Konkretisierung der vorbereitenden Untersuchung durch Erhebung der Betroffenheit und Existenzgefährdung sowie Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Aufgaben: Vor...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH als Entwicklungsträger und Treuhänder gemäß § 167 BauGB für die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW)
- Published:
- May 07, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Urban Planning
Tender description
Analyse der Betroffenheit und Prüfung der Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden. Ziel ist die Konkretisierung der vorbereitenden Untersuchung durch Erhebung der Betroffenheit und Existenzgefährdung sowie Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Aufgaben: Vorbereitung, Durchführung inkl. Datenerhebung (Gespräche mit Landwirten) und Dokumentation.
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8- SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH als Entwicklungsträger und Treuhänder gemäß § 167 BauGB für die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW)Wiesbaden
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden; Analyse der Betroffenheit und Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe
Analyse der Betroffenheit und Prüfung der Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der SEM "Ostfeld". Ziel ist es, die Auswirkungen der Planungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe beurteilen zu können und die bereits in der vorbereitenden Untersuchung durchgeführte Betroffenheitsanalyse zu konkretisieren. Hierzu soll die Betroffenheit und ggf. Existenzgefährdung von landwirtschaftlichen Betrieben durch die SEM "Ostfeld" erhoben und Handlungsempfehlungen zur Abwendung bzw. zum Umgang mit einer möglichen Existenzgefährdung einzelner Betriebe aufgezeigt werden. Aufgabenstellung ist die Vorbereitung, Durchführung inkl. Datenerhebung (Gespräche mit Landwirten), sowie Dokumentation einer Betroffenheitsanalyse und Prüfung der Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe. - SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenDeadline: Jul 17
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Veranlassung und Zielsetzung Im Osten der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Rund 100 Hektar des Areals sind für eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in einer städtebaulich integrierten Lage mit Anschluss an bestehende Infrastrukturen umzusetzen. Der übrige Teil wird als Landschaftsraum verbleiben. In einem ersten Schritt beabsichtigt die Landeshauptstadt Wiesbaden für das nördliche Areal des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Planungsrecht zu schaffen. Auf diesen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim soll ein zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamt (BKA) entstehen, das derzeit verschiedene Liegenschaften im Stadtgebiet nutzt. 2. Leistungsumfang Kampfmittelräumung Innerhalb des Gebietes ist eine geomagnetische Untersuchung mit anschließender Kampfmittelräumung durchzuführen. Es handelt sich um einen Bereich, der später bebaut werden soll. Nach Abschluss der Geomagnetik und der Kampfmittelräumung ist für die untersuchten und geräumten Flächen eine Kampfmittelfreigabe auszustellen. Die geomagnetische Untersuchung soll im Zeitraum vom 01. September 2026 bis 28. Februar 2027 durchgeführt werden. Sollte die Kampfmittelräumung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse im genannten Zeitraum nicht möglich sein oder nicht abgeschlossen werden können, kann eine Fortsetzung zwischen dem 01. September 2027 und dem 28. Februar 2028 erfolgen. Die zu untersuchende Fläche ist insgesamt 41.557 m² groß. Für rund 10.830 m² liegen derzeit noch keine Betretungsrechte vor. Der Auftraggeber ist bemüht, diese bis zum Untersuchungsbeginn zu beschaffen. Insofern kann die tatsächlich zu untersuchende Fläche nach oben oder unten abweichen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Mindestflächengröße besteht nicht. Die Fläche liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Es liegt eine Luftbildauswertung vor, die in diesem Bereich einen Blindgängerverdachtspunkt anzeigt. In einem östlich angrenzenden, rund 36 ha großen Bereich wurde bereits eine geomagnetische Untersuchung mit Kampfmittelräumung durchgeführt. In diesem Areal wurden 310 Störpunkte identifiziert. Für die zu untersuchende rund 4,15 ha große Fläche wird unterstellt, dass nach Abschluss der geomagnetischen Untersuchung 75 Störpunkte zu räumen sind. Bei dieser Angabe handelt es sich um eine Schätzung. Daraus kann kein Anspruch auf eine Mindest- oder Maximalmenge abgeleitet werden. 