Stadt WolfenbüttelWolfenbüttel
Stadt Wolfenbüttel, ABW, Nördlich Auguststadt - Planung Verkehrs-, Freianlagen und Ingenieurbauwerke
Die Stadt Wolfenbüttel vergebene Aufträge für die Planung von Verkehrs-, Freianlagen und Ingenieurbauwerken im Norden der Auguststadt bekannt gegeben. Der Auftrag wurde nach VGV (Vergabeverordnung für die öffentliche Beschaffung) vergeben.
Civil Engineering Design, Landscape Architecture, Traffic Planning
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Die Stadt Wolfenbüttel vergebene Aufträge für die Planung von Verkehrs-, Freianlagen und Ingenieurbauwerken im Norden der Auguststadt bekannt gegeben. Der Auftrag wurde nach VGV (Vergabeverordnung für die öffentliche Beschaffung) vergeben.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Wolfenbüttel
- Published:
- June 09, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Civil Engineering Design
Tender description
Die Stadt Wolfenbüttel vergebene Aufträge für die Planung von Verkehrs-, Freianlagen und Ingenieurbauwerken im Norden der Auguststadt bekannt gegeben. Der Auftrag wurde nach VGV (Vergabeverordnung für die öffentliche Beschaffung) vergeben.
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10- Stadt WolfenbüttelWolfenbüttel
Stadt Wolfenbüttel, ABW, Nördlich Auguststadt - Planung Verkehrs-, Freianlagen und Ingenieurbauwerke
Planung für Baugebiet 'Nördlich Auguststadt' in Wolfenbüttel: Verkehrsplanung, Entwässerungsplanung und Geländemodellierung. Plangebiet teils im Überschwemmungsgebiet (Oker) und starkregengefährdet. Geländeabflachung ca. 3.300 m³, Geländeerhöhung ca. 11.000 m³. Öffentliche Verkehrsfläche ca. 3.300 m². Vorhandene Schmutz- und Regenwasserkanäle queren das Gebiet (Erhalt vs. Erneuerung prüfen). Schmutzwasserentwässerung über bestehendes Pumpwerk; Mindestdurchmesser Hauptkanäle DN 200, Hausanschlüsse DN 150. Regenwasserentwässerung für n=0,2; Drosselabfluss 25 l/s, Rückhaltung in erdverlegten Stauraumkanälen; Hausanschlüsse DN 150. Private Grundstücke benötigen separate Rückhaltung. - Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale VergabestelleOffenburgDeadline: Aug 03
Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung für den Spiel- und Aussichtsturm zur LGS 2032
Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung für den Spiel- und Aussichtsturm zur LGS 2032 Die Stadt Offenburg wird im Jahr 2032 eine Landesgartenschau (LGS) durchführen. Im Rahmen der LGS Offenburg wird ein Spiel- und Aussichtsturm errichtet. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie zur Gestaltung des Turmes sollen nun die erforderlichen weiteren Leistungen vergeben werden. Die Stadt Offenburg führt dazu ein VgV-Verfahren zur Vergabe der Ingenieurbauleistungen und Tragwerksplanung durch. Die folgende Aufgabenbeschreibung bezieht sich auf die Errichtung eines Spiel- und Aussichtsturmes im Bereich der LGS. Die Höhe des Turmes liegt bei etwa 30m. Im unteren Bereich soll der Turm in eine umgebende Spielelandschaft eingebunden werden und mit Spielelementen zum Rutschen und Klettern ausgestattet werden. Der Turm soll eine Aussichtsplattform erhalten. Ein Aufzug ist nicht vorgesehen. Die Materialwahl und Gestaltung des Turmes hat eine zentrale gestalterische und inhaltliche Rolle innerhalb der Planung der neuen Parklandschaften. Ziel ist es daher, die Gestaltung, Form und Funktion des Turmes aus der Vorgabe der Machbarkeitsstudie mit den dafür notwendigen Ingenieurs- und Tragwerksplanungen in Umsetzung zu bringen. Es wird ausdrücklich kein neuer Gestaltungsentwurf verlangt, da dieser bereits innerhalb der Gremien der LGS festgelegt wurde. Für die Baumaßnahme wurde ein Kostenrahmen von ca. 1.800.000,- EUR Nettobaukosten ermittelt. Beauftragt werden Leistungen für die Planung und Ausführung von Ingenieurbauwerken gem. §§ 41ff HOAI 2021 Leistungsphase 3-9 und Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI Leistungsphase 1-6. Zudem können weitere besondere Leistungen in Auftrag gegeben werden. Der Gestaltungsentwurf ist nicht Teil der Aufgabenstellung. Die Planung muss in enger Abstimmung mit der bereits beauftragten künstlerischen Bauoberleitung und dem für die Objektplanung der Freianlagen LGS Offenburg 2032 beauftragten Büro erfolgen. Die Leistungen Ingenieurbau- und Tragwerksplanung sollen als ein Auftrag an einen Bieter/Bietergemeinschaft vergeben werden. Die Leistungen werden nicht getrennt vergeben. Der Auftraggeber wird die Leistungen stufenweise beauftragen. Die Bauausführung soll bis 01.12.2029 abgeschlossen sein. Grundlagen der weiteren Bearbeitung sind die Bekanntmachung und dazugehörigen Teilnahmeunterlagen sowie weitere Vergabeunterlagen, die nach der Teilnehmendenauswahl an die ausgewählten Bietenden verschickt werden. - Stadt BeilngriesBeilngries
Stadt Beilngries, Auflassung und Ertüchtigung Kläranlage Irfersdorf
Es ist eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens beabsichtigt, was nach § 135 Abs. 3 GWB bekanngemacht wird: Im Jahr 2025 war nach Ausschreibung im Jahr 2024 ein Auftrag an den Bieter WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettebwerb vergeben worden. Im Beilngrieser Gemeindegebiet gibt es bislang zwei Kläranlagen Die Kläranlage Beilngries nimmt das Abwasser der Bürger im Stadtgebiet und aller Ortsteile mit Ausnahme von Irfersdorf auf. Die Bürger des Ortsteils Irfersdorf haben eine eigene Kläranlage. Es musste aufgrund Ablauf der wasserrechtlichen Genehmigung eine Änderung erfolgen. Für die Verlängerung des Wasserrechts wurden durch Fachplanungsbüros mehrere Varianten geprüft. Es sollte die bestehende Kläranlage Irfersdorf aufgelassen werden. Durch den Neubau einer Pumpstation auf dem Gelände der Kläranlage Irfersdorf sowie dem Neubau einer Abwasserdruckleitung nach Neuzell sollte das Abwasser in die Kläranlage Beilngries übergeleitet werden. Investitionen in Abwasserbeseitigungsanlagen müssen auf die Bürger umgelegt werden. Vergeben wurden die Leistungen Ingenieurbauwerk, Technische Anlagen (Anlagengruppen 4+7 sowie TWP). Der Auftrag ging an das beauftragte Büro Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH, ursprüngliche Ausschreibung Kennung 725645-2024. Der vergeben Auftrag wurde am 07.05.2025 bekanntgemacht. Als Grundlage für das VgV-Verfahren 2024/2025 wurde eine von der Stadt Beilngries in Auftrag gegebene Studie zur baufachlichen Vorprüfung samt grober Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 herangezogen. Diese wurde durch das Büro Goldbrunner und Wipflerplan erstellt. In der Studie wurden drei Varianten näher betrachtet. Die Auflassung der Anlage samt Anschluss nach Beilngries hatte sich langfristig als wirtschaftlichste Lösung herausgestellt. Zur abschließenden Beurteilung durch das zuständige WWA Ingolstadt musste eine Projektbarwert-Berechnung erstellt werden. Eine positive Beurteilung vom WWA ist auch zwingende Voraussetzung für eine Förderung nach RZWas 2025 „Erstmalige Verbundleitung“….. . Zusätzlich dazu war die Sanierung von verbleibenden Anlagenteilen und die Druckleitungsumgehung vom Ortsteil Paulushofen mit vorgesehen. Im Zuge der weiterführenden Planungen stellte sich heraus, dass eine Anbindung der Druckleitung im Nachbarort Neuzell (ca. 2.300 m Länge) aus technischer Sicht nicht zu empfehlen ist. Die Vermischung der unterschiedlichen Art der Abwässer – SW aus anderen Ortsteilen und MW aus Irfersdorf – ist in einem Druckleitungssystem äußerst schwierig zu handhaben. Dies wurde auch so vom WWA und vom Landesamt für Umwelt bestätigt. Die Druckleitung sollte bis zu einem definierten Punkten in Paulushofen fortgeführt werden (ca. 3.080 m Mehrlänge). Letztendlich war nun die ohnehin geplante Druckleitungsumgehung von Paulushofen und zT. parallel dazu die verlängerte Druckleitung aus Irfersdorf kommend zu verlegen (ca. 1.200 m Parallelverlegung). Zusätzlich dazu war am Übergabepunkt bei Paulushofen ein Stauraumkanal mit einzuplanen, welcher die unterschiedlichen Abwässer mit unterschiedlichen Leitungsdrücken zwischenpuffert und dann gedrosselt ans weitere Leistungsnetz nach Beilngries abgibt. Die Planungen wurden in enger Abstimmung mit dem WWA IN und dem LfU erarbeitet. Die eingangs beschriebene Projektbarwert-Berechnung wurde ebenfalls fortgeschrieben. Das WWA hat hierfür seine Zustimmung signalisiert. Der bestehende Retentionsbodenfilter am Kläranlagengelände in Irfersdorf, welcher für die Mischwasserentlastung bei Regenereignissen weiterhin erforderlich ist, sollte saniert / umgebaut werden. So war es im ursprünglichen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen basierend auf der Studie vorgesehen. Seit dem Jahreswechsel 2025 / 2026 wurde vom WWA jedoch gefordert, dass nicht der Bodenfilter saniert, sondern vielmehr ein zusätzliches Regenrückhaltebecken errichtet werden soll. Auch Anpassungsmaßnahmen an Anlagenteilen sind gemäß Härtefallregelung der RZWas 2025 förderfähig. Die erfolgten Planungsanpassung Anpassungen haben sich in den zu erwartenden Baukosten niedergeschlagen. Die Gesamtkosten der Maßnahme (inkl. BNK) belaufen sich, gemäß Kostenberechnung vom 05.03.2026 auf rund 5,7 Mio. € brutto (4,8 Mio. € netto). Die Erhöhung der Baukosten führt auch zu einer Erhöhung der zu erwartenden Planungskosten. Nach dem Honorarangebot aus dem vorhergehenden Vergabeverfahren, dem die Kostenschätzung aus dem VgV-Verfahren zugrundelage, war mit einem vorläufigen Honorar von ca. 341.500 EUR zu rechnen. Aufgrund von Baukostensteigerungen ergibt sich auf Basis der Kostenberechnung vom 13.11.2025 aber ein Honorar von ca. 459.000 EUR. Unter Berücksichtigung der nunmehr geänderten Planung ergäbe sich auf Basis der Kostenberechnung vom 05.03.2026 ein Planungshonorar von ca. 566.000 EUR. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Auftragsänderung für die im Vergleich zum durchgeführten VgV-Verfahren 2024/2025 geänderte Planung ohne neue Bekanntmachung / ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB an den bisherigen Auftragnehmer, Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH. Zwar erhöht sich das Honorar durch die Änderung deutlich, jedoch nicht um mehr als 50 %. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht, die Hauptleistungspflihcten bleiben gleich, der wesentliche Inhalt des Auftrags bleibt gleich. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erfodrerlich geworden, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Es lag für das ursprüngliche Vergabeverfahren eine Studie vor, die in enger Abstimmung mit dem WWA erarbeitet worden war. Erst im Rahmen des vergebenen Planungsauftrags haben sich technisch neue, vorher im Rahmen der Vorstudie nicht erkennbare, Erkenntnisse ergeben, welche zur Mehrlänge bei der Druckleitung und zum Neubau des Stauraumkanals geführt haben. Vom WWA wurde dann gefordert, den Bodenfilter durch ein Regenrückhaltebecken zu ersetzen. - Stadt BeilngriesBeilngries
Stadt Beilngries, Auflassung und Ertüchtigung Kläranlage Irfersdorf