2.1. Anforderungen an die geomagnetische Untersuchung Die geomagnetische Untersuchung ist nach dem neuesten Stand der Technik sowie unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung und der Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen auszuführen. Es sind geeignete, dem Stand der Technik entsprechende computergestützte Mess-, Ortungs- und Auswertungsverfahren einzusetzen, die eine vollflächige, standort- und positionsgenaue Erfassung des Untersuchungsgebiets ermöglichen. Die Datenerfassung hat mit Hilfe eines möglichst genauen GPS-Systems zu erfolgen (Zielgröße ist eine Lagegenauigkeit von +/- 0,1 m), sodass die Ergebnisse lagegenau georeferenziert werden können. Nach Abschluss der Geomagnetik ist eine Modellrechnung durchzuführen, um die geografische Lage, die Tiefenlage und das magnetische Moment zu ermitteln. Die Untersuchung soll so gestaltet werden, dass ferromagnetische kampfmittelrelevante Anomalien bis in eine Tiefe von 5 m unter GOK mit der für die Kampfmittelräumung erforderlichen Genauigkeit erfasst werden. Ziel der geomagnetischen Untersuchung ist die vollflächige Kampfmittelüberprüfung des Untersuchungsgebietes als Voraussetzung für die Kampfmittelfreigabe der Fläche bis zu einer Tiefe von 5 m unter GOK. Die Untersuchungsergebnisse sind nachvollziehbar auszuwerten, vollständig zu dokumentieren und georeferenziert in digitaler Form bereitzustellen. 2.2. Anforderungen an die Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung ist von einer bodenkundlichen und einer ökologischen Baubegleitung begleitet. Zudem wurde ein Bodenschutzkonzept erstellt, in dem Maßnahmen zum Schutz des Bodens vorgegeben sind, die bei der Kampfmittelräumung zu beachten sind. Die Kampfmittelräumung ist nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Die im Rahmen der geomagnetischen Untersuchung detektierten kampfmittelrelevanten Störpunkte sind vor Ort einzumessen, auszupflocken und freizulegen. Nicht sprengfähiges Material ist zu heben und zu entsorgen. Sprengfähiges Material ist zu identifizieren, zu sichern, zu dokumentieren, zu melden und nach den Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu behandeln. Die Ausgrabung von Störpunkten bis 0,5 m unter GOK soll von Hand erfolgen. Für tiefergehende Störpunkte ist vorrangig ein Bagger mit 7,5 t Gesamtge-wicht und Gummikettenantrieb einzusetzen. In Einzelfällen und nach Abstimmung mit der bodenkundlichen und ökologischen Baubegleitung kann auch ein Bagger mit bis zu 17 t Gesamtgewicht eingesetzt werden. Bei der Ausgrabung ist die genaue Lage und Tiefe des konkreten Störpunktes schichtweise mit einer Handsonde zu verifizieren. (...) Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie - Gebietsmerkmale und durchgeführte Untersuchungen - Betroffenheit der Landwirtschaft - Betroffenheit von Schutzgebieten - Untergrundsituation, Altflächen und Bodenverunreinigungen - Abstimmung mit weiteren Auftragnehmern/ Fachgutachtern beschrieben. - WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenDeadline: Jul 17
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Veranlassung und Zielsetzung Im Osten der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Rund 100 Hektar des Areals sind für eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in einer städtebaulich integrierten Lage mit Anschluss an bestehende Infrastrukturen umzusetzen. Der übrige Teil wird als Landschaftsraum verbleiben. In einem ersten Schritt beabsichtigt die Landeshauptstadt Wiesbaden für das nördliche Areal des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Planungsrecht zu schaffen. Auf diesen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim soll ein zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamt (BKA) entstehen, das derzeit verschiedene Liegenschaften im Stadtgebiet nutzt. 