Es ist eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens beabsichtigt, was nach § 135 Abs. 3 GWB bekanngemacht wird: Im Jahr 2025 war nach Ausschreibung im Jahr 2024 ein Auftrag an den Bieter WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettebwerb vergeben worden. Im Beilngrieser Gemeindegebiet gibt es bislang zwei Kläranlagen Die Kläranlage Beilngries nimmt das Abwasser der Bürger im Stadtgebiet und aller Ortsteile mit Ausnahme von Irfersdorf auf. Die Bürger des Ortsteils Irfersdorf haben eine eigene Kläranlage. Es musste aufgrund Ablauf der wasserrechtlichen Genehmigung eine Änderung erfolgen. Für die Verlängerung des Wasserrechts wurden durch Fachplanungsbüros mehrere Varianten geprüft. Es sollte die bestehende Kläranlage Irfersdorf aufgelassen werden. Durch den Neubau einer Pumpstation auf dem Gelände der Kläranlage Irfersdorf sowie dem Neubau einer Abwasserdruckleitung nach Neuzell sollte das Abwasser in die Kläranlage Beilngries übergeleitet werden. Investitionen in Abwasserbeseitigungsanlagen müssen auf die Bürger umgelegt werden. Vergeben wurden die Leistungen Ingenieurbauwerk, Technische Anlagen (Anlagengruppen 4+7 sowie TWP). Der Auftrag ging an das beauftragte Büro Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH, ursprüngliche Ausschreibung Kennung 725645-2024. Der vergeben Auftrag wurde am 07.05.2025 bekanntgemacht. Als Grundlage für das VgV-Verfahren 2024/2025 wurde eine von der Stadt Beilngries in Auftrag gegebene Studie zur baufachlichen Vorprüfung samt grober Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 herangezogen. Diese wurde durch das Büro Goldbrunner und Wipflerplan erstellt. In der Studie wurden drei Varianten näher betrachtet. Die Auflassung der Anlage samt Anschluss nach Beilngries hatte sich langfristig als wirtschaftlichste Lösung herausgestellt. Zur abschließenden Beurteilung durch das zuständige WWA Ingolstadt musste eine Projektbarwert-Berechnung erstellt werden. Eine positive Beurteilung vom WWA ist auch zwingende Voraussetzung für eine Förderung nach RZWas 2025 „Erstmalige Verbundleitung“….. . Zusätzlich dazu war die Sanierung von verbleibenden Anlagenteilen und die Druckleitungsumgehung vom Ortsteil Paulushofen mit vorgesehen. Im Zuge der weiterführenden Planungen stellte sich heraus, dass eine Anbindung der Druckleitung im Nachbarort Neuzell (ca. 2.300 m Länge) aus technischer Sicht nicht zu empfehlen ist. Die Vermischung der unterschiedlichen Art der Abwässer – SW aus anderen Ortsteilen und MW aus Irfersdorf – ist in einem Druckleitungssystem äußerst schwierig zu handhaben. Dies wurde auch so vom WWA und vom Landesamt für Umwelt bestätigt. Die Druckleitung sollte bis zu einem definierten Punkten in Paulushofen fortgeführt werden (ca. 3.080 m Mehrlänge). Letztendlich war nun die ohnehin geplante Druckleitungsumgehung von Paulushofen und zT. parallel dazu die verlängerte Druckleitung aus Irfersdorf kommend zu verlegen (ca. 1.200 m Parallelverlegung). Zusätzlich dazu war am Übergabepunkt bei Paulushofen ein Stauraumkanal mit einzuplanen, welcher die unterschiedlichen Abwässer mit unterschiedlichen Leitungsdrücken zwischenpuffert und dann gedrosselt ans weitere Leistungsnetz nach Beilngries abgibt. Die Planungen wurden in enger Abstimmung mit dem WWA IN und dem LfU erarbeitet. Die eingangs beschriebene Projektbarwert-Berechnung wurde ebenfalls fortgeschrieben. Das WWA hat hierfür seine Zustimmung signalisiert. Der bestehende Retentionsbodenfilter am Kläranlagengelände in Irfersdorf, welcher für die Mischwasserentlastung bei Regenereignissen weiterhin erforderlich ist, sollte saniert / umgebaut werden. So war es im ursprünglichen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen basierend auf der Studie vorgesehen. Seit dem Jahreswechsel 2025 / 2026 wurde vom WWA jedoch gefordert, dass nicht der Bodenfilter saniert, sondern vielmehr ein zusätzliches Regenrückhaltebecken errichtet werden soll. Auch Anpassungsmaßnahmen an Anlagenteilen sind gemäß Härtefallregelung der RZWas 2025 förderfähig. Die erfolgten Planungsanpassung Anpassungen haben sich in den zu erwartenden Baukosten niedergeschlagen. Die Gesamtkosten der Maßnahme (inkl. BNK) belaufen sich, gemäß Kostenberechnung vom 05.03.2026 auf rund 5,7 Mio. € brutto (4,8 Mio. € netto). Die Erhöhung der Baukosten führt auch zu einer Erhöhung der zu erwartenden Planungskosten. Nach dem Honorarangebot aus dem vorhergehenden Vergabeverfahren, dem die Kostenschätzung aus dem VgV-Verfahren zugrundelage, war mit einem vorläufigen Honorar von ca. 341.500 EUR zu rechnen. Aufgrund von Baukostensteigerungen ergibt sich auf Basis der Kostenberechnung vom 13.11.2025 aber ein Honorar von ca. 459.000 EUR. Unter Berücksichtigung der nunmehr geänderten Planung ergäbe sich auf Basis der Kostenberechnung vom 05.03.2026 ein Planungshonorar von ca. 566.000 EUR. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Auftragsänderung für die im Vergleich zum durchgeführten VgV-Verfahren 2024/2025 geänderte Planung ohne neue Bekanntmachung / ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB an den bisherigen Auftragnehmer, Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH. Zwar erhöht sich das Honorar durch die Änderung deutlich, jedoch nicht um mehr als 50 %. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht, die Hauptleistungspflihcten bleiben gleich, der wesentliche Inhalt des Auftrags bleibt gleich. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erfodrerlich geworden, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Es lag für das ursprüngliche Vergabeverfahren eine Studie vor, die in enger Abstimmung mit dem WWA erarbeitet worden war. Erst im Rahmen des vergebenen Planungsauftrags haben sich technisch neue, vorher im Rahmen der Vorstudie nicht erkennbare, Erkenntnisse ergeben, welche zur Mehrlänge bei der Druckleitung und zum Neubau des Stauraumkanals geführt haben. Vom WWA wurde dann gefordert, den Bodenfilter durch ein Regenrückhaltebecken zu ersetzen. - Stadt Bad FallingbostelBad Fallingbostel