2. Leistungsumfang Kampfmittelräumung Innerhalb des Gebietes ist eine geomagnetische Untersuchung mit anschließender Kampfmittelräumung durchzuführen. Es handelt sich um einen Bereich, der später bebaut werden soll. Nach Abschluss der Geomagnetik und der Kampfmittelräumung ist für die untersuchten und geräumten Flächen eine Kampfmittelfreigabe auszustellen. Die geomagnetische Untersuchung soll im Zeitraum vom 01. September 2026 bis 28. Februar 2027 durchgeführt werden. Sollte die Kampfmittelräumung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse im genannten Zeitraum nicht möglich sein oder nicht abgeschlossen werden können, kann eine Fortsetzung zwischen dem 01. September 2027 und dem 28. Februar 2028 erfolgen. Die zu untersuchende Fläche ist insgesamt 41.557 m² groß. Für rund 10.830 m² liegen derzeit noch keine Betretungsrechte vor. Der Auftraggeber ist bemüht, diese bis zum Untersuchungsbeginn zu beschaffen. Insofern kann die tatsächlich zu untersuchende Fläche nach oben oder unten abweichen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Mindestflächengröße besteht nicht. Die Fläche liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Es liegt eine Luftbildauswertung vor, die in diesem Bereich einen Blindgängerverdachtspunkt anzeigt. In einem östlich angrenzenden, rund 36 ha großen Bereich wurde bereits eine geomagnetische Untersuchung mit Kampfmittelräumung durchgeführt. In diesem Areal wurden 310 Störpunkte identifiziert. Für die zu untersuchende rund 4,15 ha große Fläche wird unterstellt, dass nach Abschluss der geomagnetischen Untersuchung 75 Störpunkte zu räumen sind. Bei dieser Angabe handelt es sich um eine Schätzung. Daraus kann kein Anspruch auf eine Mindest- oder Maximalmenge abgeleitet werden. 2.1. Anforderungen an die geomagnetische Untersuchung Die geomagnetische Untersuchung ist nach dem neuesten Stand der Technik sowie unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung und der Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen auszuführen. Es sind geeignete, dem Stand der Technik entsprechende computergestützte Mess-, Ortungs- und Auswertungsverfahren einzusetzen, die eine vollflächige, standort- und positionsgenaue Erfassung des Untersuchungsgebiets ermöglichen. Die Datenerfassung hat mit Hilfe eines möglichst genauen GPS-Systems zu erfolgen (Zielgröße ist eine Lagegenauigkeit von +/- 0,1 m), sodass die Ergebnisse lagegenau georeferenziert werden können. Nach Abschluss der Geomagnetik ist eine Modellrechnung durchzuführen, um die geografische Lage, die Tiefenlage und das magnetische Moment zu ermitteln. Die Untersuchung soll so gestaltet werden, dass ferromagnetische kampfmittelrelevante Anomalien bis in eine Tiefe von 5 m unter GOK mit der für die Kampfmittelräumung erforderlichen Genauigkeit erfasst werden. Ziel der geomagnetischen Untersuchung ist die vollflächige Kampfmittelüberprüfung des Untersuchungsgebietes als Voraussetzung für die Kampfmittelfreigabe der Fläche bis zu einer Tiefe von 5 m unter GOK. Die Untersuchungsergebnisse sind nachvollziehbar auszuwerten, vollständig zu dokumentieren und georeferenziert in digitaler Form bereitzustellen. 2.2. Anforderungen an die Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung ist von einer bodenkundlichen und einer ökologischen Baubegleitung begleitet. Zudem wurde ein Bodenschutzkonzept erstellt, in dem Maßnahmen zum Schutz des Bodens vorgegeben sind, die bei der Kampfmittelräumung zu beachten sind. Die Kampfmittelräumung ist nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Die im Rahmen der geomagnetischen Untersuchung detektierten kampfmittelrelevanten Störpunkte sind vor Ort einzumessen, auszupflocken und freizulegen. Nicht sprengfähiges Material ist zu heben und zu entsorgen. Sprengfähiges Material ist zu identifizieren, zu sichern, zu dokumentieren, zu melden und nach den Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu behandeln. Die Ausgrabung von Störpunkten bis 0,5 m unter GOK soll von Hand erfolgen. Für tiefergehende Störpunkte ist vorrangig ein Bagger mit 7,5 t Gesamtge-wicht und Gummikettenantrieb einzusetzen. In Einzelfällen und nach Abstimmung mit der bodenkundlichen und ökologischen Baubegleitung kann auch ein Bagger mit bis zu 17 t Gesamtgewicht eingesetzt werden. Bei der Ausgrabung ist die genaue Lage und Tiefe des konkreten Störpunktes schichtweise mit einer Handsonde zu verifizieren. (...) Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie - Gebietsmerkmale und durchgeführte Untersuchungen - Betroffenheit der Landwirtschaft - Betroffenheit von Schutzgebieten - Untergrundsituation, Altflächen und Bodenverunreinigungen - Abstimmung mit weiteren Auftragnehmern/ Fachgutachtern beschrieben. - SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenDeadline: Jul 31