Stadt Bad Fallingbostel - Erweiterung des Gewerbegebiets "An der Autobahn"
Die Stadt Bad Fallingbostel ist eine entwicklungsstarke Kreisstadt mit rund 12.900 Einwohnern im verkehrsgünstig gelegenen Dreieck Hannover-Hamburg-Bremen. Als potenzielle Flächen zur Entwicklung weiterer Gewerbeflächen wurden von Rat und Verwaltung mit Priorität die Erweiterung des Gewerbegebietes "An der Autobahn" in den Fokus genommen. Aufgrund der Komplexität des Projektes und der Vielzahl an Planungsaufgaben, die bereits im Vorfeld der Gewerbegebietsentwicklung zu leisten sind, sollen der Erwerb, die Baureifmachung und der Verkauf der betreffenden Grundstücke als städtebauliche Maßnahme an ein fachlich geeignetes Dienstleistungsunternehmen vergeben werden. Das Unternehmen sollte daher in der Lage sein, die folgenden Leistungen zu erbringen: 1. Planungsleistungen - Leistungen der Bauleitplanung Leistungen der Bauleitplanung umfassen die Vorbereitung der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie die Mitwirkung beim Verfahren und werden vom AN erbracht. - Leistungen der Landschaftsplanung Landschaftsplanerische Leistungen umfassen das Vorbereiten und das Erstellen der für die nachfolgend benannten Pläne erforderlichen Ausarbeitungen und werden vom AN erbracht. - Leistungen der Objektplanung Leistungen der Objektplanung umfassen die Grundlagenermittlung, die Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, die Objektüberwachung (Bauüberwachung und Bauoberleitung) sowie die Objektbetreuung und werden vom AN erbracht. - Leistungen der Tragwerksplanung Leistungen der Tragwerksplanung sind die statische Fachplanung für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und umfassen die Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe der Tragwerksplanung. Die Leistungen der Tragwerksplanung werden vom AN erbracht. 2. Erschließungsmaßnahmen - die Herstellung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Nebenanlagen für Straßenentwässerung, -beleuchtung und -begrünung, - die Herstellung der für den Anschluss an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation erforderlichen Anlagen, - die Herstellung von Anlagen zur Rückhaltung, Ableitung und Versickerung von Regenwasser, - die Herstellung von Lärmschutzanlagen und Kompensationsmaßnahmen nach Bedarf, - die Bauüberwachung und Objektbetreuung für alle Baumaßnahmen, die zur Erschließung der Flächen sowie zum Anschluss an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz erforderlich sind. 3. Erwerb und Finanzierung - die Vorbereitung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen, Dienstbarkeiten, Gestattungen und sonstigen Grundstücksrechten inkl. der Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern (Vertragsmanagement), - die Vorfinanzierung von Grunderwerb einschließlich der Entschädigungen inkl. Lasten und Abgaben für erworbene Flächen (Finanzmanagement) und Refinanzierung durch Erlöse aus Grundstücksverkäufen, - die Vorfinanzierung der Herstellung der Erschließungsanlagen, - die Verwaltung der erworbenen Grundstücksflächen, Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen, Regelungen zu Pacht/ Pachtaufhebungen, etc. (Flächenmanagement) 4. Grundstücksvermarktung Die Vermarktung der neuen Gewerbeflächen und die Betreuung von Interessenten wird im Rahmen der bestehenden Standortmarketingaktivitäten durch die Wirtschaftsförderung Del-taland wahrgenommen. Die Grundlage hierfür ist der bestehende Geschäftsbesorgungsvertrag des Trägervereins Deltaland mit der Deltaland GmbH. Das Dienstleistungsunternehmen - unterstützt bei der Grundstücksvermarktung und tauscht sich dazu regelmäßig mit der Deltaland GmbH aus. - übernimmt die Erfassung der Daten für die Ansiedlung von Unternehmen sowie Verwaltung der Interessentenlisten, - unterstützt die Stadt und die Wirtschaftsförderung bei der Beratung und Betreuung von Unternehmen in allen Ansiedlungsphasen vom Erstgespräch bis zur Beurkundung, - bereitet die Vorschläge für die städt. Gremien zur Entscheidung über die Vergabe von Bauplätzen vor, - bereitet die Kaufverträge vor, übernimmt die Koordination mit dem Notariat und betreut die weitere Abwicklung der Kaufverträge. 5. Projektsteuerung (1) Projektvorbereitung (2) Planung (3) Ausführungsvorbereitung (4) Ausführung (5) Projektabschluss Im Ergebnis dieses EU-weit durchgeführten Vergabeverfahrens wird ein Dienstleister beauftragt, der den gegebenenfalls notwendigen Ankauf weiterer Flächen, die Verwaltung der benötigten Grundstücke, die Bauleitplanung, Erschließung sowie Finanzierung der Gesamtmaßnahme einschließlich des Finanzmanagements im Einvernehmen mit der Stadt Bad Falingbostel durchführt. Die näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Nach Vertragsschluss sollen die Honorarzonen einvernehmlcih festgelegt werden. - Stadt Heilbronn vertreten durch den Bürgermeister Andreas RingleHeilbronnDeadline: Jun 19
Rad- und Fußweg Bottwarbahntrasse, Stadt Heilbronn Los 2 – Lerchenbergtunnel