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der bodenkundlichen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Bodenbeeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu vermindern und die Umsetzung der im Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 empfohlenen Maßnahmen zu gewährleisten. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch bodenkundliches Fachpersonal begleitet werden. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, ist insgesamt ca. 45ha groß. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt in mehrere Etappen. Zwischen September 2026 und März 2029 erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Für die vorgenannten Maßnahmen gilt gemäß § 7 BBodSchG eine Vorsorgepflicht. Für den vorsorgenden Bodenschutz der ackerbaulich genutzten Flächen wurde ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 ("Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben") erstellt. Dieses bildet die fachliche Grundlage für die Durchführung der Maßnahmen sowie für die bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Ziel der Maßnahmen ist die Wiederherstellung einer landwirtschaftlich nutzbaren, durchwurzelbaren Bodenschicht mit vergleichbarer Funktionsfähigkeit hinsichtlich Bodenstruktur, Wasserhaushalt und Ertragspotenzial wie im Ausgangszustand. Hierzu ist ein schichtgetrennter Ausbau, eine getrennte Zwischenlagerung sowie ein fachgerechter Wiedereinbau von Ober- und Unterboden sicherzustellen. Das Vorhabengebiet liegt innerhalb der Schutzzone B4 des Heilquellenschutzgebiets der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Vorgaben der Schutzgebietsverordnung sind von allen ausführenden Unternehmen verbindlich einzuhalten und in die Arbeitsabläufe zu integrieren. Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung umfasst insbesondere: • Räumung von 66 kampfmittelrelevanten Störpunkten in Zone 7, • Räumung von 4 Blindgängerverdachtspunkten innerhalb der Zonen 1 und 5, • Geomagnetische Untersuchung mit unmittelbar anschließender Kampfmittelräumung in Zone 8 • punktuelle Handschachtungen und Baggeraufgrabungen, • temporäre Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, • Wiederverfüllung und Rekultivierung der Eingriffsbereiche. Archäologische Grabung Innerhalb des Projektgebiets wurden Besiedlungsspuren aus nahezu allen vor- und frühgeschichtlichen Epochen identifiziert. Aus diesem Grund wird innerhalb des Baugebiets in den Zonen 1 bis 7 eine archäologische Grabung durchgeführt. Die archäologische Grabung erfolgt abschnittsweise im gesamten Baufeld. Die Abfolge der aufzugrabenden Flächen steht derzeit noch nicht fest und richtet sich nach den Betretungsrechten der Grundstücke, dem geplanten Ablauf nachfolgender Bauarbeiten, etc.. Nach gegenwärtigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass im Süden des Baufeldes eine flächendeckende Grabung erforderlich ist und dass im Zentrum und im Norden regelmäßige Schnitte angelegt werden. Im Norden des Baufeldes wurde bei der Kampfmittelräumung im Herbst/ Winter 2025/ 2026 eine Urne aus der Bronze- bzw. Eisenzeit gefunden. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass sich in diesem Bereich weitere Gräber/Urnen befinden. Der Oberbodenabtrag erfolgt abschnittsweise und bodenschonend, vorzugsweise in Form eines rückschreitenden Abtrags in Streifen. Der freigelegte Unterboden ist vor Befahrung zu schützen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt. Sie sollen Anfang September 2026 beginnen und ca. 30 Monate andauern (geplantes Enddatum: 31.03.2029). Für die Grabungsarbeiten wurde eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt, die derzeit noch nicht erteilt wurde. Es besteht das Risiko, dass die Genehmigung verspätet erteilt wird. In diesem Fall wird sich die Leistungserbringung verzögern und voraussichtlich erst im März 2027 beginnen. Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie -Projektgebiet, - Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, - Leistungen zur bodenkundlichen Baubegleitung für die Kampfmittelräumung und die archäologische Grabung, -Leistungsverzeichnis - Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) nach DIN 19639 - Vorbereitung - Bodenkundliche Begleitung der Umsetzung des Bodenschutzkonzepts nach DIN 19639 - Berichtwesen - weiterführende Informationen beschrieben. - SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenDeadline: Aug 03