Durch den Ausbau des brachliegenden Abschnittes der Bottwarbahntrasse soll die Stadt Heilbronn eine neue Rad- und Fußwegeverbindung erhalten. Die Planung des Fuß- und Radwegs auf der Bottwarbahntrasse stellt eine durchgängige, komfortable und nahezu Kfz-freie Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur als Verbindung zwischen der Hochschule in Sontheim über den Südbahnhof in den Heilbronner Osten dar. Der Fußverkehr ist dabei durch einen Grünstreifen vom Radweg getrennt. Zielbild ist dabei der neue Neckaruferweg zwischen der Knorrstraße und dem Wertwiesenpark. Die Trasse kann vergleichsweise kostengünstig realisiert werden, da der Gleisschotter einen optimalen Unterbau darstellt. Die Verbindung bietet sowohl für Pendler als auch für Studierende sowie Schülerinnen und Schülern eine attraktive Infrastruktur. Das Baufeld umfasst den Abschnitt der ehemaligen Bottwarbahntrasse von der Aufleitung auf Höhe der Schwindstraße bis zur Querung der Charlottenstraße. Der Abschnitt „Am Südbahnhof" zwischen der Charlottenstraße und der Cäcilienbrunnenstraße ist bereits als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgebaut und daher nicht im Baufeld inbegriffen. Das Baufeld setzt sich mit dem geplanten Umbau des Knotenpunktes Cäcilienbrunnenstraße fort und endet mit der Aufleitung des Fuß- und Radweges auf den bestehenden Radweg in der Jägerhausstraße. Mit Berücksichtigung des bereits ausgebauten Fuß- und Radweges zwischen Rathenauplatz und Cäcilienbrunnenstraße (ca. 890 m) und dem Lerchenbergtunnel (ca. 400 m) wird eine übergeordnete Radverkehrsverbindung zwischen Sontheimer Landwehr und Jägerhausstraße mit einer Gesamtlänge von ca. 3,2 km erreicht. Die Sanierung des Lerchenbergtunnels ist ebenfalls Bestandteil dieses VgV-Verfahrens. Dieser hat in der Tunnelmitte seinen Hochpunkt und entwässert zu den beiden Tunnelportalen hin. Im Längsschnitt weist er eine Krümmung auf. Die Untersuchungen haben ergeben, dass die äußere Standsicherheit gegeben ist. Altersbedingt weist die Tunnelschale jedoch Durchfeuchtungen, Abschalungen und Ausbrüche auf. Im aktuellen Zustand ist die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger daher nicht gegeben. Sicherungsmaßnahmen sind zwingende Voraussetzung für die Umnutzung des Tunnels. Der Tunnel muss vollflächig mittels Dränmatten, Dichtungsbahnen und Spritzbeton gesichert werden. Die Tunnellängsentwässerung muss instandgesetzt werden. Eine Vorplanung für den Tunnel liegt bereits vor. Da die gesamte Trasse neben ihrer reinen Verbindungsfunktion als Radinfrastruktur auch einen Raum zur Erholung zur Verfügung stellen soll, tragen Bankstandorte und Infostelen zu der ehemaligen Bottwarbahn sowie Lichtkunst und eine Effektbeleuchtung am und im Lerchenbergtunnel zu einem attraktiven Raum bei. Ein potenzielles Gefühl der Unsicherheit wird dabei gemindert. Für den Fußverkehr sind zudem Treppenanlagen an beiden Tunnelportalen geplant. Die Radverkehrswegekategorie kann mit einer regionalen Verbindungsfunktion in die Gruppe IR III gemäß ERA bzw. RIN eingestuft werden. Die angestrebte Planungsgeschwindigkeit beträgt demnach zwischen 15 - 20 km/h. Oberstes Ziel der Maßnahme ist es durch die Schaffung einer sicheren, komfortablen und schnellen Rad- und Fußwegeverbindung den Fuß- und Radverkehr zu stärken und Lücken im bestehenden Rad- und Fußwegenetz zu schließen. Bei der Planung sind die Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie der Barrierefreiheit zu beachten: Rad- und Fußverkehr sollen voneinander getrennt werden. Im Verlauf der Trasse erfolgt dies durch einen taktilen Trennstreifen bzw. eine Grünanlage. Die Breite des Radwegs beträgt durchgehend 3,0 m, die des Gehwegs 2,5 m. Das Auftragsvolumen umfasst verschiedene Ingenieurleistungen, die in drei Lose aufgeteilt und jeweils separat EU-weit ausgeschrieben werden: Los 1 – Rad- und Fußwegtrasse Dieses Los beinhaltet die Planung und Bauüberwachung für den eigentlichen Rad- und Fußweg. Konkret geht es um die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 5–8), die Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Entwässerung und die Treppenanlagen (Leistungsphasen 1–8), die Planung der Freianlagen (Leistungsphasen 5–8) sowie die örtliche Bauüberwachung und die Leitungskoordination als besondere Leistung. Los 2 – Tunnel (Lerchenbergtunnel) Dieses Los umfasst alle Planungsleistungen rund um den Tunnel: die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 3–8) sowie die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1–3 und 6). Zusätzlich soll im Tunnel Mobilfunknetz vorhanden sein, die Leitungskoordination und Abstimmung mit Leitungsträgern zur Verlegung von entsprechenden Kabeln bzw. Antennen ist ebenfalls Teil dieser Planungsaufgabe. Los 3 – Beleuchtung Hier wird die technische Planung für die Tunnelbeleuchtung (Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1–8) sowie die Effektbeleuchtung vergeben. Für die Effektbeleuchtung wird dabei ein eigenes Leistungsbild erstellt. Die Beauftragung in allen Losen erfolgt stufenweise. - Stadt Heilbronn vertreten durch den Bürgermeister Andreas RingleHeilbronnDeadline: Jul 03
Rad- und Fußweg Bottwarbahntrasse, Stadt Heilbronn Los 2 – Lerchenbergtunnel
Durch den Ausbau des brachliegenden Abschnittes der Bottwarbahntrasse soll die Stadt Heilbronn eine neue Rad- und Fußwegeverbindung erhalten. Die Planung des Fuß- und Radwegs auf der Bottwarbahntrasse stellt eine durchgängige, komfortable und nahezu Kfz-freie Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur als Verbindung zwischen der Hochschule in Sontheim über den Südbahnhof in den Heilbronner Osten dar. Der Fußverkehr ist dabei durch einen Grünstreifen vom Radweg getrennt. Zielbild ist dabei der neue Neckaruferweg zwischen der Knorrstraße und dem Wertwiesenpark. Die Trasse kann vergleichsweise kostengünstig realisiert werden, da der Gleisschotter einen optimalen Unterbau darstellt. Die Verbindung bietet sowohl für Pendler als auch für Studierende sowie Schülerinnen und Schülern eine attraktive Infrastruktur. Das Baufeld umfasst den Abschnitt der ehemaligen Bottwarbahntrasse von der Aufleitung auf Höhe der Schwindstraße bis zur Querung der Charlottenstraße. Der Abschnitt „Am Südbahnhof" zwischen der Charlottenstraße und der Cäcilienbrunnenstraße ist bereits als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgebaut und daher nicht im Baufeld inbegriffen. Das Baufeld setzt sich mit dem geplanten Umbau des Knotenpunktes Cäcilienbrunnenstraße fort und endet mit der Aufleitung des Fuß- und Radweges auf den bestehenden Radweg in der Jägerhausstraße. Mit Berücksichtigung des bereits ausgebauten Fuß- und Radweges zwischen Rathenauplatz und Cäcilienbrunnenstraße (ca. 890 m) und dem Lerchenbergtunnel (ca. 400 m) wird eine übergeordnete Radverkehrsverbindung zwischen Sontheimer Landwehr und Jägerhausstraße mit einer Gesamtlänge von ca. 3,2 km erreicht. Die Sanierung des Lerchenbergtunnels ist ebenfalls Bestandteil dieses VgV-Verfahrens. Dieser hat in der Tunnelmitte seinen Hochpunkt und entwässert zu den beiden Tunnelportalen hin. Im Längsschnitt weist er eine Krümmung auf. Die Untersuchungen haben ergeben, dass die äußere Standsicherheit gegeben ist. Altersbedingt weist die Tunnelschale jedoch Durchfeuchtungen, Abschalungen und Ausbrüche auf. Im aktuellen Zustand ist die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger daher nicht gegeben. Sicherungsmaßnahmen sind zwingende Voraussetzung für die Umnutzung des Tunnels. Der Tunnel muss vollflächig mittels Dränmatten, Dichtungsbahnen und Spritzbeton gesichert werden. Die Tunnellängsentwässerung muss instandgesetzt werden. Eine Vorplanung für den Tunnel liegt bereits vor. Da die gesamte Trasse neben ihrer reinen Verbindungsfunktion als Radinfrastruktur auch einen Raum zur Erholung zur Verfügung stellen soll, tragen Bankstandorte und Infostelen zu der ehemaligen Bottwarbahn sowie Lichtkunst und eine Effektbeleuchtung am und im Lerchenbergtunnel zu einem attraktiven Raum bei. Ein potenzielles Gefühl der Unsicherheit wird dabei gemindert. Für den Fußverkehr sind zudem Treppenanlagen an beiden Tunnelportalen geplant. Die Radverkehrswegekategorie kann mit einer regionalen Verbindungsfunktion in die Gruppe IR III gemäß ERA bzw. RIN eingestuft werden. Die angestrebte Planungsgeschwindigkeit beträgt demnach zwischen 15 - 20 km/h. Oberstes Ziel der Maßnahme ist es durch die Schaffung einer sicheren, komfortablen und schnellen Rad- und Fußwegeverbindung den Fuß- und Radverkehr zu stärken und Lücken im bestehenden Rad- und Fußwegenetz zu schließen. Bei der Planung sind die Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie der Barrierefreiheit zu beachten: Rad- und Fußverkehr sollen voneinander getrennt werden. Im Verlauf der Trasse erfolgt dies durch einen taktilen Trennstreifen bzw. eine Grünanlage. Die Breite des Radwegs beträgt durchgehend 3,0 m, die des Gehwegs 2,5 m. Das Auftragsvolumen umfasst verschiedene Ingenieurleistungen, die in drei Lose aufgeteilt und jeweils separat EU-weit ausgeschrieben werden: Los 1 – Rad- und Fußwegtrasse Dieses Los beinhaltet die Planung und Bauüberwachung für den eigentlichen Rad- und Fußweg. Konkret geht es um die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 5–8), die Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Entwässerung und die Treppenanlagen (Leistungsphasen 1–8), die Planung der Freianlagen (Leistungsphasen 5–8) sowie die örtliche Bauüberwachung und die Leitungskoordination als besondere Leistung. Los 2 – Tunnel (Lerchenbergtunnel) Dieses Los umfasst alle Planungsleistungen rund um den Tunnel: die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 3–8) sowie die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1–3 und 6). Zusätzlich soll im Tunnel Mobilfunknetz vorhanden sein, die Leitungskoordination und Abstimmung mit Leitungsträgern zur Verlegung von entsprechenden Kabeln bzw. Antennen ist ebenfalls Teil dieser Planungsaufgabe. Los 3 – Beleuchtung Hier wird die technische Planung für die Tunnelbeleuchtung (Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1–8) sowie die Effektbeleuchtung vergeben. Für die Effektbeleuchtung wird dabei ein eigenes Leistungsbild erstellt. Die Beauftragung in allen Losen erfolgt stufenweise. - Bezirksamt Spandau von BerlinBerlin
Leistungen der Verkehrsanlagen-, Freianlagen- und technische Ausrüstungsplanung für die Umgestaltung des Marktplatzes in Spandau