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der ökologischen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu minimieren und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß §§ 39 und 44 BNatSchG, der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Ziel ist die fachgerechte Umsetzung und ökologische Überwachung aller erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der bauzeitlichen Eingriffe. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch ökologisches Fachpersonal begleitet werden.. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, umfasst insgesamt ca. 45 ha. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2027 in mehrere Etappen. Es erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Die ökologische Baubegleitung dient dabei der Sicherstellung, dass sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den §§ 39 und 44 BNatSchG, den Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt.Die archäologische Grabung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2029. Ziel der Maßnahmen ist die Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG, die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit der betroffenen Biotopfunktionen. Das Projektgebiet ist überwiegend durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen geprägt. Randlich treten lineare Strukturen wie Feldraine, Säume sowie einzelne Gehölzstrukturen auf. Diese erfüllen Funktionen als Lebensraum für Offenlandarten, insbesondere für bodenbrütende Vogelarten wie die Feldlerche. Die Flächen besitzen eine mittlere bis geringe Biotopwertigkeit, weisen jedoch eine erhöhte Bedeutung für den Artenschutz im Offenland auf. Aufgrund der Nutzung als Offenland ist insbesondere das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten, wie bodenbrütender Vogelarten (z. B. Feldlerche), zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich zeitliche und räumliche Einschränkungen für die Durchführung der Maßnahmen. Alle Maßnahmen sind unter Einhaltung der Nebenbestimmungen der naturschutzrechtlichen Genehmigungen durchzuführen. Die ökologische Baubegleitung stellt die Umsetzung der Auflagen sicher und überprüft deren Einhaltung während der Bauausführung. Leistungen zur ökologischen Baubegleitung der Kampfmittelräumung und archäologischen Grabung Die Durchführung der Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 28.02.2027. Zwingend erforderliche Arbeiten können unter Einhaltung artenschutzfachlicher Schutzmaßnahmen bis zum 31.03.2027 erfolgen. Die Durchführung der archäologischen Grabungen ist im Zeitraum zwischen dem 01.09.26 und dem 31.03.2029 geplant. Die Dauer wird auf 30 Monate geschätzt. Ein verspäteter Start (möglicherweise zum 01.03.2027) ist möglich. Die tatsächliche Dauer der Maßnahmen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie den Betretungsrechten, dem Räumfortschritt, den Witterungsbedingungen sowie möglichen archäologischen Funden und Befunden. Die Arbeiten werden voraussichtlich durch mehrere Räumfirmen parallel durchgeführt. Dadurch kann es zu gleichzeitig stattfindenden Eingriffen in unterschiedlichen Teilbereichen kommen, die durch die ökologische Baubegleitung hinsichtlich ihrer kumulativen Auswirkungen zu bewerten sind. Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. - WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenDeadline: Aug 03