Der Auftrag umfasst Leistungen der Verkehrs-, Freianlagen- und technischen Ausrüstungsplanung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 2 Freianlagen (§ 39 HOAI) und Abschnitt 4 Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) sowie Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI), einschließlich besonderer Leistungen. Die Leistungen werden als Gesamtauftrag vergeben. Es können sich u. a. Unternehmen, Gesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften am Verfahren beteiligen. Eine Vergabe von Teilleistungen ist nicht vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 5 bis 8 zu vergeben; für einzelne Leistungsbausteine und Objekte erfolgt die Beauftragung bereits ab der LPh 1 bzw. 2. Eine abgestimmte Entwurfsplanung (LPh 3) liegt vor. Der Marktplatz bildet den zentralen Bereich der Altstadt und stellt die historische Mitte sowie den Kern der Fußgängerzone dar. Neben seiner Funktion als Handelsplatz dient er ganzjährig als Veranstaltungsort für Märkte und weitere öffentliche Nutzungen. Der Platz weist derzeit städtebauliche, funktionale und gestalterische Defizite auf. Ziel des Projektes ist die Neugestaltung und nachhaltige Entwicklung eines zeitgemäßen, multifunktionalen und barrierefreien Stadtplatzes mit hoher Aufenthaltsqualität. Dabei sind insbesondere die Anforderungen an eine flexible Marktnutzung, die Durchführung von Veranstaltungen sowie Aspekte des Klimaschutzes und der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung zu berücksichtigen. Im Rahmen der bisherigen Planung wurde eine geprüfte Entwurfsplanung (BPU) bis Leistungsphase 3 erarbeitet. Diese bildet die Grundlage für die weitere Planung und ist in den folgenden Leistungsphasen zu konkretisieren und fortzuschreiben. Vorliegende Stellungnahmen und Rückmeldungen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu berücksichtigen. Das Projekt umfasst mehrere miteinander verzahnte Leistungsbausteine und unterschiedliche Objekte, die gesamtheitlich zu bearbeiten und zu koordinieren sind. Gegenstand der Leistung ist insbesondere die Weiterentwicklung der Entwurfsplanung für den gesamten Marktplatz in den Leistungsphasen 5 bis 8 für Freianlagen und Verkehrsanlagen unter Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen gestalterischer Qualität, Aufenthaltsfunktion, Marktnutzung und klimatischen Anforderungen. Ergänzend sind eine Spielfläche sowie ein ebenerdiges Wasserspiel einschließlich technischer Anlagen in den Leistungsphasen 2 bis 8 zu planen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Beleuchtungsplanung einschließlich möglicher Anpassungen u.a. von Beleuchtungsstandorten und lichttechnischer Neuberechnung der bestehenden Anlagen sowie die Planung eines ergänzenden Beleuchtungskonzeptes für die stimmungsvolle indirekte Beleuchtung des Platzes. Weiterhin ist ein integriertes System von unterirdischen Versorgungseinrichtungen zu konzipieren und zu planen, um die Infrastruktur für Markt- und Veranstaltungsnutzungen zu verbessern und bestehende Barrieren zu reduzieren. - Leistungsbaustein 1: Objektplanung Marktplatz, LPh 5 - 8 - Leistungsbaustein 2: Objektplanung Spielfläche, LPh 2 - 8 - Leistungsbaustein 3: Objektplanung Wasserspiel, LPh 2 – 8 - Leistungsbaustein 4: Beleuchtungsplanung, LPh 2 – 8 - Leistungsbaustein 5: Objektplanung Versorgungseinrichtungen, LPh 1 – 8 - Leistungsbaustein 6: Beteiligung / Baustellenmanagement (optional) relevante Anlagengruppen für die Technische Ausrüstung gemäß HOAI: - ALG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (Wasserspiel) - ALG 4: Starkstromanlagen (Beleuchtung und Versorgung des Wasserspiels) - ALG 7: Nutzungsspezifische Anlagen / verfahrenstechnische Anlagen (Wasserspiel) - ALG 8: Gebäudeautomation (Steuerung Wasserspiel und Effektbeleuchtung) Ein weiterer Bestandteil der Leistung ist die Teilnahme und Durchführung an unterschiedlichen Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie ein aktives Baustellenmanagement. Dies umfasst insbesondere die Abstimmung mit Fachämtern, die Einbindung der Öffentlichkeit und politischer Gremien sowie die Organisation und Steuerung eines transparenten Kommunikationsprozesses während der Bauphase mit dem Ziel, einen reibungslosen Bauablauf unter Berücksichtigung der Belange von Anliegern und Gewerbetreibenden sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat die Gesamtkoordination aller Planungs- und Ausführungsleistungen zu übernehmen. Hierzu gehören insbesondere die Integration sämtlicher Fachplanungen, die Sicherstellung eines funktionierenden Bauablaufs unter Aufrechterhaltung der angrenzenden Nutzungen, die enge Abstimmung mit allen beteiligten Dritten, insbesondere mit den Ver- und Entsorgungsträgern, Fachämtern, sowie die Durchführung und Dokumentation regelmäßiger Abstimmungs- und Beteiligungstermine. Zudem ist der vorgegebene Kosten- und Zeitrahmen einzuhalten. Für das Projekt ist ein zentraler Ansprechpartner mit qualifizierter Vertretung zu benennen. Die Baukostenobergrenze für die Baumaßnahme gemäß DIN 276, in den Kostengruppen 100 bis 600 betragen rund 5,05 Mio. EUR (brutto) und sind zwingend einzuhalten. Der Baubeginn ist für das Jahr 2028 vorgesehen, bei einer geplanten Bauzeit von etwa drei Jahren. Aufgrund der Finanzierung aus Mitteln der Städtebauförderung müssen sämtliche Leistungen einschließlich der Bauausführung bis spätestens 2032 abgeschlossen werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Vertragsschluss werden zunächst die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 5 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional in Stufen beauftragt (Stufe 2: Leistungsphasen 6–7, Stufe 3: Leistungsphase 8). Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster in den Vergabeunterlagen. - Interkommunale Vergabestelle des Landkreise Fulda im Auftrag der Stadt TannFulda
Magistrat der Stadt Tann, Rhönhalle Tann - Funktionserweiterung durch Aufwertung, Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielplatz - Architektenleistung
Die Stadt Tann (Rhön) beabsichtigt die Funktionserweiterung der Rhönhalle mit Aufwertung, Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielplatz. Der bestehende Gebäudekomplex soll funktional, gestalterisch und technisch auf einen zeitgemäßen Stand gebracht und für eine zukunftsfähige Nutzung als Veranstaltungs- und Versammlungsgebäude weiterentwickelt werden. Eine Variantenstudie mit möglichem Nutzungskonzept liegt vor und dient als Grundlage für die Planung. Die Gesamtkosten (KG 200 - 700) nach DIN 2765 werden vorläufig auf 5,0 Mio. € brutto geschätzt. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. - Für die Leistungsbereiche werden zwei getrennte Verträge geschlossen. Die Vergabe erfolgt jedoch im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen. - Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind: o ein Architekturbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt, o ein Architekturbüro mit einem Nachunternehmen für die Freianlagenplanung, o eine Gemeinschaft aus Architekt und Freianlagenplaner (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich). Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen bis 9, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 2 (Restleistungen) und 3+4 (vollständig), einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Freianlagen Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2; nach IKEK / ggf. zusätzliche, z.B. energetische Programme) einschl. Kostentrennung nach Vorgabe der Fördermittelgeber - Beraten des AG sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 4; nach IKEK / ggf. zusätzliche, z.B. energetische Programme) einschl. Kostentrennung nach Vorgabe der Fördermittelgeber - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI - Die Planung und Beschaffung der Einrichtung und Ausstattung inkl. Küchentechnik (KG 600) soll vom Architekten geplant und betreut werden - Die Küchenplanung einschließlich Ausstattungskonzept und Abstimmung der erforderlichen technischen Anschlüsse ist Bestandteil der Objektplanung. Die Planung der technischen Medienanschlüsse erfolgt in Abstimmung mit den Fachplanern der Technischen Ausrüstung. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Terminvorschau: (angedachter Projektzeitplan) - Start umgehend nach Abschluss VgV - Planungsphase - Abgabe Bauantrag / Förderantrag bis Ende 2026, spätestens Anfang 2027 (Deadline Förderantragsstellung IKEK für Baukosten 02/2027; Baugenehmigung muss zwingend vorliegen) - Baubeginn ab 07/2027 o Bauzeit ca. 2 Jahre o Die Bauausführung erfolgt in einem Zuge o Keine Nutzung der öffentlichen Bereiche während der Bauphase geplant - Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme: Ende 2029 - Gesamtfertigstellung Ende 2029 - Interkommunale Vergabestelle des Landkreise Fulda im Auftrag der Stadt TannFuldaDeadline: Jul 21
Magistrat der Stadt Tann, Rhönhalle Tann - Funktionserweiterung durch Aufwertung, Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielplatz - Architektenleistung
Beschreibung: Die Stadt Tann (Rhön) beabsichtigt die Funktionserweiterung der Rhönhalle mit Aufwertung, Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielplatz. Der bestehende Gebäudekomplex soll funktional, gestalterisch und technisch auf einen zeitgemäßen Stand gebracht und für eine zukunftsfähige Nutzung als Veranstaltungs- und Versammlungsgebäude weiterentwickelt werden. Eine Variantenstudie mit möglichem Nutzungskonzept liegt vor und dient als Grundlage für die Planung. Die Gesamtkosten (KG 200 - 700) nach DIN 2765 werden vorläufig auf 5,0 Mio. € brutto geschätzt. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. - Für die Leistungsbereiche werden zwei getrennte Verträge geschlossen. Die Vergabe erfolgt jedoch im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen. - Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind: o ein Architekturbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt, o ein Architekturbüro mit einem Nachunternehmen für die Freianlagenplanung, o eine Gemeinschaft aus Architekt und Freianlagenplaner (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich). Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen bis 9, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 2 (Restleistungen) und 3+4 (vollständig), einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Freianlagen Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2; nach IKEK / ggf. zusätzliche, z.B. energetische Programme) einschl. Kostentrennung nach Vorgabe der Fördermittelgeber - Beraten des AG sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 4; nach IKEK / ggf. zusätzliche, z.B. energetische Programme) einschl. Kostentrennung nach Vorgabe der Fördermittelgeber - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI - Die Planung und Beschaffung der Einrichtung und Ausstattung inkl. Küchentechnik (KG 600) soll vom Architekten geplant und betreut werden - Die Küchenplanung einschließlich Ausstattungskonzept und Abstimmung der erforderlichen technischen Anschlüsse ist Bestandteil der Objektplanung. Die Planung der technischen Medienanschlüsse erfolgt in Abstimmung mit den Fachplanern der Technischen Ausrüstung. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Terminvorschau: (angedachter Projektzeitplan) - Start umgehend nach Abschluss VgV - Planungsphase - Abgabe Bauantrag / Förderantrag bis Ende 2026, spätestens Anfang 2027 (Deadline Förderantragsstellung IKEK für Baukosten 02/2027; Baugenehmigung muss zwingend vorliegen) - Baubeginn ab 07/2027 o Bauzeit ca. 2 Jahre o Die Bauausführung erfolgt in einem Zuge o Keine Nutzung der öffentlichen Bereiche während der Bauphase geplant - Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme: Ende 2029 - Gesamtfertigstellung Ende 2029
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