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der ökologischen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu minimieren und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß §§ 39 und 44 BNatSchG, der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Ziel ist die fachgerechte Umsetzung und ökologische Überwachung aller erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der bauzeitlichen Eingriffe. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch ökologisches Fachpersonal begleitet werden.. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, umfasst insgesamt ca. 45 ha. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2027 in mehrere Etappen. Es erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Die ökologische Baubegleitung dient dabei der Sicherstellung, dass sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den §§ 39 und 44 BNatSchG, den Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt.Die archäologische Grabung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2029. Ziel der Maßnahmen ist die Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG, die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit der betroffenen Biotopfunktionen. Das Projektgebiet ist überwiegend durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen geprägt. Randlich treten lineare Strukturen wie Feldraine, Säume sowie einzelne Gehölzstrukturen auf. Diese erfüllen Funktionen als Lebensraum für Offenlandarten, insbesondere für bodenbrütende Vogelarten wie die Feldlerche. Die Flächen besitzen eine mittlere bis geringe Biotopwertigkeit, weisen jedoch eine erhöhte Bedeutung für den Artenschutz im Offenland auf. Aufgrund der Nutzung als Offenland ist insbesondere das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten, wie bodenbrütender Vogelarten (z. B. Feldlerche), zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich zeitliche und räumliche Einschränkungen für die Durchführung der Maßnahmen. Alle Maßnahmen sind unter Einhaltung der Nebenbestimmungen der naturschutzrechtlichen Genehmigungen durchzuführen. Die ökologische Baubegleitung stellt die Umsetzung der Auflagen sicher und überprüft deren Einhaltung während der Bauausführung. Leistungen zur ökologischen Baubegleitung der Kampfmittelräumung und archäologischen Grabung Die Durchführung der Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 28.02.2027. Zwingend erforderliche Arbeiten können unter Einhaltung artenschutzfachlicher Schutzmaßnahmen bis zum 31.03.2027 erfolgen. Die Durchführung der archäologischen Grabungen ist im Zeitraum zwischen dem 01.09.26 und dem 31.03.2029 geplant. Die Dauer wird auf 30 Monate geschätzt. Ein verspäteter Start (möglicherweise zum 01.03.2027) ist möglich. Die tatsächliche Dauer der Maßnahmen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie den Betretungsrechten, dem Räumfortschritt, den Witterungsbedingungen sowie möglichen archäologischen Funden und Befunden. Die Arbeiten werden voraussichtlich durch mehrere Räumfirmen parallel durchgeführt. Dadurch kann es zu gleichzeitig stattfindenden Eingriffen in unterschiedlichen Teilbereichen kommen, die durch die ökologische Baubegleitung hinsichtlich ihrer kumulativen Auswirkungen zu bewerten sind. Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. - WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenDeadline: Jul 31
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der bodenkundlichen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Bodenbeeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu vermindern und die Umsetzung der im Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 empfohlenen Maßnahmen zu gewährleisten. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch bodenkundliches Fachpersonal begleitet werden. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, ist insgesamt ca. 45ha groß. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt in mehrere Etappen. Zwischen September 2026 und März 2029 erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Für die vorgenannten Maßnahmen gilt gemäß § 7 BBodSchG eine Vorsorgepflicht. Für den vorsorgenden Bodenschutz der ackerbaulich genutzten Flächen wurde ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 ("Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben") erstellt. Dieses bildet die fachliche Grundlage für die Durchführung der Maßnahmen sowie für die bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Ziel der Maßnahmen ist die Wiederherstellung einer landwirtschaftlich nutzbaren, durchwurzelbaren Bodenschicht mit vergleichbarer Funktionsfähigkeit hinsichtlich Bodenstruktur, Wasserhaushalt und Ertragspotenzial wie im Ausgangszustand. Hierzu ist ein schichtgetrennter Ausbau, eine getrennte Zwischenlagerung sowie ein fachgerechter Wiedereinbau von Ober- und Unterboden sicherzustellen. Das Vorhabengebiet liegt innerhalb der Schutzzone B4 des Heilquellenschutzgebiets der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Vorgaben der Schutzgebietsverordnung sind von allen ausführenden Unternehmen verbindlich einzuhalten und in die Arbeitsabläufe zu integrieren. Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung umfasst insbesondere: • Räumung von 66 kampfmittelrelevanten Störpunkten in Zone 7, • Räumung von 4 Blindgängerverdachtspunkten innerhalb der Zonen 1 und 5, • Geomagnetische Untersuchung mit unmittelbar anschließender Kampfmittelräumung in Zone 8 • punktuelle Handschachtungen und Baggeraufgrabungen, • temporäre Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, • Wiederverfüllung und Rekultivierung der Eingriffsbereiche. Archäologische Grabung Innerhalb des Projektgebiets wurden Besiedlungsspuren aus nahezu allen vor- und frühgeschichtlichen Epochen identifiziert. Aus diesem Grund wird innerhalb des Baugebiets in den Zonen 1 bis 7 eine archäologische Grabung durchgeführt. Die archäologische Grabung erfolgt abschnittsweise im gesamten Baufeld. Die Abfolge der aufzugrabenden Flächen steht derzeit noch nicht fest und richtet sich nach den Betretungsrechten der Grundstücke, dem geplanten Ablauf nachfolgender Bauarbeiten, etc.. Nach gegenwärtigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass im Süden des Baufeldes eine flächendeckende Grabung erforderlich ist und dass im Zentrum und im Norden regelmäßige Schnitte angelegt werden. Im Norden des Baufeldes wurde bei der Kampfmittelräumung im Herbst/ Winter 2025/ 2026 eine Urne aus der Bronze- bzw. Eisenzeit gefunden. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass sich in diesem Bereich weitere Gräber/Urnen befinden. Der Oberbodenabtrag erfolgt abschnittsweise und bodenschonend, vorzugsweise in Form eines rückschreitenden Abtrags in Streifen. Der freigelegte Unterboden ist vor Befahrung zu schützen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt. Sie sollen Anfang September 2026 beginnen und ca. 30 Monate andauern (geplantes Enddatum: 31.03.2029). Für die Grabungsarbeiten wurde eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt, die derzeit noch nicht erteilt wurde. Es besteht das Risiko, dass die Genehmigung verspätet erteilt wird. In diesem Fall wird sich die Leistungserbringung verzögern und voraussichtlich erst im März 2027 beginnen. Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie -Projektgebiet, - Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, - Leistungen zur bodenkundlichen Baubegleitung für die Kampfmittelräumung und die archäologische Grabung, -Leistungsverzeichnis - Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) nach DIN 19639 - Vorbereitung - Bodenkundliche Begleitung der Umsetzung des Bodenschutzkonzepts nach DIN 19639 - Berichtwesen - weiterführende Informationen beschrieben. - Stadt WolgastWolgast
Erstangebotsabgabe, Stadt Wolgast, Beauftragung als treuhändischer Sanierungsträger nach § 157 BauGB
Es sind unter anderem die folgenden Leistungen zu erbringen: 1. Allgemeine Leistungen zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahrens - Die übertragenen Aufgaben nach § 157 Abs. 1 BauGB sind im eigenen Namen für Rechnung der Stadt Wolgast als Treuhänder zu erfüllen - Aufstellung, Fortschreibung und Kontrolle der Kosten- und Finanzierungsübersicht entsprechend der Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Erstellung von Abrechnungen und Zwischenberechnungen über die Verwendung der öffentlichen Mittel; - Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB - Jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Aufgaben, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel - Vergabemanagement: Ausschreibung und Vergabe der für die Durchführung und Umsetzung der Sanierung notwendigen Planungs- (z.B. Gutachten, Freiraumplanung etc.) und Bauleistungen - Abrechnung der Einzelmaßnahmen und der Gesamtmaßnahme - Verhandlung mit den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Erstellung und Überwachung des Zeitmanagements, inkl. Konzeptionelle Anpassung der Maßnahmen an das Zeitmanagement, auch bei Veränderungen - Dokumentation und Information der Gesamtmaßnahme und Einzelmaßnahmen - Jährliche Erstellung von Tätigkeits- und Sachstandsberichten - Vorbereitung von Maßnahmeplänen und Städtebauförderungsanträgen - Fördermittelmanagement: Vorbereitung und Antragstellung für die Gewährung von Fördermitteln (insbesondere jährliche Programmanmeldung, Begleitinformation, Monitoring); - Rechtliche Unterstützung bei der Gesamtmaßnahme im Rahmen der Nebenpflichten des Tätigkeitsbilds eines treuhänderischen Sanierungsträgers 2. Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit - Informieren der Öffentlichkeit und städtischen Gremien über im Verfahren befindliche städtebauliche Rahmenplanungen/ Entwicklungskonzepte etc.; - Informieren der betroffenen Bürger/Mieter/Betriebe über die Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen, Freimachung von Grundstücken für die Neuordnung; - Informieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum - Infomieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung der Errichtung oder Änderung von Gemeinbedarfs. Und Folgeeinrichtungen - Organisation/Mitarbeit/Unterstützung bei der Planung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen - Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung 3. Im Rahmen des Sanierungsverfahrens anfallende Aufgaben in und für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse - Unterstützung und Vorbereitung von Vorlagen und Anlagen für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse - Erarbeitung, Vorbereitung von Vorlagen und Mitarbeit in und von sonstigen Arbeitsgruppen und Ausschüssen sowie den entsprechenden regelmäßig vor Ort stattfindenden Sitzungen - Organisation und Durchführung eines Sanierungsrates, Bildung und Verwaltung eines Verfügungsfonds inkl. Erstellung der Regularien - Protokollierung von Sitzungen, Terminen etc. 4. Vorbereitende Maßnahmen - Entwicklung, Begleitung und Durchführung aus den Gutachten entwickelter Maßnahmen 5. Ordnungsmaßnahmen - Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sofern die Stadt die Baumaßnahme eigenständig durchführt, erfolgt eine finanztechnische Begleitung der Maßnahme 6. Abwicklung - Führung eines Treuhandkontos und Verwaltung des Treuhandvermögens gemäß § 160 BauGB - Nach Abschluss der Sanierung: Erstellung des Verwendungsnachweises nach Maßgabe der dann geltenden Richtlinien - Erstellung einer Dokumentation über die Sanierungsmaßnahmen 7. Allgemeine Pflichten - Der Sanierungsträger (Auftragnehmer) hat sicherzustellen, dass er für den Auftraggeber während der üblichen Arbeitszeiten erreichbar ist. Ein bedarfsgerechtes Erscheinen des Sanierungsträgers vor Ort ist sicherzustellen - Der Auftragnehmer führt den vertragsrelevanten Schriftverkehr mit dem Auftraggeber. Er erstellt die projektbezogenen Organigramme. Durch Anfertigen eines Zwischen sowie Jahrestätigkeitsberichtes (folglich 2x jährlich) unterrichtet er den Auftraggeber regelmäßig über den Bearbeitungsstand. Am Ende des Bearbeitungszeitraums erstellt der Auftragnehmer eine Abschlussdokumentation. Die Berichte sind in analoger Form (mind. E-fach und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen) Die Beauftragung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand und qualifikationsbezogen. In dem Stundensatz sind alle personenbezogenen Kosten (z.B. Büro- und IT Ausstattung, Reise- und Fahrtkosten usw.) sowie Nebenkosten mit einzukalkulieren. Soweit Sachmittel für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit o.ä. erforderlich sind, werden diese auf Nachweis gesondert vergütet. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Die personenbezogene und tätigkeitsbezogene Abrechnung erfolgt quartalsweise. Alle mit dem Grunderwerb im Sanierungsgebiet verbundenen Tätigkeiten übernimmt die Stadt Wolgast selbst. Hinweis: Von den Bietern eingebrachte AGB oder andere von den Vergabeunterlagen abweichende Vertragsbedingungen werden nicht akzeptiert und damit nicht Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Aufgaben im Sinne der § 157ff. BauGB zu übertragen. Soweit die Bewerber weitere Leistungen für die Erreichung der Ziele für erforderlich halten, ist dies unverzüglich mitzuteilen
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- The contracting authority is SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH als Entwicklungsträger und Treuhänder gemäß § 167 BauGB für die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW).
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